CFD-Handel in Österreich: Regeln, Hebel und Besteuerung
Hebelgrenzen der FMA-Verordnung, Margin-Glattstellung, Negativsaldoschutz und die Steuerfrage, an der sich CFD-Broker tatsächlich unterscheiden.
Auf jeder CFD-Werbung steht ein Satz mit einer Prozentzahl. Fast alle lesen ihn falsch, und zwar in eine bestimmte Richtung: Die Zahl nennt nicht den Anteil der Anleger, die Geld verlieren, sondern den Anteil der Konten. Gerechnet wird über zwölf Monate, quartalsweise neu, einschließlich nicht realisierter Verluste und sämtlicher Kosten. Inaktive Konten bleiben außen vor.
Der zweite Punkt, den kaum ein Ratgeber richtig darstellt, ist die Steuer. CFD-Gewinne unterliegen in Österreich nicht automatisch den 27,5 Prozent, die für Aktien gelten - und ob sie es tun, hängt nicht vom Produkt ab, sondern davon, was Ihr Broker macht.
Was ein CFD ist
Ein Contract for Difference ist eine Vereinbarung über die Kursdifferenz eines Basiswerts zwischen Eröffnung und Schließung der Position. Sie erwerben den Basiswert nicht - keine Aktie, keine Unze Gold, keine Währung. Sie halten eine Forderung gegen Ihren Vertragspartner.
Daraus folgen zwei Dinge, die den Rest dieser Seite bestimmen. Erstens ist ein CFD kein Wertpapier, sondern ein nicht verbrieftes Derivat - das entscheidet über die Besteuerung. Zweitens tragen Sie das Ausfallrisiko des Anbieters, weil Ihnen nichts gehört, was getrennt verwahrt werden könnte.
Die Hebelgrenzen
Seit 30. Mai 2019 gelten in Österreich verbindliche Obergrenzen. Rechtsgrundlage ist die FMA-Produktinterventionsverordnung, BGBl. II Nr. 118/2019, erlassen von der Finanzmarktaufsicht auf Basis des WAG 2018.
| Basiswert | Ersteinschuss | entspricht Hebel |
|---|---|---|
| Hauptwährungspaare | 3,33 % | 30:1 |
| Hauptindizes, Gold, Nebenwährungspaare | 5 % | 20:1 |
| sonstige Indizes, Rohstoffe außer Gold | 10 % | 10:1 |
| Einzelaktien und Sonstige | 20 % | 5:1 |
| virtuelle Währungen | 50 % | 2:1 |
Wer höhere Hebel angeboten bekommt, hat es entweder mit einem Anbieter außerhalb dieses Rechtsrahmens zu tun oder wurde als professioneller Kunde eingestuft. Beides ist ein Grund, genauer hinzusehen: Die Einstufung als professioneller Kunde kostet Sie genau diese Schutzrechte.
Drei Schutzregeln
Die Margin-Glattstellung. Fällt der Wert Ihres Kontos auf 50 Prozent der Summe aller Ersteinschüsse, muss der Anbieter Positionen schließen. Gerechnet wird kontobezogen und einschließlich nicht realisierter Gewinne - nicht Position für Position.
Der Negativsaldoschutz. Ihr Verlust ist auf das Guthaben des jeweiligen Handelskontos begrenzt. Eine Nachschusspflicht, wie sie vor 2019 möglich war, gibt es für Privatkunden nicht mehr. Beachten Sie die Formulierung: Der Schutz gilt je Handelskonto, nicht je Kunde.
Das Anreizverbot. Bonuszahlungen und ähnliche Vergünstigungen zur Eröffnung oder Ausweitung von Positionen sind untersagt. Zwei Ausnahmen bestehen, unter anderem für Informations- und Research-Werkzeuge.
Binäre Optionen sind verboten
Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden sind in Österreich seit 30. Mai 2019 untersagt. Die Verordnung kennt zwei eng gefasste Ausnahmen - kapitalgeschützte Varianten und Produkte, die kumulativ eine Laufzeit von mindestens 90 Tagen, einen Prospekt, kein Marktrisiko für den Anbieter und keinen Anbietergewinn aus dem Kundenverlust aufweisen. Im Massenmarkt kommen sie nicht vor.
