Kinderbetreuungsgeld: Konto oder einkommensabhängig
Zwei Systeme, eine Entscheidung, die endgültig ist. Was die Varianten täglich bringen, welcher Anteil dem zweiten Elternteil vorbehalten bleibt.
Beim Kinderbetreuungsgeld steht am Anfang eine Entscheidung, die sich später kaum noch korrigieren lässt: Konto oder einkommensabhängig. Sie bindet beide Elternteile, und sie entscheidet über mehrere tausend Euro.
Die Faustregel dahinter ist einfach: Das einkommensabhängige System belohnt einen kurzen Ausstieg bei hohem Einkommen, das Konto einen langen bei niedrigem.
Die beiden Systeme
| Kinderbetreuungsgeld-Konto | einkommensabhängiges KBG | |
|---|---|---|
| Höhe pro Tag | 41,14 bis 17,65 Euro, je nach gewählter Dauer | 80 % der Letzteinkünfte, mindestens 41,14 und höchstens 80,12 Euro |
| Bezugsdauer | 365 bis 851 Tage (ein Elternteil), 456 bis 1.063 Tage (beide) | deutlich kürzer, Mindestbezug 61 Tage |
| Mehrlingszuschlag | plus 50 % des Tagesbetrags je weiterem Kind | keiner |
| Beihilfe zum KBG | bis 365 Tage je 6,06 Euro | keine |
| Zuverdienstgrenze | 60 % der Einkünfte, mindestens 18.000 Euro | 8.600 Euro |
Die Werte stammen aus der Broschüre des Bundeskanzleramts für 2026.
Beim Konto gilt: Je länger bezogen wird, desto niedriger der Tagesbetrag. Der Gesamtbetrag je Kind ist gedeckelt; die Bezugsdauer ist zwischen den genannten Grenzen flexibel wählbar. In der kürzesten Variante ergeben 41,14 Euro über 365 Tage rund 15.000 Euro.
Beim einkommensabhängigen System bemisst sich die Leistung an 80 Prozent des fiktiven Wochengelds, ergänzt um eine Günstigkeitsrechnung anhand des Steuerbescheids aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Der Höchstbetrag von 80,12 Euro täglich entspricht rund 2.400 Euro im Monat.
Der Anteil, der nicht übertragbar ist
Rund 20 Prozent des gesamten zur Verfügung stehenden Betrags sind dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten. In der kürzesten Kontovariante sind das 91 Tage.
Das ist kein Bonus, sondern eine Bedingung: Nimmt der zweite Elternteil diese Zeit nicht in Anspruch, verfällt sie. Die Leistung fällt dann um diesen Anteil geringer aus, als die Tabellen für die volle Dauer ausweisen.
Wer die Aufteilung plant, sollte das früh berücksichtigen - insbesondere, wenn ein Elternteil aus beruflichen Gründen gar nicht aussetzen kann. Die Rechnung ändert sich dadurch spürbar.
Der Zuverdienst
Die beiden Grenzen unterscheiden sich erheblich und sind der zweite Grund, warum die Systementscheidung zählt.
Beim Konto dürfen 60 Prozent der Einkünfte des relevanten Kalenderjahres hinzuverdient werden, mindestens jedoch 18.000 Euro. Für die meisten ist die Mindestgrenze maßgeblich - sie erlaubt eine Teilzeitbeschäftigung ohne Verlust der Leistung.
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt die Grenze bei 8.600 Euro pro Kalenderjahr. Das ist deutlich weniger und passt zur Systemlogik: Die Leistung ersetzt Erwerbseinkommen, also soll daneben wenig verdient werden.
Wird die Grenze überschritten, ist der übersteigende Betrag zurückzuzahlen - nicht die gesamte Leistung. Die Berechnung erfolgt über die Einkünfte des Kalenderjahres, nicht monatsweise, weshalb ein einzelner Monat mit hohem Verdienst nicht automatisch schadet.
Was 2026 gilt
Die Beträge stehen still. Die seit 2023 bestehende jährliche Valorisierung der Familienleistungen wurde ausgesetzt; nach der Parlamentskorrespondenz vom 16. Juni 2026 bleiben Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus und die übrigen Familienleistungen bis Ende 2028 auf dem Stand von 2025.
Wer Tabellen aus dem Netz verwendet, prüft deshalb am besten, ob sie den Stand 2025 wiedergeben - dann gelten sie auch für 2026 bis 2028.
Daneben besteht der Familienzeitbonus für den Papamonat als eigene, kurze Leistung; wird anschließend Kinderbetreuungsgeld bezogen, wird er darauf angerechnet.
Die Entscheidung vorbereiten
Drei Fragen führen zur passenden Variante:
- Wie hoch war das Einkommen vor der Geburt? Erst ab einem gewissen Niveau übersteigt das einkommensabhängige System den Kontohöchstsatz von 41,14 Euro spürbar.
- Wie lange soll ausgesetzt werden? Bei einer langen Auszeit ist das Konto die einzige Option, weil das einkommensabhängige System deutlich kürzer läuft.
- Soll daneben gearbeitet werden? Der Unterschied zwischen 18.000 und 8.600 Euro Zuverdienstgrenze entscheidet oft allein.
Die Wahl gilt für beide Elternteile gemeinsam und lässt sich nach Ablauf der kurzen Änderungsfrist nicht mehr korrigieren. Vor der ersten Antragstellung lohnt daher die Rechnung mit konkreten Zahlen - die Krankenversicherungsträger und das Bundeskanzleramt stellen dafür Rechner bereit.
Wie sich die laufenden Leistungen daneben zusammensetzen, steht bei der Familienbeihilfe; die steuerliche Entlastung beim Familienbonus Plus.
Quellen
- Bundeskanzleramt, Broschüre Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus 2026, abgerufen 03.09.2026
- Parlamentskorrespondenz, Budgetbegleitgesetz, 16.06.2026, abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kinderbetreuungsgeld gibt es täglich?
Beim Konto zwischen 41,14 Euro in der kürzesten und 17,65 Euro in der längsten Variante. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, mindestens 41,14 und höchstens 80,12 Euro täglich.
Wie lange kann ich beziehen?
Beim Konto zwischen 365 und 851 Tagen bei nur einem Elternteil, zwischen 456 und 1.063 Tagen bei beiden. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist die Bezugsdauer kürzer, die Mindestbezugsdauer beträgt 61 Tage.
Was ist für den zweiten Elternteil reserviert?
Rund 20 Prozent des gesamten zur Verfügung stehenden Betrags sind unübertragbar dem zweiten Elternteil vorbehalten. In der kürzesten Kontovariante entspricht das 91 Tagen.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto 60 Prozent der Einkünfte des relevanten Kalenderjahres, mindestens aber 18.000 Euro. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sind es 8.600 Euro pro Kalenderjahr.
Steigt das Kinderbetreuungsgeld 2026?
Nein. Die jährliche Valorisierung der Familienleistungen ist ausgesetzt; das Kinderbetreuungsgeld bleibt bis Ende 2028 auf dem Stand von 2025.
Kann ich die Variante nachträglich wechseln?
Die Entscheidung zwischen Konto und einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ist bindend und kann nur innerhalb einer kurzen Frist nach der ersten Antragstellung geändert werden. Danach gilt sie für beide Elternteile.