Weihnachtsgeld 2026 in Österreich
Weihnachtsgeld 2026: Anspruch, Höhe, Auszahlung im November und steuerliche Begünstigung mit 6% Steuer. Alle Infos zum 14. Gehalt.
Auszahlungstermin und steuerliche Begünstigung
Das Weihnachtsgeld, auch als 14. Gehalt oder Weihnachtsremuneration bezeichnet, gehört neben dem Urlaubsgeld zu den beiden grossen Sonderzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Es wird üblicherweise im November ausbezahlt und geniesst — wie das Urlaubsgeld — eine erhebliche steuerliche Begünstigung. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie 2026 über das Weihnachtsgeld wissen müssen.
Was ist das Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die einmal jährlich zusätzlich zum regulären Monatsgehalt ausbezahlt wird. Zusammen mit dem Urlaubsgeld (13. Gehalt) bildet es das System der 14 Monatsgehälter, das in Österreich nahezu flächendeckend verbreitet ist.
Im Sprachgebrauch werden verschiedene Begriffe verwendet, die alle dasselbe bezeichnen:
- Weihnachtsgeld
- Weihnachtsremuneration
- 14. Gehalt
- Weihnachtsgratifikation
- 13. und 14. Bezug (manchmal als Sammelbegriff für beide Sonderzahlungen)
Das Weihnachtsgeld soll den Arbeitnehmern in der traditionell ausgabenintensiven Vorweihnachtszeit zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Historisch hat sich diese Sonderzahlung aus freiwilligen Weihnachtsgratifikationen entwickelt und wurde im Laufe der Jahrzehnte in den Kollektivverträgen verankert.
Rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das Angestelltengesetz (AngG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sehen keine zwingende Regelung für ein 14. Gehalt vor. Der Anspruch entsteht stattdessen durch:
1. Kollektivvertrag (KV)
Die mit Abstand häufigste Rechtsgrundlage. Österreich hat eine KV-Abdeckung von rund 98 %, was bedeutet, dass nahezu alle Arbeitnehmer unter einen Kollektivvertrag fallen, der Sonderzahlungen vorsieht. Die wichtigsten Branchen-KVs regeln Höhe, Fälligkeit und Aliquotierung des Weihnachtsgeldes im Detail.
2. Betriebsvereinbarung
In Unternehmen ohne anwendbaren KV kann eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld regeln. Diese Vereinbarung ist für alle Arbeitnehmer des Betriebs bindend.
3. Einzelarbeitsvertrag
Die individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag kann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld begründen. Achten Sie dabei auf die genaue Formulierung — ob es sich um eine freiwillige Leistung oder einen festen Bestandteil handelt.
4. Betriebliche Übung
Zahlt ein Arbeitgeber über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre hinweg freiwillig Weihnachtsgeld, entsteht ein Rechtsanspruch aus betrieblicher Übung. Der Arbeitgeber kann diese Zahlung dann nicht mehr einseitig einstellen, selbst wenn im Vertrag ein Freiwilligkeitsvorbehalt steht.
Höhe des Weihnachtsgeldes 2026
Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt. In den allermeisten Fällen beträgt das Weihnachtsgeld einen vollen Monatsbezug.
Was zählt zum Monatsbezug?
- Grundgehalt oder Grundlohn
- Regelmässige Überstundenpauschalen
- Zulagen (Gefahrenzulage, Schichtzulage etc. — je nach KV)
- Regelmässige Provisionen (Durchschnitt)
- Sachbezüge (Firmenwagen, Dienstwohnung)
Nicht zum Monatsbezug zählen üblicherweise:
- Einmalige Bonuszahlungen und Prämien
- Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder
- Diäten und Reisezulagen
Branchenübersicht Weihnachtsgeld 2026:
| Branche/KV | Höhe | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Handel (Angestellte) | 1 Monatsbezug | November |
| Metallindustrie | 1 Monatsbezug | November |
| IT-KV | 1 Monatsbezug | 30. November |
| Gastronomie | 1 Monatsbezug | November/Dezember |
| Baugewerbe (über BUAK) | 1 Monatsbezug | Dezember |
| Öffentlicher Dienst | 1 Monatsbezug | November |
| Sozialwirtschaft | 1 Monatsbezug | November |
| Bank- und Versicherungswesen | 1 Monatsbezug | November |
Auszahlung des Weihnachtsgeldes 2026
Der Auszahlungszeitpunkt ist im jeweiligen KV geregelt. Die häufigsten Termine:
- November: Die Mehrheit der Kollektivverträge sieht die Auszahlung im November vor. Das Weihnachtsgeld wird zusammen mit dem November-Gehalt überwiesen.
