Urlaubsgeld 2026 in Österreich

Urlaubsgeld 2026: Anspruch, Berechnung, Auszahlung und steuerliche Begünstigung mit 6% Lohnsteuer. Alles zum 13. Gehalt in Österreich.

Aktualisiert: 05. April 2026 15 Min. Lesezeit

Anspruch, Auszahlung und 6-Prozent-Besteuerung

Das Urlaubsgeld, auch als 13. Gehalt oder Urlaubszuschuss bekannt, gehört zu den wichtigsten Sonderzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Jedes Jahr im Sommer freuen sich Millionen Beschäftigte über diese zusätzliche Zahlung, die eine enorme finanzielle Bedeutung hat.

Was genau ist das Urlaubsgeld?

Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die zusätzlich zu den zwölf regulären Monatsgehältern ausbezahlt wird. In Österreich ist es üblich, dass Arbeitnehmer 14 Monatsgehälter pro Jahr erhalten: die zwölf regulären Gehälter plus das Urlaubsgeld (13. Gehalt) und das Weihnachtsgeld (14. Gehalt). Diese Tradition ist im internationalen Vergleich einzigartig und macht einen wesentlichen Teil des Jahreseinkommens aus.

Die Begriffe Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe und 13. Gehalt werden synonym verwendet. Je nach Branche und Kollektivvertrag ist die eine oder andere Bezeichnung gebräuchlicher, doch inhaltlich handelt es sich stets um dieselbe Sonderzahlung.

Wichtig zu verstehen: Das Urlaubsgeld hat nichts mit dem Urlaubsanspruch an sich zu tun. Es ist keine Abgeltung für den Urlaub, sondern eine zusätzliche Vergütung, die im Zusammenhang mit der Urlaubszeit steht. Auch wenn Sie keinen Urlaub nehmen, steht Ihnen das Urlaubsgeld zu.

Rechtliche Grundlage — Gibt es einen gesetzlichen Anspruch?

Anders als vielfach angenommen gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Das österreichische Arbeitsrecht sieht im Gesetz keine verpflichtende Zahlung eines 13. oder 14. Gehalts vor. Der Anspruch ergibt sich stattdessen aus folgenden Rechtsquellen:

  1. Kollektivvertrag (KV): Die weitaus häufigste Grundlage. Nahezu alle Branchen in Österreich verfügen über einen Kollektivvertrag, der die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld regelt. Rund 98 % aller Arbeitnehmer in Österreich fallen unter einen KV.

  2. Betriebsvereinbarung: In manchen Unternehmen wird das Urlaubsgeld über eine Betriebsvereinbarung geregelt, insbesondere wenn kein Kollektivvertrag anwendbar ist.

  3. Einzelarbeitsvertrag: Die Vereinbarung über Sonderzahlungen kann auch individuell im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

  4. Betriebliche Übung: Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre freiwillig Urlaubsgeld bezahlt hat, kann daraus ein Rechtsanspruch durch betriebliche Übung entstehen. Dieser Anspruch kann vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden.

In der Praxis erhalten fast alle unselbstständig Beschäftigten in Österreich Urlaubsgeld, da die Kollektivvertragsabdeckung eine der höchsten in ganz Europa ist.

Höhe des Urlaubsgeldes 2026

Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. In den meisten Fällen entspricht das Urlaubsgeld einem vollen Monatsbezug (Bruttogehalt). Es gibt jedoch Unterschiede je nach Branche:

Typische Regelungen:

BrancheHöhe des Urlaubsgeldes
Angestellte im Handel1 Monatsbezug
Metallindustrie (Angestellte)1 Monatsbezug
Baugewerbe (Arbeiter)1 Monatsbezug
Gastronomie und Hotellerie1 Monatsbezug
IT-Kollektivvertrag1 Monatsbezug
Öffentlicher Dienst1 Monatsbezug
Sozialwirtschaft Österreich1 Monatsbezug

Was zählt zum Monatsbezug?

