Lohnsteuer Österreich 2026

Lohnsteuer 2026 in Österreich: So wird sie berechnet. Steuertabelle, Absetzbeträge, Freibeträge und Tipps zur Lohnsteueroptimierung für Arbeitnehmer.

Aktualisiert: 03. April 2026 13 Min. Lesezeit

Brutto-Netto-Rechner 2026

Netto/Monat

€ 2.136,89

Netto/Jahr (14x)

€ 29.916,42

Brutto/Jahr (14x)€ 42.000,00
Sozialversicherung-€ 7.169,40
Lohnsteuer (vor Absetzbetraegen)-€ 5.542,18
Absetzbetraege gesamt+€ 628,00
Lohnsteuer (netto)-€ 4.914,18
Effektiver Steuersatz11.7%
Netto (71%) SV (17%) Steuer (12%)

Berechnung auf Basis der Steuertarife und SV-Sätze 2026. Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungs-Begünstigung (Jahressechstel), Sachbezügen und weiteren individuellen Faktoren. Keine Steuerberatung.

Vom Brutto zum Netto in vier Schritten

Die Lohnsteuer ist für die meisten Arbeitnehmer in Österreich die größte Steuerposition auf ihrem Gehaltszettel. Sie wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Doch wie genau wird die Lohnsteuer berechnet? Welche Absetzbeträge stehen Ihnen zu? Und wie können Sie Ihre Lohnsteuer optimieren?

Ein zentraler Punkt vorweg: Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Grunde dieselbe Steuer. Der Unterschied liegt lediglich in der Erhebungsform — bei Arbeitnehmern wird die Steuer direkt vom Gehalt abgezogen (Quellensteuer), bei Selbständigen wird sie nachträglich im Veranlagungsverfahren festgesetzt.

Grundlagen der Lohnsteuer

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer (LSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wird gemäß § 47 EStG vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber fungiert als Abfuhrpflichtiger — er haftet für die korrekte Berechnung und Abführung.

Zur Lohnsteuer zählen Einkünfte aus:

  • Aktivbezügen: Laufendes Gehalt, Zulagen, Zuschläge, Überstundenvergütungen
  • Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13./14. Gehalt)
  • Sachbezügen: Firmenwagen, Dienstwohnung, Essensmarken (sofern steuerpflichtig)
  • Pensionsbezügen: Gesetzliche Pension, Betriebspension, Firmenpension

Der Jahreslohnzettel (L16)

Am Ende jedes Kalenderjahres (oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses) erstellt der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel (L16) und übermittelt ihn elektronisch an das Finanzamt. Der L16 enthält alle relevanten Daten:

  • Bruttobezüge (laufend und Sonderzahlungen)
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Einbehaltene Lohnsteuer
  • Berücksichtigte Absetzbeträge und Freibeträge
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro
  • Homeoffice-Tage
  • Familienbonus Plus (wenn über den Arbeitgeber beantragt)

Der L16 bildet die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung und wird automatisch in FinanzOnline eingespielt.

Die Lohnsteuertabelle 2026

Steuertarif für laufende Bezüge

Für laufende Bezüge (monatliches Gehalt) gilt derselbe progressive Tarif wie bei der Einkommensteuer:

Monatliches Einkommen (nach SV)Steuersatz
Bis 1.109 Euro0 %
1.109 bis 1.801 Euro20 %
1.801 bis 2.918 Euro30 %
2.918 bis 5.668 Euro40 %
5.668 bis 8.589 Euro48 %
8.589 bis 83.333 Euro50 %
Über 83.333 Euro55 %

Diese Monatswerte ergeben sich aus der Division der Jahressteuerstufen durch 12.

Begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen

Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird in Österreich steuerlich begünstigt. Auf diese Sonderzahlungen fällt eine fixe Lohnsteuer von 6 % an — und zwar erst nach Abzug eines Freibetrags von 620 Euro.

