Pension in Österreich 2026
Pension in Österreich 2026: Regelpension, Korridorpension, Hacklerregelung, Pensionskonto und Berechnung. Das 3-Säulen-Modell erklärt.
Pensionsarten und Antrittsalter im Überblick
Das österreichische Pensionssystem zählt zu den umfassendsten Sozialversicherungssystemen Europas. Es basiert auf dem Umlageverfahren: Die heute Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen die Pensionen der aktuellen Pensionisten. Gleichzeitig erwerben sie eigene Pensionsansprüche für die Zukunft.
Das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge
1. Säule: Gesetzliche Pensionsversicherung
Die gesetzliche Pension bildet das Fundament der Altersvorsorge in Österreich. Sie ist verpflichtend für alle Erwerbstätigen und wird über Pflichtbeiträge finanziert:
- Arbeitnehmer: 22,8 Prozent des Bruttolohns (davon 10,25 Prozent Dienstnehmer, 12,55 Prozent Dienstgeber)
- Selbstständige (GSVG/SVS): 18,5 Prozent der Beitragsgrundlage
- Bauern: 17 Prozent der Beitragsgrundlage
Die gesetzliche Pension ist umlagefinanziert: Die aktuellen Beiträge werden direkt für die laufenden Pensionen verwendet. Zusätzlich leistet der Bund einen erheblichen Zuschuss aus dem allgemeinen Steueraufkommen (Bundesbeitrag).
2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge umfasst:
- Pensionskassen: Arbeitgeber zahlen Beiträge in eine Pensionskasse ein, die das Kapital veranlagt. Die spätere Pension hängt von der Veranlagungsperformance ab.
- Betriebliche Vorsorgekasse (Abfertigung NEU): Seit 2003 zahlen Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttolohns in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Das angesparte Kapital kann bei Pensionsantritt als Einmalzahlung oder Rente ausbezahlt werden.
- Direkte Leistungszusagen: Der Arbeitgeber verspricht eine bestimmte Pensionsleistung direkt aus dem Unternehmen.
Rund 25 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer haben Ansprüche aus einer Pensionskasse.
3. Säule: Private Altersvorsorge
Die private Vorsorge umfasst alle freiwilligen Sparformen für das Alter:
- Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Staatlich geförderte Vorsorge mit Prämie
- Private Rentenversicherung: Klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung
- Fondssparen und ETF-Sparpläne: Eigenständige Veranlagung am Kapitalmarkt
- Bausparen: Vor allem als Eigenkapitalaufbau, teilweise auch als Altersvorsorge
- Immobilien: Eigenheim oder vermietete Immobilien als Altersvorsorge
Pensionsarten im Überblick
Regelpension (Alterspension)
Die Regelpension ist die häufigste Pensionsart in Österreich. Die Voraussetzungen 2026:
Pensionsalter:
- Männer: 65 Jahre
- Frauen: 61 Jahre und 6 Monate (2026) — wird schrittweise angehoben
Stufenweise Anhebung des Frauenpensionsalters:
| Jahr | Frauenpensionsalter |
|---|---|
| 2024 | 60 Jahre und 6 Monate |
| 2025 | 61 Jahre |
| 2026 | 61 Jahre und 6 Monate |
| 2027 | 62 Jahre |
| 2028 | 62 Jahre und 6 Monate |
| 2029 | 63 Jahre |
| 2030 | 63 Jahre und 6 Monate |
| 2031 | 64 Jahre |
| 2032 | 64 Jahre und 6 Monate |
| 2033 | 65 Jahre |
Mindestversicherungszeit:
- Mindestens 15 Versicherungsjahre, davon mindestens 7 Jahre Pflichtversicherung aus Erwerbstätigkeit
- Oder: 15 Jahre Pflichtversicherung aus Erwerbstätigkeit (ohne Siebenjahreskondition)
Korridorpension
Die Korridorpension ermöglicht einen vorzeitigen Pensionsantritt unter folgenden Voraussetzungen:
- Vollendung des 62. Lebensjahres
- Mindestens 40 Versicherungsjahre (Beitrags- und Ersatzzeiten)
- Abschlag: 4,2 Prozent für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter
- Zuverdienstgrenze: Nur geringfügige Beschäftigung erlaubt (ca. 539 Euro monatlich 2026)
Rechenbeispiel Korridorpension (Mann, 62 Jahre, 40 Versicherungsjahre):
- Kontopension ohne Abschlag: 2.200 Euro brutto
- Abschlag: 3 Jahre x 4,2 Prozent = 12,6 Prozent = 277,20 Euro
