Pensionskonto Österreich 2026
Pensionskonto in Österreich 2026: Online-Abfrage über FinanzOnline und myPVA, Kontomitteilung lesen und Pensionslücken schließen.
Gesamtgutschrift und Teilgutschriften verstehen
Das Pensionskonto ist das zentrale Instrument zur Berechnung der gesetzlichen Pension in Österreich. Seit seiner Einführung im Jahr 2014 werden alle Pensionsansprüche in Euro auf einem individuellen Konto erfasst. Damit wurde die Pensionsberechnung transparenter und nachvollziehbarer als im alten System.
Was ist das Pensionskonto?
Grundkonzept
Das Pensionskonto ist ein virtuelles Konto bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Anders als ein Bankkonto wird hier kein tatsächliches Geld angespart — vielmehr werden die erworbenen Pensionsansprüche in Euro-Beträgen ausgedrückt. Das Konto zeigt jederzeit an, wie hoch die Pension wäre, wenn man zum aktuellen Zeitpunkt in Pension gehen würde.
Hintergrund: Warum wurde das Pensionskonto eingeführt?
Vor 2014 wurde die Pension in Österreich nach einem komplizierten System berechnet, das sich im Laufe der Jahre durch zahlreiche Reformen immer wieder verändert hatte. Es gab verschiedene Berechnungsmethoden für verschiedene Geburtsjahrgänge, die sogenannte Parallelrechnung und unterschiedliche Bemessungsgrundlagen.
Das Pensionskonto wurde mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) eingeführt, um ein einheitliches, transparentes System zu schaffen. Die wichtigsten Ziele:
- Transparenz: Jeder Versicherte soll jederzeit wissen, wie hoch die voraussichtliche Pension ist
- Einheitlichkeit: Ein System für alle, statt verschiedener Berechnungsmethoden
- Fairness: Jedes Beitragsjahr zählt gleich (keine Bevorzugung der letzten Arbeitsjahre)
- Nachvollziehbarkeit: Die Berechnung ist einfach und nachvollziehbar
Wer hat ein Pensionskonto?
Grundsätzlich hat jede Person ein Pensionskonto, die in Österreich Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat. Das betrifft:
- Arbeitnehmer (ASVG)
- Selbstständige (GSVG/FSVG)
- Bauern (BSVG)
- Beamte (ab bestimmten Jahrgängen)
- Personen mit Ersatzzeiten (Kindererziehung, Präsenzdienst, Arbeitslosigkeit)
So funktioniert das Pensionskonto
Teilgutschriften
Für jedes Versicherungsjahr wird eine Teilgutschrift auf dem Pensionskonto verbucht. Die Teilgutschrift berechnet sich wie folgt:
Teilgutschrift = Beitragsgrundlage x 1,78 Prozent
Die Beitragsgrundlage entspricht in der Regel dem beitragspflichtigen Bruttojahreseinkommen (begrenzt durch die Höchstbeitragsgrundlage).
Beispiel für ein Versicherungsjahr:
- Bruttojahreseinkommen: 45.000 Euro
- Teilgutschrift: 45.000 x 1,78 Prozent = 801 Euro
Das bedeutet: Für dieses Jahr wird ein Pensionsanspruch von 801 Euro (Jahresbetrag) auf dem Konto gutgeschrieben.
Aufwertung der Teilgutschriften
Die Teilgutschriften aus vergangenen Jahren werden jährlich mit einem Aufwertungsfaktor angepasst. Dieser orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung und stellt sicher, dass frühere Beiträge nicht durch die Inflation entwertet werden.
Der Aufwertungsfaktor wird vom Bundesminister für Soziales per Verordnung festgelegt und liegt typischerweise etwas über der Inflationsrate.
Gesamtgutschrift
Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften. Sie stellt den aktuellen Gesamtpensionsanspruch dar.
