Lohnsteuertabelle 2026 Österreich
Lohnsteuertabelle 2026 Österreich: Alle 7 Steuerstufen, Grenzsteuersätze, Absetzbeträge und Beispielrechnungen für verschiedene Bruttogehälter.
Alle sieben Tarifstufen im Detail
Die Lohnsteuertabelle ist das Herzstück des österreichischen Einkommensteuersystems. Sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgezogen wird und wie viel Netto am Monatsende auf Ihrem Konto landet. Seit der Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2023 werden die Steuerstufen jährlich an die Inflation angepasst — 2026 ergeben sich dadurch leicht erhöhte Grenzen gegenüber dem Vorjahr.
Die Einkommensteuertarife 2026 — alle 7 Steuerstufen
Das österreichische Einkommensteuersystem ist progressiv aufgebaut. Das bedeutet: Nicht Ihr gesamtes Einkommen wird mit einem einzigen Steuersatz besteuert, sondern verschiedene Einkommensteile werden mit unterschiedlichen Sätzen belegt. Jeder Euro wird nur mit dem Steuersatz der jeweiligen Stufe besteuert, in die er fällt.
Übersicht der Steuerstufen 2026
| Stufe | Steuerpflichtiges Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz | Steuer in dieser Stufe |
|---|---|---|---|
| 1 | bis 13.539 Euro | 0 % | 0 Euro |
| 2 | 13.539 bis 21.992 Euro | 20 % | max. 1.690,60 Euro |
| 3 | 21.992 bis 36.458 Euro | 30 % | max. 4.339,80 Euro |
| 4 | 36.458 bis 70.365 Euro | 40 % | max. 13.332,00 Euro |
| 5 | 70.365 bis 104.859 Euro | 48 % | max. 16.274,88 Euro |
| 6 | 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50 % | max. 448.464,00 Euro |
| 7 | über 1.000.000 Euro | 55 % | unbegrenzt |
Hinweis: Die Steuerstufe 7 mit dem Spitzensteuersatz von 55 % wurde als temporäre Maßnahme eingeführt und ist weiterhin in Kraft. Sie betrifft nur den Teil des Einkommens, der eine Million Euro pro Jahr übersteigt.
Abschaffung der kalten Progression
Seit 2023 werden die Steuerstufengrenzen jährlich automatisch an die Inflation angepasst. Zwei Drittel der Anpassung erfolgen automatisch, ein Drittel wird von der Regierung politisch verteilt (z. B. für höhere Absetzbeträge oder gezielte Entlastungen).
Die Anpassung 2026 berücksichtigt die Inflation des Vorjahres und sorgt dafür, dass eine Gehaltserhöhung im Rahmen der Inflation nicht zu einer realen Steuermehrbelastung führt. Vor 2023 war dies anders: Durch die kalte Progression stiegen viele Arbeitnehmer schleichend in höhere Steuerstufen, obwohl ihre Kaufkraft gleich blieb.
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Diese beiden Begriffe sorgen regelmäßig für Verwirrung. Der Unterschied ist aber entscheidend für das Verständnis der Steuerbelastung.
Der Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Wenn Ihr Einkommen in der Stufe 4 liegt (36.458 bis 70.365 Euro), beträgt Ihr Grenzsteuersatz 40 %. Das bedeutet: Von jedem zusätzlich verdienten Euro gehen 40 Cent an Lohnsteuer (plus Sozialversicherung).
Der Grenzsteuersatz ist relevant für:
- Die Beurteilung, ob sich eine Gehaltserhöhung “lohnt” (die Antwort ist immer ja, aber der Nettoeffekt variiert).
- Die Berechnung der Steuerersparnis von Werbungskosten und Freibeträgen: Ein Freibetrag von 1.000 Euro spart bei einem Grenzsteuersatz von 40 % genau 400 Euro Steuer.
Der Durchschnittssteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz ergibt sich aus der tatsächlich gezahlten Gesamtsteuer geteilt durch das gesamte steuerpflichtige Einkommen. Er ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz, weil die unteren Einkommensteile mit niedrigeren Sätzen besteuert werden.
