Kilometergeld Österreich 2026

Kilometergeld 2026 in Österreich: 0,42 Euro pro km für PKW. Alle Sätze für Auto, Fahrrad und Motorrad. Berechnung und steuerliche Behandlung erklärt.

Aktualisiert: 03. April 2026 10 Min. Lesezeit

Aktuelle Sätze für PKW, Fahrrad und Motorrad

Das amtliche Kilometergeld ist eine der wichtigsten steuerlichen Regelungen für alle, die ihr privates Fahrzeug für berufliche Fahrten nutzen. Ob Dienstreise mit dem eigenen PKW, Fahrt zum Kunden mit dem Fahrrad oder Besorgungsfahrt mit dem Motorrad — das Kilometergeld bildet die pauschale Abgeltung für alle mit der Fahrt verbundenen Kosten.

Was ist das amtliche Kilometergeld?

Das amtliche Kilometergeld ist ein von der Finanzverwaltung festgelegter Pauschalbetrag, der die Kosten für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs bei beruflichen Fahrten abdecken soll. Es umfasst sämtliche Fahrzeugkosten, einschliesslich:

  • Treibstoff bzw. Ladestrom
  • Abschreibung (Wertverlust) des Fahrzeugs
  • Versicherung (Haftpflicht, Kasko)
  • Wartung und Reparaturen
  • Service und Pickerl (§57a-Überprüfung)
  • Reifenabnutzung
  • Parkgebühren auf der Strecke (Mautgebühren und Parkgebühren am Zielort können separat abgerechnet werden)

Das Kilometergeld ist in den Reisegebührenvorschriften des Bundes sowie in den einschlägigen Lohnsteuerrichtlinien geregelt.

Aktuelle Kilometergeld-Sätze 2026

Die Kilometergeld-Sätze wurden zuletzt per 1. Jänner 2024 angehoben und gelten auch 2026 unverändert:

FahrzeugtypKilometergeld pro km
PKW (auch Elektroauto)0,42 Euro
Motorrad / Motorfahrrad0,24 Euro
Fahrrad / E-Bike0,38 Euro
Mitfahrer-Zuschlag (pro Person)0,05 Euro

Wichtig: Das Kilometergeld für PKW gilt sowohl für Verbrenner als auch für Elektroautos. Es gibt keinen separaten Satz für E-Autos.

Höchstgrenze für das Kilometergeld

Das Kilometergeld für PKW kann pro Kalenderjahr für maximal 30.000 Kilometer pro Fahrzeug geltend gemacht werden. Außerdem müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden, was in der Regel aufwändiger ist.

Bei Fahrrädern und Motorrädern gibt es diese Höchstgrenze nicht.

Berechnung der Höchstgrenze: Bei 30.000 km x 0,42 Euro = 12.600 Euro pro Jahr ist das Maximum, das über das Kilometergeld für PKW abgerechnet werden kann.

Wann kann Kilometergeld verrechnet werden?

Dienstreisen

Das Kilometergeld steht Ihnen zu, wenn Sie Ihr privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten (Dienstreisen) nutzen. Eine Dienstreise liegt vor, wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers einen Ort ausserhalb Ihrer regelmässigen Arbeitsstätte aufsuchen.

Typische Anwendungsfälle:

  • Fahrt zu einem Kunden oder Geschäftspartner
  • Teilnahme an einer Fortbildung oder Konferenz
  • Besorgungsfahrten im Auftrag des Arbeitgebers
  • Fahrt zu einer Besprechung an einem anderen Standort
  • Fahrt zu einer Baustelle oder einem Einsatzort

Nicht für Fahrten Wohnung — Arbeitsstätte

Für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) gilt nicht das Kilometergeld, sondern die Pendlerpauschale und das Pendlereuro. Diese beiden Regelungen sind nicht mit dem Kilometergeld kombinierbar.

Für Selbstständige und Unternehmer

Auch Selbstständige und Unternehmer können das amtliche Kilometergeld geltend machen, wenn sie ihr privates Fahrzeug für betriebliche Fahrten nutzen. Alternativ können sie ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Kosten absetzen.

