Unfallversicherung Österreich: Gliedertaxe und Progression

Drei Viertel der Unfälle passieren zu Hause und in der Freizeit. Wie Gliedertaxe und Progression die Auszahlung bestimmen.

Aktualisiert: 25. August 2026 5 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegunfälle und Berufskrankheiten. Das klingt nach viel und ist doch der kleinere Teil: Nach der Unfallbilanz des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wurden 2025 rund 824.400 Menschen in österreichischen Spitälern nach einem Unfall behandelt. Davon entfielen 334.500 auf den Haushalt und 280.700 auf Freizeit und Freizeitsport - zusammen drei Viertel. Auf Arbeit und Schule entfielen 111.400, auf den Verkehr 97.800.

Genau diese Lücke verkauft die private Unfallversicherung. Was sie im Ernstfall tatsächlich auszahlt, hängt allerdings an zwei Tabellen im Kleingedruckten, die sich zwischen den Anbietern stark unterscheiden.

Was die AUVA leistet

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung beträgt nach Paragraf 51 ASVG 1,1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage und ist „zur Gänze vom Dienstgeber zu zahlen”. Er wurde zweimal gesenkt, zuletzt mit 1. Jänner 2023 von 1,2 auf 1,1 Prozent.

Die zentrale Geldleistung ist die Versehrtenrente. Anspruch besteht nach Paragraf 203 ASVG, wenn die Erwerbsfähigkeit „über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20 v. H. vermindert ist”. Die Vollrente beträgt bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel der Bemessungsgrundlage, Teilrenten anteilig; ausgezahlt wird 14-mal jährlich.

Ab 50 Prozent gilt man als Schwerversehrter und erhält eine Zusatzrente von 20 Prozent der Versehrtenrente, ab 70 Prozent von 50 Prozent.

Eine Integritätsabgeltung nach Paragraf 213a ASVG kommt nur unter drei Voraussetzungen zusammen in Betracht: Der Unfall muss durch grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht worden sein, es muss eine erhebliche und dauernde Integritätsbeeinträchtigung vorliegen, und es muss zugleich Anspruch auf Versehrtenrente bestehen.

Für Kinder gilt eine Besonderheit, die viele Eltern überrascht. Kindergartenkinder sind nach Paragraf 8 ASVG nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht und ab 16 Wochenstunden teilversichert. Die AUVA schreibt dazu ausdrücklich: Der Schutz „beginnt erst im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht (d.h. vor diesem Zeitraum gibt es keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung)”. Auf dem Weg zur Betreuung ist ein „im privaten Interesse gewählter Umweg” nicht versichert.

Die Gliedertaxe entscheidet über den Invaliditätsgrad

Bei der privaten Unfallversicherung wird nicht der tatsächliche Verdienstausfall ersetzt, sondern ein Prozentsatz der Versicherungssumme. Welcher, sagt die Gliedertaxe: eine Tabelle, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zuordnet.

Die Unterschiede sind erheblich:

KörperteilUNIQAWiener StädtischeZurichGenerali
Arm70 %80 %80 %80 % bei Verlust im oder oberhalb des Ellenbogens
Bein70 %70 %70 %80 % oberhalb des Knies
Hand-60 %--
Daumen20 %20 %20 %20 %
Sehkraft eines Auges60 %50 %50 %60 %
Gehör beider Ohren60 %80 %70 %60 %
Stimme30 %50 %30 %30 %

Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bedeutet allein der Unterschied beim Arm - 70 statt 80 Prozent - 20.000 Euro weniger, und das noch vor jeder Progression. Umgekehrt liegt UNIQA beim Auge über der Wiener Städtischen. Eine Gliedertaxe ist deshalb nicht pauschal „besser”, sondern nur im Hinblick auf bestimmte Risiken günstiger.

UNIQA bietet die Aufwertung auf 80 Prozent für Arm und Bein als eigenen Baustein „Gliedertaxe extra” an; die übrigen Werte bleiben dabei unverändert.

Progression: warum 70 Prozent nicht 70 Prozent sind

Der zweite Hebel ist die Progressionsstaffel. Sie erhöht die Leistung überproportional, sobald ein bestimmter Invaliditätsgrad überschritten ist.

Bei UNIQA gibt es drei Varianten: „classic” bis 100 Prozent, „upgrade” bis 300 Prozent und „upgrade” bis 600 Prozent. In der 300-Prozent-Staffel wird bis 25 Prozent Invalidität linear geleistet; ab 26 Prozent steigt die Leistung schneller als der Invaliditätsgrad.

Was das ausmacht, zeigt der Verlust eines Armes bei 200.000 Euro Versicherungssumme und der UNIQA-Gliedertaxe, also einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent:

  • ohne Progression: 70 Prozent von 200.000 Euro = 140.000 Euro
  • mit Progression bis 300 Prozent: Die Staffel weist bei 70 Prozent Invalidität 117,38 Prozent der Versicherungssumme aus = 234.760 Euro

Der Unterschied beträgt 94.760 Euro bei identischem Unfall und identischer Versicherungssumme. Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent stehen 61,31 Prozent in der Staffel, bei 90 Prozent bereits 218,82 Prozent.