Beispiel: Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 50.000 Euro beträgt die Einkommensteuer (vor Absetzbeträgen) ca. 11.447 Euro. Der Durchschnittssteuersatz liegt damit bei ca. 22,9 % — obwohl der Grenzsteuersatz 40 % beträgt.
Berechnung der Einkommensteuer bei 50.000 Euro
Schritt für Schritt:
| Stufe | Einkommensteil | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 0 bis 13.539 Euro | 0 % | 0 Euro |
| Stufe 2 | 13.539 bis 21.992 Euro (= 8.453 Euro) | 20 % | 1.690,60 Euro |
| Stufe 3 | 21.992 bis 36.458 Euro (= 14.466 Euro) | 30 % | 4.339,80 Euro |
| Stufe 4 | 36.458 bis 50.000 Euro (= 13.542 Euro) | 40 % | 5.416,80 Euro |
| Gesamt | 11.447,20 Euro |
Davon werden dann noch die Absetzbeträge abgezogen (z. B. Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro), sodass die tatsächliche Steuer niedriger ausfällt.
Absetzbeträge 2026 — direkte Abzüge von der Steuerschuld
Absetzbeträge werden direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen (im Gegensatz zu Freibeträgen, die das steuerpflichtige Einkommen senken). Die wichtigsten Absetzbeträge 2026:
Verkehrsabsetzbetrag
- 496 Euro pro Jahr für alle aktiven Arbeitnehmer.
- Wird automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
- Für Einkommen bis 16.826 Euro: zusätzlich 752 Euro (einschleifend).
- Für Einkommen bis 29.458 Euro: zusätzlich 400 Euro (einschleifend).
- Der Zuschlag reduziert sich mit steigendem Einkommen stufenweise auf null.
Alleinverdienerabsetzbetrag
- Voraussetzung: Partnerin/Partner verdient max. 6.937 Euro jährlich.
- Ab 1 Kind: 572 Euro, 2 Kinder: 774 Euro, 3 Kinder: 948 Euro, jedes weitere: + 174 Euro.
Alleinerzieherabsetzbetrag
- Gleiche Beträge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag.
- Voraussetzung: Alleinerziehend mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Familienbonus Plus
- Bis zum 18. Lebensjahr: 2.000 Euro pro Kind und Jahr.
- Ab dem 18. Lebensjahr: 700 Euro pro Kind und Jahr (bei Bezug von Familienbeihilfe).
- Wird als Absetzbetrag direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Unterhaltsabsetzbetrag
- Für Unterhalt zahlende Elternteile, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.
- 1 Kind: 35 Euro/Monat, 2 Kinder: 52 Euro/Monat, ab 3 Kindern: 69 Euro/Monat.
Pendlereuro
- 6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Jahr.
- Voraussetzung: Anspruch auf Pendlerpauschale.
Pensionistenabsetzbetrag
- Bis 954 Euro für Pensionisten.
- Einschleifend ab Pensionseinkünften von 20.233 Euro.
Besteuerung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt)
Eine Besonderheit des österreichischen Steuersystems ist die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld). Diese werden nicht mit dem regulären Steuertarif, sondern mit einem fixen Satz von 6 % besteuert.
Wie funktioniert die 6-%-Besteuerung?
Die Sonderzahlungen werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag begünstigt besteuert:
- Die ersten 620 Euro der Sonderzahlungen sind steuerfrei.
- Der darüber liegende Betrag wird mit 6 % besteuert.
- Die begünstigte Besteuerung gilt bis zur Höhe eines Jahressechstels der laufenden Bezüge.
- Sonderzahlungen, die über das Jahressechstel hinausgehen, werden mit dem regulären Tarif versteuert.
Rechenbeispiel Sonderzahlungen
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro (14x):
- Laufende Jahresbezüge: 12 x 3.500 = 42.000 Euro.
- Jahressechstel: 42.000 / 6 = 7.000 Euro.
- Sonderzahlungen: 2 x 3.500 = 7.000 Euro.
- Die Sonderzahlungen liegen genau im Rahmen des Jahressechstels.
- Steuerfreier Teil: 620 Euro.