Gesamtgutschrift = Summe aller (Teilgutschriften x Aufwertungsfaktoren)
Von der Gesamtgutschrift zur monatlichen Pension
Die monatliche Bruttopension ergibt sich aus einer einfachen Division:
Monatliche Bruttopension = Gesamtgutschrift / 14
Die Division durch 14 erklärt sich dadurch, dass die Pension 14 Mal pro Jahr ausbezahlt wird (12 Monatspensionen plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Beispiel:
- Gesamtgutschrift: 33.600 Euro
- Monatliche Bruttopension: 33.600 / 14 = 2.400 Euro
Pensionskonto online abfragen
Abfrage über FinanzOnline
FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) ist das elektronische Steuerportal des Bundesministeriums für Finanzen. Hier können Sie Ihr Pensionskonto einsehen:
- Melden Sie sich bei FinanzOnline an (mit ID Austria, Handysignatur oder Zugangskennungen)
- Navigieren Sie im Menü zu “Abfragen”
- Wählen Sie “Pensionskonto”
- Sie sehen Ihre aktuelle Gesamtgutschrift und können die Details (Teilgutschriften, Aufwertungen) einsehen
Abfrage über myPVA
Das Portal myPVA (mein.pv.at) der Pensionsversicherungsanstalt bietet eine noch detailliertere Ansicht:
- Rufen Sie mein.pv.at auf
- Melden Sie sich mit ID Austria an
- Wählen Sie “Mein Pensionskonto”
- Sie sehen:
- Die aktuelle Gesamtgutschrift
- Alle Teilgutschriften nach Jahren aufgeschlüsselt
- Die Aufwertungsfaktoren
- Einen Pensionsrechner für verschiedene Szenarien
- Den Versicherungsdatenauszug
Kontomitteilung per Post
Bis 2019 wurde die Kontomitteilung automatisch per Post zugestellt. Mittlerweile erfolgt die Zustellung primär digital über FinanzOnline oder myPVA. Auf Anfrage kann weiterhin eine postalische Zustellung beantragt werden.
Kontomitteilung richtig lesen
Aufbau der Kontomitteilung
Die Kontomitteilung enthält folgende Bereiche:
1. Persönliche Daten
- Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer
- Pensionsversicherungsträger
2. Kontoübersicht
- Gesamtgutschrift zum Stichtag
- Voraussichtliche monatliche Pension (Gesamtgutschrift / 14)
- Anzahl der Versicherungsmonate
3. Detailübersicht nach Jahren
- Für jedes Versicherungsjahr:
- Beitragsgrundlage
- Teilgutschrift (1,78 Prozent der Beitragsgrundlage)
- Aufwertungsfaktor
- Aufgewertete Teilgutschrift
4. Ersatzzeiten
- Kindererziehungszeiten
- Präsenz- oder Zivildienst
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosen- oder Krankengeld
Typische Einträge und ihre Bedeutung
| Eintrag | Bedeutung |
|---|---|
| Pflichtversicherung ASVG | Reguläre Beschäftigung als Arbeitnehmer |
| Pflichtversicherung GSVG | Selbstständige Tätigkeit |
| Kindererziehungszeit | Beitragsgrundlage ca. 2.077 Euro/Monat |
| Präsenzdienst | Beitragsgrundlage ca. 2.077 Euro/Monat |
| Arbeitslosengeld | Beitragsgrundlage = 70 Prozent des letzten Entgelts |
| Krankengeld | Beitragsgrundlage des letzten Entgelts |
| Nachgekaufte Zeiten | Schulzeiten, Studienzeiten |
Was fällt auf: Häufige Auffälligkeiten
- Fehlende Zeiten: Manchmal fehlen Beschäftigungszeiten, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungen oder ausländischen Dienstgebern
- Niedrige Beitragsgrundlagen: Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung oder Zeiten der Arbeitslosigkeit schlagen sich in niedrigeren Teilgutschriften nieder
- Lücken: Zeiten ohne Versicherung (z.B. Auslandsaufenthalt ohne Sozialversicherung, Studium ohne Nebenjob)
- Falsches Einkommen: Wenn die Beitragsgrundlage nicht dem tatsächlichen Einkommen entspricht, sollten Sie sich an die PVA wenden
Pensionslücken erkennen und schließen
Was sind Pensionslücken?
