Negativsteuer Österreich 2026 - SV-Rückerstattung

Negativsteuer 2026: Wer bekommt die SV-Rückerstattung? Berechnung, Kindermehrbetrag 700 Euro und Antrag über die Arbeitnehmerveranlagung.

Aktualisiert: 05. April 2026 15 Min. Lesezeit

Wer hat Anspruch auf die SV-Rückerstattung?

Die Negativsteuer, offiziell als SV-Rückerstattung (Sozialversicherungs-Rückerstattung) bezeichnet, ist eine wichtige Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen in Österreich. Sie sorgt dafür, dass auch Personen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen, eine finanzielle Entlastung erhalten.

Was ist die Negativsteuer?

Grundprinzip

In Österreich werden auf das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwei wesentliche Abgaben erhoben: die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Während die Lohnsteuer erst ab einem bestimmten Einkommen anfällt, müssen Sozialversicherungsbeiträge bereits ab dem ersten verdienten Euro bezahlt werden.

Die Negativsteuer greift genau hier: Wer so wenig verdient, dass keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer anfällt, bekommt einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Der Begriff “Negativsteuer” kommt daher, dass das Ergebnis der Steuerberechnung quasi negativ wird — man bekommt Geld vom Finanzamt zurück, obwohl man gar keine Steuer bezahlt hat.

Rechtliche Grundlage

Die SV-Rückerstattung ist im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert, konkret in Paragraph 33 Absatz 8 EStG. Sie ist keine Sozialleistung im klassischen Sinne, sondern ein steuerlicher Erstattungsanspruch, der im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht wird.

Wer hat Anspruch auf die Negativsteuer 2026?

Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Anspruch auf die SV-Rückerstattung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das jährliche steuerpflichtige Einkommen liegt unter der Steuergrenze (2026: rund 13.539 Euro jährlich)
  • Es wurden im betreffenden Jahr Sozialversicherungsbeiträge bezahlt
  • Es besteht kein oder nur ein geringer Lohnsteuerabzug

Typische Personengruppen, die von der Negativsteuer profitieren:

  • Teilzeitbeschäftigte mit wenigen Wochenstunden
  • Geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung einzahlen
  • Saisonarbeiter mit unterjähriger Beschäftigung
  • Berufseinsteiger, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben
  • Karenzrückkehrer, die nur wenige Monate im Jahr erwerbstätig waren
  • Lehrlinge mit geringem Lehrlingsentgelt

Voraussetzungen für Pensionisten

Auch Pensionistinnen und Pensionisten mit geringer Pension haben einen Anspruch auf SV-Rückerstattung. Die Erstattung wird ebenfalls über die Veranlagung (Formular L1 oder FinanzOnline) beantragt.

Kein Anspruch besteht für

  • Selbstständige und Gewerbetreibende (diese haben andere Entlastungsmöglichkeiten)
  • Personen ohne Sozialversicherungsbeiträge im betreffenden Jahr
  • Personen, deren Lohnsteuerlast höher ist als die mögliche SV-Rückerstattung (diese profitieren stattdessen von Absetzbeträgen)

Berechnung der Negativsteuer 2026

SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer

Die Berechnung der SV-Rückerstattung erfolgt in mehreren Schritten:

Grundformel: 55 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 501 Euro pro Jahr.

Berechnungsbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 900 Euro monatlich (12 Monate) zahlt rund 18,07 Prozent an SV-Beiträgen. Das ergibt jährlich rund 1.952 Euro an SV-Beiträgen. 55 Prozent davon wären 1.074 Euro — aufgrund der Obergrenze bekommt er aber maximal 501 Euro zurück.