Zum Monatsbezug für die Berechnung des Urlaubsgeldes zählen in der Regel:

  • Grundgehalt bzw. Grundlohn
  • Überstundenpauschalen (wenn regelmässig bezahlt)
  • Zulagen und Zuschläge (je nach KV-Regelung)
  • Provisionen (Durchschnitt der letzten Monate, je nach KV)
  • Sachbezüge (z. B. Firmenwagen)

Nicht zum Monatsbezug zählen üblicherweise:

  • Einmalige Prämien oder Bonuszahlungen
  • Aufwandsentschädigungen (z. B. Kilometergeld)
  • Diäten und Reisekostenersätze

Auszahlungszeitpunkt 2026 — Wann kommt das Urlaubsgeld?

Der Auszahlungszeitpunkt des Urlaubsgeldes ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Die häufigsten Termine:

  • Juni-Gehalt: Die meisten Angestellten erhalten das Urlaubsgeld mit der Juni-Abrechnung, also Ende Juni oder Anfang Juli.
  • Juli-Gehalt: In einigen Branchen wird das Urlaubsgeld erst mit dem Juli-Bezug ausbezahlt.
  • Vor Urlaubsantritt: Manche Kollektivverträge sehen die Auszahlung vor dem Haupturlaub vor, unabhängig vom Kalendermonat.
  • Halbjährlich aufgeteilt: In seltenen Fällen wird das Urlaubsgeld in zwei Teilen (z. B. Juni und Dezember) ausbezahlt.

Konkretes Beispiel für 2026:

Ein Angestellter im Handel mit einem Bruttogehalt von 3.200 Euro erhält sein Urlaubsgeld üblicherweise mit dem Juni-Gehalt. Das bedeutet, auf dem Gehaltszettel für Juni 2026 finden sich sowohl das reguläre Gehalt als auch das Urlaubsgeld — also insgesamt 6.400 Euro brutto.

Steuerliche Begünstigung des Urlaubsgeldes — Das 6-%-Privileg

Das Urlaubsgeld geniesst als Sonderzahlung eine erhebliche steuerliche Begünstigung in Österreich. Während das reguläre Gehalt progressiv mit Steuersätzen von 0 % bis 55 % besteuert wird, fällt auf das Urlaubsgeld ein fixer Lohnsteuersatz von nur 6 % an.

Wie funktioniert die Begünstigung?

Die steuerliche Begünstigung ist im Einkommensteuergesetz (EStG) in Paragraf 67 geregelt. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Freibetrag: Die ersten 620 Euro der jährlichen Sonderzahlungen sind steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt für die Summe aus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
  • 6 % Lohnsteuer: Auf den übersteigenden Betrag fällt ein fixer Steuersatz von 6 % an.
  • Jahressechstel-Grenze: Die Begünstigung gilt nur, soweit die Sonderzahlungen im Kalenderjahr ein Sechstel der laufenden Bezüge nicht übersteigen. Alles darüber wird wie normales Einkommen besteuert.

Rechenbeispiel: Urlaubsgeld-Steuer 2026

Angenommen, Sie verdienen 3.600 Euro brutto monatlich:

  • Laufende Jahresbezüge (12 Monate): 43.200 Euro
  • Jahressechstel: 7.200 Euro
  • Urlaubsgeld (brutto): 3.600 Euro
  • Abzüglich anteiliger Freibetrag (310 Euro): 3.290 Euro
  • Lohnsteuer auf Urlaubsgeld: 3.290 x 6 % = 197,40 Euro

Zum Vergleich: Wäre das Urlaubsgeld als regulärer Bezug zu versteuern, würde bei einem Grenzsteuersatz von 42 % eine Steuer von rund 1.382 Euro anfallen. Die Ersparnis durch die Begünstigung beträgt in diesem Beispiel über 1.180 Euro.

Höchstgrenze der Begünstigung 2026

Ab einem bestimmten Einkommen greift die Begünstigung nicht mehr vollständig. Die aktuelle Regelung sieht vor:

  • Sonderzahlungen bis 620 Euro: steuerfrei
  • Sonderzahlungen von 620 Euro bis 25.000 Euro: 6 % Lohnsteuer
  • Sonderzahlungen von 25.000 Euro bis 50.000 Euro: 27 % Lohnsteuer
  • Sonderzahlungen von 50.000 Euro bis 83.333 Euro: 35,75 % Lohnsteuer
  • Sonderzahlungen über 83.333 Euro: wie laufender Bezug (bis 55 %)

Für die grosse Mehrheit der Arbeitnehmer gilt der begünstigte Steuersatz von 6 %.