Die Berechnung:

  1. Sonderzahlung (z. B. ein Monatsgehalt): z. B. 3.500 Euro brutto
  2. Abzug SV-Beiträge (ca. 17,12 % für Sonderzahlungen): ca. 599 Euro
  3. Verbleibend: 2.901 Euro
  4. Abzug Freibetrag: 620 Euro
  5. Steuerpflichtig: 2.281 Euro
  6. Lohnsteuer (6 %): 136,86 Euro

Bei einem laufenden Monatsgehalt von 3.500 Euro würde die Lohnsteuer auf denselben Betrag deutlich höher sein. Die Sonderzahlungsbesteuerung ist daher ein erheblicher Vorteil des österreichischen Steuersystems.

Obergrenze: Die begünstigte Besteuerung mit 6 % gilt nur für Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel (ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge). Übersteigen die Sonderzahlungen das Jahressechstel, wird der übersteigende Teil mit dem normalen Tarif besteuert.

Absetzbeträge — so senken Sie Ihre Lohnsteuer

Was sind Absetzbeträge?

Absetzbeträge werden direkt von der berechneten Lohnsteuer abgezogen — nicht vom Einkommen. Dadurch wirken sie bei jedem Steuerpflichtigen gleich stark, unabhängig vom Grenzsteuersatz. Ein Absetzbetrag von 496 Euro spart also tatsächlich 496 Euro Steuer.

Verkehrsabsetzbetrag

  • Höhe: 496 Euro pro Jahr
  • Für wen: Alle Arbeitnehmer (wird automatisch berücksichtigt)
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: Bis zu 798 Euro bei Einkommen unter ca. 16.832 Euro (einschleifend)
  • Zuschlag für Pendler: Bei Anspruch auf Pendlerpauschale zusätzlich bis zu 752 Euro

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist der größte Absetzbetrag für Familien:

  • Kinder unter 18: Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr
  • Kinder ab 18 (mit Familienbeihilfe): Bis zu 700 Euro pro Kind und Jahr
  • Aufteilung: Kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden (100:0, 50:50, oder bei getrennt lebenden Eltern 50:50 oder nach Unterhaltspflicht)
  • Geltendmachung: Über den Arbeitgeber (Formular E30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung

Tipp: Der Familienbonus Plus kann nur bis zur Höhe der tatsächlichen Lohnsteuer ausgeschöpft werden. Wenn Ihre Lohnsteuer niedriger ist als der Familienbonus, empfiehlt es sich, den Bonus dem besserverdienenden Elternteil zuzuordnen.

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

  • Voraussetzung: Verheiratet oder in Lebensgemeinschaft, mindestens ein Kind, Partner verdient max. 6.937 Euro/Jahr
  • Höhe: 572 Euro (1 Kind), 774 Euro (2 Kinder), +255 Euro für jedes weitere Kind
  • Geltendmachung: Über den Arbeitgeber (Formular E30) oder in der ANV

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)

  • Voraussetzung: Alleinerziehend mit mindestens einem Kind, mindestens 6 Monate im Jahr nicht in einer Partnerschaft lebend
  • Höhe: Gleich wie AVAB (572/774/+255 Euro)

Unterhaltsabsetzbetrag

  • Für wen: Elternteile, die Unterhalt für nicht im gleichen Haushalt lebende Kinder zahlen
  • Höhe: 35 Euro/Monat (1 Kind), 52 Euro/Monat (2 Kinder), ab dem 3. Kind +18 Euro/Monat je Kind

Pensionistenabsetzbetrag

  • Für wen: Bezieher gesetzlicher Pensionen
  • Höhe: Bis zu 954 Euro (einschleifend je nach Pensionshöhe)
  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: Bis zu 1.405 Euro für Alleinstehende mit niedrigen Pensionen

Freibetragsbescheid — mehr Netto vom Brutto

Was ist ein Freibetragsbescheid?

Wenn Sie regelmäßig hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, können Sie beim Finanzamt einen Freibetragsbescheid beantragen. Damit wird Ihr Arbeitgeber angewiesen, bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung einen Freibetrag zu berücksichtigen — Sie bekommen also bereits monatlich mehr Netto, statt auf die jährliche Steuergutschrift über die Arbeitnehmerveranlagung zu warten.