Erhöhter Betrag für Pendler

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, erhalten eine erhöhte SV-Rückerstattung:

  • Bis zu 668 Euro statt 501 Euro
  • Der erhöhte Betrag berücksichtigt die zusätzlichen Kosten für den Arbeitsweg
  • Voraussetzung ist der Nachweis des Pendlerpauschales über den Pendlerrechner

SV-Rückerstattung für Pensionisten

Für Pensionistinnen und Pensionisten gelten leicht abweichende Regelungen:

  • 75 Prozent der bezahlten SV-Beiträge werden erstattet
  • Der Maximalbetrag liegt bei 601 Euro
  • Basis sind die Krankenversicherungsbeiträge aus der Pension

Schritt-für-Schritt Berechnung

So berechnen Sie Ihre Negativsteuer:

  1. Ermitteln Sie Ihre jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (ersichtlich auf dem Jahreslohnzettel L16)
  2. Berechnen Sie 55 Prozent dieses Betrags (bei Pensionisten 75 Prozent)
  3. Der niedrigere Wert aus Schritt 2 und dem Maximalbetrag (501 Euro bzw. 668 Euro für Pendler) ist Ihre SV-Rückerstattung
  4. Von der errechneten Steuergutschrift werden eventuell anfallende Lohnsteuerschulden abgezogen

Der Kindermehrbetrag 2026

Was ist der Kindermehrbetrag?

Der Kindermehrbetrag ist eine Ergänzung zum Familienbonus Plus. Der Familienbonus Plus beträgt bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (für Kinder bis 18 Jahre) und reduziert die Steuerlast. Wer aber aufgrund eines geringen Einkommens keine oder zu wenig Steuer zahlt, kann den Familienbonus Plus nicht oder nicht vollständig nutzen.

Genau hier greift der Kindermehrbetrag: Er stellt sicher, dass auch Familien mit geringem Einkommen vom Familienbonus Plus profitieren.

Höhe des Kindermehrbetrags

Der Kindermehrbetrag beträgt 2026 bis zu 700 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Betrag hat sich in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht und ist ein wichtiger Baustein der familienpolitischen Entlastung.

Voraussetzungen

Um den Kindermehrbetrag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Grundsätzlicher Anspruch auf den Familienbonus Plus
  • Das Einkommen ist so gering, dass der Familienbonus Plus nicht oder nicht vollständig von der Steuer abgezogen werden kann
  • Es wurden im betreffenden Jahr an mindestens 30 Tagen aktive Erwerbseinkünfte erzielt (Dienstverhältnis, selbstständige Tätigkeit) oder es wurden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen
  • Familienbeihilfe wird für das Kind bezogen

Berechnung des Kindermehrbetrags

Der Kindermehrbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem zustehenden Familienbonus Plus und der tatsächlichen Steuerentlastung. Wenn eine Familie beispielsweise nur 1.300 Euro Steuerlast hat, aber 2.000 Euro Familienbonus Plus zustehen, beträgt die Differenz 700 Euro. In diesem Fall wird der volle Kindermehrbetrag von 700 Euro ausbezahlt.

Antragstellung und Abwicklung

Arbeitnehmerveranlagung als Voraussetzung

Die Negativsteuer wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss über die Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich “Lohnsteuerausgleich” oder “Steuerausgleich”) beantragt werden. Dies ist der einzige Weg, die SV-Rückerstattung zu erhalten.

Beantragung über FinanzOnline

Der einfachste und schnellste Weg ist die elektronische Beantragung über FinanzOnline:

  1. Registrierung: Falls noch nicht vorhanden, registrieren Sie sich auf finanzonline.bmf.gv.at. Die Zugangsdaten können online, per Post oder persönlich am Finanzamt angefordert werden.
  2. Anmeldung: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten oder per Handysignatur/ID Austria an.
  3. Erklärung ausfüllen: Wählen Sie “Arbeitnehmerveranlagung” und füllen Sie das Formular L1 elektronisch aus.
  4. Absenden: Nach dem Absenden wird Ihr Antrag vom Finanzamt bearbeitet.
  5. Bescheid: Sie erhalten einen Einkommensteuerbescheid, in dem die SV-Rückerstattung und gegebenenfalls der Kindermehrbetrag ausgewiesen sind.

Beantragung per Papierformular

Alternativ können Sie das Formular L1 in Papierform beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Formular ist auf der Website des BMF oder direkt am Finanzamt erhältlich. Beachten Sie, dass die Bearbeitung von Papieranträgen in der Regel länger dauert als bei elektronischen Anträgen.