- Begünstigt versteuert: 7.000 - 620 = 6.380 Euro x 6 % = 382,80 Euro.
Wären die 7.000 Euro Sonderzahlungen regulär besteuert worden (Grenzsteuersatz 40 %), hätte die Steuer ca. 2.800 Euro betragen. Die Ersparnis durch die 6-%-Regelung beträgt in diesem Fall also rund 2.417 Euro.
Berechnung des Jahressechstels
Das Jahressechstel wird aus den laufenden Bezügen der letzten 12 Monate berechnet. Dazu zählen:
- Das reguläre Gehalt.
- Regelmäßige Überstundenpauschalen.
- Regelmäßige Zulagen und Zuschläge.
Nicht zum Jahressechstel zählen:
- Die Sonderzahlungen selbst.
- Einmalige Prämien.
- Abfertigungen.
Lohnsteuertabelle: Beispielrechnungen für verschiedene Bruttogehälter
Die folgenden Berechnungen zeigen die ungefähre monatliche und jährliche Steuerbelastung für verschiedene Bruttogehälter. Die Berechnung berücksichtigt Sozialversicherung, Werbungskostenpauschale und Verkehrsabsetzbetrag, aber keine weiteren individuellen Absetzbeträge (Familienbonus, Pendlerpauschale etc.).
Brutto 2.000 Euro monatlich (14x = 28.000 Euro/Jahr)
| Position | Betrag (jährlich) |
|---|---|
| Bruttogehalt (laufend) | 24.000 Euro |
| Sozialversicherung (ca. 18,12 %) | - 4.349 Euro |
| Werbungskostenpauschale | - 132 Euro |
| Steuerpflichtiges Einkommen | 19.519 Euro |
| Einkommensteuer (Tarif) | ca. 1.242 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | - 496 Euro |
| Zuschlag zum VAB | - ca. 400 Euro |
| Lohnsteuer laufend | ca. 379 Euro |
| Sonderzahlungen (2 x 2.000 = 4.000 Euro) | 6 % von 3.380 = 203 Euro |
| Lohnsteuer gesamt | ca. 582 Euro |
| Netto gesamt ca. | ca. 23.069 Euro |
| Monatl. Netto (durchschnittlich) | ca. 1.648 Euro |
| Durchschnittssteuersatz | ca. 2,1 % |
Brutto 3.000 Euro monatlich (14x = 42.000 Euro/Jahr)
| Position | Betrag (jährlich) |
|---|---|
| Bruttogehalt (laufend) | 36.000 Euro |
| Sozialversicherung (ca. 18,12 %) | - 6.523 Euro |
| Werbungskostenpauschale | - 132 Euro |
| Steuerpflichtiges Einkommen | 29.345 Euro |
| Einkommensteuer (Tarif) | ca. 3.980 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | - 496 Euro |
| Lohnsteuer laufend | ca. 3.517 Euro |
| Sonderzahlungen (2 x 3.000 = 6.000 Euro) | 6 % von 5.380 = 323 Euro |
| Lohnsteuer gesamt | ca. 3.840 Euro |
| Netto gesamt ca. | ca. 30.637 Euro |
| Monatl. Netto (durchschnittlich) | ca. 2.188 Euro |
| Durchschnittssteuersatz | ca. 9,1 % |
Brutto 4.000 Euro monatlich (14x = 56.000 Euro/Jahr)
| Position | Betrag (jährlich) |
|---|---|
| Bruttogehalt (laufend) | 48.000 Euro |
| Sozialversicherung (ca. 18,12 %) | - 8.698 Euro |
| Werbungskostenpauschale | - 132 Euro |
| Steuerpflichtiges Einkommen | 39.170 Euro |
| Einkommensteuer (Tarif) | ca. 7.261 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | - 496 Euro |
| Lohnsteuer laufend | ca. 6.798 Euro |
| Sonderzahlungen (2 x 4.000 = 8.000 Euro) | 6 % von 7.380 = 443 Euro |
| Lohnsteuer gesamt | ca. 7.241 Euro |
| Netto gesamt ca. | ca. 38.061 Euro |
| Monatl. Netto (durchschnittlich) | ca. 2.719 Euro |
| Durchschnittssteuersatz | ca. 12,9 % |
Brutto 5.000 Euro monatlich (14x = 70.000 Euro/Jahr)
| Position | Betrag (jährlich) |
|---|---|
| Bruttogehalt (laufend) | 60.000 Euro |
| Sozialversicherung (ca. 18,12 %) | - 10.872 Euro |
| Werbungskostenpauschale | - 132 Euro |
| Steuerpflichtiges Einkommen | 48.996 Euro |
