Kinderbetreuungsgeld 2026 Österreich

Kinderbetreuungsgeld 2026: Alle 5 Modelle im Vergleich, Höhe, Zuverdienstgrenze, Partnerbonus und Antragstellung in Österreich erklärt.

Aktualisiert: 05. April 2026 16 Min. Lesezeit

Die fünf Bezugsmodelle im Vergleich

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für junge Familien in Österreich. Es sichert das Einkommen während der Zeit, in der sich ein Elternteil hauptsächlich um die Kinderbetreuung kümmert. Österreich bietet dabei ein europaweit einzigartiges Modell mit fünf verschiedenen Varianten, die Eltern eine flexible Gestaltung der Betreuungszeit ermöglichen.

So finden Sie das Modell, das am besten zu Ihrer familiären und finanziellen Situation passt.

Überblick: Die 5 Modelle des Kinderbetreuungsgeldes

Kurzzusammenfassung

ModellBezugsdauer (1 Elternteil)Bezugsdauer (beide)Tagessatzca. monatlich
Pauschale Variante 1365 Tage (12 Mon.)456 Tage (+2 Mon.)35,85 Euro1.075 Euro
Pauschale Variante 2730 Tage (24 Mon.)851 Tage (+4 Mon.)17,39 Euro522 Euro
Pauschale Variante 3851 Tage (28 Mon.)1.063 Tage (+4 Mon.)14,53 Euro436 Euro
Pauschale Variante 41.063 Tage (35 Mon.)1.217 Tage (+4 Mon.)11,65 Euro350 Euro
Einkommensabhängig365 Tage (12 Mon.)426 Tage (+2 Mon.)80 % vom Nettomax. 2.000 Euro

Die “+2” bzw. “+4 Monate” gelten, wenn auch der andere Elternteil einen Teil des KBG in Anspruch nimmt.

Die vier pauschalen Modelle im Detail

Pauschale Variante 1: Konto 12+2 Monate

Das kürzeste pauschale Modell bietet den höchsten Tagessatz und eignet sich besonders für Eltern, die bald wieder in den Beruf einsteigen möchten.

  • Bezugsdauer: 365 Tage bei einem Elternteil, 456 Tage bei Aufteilung
  • Tagessatz: 35,85 Euro (ca. 1.075 Euro/Monat)
  • Gesamtbetrag bei einem Elternteil: ca. 13.085 Euro
  • Gesamtbetrag bei Aufteilung: ca. 16.347 Euro

Dieses Modell entspricht in der Dauer dem einkommensabhängigen Modell, bietet aber einen fixen Betrag unabhängig vom vorherigen Einkommen. Es kann daher für Eltern ohne oder mit geringem Einkommen vor der Geburt attraktiver sein als das einkommensabhängige Modell.

Pauschale Variante 2: Konto 24+4 Monate

Das mittlere Modell bietet einen guten Kompromiss zwischen Bezugsdauer und Höhe.

  • Bezugsdauer: 730 Tage bei einem Elternteil, 851 Tage bei Aufteilung
  • Tagessatz: 17,39 Euro (ca. 522 Euro/Monat)
  • Gesamtbetrag bei einem Elternteil: ca. 12.695 Euro
  • Gesamtbetrag bei Aufteilung: ca. 14.799 Euro

Pauschale Variante 3: Konto 28+4 Monate

  • Bezugsdauer: 851 Tage bei einem Elternteil, 1.063 Tage bei Aufteilung
  • Tagessatz: 14,53 Euro (ca. 436 Euro/Monat)
  • Gesamtbetrag bei einem Elternteil: ca. 12.369 Euro
  • Gesamtbetrag bei Aufteilung: ca. 15.445 Euro

Pauschale Variante 4: Konto 35+4 Monate

Das längste Modell bietet die längste Bezugsdauer, aber den niedrigsten Tagessatz.

  • Bezugsdauer: 1.063 Tage bei einem Elternteil, 1.217 Tage bei Aufteilung
  • Tagessatz: 11,65 Euro (ca. 350 Euro/Monat)
  • Gesamtbetrag bei einem Elternteil: ca. 12.384 Euro
  • Gesamtbetrag bei Aufteilung: ca. 14.178 Euro

Welches pauschale Modell passt zu mir?