Pensionslücken sind Zeiträume, in denen keine oder nur geringe Pensionsversicherungsbeiträge geleistet wurden. Sie führen zu einer niedrigeren Gesamtgutschrift und damit zu einer geringeren Pension. Typische Ursachen:
- Studium ohne Erwerbstätigkeit
- Auslandsaufenthalte ohne Sozialversicherung
- Kinderbetreuung über die anrechenbaren 4 Jahre hinaus
- Arbeitslosigkeit oder längere Krankenstand-Phasen
- Geringfügige Beschäftigung (keine Pflichtversicherung in der PV)
- Selbstständigkeit mit sehr niedriger Beitragsgrundlage
Möglichkeiten, Pensionslücken zu schließen
1. Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Zeiten an höheren Schulen (ab dem 15. Lebensjahr) und Studienzeiten können nachgekauft werden. Die Kosten richten sich nach der gewählten Beitragsgrundlage und dem Alter bei der Antragstellung:
- Je früher der Nachkauf, desto günstiger (Zinsen und Aufwertungsfaktoren)
- Die Kosten betragen mehrere hundert Euro pro Monat
- Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
- Maximal können 36 Monate nachgekauft werden (Schule und Studium zusammen)
2. Freiwillige Weiterversicherung
Wer vorübergehend nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der Pensionsversicherung weiterversichern. Die Beitragsgrundlage ist frei wählbar (innerhalb bestimmter Grenzen), der Beitragssatz beträgt 22,8 Prozent.
3. Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Geringfügig Beschäftigte (unter 551,10 Euro monatlich) können sich freiwillig in der Voll-Sozialversicherung (inklusive Pensionsversicherung) selbstversichern. Der monatliche Beitrag beträgt 2026 rund 73 Euro und umfasst Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
4. Selbstversicherung bei Pflege naher Angehöriger
Wer nahe Angehörige ab Pflegestufe 3 pflegt und deshalb die Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat, kann sich kostenlos in der Pensionsversicherung selbstversichern. Die Beiträge übernimmt der Bund.
5. Kindererziehungszeiten prüfen
Stellen Sie sicher, dass alle Kindererziehungszeiten korrekt auf dem Pensionskonto erfasst sind. Pro Kind werden maximal 48 Monate angerechnet (60 Monate bei Mehrlingen).
6. Ergänzende private Vorsorge
Wenn eine Schließung der Pensionslücken im gesetzlichen System nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, kann private Vorsorge die Differenz ausgleichen:
- ETF-Sparplan oder Fondssparen
- Private Rentenversicherung
- Betriebliche Vorsorge (2. Säule)
- Immobilien als Altersvorsorge
Pensionsrechner: Szenarien durchspielen
Der offizielle Pensionsrechner der PVA
Über myPVA können Sie einen Pensionsrechner nutzen, der verschiedene Szenarien berechnet:
- Pension bei Regelpensionsalter (65/aktuelles Frauenalter)
- Korridorpension ab 62
- Pension bei Weiterarbeit bis 67 oder 68
- Auswirkung von Teilzeitarbeit in den letzten Berufsjahren
- Auswirkung eines Nachkaufs von Schulzeiten
Eigene Berechnung: So geht es
Eine grobe Schätzung der zukünftigen Pension können Sie auch selbst durchführen:
Schritt 1: Aktuelle Gesamtgutschrift vom Pensionskonto ablesen (z.B. 18.000 Euro)
Schritt 2: Verbleibende Jahre bis zur Pension berechnen (z.B. noch 15 Jahre)
Schritt 3: Voraussichtliche jährliche Teilgutschrift schätzen (aktuelles Bruttojahreseinkommen x 1,78 Prozent, z.B. 50.000 x 1,78 Prozent = 890 Euro)
Schritt 4: Zukünftige Teilgutschriften addieren (15 x 890 = 13.350 Euro)
Schritt 5: Aufwertung berücksichtigen (grob: 2 Prozent pro Jahr Lohnsteigerung einrechnen)
Schritt 6: Gesamtgutschrift schätzen (18.000 + 13.350 + Aufwertung = ca. 35.000 bis 38.000 Euro)
Schritt 7: Monatliche Pension berechnen (35.000 / 14 = ca. 2.500 Euro brutto)
Diese Schätzung ist natürlich nur ein Richtwert — die tatsächliche Pension hängt von der konkreten Einkommensentwicklung, den Aufwertungsfaktoren und dem Pensionsantrittsalter ab.
