Spenden steuerlich absetzen 2026 | Österreich

Spenden steuerlich absetzen 2026: Maximalbetrag 10% der Einkünfte, begünstigte Einrichtungen, automatische Datenübermittlung und Spendenabsetzbarkeit.

Aktualisiert: 05. April 2026 15 Min. Lesezeit

Begünstigte Organisationen und Maximalbetrag

Wer in Österreich an gemeinnützige Organisationen spendet, kann diese Ausgaben steuerlich geltend machen und so die eigene Steuerlast senken. Die Spendenabsetzbarkeit ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Nur Spenden an Organisationen, die auf der offiziellen Liste des Bundesministeriums für Finanzen stehen, sind absetzbar, und es gibt einen Maximalbetrag.

Grundlagen der Spendenabsetzbarkeit

Gesetzliche Basis

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, insbesondere in Paragraph 4a (Betriebsausgaben) und Paragraph 18 (Sonderausgaben). Spenden können je nach Situation als Sonderausgaben (Arbeitnehmer, Pensionisten) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige, Unternehmer) geltend gemacht werden.

Maximalbetrag: 10 Prozent der Einkünfte

Spenden sind bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des laufenden Jahres absetzbar. Dieser Maximalbetrag gilt sowohl für Sonderausgaben als auch für Betriebsausgaben.

Beispiel: Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 45.000 Euro können Spenden von maximal 4.500 Euro steuerlich abgesetzt werden. Wird dieser Betrag überschritten, geht der übersteigende Teil steuerlich verloren (kein Vortrag in Folgejahre).

Wer profitiert wie stark?

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab:

  • Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent: Pro 100 Euro Spende spart man 20 Euro Steuer
  • Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent: Pro 100 Euro Spende spart man 30 Euro Steuer
  • Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent: Pro 100 Euro Spende spart man 40 Euro Steuer
  • Bei einem Grenzsteuersatz von 48 Prozent: Pro 100 Euro Spende spart man 48 Euro Steuer
  • Bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent: Pro 100 Euro Spende spart man 50 Euro Steuer

Je höher das Einkommen, desto grösser ist der steuerliche Vorteil einer Spende.

Begünstigte Spendenempfänger

Die BMF-Liste

Nicht jede Organisation ist zum Empfang absetzbare Spenden berechtigt. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt eine öffentlich einsehbare Liste aller begünstigten Spendenempfänger. Diese Liste ist auf der Website des BMF abrufbar und wird laufend aktualisiert.

Kategorien begünstigter Einrichtungen

Mildtätige Organisationen (Paragraph 4a Abs 2 Z 3 EStG):

  • Organisationen, die Hilfsbedürftige unterstützen
  • Beispiele: Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe, Diakonie, SOS-Kinderdorf, Ärzte ohne Grenzen

Entwicklungszusammenarbeit:

  • Organisationen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind
  • Beispiele: UNICEF, World Vision, Licht für die Welt

Umwelt-, Natur- und Artenschutz:

  • Organisationen, die sich für Umwelt und Natur einsetzen
  • Beispiele: WWF, Greenpeace, Global 2000, Naturschutzbund

Tierheime und Tierschutz:

  • Registrierte Tierheime und Tierschutzorganisationen

Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände:

  • Spenden an Feuerwehren sind seit einigen Jahren absetzbar

Wissenschaftliche Einrichtungen:

  • Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Museen und Bibliotheken von überregionaler Bedeutung

Behindertensportverbände:

  • Organisationen, die Behindertensport fördern

Wie prüfe ich, ob eine Organisation begünstigt ist?

Bevor Sie spenden und die Absetzbarkeit nutzen möchten, prüfen Sie, ob die Organisation auf der BMF-Liste steht:

  1. Besuchen Sie die Website des BMF (bmf.gv.at)
  2. Suchen Sie nach der Organisation in der Liste der begünstigten Spendenempfänger
  3. Alternativ: Fragen Sie die Organisation direkt, ob sie einen Spendenbegünstigungsbescheid hat

Automatische Datenübermittlung

So funktioniert das System

Seit 2017 sind begünstigte Spendenorganisationen verpflichtet, die Spendendaten ihrer Spender automatisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dieses System vereinfacht die Geltendmachung erheblich:

  1. Spende tätigen: Sie spenden an eine begünstigte Organisation
  2. Daten angeben: Sie teilen der Organisation Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum mit
  3. Automatische Übermittlung: Die Organisation meldet die Spende bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt
  4. Vorausfüllung: Bei der Arbeitnehmerveranlagung ist die Spende bereits vorausgefüllt

Was muss ich angeben?

Damit die automatische Übermittlung funktioniert, benötigt die Organisation folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname (in der Schreibweise, wie am Meldezettel)
  • Geburtsdatum

Wichtig: Stimmen die Daten nicht exakt überein (z.B. abweichende Schreibweise des Namens), kann die Zuordnung beim Finanzamt scheitern. Achten Sie auf korrekte Angaben.

Was, wenn die automatische Übermittlung fehlt?

Wenn eine Spende nicht automatisch übermittelt wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Organisation kontaktieren: Bitten Sie die Organisation, die Meldung nachzuholen oder zu korrigieren
  • Manuelle Eintragung: Tragen Sie die Spende in der Arbeitnehmerveranlagung manuell unter Sonderausgaben ein und halten Sie den Spendenbeleg bereit

Spendenbelege aufbewahren

Obwohl durch die automatische Datenübermittlung Belege nicht mehr zwingend vorgelegt werden müssen, empfiehlt es sich, Spendenbelege für mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Im Falle einer Prüfung können Sie damit die Spenden nachweisen.

Sachspenden

Grundsätzliche Regelung

Sachspenden (z.B. Kleidung, Möbel, Geräte) sind steuerlich deutlich schwieriger absetzbar als Geldspenden. Grundsätzlich gilt:

  • Sachspenden an begünstigte Organisationen können absetzbar sein
  • Der Wert der Sachspende muss nachgewiesen werden
  • Für Privatpersonen gibt es in der Praxis kaum eine Möglichkeit, Sachspenden abzusetzen

Sachspenden von Unternehmen

Für Unternehmen gibt es eine relevante Ausnahme: Spenden von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Organisationen können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Der Wert bemisst sich nach dem Buchwert bzw. dem gemeinen Wert.

Beispiel: Ein Unternehmen spendet nicht mehr benötigte Büromöbel (Buchwert: 500 Euro) an eine gemeinnützige Organisation. Die 500 Euro können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Lebensmittelspenden

Eine besondere Regelung gibt es für Lebensmittelspenden: Unternehmen, die noch genusstaugliche Lebensmittel an soziale Einrichtungen spenden, können diese als Betriebsausgabe absetzen. Dies fördert die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.

Spenden von Unternehmen

Betriebsausgabenabzug

Unternehmen können Spenden als Betriebsausgabe absetzen. Der Maximalbetrag beträgt ebenso 10 Prozent des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres.

Sponsoring vs. Spende

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring:

Spende: Freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Absetzbar nur im Rahmen der Spendenbestimmungen (10 Prozent des Gewinns, begünstigter Empfänger).

Sponsoring: Zuwendung mit werblicher Gegenleistung (z.B. Logodarstellung, Nennung in Medien). Sponsoring ist als Betriebsausgabe (Werbekosten) absetzbar, ohne die 10-Prozent-Grenze. Voraussetzung ist, dass die Gegenleistung dem gesponserten Betrag angemessen ist.

In der Praxis verschwimmen die Grenzen oft. Eine klare vertragliche Regelung ist empfehlenswert.

Spenden und Umsatzsteuer

Reine Spenden ohne Gegenleistung sind umsatzsteuerfrei (kein steuerbarer Umsatz). Beim Sponsoring kann hingegen Umsatzsteuer auf die werbliche Gegenleistung anfallen.

Besondere Spendenformen

Katastrophenhilfe

Bei akuten Katastrophen (z.B. Hochwasser, Erdbeben) können Spenden an Organisationen, die Katastrophenhilfe leisten, ebenfalls absetzbar sein. Die begünstigten Organisationen müssen auf der BMF-Liste stehen.

Spenden an Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge sind in Österreich als Sonderausgabe absetzbar, allerdings mit einem eigenen Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr (dieser Betrag kann sich durch die Anpassung an die Inflation ändern). Kirchenbeiträge fallen nicht unter die 10-Prozent-Grenze für Spenden, sondern haben eine eigenständige Regelung.