- Korridorpension: 2.200 - 277,20 = 1.922,80 Euro brutto
Schwerarbeiterpension
Die Schwerarbeiterpension richtet sich an Personen, die besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt haben:
- Pensionsantritt ab dem 60. Lebensjahr (schrittweise Anhebung für Frauen)
- Mindestens 45 Versicherungsjahre
- Davon mindestens 10 Jahre Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Stichtag
- Abschlag: 1,8 Prozent für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter
Als Schwerarbeit gelten unter anderem:
- Schicht- und Wechseldienst mit Nachtarbeit
- Regelmäßige Arbeiten unter Hitze, Kälte oder chemischer/physikalischer Belastung
- Schwere körperliche Arbeit mit einem Kalorienverbrauch von mehr als 2.000 kcal (Männer) bzw. 1.400 kcal (Frauen) während der Arbeitszeit
- Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen
- Arbeit als Berufskraftfahrer im Schwerverkehr
Hacklerregelung (Langzeitversichertenregelung)
Die “Hacklerregelung” ermöglicht den abschlagsfreien Pensionsantritt bei besonders langer Versicherungsdauer:
- 45 Beitragsjahre aus Erwerbstätigkeit
- Pensionsantritt ab dem 62. Lebensjahr (Männer und Frauen)
- Kein Abschlag trotz vorzeitigem Antritt
- Zuverdienstgrenze wie bei Korridorpension
Wichtig: Es zählen nur echte Beitragsjahre aus Erwerbstätigkeit — Kindererziehungszeiten, Präsenzdienst und Arbeitslosigkeit werden nur teilweise oder gar nicht angerechnet.
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf:
- Invaliditätspension (für Arbeiter)
- Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte)
Voraussetzungen:
- Die Arbeitsfähigkeit ist dauerhaft (voraussichtlich mindestens 6 Monate) auf weniger als die Hälfte herabgesunken
- Mindesversicherungszeit erfüllt (abhängig vom Alter)
Seit 2014 wird für Personen unter 50 Jahren statt der Invaliditätspension zunächst ein Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld gewährt, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Witwen- und Witwerpension (Hinterbliebenenpension)
Bei Tod eines Versicherten oder Pensionisten haben der/die hinterbliebene Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension. Die Höhe beträgt zwischen 0 und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen, abhängig vom eigenen Einkommen.
Waisenpension
Kinder eines verstorbenen Versicherten erhalten:
- Halbwaisen (ein Elternteil verstorben): 40 Prozent der Pension des Verstorbenen
- Vollwaisen (beide Eltern verstorben): 60 Prozent
Die Waisenpension wird bis zum 18. Lebensjahr gewährt, bei Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr.
Pensionsberechnung: Das Pensionskonto
Wie funktioniert das Pensionskonto?
Seit 2014 werden alle Pensionsansprüche über das Pensionskonto berechnet. Jeder Versicherte hat ein individuelles Konto, auf dem Gutschriften gesammelt werden.
Grundprinzip:
- Für jedes Beitragsjahr wird eine Teilgutschrift auf dem Konto verbucht
- Die Teilgutschrift beträgt 1,78 Prozent der jeweiligen Beitragsgrundlage
- Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften
- Die monatliche Pension ergibt sich aus der Gesamtgutschrift geteilt durch 14
Beispielrechnung:
- Durchschnittliches Jahreseinkommen über 40 Jahre: 40.000 Euro
- Jährliche Teilgutschrift: 40.000 x 1,78 Prozent = 712 Euro
- Gesamtgutschrift nach 40 Jahren (vereinfacht): 40 x 712 = 28.480 Euro
- Monatliche Bruttopension: 28.480 / 14 = 2.034,29 Euro
In der Praxis werden die Teilgutschriften jedes Jahr mit einem Aufwertungsfaktor (angelehnt an die Lohnentwicklung) aufgewertet, sodass frühere Beiträge nicht entwertet werden.
Kontoprozentsatz und Steigerungsbetrag
Der Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent ist so festgelegt, dass 45 Beitragsjahre mit durchschnittlichem Einkommen eine Pension von rund 80 Prozent des Letzteinkommens ergeben sollen (Ersatzrate).