Sonderfälle beim Pensionskonto
Parallelrechnung und Startgutschrift
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, gilt noch das alte Pensionsrecht. Für die Übergangsgeneration (geboren zwischen 1955 und 1987) wurde eine Parallelrechnung durchgeführt:
- Die Pension wurde nach dem alten System (Durchrechnungszeitraum, Steigerungsbetrag) und nach dem neuen System (Pensionskonto) berechnet
- Der günstigere Wert wurde als Startgutschrift ins Pensionskonto übernommen
- Ab 2014 werden nur noch Teilgutschriften nach dem neuen System hinzugefügt
Kontoerstgutschrift korrigieren lassen
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kontoerstgutschrift (Startgutschrift) zu niedrig ist, können Sie bei der PVA eine Überprüfung beantragen. Insbesondere bei komplexen Erwerbsverläufen (häufige Arbeitgeberwechsel, Auslandszeiten, Selbstständigkeit) können Fehler auftreten.
Pensionskonto bei mehreren Versicherungsträgern
Wenn Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens bei verschiedenen Versicherungsträgern versichert waren (z.B. ASVG und GSVG), werden alle Zeiten auf einem Pensionskonto zusammengeführt. Die Zuständigkeit für die Pensionsauszahlung liegt beim zuletzt zuständigen Versicherungsträger.
Ausländische Versicherungszeiten
Versicherungszeiten in EU/EWR-Staaten und Staaten mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen werden für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit berücksichtigt. Die tatsächliche Pensionsberechnung erfolgt aber für jeden Staat getrennt (Pro-rata-Berechnung).
Höchstbeitragsgrundlage und ihre Auswirkung
Was ist die Höchstbeitragsgrundlage?
Die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt das Einkommen, das für die Sozialversicherung herangezogen wird. 2026 beträgt sie:
- Monatlich: 6.930 Euro (ASVG-Arbeitnehmer)
- Jährlich (inkl. Sonderzahlungen): 97.020 Euro
Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage ist beitragsfrei, generiert aber auch keine zusätzlichen Pensionsansprüche. Für Gutverdiener entsteht dadurch eine natürliche “Pensionsdeckelung”.
Auswirkung auf die Pension
Die maximale jährliche Teilgutschrift beträgt daher:
97.020 x 1,78 Prozent = 1.726,96 Euro
Bei 45 Beitragsjahren mit Höchstbeitragsgrundlage ergibt sich eine maximale ASVG-Pension von:
45 x 1.726,96 = 77.713,06 Euro Gesamtgutschrift 77.713,06 / 14 = 5.550,93 Euro monatliche Bruttopension
Dies entspricht der sogenannten ASVG-Höchstpension.
Tipps zum Umgang mit dem Pensionskonto
1. Regelmäßig prüfen
Schauen Sie mindestens einmal jährlich in Ihr Pensionskonto. So erkennen Sie frühzeitig Fehler oder fehlende Zeiten.
2. Versicherungsdatenauszug anfordern
Über myPVA können Sie einen vollständigen Versicherungsdatenauszug anfordern, der alle erfassten Zeiten (Beschäftigung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung etc.) auflistet.
3. Fehlende Zeiten sofort reklamieren
Wenn Beschäftigungszeiten fehlen, melden Sie dies umgehend der PVA. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird der Nachweis.