Spenden anlässlich besonderer Anlässe

Manche Spender verzichten bei Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen auf Geschenke und bitten stattdessen um Spenden an eine gemeinnützige Organisation. Diese “Anlassspenden” sind absetzbar, sofern sie an eine begünstigte Organisation gehen und die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Berechnung der Steuerersparnis

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln: Alle Einkünfte (Lohn, Pension, Miete usw.) zusammenrechnen
  2. Maximalbetrag berechnen: 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
  3. Spendensumme ermitteln: Alle Spenden an begünstigte Einrichtungen im laufenden Jahr addieren
  4. Absetzbare Spenden bestimmen: Der niedrigere Wert aus Spendensumme und Maximalbetrag
  5. Steuerersparnis berechnen: Absetzbare Spenden multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz

Berechnungsbeispiel

Herr Müller hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 Euro und hat 2026 insgesamt 2.000 Euro an begünstigte Organisationen gespendet. Sein Grenzsteuersatz liegt bei 40 Prozent.

  • Maximalbetrag: 10 Prozent von 50.000 ergibt 5.000 Euro
  • Absetzbare Spenden: 2.000 Euro (unter dem Maximalbetrag)
  • Steuerersparnis: 2.000 mal 0,40 ergibt 800 Euro

Herr Müller spart durch seine Spenden 800 Euro an Steuern. Die effektiven Kosten seiner Spenden betragen damit nur 1.200 Euro.

Spenden in der Arbeitnehmerveranlagung

Wo eintragen?

In der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1 oder FinanzOnline) werden absetzbare Spenden als Sonderausgaben eingetragen:

  • Automatisch übermittelte Spenden werden bereits vorausgefüllt
  • Nicht automatisch übermittelte Spenden können manuell eingetragen werden

FinanzOnline prüfen

Prüfen Sie in FinanzOnline, ob alle Ihre Spenden korrekt erfasst sind:

  1. Melden Sie sich in FinanzOnline an
  2. Rufen Sie die vorausgefüllte Erklärung auf
  3. Überprüfen Sie die unter “Sonderausgaben” angeführten Spenden
  4. Ergänzen Sie fehlende Spenden gegebenenfalls manuell

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: An nicht begünstigte Organisationen spenden

Prüfen Sie vor der Spende, ob die Organisation auf der BMF-Liste steht. Spenden an nicht gelistete Organisationen sind steuerlich nicht absetzbar.

Fehler 2: Falscher Name oder fehlendes Geburtsdatum

Teilen Sie der Organisation Ihren korrekten Namen (wie auf dem Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum mit. Fehlerhafte Daten verhindern die automatische Zuordnung.

Fehler 3: Maximalbetrag übersehen

Berechnen Sie vor grösseren Spenden Ihren Maximalbetrag (10 Prozent der Einkünfte). Darüber hinausgehende Beträge sind steuerlich wirkungslos.

Fehler 4: Kirchenbeitrag mit Spenden vermischen

Kirchenbeiträge haben eine eigene Höchstgrenze und werden separat abgesetzt. Verwechseln Sie diese nicht mit dem 10-Prozent-Spendenabzug.

Entwicklung der Spendenabsetzbarkeit

Historische Entwicklung

Die Spendenabsetzbarkeit wurde in Österreich schrittweise ausgebaut:

  • Ursprünglich waren nur wenige Spendenarten absetzbar
  • 2009: Grosse Erweiterung des Kreises begünstigter Organisationen
  • 2012: Aufnahme von Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen
  • 2016: Einführung der automatischen Datenübermittlung (Pflicht ab 2017)
  • 2024: Aufnahme weiterer Organisationskategorien

Spendenbereitschaft in Österreich

Österreich hat eine ausgeprägte Spendenkultur. Jährlich werden von der Bevölkerung Hunderte Millionen Euro gespendet. Die häufigsten Spendenzwecke sind:

  • Katastrophenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Soziale Hilfe im Inland
  • Tierschutz und Umweltschutz

Spenden und Erbschaft

Spenden anlässlich eines Todesfalls

Statt Blumen oder Kränzen bitten manche Hinterbliebene um Spenden an eine gemeinnützige Organisation. Diese Spenden sind steuerlich absetzbar, sofern die Organisation begünstigt ist und die Spende direkt an die Organisation erfolgt (nicht über die Hinterbliebenen).