- Anfang Dezember: Einige KVs sehen die Auszahlung mit dem Dezember-Gehalt vor.
- Vor einem Stichtag: Manche KVs legen einen konkreten Stichtag fest, z. B. “spätestens am 30. November”.
Für 2026 bedeutet das: Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihr Weihnachtsgeld Ende November 2026 zusammen mit dem regulären November-Gehalt. Das Gehaltszettel zeigt dann sowohl den laufenden Bezug als auch die Sonderzahlung.
Steuerliche Behandlung des Weihnachtsgeldes
Das Weihnachtsgeld profitiert in Österreich von einer erheblichen steuerlichen Begünstigung. Statt des progressiven Lohnsteuertarifs (bis zu 55 %) wird ein fixer Sondersteuersatz angewendet.
Die Besteuerung im Detail
Die steuerliche Behandlung der Sonderzahlungen ist in Paragraf 67 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt:
Stufe 1 — Freibetrag: Die ersten 620 Euro der jährlichen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld plus Weihnachtsgeld) sind komplett steuerfrei. Der Freibetrag wird üblicherweise auf beide Sonderzahlungen aufgeteilt (je 310 Euro).
Stufe 2 — Begünstigter Steuersatz: Auf den Betrag zwischen 620 Euro und 25.000 Euro (Sonderzahlungen insgesamt) fällt ein fixer Lohnsteuersatz von nur 6 % an.
Stufe 3 — Erhöhter Sondersteuersatz: Für Sonderzahlungen zwischen 25.000 Euro und 50.000 Euro gilt ein Steuersatz von 27 %.
Stufe 4 — Weiterer Steuersatz: Für Sonderzahlungen zwischen 50.000 Euro und 83.333 Euro gilt ein Steuersatz von 35,75 %.
Stufe 5 — Regulärer Tarif: Sonderzahlungen über 83.333 Euro werden wie laufende Bezüge nach dem regulären Steuertarif besteuert.
Die Jahressechstel-Regelung
Die steuerliche Begünstigung greift nur, wenn die Sonderzahlungen das sogenannte Jahressechstel nicht überschreiten. Das Jahressechstel berechnet sich als ein Sechstel der gesamten laufenden Bezüge im Kalenderjahr.
Beispiel:
- Monatliches Bruttogehalt: 4.000 Euro
- Laufende Jahresbezüge (12 Monate): 48.000 Euro
- Jahressechstel: 48.000 / 6 = 8.000 Euro
- Sonderzahlungen (Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld): 8.000 Euro
- Ergebnis: Die Sonderzahlungen liegen genau im Rahmen des Jahressechstels und werden vollständig begünstigt besteuert.
Übersteigen die Sonderzahlungen das Jahressechstel (z. B. durch zusätzliche Prämien oder Boni), wird der übersteigende Teil wie reguläres Einkommen besteuert.
Rechenbeispiel: Netto-Weihnachtsgeld 2026
Ausgangsdaten:
- Bruttogehalt: 3.500 Euro
- Weihnachtsgeld (brutto): 3.500 Euro
- SV-Dienstnehmeranteil: 18,12 %
Berechnung:
- Weihnachtsgeld brutto: 3.500,00 Euro
- Abzüglich SV-Beiträge (18,12 %): -634,20 Euro
- Bemessungsgrundlage: 2.865,80 Euro
- Abzüglich anteiliger Freibetrag: -310,00 Euro
- Zu versteuernder Betrag: 2.555,80 Euro
- Lohnsteuer (6 %): -153,35 Euro
- Netto-Weihnachtsgeld: ca. 2.712,45 Euro
Zum Vergleich: Beim regulären November-Gehalt (gleicher Bruttobetrag) beträgt das Netto etwa 2.430 Euro. Die steuerliche Begünstigung bringt also rund 280 Euro mehr netto.