4. Nachkauf von Schulzeiten frühzeitig prüfen
Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ist umso günstiger, je früher er erfolgt. Lassen Sie sich von der PVA die Kosten berechnen und wägen Sie ab, ob sich der Nachkauf in Ihrem Fall lohnt.
5. Zuverdienstmöglichkeiten nutzen
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind, prüfen Sie die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung oder Selbstversicherung, um Ihre Pensionsansprüche zu verbessern.
Das Pensionskonto bringt Transparenz in die Pensionsberechnung. Jeder Versicherte kann jederzeit online über FinanzOnline oder myPVA einsehen, welche Pensionsansprüche bereits erworben wurden. Die Berechnung ist einfach: Jedes Beitragsjahr bringt 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage als Teilgutschrift, die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension.
Nutzen Sie die Online-Abfrage regelmäßig, prüfen Sie Ihre Kontomitteilung auf Vollständigkeit und schließen Sie erkannte Lücken frühzeitig. So stellen Sie sicher, dass Sie im Alter die bestmögliche gesetzliche Pension erhalten.
Häufige Missverständnisse zum Pensionskonto
Missverständnis 1: Das Pensionskonto ist ein echtes Sparkonto
Das Pensionskonto ist ein reines Rechenkonto — es wird kein tatsächliches Geld angespart. Die Gesamtgutschrift stellt lediglich den rechnerischen Pensionsanspruch dar. Das österreichische Pensionssystem funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Beiträge finanzieren die heutigen Pensionen.
Missverständnis 2: Mehr Beiträge bedeuten automatisch eine höhere Pension
Das stimmt grundsätzlich — aber nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage (2026: rund 6.930 Euro monatlich) ist beitragsfrei und generiert keine zusätzlichen Pensionsansprüche. Gutverdiener erreichen daher die Pensionsdeckelung (ASVG-Höchstpension).
Missverständnis 3: Die Gesamtgutschrift zeigt meine aktuelle Monats-Pension
Die Gesamtgutschrift zeigt den Jahresbetrag der Pension, nicht den Monatsbetrag. Um die monatliche Pension zu errechnen, muss die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt werden (12 Monatszahlungen plus 2 Sonderzahlungen). Ein häufiger Fehler ist die Division durch 12, was einen zu hohen Monatswert ergibt.
Missverständnis 4: Das Pensionskonto berücksichtigt alle Abzüge
Die am Pensionskonto angezeigte Pension ist die Bruttopension. Davon werden noch der Krankenversicherungsbeitrag (5,1 Prozent) und die Lohnsteuer abgezogen. Die tatsächliche Nettopension ist daher niedriger als der angezeigte Wert.
Missverständnis 5: Versicherungsmonate zählen nur aus Erwerbstätigkeit
Neben den Pflichtversicherungsmonaten aus Erwerbstätigkeit werden auch Ersatzzeiten berücksichtigt: Kindererziehungszeiten (bis 48 Monate pro Kind), Präsenz-/Zivildienst, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs, Krankengeldbezug und Zeiten der Pflege naher Angehöriger. All diese Zeiten werden am Pensionskonto gutgeschrieben.
Pensionskonto und Scheidung: Pensionssplitting
Freiwilliges Pensionssplitting
Österreich kennt das freiwillige Pensionssplitting für Zeiten der Kindererziehung. Der erwerbstätige Elternteil kann dem kinderbetreuenden Elternteil bis zu 50 Prozent der Teilgutschrift aus den ersten sieben Lebensjahren des Kindes übertragen. Dies geschieht durch eine gemeinsame Erklärung bei der PVA.
Das Pensionssplitting kann die Pensionslücke des betreuenden Elternteils (meist Frauen) erheblich verringern. Es muss spätestens bis zum 10. Geburtstag des Kindes beantragt werden.