Die Wahl des richtigen Modells hängt von mehreren Faktoren ab:

Kurze Variante (12+2 oder 24+4) empfiehlt sich, wenn:

  • Sie schnell wieder arbeiten möchten oder müssen
  • Sie einen Kinderbetreuungsplatz sicher haben
  • Der höhere monatliche Betrag finanziell notwendig ist
  • Sie den Partnerschaftsbonus nutzen möchten

Lange Variante (28+4 oder 35+4) empfiehlt sich, wenn:

  • Sie möglichst lange zu Hause bleiben möchten
  • Kein Kinderbetreuungsplatz verfügbar ist
  • Sie den niedrigeren monatlichen Betrag finanziell verkraften können
  • Sie die längere Betreuungszeit bevorzugen

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Voraussetzungen

Das einkommensabhängige Modell ist an besondere Voraussetzungen geknüpft, die bei den pauschalen Modellen nicht gelten:

  1. Erwerbstätigkeit vor der Geburt: Der antragstellende Elternteil muss in den letzten 182 Tagen vor dem Mutterschutz (bzw. vor der Geburt beim Vater) ununterbrochen erwerbstätig gewesen sein
  2. Sozialversicherung: Es muss eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung bestanden haben
  3. Keine Unterbrechung: Die Erwerbstätigkeit darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen worden sein

Auch selbstständige Erwerbstätigkeit zählt, sofern eine Pflichtversicherung bestand.

Berechnung der Höhe

Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wobei als Berechnungsgrundlage der Wochengeldanspruch bzw. das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen wird.

  • Mindestbetrag: 35,85 Euro pro Tag (ca. 1.075 Euro/Monat) — entspricht der pauschalen Variante 1
  • Höchstbetrag: 66,67 Euro pro Tag (ca. 2.000 Euro/Monat)

Berechnungsbeispiel:

  • Letztes Nettoeinkommen vor Mutterschutz: 2.200 Euro/Monat
  • 80 % davon: 1.760 Euro/Monat
  • Tagessatz: 1.760 / 30 = 58,67 Euro/Tag

Weiteres Beispiel (Höchstbetrag):

  • Letztes Nettoeinkommen: 3.000 Euro/Monat
  • 80 % davon: 2.400 Euro/Monat
  • Da der Höchstbetrag bei 2.000 Euro liegt: 2.000 Euro/Monat

Bezugsdauer

  • Ein Elternteil: 365 Tage (ca. 12 Monate) ab Geburt des Kindes
  • Beide Elternteile: 426 Tage (ca. 14 Monate, also 12+2)

Die kürzere Bezugsdauer im Vergleich zu den pauschalen Modellen wird durch den deutlich höheren Betrag ausgeglichen.

Für wen lohnt sich das einkommensabhängige Modell?

Das einkommensabhängige KBG lohnt sich vor allem für Eltern mit einem guten Einkommen vor der Geburt. Die Faustregel: Wenn das Nettoeinkommen über ca. 1.350 Euro/Monat lag, ergibt das einkommensabhängige Modell einen höheren monatlichen Betrag als die pauschale Variante 1. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro oder mehr wird der Höchstbetrag von 2.000 Euro erreicht.

Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Pauschales KBG: 18.000 Euro oder 60 % des Vorjahreseinkommens

Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld gilt eine Zuverdienstgrenze von 18.000 Euro pro Kalenderjahr oder 60 Prozent der maßgeblichen Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Beispiel: Verdiente eine Mutter im Jahr vor der Geburt 35.000 Euro, beträgt ihre Zuverdienstgrenze 60 % davon = 21.000 Euro (da höher als 18.000 Euro).

Einkommensabhängiges KBG: 8.100 Euro pro Jahr

Beim einkommensabhängigen Modell ist die Zuverdienstgrenze deutlich strenger: maximal 8.100 Euro pro Kalenderjahr. Das entspricht bei einer Vollzeitbeschäftigung wenigen Monaten, weshalb das einkommensabhängige Modell primär für Eltern gedacht ist, die ihre Erwerbstätigkeit vollständig oder nahezu vollständig unterbrechen.