Spendenberücksichtigung beim Erben

Verfügt ein Erblasser in seinem Testament, dass ein Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation gehen soll (Vermächtnis), wird dies steuerlich wie eine reguläre Spende behandelt. Da in Österreich keine Erbschaftsteuer anfällt, gibt es hier keine direkte steuerliche Auswirkung. Die Spende selbst ist beim Erblasser nicht mehr absetzbar, da er zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr steuerpflichtig ist.

Spenden in Kryptowährungen und Sachleistungen

Kryptowährungs-Spenden

Die Spende von Kryptowährungen an begünstigte Organisationen ist ein relativ neues Phänomen. Die steuerliche Behandlung ist komplex:

  • Die Übertragung von Kryptowährungen gilt als Veräusserung und löst gegebenenfalls KESt aus
  • Der “Spendenwert” entspricht dem Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung
  • Nur wenige begünstigte Organisationen akzeptieren derzeit Kryptowährungs-Spenden
  • Die automatische Datenübermittlung funktioniert bei Krypto-Spenden oft nicht reibungslos

Dienstleistungsspenden

Dienstleistungsspenden (z.B. ein Grafiker erstellt kostenlos eine Website für eine NGO) sind steuerlich nicht absetzbar. Es fehlt die tatsächliche Zuwendung eines Vermögenswerts. Stattdessen empfiehlt sich: Die Dienstleistung regulär in Rechnung stellen und den Rechnungsbetrag als Geldspende zurückspenden. So wird die Leistung als Einnahme versteuert und die Spende ist absetzbar.

Spenden und Crowdfunding

Spendenbasiertes Crowdfunding

Wenn über Crowdfunding-Plattformen Spenden an begünstigte Organisationen gesammelt werden, sind diese grundsätzlich absetzbar. Voraussetzung:

  • Die Empfängerorganisation muss auf der BMF-Liste stehen
  • Die Plattform muss die Spende ordnungsgemäss weiterleiten
  • Die automatische Datenübermittlung muss gewährleistet sein

Nicht absetzbar sind hingegen Beiträge zu Crowdfunding-Kampagnen, bei denen eine Gegenleistung (z.B. ein Produkt) erhalten wird. In diesem Fall handelt es sich um einen Kauf, nicht um eine Spende.

Steueroptimierung durch Spendenplanung

Strategisches Spenden

Wer seine Steuerbelastung optimieren möchte, kann seine Spendentätigkeit strategisch planen:

Timing: Da der Maximalbetrag (10 Prozent der Einkünfte) jährlich gilt, kann es sinnvoll sein, grössere Spenden auf mehrere Jahre aufzuteilen, anstatt sie in einem Jahr zu konzentrieren. So wird der Maximalbetrag in keinem Jahr überschritten und die Spenden sind vollständig absetzbar.

Einkommensstarke Jahre nutzen: In Jahren mit besonders hohem Einkommen (z.B. durch eine Abfertigung, einen Immobilienverkauf oder einen Bonus) ist der Maximalbetrag höher. Grössere Spenden sind in solchen Jahren steuerlich effizienter.

Grenzsteuersatz beachten: Je höher der Grenzsteuersatz, desto grösser die Steuerersparnis. Bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent “kostet” eine Spende von 100 Euro effektiv nur 50 Euro. Bei 20 Prozent Grenzsteuersatz kostet sie 80 Euro.

Spenden als Gehaltsbestandteil

Manche Arbeitnehmer vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil des Gehalts direkt an eine gemeinnützige Organisation gespendet wird (Payroll Giving). In Österreich gibt es hierfür keine spezielle steuerliche Regelung. Die Spende muss über die normale Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Spenden und der gemeinnützige Sektor in Österreich

Bedeutung des Spendenwesens

Das Spendenwesen hat in Österreich eine grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung:

  • Rund 6 Millionen Menschen in Österreich spenden regelmässig
  • Das jährliche Spendenvolumen liegt bei geschätzten 900 Millionen bis 1 Milliarde Euro
  • Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein wichtiger Anreiz für das Spendenaufkommen
  • Der gemeinnützige Sektor beschäftigt hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Das Österreichische Spendengütesiegel

Das Spendengütesiegel wird von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vergeben und zeichnet Organisationen aus, die besondere Qualitätskriterien erfüllen:

  • Transparente Mittelverwendung
  • Ordnungsgemässe Rechnungslegung
  • Wirksamer Einsatz der Spendenmittel
  • Unabhängige Prüfung

Organisationen mit dem Spendengütesiegel sind in der Regel auch auf der BMF-Liste der begünstigten Spendenempfänger geführt. Das Gütesiegel ist jedoch nicht Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit.

