Körperschaftsteuer: 23 Prozent und die Mindeststeuer
Die KöSt beträgt seit 2024 flach 23 Prozent. Für Privatstiftungen steigt die Zwischensteuer 2026 auf 27,5 Prozent.
Die Körperschaftsteuer trifft juristische Personen, insbesondere GmbH und AG, und funktioniert grundlegend anders als die Einkommensteuer: Sie ist flach. Es gibt keine Stufen, keinen Grundfreibetrag und keinen Tarifverlauf.
Nach § 22 Abs. 1 KStG beträgt der Satz für die Kalenderjahre ab 2024 23 Prozent, für 2023 waren es 24 Prozent.
Die zwei Ebenen
Der niedrige Satz ist nur die halbe Rechnung. Solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, bleibt es bei 23 Prozent. Sobald er an eine natürliche Person ausgeschüttet wird, kommt die Kapitalertragsteuer dazu.
| Schritt | Satz | von 100.000 Euro Gewinn |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 23 Prozent | 23.000 Euro |
| verbleibt zur Ausschüttung | 77.000 Euro | |
| Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung | 27,5 Prozent | 21.175 Euro |
| beim Gesellschafter verbleiben | 55.825 Euro | |
| Gesamtbelastung | 44,175 Prozent | 44.175 Euro |
Eigene Berechnung. Die Grundlagen zur Kapitalertragsteuer stehen unter Kapitalertragsteuer.
Daraus ergibt sich die entscheidende Frage bei der Rechtsformwahl: Werden die Gewinne thesauriert oder entnommen? Bleibt der Gewinn im Unternehmen, wirkt der flache Satz von 23 Prozent gegenüber dem Einkommensteuertarif, der ab 70.365 Euro bereits 48 Prozent erreicht. Wird sofort und vollständig ausgeschüttet, liegt die Gesamtbelastung mit rund 44 Prozent nahe daran, und der Vorteil schrumpft.
Die Mindestkörperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften zahlen auch in Verlustjahren eine Mindestkörperschaftsteuer. Sie ist keine endgültige Belastung, sondern eine Vorauszahlung: Der Betrag wird auf die Körperschaftsteuer künftiger Gewinnjahre angerechnet und geht nicht verloren.
Für neu gegründete Gesellschaften gelten in den ersten Jahren reduzierte Beträge. Wer eine GmbH gründet und zunächst keine Gewinne erwartet, sollte die Mindestkörperschaftsteuer trotzdem in die Liquiditätsplanung aufnehmen, weil sie unabhängig vom Ergebnis fällig wird.
Was 2026 für Privatstiftungen neu ist
§ 22 Abs. 2 KStG regelt die sogenannte Zwischensteuer auf bestimmte Kapitalerträge von Privatstiftungen. Der Satz entwickelt sich in drei Schritten:
| Zeitraum | Satz |
|---|---|
| 2023 | 24 Prozent |
| 2024 und 2025 | 23 Prozent |
| ab 2026 | 27,5 Prozent |
Damit gilt für Privatstiftungen ab 2026 derselbe Satz wie für Kapitalerträge natürlicher Personen. Der bisherige Vorteil der Zwischenbesteuerung entfällt insoweit. Daneben wurde die Stiftungseingangssteuer auf Zuwendungen an Privatstiftungen mit 1. Jänner 2026 von 2,5 auf 3,5 Prozent angehoben.
Was die Körperschaftsteuer nicht kennt
Drei Begünstigungen des Einkommensteuerrechts stehen Kapitalgesellschaften nicht offen:
- Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG. Er ist ausdrücklich natürlichen Personen vorbehalten, siehe Gewinnfreibetrag.
- Die Nullzone des Tarifs. Es gibt kein steuerfreies Basiseinkommen, jeder Gewinneuro wird besteuert.
- Absetzbeträge wie der Verkehrs- oder Alleinverdienerabsetzbetrag. Sie knüpfen an persönliche Verhältnisse an.
Umgekehrt kennt die Körperschaftsteuer eigene Instrumente, insbesondere die Gruppenbesteuerung, mit der Ergebnisse verbundener Gesellschaften verrechnet werden können, und den unbeschränkten Verlustvortrag mit einer jährlichen Verrechnungsgrenze.
Der Geschäftsführerbezug als Stellschraube
Bei der Ein-Personen-GmbH entscheidet die Aufteilung zwischen Geschäftsführerbezug und Gewinn über die Gesamtbelastung. Der Bezug mindert den Gewinn und damit die Körperschaftsteuer, unterliegt beim Empfänger aber der Einkommensteuer und der Sozialversicherung nach dem GSVG.
Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht, weil drei Größen zusammenspielen: der Einkommensteuertarif, die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung und die Frage, wie viel Gewinn im Unternehmen bleiben soll. Was hier optimal ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört mit der Steuerberatung gerechnet.
Quellen
- § 22 KStG 1988, Steuersätze
- § 24 KStG 1988, Veranlagung und Vorauszahlungen
- Wirtschaftskammer Österreich: Budgetbegleitgesetz 2025, steuerliche Änderungen, abgerufen am 04.09.2026
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
23 Prozent für die Kalenderjahre ab 2024. Für 2023 waren es 24 Prozent. Der Satz ist flach, es gibt keine Progression wie bei der Einkommensteuer.
Was ändert sich 2026 für Privatstiftungen?
Die Körperschaftsteuer auf die nach § 13 Abs. 3 und 4 KStG zu versteuernden Einkünfte steigt ab 2026 von 23 auf 27,5 Prozent. Bis 2025 galt derselbe Satz wie für andere Körperschaften.
Was ist die Mindestkörperschaftsteuer?
Eine Vorauszahlung, die auch bei Verlust anfällt. Sie geht nicht verloren, sondern wird auf die Körperschaftsteuer späterer Gewinnjahre angerechnet.
Wie hoch ist die Gesamtbelastung bei einer Ausschüttung?
Auf den Gewinn fallen zuerst 23 Prozent Körperschaftsteuer an, auf die Ausschüttung an natürliche Personen zusätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. Zusammen ergibt das rund 44,2 Prozent.
Kann eine GmbH den Gewinnfreibetrag nutzen?
Nein. Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG steht nur natürlichen Personen zu. Kapitalgesellschaften kennen ihn nicht, dafür ist ihr Steuersatz flach und niedriger als der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer.
Wann lohnt sich eine GmbH steuerlich?
Vor allem dann, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben. Werden sie sofort und vollständig ausgeschüttet, liegt die Gesamtbelastung nahe am Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, und der Vorteil verschwindet.