Pensionssplitting bei Scheidung
Ein verpflichtendes Pensionssplitting bei Scheidung (wie in Deutschland der Versorgungsausgleich) gibt es in Österreich nicht. Pensionsansprüche werden bei einer Scheidung grundsätzlich nicht aufgeteilt. Allerdings kann im Rahmen des Scheidungsvergleichs eine finanzielle Abgeltung vereinbart werden.
Digitale Services rund um das Pensionskonto
myPVA-App
Die PVA bietet eine mobile App (myPVA) für Smartphones an. Über die App können Sie:
- Das Pensionskonto jederzeit mobil einsehen
- Den aktuellen Versicherungsdatenauszug abrufen
- Termine bei der PVA vereinbaren
- Formulare und Anträge online einreichen
- Kontaktinformationen und Beratungsstellen finden
FinanzOnline-Integration
In FinanzOnline ist das Pensionskonto im Bereich “Abfragen” integriert. Hier sehen Sie eine kompakte Übersicht mit der aktuellen Gesamtgutschrift und den wichtigsten Eckdaten. Für eine detaillierte Aufstellung empfiehlt sich jedoch der Zugang über myPVA.
Benachrichtigungen und Erinnerungen
Derzeit gibt es keine automatische Benachrichtigung, wenn eine neue Kontomitteilung verfügbar ist. Es empfiehlt sich, einmal jährlich (am besten im Herbst, wenn die Daten des Vorjahres aktualisiert sind) das Pensionskonto zu überprüfen. Setzen Sie sich einen jährlichen Reminder, um diese wichtige Kontrolle nicht zu vergessen.
Pensionskonto und Abschläge/Zuschläge
Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt
Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen (z.B. Korridorpension mit 62), wird die Gesamtgutschrift durch einen Abschlag reduziert. Der Abschlag beträgt 4,2 Prozent der Gesamtgutschrift pro Jahr des vorzeitigen Antritts, maximal 15,3 Prozent.
Beispiel:
- Gesamtgutschrift: 35.000 Euro
- Vorzeitiger Antritt: 3 Jahre vor Regelpensionsalter
- Abschlag: 3 x 4,2 Prozent = 12,6 Prozent = 4.410 Euro
- Reduzierte Gesamtgutschrift: 30.590 Euro
- Monatliche Pension: 30.590 / 14 = 2.185 Euro
Dieser Abschlag gilt lebenslang und wird auch bei der jährlichen Pensionsanpassung nicht nachträglich ausgeglichen.
Zuschläge bei späterem Pensionsantritt
Umgekehrt erhalten Personen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten und die Pension nicht in Anspruch nehmen, einen Bonus von 4,2 Prozent pro Jahr des Aufschubs. Zusätzlich werden weiterhin Teilgutschriften am Pensionskonto gutgeschrieben.
Beispiel:
- Gesamtgutschrift mit 65: 35.000 Euro
- 2 Jahre Weiterarbeit bis 67
- Bonus: 2 x 4,2 Prozent = 8,4 Prozent = 2.940 Euro
- Plus 2 weitere Teilgutschriften: ca. 1.600 Euro
- Neue Gesamtgutschrift mit 67: 39.540 Euro
- Monatliche Pension: 39.540 / 14 = 2.824 Euro (statt 2.500 Euro mit 65)
Der spätere Pensionsantritt lohnt sich also doppelt: durch den Bonus und durch die zusätzlichen Beitragsjahre.
Häufig gestellte Fragen zum Pensionskonto-Portal
Kann ich Fehler im Pensionskonto selbst korrigieren?
Nein, Korrekturen am Pensionskonto können nur durch die PVA vorgenommen werden. Wenn Sie einen Fehler entdecken (z.B. fehlende Versicherungsmonate, falsche Beitragsgrundlage), müssen Sie sich an die PVA wenden. Bringen Sie entsprechende Nachweise mit (Dienstvertrag, Lohnzettel, Bestätigungen des Dienstgebers).
Kann ich mir die Gesamtgutschrift auszahlen lassen?