Spenden im Steuerausgleich — Praxisbeispiele

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen

Frau Wagner (38) hat ein Bruttojahreseinkommen von 48.000 Euro. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte nach SV-Abzug liegt bei rund 39.300 Euro. Sie spendet 2026 insgesamt 1.200 Euro an verschiedene Organisationen (Rotes Kreuz 500 Euro, WWF 300 Euro, Feuerwehr 200 Euro, SOS-Kinderdorf 200 Euro).

  • Maximalbetrag: 10 Prozent von 39.300 Euro ergibt 3.930 Euro
  • Absetzbare Spenden: 1.200 Euro (unter dem Maximum)
  • Grenzsteuersatz: 40 Prozent
  • Steuerersparnis: 480 Euro
  • Effektive Kosten der Spenden: 720 Euro

Alle Organisationen stehen auf der BMF-Liste. Die Spenden wurden automatisch übermittelt und erscheinen vorausgefüllt in der FinanzOnline-Veranlagung.

Beispiel 2: Gutverdiener am Maximalbetrag

Herr Koller (52) hat Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung von insgesamt 120.000 Euro. Er spendet grosszügig: 15.000 Euro an verschiedene begünstigte Organisationen.

  • Maximalbetrag: 10 Prozent von 120.000 Euro ergibt 12.000 Euro
  • Absetzbare Spenden: nur 12.000 Euro (3.000 Euro gehen steuerlich verloren)
  • Grenzsteuersatz: 48 Prozent
  • Steuerersparnis: 5.760 Euro

Tipp: Herr Koller sollte die 3.000 Euro, die über dem Maximalbetrag liegen, auf das nächste Jahr verschieben, um auch davon steuerlich zu profitieren.

Beispiel 3: Unternehmensspende

Die Mustermann GmbH hat 2026 einen Gewinn von 200.000 Euro. Sie spendet 8.000 Euro an begünstigte Organisationen und tritt als Sponsor eines Charity-Laufs mit 5.000 Euro auf.

  • Spende als Betriebsausgabe: 8.000 Euro (unter dem Maximum von 20.000 Euro)
  • Sponsoring als Werbekosten: 5.000 Euro (keine 10-Prozent-Grenze, volle Absetzbarkeit)
  • KöSt-Ersparnis Spende (23 Prozent): 1.840 Euro
  • KöSt-Ersparnis Sponsoring (23 Prozent): 1.150 Euro

Tipps für effizientes Spenden

Die richtige Organisation finden

Bei der Auswahl einer Spendenorganisation sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

  • BMF-Listung: Nur Spenden an gelistete Organisationen sind absetzbar
  • Spendengütesiegel: Organisationen mit Gütesiegel garantieren transparente Mittelverwendung
  • Wirksamkeit: Informieren Sie sich, wie effizient die Organisation die Spendenmittel einsetzt
  • Verwaltungskosten: Seriöse Organisationen geben den Anteil der Verwaltungskosten an (idealerweise unter 25 Prozent)
  • Zweckwidmung: Können Sie Ihre Spende einem bestimmten Zweck widmen?

Regelmässig vs. einmalig spenden

Regelmässige Spenden (z.B. monatlicher Dauerauftrag) bieten Vorteile:

  • Planbarer Beitrag für die Organisation
  • Automatische Datenübermittlung funktioniert zuverlässiger
  • Bessere Steuerplanung, da die jährliche Spendensumme vorhersehbar ist
  • Oft geringere Verwaltungskosten für die Organisation

Einmalige Spenden sind sinnvoll bei:

  • Akuten Katastrophen (Soforthilfe)
  • Grösseren Beträgen am Jahresende (steuerliche Optimierung)
  • Wechselnden Spendenzielen

Steuerlich optimaler Zeitpunkt

Spenden sind in dem Kalenderjahr absetzbar, in dem sie geleistet werden. Für die steuerliche Optimierung ist der Dezember daher ein wichtiger Monat: Wenn Sie abschätzen können, dass Ihr Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, können Sie noch vor Jahresende eine zusätzliche Spende leisten.