Wenn Ihnen ein Anbieter binäre Optionen anbietet, unterliegt er nicht dem österreichischen Recht. Das ist die praktisch nützlichste Einzelinformation zum Erkennen unseriöser Angebote.
Die Steuer: hier unterscheiden sich Broker wirklich
CFDs sind nicht verbriefte Derivate. Paragraf 27a Abs. 2 Z 7 EStG nimmt sie vom besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent aus - mit einer Ausnahme: Der Sondersatz gilt doch, wenn eine der in Paragraf 95 Abs. 2 Z 4 EStG genannten Stellen freiwillig eine der Kapitalertragsteuer entsprechende Steuer einbehält und abführt.
Diese Möglichkeit steht ausdrücklich auch ausländischen Stellen offen, sofern mit deren Sitzstaat umfassende Amtshilfe besteht und ein steuerlicher Vertreter bestellt ist. Es ist also keine Frage des Produkts, sondern eine Entscheidung des Anbieters.
Führt niemand ab, greift im Ausgangspunkt der progressive Einkommensteuertarif, der bis 55 Prozent reicht.
Dass CFDs zu den nicht verbrieften Derivaten zählen, ist keine Auslegungsfrage: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 8. März 2022 genau solche Geschäfte behandelt - Contracts for Difference auf Aktien, Futures auf Indizes, Optionen auf Währungspaare und Devisentermingeschäfte. Dass ein Produkt an einer Börse gehandelt wird, ändert an der Einordnung nichts.
Dasselbe Erkenntnis enthält aber auch die Gegenbewegung: Der Gerichtshof sah in der Beschränkung des Sondersatzes auf die inländische Abwicklung einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und verlangte, den günstigeren Satz anzuwenden, wo er günstiger ist. Die Frage ist damit nicht abschließend geklärt, und bei größeren Beträgen gehört sie in eine Steuerberatung.
Der Unterschied, der im Alltag zählt
Wichtiger als der Satz ist oft der Verlustausgleich. Paragraf 27 Abs. 8 Z 3 EStG trennt Kapitaleinkünfte in zwei Töpfe: sondersatzbesteuerte auf der einen Seite, tarifbesteuerte auf der anderen. Ein Ausgleich zwischen den Töpfen ist ausgeschlossen, und zwar in beide Richtungen.
Praktisch heißt das:
- Handeln Sie CFDs über einen Anbieter ohne freiwilligen Steuerabzug, landet ein CFD-Verlust im Tarif-Topf. Er mindert Ihren Aktiengewinn nicht.
- Handeln Sie dieselben CFDs über einen Anbieter mit Steuerabzug, liegen beide im selben Topf und lassen sich gegenrechnen.
Das ist bei gemischten Depots der wichtigste Unterschied zwischen zwei sonst gleich teuren Anbietern - und er steht in keinem Gebührenvergleich.
Ein Gegenpunkt gehört dazu: Die Tarifbesteuerung erlaubt den Abzug von Werbungskosten, der Sondersatz nicht. Wer hohe Nebenkosten hat, für den ist der Tarif nicht in jedem Fall der schlechtere Weg. Auch das hat der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich angesprochen.
Verbriefte Derivate - also Zertifikate und Optionsscheine - fallen dagegen unter den Sondersatz von 27,5 Prozent, und eine inländische depotführende Stelle führt die KESt ab. Wer die steuerliche Einfachheit von Wertpapieren will, findet sie dort, nicht bei CFDs.
Was bei Krypto-Derivaten kommt
Die ESMA hat am 24. Februar 2026 in einer öffentlichen Stellungnahme festgehalten, dass Perpetual Futures auf Kryptowerte voraussichtlich unter dieselben Produktinterventionsmaßnahmen fallen. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Ausgestaltung, nicht der Produktname.
Wer solche Produkte mit hohem Hebel angeboten bekommt, sollte das im Hinterkopf behalten - für virtuelle Währungen liegt die Grenze bei 2:1.