Weihnachtsgeld bei Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitkräfte haben vollständigen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Höhe entspricht einem vollen Monatsbezug der Teilzeitbeschäftigung. Eine darüber hinausgehende Kürzung ist unzulässig und wäre eine unerlaubte Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.
Beispiel:
- Vollzeitstelle: 38,5 Stunden/Woche, 3.200 Euro brutto
- Teilzeit (25 Stunden/Woche): 2.077,92 Euro brutto
- Weihnachtsgeld Teilzeit: 2.077,92 Euro brutto
Sonderfall: Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit
Wird die Arbeitszeit im Laufe des Jahres geändert, richtet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes grundsätzlich nach dem zum Auszahlungszeitpunkt geltenden Bezug. Wer also im Jänner noch Vollzeit gearbeitet hat und ab Juli auf Teilzeit umsteigt, erhält im November das Weihnachtsgeld auf Basis des Teilzeitgehalts. Eine Mischberechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der KV dies ausdrücklich vorsieht.
Aliquotierung des Weihnachtsgeldes
Bei Eintritt im laufenden Jahr
Wenn das Dienstverhältnis nicht am 1. Jänner begonnen hat, wird das Weihnachtsgeld aliquot (anteilig) berechnet. Die Aliquotierung erfolgt nach Dienstmonaten:
Formel: Monatsbezug / 12 x Anzahl der Dienstmonate im Kalenderjahr
Beispiel:
- Eintritt am 1. April 2026
- Bruttogehalt: 3.800 Euro
- Dienstmonate bis November: 8 Monate
- Aliquotes Weihnachtsgeld: 3.800 / 12 x 8 = 2.533,33 Euro brutto
Manche KVs rechnen nach Kalendertagen statt nach Monaten, was zu leicht abweichenden Ergebnissen führt.
Bei Austritt im laufenden Jahr
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses steht das aliquote Weihnachtsgeld zu. Dies gilt für alle Beendigungsarten:
- Kündigung durch den Arbeitgeber: Voller Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld
- Selbstkündigung: Voller Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld
- Einvernehmliche Auflösung: Voller Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld
- Entlassung aus Verschulden: Je nach KV kann der Anspruch verloren gehen
- Austritt: Je nach KV unterschiedlich geregelt
Beispiel bei Kündigung:
- Gehalt: 3.000 Euro
- Kündigung per 31. August 2026
- Dienstmonate im Kalenderjahr: 8
- Aliquotes Weihnachtsgeld: 3.000 / 12 x 8 = 2.000 Euro
- Wurde bereits Urlaubsgeld im Juni erhalten? Ja — dieses wurde bereits korrekt abgerechnet.
Rückzahlung bei bereits erhaltenem Weihnachtsgeld
Wenn das Dienstverhältnis nach Erhalt des vollen Weihnachtsgeldes (z. B. im November) noch im selben Kalenderjahr endet, muss der zu viel erhaltene Anteil zurückgezahlt werden. Hat ein Arbeitnehmer etwa im November das volle Weihnachtsgeld erhalten und kündigt per 31. Dezember, steht ihm das Weihnachtsgeld zur Gänze zu (12/12). Kündigt er aber per 30. November, stünden nur 11/12 zu.
Weihnachtsgeld in Sondersituationen
Weihnachtsgeld und Karenz
Während der Elternkarenz ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht daher kein Anspruch auf Weihnachtsgeld für die Dauer der Karenz. Für die Zeiträume vor Karenzbeginn und nach Karenzende wird das Weihnachtsgeld aliquot berechnet.
Mutterschutz: Während der gesetzlichen Schutzfrist (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld, da die Entgeltfortzahlung aufrecht ist.
Weihnachtsgeld und Krankenstand
Während des Krankenstandes bleibt der Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen, solange ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Die Entgeltfortzahlung im Krankenstand beträgt:
| Dienstjahre | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
|---|---|---|
| Im 1. Dienstjahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| Ab dem 2. Dienstjahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| Ab dem 16. Dienstjahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
| Ab dem 26. Dienstjahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
Bei langem Krankenstand über die Entgeltfortzahlung hinaus kann das Weihnachtsgeld je nach KV anteilig gekürzt werden.