Sozialversicherungsbeiträge

Im Unterschied zur Lohnsteuer gibt es bei den Sozialversicherungsbeiträgen keine Begünstigung für das Urlaubsgeld. Die SV-Beiträge fallen in gleicher Höhe wie beim regulären Gehalt an:

SV-BeitragProzentsatz 2026
Krankenversicherung3,87 %
Pensionsversicherung10,25 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %
Arbeiterkammerumlage0,50 %
Wohnbauförderung0,50 %
Gesamt Dienstnehmeranteil18,12 %

Die SV-Beiträge werden jedoch nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage berechnet. Diese beträgt für Sonderzahlungen 2026 das Doppelte der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2 x 6.930 Euro = 13.860 Euro).

Berechnung des Urlaubsgeldes — Schritt für Schritt

Die Berechnung des Urlaubsgeldes ist in der Regel unkompliziert. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Netto-Urlaubsgeld ermitteln können:

Berechnungsbeispiel: Angestellte im Handel

Ausgangsdaten:

  • Bruttogehalt: 3.200 Euro
  • Urlaubsgeld (brutto): 3.200 Euro
  • Dienstnehmeranteil SV: 18,12 %

Berechnung:

  1. Urlaubsgeld brutto: 3.200,00 Euro
  2. Abzüglich SV-Beiträge (18,12 %): -579,84 Euro
  3. Bemessungsgrundlage Lohnsteuer: 2.620,16 Euro
  4. Abzüglich anteiliger Freibetrag (310 Euro): 2.310,16 Euro
  5. Lohnsteuer (6 %): -138,61 Euro
  6. Urlaubsgeld netto: ca. 2.481,55 Euro

Im Vergleich zum regulären Nettogehalt von etwa 2.250 Euro (bei gleichen Bruttobezügen) ist das Netto vom Urlaubsgeld deutlich höher — eben wegen der steuerlichen Begünstigung.

Urlaubsgeld bei Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitkräfte haben den gleichen Anspruch auf Urlaubsgeld wie Vollzeitkräfte. Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Teilzeitgehalt. Es gibt keine Kürzung über das Teilzeitausmass hinaus.

Beispiel: Eine Angestellte arbeitet 20 Stunden pro Woche (50 % einer Vollzeitstelle) und verdient 1.800 Euro brutto. Ihr Urlaubsgeld beträgt ebenfalls 1.800 Euro brutto — ein voller Monatsbezug auf Teilzeitbasis.

Achtung bei Stundenänderungen: Wird die Arbeitszeit im Laufe des Jahres geändert (z. B. von Vollzeit auf Teilzeit), richtet sich die Höhe des Urlaubsgeldes nach dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Bezug. Es wird also nicht aliquotiert, sondern der aktuelle Monatsbezug herangezogen.

Aliquotierung bei Ein- und Austritt

Urlaubsgeld bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr

Wenn Sie nicht zum 1. Jänner ins Unternehmen eingetreten sind, erhalten Sie das Urlaubsgeld aliquot — also anteilig für die im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstmonate. Die genaue Berechnung richtet sich nach dem Kollektivvertrag, in der Regel gilt:

Aliquotes Urlaubsgeld = Monatsbezug / 12 x Anzahl der Dienstmonate im Kalenderjahr

Beispiel: Sie treten am 1. März 2026 in ein Unternehmen ein. Ihr Bruttogehalt beträgt 3.000 Euro. Im Juni, wenn das Urlaubsgeld fällig wird, haben Sie 4 Monate gearbeitet.

Aliquotes Urlaubsgeld = 3.000 / 12 x 4 = 1.000 Euro brutto

Urlaubsgeld bei Austritt

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses haben Sie Anspruch auf das aliquote Urlaubsgeld für das laufende Kalenderjahr. Dies gilt unabhängig von der Art der Beendigung — ob Kündigung durch den Arbeitgeber, Selbstkündigung, einvernehmliche Auflösung oder Entlassung.