Automatische Arbeitnehmerveranlagung (Antragslose Veranlagung)

In bestimmten Fällen führt das Finanzamt eine automatische Arbeitnehmerveranlagung durch, die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Dies geschieht, wenn:

  • Nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen
  • Keine zusätzlichen Absetzbeträge geltend gemacht werden
  • Die Veranlagung zu einer Gutschrift führt

In diesem Fall erhalten Sie die SV-Rückerstattung automatisch, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Es empfiehlt sich dennoch, den Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, da bei der antragslosen Veranlagung nicht alle möglichen Absetzbeträge berücksichtigt werden.

Frist und rückwirkende Beantragung

Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. Das bedeutet, Sie können 2026 noch die Veranlagung für 2021 beantragen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie Anspruch auf die Negativsteuer haben, und verschenken damit jedes Jahr bares Geld.

Gerade für Personen, die in den vergangenen Jahren nicht veranlagt haben, kann die rückwirkende Beantragung einen beträchtlichen Betrag ergeben. Bei fünf Jahren und maximal 501 Euro pro Jahr sind das bis zu 2.505 Euro.

Zusammenspiel mit anderen Absetzbeträgen

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 496 Euro (2026) steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern automatisch zu. Bei geringem Einkommen wird der nicht verbrauchte Verkehrsabsetzbetrag teilweise als Negativsteuer ausbezahlt.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen (bis rund 16.832 Euro jährlich) gibt es einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von 798 Euro. Auch dieser wird bei fehlender Steuerlast im Rahmen der SV-Rückerstattung berücksichtigt.

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (zwischen 572 und 774 Euro je nach Kinderzahl) und der Alleinerzieherabsetzbetrag (gleiche Höhe) werden ebenfalls als Negativsteuer ausbezahlt, wenn keine ausreichende Steuerlast vorhanden ist. Diese Beträge kommen zusätzlich zur SV-Rückerstattung.

Unterhaltsabsetzbetrag

Auch der Unterhaltsabsetzbetrag für getrennt lebende Elternteile (zwischen 35 und 70 Euro pro Monat je nach Kinderzahl) kann als Negativsteuer ausbezahlt werden.

Praktische Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Teilzeitbeschäftigte

Anna arbeitet 20 Stunden pro Woche und verdient 1.100 Euro brutto monatlich (14 Mal im Jahr). Ihr Jahresbrutto beträgt 15.400 Euro. Nach Abzug der SV-Beiträge (rund 2.783 Euro) liegt ihr steuerpflichtiges Einkommen unter der Steuergrenze. Sie zahlt keine Lohnsteuer.

SV-Rückerstattung: 55 Prozent von 2.783 Euro ergibt 1.531 Euro. Aufgrund der Obergrenze erhält Anna 501 Euro zurück.

Beispiel 2: Pensionistin

Frau Berger bezieht eine monatliche Pension von 1.200 Euro (14 Mal). Ihre jährlichen SV-Beiträge (Krankenversicherung) betragen rund 855 Euro. Sie zahlt keine Einkommensteuer.

SV-Rückerstattung: 75 Prozent von 855 Euro ergibt 641 Euro. Aufgrund der Obergrenze erhält Frau Berger 601 Euro zurück.

Beispiel 3: Alleinerzieherin mit Kind

Lisa ist alleinerziehend und arbeitet geringfügig. Ihr Jahreseinkommen beträgt 6.000 Euro, die SV-Beiträge betragen rund 1.084 Euro. Zusätzlich hat sie Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag (572 Euro für ein Kind) und den Kindermehrbetrag (700 Euro).

Ihre Gesamterstattung: 501 Euro (SV-Rückerstattung) plus 572 Euro (Alleinerzieherabsetzbetrag) plus 700 Euro (Kindermehrbetrag) ergibt 1.773 Euro.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Keine Veranlagung durchführen

Der grösste Fehler ist, gar keine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen. Viele Geringverdiener denken, dass sich ein Steuerausgleich bei ihrem Einkommen nicht lohnt. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade bei niedrigem Einkommen bringt die Veranlagung durch die Negativsteuer bares Geld.

Fehler 2: Pendlerpauschale vergessen

Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, sollte dies unbedingt angeben. Dadurch erhöht sich die maximale SV-Rückerstattung von 501 auf 668 Euro.