Weihnachtsgeld und Präsenzdienst/Zivildienst
Wird ein Arbeitnehmer zum Präsenzdienst oder Zivildienst einberufen, ruht das Arbeitsverhältnis. Für die Dauer des Präsenz- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Aliquotierung erfolgt analog zur Karenz.
Weihnachtsgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern ein anwendbarer KV Sonderzahlungen vorsieht. Da geringfügig Beschäftigte unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro monatlich) bleiben, fallen in der Regel keine Lohnsteuer und nur geringe SV-Beiträge an. Das Weihnachtsgeld kommt hier nahezu brutto für netto an.
Weihnachtsgeld bei Lehrlingen
Lehrlinge haben ebenfalls Anspruch auf Weihnachtsgeld gemäss dem jeweiligen KV. Die Höhe richtet sich nach der Lehrlingsentschädigung. Da die Entschädigung mit jedem Lehrjahr steigt, erhöht sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend.
Weihnachtsgeld und Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf das Weihnachtsgeld in gleicher Höhe wie auf das reguläre Gehalt erhoben. Es gibt hier — anders als bei der Lohnsteuer — keine Begünstigung.
SV-Beiträge Dienstnehmeranteil 2026:
| Beitrag | Prozentsatz |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % |
| Pensionsversicherung | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,00 % |
| Arbeiterkammerumlage | 0,50 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 % |
| Gesamt | 18,12 % |
Höchstbeitragsgrundlage: Für Sonderzahlungen gilt eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage, die dem Doppelten der monatlichen HBGL entspricht (2026: 2 x 6.930 = 13.860 Euro). SV-Beiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet.
Weihnachtsgeld und Pfändung
Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich pfändbar, unterliegt aber dem Pfändungsschutz der Exekutionsordnung. Das unpfändbare Existenzminimum wird unter Berücksichtigung aller Bezüge (inklusive Sonderzahlungen) berechnet. Ein besonderer Schutz speziell für das Weihnachtsgeld besteht nicht.
In der Praxis wird das Weihnachtsgeld bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens auf die einzelnen Monate aufgeteilt, was die Pfändungsfreigrenze erhöhen kann.
Weihnachtsgeld und Abfertigung
Abfertigung Alt (Dienstverhältnisse vor 1.1.2003): Die Sonderzahlungen werden bei der Berechnung der Abfertigung einbezogen. Die Abfertigung beträgt ein Zwölftel des Jahreseinkommens inklusive Sonderzahlungen multipliziert mit der Anzahl der Abfertigungsmonate.
Abfertigung Neu (Mitarbeitervorsorgekasse): Der Arbeitgeber zahlt 1,53 % des Bruttobezuges inklusive Sonderzahlungen in die Vorsorgekasse ein. Das Weihnachtsgeld erhöht somit auch die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse.
Vergleich: Sonderzahlung vs. All-in-Gehalt
Manche Arbeitgeber bieten statt 14 Gehältern ein sogenanntes All-in-Gehalt an, das alle Bezüge in 12 gleiche Monatsraten aufteilt. Aus steuerlicher Sicht ist dies für Arbeitnehmer nachteilig, da die steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen verloren geht.
Vergleichsrechnung bei 50.400 Euro Jahresbrutto:
| Modell | 14 Gehälter | 12 Gehälter (All-in) |
|---|---|---|
| Monatsbezug brutto | 3.600 Euro | 4.200 Euro |
| Sonderzahlungen | 2 x 3.600 Euro | 0 Euro |
| Lohnsteuer auf Sonderzahlungen | ca. 394 Euro (6 %) | regulärer Tarif |
| Jährliche Steuerersparnis | ca. 2.200 Euro | 0 Euro |
Die Steuerersparnis durch Sonderzahlungen beträgt bei einem durchschnittlichen Gehalt rund 1.500 bis 3.000 Euro pro Jahr. Achten Sie bei Vertragsangeboten daher genau darauf, ob 14 Gehälter oder ein All-in-Modell vereinbart wird.
Tipps zum Weihnachtsgeld 2026
1. Kollektivvertrag kennen: Prüfen Sie, welcher KV für Sie gilt und welche Regelungen er zum Weihnachtsgeld enthält. Informationen finden Sie auf der Website der Gewerkschaft oder der Wirtschaftskammer.
2. Gehaltszettel prüfen: Kontrollieren Sie im November die Abrechnung genau. Achten Sie auf den korrekten Bruttobetrag, die 6 % Lohnsteuer und die SV-Beiträge.
3. Steuerausgleich nutzen: Machen Sie die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline. Auch wenn die Sonderzahlungen bereits korrekt versteuert sind, können Sie durch den Steuerausgleich andere Absetzbeträge geltend machen.
4. Klug verwenden: Finanzexperten empfehlen, das Weihnachtsgeld bewusst einzuplanen. Ein Teil kann für Weihnachtsgeschenke verwendet werden, der Rest sollte in den Notgroschen oder die Altersvorsorge fliessen.
5. Bei Jobwechsel aufpassen: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, achten Sie auf die korrekte Aliquotierung. Beim alten und beim neuen Arbeitgeber muss das Weihnachtsgeld anteilig korrekt berechnet werden.
6. Verhandlungstipp: Bei Gehaltsverhandlungen immer das Jahresbrutto inklusive Sonderzahlungen betrachten. Die steuerliche Begünstigung der 14 Gehälter ist bares Geld wert.
Weihnachtsgeld bei befristeten Dienstverhältnissen
Bei befristeten Dienstverhältnissen gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei unbefristeten Verträgen. Das Weihnachtsgeld wird für die Dauer des Dienstverhältnisses aliquot berechnet. Wird ein befristeter Vertrag verlängert oder nahtlos ein neuer Vertrag abgeschlossen, sind die Zeiträume für die Aliquotierung zusammenzurechnen.
Saisonbeschäftigte (z. B. im Tourismus oder in der Gastronomie) erhalten das Weihnachtsgeld ebenfalls anteilig. Bei der Endabrechnung der Saison werden die aliquoten Sonderzahlungen mit der letzten Abrechnung ausbezahlt.
Weihnachtsgeld und Insolvenz des Arbeitgebers
Wird der Arbeitgeber insolvent, sind ausstehende Weihnachtsgeldzahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) abgesichert:
- Der IEF übernimmt ausstehende Sonderzahlungen bis zu einer Höchstgrenze.
- Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen.
- Gedeckt sind Ansprüche aus den letzten 6 Monaten vor der Insolvenzeröffnung.
- Auch bereits fällige, aber noch nicht ausbezahlte Weihnachtsgelder werden übernommen.
Wichtig: Melden Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und stellen Sie unverzüglich einen IEF-Antrag. Die Geschäftsstellen des IEF befinden sich bei den AMS-Landesgeschäftsstellen.
Weihnachtsgeld bei Altersteilzeit
Bei Altersteilzeitvereinbarungen wird das Weihnachtsgeld auf Basis des reduzierten Gehalts berechnet. Der Lohnausgleich, den der Arbeitgeber zahlt, ist nicht Teil der Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen. Dies führt dazu, dass das Weihnachtsgeld in der Altersteilzeit niedriger ausfällt als im vorherigen Vollzeitverhältnis.
Häufige Fehler bei der Weihnachtsgeld-Abrechnung
Prüfen Sie Ihren November-Gehaltszettel auf diese typischen Fehler:
- Falscher Steuersatz: Statt der begünstigten 6 % wird der reguläre Lohnsteuertarif angewendet.
- Fehlende Aliquotierung: Bei unterjährigem Eintritt wird das volle statt das anteilige Weihnachtsgeld ausbezahlt — das kann bei der Endabrechnung oder Jahresausgleich zu Problemen führen.
- Falsche Berechnungsgrundlage: Regelmässige Zulagen, Überstundenpauschalen oder Sachbezüge werden bei der Berechnung vergessen.
- Überschreitung des Jahressechstels: Wenn Sie im Kalenderjahr mehrere Arbeitgeber hatten, wird die Sechstel-Grenze möglicherweise überschritten.
- Fehlender Freibetrag: Der anteilige Freibetrag von 310 Euro wird nicht abgezogen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Lohnverrechnung oder holen Sie sich kostenlose Beratung bei der Arbeiterkammer.
Weihnachtsgeld und Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit wird das Weihnachtsgeld in der Regel auf Basis der bisherigen Arbeitszeit (vor Kurzarbeit) oder der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet — je nach KV-Regelung und Kurzarbeitsvereinbarung. Die Details hängen vom jeweiligen Kurzarbeitsmodell und den getroffenen Vereinbarungen ab. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auf Basis des Gehalts vor Kurzarbeit, da die Kurzarbeitsbeihilfe diese Kosten teilweise abdeckt.
Weihnachtsgeld klug investieren — Strategien
Finanzberater empfehlen, das Weihnachtsgeld nicht komplett für Konsumausgaben zu verwenden, sondern einen Teil gezielt anzulegen:
50-30-20-Regel für das Weihnachtsgeld:
- 50 % für geplante Ausgaben (Weihnachtsgeschenke, Jahresende-Kosten)
- 30 % für Schuldentilgung oder Notgroschen-Aufbau
- 20 % für langfristige Geldanlage (ETF-Sparplan, Bausparer, Pensionsvorsorge)
Konkret für 2026: Bei einem Netto-Weihnachtsgeld von 2.500 Euro bedeutet das: 1.250 Euro für Ausgaben, 750 Euro für Schuldenabbau und 500 Euro in einen ETF-Sparplan oder ähnliche Anlage.
Weihnachtsgeld im internationalen Vergleich
Österreichs System mit 14 Monatsgehältern und der steuerlichen Begünstigung ist im europäischen Vergleich nahezu einzigartig:
- Deutschland: Kein allgemeiner Anspruch auf Weihnachtsgeld. Tarifvertraglich oder vertraglich geregelt, wobei die Höhe oft unter einem vollen Monatsgehalt liegt. Keine steuerliche Begünstigung.
- Schweiz: Ein 13. Monatsgehalt ist verbreitet, ein 14. Gehalt eher selten. Keine besondere Steuerbehandlung.
- Italien: Die “Tredicesima” (13. Monatsgehalt) ist gesetzlich vorgeschrieben und wird im Dezember ausbezahlt. Kein begünstigter Steuersatz.
- Spanien: Zwei “Pagas Extra” (Sonderzahlungen) sind gesetzlich vorgeschrieben, üblicherweise im Juni und Dezember.
- Portugal: Ebenfalls zwei Sonderzahlungen gesetzlich vorgeschrieben.
Die österreichische Kombination aus Rechtsanspruch (via KV), voller Monatsbezug und steuerlicher Begünstigung mit 6 % ist im internationalen Vergleich aussergewöhnlich arbeitnehmerfreundlich.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick 2026
Die Sonderzahlungen stehen immer wieder im Fokus politischer Diskussionen:
- Anpassung der Freibetragsgrenze: Es wird regelmässig diskutiert, den Freibetrag von 620 Euro an die Inflation anzupassen. 2026 ist diese Grenze unverändert geblieben.
- KV-Erhöhungen: Die Kollektivvertragsverhandlungen für 2025/2026 haben in vielen Branchen Gehaltserhöhungen zwischen 3 % und 6 % gebracht. Diese Erhöhungen wirken sich direkt auf die Höhe des Weihnachtsgeldes aus.
- Höchstbeitragsgrundlage: Die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage auf 6.930 Euro monatlich bedeutet, dass höhere Bezüge stärker mit SV-Beiträgen belastet werden.
- Kalte Progression: Die jährliche Anpassung der Steuerstufen an die Inflation sorgt dafür, dass die steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen nicht schleichend ausgehöhlt wird.
Weihnachtsgeld und Elternkarenzgeld
Eine häufige Frage betrifft das Zusammenspiel von Weihnachtsgeld und Kinderbetreuungsgeld. Wichtig zu wissen: Das Kinderbetreuungsgeld (vom Staat) ist keine Sonderzahlung und hat nichts mit dem Weihnachtsgeld zu tun. Das Weihnachtsgeld ist eine Leistung des Arbeitgebers.
Wenn Sie während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung beim selben oder einem anderen Arbeitgeber ausüben, haben Sie auch aus diesem geringfügigen Dienstverhältnis Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld — sofern ein KV anwendbar ist.
Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst — Besonderheiten
Für Beamte und Vertragsbedienstete gelten eigene Regelungen:
- Beamte: Die Sonderzahlung richtet sich nach dem Gehaltsgesetz (GehG) und beträgt einen Monatsbezug. Sie wird mit dem November-Bezug ausbezahlt.