Kilometergeld für verschiedene Fahrzeugtypen

PKW und Elektroauto: 0,42 Euro/km

Der PKW-Satz von 0,42 Euro pro Kilometer ist der am häufigsten verwendete. Er gilt für:

  • Personenkraftwagen aller Antriebsarten (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro)
  • Geländewagen und SUV
  • Kombis und Vans

Beispiel: Sie fahren mit Ihrem privaten PKW zu einem Kundentermin. Die einfache Strecke beträgt 45 km, also Hin- und Rückfahrt 90 km. Das Kilometergeld beträgt: 90 x 0,42 = 37,80 Euro.

Wenn Sie einen Kollegen mitnehmen, erhalten Sie zusätzlich den Mitfahrer-Zuschlag: 90 x 0,05 = 4,50 Euro. Gesamt: 42,30 Euro.

Motorrad: 0,24 Euro/km

Für Motorräder und Motorfahrräder beträgt das Kilometergeld 0,24 Euro pro Kilometer. Dieser geringere Satz spiegelt die niedrigeren Betriebskosten wider.

Fahrrad und E-Bike: 0,38 Euro/km

Mit 0,38 Euro pro Kilometer ist das Kilometergeld für Fahrräder und E-Bikes relativ hoch — fast so hoch wie für PKW. Dies soll die umweltfreundliche Mobilität fördern. Das Fahrrad-Kilometergeld wurde 2023 erstmals eingeführt.

Beispiel: Sie fahren mit dem Fahrrad zu einem Besprechungstermin. Die Gesamtstrecke beträgt 15 km. Das Kilometergeld beträgt: 15 x 0,38 = 5,70 Euro.

Mitfahrer-Zuschlag: 0,05 Euro/km

Wenn Sie bei einer Dienstreise Kollegen in Ihrem privaten PKW mitnehmen, erhalten Sie zusätzlich zum normalen Kilometergeld einen Mitfahrer-Zuschlag von 0,05 Euro pro Kilometer und pro Mitfahrer.

Beispiel: Sie fahren mit drei Kollegen 120 km zu einer Konferenz. Das Kilometergeld beträgt: 120 x 0,42 = 50,40 Euro. Mitfahrer-Zuschlag: 3 x 120 x 0,05 = 18,00 Euro. Gesamt: 68,40 Euro.

Steuerliche Behandlung des Kilometergeldes

Für Arbeitnehmer: Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber das Kilometergeld an den Arbeitnehmer auszahlt, ist dieser Ersatz bis zur Höhe der amtlichen Sätze steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer muss den erhaltenen Betrag nicht in der Steuererklärung angeben, und der Arbeitgeber führt keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge ab.

Zahlt der Arbeitgeber weniger als das amtliche Kilometergeld, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Zahlt der Arbeitgeber gar kein Kilometergeld, kann der Arbeitnehmer den gesamten Betrag als Werbungskosten geltend machen.

Zahlt der Arbeitgeber mehr als das amtliche Kilometergeld, ist der übersteigende Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Für Selbstständige: Betriebsausgabe

Selbstständige und Unternehmer können das Kilometergeld als Betriebsausgabe geltend machen. Alternativ können sie ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs (anteilig für betriebliche Fahrten) absetzen.

Hinweis: Wenn die tatsächlichen Kosten pro Kilometer unter dem amtlichen Kilometergeld liegen (z. B. bei einem älteren, günstigen Fahrzeug), ist das Kilometergeld die bessere Wahl. Umgekehrt kann sich bei teuren Fahrzeugen das Fahrtenbuch lohnen.

Kilometergeld berechnen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Dienstliche Fahrten dokumentieren

Führen Sie eine Aufzeichnung aller dienstlichen Fahrten (Fahrtenbuch). Für jede Fahrt sollten Sie notieren:

  • Datum der Fahrt
  • Abfahrts- und Ankunftsort
  • Zweck der Fahrt (z. B. Kundenbesuch, Konferenz)
  • Gefahrene Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
  • Mitfahrer (falls vorhanden)

Schritt 2: Kilometer zusammenrechnen

Addieren Sie die gesamten dienstlich gefahrenen Kilometer pro Monat oder pro Jahr.