Wie beantragen?

  1. Melden Sie sich bei FinanzOnline an
  2. Wählen Sie “Antrag auf Freibetragsbescheid” (Formular E63)
  3. Geben Sie die voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und/oder außergewöhnlichen Belastungen an
  4. Das Finanzamt prüft und erlässt einen Freibetragsbescheid
  5. Der Freibetrag wird automatisch an den Arbeitgeber übermittelt

Wichtig: Sie müssen trotzdem eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, um die tatsächlichen Beträge nachzuweisen. Der Freibetragsbescheid ändert nichts an der Jahressteuer — er verteilt sie nur anders über das Jahr.

Lohnsteuerberechnung Schritt für Schritt

Rechenbeispiel: Angestellter mit 3.500 Euro brutto

Ausgangssituation: Angestellter, ledig, keine Kinder, Wien

Laufende Bezüge (monatlich):

  1. Bruttobezug: 3.500 Euro
  2. SV-Beiträge (18,12 %): -634,20 Euro
  3. Bemessungsgrundlage: 2.865,80 Euro
  4. Werbungskostenpauschale (monatlich): -11 Euro
  5. Lohnsteuerbemessungsgrundlage: 2.854,80 Euro

Lohnsteuerberechnung (monatlich):

  • 0 bis 1.109 Euro: 0 %: 0 Euro
  • 1.109 bis 1.801 Euro: 20 %: 138,40 Euro
  • 1.801 bis 2.854,80 Euro: 30 %: 316,14 Euro
  • Zwischensumme: 454,54 Euro
  • Abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (monatlich): -38,58 Euro
  • Monatliche Lohnsteuer: 415,96 Euro

Nettobezug: 3.500 - 634,20 - 415,96 = 2.449,84 Euro

Sonderzahlungen (pro Zahlung, 2x jährlich):

  1. Bruttosonderzahlung: 3.500 Euro
  2. SV-Beiträge (17,12 %): -599,20 Euro
  3. Verbleibend: 2.900,80 Euro
  4. Freibetrag: -620 Euro
  5. Steuerpflichtig: 2.280,80 Euro
  6. Lohnsteuer (6 %): -136,85 Euro
  7. Netto-Sonderzahlung: 2.763,95 Euro

Jahresnetto gesamt: (2.449,84 x 12) + (2.763,95 x 2) = 29.398,08 + 5.527,90 = 34.925,98 Euro

Rechenbeispiel: Angestellte mit Kind und Pendlerpauschale

Ausgangssituation: Angestellte, Alleinverdienerin, 1 Kind (8 Jahre), 30 km Arbeitsweg (große Pendlerpauschale), 3.000 Euro brutto

Monatliche Abzüge und Vorteile:

  • SV-Beiträge (18,12 %): -543,60 Euro
  • Bemessungsgrundlage: 2.456,40 Euro
  • Lohnsteuer laut Tarif: ca. 285 Euro
  • Abzüglich Verkehrsabsetzbetrag: -38,58 Euro
  • Abzüglich Familienbonus Plus (monatlich): -166,67 Euro
  • Abzüglich AEAB (monatlich): -47,67 Euro
  • Abzüglich Pendlereuro (30 km x 2 / 12): -5 Euro
  • Monatliche Lohnsteuer: ca. 27 Euro

Durch die Absetzbeträge sinkt die Lohnsteuer auf fast null — bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro.

Besondere Lohnbestandteile

Steuerfreie Bezüge

Bestimmte Lohnbestandteile sind steuerfrei:

  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG): Steuerfrei bis 360 Euro/Monat
  • Überstundenzuschläge: 50 %-Zuschlag für die ersten 10 Überstunden/Monat steuerfrei (bis 86 Euro/Monat)
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Steuerfrei bis 360 Euro/Monat (zusammen mit SEG-Zulagen)
  • Sachbezüge unter der Freigrenze: Bestimmte Sachbezüge bis 186 Euro/Monat
  • Essensgutscheine: Bis 8 Euro/Tag (bei Einlösung in Gaststätten) bzw. 2 Euro/Tag (Lebensmittel)
  • Zukunftsvorsorge: Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Vorsorge (BV-Kasse, Pensionskasse)
  • Jobticket: Arbeitgeber-finanzierte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel

Sachbezüge

Bestimmte geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber sind als Sachbezüge steuerpflichtig:

  • Firmenwagen: 2 % des Listenpreises/Monat (max. 960 Euro), bei Elektrofahrzeugen 0 %
  • Dienstwohnung: Sachbezug nach m2-Preis, falls unter ortsüblichem Mietzins
  • Zinsersparnis: Bei zinslosen oder zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen (Differenz zum Referenzzinssatz)
  • Mitarbeiterrabatte: Steuerfrei bis zu 20 % und max. 1.000 Euro/Jahr (Freibetrag)

Überstunden — steuerliche Behandlung

Überstunden werden unterschiedlich besteuert:

  • Grundvergütung der Überstunde: Normal besteuert (wie laufendes Gehalt)
  • Zuschlag (50 %): Die ersten 10 Überstundenzuschläge pro Monat sind steuerfrei (max. 86 Euro/Monat)
  • Zuschlag (100 %): Für Sonn-/Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfrei bis 360 Euro/Monat
  • Höchstgrenze aller steuerfreien Zuschläge und Zulagen: 360 Euro/Monat

Lohnsteueroptimierung — praktische Tipps

Tipp 1: Arbeitnehmerveranlagung jedes Jahr durchführen

Die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) ist der einfachste Weg, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen. In vielen Fällen ergibt sich eine Gutschrift — besonders wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, Werbungskosten über 132 Euro hatten oder Absetzbeträge zustehen.

Tipp 2: Familienbonus Plus optimal aufteilen

Bei Paaren sollte der Familienbonus Plus dem Elternteil mit der höheren Lohnsteuer zugeordnet werden, damit er voll ausgeschöpft wird. Rechnen Sie vorab beide Varianten durch.

Tipp 3: Freibetragsbescheid für laufende Entlastung

Statt auf die jährliche Gutschrift zu warten, nutzen Sie den Freibetragsbescheid für sofortige monatliche Entlastung. Das verbessert Ihre Liquidität über das gesamte Jahr.

Tipp 4: Steuerfreie Gehaltsbestandteile verhandeln

Bei Gehaltsverhandlungen kann es attraktiver sein, steuerfreie Zusatzleistungen zu vereinbaren statt einer Bruttoerhöhung:

  • Jobticket (Klimaticket über den Arbeitgeber)
  • Essensgutscheine (bis 8 Euro/Tag)
  • Zukunftsvorsorge (Pensionskassenbeiträge)
  • Elektro-Dienstwagen (kein Sachbezug)

Tipp 5: Sonderzahlungen nicht auslassen

Die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen mit 6 % ist ein massiver Vorteil. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber das 13. und 14. Gehalt korrekt abrechnet — und dass das Jahressechstel optimal ausgenutzt wird.

Tipp 6: Pendlerpauschale über den Arbeitgeber beantragen

Melden Sie Ihre Pendlerpauschale direkt beim Arbeitgeber an (Formular L34a vom Pendlerrechner). So wird sie monatlich berücksichtigt und Sie haben sofort mehr Netto.

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: Zu viel Lohnsteuer einbehalten

Wenn Sie im Laufe des Jahres den Job wechseln, können sich die Steuerstufen “überlappen” — jeder Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer so, als wären seine Bezüge die einzigen. Die Arbeitnehmerveranlagung korrigiert das automatisch. Bei Jobwechsel kann es sowohl zu einer Nachzahlung als auch zu einer Gutschrift kommen.

Problem: Lohnzettel (L16) fehlerhaft

Prüfen Sie den Lohnzettel Ihres Arbeitgebers in FinanzOnline. Wenn Fehler auffallen (z. B. falsche Pendlerpauschale, fehlende Homeoffice-Tage), wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber und bitten um Korrektur.