Berechnung: 45 Jahre x 1,78 Prozent = 80,1 Prozent
Parallelrechnung für Altfälle
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, gilt noch die alte Pensionsberechnung. Für Personen, die zwischen 1955 und 1987 geboren sind, wurde eine Parallelrechnung durchgeführt: Die Pension wurde sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen System berechnet, und der günstigere Wert als Startgutschrift ins Pensionskonto übernommen.
Valorisierung: Jährliche Pensionserhöhung
Wie funktioniert die Pensionsanpassung?
Die Pensionen werden jährlich per 1. Jänner mit dem Anpassungsfaktor erhöht. Dieser orientiert sich grundsätzlich am Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres (Juli bis Juni).
Pensionsanpassung 2026:
Die Pensionen wurden per 1. Jänner 2026 wie folgt angepasst:
- Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension: Anpassung um den vollen Anpassungsfaktor (rund 2,5 bis 3 Prozent)
- Höhere Pensionen: Aliquote Anpassung oder fixe Euro-Beträge
- Ausgleichszulagenrichtsätze: Erhöhung auf rund 1.217,96 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.921,46 Euro (Ehepaare)
Ausgleichszulage (Mindestpension)
Wenn die Gesamtpension (inklusive sonstiger Einkünfte) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, wird die Differenz als Ausgleichszulage ausbezahlt. Die Ausgleichszulage funktioniert somit als eine Art Mindestpension:
| Situation | Richtsatz 2026 (ca.) |
|---|---|
| Alleinstehend | 1.217,96 Euro |
| Ehepaare/eingetragene Partner | 1.921,46 Euro |
| Alleinstehend mit 30 Beitragsjahren (Bonus) | 1.362 Euro |
Frühstarterbonus
Der Frühstarterbonus wurde 2022 eingeführt und belohnt Personen, die schon in jungen Jahren begonnen haben zu arbeiten:
- Voraussetzung: Mindestens 12 Monate Erwerbstätigkeit (inklusive Lehre) vor dem 20. Geburtstag
- Höhe: 1 Euro pro Monat für jeden vollen Beitragsmonat vor dem 20. Lebensjahr
- Maximum: 60 Euro pro Monat (5 Jahre x 12 Monate)
- Der Frühstarterbonus wird 14 Mal pro Jahr ausbezahlt und valorisiert
Beispiel: Eine Person, die mit 15 Jahren eine Lehre begonnen hat, hat 5 Jahre (60 Monate) vor dem 20. Geburtstag gearbeitet und erhält den maximalen Frühstarterbonus von 60 Euro monatlich.
Pensionsantrag: So gehen Sie vor
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Den Pensionsantrag sollten Sie 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Pensionsantritt bei Ihrem Pensionsversicherungsträger stellen:
- PVA (Pensionsversicherungsanstalt): Für Arbeitnehmer
- SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): Für Selbstständige und Bauern
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): Für Beamte und bestimmte Sonderfälle
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (online oder bei der PVA erhältlich)
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Versicherungsdatenauszug (erhältlich bei der PVA)
- Einkommensnachweise der letzten Jahre
- Kontonummer (IBAN) für die Pensionsüberweisung
- Gegebenenfalls: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Nachweise über Kindererziehungszeiten
Pensionsbescheid
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Pensionsbescheid, in dem die Pensionshöhe, der Pensionsbeginn und die Berechnungsgrundlagen dargestellt werden. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht Klage erheben.
Zuverdienst in der Pension
Regelpension: Unbeschränkter Zuverdienst
In der Regelpension (nach Erreichen des Regelpensionsalters) gibt es keine Zuverdienstgrenze. Sie können unbeschränkt dazuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird. Das Zuverdienst-Einkommen unterliegt allerdings der normalen Einkommensteuer.