| Einkommensteuer (Tarif) | ca. 11.192 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | - 496 Euro |
| Lohnsteuer laufend | ca. 10.729 Euro |
| Sonderzahlungen (2 x 5.000 = 10.000 Euro) | 6 % von 9.380 = 563 Euro |
| Lohnsteuer gesamt | ca. 11.292 Euro |
| Netto gesamt ca. | ca. 45.836 Euro |
| Monatl. Netto (durchschnittlich) | ca. 3.274 Euro |
| Durchschnittssteuersatz | ca. 16,1 % |
Brutto 7.000 Euro monatlich (14x = 98.000 Euro/Jahr)
| Position | Betrag (jährlich) |
|---|---|
| Bruttogehalt (laufend) | 84.000 Euro |
| Sozialversicherung (ca. 18,12 %, bis HBGL) | - ca. 14.460 Euro |
| Werbungskostenpauschale | - 132 Euro |
| Steuerpflichtiges Einkommen | ca. 69.408 Euro |
| Einkommensteuer (Tarif) | ca. 19.393 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | - 496 Euro |
| Lohnsteuer laufend | ca. 18.930 Euro |
| Sonderzahlungen (2 x 7.000 = 14.000 Euro) | 6 % von 13.380 = 803 Euro |
| Lohnsteuer gesamt | ca. 19.733 Euro |
| Netto gesamt ca. | ca. 61.807 Euro |
| Monatl. Netto (durchschnittlich) | ca. 4.415 Euro |
| Durchschnittssteuersatz | ca. 20,1 % |
Hinweis: Diese Berechnungen sind Näherungswerte. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von individuellen Faktoren ab (Absetzbeträge, Freibeträge, Pendlerpauschale, Familienbonus etc.). Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner des BMF für eine exakte Berechnung.
Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) berechnet. Für 2026 beträgt die HBGL monatlich 6.930 Euro (für laufende Bezüge) bzw. 13.860 Euro pro Jahr für Sonderzahlungen.
Das bedeutet: Wer mehr als ca. 6.930 Euro brutto monatlich verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Die Lohnsteuer fällt aber weiterhin an — der Netto-Effekt von Gehaltserhöhungen über der HBGL ist daher besonders spürbar.
| Beitragsart | Arbeitnehmer-Anteil |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % |
| Pensionsversicherung | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,00 % |
| Arbeiterkammerumlage | 0,50 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 % |
| Gesamt | 18,12 % |
Vergleich: Steuerstufen 2024 vs. 2025 vs. 2026
Durch die jährliche Inflationsanpassung haben sich die Steuerstufengrenzen in den letzten Jahren verschoben:
| Stufe | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| 0 % bis | 13.539 Euro | 13.539 Euro | 13.539 Euro |
| 20 % bis | 21.992 Euro | 21.992 Euro | 21.992 Euro |
| 30 % bis | 36.458 Euro | 36.458 Euro | 36.458 Euro |
| 40 % bis | 70.365 Euro | 70.365 Euro | 70.365 Euro |
| 48 % bis | 104.859 Euro | 104.859 Euro | 104.859 Euro |
| 50 % bis | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
| 55 % ab | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
Hinweis: Die Werte für 2026 beruhen auf den aktuell gültigen Steuerstufen. Falls im Laufe des Jahres Anpassungen vorgenommen werden, aktualisieren wir die Tabelle.
Praktische Tipps zur Steueroptimierung
Tipp 1: Den richtigen Zeitpunkt für Gehaltserhöhungen kennen
Durch die Progression steigt die Steuerbelastung mit dem Einkommen. Wenn Sie an der Grenze zwischen zwei Steuerstufen stehen, kann es sinnvoll sein, steuerfreie Gehaltsbestandteile (Essensgutscheine, Klimaticket) zu verhandeln statt einer Bruttoerhöhung. So bleibt netto mehr übrig.