Problem: Pflichtveranlagung bei mehreren Einkommen

Wer im selben Monat Bezüge von mehreren Arbeitgebern erhält (z. B. Haupt- und Nebenjob), muss eine Pflichtveranlagung durchführen. Die Lohnsteuer wird dann für das Gesamteinkommen neu berechnet — was häufig zu einer Nachzahlung führt, weil jeder Arbeitgeber die niedrigeren Steuerstufen einzeln angewendet hat.

Lohnsteuer und Sozialversicherung im Vergleich

Ein Blick auf die Gesamtbelastung eines typischen Arbeitnehmers (3.500 Euro brutto):

AbzugMonatlichJährlich (14 Bezüge)
SV-Beitrag (DN-Anteil)ca. 634 Euroca. 8.876 Euro
Lohnsteuer (laufend)ca. 416 Euroca. 4.992 Euro
Lohnsteuer (Sonderzahlungen)ca. 274 Euro
Netto (ca.)ca. 2.450 Euroca. 34.858 Euro
Abzüge gesamtca. 1.050 Euroca. 14.142 Euro

Die Gesamtbelastung aus SV und Lohnsteuer beträgt in diesem Beispiel rund 28,9 % des Bruttoeinkommens.

Die Lohnsteuer ist die zentrale Steuer für Arbeitnehmer in Österreich. Die wichtigsten Punkte:

  • Progressiver Tarif: 0 % bis 55 %, steuerfrei bis 13.539 Euro Jahreseinkommen
  • Sonderzahlungen: Begünstigte Besteuerung mit 6 % (Freibetrag 620 Euro)
  • Wichtigste Absetzbeträge: Verkehrsabsetzbetrag (496 Euro), Familienbonus Plus (bis 2.000 Euro/Kind), AVAB/AEAB
  • Arbeitnehmerveranlagung: Unbedingt jährlich durchführen — oft gibt es Geld zurück
  • Freibetragsbescheid: Für monatliche Steuerentlastung statt jährlicher Gutschrift
  • Jahreslohnzettel (L16): Prüfen Sie die Angaben in FinanzOnline
  • Steuerfreie Bezüge: Überstundenzuschläge, Zulagen, Jobticket, E-Auto-Sachbezug

Nutzen Sie alle Möglichkeiten zur Lohnsteueroptimierung — vom Familienbonus über die Pendlerpauschale bis zur Arbeitnehmerveranlagung. Die wenigen Minuten Aufwand können sich mit mehreren hundert bis tausend Euro im Jahr bezahlt machen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Lohnsteuer in Österreich berechnet?

Die Lohnsteuer wird vom Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge nach dem progressiven Steuertarif berechnet (0 % bis 55 %). Anschließend werden Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag (496 Euro) und der Familienbonus Plus (bis 2.000 Euro/Kind) direkt von der Steuer abgezogen.

Ab welchem Einkommen zahlt man Lohnsteuer in Österreich?

Lohnsteuer fällt erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 13.539 Euro an (monatlich ca. 1.109 Euro, jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge). Darunter beträgt der Steuersatz 0 %. Durch den Verkehrsabsetzbetrag verschiebt sich die effektive Steuergrenze sogar noch etwas nach oben.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Grunde dieselbe Steuer mit demselben Tarif. Bei Arbeitnehmern wird sie als 'Lohnsteuer' direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. 'Einkommensteuer' nennt man die Steuer bei der nachträglichen Veranlagung (Steuererklärung), z. B. bei Selbständigen.

Wie kann ich meine Lohnsteuer senken?

Die wichtigsten Hebel sind: Familienbonus Plus beantragen (bis 2.000 Euro/Kind), Werbungskosten über 132 Euro geltend machen, Pendlerpauschale nutzen, Freibetragsbescheid beim Finanzamt beantragen und die jährliche Arbeitnehmerveranlagung durchführen, um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.