Für wen CFDs in Frage kommen
Die ehrliche Antwort ist: für sehr wenige Privatanleger. Die Kombination aus Hebel, laufenden Finanzierungskosten und einer Besteuerung, die Verluste nicht gegen Aktiengewinne rechnen lässt, ergibt ein Produkt, das gegen den Anleger arbeitet, sobald die Position länger offen bleibt.
Sinnvoll sein können CFDs für kurzfristige Absicherung eines bestehenden Depots, wenn Sie die Mechanik beherrschen und die Position tatsächlich kurz halten. Für Vermögensaufbau sind sie das falsche Werkzeug - dafür gibt es Aktien und ETFs mit klarer steuerlicher Behandlung.
Wenn Sie dennoch handeln, prüfen Sie vor der Kontoeröffnung zwei Dinge schriftlich: ob der Anbieter der österreichischen Produktinterventionsverordnung unterliegt, und ob er den freiwilligen Steuerabzug auf nicht verbriefte Derivate vornimmt. Die zweite Frage stellt fast niemand - sie entscheidet über Ihren Steuersatz.
Quellen
- FMA-Produktinterventionsverordnung, BGBl. II Nr. 118/2019
- Paragraf 27a EStG: besonderer Steuersatz und die Ausnahme für nicht verbriefte Derivate
- Paragraf 27 EStG: Verlustausgleich bei Kapitalvermögen
- Paragraf 95 EStG: Abzugsverpflichteter, auch bei ausländischen Stellen
- VwGH 08.03.2022, Ro 2019/15/0184
Häufig gestellte Fragen
Welcher Hebel ist in Österreich für Privatkunden erlaubt?
Die FMA-Produktinterventionsverordnung setzt Ersteinschüsse fest: 3,33 Prozent bei Hauptwährungspaaren, was einem Hebel von 30:1 entspricht, 5 Prozent bei Hauptindizes und Gold, 10 Prozent bei sonstigen Indizes und Rohstoffen, 20 Prozent bei Einzelaktien und 50 Prozent bei virtuellen Währungen, also 2:1.
Kann ich bei CFDs mehr verlieren als ich eingezahlt habe?
Nein, bei einem Anbieter, der der österreichischen Verordnung unterliegt. Der Negativsaldoschutz begrenzt Ihren Verlust auf das Guthaben des jeweiligen Handelskontos. Zusätzlich muss der Anbieter Ihre Positionen glattstellen, sobald der Kontowert auf 50 Prozent der Summe aller Ersteinschüsse fällt.
Werden CFD-Gewinne mit 27,5 Prozent besteuert?
Nicht automatisch. CFDs sind nicht verbriefte Derivate und nach Paragraf 27a Abs 2 Z 7 EStG vom besonderen Steuersatz ausgenommen - es sei denn, eine berechtigte Stelle führt freiwillig eine der Kapitalertragsteuer entsprechende Steuer ab. Tut das niemand, greift im Ausgangspunkt der progressive Tarif bis 55 Prozent.
Kann ich CFD-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?
Nur wenn auf beide derselbe Steuersatz anwendbar ist. Paragraf 27 Abs 8 Z 3 EStG trennt sondersatzbesteuerte von tarifbesteuerten Kapitaleinkünften in zwei Töpfe, zwischen denen kein Ausgleich möglich ist. Wird auf Ihre CFDs kein Steuerabzug vorgenommen, mindert ein CFD-Verlust Ihren Aktiengewinn also nicht.
Was bedeutet die Prozentangabe in der Risikowarnung?
Sie nennt den Anteil der Konten, die über zwölf Monate Verlust gemacht haben, nicht den Anteil der Personen. Gerechnet wird quartalsweise neu, inklusive nicht realisierter Verluste und aller Kosten, inaktive Konten bleiben außen vor. Die verbreitete Lesart 'X Prozent der Anleger verlieren Geld' gibt die Kennzahl falsch wieder.
Sind binäre Optionen in Österreich erlaubt?
Für Privatkunden nicht. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf sind seit 30. Mai 2019 durch die FMA-Produktinterventionsverordnung untersagt. Es gibt zwei eng gefasste Ausnahmen, etwa für kapitalgeschützte Varianten - im Massenmarkt spielen sie keine Rolle.