Die Berechnung erfolgt ähnlich wie beim Eintritt:

Aliquotes Urlaubsgeld bei Austritt = Monatsbezug / 12 x Dienstmonate im Kalenderjahr

Sonderfall: Bereits erhaltenes Urlaubsgeld

Wenn Sie bereits das volle Urlaubsgeld erhalten haben und danach im selben Kalenderjahr ausscheiden, kann der Arbeitgeber den zu viel bezahlten Anteil zurückfordern. Haben Sie beispielsweise im Juni das volle Urlaubsgeld erhalten und kündigen im September, müssen Sie den Anteil für Oktober bis Dezember (3/12 des Urlaubsgeldes) zurückzahlen.

Beispiel bei Kündigung:

  • Gehalt: 3.500 Euro brutto
  • Urlaubsgeld im Juni erhalten: 3.500 Euro
  • Kündigung per 30. September
  • Anspruch: 9/12 von 3.500 = 2.625 Euro
  • Rückforderung: 3.500 - 2.625 = 875 Euro

Ausnahme: Entlassung aus Verschulden

Bei einer verschuldeten Entlassung kann der Anspruch auf aliquotes Urlaubsgeld je nach Kollektivvertrag anders geregelt sein. In manchen KVs verliert der Arbeitnehmer bei verschuldeter Entlassung den Anspruch auf die noch nicht fällige Sonderzahlung. Prüfen Sie hierzu unbedingt den geltenden Kollektivvertrag.

Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Obwohl Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld beide als Sonderzahlungen gelten und steuerlich gleich behandelt werden, gibt es einige Unterschiede:

MerkmalUrlaubsgeld (13. Gehalt)Weihnachtsgeld (14. Gehalt)
AuszahlungszeitpunktJuni/JuliNovember/Dezember
Bezeichnung im KVUrlaubszuschuss, UrlaubsbeihilfeWeihnachtsremuneration, Weihnachtsgeld
Steuerliche Behandlung6 % (begünstigt)6 % (begünstigt)
FreibetragAnteilig 310 EuroAnteilig 310 Euro
SozialversicherungVolle BeiträgeVolle Beiträge

Gemeinsamer Freibetrag: Der Freibetrag von 620 Euro gilt für beide Sonderzahlungen zusammen. Wird das Urlaubsgeld zuerst ausbezahlt, wird der Freibetrag meist hälftig aufgeteilt (je 310 Euro).

Urlaubsgeld in verschiedenen Kollektivverträgen

Die konkreten Regelungen zum Urlaubsgeld unterscheiden sich je nach Branche. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kollektivverträge in Österreich:

Handel (Angestellte)

Im Kollektivvertrag für Angestellte im Handel ist das Urlaubsgeld als “Urlaubszuschuss” geregelt. Es beträgt einen Monatsbezug und wird in der Regel mit dem Juni-Gehalt ausbezahlt. Bei Ein- und Austritt wird es auf volle Monate aliquotiert.

Metalltechnische Industrie

Der Metallindustrie-KV (einer der bedeutendsten in Österreich) sieht ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsbezuges vor. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise zum Zeitpunkt des Sommerurlaubs.

Gastronomie und Hotellerie

Im Hotel- und Gastgewerbe wird das Urlaubsgeld ebenfalls als Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts gewährt. Aufgrund der saisonalen Beschäftigung gibt es hier besondere Aliquotierungsregeln.

Baugewerbe

Im Baugewerbe erhalten Arbeiter ihre Sonderzahlungen über die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse). Das System funktioniert etwas anders: Die Arbeitgeber zahlen Zuschläge an die BUAK ein, und die BUAK zahlt das Urlaubsgeld direkt an die Arbeitnehmer aus.

IT-Kollektivvertrag

Der IT-KV, der für eine wachsende Zahl von Beschäftigten relevant ist, regelt das Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsbezuges mit Auszahlung zum 30. Juni.

Öffentlicher Dienst

Beamte und Vertragsbedienstete erhalten ihre Sonderzahlungen ebenfalls, wobei die Regelungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) bzw. Vertragsbedienstetengesetz (VBG) festgelegt sind. Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Juni-Bezug.