Was passiert bei Überschreitung?

Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, muss der übersteigende Betrag zurückgezahlt werden. Die Rückforderung erfolgt durch den Krankenversicherungsträger im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Es empfiehlt sich daher, die Einkünfte während des KBG-Bezugs sorgfältig zu überwachen.

Was zählt als Zuverdienst?

Zum Zuverdienst zählen grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttogehalt minus SV-Beiträge)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Nicht zum Zuverdienst zählen:

  • Das Kinderbetreuungsgeld selbst
  • Die Familienbeihilfe
  • Das Wochengeld
  • Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
  • Der Klimabonus

Partnerbonus: 500 Euro pro Elternteil

Voraussetzungen für den Partnerbonus

Der Partnerbonus soll eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern fördern. Er wird als Einmalzahlung von 500 Euro pro Elternteil (insgesamt 1.000 Euro) gewährt.

Voraussetzungen:

  1. Beide Elternteile müssen KBG bezogen haben
  2. Das Verhältnis der Bezugsdauer muss mindestens 40:60 betragen (d. h. der kürzer beziehende Elternteil muss mindestens 40 % der gesamten Bezugsdauer in Anspruch genommen haben)
  3. Der Antrag muss innerhalb von 124 Tagen nach Ende des KBG-Bezugs gestellt werden

Berechnung des 40:60-Verhältnisses

Beispiel für die pauschale Variante 2 (851 Tage Gesamtbezug):

  • Mindestbezug des kürzeren Elternteils: 851 x 40 % = ca. 340 Tage
  • Maximaler Bezug des längeren Elternteils: 851 x 60 % = ca. 511 Tage

Wenn der Vater mindestens 340 Tage und die Mutter maximal 511 Tage KBG bezieht (oder umgekehrt), wird der Partnerbonus gewährt.

Familienzeitbonus (Papamonat)

Was ist der Familienzeitbonus?

Der Familienzeitbonus — im Volksmund “Papamonat” genannt — ist eine spezielle Leistung für Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich der Familie widmen. Es handelt sich um eine eigene Leistung, die unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Höhe und Dauer

  • Tagessatz: 47,82 Euro (Stand 2026)
  • Dauer: 28 bis 31 Tage
  • Gesamtbetrag: ca. 1.339 bis 1.482 Euro

Voraussetzungen

  1. Der Vater muss mit dem Kind und der Mutter im gemeinsamen Haushalt leben
  2. Er muss sich in einer Familienzeit befinden (keine Erwerbstätigkeit)
  3. Der Familienzeitbonus muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt begonnen werden
  4. Der Antrag beim KV-Träger muss spätestens am 91. Tag nach der Geburt gestellt werden

Anrechnung auf das KBG

Wichtig zu wissen: Der Familienzeitbonus wird auf das spätere Kinderbetreuungsgeld des Vaters angerechnet. Das bedeutet, dass sich die KBG-Bezugsdauer des Vaters um die Dauer des Familienzeitbonus verkürzt und der ausbezahlte Betrag vom KBG abgezogen wird.

Trotz der Anrechnung empfiehlt sich der Familienzeitbonus, da er eine finanzielle Überbrückung in einer Zeit bietet, in der viele Väter ohnehin (unbezahlten) Urlaub nehmen würden.

Antrag auf Kinderbetreuungsgeld

Zuständiger Versicherungsträger

Das Kinderbetreuungsgeld wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt — in den meisten Fällen ist das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Für bestimmte Berufsgruppen sind andere Träger zuständig:

  • ÖGK: Für Arbeitnehmer und Angestellte
  • SVS: Für Selbstständige und Gewerbetreibende
  • BVAEB: Für Beamte und Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Fristen und Antragstellung

Der Antrag auf KBG sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da das KBG rückwirkend nur für 182 Tage (6 Monate) ab Antragstellung gewährt wird. Idealerweise stellen Sie den Antrag gleich nach der Geburt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bestätigung des zuständigen Mutter-Kind-Pass-Arztes über die durchgeführten Untersuchungen
  • Meldebestätigung (Hauptwohnsitz)
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • Bei einkommensabhängigem KBG: Nachweis über die Erwerbstätigkeit und das Einkommen

Online-Antragstellung

Der Antrag kann online über die Website der ÖGK bzw. des zuständigen Versicherungsträgers gestellt werden. Alternativ ist auch eine Antragstellung per Post oder persönlich in der Servicestelle möglich.

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Eine wichtige Voraussetzung für den vollen KBG-Bezug: Die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen nachgewiesen werden. Werden die Untersuchungen nicht fristgerecht durchgeführt, wird der Tagessatz ab dem 25. Lebensmonat des Kindes halbiert.

Es sind fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes in den ersten 14 Lebensmonaten nachzuweisen.

Wechsel zwischen den Elternteilen

Wie funktioniert der Elternwechsel?

Das KBG kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden, wobei ein Wechsel zweimal möglich ist (also maximal drei Blöcke). Ein Block muss mindestens 61 Tage (beim einkommensabhängigen Modell) bzw. 61 Tage (bei den pauschalen Modellen) betragen.

Gleichzeitiger Bezug

Beim erstmaligen Wechsel zwischen den Elternteilen ist ein gleichzeitiger Bezug für maximal 31 Tage möglich. In dieser Übergangszeit erhalten beide Elternteile jeweils die Hälfte des Tagessatzes. Dies soll den Übergang erleichtern und eine reibungslose Einarbeitung des zweiten Elternteils ermöglichen.

Aufteilung optimieren

Für die optimale Aufteilung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Partnerbonus anstreben: Ein Aufteilungsverhältnis von 40:60 bringt 1.000 Euro Bonus
  • Mutterschutz berücksichtigen: Die Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) zählt nicht als KBG-Bezug
  • Wochengeld und KBG: Während des Wochengeldbezugs ruht das KBG, da das Wochengeld in der Regel höher ist
  • Karenz und KBG: Karenz (Arbeitsfreistellung) und KBG sind zwei verschiedene Dinge. Die Karenz muss separat beim Arbeitgeber beantragt werden.

Karenz und Kinderbetreuungsgeld — der Unterschied

Karenz

Die Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeitsleistung nach der Geburt eines Kindes. Sie wird beim Arbeitgeber beantragt und bietet Kündigungsschutz. Die Karenz kann bis zum 2. Geburtstag des Kindes dauern und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Während der Karenz ruhen die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (Arbeitspflicht und Entgeltzahlungspflicht).

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die unabhängig von einem Arbeitsverhältnis bezogen werden kann. Auch Studierende, Hausfrauen/Hausmänner oder Arbeitslose haben Anspruch auf das pauschale KBG.

Wichtiger Hinweis

Die Bezugsdauer des KBG und die Karenzdauer müssen nicht identisch sein. Häufig ist die Bezugsdauer des KBG (z. B. 35+4 Monate) länger als die arbeitsrechtliche Karenz (maximal bis zum 2. Geburtstag). In diesem Fall müssen Sie nach Ende der Karenz entweder wieder arbeiten gehen (und die Zuverdienstgrenze beachten) oder das Arbeitsverhältnis beenden.

Steuerliche Aspekte des Kinderbetreuungsgeldes

KBG und Einkommensteuer

Das Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich steuerfrei und wird nicht als Einkommen besteuert. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt — das bedeutet, es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt.

Praktisch hat der Progressionsvorbehalt nur dann Auswirkungen, wenn neben dem KBG noch weitere steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, die über dem steuerfreien Existenzminimum liegen.

Familienbeihilfe und Familienbonus Plus

Zusätzlich zum KBG erhalten Eltern:

  • Familienbeihilfe: je nach Alter des Kindes zwischen 120,60 und 174,70 Euro pro Monat (plus Geschwisterstaffelung)
  • Familienbonus Plus: bis zu 2.200 Euro Steuererleichterung pro Kind und Jahr
  • Kinderabsetzbetrag: 67,80 Euro pro Monat (wird mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)

Häufige Fehler und Tipps

Die häufigsten Fehler beim KBG

  1. Zu späte Antragstellung: Das KBG wird maximal 182 Tage rückwirkend gewährt. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich nach der Geburt.

  2. Mutter-Kind-Pass vergessen: Wenn die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden, wird der Tagessatz halbiert. Achten Sie unbedingt auf die Untersuchungstermine.

  3. Zuverdienstgrenze überschritten: Besonders beim einkommensabhängigen Modell (8.100 Euro/Jahr) ist Vorsicht geboten. Planen Sie Ihren Zuverdienst sorgfältig und bedenken Sie auch einmalige Zahlungen wie Abfertigungen oder Prämien.

  4. Falsche Modellwahl: Einmal gewählt, kann das KBG-Modell nicht mehr geändert werden. Lassen Sie sich vorab beraten, welches Modell für Ihre Situation am besten passt.

  5. Partnerbonus vergessen: Viele Familien vergessen, den Partnerbonus zu beantragen. Achten Sie auf die 40:60-Aufteilung und stellen Sie den Antrag fristgerecht.

Tipps für die optimale Nutzung

  • Beratung nutzen: Die AK und die ÖGK bieten kostenlose Beratungen zur optimalen KBG-Wahl an
  • Vorab rechnen: Nutzen Sie den KBG-Rechner des Familienministeriums
  • Karenz rechtzeitig melden: Die Karenz muss spätestens 3 Monate vor Antritt dem Arbeitgeber gemeldet werden (Ausnahme: Väter bei Papamonat)
  • Partnerbonus einplanen: 1.000 Euro Bonus bei annähernd gleicher Aufteilung sind ein starker Anreiz
  • Steuerausgleich machen: Auch während des KBG-Bezugs kann die Arbeitnehmerveranlagung sinnvoll sein

Sonderfälle beim Kinderbetreuungsgeld

KBG bei Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) wird das Kinderbetreuungsgeld für jedes Kind einzeln gewährt. Das bedeutet: Bei Zwillingen erhalten Sie den doppelten KBG-Betrag, bei Drillingen den dreifachen usw. Diese Regelung gilt sowohl für die pauschalen Varianten als auch für das einkommensabhängige Modell.

Bei Zwillingen und dem einkommensabhängigen Modell mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro/Kind ergibt sich also ein monatlicher Betrag von bis zu 4.000 Euro. Auch die Zuverdienstgrenze wird bei Mehrlingen nicht erhöht, was die Planung des Zuverdienstes besonders wichtig macht.

KBG bei Adoption und Pflegekindern

Adoptiv- und Pflegeeltern haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld wie leibliche Eltern. Der Anspruch beginnt mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt. Die Bezugsdauer berechnet sich ab dem Tag der Annahme und nicht ab der Geburt des Kindes.

Beim einkommensabhängigen Modell muss die Erwerbstätigkeit vor der Aufnahme des Kindes in den Haushalt nachgewiesen werden (statt vor dem Mutterschutz, der bei Adoptionen nicht anfällt).

KBG für Selbstständige

Selbstständige haben ebenfalls Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Beim pauschalen KBG gelten die gleichen Bedingungen wie für Angestellte. Beim einkommensabhängigen KBG wird das Einkommen anhand des letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheids berechnet.

Besonders wichtig für Selbstständige ist die Zuverdienstgrenze. Da das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oft schwer vorherzusagen ist, empfiehlt sich eine konservative Planung. Die endgültige Prüfung der Zuverdienstgrenze erfolgt erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids für das betreffende Kalenderjahr.

KBG bei Tod eines Elternteils

Stirbt ein Elternteil während des KBG-Bezugs, kann der überlebende Elternteil die gesamte Bezugsdauer (inklusive des Partneranteils) in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Verlängerung muss beim Krankenversicherungsträger gestellt werden.

KBG und Wochengeld

Das Wochengeld wird von der Krankenversicherung während des Mutterschutzes (8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) ausbezahlt. Es beträgt in der Regel 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Monate und ist damit fast immer höher als das Kinderbetreuungsgeld.