Tipp 2: Werbungskosten aktiv nutzen
Jeder Euro an Werbungskosten spart Steuern in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % bringt ein neuer Laptop für 1.000 Euro eine Steuerersparnis von 400 Euro — die tatsächlichen Kosten betragen also nur 600 Euro.
Tipp 3: Familienbonus Plus voll ausschöpfen
Der Familienbonus Plus kann nur genutzt werden, wenn genug Lohnsteuer anfällt. Bei Paaren sollte der Bonus dem Partner mit der höheren Steuerlast zugeordnet werden, damit der volle Betrag ausgeschöpft wird.
Tipp 4: Sonderzahlungen nicht umwandeln lassen
Manche Arbeitgeber bieten an, die Sonderzahlungen in laufende Bezüge umzuwandeln (12 statt 14 Gehälter). Das klingt nach mehr Geld pro Monat, ist aber steuerlich nachteilig, da die begünstigte 6-%-Besteuerung verloren geht.
Tipp 5: Freibetragsbescheid beantragen
Wenn Sie hohe absetzbare Kosten haben, beantragen Sie einen Freibetragsbescheid. So profitieren Sie sofort von einer niedrigeren monatlichen Lohnsteuer statt auf die Rückerstattung bei der Jahresveranlagung zu warten.
Sonderfälle bei der Lohnsteuer
Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte (Geringfügigkeitsgrenze 2026: ca. 539 Euro monatlich) zahlen keine Lohnsteuer und reduzierte SV-Beiträge (nur Unfallversicherung). Bei einer freiwilligen Selbstversicherung kommen ca. 73 Euro monatlich hinzu.
Teilzeitkräfte mit niedrigem Einkommen profitieren vom erhöhten Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und der SV-Rückerstattung (Negativsteuer) bei der Arbeitnehmerveranlagung.
Pensionisten
Pensionisten unterliegen demselben Steuertarif wie Arbeitnehmer. Statt des Verkehrsabsetzbetrags gibt es den Pensionistenabsetzbetrag (bis 954 Euro). Die Sonderzahlungen (13. und 14. Pension) werden ebenfalls mit 6 % besteuert.
Mehrere Dienstverhältnisse
Bei gleichzeitigen Dienstverhältnissen berechnet jeder Arbeitgeber die Lohnsteuer separat auf sein Gehalt. Da die Progression nicht berücksichtigt wird, kann es zu einer Nachzahlung bei der Pflichtveranlagung kommen. Planen Sie dies ein und legen Sie entsprechende Rücklagen beiseite.
Die Lohnsteuertabelle 2026 bildet die Grundlage für Ihre Steuerplanung. Durch die Abschaffung der kalten Progression profitieren Sie automatisch von angepassten Steuerstufen, die Ihre Kaufkraft bei Inflation schützen.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Bis 13.539 Euro Jahreseinkommen fällt keine Steuer an.
- Der Grenzsteuersatz von 40 % greift ab ca. 36.458 Euro — hier liegen viele österreichische Arbeitnehmer.
- Die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen mit 6 % ist ein erheblicher Vorteil.
- Absetzbeträge wie der Familienbonus Plus oder Verkehrsabsetzbetrag reduzieren die Steuerlast direkt.
Nutzen Sie die Arbeitnehmerveranlagung, um alle Ihnen zustehenden Absetzbeträge und Freibeträge geltend zu machen. Mit dem Wissen aus diesem Ratgeber können Sie Ihre Steuerbelastung besser einschätzen und gezielt optimieren.
Online-Tools und Rechner für die Lohnsteuerberechnung
Brutto-Netto-Rechner des BMF
Das Bundesministerium für Finanzen stellt auf bmf.gv.at einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner zur Verfügung. Dieser berücksichtigt die aktuellen Steuerstufen, Absetzbeträge und SV-Beiträge und liefert eine exakte Berechnung Ihres Nettogehalts. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt, die Anzahl der Gehälter (12 oder 14), Ihren Familienstand und eventuelle Absetzbeträge ein.