Urlaubsgeld und Karenz

Während der Karenz (Elternkarenz) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaubsgeld, da kein aufrechtes Arbeitsverhältnis mit Entgeltanspruch vorliegt. Allerdings:

  • Für den Zeitraum vor Karenzbeginn steht das aliquote Urlaubsgeld zu.
  • Für den Zeitraum nach Karenzende wird das Urlaubsgeld ebenfalls aliquot berechnet.
  • Mutterschutz: Während des Mutterschutzes (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) besteht Anspruch auf Sonderzahlungen, da das Arbeitsverhältnis mit Entgeltfortzahlung aufrecht ist.

Urlaubsgeld bei Krankenstand

Während eines Krankenstandes bleibt der Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen, solange der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Auch bei längerer Krankheit wird das Urlaubsgeld nicht gekürzt, sofern es innerhalb der Entgeltfortzahlungsfrist fällig wird.

Bei einem langen Krankenstand, der über die Entgeltfortzahlung hinausgeht, kann das Urlaubsgeld je nach KV-Regelung gekürzt werden. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt je nach Dienstjahren zwischen 6 und 12 Wochen mit vollem Entgelt und weitere 4 Wochen mit halbem Entgelt.

Urlaubsgeld bei geringfügiger Beschäftigung

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn ein Kollektivvertrag anwendbar ist, der Sonderzahlungen vorsieht. Die Höhe richtet sich nach dem geringfügigen Monatsbezug. Da geringfügig Beschäftigte keine Lohnsteuer zahlen und auch die SV-Beiträge geringer sind, ist das Urlaubsgeld hier besonders vorteilhaft.

Urlaubsgeld pfänden — Ist das möglich?

Das Urlaubsgeld unterliegt grundsätzlich dem Pfändungsschutz wie jeder andere Bezug auch. Die Exekutionsordnung sieht vor, dass ein bestimmter Existenzminimumbetrag unpfändbar bleibt. Das Urlaubsgeld wird bei der Berechnung des pfändbaren Betrags berücksichtigt, es gibt aber keinen besonderen Schutz speziell für Sonderzahlungen.

Urlaubsgeld und Abfertigung

Für die Berechnung der Abfertigung Alt (Dienstverhältnisse begonnen vor 1.1.2003) werden die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) als Teil des Jahresbezuges herangezogen. Die Abfertigung beträgt je nach Dienstzeit zwischen einem und zwölf Monatsgehältern, wobei die anteiligen Sonderzahlungen einzuberechnen sind.

Bei der Abfertigung Neu (Mitarbeitervorsorgekasse) zahlt der Arbeitgeber 1,53 % der Bruttobezüge inklusive Sonderzahlungen in die Vorsorgekasse ein.

Urlaubsgeld richtig in der Steuererklärung angeben

Das Urlaubsgeld wird bereits bei der Lohnabrechnung korrekt versteuert. In der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) müssen Sie das Urlaubsgeld nicht gesondert angeben — es ist bereits im Lohnzettel (L16) enthalten, den Ihr Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt übermittelt.

Falls Sie mehrere Arbeitgeber im Kalenderjahr hatten, kann es zu einer sogenannten Sonderzahlungs-Aufrollung kommen. In diesem Fall wird geprüft, ob die Summe aller Sonderzahlungen die Jahressechstel-Grenze übersteigt, was zu einer Nachversteuerung führen kann.

Tipps zum Urlaubsgeld 2026

  1. Kollektivvertrag prüfen: Lesen Sie in Ihrem KV nach, wie das Urlaubsgeld genau geregelt ist. Dort finden Sie Informationen zu Höhe, Fälligkeit und Aliquotierung.

  2. Gehaltszettel kontrollieren: Prüfen Sie, ob die Berechnung des Urlaubsgeldes korrekt ist. Achten Sie besonders auf den 6-%igen Lohnsteuersatz und die SV-Beiträge.

  3. Steuerausgleich machen: Durch den Steuerausgleich holen Sie sich eventuell zu viel gezahlte Steuern zurück. Das betrifft zwar primär die laufenden Bezüge, aber auch bei den Sonderzahlungen kann sich eine Überprüfung lohnen.