Spenden in Sondersituationen

Spenden bei Betriebsveranstaltungen

Manche Unternehmen sammeln bei Betriebsveranstaltungen Spenden für gemeinnützige Zwecke. Diese Spenden sind nur dann absetzbar, wenn die einzelnen Mitarbeiter die Spenden direkt an die Organisation leisten (mit eigenem Namen und Geburtsdatum). Sammelt der Betrieb das Geld und überweist es gesammelt, ist die Zuordnung zu einzelnen Spendern oft nicht möglich.

Spenden statt Weihnachtsgeschenke

Unternehmen, die auf Weihnachtsgeschenke an Kunden verzichten und stattdessen an eine gemeinnützige Organisation spenden, können dies steuerlich geltend machen. In der Praxis wird häufig ein Schreiben an die Kunden versandt, das über die Spende informiert. Die Spende ist als Betriebsausgabe absetzbar, sofern die Empfängerorganisation begünstigt ist.

Naturalleistungen und Zeitspenden

Zeitspenden (ehrenamtliche Arbeit) sind in Österreich steuerlich nicht absetzbar. Es gibt keine Möglichkeit, den Wert der eingesetzten Arbeitszeit als Spende geltend zu machen. Dies wird regelmässig kritisiert, da ehrenamtliches Engagement einen enormen gesellschaftlichen Wert hat, steuerlich aber nicht anerkannt wird.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Begünstigte Spendenempfänger unterliegen strengen Transparenz- und Rechenschaftspflichten:

  • Jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Finanzamt
  • Nachweis der widmungsgemässen Mittelverwendung
  • Prüfung durch Wirtschaftsprüfer (ab bestimmten Spendensummen)
  • Veröffentlichung von Jahresberichten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden in Österreich 2026 ist ein wirksames Instrument, das sowohl Spender als auch gemeinnützige Organisationen unterstützt. Bis zu 10 Prozent der Einkünfte können als Spenden abgesetzt werden, sofern die Empfänger auf der BMF-Liste stehen. Durch die automatische Datenübermittlung ist die Geltendmachung besonders einfach geworden. Je höher das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz, desto grösser ist die Steuerersparnis. Prüfen Sie vor der Spende, ob die Organisation begünstigt ist, und geben Sie Ihren korrekten Namen und Ihr Geburtsdatum an, damit die automatische Zuordnung funktioniert.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann man an Spenden steuerlich absetzen?

Spenden können bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des laufenden Jahres steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinausgehende Spenden sind nicht absetzbar.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Absetzbar sind Spenden an Organisationen, die auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF stehen. Dazu gehören mildtätige Organisationen, Umweltorganisationen, Feuerwehren und bestimmte Forschungseinrichtungen.

Wie funktioniert die automatische Spendenübermittlung?

Begünstigte Organisationen übermitteln die Spendendaten automatisch an das Finanzamt, sofern der Spender seinen Namen und sein Geburtsdatum angegeben hat. Die Spenden werden dann in der Veranlagung vorausgefüllt.

Muss ich Spendenbelege aufbewahren?

Durch die automatische Datenübermittlung ist die Aufbewahrung von Belegen nicht mehr zwingend notwendig. Es empfiehlt sich aber, Belege zur Kontrolle aufzubewahren.

Sind Sachspenden steuerlich absetzbar?

Sachspenden sind nur in sehr eingeschränktem Masse absetzbar, nämlich wenn sie an begünstigte Einrichtungen gehen und der Wert nachgewiesen werden kann. In der Praxis ist die Absetzbarkeit von Sachspenden komplex.

Können Unternehmen Spenden absetzen?

Ja, auch Unternehmen können Spenden bis zu 10 Prozent des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe absetzen, sofern die Empfänger auf der BMF-Liste stehen.

Was muss ich bei der Spende angeben, damit sie automatisch übermittelt wird?

Sie müssen der Spendenorganisation Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum mitteilen. Die Organisation übermittelt dann die Daten an das Finanzamt.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.