Vorzeitige Pension: Zuverdienstgrenze
Bei allen Formen der vorzeitigen Pension (Korridorpension, Hacklerregelung, Schwerarbeiterpension) gilt eine Zuverdienstgrenze:
- Der monatliche Zuverdienst darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten
- Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 ca. 539 Euro monatlich
- Bei Überschreitung fällt die gesamte Pension für den betreffenden Monat weg (nicht nur der überschreitende Betrag)
Erwerbstätigkeitsbonus
Wenn Sie nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten und die Pension nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Bonus auf die spätere Pension:
- Für jedes Jahr des Aufschubs wird die Pension um 4,2 Prozent erhöht
- Zusätzlich werden weitere Beitragsmonate am Pensionskonto gutgeschrieben
Pensionsvorsorge: Lücken schließen
Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schul- und Studienzeiten nachgekauft werden. Die Kosten sind erheblich (mehrere hundert bis tausend Euro pro Monat), der Nachkauf als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Freiwillige Weiterversicherung
Wer vorübergehend nicht erwerbstätig ist (z.B. bei Kinderbetreuung oder Sabbatical), kann sich freiwillig weiterversichern. Die Beiträge richten sich nach der gewählten Beitragsgrundlage.
Selbstversicherung bei Pflege naher Angehöriger
Personen, die nahe Angehörige pflegen (ab Pflegestufe 3), können sich kostenlos in der Pensionsversicherung selbstversichern. Die Beiträge werden vom Bund übernommen.
Kindererziehungszeiten
Für Zeiten der Kindererziehung werden Beitragsgrundlagen auf dem Pensionskonto gutgeschrieben:
- Maximal 48 Monate (4 Jahre) pro Kind
- Bei Mehrlingsgeburten: 60 Monate (5 Jahre)
- Beitragsgrundlage: Fixbetrag von rund 2.077 Euro monatlich (2026)
- Bei Überlappung (nächstes Kind innerhalb von 4 Jahren): Zeiten verlängern sich nicht
Besteuerung der Pension
Lohnsteuer auf die Pension
Die Pension unterliegt der normalen Einkommensteuer (Lohnsteuer). Die Pensionsversicherungsanstalt führt die Lohnsteuer direkt ab. Es gelten die gleichen Tarifstufen wie für Erwerbseinkommen:
| Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0 Prozent |
| 13.539 — 21.992 Euro | 20 Prozent |
| 21.992 — 36.458 Euro | 30 Prozent |
| 36.458 — 70.365 Euro | 40 Prozent |
| 70.365 — 104.859 Euro | 48 Prozent |
| Über 104.859 Euro | 50 Prozent |
Pensionistenabsetzbetrag
Pensionisten erhalten den Pensionistenabsetzbetrag von bis zu 954 Euro jährlich. Dieser wird bei höheren Pensionen eingeschliffen und entfällt ab einer bestimmten Pensionshöhe. Zusätzlich gibt es einen erhöhten Pensionistenabsetzbetrag für Alleinverdiener und Alleinerzieher.
Krankenversicherungsbeitrag
Von der Pension werden 5,1 Prozent Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Dieser wird von der PVA automatisch abgezogen.
Das österreichische Pensionssystem bietet ein umfassendes Netz der Altersvorsorge, steht aber auch vor demografischen Herausforderungen. Die wichtigsten Punkte 2026:
- Das Regelpensionsalter beträgt 65 (Männer) bzw. 61,5 Jahre (Frauen, steigend bis 2033 auf 65)
- Die Pensionsberechnung erfolgt über das Pensionskonto mit einem Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent
- Korridorpension ab 62 Jahren mit 40 Versicherungsjahren (4,2 Prozent Abschlag pro Jahr)
- Hacklerregelung: Abschlagsfrei ab 62 mit 45 Beitragsjahren
- Der Frühstarterbonus bringt bis zu 60 Euro monatlich extra
- Ergänzende Vorsorge über die 2. und 3. Säule wird immer wichtiger
- Pensionslücken lassen sich durch Nachkauf, freiwillige Versicherung und private Vorsorge schließen
Prüfen Sie Ihr Pensionskonto regelmäßig und planen Sie frühzeitig Ihre persönliche Altersvorsorge — die gesetzliche Pension alleine wird für viele nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Pensionssystem: Herausforderungen und Zukunft
Demografische Entwicklung
Das österreichische Pensionssystem steht vor erheblichen demografischen Herausforderungen. Die Bevölkerung altert, die Lebenserwartung steigt und die Geburtenrate bleibt niedrig. Im Jahr 2026 kommen auf einen Pensionisten rund 3,2 Erwerbstätige — in 20 Jahren werden es voraussichtlich nur noch 2,4 sein.