Nein, eine Auszahlung der Gesamtgutschrift als Einmalbetrag ist nicht möglich. Das Pensionskonto dient ausschließlich der Berechnung der monatlichen Pension. Eine Ausnahme bildet die sogenannte “Abfindung” bei sehr geringen Pensionsansprüchen (wenn die monatliche Pension weniger als ein bestimmter Schwellenwert beträgt).
Was passiert mit meinem Pensionskonto, wenn ich auswandere?
Wenn Sie Österreich verlassen, bleiben Ihre erworbenen Pensionsansprüche erhalten. Sie können die Pension auch aus dem Ausland beziehen. Innerhalb der EU/des EWR werden Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet (Koordinierungsverordnung). Das Pensionskonto bleibt bestehen und kann weiterhin über FinanzOnline oder myPVA eingesehen werden, solange Sie Ihre Zugangsdaten haben.
Werden Zeiten als Au-Pair oder Volunteer am Pensionskonto erfasst?
Grundsätzlich nur dann, wenn eine Pflichtversicherung bestanden hat. Au-Pair-Zeiten in Österreich können versichert sein, wenn ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Freiwilligenarbeit begründet in der Regel keine Pflichtversicherung, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen eines anerkannten Freiwilligendienstes (z.B. Zivildienstersatz).
Weiterführende Artikel
- Lohnsteuerausgleich 2026
- Brutto-Netto-Rechner
- Steuern sparen — 15 Tipps
- Alle Steuerthemen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Pensionskonto in Österreich?
Das Pensionskonto ist ein virtuelles Konto bei der Pensionsversicherungsanstalt, auf dem alle Pensionsansprüche einer Person in Euro gutgeschrieben werden. Es wurde 2014 eingeführt und bildet die Basis für die Berechnung der zukünftigen Pension.
Wie kann ich mein Pensionskonto online abfragen?
Sie können Ihr Pensionskonto über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) oder über myPVA (mein.pv.at) mit Handysignatur bzw. ID Austria abfragen. In beiden Portalen finden Sie Ihre aktuelle Gesamtgutschrift und die einzelnen Teilgutschriften.
Was ist die Gesamtgutschrift am Pensionskonto?
Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften auf Ihrem Pensionskonto. Sie wird durch 14 geteilt, um die voraussichtliche monatliche Bruttopension zu errechnen (14 Auszahlungen pro Jahr inklusive Sonderzahlungen).
Was ist eine Teilgutschrift?
Eine Teilgutschrift ist der jährliche Pensionszuwachs auf dem Pensionskonto. Sie beträgt 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage des jeweiligen Jahres. Für jedes Versicherungsjahr wird eine eigene Teilgutschrift verbucht.
Wie oft wird das Pensionskonto aktualisiert?
Das Pensionskonto wird einmal jährlich aktualisiert. Die Kontomitteilung für das Vorjahr ist in der Regel ab Mitte des Folgejahres verfügbar. Für 2025 ist die Kontomitteilung voraussichtlich ab Mitte 2026 einsehbar.
Was kann ich tun, wenn mein Pensionskonto Lücken aufweist?
Pensionslücken können durch Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, freiwillige Weiterversicherung, Selbstversicherung bei Pflege oder private Vorsorge geschlossen werden. Prüfen Sie auch, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind.
Wie wird die Pension aus dem Pensionskonto berechnet?
Die monatliche Bruttopension ergibt sich aus der Gesamtgutschrift geteilt durch 14. Bei vorzeitigem Pensionsantritt werden Abschläge von der Gesamtgutschrift abgezogen, bei späterem Antritt kommen Zuschläge hinzu.
Was ist der Kontoprozentsatz?
Der Kontoprozentsatz beträgt 1,78 Prozent und bestimmt, welcher Anteil der jährlichen Beitragsgrundlage als Teilgutschrift auf dem Pensionskonto verbucht wird. Über 45 Beitragsjahre ergibt das eine Ersatzrate von rund 80 Prozent.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.