Schritt 3: Kilometergeld berechnen

Multiplizieren Sie die Kilometer mit dem jeweiligen Satz:

  • PKW: Kilometer x 0,42 Euro
  • Motorrad: Kilometer x 0,24 Euro
  • Fahrrad: Kilometer x 0,38 Euro
  • Plus Mitfahrer-Zuschlag: Mitfahrer x Kilometer x 0,05 Euro

Schritt 4: Höchstgrenze prüfen

Prüfen Sie bei PKW-Fahrten, ob die Höchstgrenze von 30.000 km pro Fahrzeug und Jahr eingehalten wird.

Schritt 5: Abrechnung

  • Arbeitnehmer: Einreichung der Fahrtaufstellung beim Arbeitgeber zur steuerfreien Erstattung, oder Geltendmachung als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung.
  • Selbstständige: Verbuchung als Betriebsausgabe.

Kilometergeld vs. Pendlerpauschale

Unterschiede auf einen Blick

MerkmalKilometergeldPendlerpauschale
AnwendungDienstliche FahrtenFahrten Wohnung — Arbeit
BerechnungPro gefahrene KilometerPauschalbetrag je nach Entfernung
FahrzeugPrivates FahrzeugBeliebig (auch öffentliche Verkehrsmittel)
Höchstgrenze30.000 km/Jahr (PKW)Keine km-Grenze
GeltendmachungEinzelnachweis je FahrtPauschal über Arbeitnehmerveranlagung

Pendlerpauschale kurz erklärt

Die Pendlerpauschale steht Ihnen für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Es gibt die kleine und die grosse Pendlerpauschale:

  • Kleine Pendlerpauschale (Entfernung mind. 20 km, öffentliche Verkehrsmittel zumutbar): 372 bis 3.672 Euro/Jahr je nach Entfernung
  • Grosse Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar): 696 bis 4.530 Euro/Jahr je nach Entfernung

Zusätzlich gibt es das Pendlereuro: 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke pro Jahr als Absetzbetrag.

Kombination von Kilometergeld und Pendlerpauschale

Kilometergeld und Pendlerpauschale können nicht für dieselbe Fahrt kombiniert werden. Für die tägliche Fahrt zur Arbeit nutzen Sie die Pendlerpauschale. Für Dienstreisen von der Arbeitsstätte aus nutzen Sie das Kilometergeld. Wenn Sie eine Dienstreise direkt von zu Hause aus antreten, steht Ihnen für die gesamte Strecke das Kilometergeld zu (nicht die Pendlerpauschale für den Anteil Wohnung-Arbeitsstätte).

Praktische Tipps zum Kilometergeld

Tipp 1: Fahrtenbuch gewissenhaft führen

Ein lückenloses Fahrtenbuch ist die beste Absicherung. Notieren Sie jede dienstliche Fahrt zeitnah mit allen relevanten Details (Datum, Start, Ziel, Zweck, Kilometer). Auch digitale Fahrtenbuch-Apps werden vom Finanzamt akzeptiert.

Tipp 2: Kilometerstand dokumentieren

Notieren Sie den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs zu Jahresbeginn und Jahresende. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, wie viele Kilometer Sie insgesamt gefahren sind.

Tipp 3: Routenplaner-Ausdrucke aufbewahren

Für häufig gefahrene Strecken können Sie einen Routenplaner-Ausdruck (z. B. Google Maps) als Beleg für die Entfernung aufbewahren.

Tipp 4: Mitfahrer dokumentieren

Wenn Sie regelmässig Kollegen mitnehmen, notieren Sie dies im Fahrtenbuch. Der Mitfahrer-Zuschlag von 0,05 Euro pro Kilometer summiert sich über das Jahr.

Tipp 5: Vergleich mit tatsächlichen Kosten

Bei hohen tatsächlichen Fahrzeugkosten (teurer Neuwagen, hohe Versicherung, viel Verbrauch) kann es sich lohnen, statt des Kilometergeldes die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Dies erfordert allerdings ein lückenloses Fahrtenbuch und die Aufbewahrung aller Belege. Berechnen Sie beide Varianten und wählen Sie die günstigere.