  4. Sonderzahlungen einplanen: Planen Sie das Urlaubsgeld bewusst ein. Viele Finanzexperten empfehlen, einen Teil des Urlaubsgeldes für den Notgroschen oder die Altersvorsorge zu verwenden.

  5. Bei Jobwechsel nachrechnen: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, prüfen Sie die Aliquotierung des Urlaubsgeldes genau. Sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber muss korrekt abgerechnet werden.

  6. Teilzeitänderung beachten: Wenn sich Ihre Arbeitszeit im Laufe des Jahres ändert, kann dies Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsgeldes haben.

Urlaubsgeld und Insolvenz des Arbeitgebers

Was passiert mit dem Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber insolvent wird? In diesem Fall springt der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ein:

  • Der IEF sichert ausstehende Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) bis zu einer bestimmten Höchstgrenze ab.
  • Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Geschäftsstelle des IEF (Teil des AMS).
  • Die Frist für den Antrag beträgt 6 Monate ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Gedeckt sind Ansprüche aus den letzten 6 Monaten vor der Insolvenz sowie die aliquoten Sonderzahlungen.

Praxistipp: Melden Sie Ihre Forderungen unverzüglich beim Insolvenzverwalter an und stellen Sie gleichzeitig den Antrag beim IEF. Eine verspätete Anmeldung kann zum Verlust der Ansprüche führen.

Urlaubsgeld bei befristeten Dienstverhältnissen

Bei befristeten Dienstverhältnissen gelten die gleichen Regelungen wie bei unbefristeten Verträgen. Das Urlaubsgeld wird für die Dauer des Dienstverhältnisses aliquot berechnet. Wird ein befristeter Vertrag mehrfach verlängert, entsteht nach dem dritten Verlängerungszeitraum in der Regel ein unbefristetes Dienstverhältnis.

Saisonarbeitskräfte (z. B. im Tourismus) erhalten das Urlaubsgeld ebenfalls aliquot für die Saison. Im Gastgewerbe werden die Sonderzahlungen üblicherweise mit der Endabrechnung der Saison ausbezahlt.

Urlaubsgeld bei Altersteilzeit

Während einer Altersteilzeitvereinbarung wird das Urlaubsgeld auf Basis des reduzierten Gehalts berechnet. Der Lohnausgleich, den der Arbeitgeber bei Altersteilzeit zahlt, wird dabei nicht in die Berechnung des Urlaubsgeldes einbezogen.

Beispiel:

  • Gehalt vor Altersteilzeit (Vollzeit): 4.000 Euro
  • Altersteilzeit (50 %): 2.000 Euro Gehalt + 1.000 Euro Lohnausgleich
  • Urlaubsgeld: 2.000 Euro (auf Basis des reduzierten Gehalts)

Häufige Fehler bei der Urlaubsgeld-Abrechnung

Arbeitnehmer sollten folgende häufige Abrechnungsfehler kennen und ihren Gehaltszettel darauf prüfen:

  1. Falscher Steuersatz: Statt 6 % wird der reguläre Steuertarif angewendet — das passiert manchmal bei neuen Lohnverrechnern oder fehlerhafter Software.
  2. Fehlende Aliquotierung bei Eintritt: Neue Mitarbeiter erhalten das volle Urlaubsgeld statt des anteiligen Betrags.
  3. Falsche Berechnungsgrundlage: Regelmässige Zulagen oder Überstundenpauschalen werden nicht berücksichtigt.
  4. Doppelter SV-Abzug: SV-Beiträge werden fälschlicherweise doppelt abgezogen.
  5. Jahressechstel-Überschreitung: Bei Arbeitgeberwechsel wird die Sechstel-Grenze nicht gesamthaft geprüft.

Sollten Sie einen Fehler feststellen, wenden Sie sich zunächst an Ihre Lohnverrechnung. Bleibt der Fehler unkorrigiert, können Sie sich kostenlos bei der Arbeiterkammer beraten lassen.