Die wichtigsten demografischen Kennzahlen:
- Lebenserwartung bei Geburt (Männer): 80,3 Jahre
- Lebenserwartung bei Geburt (Frauen): 84,7 Jahre
- Durchschnittliches tatsächliches Pensionsantrittsalter: 61,8 Jahre (Männer), 60,2 Jahre (Frauen)
- Anteil der über 65-Jährigen: rund 20 Prozent (steigend auf geschätzte 27 Prozent bis 2040)
Finanzierung des Pensionssystems
Das Pensionssystem wird zu rund 75 bis 80 Prozent aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Die verbleibenden 20 bis 25 Prozent werden aus dem Bundeshaushalt zugeschossen (Bundesbeitrag). Der jährliche Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung beträgt rund 14 bis 15 Milliarden Euro und ist einer der größten Einzelposten im österreichischen Bundesbudget.
Reformdiskussionen
In der politischen und fachlichen Diskussion stehen verschiedene Reformansätze:
- Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters: Das gesetzliche Pensionsalter liegt bei 65/60-65 Jahren, das tatsächliche Antrittsalter aber deutlich darunter. Eine Annäherung würde das System entlasten.
- Automatischer Anpassungsmechanismus: Einige Experten fordern eine automatische Kopplung des Pensionsalters an die Lebenserwartung, wie es in Schweden oder Dänemark praktiziert wird.
- Stärkung der 2. und 3. Säule: Mehr betriebliche und private Vorsorge könnte die gesetzliche Pension ergänzen und das Umlageverfahren entlasten.
- Harmonisierung: Die letzten Sonderpensionsrechte (z.B. für bestimmte Beamtengruppen) sollten an das allgemeine System angeglichen werden.
Pensionsversicherung für besondere Personengruppen
Selbstständige und das Pensionskonto
Für Selbstständige (GSVG/SVS) gelten die gleichen Grundsätze beim Pensionskonto wie für Arbeitnehmer. Die Beitragsgrundlage basiert auf dem steuerlichen Gewinn. Ein wesentlicher Unterschied: Selbstständige zahlen den gesamten Pensionsversicherungsbeitrag (18,5 Prozent) selbst, während bei Arbeitnehmern die Beitragslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird.
Beamte und das Pensionssystem
Für Bundesbeamte, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind, gilt ebenfalls das allgemeine Pensionsrecht (APG). Ältere Beamte haben noch Ansprüche aus dem alten Beamtenpensionsrecht, das tendenziell höhere Pensionen vorsieht. Die schrittweise Harmonisierung läuft.
Freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmer sind seit 2008 in der Pensionsversicherung pflichtversichert. Ihre Beiträge werden wie bei Arbeitnehmern auf das Pensionskonto gutgeschrieben. Die Beitragslast wird zwischen freiem Dienstnehmer und Auftraggeber aufgeteilt.
Tipps zur Pensionsplanung
1. Pensionskonto regelmäßig kontrollieren
Prüfen Sie mindestens einmal jährlich Ihr Pensionskonto über FinanzOnline oder myPVA. Achten Sie auf fehlende Zeiten und falsche Beitragsgrundlagen.
2. Pensionslücke berechnen
Ermitteln Sie die Differenz zwischen der voraussichtlichen gesetzlichen Pension und dem gewünschten Einkommen im Ruhestand. Diese Pensionslücke sollte durch die 2. und 3. Säule geschlossen werden.
3. Frühzeitig mit der privaten Vorsorge beginnen
Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto mehr profitieren Sie vom Zinseszinseffekt. Ein monatlicher ETF-Sparplan von 200 Euro über 30 Jahre (bei 6 Prozent durchschnittlicher Rendite) ergibt ein Vermögen von rund 200.000 Euro.
4. Steuerliche Vorteile nutzen
Nutzen Sie steuerliche Begünstigungen wie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, den Nachkauf von Schulzeiten als Sonderausgabe und die Absetzbarkeit von Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung.
5. Rechtzeitig beraten lassen
Lassen Sie sich spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Pensionsantritt umfassend beraten — bei der PVA (kostenlose Beratungsgespräche) und gegebenenfalls bei einem unabhängigen Finanzberater für die private Vorsorge.
Pension und Krankenversicherung
Krankenversicherung für Pensionisten
Pensionisten sind automatisch in der Krankenversicherung pflichtversichert. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 5,1 Prozent der Bruttopension und wird direkt einbehalten. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der Krankenversicherung für Arbeitnehmer (ÖGK).