Während des Wochengeldbezugs ruht das Kinderbetreuungsgeld. Das KBG beginnt also erst nach Ende des Wochengeldbezugs — die Bezugsdauer wird aber ab dem Tag der Geburt gerechnet, nicht ab dem Ende des Wochengeldanspruchs. Effektiv verkürzt sich dadurch die KBG-Bezugsdauer um die Wochengeldperiode.

Rechtsbehelfe und Beschwerdemöglichkeiten

Bei Ablehnung des Antrags

Wird Ihr Antrag auf Kinderbetreuungsgeld abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Arbeiterkammer unterstützt Sie bei der Formulierung und Einreichung der Beschwerde.

Bei falscher Berechnung

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Höhe des KBG falsch berechnet wurde, können Sie beim Krankenversicherungsträger eine Überprüfung beantragen. Insbesondere beim einkommensabhängigen Modell kann es zu Berechnungsfehlern kommen, wenn die Einkommensdaten nicht korrekt übermittelt wurden.

Kinderbetreuungsgeld und weitere Familienleistungen

Gesamtüberblick über die Familienförderungen

Neben dem KBG gibt es in Österreich weitere Familienleistungen, die kumuliert bezogen werden können:

  • Familienbeihilfe: 120,60 bis 174,70 Euro/Monat je nach Alter des Kindes (plus Geschwisterstaffelung)
  • Kinderabsetzbetrag: 67,80 Euro/Monat (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
  • Familienbonus Plus: Bis 2.200 Euro Steuergutschrift/Jahr pro Kind
  • Mehrkinderzuschlag: 20 Euro/Monat ab dem dritten Kind
  • Schulstartgeld: 116,10 Euro/Jahr für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren
  • Klimabonus: Kinder erhalten den halben Betrag (72,50 bis 145 Euro/Jahr)

Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3 und 7 Jahre) kann so insgesamt auf staatliche Unterstützungen von mehreren tausend Euro pro Jahr kommen — zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld.

Das österreichische Kinderbetreuungsgeld bietet mit seinen fünf Modellen eine flexible Lösung für unterschiedliche Familiensituationen. Die Wahl des richtigen Modells hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt, Ihren Plänen für den Wiedereinstieg und Ihrer persönlichen Betreuungssituation ab.

Bei einem guten Einkommen vor der Geburt (ab ca. 1.350 Euro netto) und dem Wunsch nach baldiger Rückkehr in den Beruf ist das einkommensabhängige Modell meist die beste Wahl. Bei niedrigerem Einkommen oder dem Wunsch nach einer längeren Betreuungszeit empfehlen sich die pauschalen Varianten.

Vergessen Sie nicht den Partnerbonus von insgesamt 1.000 Euro bei einer annähernd gleichen Aufteilung und stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh nach der Geburt. Mit der richtigen Planung und rechtzeitiger Antragstellung holen Sie das Maximum aus dem Kinderbetreuungsgeld heraus.

Weiterführende Informationen und Beratungsstellen

Anlaufstellen für Beratung

  • Arbeiterkammer (AK): Kostenlose Beratung zu KBG, Karenz und Wiedereinstieg. Die AK bietet auch Online-Rechner zur Berechnung des optimalen KBG-Modells.
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Zuständig für die Abwicklung des KBG. Servicestellen in allen Bundesländern.
  • Familienberatungsstellen: Das Bundeskanzleramt fördert über 400 Familienberatungsstellen in ganz Österreich, die kostenlose Beratung anbieten.
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS): Zuständig für Selbstständige und Gewerbetreibende.
  • Online-KBG-Rechner: Das Familienministerium stellt einen offiziellen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie die verschiedenen Modelle vergleichen können.