Fehler 3: Kindermehrbetrag nicht beantragen

Familien mit geringem Einkommen sollten den Familienbonus Plus in der Veranlagung beantragen, auch wenn sie kaum Steuer zahlen. Denn nur so wird der Kindermehrbetrag ausgelöst.

Fehler 4: Rückwirkende Jahre vergessen

Prüfen Sie, ob Sie für die vergangenen fünf Jahre bereits eine Veranlagung durchgeführt haben. Falls nicht, holen Sie dies nach und sichern Sie sich die Erstattung für mehrere Jahre.

Politische Einordnung und Entwicklung

Historische Entwicklung

Die Negativsteuer wurde in Österreich schrittweise ausgebaut. Ursprünglich war die Erstattung deutlich niedriger. Im Rahmen der Steuerreformen der letzten Jahre wurde sie mehrfach erhöht:

  • Vor 2016: Maximalbetrag deutlich unter 400 Euro
  • 2016-2019: Schrittweise Anhebung
  • 2020: Erhöhung auf 400 Euro
  • 2022: Erhöhung auf 496 Euro
  • Ab 2023: Anpassung im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression

Aktuelle Diskussion

In der politischen Diskussion wird regelmässig eine weitere Erhöhung der Negativsteuer gefordert. Arbeitnehmervertretungen wie die Arbeiterkammer setzen sich für höhere Maximalbeträge ein, um Geringverdiener stärker zu entlasten. Kritiker argumentieren, dass die Negativsteuer das Steuersystem komplexer macht und Anreize für Mehrarbeit mindern könnte.

Negativsteuer und geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte und die Negativsteuer

Geringfügig Beschäftigte verdienen 2026 unter der Geringfügigkeitsgrenze von rund 518,44 Euro monatlich. Grundsätzlich unterliegen sie nicht der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie können sich jedoch freiwillig versichern (Opting-in) und zahlen dann Sozialversicherungsbeiträge.

Für geringfügig Beschäftigte, die sich freiwillig versichern, gelten folgende Besonderheiten bezüglich der Negativsteuer:

  • Die freiwillig bezahlten SV-Beiträge können als Basis für die SV-Rückerstattung dienen
  • Durch die Arbeitnehmerveranlagung können die Beiträge teilweise zurückgeholt werden
  • Der Verkehrsabsetzbetrag steht auch geringfügig Beschäftigten zu

Wer geringfügig beschäftigt ist und sich nicht freiwillig versichert hat, zahlt keine SV-Beiträge und hat daher auch keinen Anspruch auf die SV-Rückerstattung. In diesem Fall können jedoch andere Absetzbeträge (z.B. Alleinerzieherabsetzbetrag) als Negativsteuer ausbezahlt werden.

Mehrfach geringfügig Beschäftigte

Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt und in Summe über die Geringfügigkeitsgrenze kommt, wird pflichtversichert und zahlt SV-Beiträge. Diese Personen haben dann Anspruch auf die volle SV-Rückerstattung, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Nachverrechnung der SV-Beiträge bei mehrfacher geringfügiger Beschäftigung erfolgt durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die Beiträge werden im Folgejahr vorgeschrieben und können dann in der Arbeitnehmerveranlagung des Zahlungsjahres berücksichtigt werden.

Negativsteuer für Studierende

Werkstudenten und die SV-Rückerstattung

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium und erzielen ein geringes Einkommen, das unter der Steuergrenze liegt. Für sie ist die Negativsteuer besonders relevant:

  • Wer als Student neben dem Studium arbeitet und SV-Beiträge zahlt, hat Anspruch auf die SV-Rückerstattung
  • Auch geringfügig beschäftigte Studierende mit freiwilliger Versicherung können profitieren
  • Der Verkehrsabsetzbetrag wird ebenfalls berücksichtigt

Ferialjobs und die Negativsteuer

Wer nur in den Ferien arbeitet, hat typischerweise ein niedriges Jahreseinkommen. In diesem Fall:

  • Wurde während der Beschäftigung möglicherweise Lohnsteuer einbehalten (da der monatliche Bezug hochgerechnet wird)
  • Kann über die Arbeitnehmerveranlagung die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückgeholt werden
  • Zusätzlich besteht Anspruch auf die SV-Rückerstattung, wenn das Jahreseinkommen unter der Steuergrenze liegt

Für Studierende ist die Arbeitnehmerveranlagung daher in den meisten Fällen finanziell lohnend und sollte jedes Jahr durchgeführt werden.