Tipp 6: Maut und Parkgebühren separat abrechnen

Das Kilometergeld deckt Mautgebühren (z. B. Autobahn-Maut bei Dienstreisen ins Ausland, Tunnelgebühren) und Parkgebühren am Zielort nicht ab. Diese Kosten können zusätzlich zum Kilometergeld als Werbungskosten oder Reisekosten geltend gemacht werden.

Sonderfälle beim Kilometergeld

Dienstreise mit dem privaten E-Auto

Für Elektroautos gilt derselbe Kilometergeldsatz von 0,42 Euro wie für Verbrenner-PKW. Zusätzlich können Ladekosten, die an öffentlichen Ladestationen während der Dienstreise anfallen, nicht separat abgerechnet werden, da sie im Kilometergeld inkludiert sind.

Dienstreise ins Ausland

Für Dienstreisen ins Ausland gilt ebenfalls das österreichische amtliche Kilometergeld. Allerdings können Mautgebühren (z. B. Autobahnvignetten, Strassengebühren in anderen Ländern) zusätzlich abgerechnet werden.

Fahrgemeinschaft zur Dienstreise

Wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam zu einer Dienstreise fahren, erhält nur der Fahrzeuglenker das Kilometergeld (plus Mitfahrer-Zuschlag). Die Mitfahrer erhalten kein eigenes Kilometergeld.

Firmenwagen und Kilometergeld

Wenn Ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung steht, können Sie für dienstliche Fahrten kein Kilometergeld verrechnen. Das Kilometergeld gilt nur für die Nutzung des privaten Fahrzeugs.

Nutzung verschiedener Fahrzeuge

Wenn Sie auf einer Dienstreise verschiedene Fahrzeuge nutzen (z. B. PKW und Fahrrad), können Sie für jeden Abschnitt den jeweiligen Kilometergeld-Satz ansetzen.

Kilometergeld und Reisekostenabrechnung

Vollständige Reisekostenabrechnung

Das Kilometergeld ist nur ein Teil der Reisekostenabrechnung bei Dienstreisen. Daneben können folgende Kosten geltend gemacht werden:

  • Tagesgeld (Diäten): Für inländische Dienstreisen 26,40 Euro pro Tag (ab 12 Stunden Abwesenheit)
  • Nächtigungsgeld: 15 Euro pro Nacht (oder tatsächliche Übernachtungskosten gegen Beleg)
  • Mautgebühren: Autobahnvignetten, Tunnelgebühren, Strassengebühren
  • Parkgebühren am Zielort: Gegen Beleg
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Falls teilweise genutzt

Reisekostenabrechnung in der Arbeitnehmerveranlagung

Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht oder nicht vollständig erstattet, können Sie die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline geltend machen.

Das amtliche Kilometergeld ist eine wichtige steuerliche Regelung für alle, die ihr privates Fahrzeug beruflich nutzen. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • PKW: 0,42 Euro/km (max. 30.000 km/Jahr)
  • Motorrad: 0,24 Euro/km
  • Fahrrad/E-Bike: 0,38 Euro/km
  • Mitfahrer-Zuschlag: 0,05 Euro/km pro Person
  • Steuerfreier Ersatz durch Arbeitgeber möglich
  • Differenz als Werbungskosten absetzbar
  • Maut und Parkgebühren separat abrechenbar
  • Fahrtenbuch dringend empfohlen
  • Nicht für Fahrten Wohnung — Arbeit (dafür gilt die Pendlerpauschale)

Führen Sie ein gewissenhaftes Fahrtenbuch, nutzen Sie den Mitfahrer-Zuschlag und vergessen Sie nicht, auch Mautgebühren und Parkkosten separat abzurechnen. So holen Sie das Maximum aus dem Kilometergeld heraus.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich 2026?

Das amtliche Kilometergeld beträgt 2026 in Österreich 0,42 Euro pro Kilometer für PKW. Für Fahrräder und E-Bikes beträgt es 0,38 Euro pro Kilometer, für Motorräder 0,24 Euro pro Kilometer.

Wann kann ich Kilometergeld verrechnen?

Kilometergeld können Sie verrechnen, wenn Sie Ihr privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten nutzen. Es deckt alle Kosten ab (Treibstoff, Versicherung, Abschreibung). Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit gilt die Pendlerpauschale.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.