Angehörige (Ehepartner, eingetragene Partner) können beitragsfrei in der Pensionisten-Krankenversicherung mitversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen.
Rezeptgebührenbefreiung
Pensionisten mit niedrigem Einkommen können eine Befreiung von der Rezeptgebühr (7,10 Euro pro Medikamentenpackung) beantragen. Die Befreiung greift, wenn das monatliche Nettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Auch bei chronischen Erkrankungen mit hohem Medikamentenbedarf gibt es eine Obergrenze (2 Prozent des Jahresnettoeinkommens).
Pflegebedarf im Alter
Die gesetzliche Pension deckt keinen Pflegebedarf ab. Für pflegebedürftige Personen gibt es das Pflegegeld (7 Stufen, von rund 192 bis 1.879 Euro monatlich). Die Kosten für professionelle Pflege (Pflegeheim, 24-Stunden-Betreuung) übersteigen das Pflegegeld in der Regel deutlich. Eine private Pflegeversicherung oder frühzeitige finanzielle Vorsorge ist daher ratsam.
Sonderzahlungen und Pensionisten
Pensionisten erhalten wie Arbeitnehmer 14 Pensionszahlungen pro Jahr — also die reguläre monatliche Pension plus zwei Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtspension). Die Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt besteuert: Auf die 13. und 14. Pension entfällt nur ein fixer Steuersatz von 6 Prozent (bis zu einer Grenze von 2.100 Euro), was die Steuerbelastung im Vergleich zur laufenden Besteuerung erheblich senkt.
Weiterführende Artikel
- Lohnsteuerausgleich 2026
- Brutto-Netto-Rechner
- Steuern sparen — 15 Tipps
- Alle Steuerthemen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich in Österreich in Pension gehen?
Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen derzeit 61 Jahre und 6 Monate (2026). Das Frauenpensionsalter wird schrittweise bis 2033 auf 65 Jahre angehoben. Mit der Korridorpension ist ein Antritt ab 62 Jahren möglich.
Wie wird die Pension in Österreich berechnet?
Die Pension wird über das Pensionskonto berechnet. Die Gesamtgutschrift am Konto wird durch 14 geteilt -- das ergibt die monatliche Bruttopension. Der Kontoprozentsatz beträgt 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage pro Jahr.
Wie hoch ist die durchschnittliche Pension in Österreich 2026?
Die durchschnittliche Alterspension (Neuzugang) beträgt 2026 für Männer rund 2.400 Euro brutto und für Frauen rund 1.500 Euro brutto monatlich (14 Mal pro Jahr). Die tatsächliche Höhe hängt stark von den Versicherungsjahren und dem Einkommen ab.
Was ist die Korridorpension?
Die Korridorpension ermöglicht den Pensionsantritt ab dem 62. Lebensjahr, wenn mindestens 40 Versicherungsjahre vorliegen. Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter gibt es einen Abschlag von 4,2 Prozent (maximal 12,6 Prozent bei 3 Jahren).
Wie funktioniert die Pensionserhöhung (Valorisierung) 2026?
Die Pensionen werden jährlich mit dem Anpassungsfaktor valorisiert, der sich an der Inflationsrate orientiert. Für 2026 wurden die Pensionen um rund 2,5 bis 3 Prozent erhöht. Niedrige Pensionen erhalten oft eine überproportionale Erhöhung.
Was ist der Frühstarterbonus?
Der Frühstarterbonus gewährt Personen, die vor dem 20. Lebensjahr mindestens 12 Monate Erwerbstätigkeit (inklusive Lehre) vorweisen können, einen Zuschlag von 1 Euro pro Monat für jeden vollen Beitragsmonat vor dem 20. Geburtstag, maximal 60 Euro.
Kann ich neben der Pension dazuverdienen?
Ja, in der Regelpension gibt es keine Zuverdienstgrenze -- Sie können unbeschränkt dazuverdienen. Bei der Korridorpension und vorzeitigen Alterspension gilt eine Zuverdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von ca. 539 Euro monatlich (2026).
Was ist das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge?
Das 3-Säulen-Modell besteht aus der gesetzlichen Pension (1. Säule), der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen oder betriebliche Vorsorgekassen (2. Säule) und der privaten Vorsorge wie Lebensversicherung oder private Pensionsvorsorge (3. Säule).
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.