Reparaturbonus: Was die Geräte-Retter-Prämie noch bringt

50 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 130 Euro. Die Prämie soll mit Jahresende auslaufen - wer reparieren lassen will, sollte das heuer tun.

Aktualisiert: 02. September 2026 7 Min. Lesezeit

Wer ein defektes Haushaltsgerät reparieren lassen will, bekommt derzeit 50 Prozent der Kosten zurück, höchstens 130 Euro. Der Haken: Nach Angaben des Umweltministeriums ist für 2027 keine finanzielle Unterstützung geplant - wer die Förderung nutzen will, sollte die Reparatur heuer erledigen lassen.

Der bekannte Reparaturbonus ist bereits Geschichte. An seine Stelle trat mit 12. Jänner 2026 die Geräte-Retter-Prämie, die nach demselben Prinzip funktioniert, aber weniger zahlt und weniger Geräte erfasst.

Was die Prämie zahlt

LeistungFörderungHöchstbetrag
Reparatur, Service, Wartung50 Prozent der Bruttokosten130 Euro
Kostenvoranschlag50 Prozent30 Euro

Zwei Rechenbeispiele. Kostet eine Reparatur 200 Euro brutto, übernimmt die Prämie 100 Euro. Bei 300 Euro greift der Höchstbetrag: Sie erhalten 130 Euro und tragen 170 Euro selbst.

Zum Vergleich: Der alte Reparaturbonus förderte mit bis zu 200 Euro je Gerät. Bei teureren Reparaturen ist der Eigenanteil damit spürbar gestiegen.

Welche Geräte erfasst sind

Gefördert werden Geräte, die über Netzkabel, Akku oder Solarmodul betrieben werden:

  • Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Kaffeemaschine
  • Werkzeuge
  • Gesundheitsgeräte, etwa Blutdruckmessgeräte
  • Computer und Bürogeräte wie Drucker und Laptops
  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher und Radios

Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, Handys und fest im Gebäude verbaute Geräte.

Bemerkenswert ist, was beim Wechsel vom Reparaturbonus zusätzlich herausfiel: Fahrräder und E-Bikes, Handys sowie Wellness- und Unterhaltungsgeräte wie Fußsprudelbäder, Massagesessel und Karaokeanlagen. Das Ministerium begründete das damit, die Kriterien gezielt auf den Haushalt auszurichten.

Gerade der Wegfall der Fahrrad- und E-Bike-Reparatur trifft eine Gruppe, die den alten Bonus stark genutzt hat.

So läuft die Beantragung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Der Ablauf hat drei Schritte:

  1. Bon online beantragen auf der Seite der Geräte-Retter-Prämie - nötig sind Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum
  2. Bon beim teilnehmenden Betrieb einlösen, der die Reparatur durchführt
  3. Auszahlung direkt auf das eigene Konto

Der Bon ist drei Wochen ab Ausstellung gültig. Läuft er ab, verfällt er - ein neuer lässt sich aber sofort beantragen. Die Zahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Praktisch heißt das: Erst den Termin beim Reparaturbetrieb fixieren, dann den Bon holen. Wer es umgekehrt macht und keinen Termin binnen drei Wochen bekommt, muss neu beantragen.

Nicht jeder Betrieb nimmt teil. Die Registrierung als Partnerbetrieb lief ab 10. Dezember 2025 und erforderte eine neue Teilnahmevereinbarung - Betriebe, die beim alten Reparaturbonus dabei waren, sind also nicht automatisch dabei. Vor der Beauftragung lohnt die Nachfrage.

Warum es eilt

Für 2026 standen rund 30 Millionen Euro zur Verfügung, ursprünglich geplant für den Zeitraum bis 2028. Bis Ende Juni 2026 waren davon 11,6 Millionen Euro ausgeschöpft; bis Mai wurden rund 97.600 Bons eingelöst.

Anfang Juni 2026 wurde bekannt, dass die Prämie mit Jahresende eingestellt werden soll. Das Umweltministerium nannte dafür die Budgetkonsolidierung und erklärte, eine finanzielle Unterstützung sei für 2027 derzeit nicht geplant. Als Alternative verwies es auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die Reparaturen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Online-Plattformen erleichtern soll.