Andere Anbieter staffeln anders. Bei MUKI setzt die Progression schon über 22 Prozent Invalidität ein und liegt danach durchgehend über der UNIQA-Staffel: bei 50 Prozent 106 statt 61,31 Prozent, bei 70 Prozent 186 statt 117,38 Prozent. Ab 90 Prozent springt sie auf die vollen 500 Prozent. Zwei Staffeln mit verschiedenem Höchstwert unterscheiden sich also über den ganzen Verlauf, nicht erst am oberen Ende - wer vergleicht, sollte den eigenen wahrscheinlichen Invaliditätsgrad im Blick haben und nicht die Zahl auf dem Deckblatt.

Wo die Leistung gekürzt wird

Der häufigste Streitpunkt ist nicht der Unfall, sondern was daneben noch mitgewirkt hat. Die Bedingungswerke kürzen die Leistung, wenn eine Krankheit oder ein Gebrechen am Gesundheitsschaden beteiligt war - allerdings ab unterschiedlichen Schwellen.

UNIQA kürzt, wenn der Anteil „mindestens 25% beträgt”, und nennt ausdrücklich den Fall, dass „die Gesundheitsschädigung durch einen abnützungsbedingten Einfluss mit Krankheitswert, wie beispielsweise Arthrose, mitverursacht worden ist”. Generali setzt die Schwelle bei 30, MUKI bei 35 Prozent. Für alle, die nicht mehr ganz jung sind, ist das der wirtschaftlich wichtigste Unterschied im ganzen Vertrag.

Auch beim Alkohol gibt es keinen Marktstandard: UNIQA und Wiener Städtische nennen in ihren Bedingungen gar keine Promillegrenze, Zurich arbeitet mit 0,8 und 1,3 Promille, MUKI und Generali mit 1,3, wobei Generali ab 2,5 Promille zusätzlich die Summe halbiert.

Ebenso unterschiedlich sind die Fristen, innerhalb derer die Invalidität ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden muss: Generali und MUKI nennen 15 Monate, die Wiener Städtische 18, UNIQA und Zurich keine Monatsfrist. Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch - unabhängig davon, wie schwer die Verletzung war.

Was die Unfallversicherung nicht ist

Sie ist kein Ersatz für eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit. Die Zahlen dazu sind eindeutig: Zwar passieren drei Viertel der spitalsbehandelten Verletzungen in Haushalt und Freizeit, aber von den 13.229 neu zuerkannten Invaliditätspensionen des Jahres 2025 gehen nur 86 auf Unfälle zurück - 46 Arbeitsunfälle und 40 Nicht-Arbeitsunfälle, zusammen 0,65 Prozent. Die großen Gruppen sind psychiatrische Erkrankungen und Leiden des Bewegungsapparats.

Eine Unfallversicherung deckt also ein häufiges, aber selten existenzbedrohendes Risiko ab. Wer sich gegen den Verlust der Arbeitsfähigkeit absichern will, findet die dafür maßgeblichen Regeln auf der Seite zur Berufsunfähigkeit.

Prämien lassen sich nicht belastbar angeben: Die Anbieter nennen in ihren Unterlagen keine Beträge, und die Prämie hängt an Beruf, Versicherungssumme, gewählter Progression und den Zusatzbausteinen.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?

Arbeitsunfälle, Wegunfälle und Berufskrankheiten. Freizeitunfälle sind nicht erfasst - und die machen den größten Teil aus: Nach der KFV-Unfallbilanz 2025 entfielen von 824.400 spitalsbehandelten Verletzten 334.500 auf den Haushalt und 280.700 auf Freizeit und Freizeitsport, zusammen rund 75 Prozent.

Was ist die Gliedertaxe?

Eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zuordnet. Sie unterscheidet sich zwischen den Anbietern erheblich: Für den Verlust eines Armes nennt UNIQA 70 Prozent, die Wiener Städtische und Zurich 80 Prozent. Bei 200.000 Euro Versicherungssumme sind das 20.000 Euro Unterschied.

Was bringt die Progression?

Sie erhöht die Leistung überproportional ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Bei UNIQA setzt die 300-Prozent-Staffel ab 26 Prozent ein: Ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent führt dort nicht zu 70, sondern zu 117,38 Prozent der Versicherungssumme.

Zahlt die private Unfallversicherung bei Krankheit?

Nein, und sie kürzt sogar, wenn eine Krankheit mitgewirkt hat. Bei UNIQA sinkt der Invaliditätsgrad, sobald der Anteil einer Krankheit oder eines Gebrechens mindestens 25 Prozent beträgt - ausdrücklich auch bei abnützungsbedingten Einflüssen wie Arthrose.

Ab wann gibt es eine Versehrtenrente von der AUVA?

Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent, die über drei Monate hinaus andauert. Die Vollrente beträgt bei 100 Prozent zwei Drittel der Bemessungsgrundlage und wird 14-mal jährlich ausgezahlt. Ab 50 Prozent gilt man als Schwerversehrter und erhält eine Zusatzrente.

Sind Kindergartenkinder gesetzlich unfallversichert?

Nur im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht und ab 16 Wochenstunden. Die AUVA hält ausdrücklich fest, dass es davor keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt.

Wer zahlt den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung?

Allein der Dienstgeber. Der Beitrag beträgt nach Paragraf 51 ASVG 1,1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage und wurde zweimal gesenkt, zuletzt mit 1. Jänner 2023 von 1,2 auf 1,1 Prozent.