Negativsteuer und Karenz

Situation während der Karenz

Während der Karenz beziehen Eltern in der Regel Kinderbetreuungsgeld oder sind ohne Bezüge kareniert. In dieser Zeit:

  • Wird kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielt
  • Können eventuell bezahlte SV-Beiträge (z.B. aus Teilzeitarbeit neben der Karenz) für die Negativsteuer herangezogen werden
  • Ist der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag besonders relevant, da er als Negativsteuer ausbezahlt werden kann

Wiedereinstieg nach der Karenz

Im Jahr des Wiedereinstiegs nach der Karenz wird oft nur für einen Teil des Jahres Einkommen erzielt. Dies führt zu einem niedrigen Jahreseinkommen, das häufig unter der Steuergrenze liegt. Die Arbeitnehmerveranlagung ist in diesem Fall besonders lohnend, da:

  • Die Negativsteuer auf Basis der SV-Beiträge aus den Beschäftigungsmonaten berechnet wird
  • Eventuell zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückerstattet wird
  • Der Kindermehrbetrag relevant werden kann

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Detail

Wie funktioniert die antragslose Veranlagung?

Das Finanzamt führt seit einigen Jahren automatisch eine Arbeitnehmerveranlagung durch, wenn dies zu einer Gutschrift für den Steuerpflichtigen führt. Dies geschieht in der Regel im Laufe des zweiten Jahres nach dem Veranlagungsjahr.

Die antragslose Veranlagung berücksichtigt:

  • Lohnzetteldaten des Arbeitgebers
  • Automatisch übermittelte Sonderausgaben (Spenden, Kirchenbeitrag)
  • Automatisch übermittelte Daten zum Familienbonus Plus
  • Die SV-Rückerstattung (Negativsteuer)

Grenzen der antragslosen Veranlagung

Die antragslose Veranlagung berücksichtigt nicht alle möglichen Absetzbeträge und Werbungskosten. Insbesondere werden folgende Posten nicht automatisch erfasst:

  • Werbungskosten über dem Pauschale (z.B. Fortbildungskosten, Arbeitsmittel)
  • Das Pendlerpauschale (wenn nicht bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt)
  • Aussergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Der Unterhaltsabsetzbetrag (wenn nicht automatisch erfasst)

Daher empfiehlt es sich, auch bei einer antragslosen Veranlagung zu prüfen, ob durch eine eigene Veranlagung ein höherer Betrag erzielt werden kann. Eine eigene Veranlagung hat immer Vorrang vor der antragslosen Veranlagung.

Widerspruch gegen die antragslose Veranlagung

Sollte die antragslose Veranlagung wider Erwarten zu einer Nachforderung führen (was selten vorkommt), können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. In den meisten Fällen wird die Veranlagung dann aufgehoben.

FinanzOnline Schritt für Schritt

Erstregistrierung bei FinanzOnline

Wer noch keinen Zugang zu FinanzOnline hat, kann sich auf verschiedene Wege registrieren:

  1. Online-Registrierung: Auf finanzonline.bmf.gv.at können Sie sich online registrieren. Die Zugangsdaten werden per RSa-Brief (eingeschriebener Brief mit Rückschein) zugesandt.
  2. ID Austria / Handysignatur: Mit einer aktiven ID Austria können Sie sich direkt bei FinanzOnline anmelden, ohne separate Registrierung.
  3. Persönlich am Finanzamt: Bringen Sie einen Lichtbildausweis mit und lassen Sie sich vor Ort registrieren. Sie erhalten die Zugangsdaten sofort.