- Vertragsbedienstete: Das VBG regelt die Sonderzahlung analog zu den Beamten.
- Landesbedienstete: Je nach Bundesland können abweichende Regelungen gelten.
- Gemeindebedienstete: Die Regelungen richten sich nach dem jeweiligen Gemeinderecht.
Im öffentlichen Dienst gibt es üblicherweise keine Überzahlung über das Schema hinaus, daher wirkt sich die jährliche Gehaltsanpassung direkt auf das Weihnachtsgeld aus.
Häufig gestellte Fragen zur Praxis
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen? Nein, wenn der Anspruch im Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag festgelegt ist, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht einseitig kürzen. Auch wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigen keine Kürzung.
Wird das Weihnachtsgeld bei der Pension berücksichtigt? Ja, die Sonderzahlungen werden bei der Berechnung der Pension berücksichtigt. Die Pensionsbemessungsgrundlage wird auf Basis der Bruttobezüge inklusive Sonderzahlungen ermittelt.
Was passiert bei einem Betriebsübergang? Bei einem Betriebsübergang (AVRAG Paragraf 3 ff.) gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber über — einschliesslich des Anspruchs auf Weihnachtsgeld.
Weihnachtsgeld bei Sabbatical/Bildungskarenz: Während einer Bildungskarenz oder eines Sabbaticals ruht das Arbeitsverhältnis. Es besteht daher kein Anspruch auf Weihnachtsgeld für diesen Zeitraum. Für die Zeiten vor und nach der Karenz wird aliquot berechnet.
Zusammenfassung
Das Weihnachtsgeld ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Einkommenssystems und dank der steuerlichen Begünstigung mit nur 6 % Lohnsteuer besonders wertvoll. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten ihren Kollektivvertrag kennen, den Gehaltszettel im November genau prüfen und bei Jobwechseln die korrekte Aliquotierung sicherstellen. Mit rund 98 % KV-Abdeckung erhalten praktisch alle unselbstständig Beschäftigten in Österreich Weihnachtsgeld — ein Privileg, das im internationalen Vergleich seinesgleichen sucht.
Weiterführende Artikel
- Lohnsteuerausgleich 2026
- Brutto-Netto-Rechner
- Steuern sparen — 15 Tipps
- Alle Steuerthemen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Wann wird das Weihnachtsgeld 2026 ausbezahlt?
Das Weihnachtsgeld wird in Österreich üblicherweise im November ausbezahlt, in manchen Branchen auch Anfang Dezember. Der genaue Zeitpunkt ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in Österreich?
Das Weihnachtsgeld entspricht in den meisten Kollektivverträgen einem vollen Monatsbezug. Bei Teilzeitkräften richtet es sich nach dem Teilzeitgehalt. Die genaue Höhe kann je nach Branche und KV variieren.
Wird das Weihnachtsgeld mit nur 6 % versteuert?
Ja, das Weihnachtsgeld wird als Sonderzahlung steuerlich begünstigt. Nach Abzug des Freibetrags von anteilig 310 Euro fällt ein fixer Lohnsteuersatz von 6 % an, sofern das Jahressechstel nicht überschritten wird.
Bekomme ich Weihnachtsgeld bei Kündigung?
Ja, bei jeder Art der Beendigung des Dienstverhältnisses steht Ihnen das aliquote (anteilige) Weihnachtsgeld zu. Es wird für die im Kalenderjahr geleisteten Monate berechnet.
Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ja, Teilzeitkräfte haben den gleichen Anspruch auf Weihnachtsgeld wie Vollzeitbeschäftigte. Die Höhe richtet sich nach dem Teilzeitgehalt -- es entspricht einem vollen Monatsbezug der Teilzeitbeschäftigung.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld in Österreich. Der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Da fast alle Branchen einen KV haben, erhalten praktisch alle Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.
Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei Karenz?
Während der Karenz besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Für den Zeitraum vor Karenzbeginn und nach Karenzende wird das Weihnachtsgeld anteilig (aliquot) berechnet und ausbezahlt.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Das Weihnachtsgeld unterliegt wie alle anderen Bezüge dem Pfändungsschutz der Exekutionsordnung. Ein gesetzliches Existenzminimum bleibt unpfändbar, darüber hinausgehende Beträge können gepfändet werden.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.