Urlaubsgeld in der EU — Österreichs Sonderstellung

Österreich gehört zu den wenigen Ländern in der EU, in denen 14 Monatsgehälter die Norm sind. Diese Tradition der Sonderzahlungen ist fast einzigartig:

  • Deutschland: Kein gesetzlicher Anspruch, tarifvertraglich unterschiedlich geregelt. Etwa 50 % der Beschäftigten erhalten Urlaubsgeld.
  • Italien: 13. Monatsgehalt (Tredicesima) ist üblich, ein 14. Gehalt nur in wenigen Branchen.
  • Spanien: Zwei Sonderzahlungen (Pagas extra) sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Frankreich: Kein 13. Gehalt üblich, aber oft ein “Prime de vacances” (Urlaubsgeldprämie) in manchen Tarifverträgen.
  • Niederlande: “Vakantiegeld” von 8 % des Jahresgehalts ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die steuerliche Begünstigung mit dem 6-%igen Sondersteuersatz ist dabei eine österreichische Besonderheit, die im EU-Vergleich einzigartig ist und regelmässig in der politischen Diskussion steht.

Aktuelle Entwicklungen 2026

Im Jahr 2026 gibt es einige relevante Entwicklungen rund um das Urlaubsgeld:

  • Die Lohnsteuertarife wurden im Rahmen der kalten Progression angepasst, was sich auch auf die Berechnung der Sonderzahlungen auswirkt.
  • Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wurde auf 6.930 Euro monatlich angehoben.
  • Die Diskussion um eine mögliche Anhebung des Freibetrags von 620 Euro wird in der politischen Debatte weitergeführt.
  • Die KV-Abschlüsse für 2025/2026 haben in vielen Branchen zu Gehaltserhöhungen zwischen 3 % und 6 % geführt, was sich direkt auf die Höhe der Sonderzahlungen auswirkt.

Zusammenfassung

Das Urlaubsgeld ist ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens in Österreich. Mit der steuerlichen Begünstigung von nur 6 % Lohnsteuer bleibt vom Urlaubsgeld netto deutlich mehr übrig als von einem regulären Monatsgehalt. Arbeitnehmer sollten ihren Gehaltszettel genau prüfen, den anwendbaren Kollektivvertrag kennen und bei Jobwechseln die Aliquotierung im Auge behalten. Das 13. Gehalt ist in Österreich zwar kein gesetzlicher Anspruch, durch die flächendeckende Kollektivvertragsabdeckung aber faktisch Standard und ein wichtiger Beitrag zum Lebensstandard der Beschäftigten.

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Häufig gestellte Fragen

Wann wird das Urlaubsgeld 2026 ausbezahlt?

Das Urlaubsgeld wird in Österreich üblicherweise im Juni oder Juli ausbezahlt. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. In vielen Branchen erfolgt die Auszahlung mit dem Juni-Gehalt.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld in Österreich?

Das Urlaubsgeld entspricht in der Regel einem vollen Monatsbezug (Bruttogehalt). Die genaue Höhe richtet sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag. Bei Teilzeitkräften wird es entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit aliquotiert.

Wird das Urlaubsgeld mit 6 % versteuert?

Ja, das Urlaubsgeld ist als Sonderzahlung steuerlich begünstigt. Auf das 13. Gehalt fällt ein fixer Lohnsteuersatz von 6 % an, sofern es im Kalenderjahr ein Sechstel der laufenden Bezüge nicht übersteigt. Die Sozialversicherungsbeiträge fallen regulär an.

Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld?

Ja, bei Beendigung des Dienstverhältnisses haben Sie Anspruch auf das aliquote Urlaubsgeld. Es wird zeitanteilig für die im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstmonate berechnet -- bei 6 Monaten etwa die Hälfte.

Bekommen Teilzeitkräfte Urlaubsgeld?

Ja, auch Teilzeitkräfte haben vollen Anspruch auf Urlaubsgeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Teilzeitgehalt. Das Urlaubsgeld entspricht einem Monatsbezug auf Basis der Teilzeitbeschäftigung.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubszuschuss?

Es gibt keinen Unterschied. Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe und 13. Gehalt bezeichnen alle die gleiche Sonderzahlung. Die Bezeichnung variiert je nach Kollektivvertrag und Branche.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein, es gibt in Österreich keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder dem Einzelarbeitsvertrag. Da fast alle Branchen einen KV haben, erhalten rund 98 % der Arbeitnehmer Urlaubsgeld.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.