Die Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline ausfüllen

Nach dem Login navigieren Sie zu “Eingaben” und dann “Erklärungen”. Wählen Sie “Arbeitnehmerveranlagung (L1)”. Das System bietet eine geführte Eingabe:

  1. Persönliche Daten prüfen: Name, Adresse, Familienstand
  2. Einkünfte: Werden meist automatisch übernommen (Lohnzettel)
  3. Werbungskosten: Hier können Sie Kosten über dem Pauschale eintragen
  4. Sonderausgaben: Spenden, Kirchenbeitrag (oft automatisch vorausgefüllt)
  5. Aussergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Behinderung usw.
  6. Familienbonus Plus: Für jedes Kind eintragen
  7. Pendlerpauschale: Falls zutreffend
  8. Absenden: Nach Prüfung aller Angaben absenden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bei elektronischen Anträgen über FinanzOnline beträgt in der Regel:

  • Einfache Fälle: 2 bis 4 Wochen
  • Komplexere Fälle: 4 bis 8 Wochen
  • Mit Rückfragen: bis zu mehrere Monate

Bei Papieranträgen ist die Bearbeitungsdauer generell länger.

Sonderfälle der Negativsteuer

Negativsteuer bei Mehrfachbeschäftigung

Wer im selben Jahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, muss eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen (Pflichtveranlagung). In diesem Fall werden die SV-Beiträge aller Dienstverhältnisse zusammengezählt. Die Negativsteuer wird auf Basis der Gesamt-SV-Beiträge berechnet.

Negativsteuer bei unterjährigem Beschäftigungswechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel während des Jahres kann die Situation entstehen, dass bei einem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wurde, obwohl das Jahreseinkommen unter der Steuergrenze liegt. Die Arbeitnehmerveranlagung korrigiert dies und führt sowohl zur Rückerstattung der Lohnsteuer als auch zur SV-Rückerstattung.

Negativsteuer bei Altersteilzeit

Arbeitnehmer in Altersteilzeit haben oft ein reduziertes Einkommen, das unter oder nahe der Steuergrenze liegt. Auch sie können von der Negativsteuer profitieren und sollten die Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Geringverdienern und Pensionisten mit niedrigem Einkommen in Österreich. Mit bis zu 501 Euro für Arbeitnehmer (668 Euro für Pendler) und 601 Euro für Pensionisten sowie dem Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind bietet sie eine spürbare finanzielle Unterstützung.

Der Schlüssel zur Nutzung liegt in der Arbeitnehmerveranlagung: Wer diese nicht einreicht, verschenkt bares Geld. Die Beantragung über FinanzOnline ist einfach und kann bis zu fünf Jahre rückwirkend erfolgen. Gerade für Familien mit Kindern kann die Kombination aus SV-Rückerstattung, Kindermehrbetrag und diversen Absetzbeträgen einen beträchtlichen Betrag ergeben.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Negativsteuer in Österreich?

Die Negativsteuer ist eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder kaum Lohnsteuer zahlen. Sie beträgt bis zu 55 Prozent der bezahlten SV-Beiträge.

Wie hoch ist die Negativsteuer 2026?

Die SV-Rückerstattung beträgt bis zu 55 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 501 Euro pro Jahr. Pendler erhalten bis zu 668 Euro.

Wie beantrage ich die Negativsteuer?

Die Negativsteuer wird über die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beim Finanzamt beantragt, entweder über FinanzOnline oder mittels Papierformular L1.

Was ist der Kindermehrbetrag 2026?

Der Kindermehrbetrag beträgt bis zu 700 Euro pro Kind und Jahr. Er steht Familien zu, die den Familienbonus Plus mangels Steuerlast nicht oder nicht voll ausschöpfen können.

Wer hat Anspruch auf die Negativsteuer?

Anspruch haben Arbeitnehmer, deren Einkommen so gering ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, also unter der Steuergrenze von rund 13.539 Euro jährlich liegt.

Bekommen auch Pensionisten eine SV-Rückerstattung?

Ja, auch Pensionisten mit geringer Pension haben Anspruch auf eine SV-Rückerstattung. Der Maximalbetrag beträgt bis zu 601 Euro.

Wie lange kann man die Negativsteuer rückwirkend beantragen?

Die Arbeitnehmerveranlagung und damit die Negativsteuer kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.