Wichtige Fristen auf einen Blick

FristZeitraum
Antrag auf KBGSpätestens 182 Tage nach Geburt (rückwirkend)
Familienzeitbonus (Papamonat)Innerhalb von 91 Tagen nach Geburt beginnen und beantragen
Karenz beim Arbeitgeber meldenSpätestens 3 Monate vor Antritt
Mutter-Kind-Pass-UntersuchungenLaut vorgesehenem Untersuchungsplan
Partnerbonus beantragenInnerhalb von 124 Tagen nach Ende des KBG-Bezugs
Wechsel zwischen Elternteilen meldenSpätestens am letzten Tag des laufenden Bezugs

Checkliste für werdende Eltern

Damit Sie nichts vergessen, hier die wichtigsten Schritte vor und nach der Geburt:

  1. Vor der Geburt: KBG-Modell auswählen und mit Partner besprechen
  2. Vor der Geburt: Karenz beim Arbeitgeber rechtzeitig melden
  3. Nach der Geburt: Geburtsurkunde beantragen (Standesamt)
  4. Nach der Geburt: Familienbeihilfe beantragen (Finanzamt)
  5. Nach der Geburt: KBG-Antrag beim KV-Träger stellen
  6. Optional: Familienzeitbonus (Papamonat) beantragen
  7. Laufend: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wahrnehmen
  8. Laufend: Zuverdienstgrenze im Auge behalten
  9. Nach KBG-Ende: Partnerbonus beantragen (falls zutreffend)
  10. Vor Karenzende: Wiedereinstieg mit Arbeitgeber planen

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Welche Modelle beim Kinderbetreuungsgeld gibt es 2026?

Es gibt fünf Modelle: Vier pauschale Varianten mit unterschiedlicher Bezugsdauer (12+2, 24+4, 28+4 und 35+4 Monate) und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (80 % des letzten Nettoeinkommens, max. 2.000 Euro/Monat, 12+2 Monate).

Wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 2026?

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 % des letzten Nettoeinkommens, maximal 2.000 Euro pro Monat. Es wird für 12 Monate an einen Elternteil und optional 2 weitere Monate an den anderen Elternteil ausbezahlt.

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld?

Beim pauschalen KBG dürfen Sie maximal 18.000 Euro pro Kalenderjahr dazuverdienen, oder 60 % des maßgeblichen Einkommens aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt (der höhere Betrag gilt). Beim einkommensabhängigen KBG beträgt die Grenze 8.100 Euro pro Jahr.

Was ist der Partnerbonus beim Kinderbetreuungsgeld?

Der Partnerbonus beträgt 500 Euro pro Elternteil (insgesamt 1.000 Euro) und wird als Einmalzahlung gewährt, wenn beide Elternteile annähernd gleich lang KBG beziehen. Voraussetzung: Das Verhältnis der Bezugsdauer muss mindestens 40:60 betragen.

Wo und wie beantragt man das Kinderbetreuungsgeld?

Das Kinderbetreuungsgeld wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger (ÖGK) beantragt. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich gestellt werden. Er sollte spätestens innerhalb von 182 Tagen ab der Geburt eingereicht werden, um keine Bezugstage zu verlieren.

Was ist der Familienzeitbonus?

Der Familienzeitbonus (Papamonat) beträgt 47,82 Euro pro Tag (ca. 1.434 Euro für 30 Tage) und steht Vätern zu, die sich unmittelbar nach der Geburt ausschließlich der Familie widmen. Er muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt beim KV-Träger beantragt werden.

Kann ich während des KBG-Bezugs arbeiten?

Ja, Sie dürfen während des KBG-Bezugs arbeiten, müssen aber die Zuverdienstgrenze einhalten. Beim pauschalen KBG sind das 18.000 Euro/Jahr (oder 60 % des Vorjahreseinkommens), beim einkommensabhängigen KBG 8.100 Euro/Jahr. Wird die Grenze überschritten, muss der übersteigende Betrag zurückgezahlt werden.

Können beide Elternteile gleichzeitig KBG beziehen?

Ja, ein gleichzeitiger Bezug ist für maximal 31 Tage beim erstmaligen Wechsel möglich. In dieser Übergangszeit erhalten beide Elternteile jeweils die Hälfte des KBG-Tagessatzes. Dies soll den Wechsel zwischen den Partnern erleichtern.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.