Pendlerrechner
Ebenfalls auf bmf.gv.at finden Sie den Pendlerrechner. Dieser berechnet anhand Ihrer Wohn- und Arbeitsadresse, ob und in welcher Höhe Ihnen das Pendlerpauschale zusteht. Die Bestätigung des Pendlerrechners dient als offizieller Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und dem Finanzamt.
FinanzOnline Steuervorausberechnung
Wenn Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline einreichen, können Sie vor dem Absenden eine Vorabberechnung durchführen. So sehen Sie sofort, ob und wie viel Steuergutschrift Sie erhalten werden. Diese Funktion ist besonders nützlich, um verschiedene Szenarien durchzuspielen (z. B. mit und ohne bestimmte Werbungskosten).
Anwendungshinweise
Beachten Sie bei der Nutzung von Online-Rechnern, dass diese nur so genau sind wie die eingegebenen Daten. Achten Sie insbesondere auf die korrekte Eingabe von Sonderzahlungen, Überstundenpauschalen und Sachbezügen. Bei komplexen Situationen (mehrere Dienstverhältnisse, Einkünfte aus Vermietung, Selbstständigkeit neben Anstellung) empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters, da einfache Online-Rechner solche Konstellationen nicht vollständig abbilden können.
Weiterführende Artikel
- Lohnsteuerausgleich 2026
- Brutto-Netto-Rechner
- Steuern sparen — 15 Tipps
- Alle Steuerthemen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Steuerstufen in Österreich 2026?
Die 7 Steuerstufen 2026 sind: 0 % bis 13.539 Euro, 20 % bis 21.992 Euro, 30 % bis 36.458 Euro, 40 % bis 70.365 Euro, 48 % bis 104.859 Euro, 50 % bis 1.000.000 Euro und 55 % darüber.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ergibt sich aus der tatsächlich gezahlten Steuer geteilt durch das gesamte steuerpflichtige Einkommen. Der Durchschnittssteuersatz ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz.
Wie werden Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) besteuert?
Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel werden begünstigt mit 6 % besteuert. Die ersten 620 Euro der Sonderzahlungen sind steuerfrei. Diese Regelung gilt bis zu einem Sonderzahlungsbetrag, der ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge nicht übersteigt.
Ab welchem Einkommen muss ich Lohnsteuer zahlen?
Lohnsteuer fällt ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 13.539 Euro an. Bei Arbeitnehmern wird dieser Betrag durch den Verkehrsabsetzbetrag (496 Euro) und den SV-Bonus effektiv noch erhöht, sodass der steuerfreie Bereich etwas höher liegt.
Welche Absetzbeträge gibt es bei der Lohnsteuer?
Die wichtigsten Absetzbeträge 2026 sind: Verkehrsabsetzbetrag (496 Euro), Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bei niedrigem Einkommen bis 752 Euro), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (572 bis 948+ Euro), Familienbonus Plus (bis 2.000 Euro pro Kind) und Pendlereuro (6 Euro pro km).
Wie berechne ich meine Lohnsteuer?
Ziehen Sie von Ihrem Bruttojahresgehalt die Sozialversicherungsbeiträge und das Werbungskostenpauschale (132 Euro) ab. Auf das verbleibende steuerpflichtige Einkommen wenden Sie die Steuerstufen an. Vom Ergebnis ziehen Sie die Absetzbeträge ab.
Wurde die kalte Progression 2026 abgeschafft?
Seit 2023 werden die Steuerstufen jährlich automatisch an die Inflation angepasst (Abschaffung der kalten Progression). 2026 wurden die Grenzen entsprechend angehoben, sodass Gehaltserhöhungen im Rahmen der Inflation nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Wie hoch ist die Lohnsteuer bei 3.000 Euro brutto monatlich?
Bei 3.000 Euro brutto monatlich (14x, also 42.000 Euro jährlich) beträgt die jährliche Lohnsteuer nach Abzug von Sozialversicherung und Absetzbeträgen ca. 4.700 bis 5.200 Euro, was einem Durchschnittssteuersatz von etwa 12 bis 13 % entspricht.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.