Diese Angaben stammen aus Berichten, die das Ministerium zitieren - auf der amtlichen Programmseite ist bislang kein Enddatum vermerkt. Wer eine Reparatur ohnehin plant, sollte den Bon dennoch nicht auf das nächste Jahr verschieben.

Was sonst noch hilft

Die Prämie ist eine Bundesförderung. Daneben bestehen die Landesleistungen fort, etwa bei den Wohn- und Energiekosten - eine Übersicht bietet der Heizkostenzuschuss samt den Modellen der neun Bundesländer.

Unabhängig von jeder Förderung gilt die Gewährleistung: Bei einem Mangel, der schon beim Kauf vorlag, trägt der Verkäufer die Kosten der Verbesserung. Eine kostenpflichtige Reparatur samt Prämie ist also nicht immer der richtige Weg - erst prüfen, ob noch Gewährleistung oder Garantie greift.

Quellen

  • oesterreich.gv.at: Geräte-Retter-Prämie - Förderung von 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten mit höchstens 130 Euro für Reparatur, Service und Wartung sowie 30 Euro für Kostenvoranschläge, Antragsberechtigung ausschließlich für Privatpersonen mit österreichischem Wohnsitz, Start am 12. Jänner 2026, förderfähige Gerätegruppen, Gültigkeit des Bons von drei Wochen
  • WKO: Geräte-Retter-Prämie - förderfähige Geräte mit Netzkabel, Akku oder Solarmodul, Ausschluss von Fahrzeugen, Handys und fest verbauten Geräten, unbegrenzte Zahl der Bons je Person, dreistufiger Ablauf mit Direktauszahlung auf das Konto, Registrierung der Partnerbetriebe ab 10. Dezember 2025 mit neuer Teilnahmevereinbarung
  • help.ORF.at: Reparaturbonus wird zur Geräte-Retter-Prämie - Budget von rund 30 Millionen Euro jährlich, Höchstbetrag von 200 Euro beim Vorgängermodell, Wegfall der Förderung für Fahrräder, E-Bikes, Handys sowie Wellness- und Unterhaltungsgeräte, Begründung des Ministeriums
  • ORF: Weiterführung der Geräte-Retter-Prämie offen - Meldung vom 24. Mai 2026 zu den offenen Budgetverhandlungen für 2027 und 2028, rund 97.600 eingelöste Bons seit Jahresbeginn
  • elektro.at: Geräte-Retter-Prämie vor dem Aus - Meldung vom 27. August 2026: Einstellung mit Ende 2026 seit Anfang Juni bekannt, 11,6 Millionen Euro bis Ende Juni ausgeschöpft, keine finanzielle Unterstützung für 2027 geplant, Verweis des Ministeriums auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur

Stand der Angaben: 2. September 2026. Zur Fortführung ab 2027 lag keine amtliche Festlegung vor.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es den Reparaturbonus noch?

Unter diesem Namen nicht mehr. Seit 12. Jänner 2026 heißt das Nachfolgemodell Geräte-Retter-Prämie. Es fördert 50 Prozent der Kosten, aber mit einem niedrigeren Höchstbetrag als zuvor.

Wie hoch ist die Prämie?

50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten, höchstens 130 Euro für Reparatur, Service oder Wartung. Für einen Kostenvoranschlag sind es ebenfalls 50 Prozent, höchstens 30 Euro.

Wie lange ist ein Bon gültig?

Drei Wochen ab Ausstellung. Danach verfällt er, ein neuer kann aber sofort beantragt werden. Die Zahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Welche Geräte werden nicht gefördert?

Fahrzeuge, Handys und fest im Gebäude verbaute Geräte. Gegenüber dem alten Reparaturbonus fielen auch Fahrräder, E-Bikes sowie Wellness- und Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel heraus.

Läuft die Prämie aus?

Nach Angaben des Umweltministeriums ist für 2027 keine finanzielle Unterstützung geplant. Die Mittel für 2026 sind budgetiert, eine Fortführung war zuletzt nicht vorgesehen.

Wer kann die Prämie beantragen?

Nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Der Bon wird online beantragt, die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto.