Reparaturbonus und Geräte-Retter-Prämie: 130 Euro bis Ende 2026, dann Recht auf Reparatur
50 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 130 Euro. Die Geräte-Retter-Prämie endet mit 2026. Was seit Oktober 2026 das Recht auf Reparatur bringt.
Wer ein defektes Haushaltsgerät reparieren lassen will, bekommt derzeit 50 Prozent der Kosten zurück, höchstens 130 Euro. Der Haken: Die Prämie läuft mit Ende 2026 aus, für 2027 stellt der Bund keine Budgetmittel mehr bereit. Wer die Förderung nutzen will, sollte die Reparatur heuer erledigen lassen.
An ihre Stelle tritt keine neue Förderung, sondern ein Rechtsanspruch: Seit 1. Oktober 2026 gilt das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit einer längeren Gewährleistung nach Reparatur und einer Reparaturpflicht für Hersteller bestimmter Geräte.
Der bekannte Reparaturbonus ist bereits Geschichte. An seine Stelle trat mit 12. Jänner 2026 die Geräte-Retter-Prämie, die nach demselben Prinzip funktioniert, aber weniger zahlt und weniger Geräte erfasst.
Eckdaten Geräte-Retter-Prämie
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Förderung | 50 Prozent der Bruttokosten |
| Höchstbetrag Reparatur, Service, Wartung | 130 Euro |
| Höchstbetrag Kostenvoranschlag | 30 Euro, Reparatur danach beim selben Betrieb höchstens 100 Euro |
| Bon gültig | drei Wochen |
| Ausgeschlossen | Fahrzeuge, Handys, fest verbaute Geräte, Gewährleistungs- und Garantiefälle |
| Laufzeit | bis Ende 2026, keine Mittel für 2027 |
| Seit 01.10.2026 | Gewährleistung plus ein Jahr nach Reparatur |
Förderhöhe: 50 Prozent, höchstens 130 Euro
| Leistung | Förderung | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Reparatur, Service, Wartung | 50 Prozent der Bruttokosten | 130 Euro |
| Kostenvoranschlag | 50 Prozent | 30 Euro |
Zwei Rechenbeispiele. Kostet eine Reparatur 200 Euro brutto, übernimmt die Prämie 100 Euro. Bei 300 Euro greift der Höchstbetrag: Sie erhalten 130 Euro und tragen 170 Euro selbst.
Wer zuerst einen geförderten Kostenvoranschlag einholt und dann beim selben Betrieb reparieren lässt, bekommt laut oesterreich.gv.at für die Reparatur höchstens 100 Euro, zusammen also wieder höchstens 130 Euro je Gerät. Zum Vergleich: Der alte Reparaturbonus förderte mit bis zu 200 Euro je Gerät.
Förderbare und ausgeschlossene Geräte
Gefördert werden Geräte, die über Netzkabel, Akku oder Solarmodul betrieben werden:
- Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Kaffeemaschine
- Werkzeuge
- Gesundheitsgeräte, etwa Blutdruckmessgeräte
- Computer und Bürogeräte wie Drucker und Laptops
- Unterhaltungselektronik wie Fernseher und Radios
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, Handys und fest im Gebäude verbaute Geräte, außerdem geliehene oder gemietete Geräte, Reparaturen, die eine Versicherung oder ein anderer Dritter bezahlt, und alle Garantie- und Gewährleistungsfälle.
Bemerkenswert ist, was beim Wechsel vom Reparaturbonus zusätzlich herausfiel: Fahrräder und E-Bikes, Handys sowie Wellness- und Unterhaltungsgeräte wie Fußsprudelbäder, Massagesessel und Karaokeanlagen. Das Ministerium begründete das damit, die Kriterien gezielt auf den Haushalt auszurichten.
Gerade der Wegfall der Fahrrad- und E-Bike-Reparatur trifft eine Gruppe, die den alten Bonus stark genutzt hat.
Antrag: Bon online, Einlösung beim Partnerbetrieb
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Der Ablauf hat drei Schritte:
- Bon online beantragen auf der Seite der Geräte-Retter-Prämie - nötig sind Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum
- Bon beim teilnehmenden Betrieb einlösen, der die Reparatur durchführt
- Auszahlung direkt auf das eigene Konto
Der Bon ist drei Wochen ab Ausstellung gültig. Läuft er ab, verfällt er - ein neuer lässt sich aber sofort beantragen. Die Zahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Praktisch heißt das: Erst den Termin beim Reparaturbetrieb fixieren, dann den Bon holen. Wer es umgekehrt macht und keinen Termin binnen drei Wochen bekommt, muss neu beantragen.
Nicht jeder Betrieb nimmt teil. Die Registrierung als Partnerbetrieb lief ab 10. Dezember 2025 und erforderte eine neue Teilnahmevereinbarung - Betriebe, die beim alten Reparaturbonus dabei waren, sind also nicht automatisch dabei. Vor der Beauftragung lohnt die Nachfrage.
Ende mit 2026: Budget und Nutzung
Für 2026 standen rund 30 Millionen Euro zur Verfügung, ursprünglich geplant für den Zeitraum bis 2028. Bis Ende Juni 2026 waren davon 11,6 Millionen Euro ausgeschöpft; bis Mai wurden rund 97.600 Bons eingelöst.
Mit der Budgetrede von Finanzminister Marterbauer im Juni 2026 wurde bekannt, dass die Prämie mit Ende 2026 ausläuft; laut Wirtschaftskammer werden künftig keine Budgetmittel mehr bereitgestellt. Das Umweltministerium nannte die Budgetkonsolidierung als Grund. Als Alternative verwies es auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die Reparaturen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Online-Plattformen erleichtern soll.
Auf der amtlichen Programmseite ist bislang kein Enddatum vermerkt. Wer eine Reparatur ohnehin plant, sollte den Bon nicht auf das nächste Jahr verschieben, zumal er nur drei Wochen gilt.
Recht auf Reparatur seit 1. Oktober 2026
Das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 60/2026, setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um. Drei Neuerungen betreffen Verbraucher direkt:
- Gewährleistung plus ein Jahr. Wird ein mangelhaftes Gerät im Rahmen der Gewährleistung repariert statt getauscht, verlängert sich die Gewährleistungsfrist nach § 10 Abs. 2a Verbrauchergewährleistungsgesetz einmal um ein Jahr. Der Händler muss vorher auf das Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch und auf diese Verlängerung hinweisen. Das gilt für Kaufverträge ab 1. Oktober 2026.
- Reparaturpflicht des Herstellers. Für Waren, für die EU-Rechtsakte Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegen, muss der Hersteller nach § 9b Konsumentenschutzgesetz auf Verlangen einen Reparaturvertrag abschließen, solange er die Reparierbarkeit sicherstellen muss, es sei denn, eine Reparatur ist unmöglich.
- Europäisches Formular für Reparaturinformationen. Reparaturbetriebe können nach § 5d KSchG ein standardisiertes Formular mit Defekt, Art der Reparatur und Preis ausstellen. Es ist kostenlos; nur eine nötige Diagnose darf nach vorheriger Information verrechnet werden.
Anders als die Prämie kostet das den Bund nichts, ersetzt aber keine Reparaturkosten außerhalb der Gewährleistung.
Weitere Hilfen
Die Prämie ist eine Bundesförderung. Daneben bestehen die Landesleistungen fort, etwa bei den Wohn- und Energiekosten - eine Übersicht bietet der Heizkostenzuschuss samt den Modellen der neun Bundesländer.
Unabhängig von jeder Förderung gilt die Gewährleistung: Bei einem Mangel, der schon beim Kauf vorlag, trägt der Verkäufer die Kosten der Verbesserung. Gewährleistungs- und Garantiefälle sind von der Prämie ausdrücklich ausgeschlossen; erst prüfen, ob noch Gewährleistung oder Garantie greift.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Geräte-Retter-Prämie, Stand 12.01.2026, abgerufen 15.10.2026 - Ausschluss von Garantie- und Gewährleistungsfällen, Höchstbetrag 100 Euro nach gefördertem Kostenvoranschlag, Förderung von 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten mit höchstens 130 Euro für Reparatur, Service und Wartung sowie 30 Euro für Kostenvoranschläge, Antragsberechtigung ausschließlich für Privatpersonen mit österreichischem Wohnsitz, Start am 12. Jänner 2026, förderfähige Gerätegruppen, Gültigkeit des Bons von drei Wochen
- WKO: Geräte-Retter-Prämie - förderfähige Geräte mit Netzkabel, Akku oder Solarmodul, Ausschluss von Fahrzeugen, Handys und fest verbauten Geräten, unbegrenzte Zahl der Bons je Person, dreistufiger Ablauf mit Direktauszahlung auf das Konto, Registrierung der Partnerbetriebe ab 10. Dezember 2025 mit neuer Teilnahmevereinbarung
- help.ORF.at: Reparaturbonus wird zur Geräte-Retter-Prämie - Budget von rund 30 Millionen Euro jährlich, Höchstbetrag von 200 Euro beim Vorgängermodell, Wegfall der Förderung für Fahrräder, E-Bikes, Handys sowie Wellness- und Unterhaltungsgeräte, Begründung des Ministeriums
- ORF: Weiterführung der Geräte-Retter-Prämie offen - Meldung vom 24. Mai 2026 zu den offenen Budgetverhandlungen für 2027 und 2028, rund 97.600 eingelöste Bons seit Jahresbeginn
- WKO: Bräuer bedauert Aus für Geräte-Retter-Prämie, 16.06.2026 - Ende mit 2026, keine Budgetmittel mehr, abgerufen 15.10.2026
- BGBl. I Nr. 60/2026, Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz - § 5d und § 9b KSchG, § 10 Abs. 2a und § 12 Abs. 2a VGG, in Kraft seit 01.10.2026
- elektro.at: Geräte-Retter-Prämie vor dem Aus - Meldung vom 27. August 2026: Einstellung mit Ende 2026 seit Anfang Juni bekannt, 11,6 Millionen Euro bis Ende Juni ausgeschöpft, keine finanzielle Unterstützung für 2027 geplant, Verweis des Ministeriums auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur
Stand der Angaben: 15. Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es den Reparaturbonus noch?
Unter diesem Namen nicht mehr. Seit 12. Jänner 2026 heißt das Nachfolgemodell Geräte-Retter-Prämie. Es fördert 50 Prozent der Kosten, aber mit einem niedrigeren Höchstbetrag als zuvor.
Wie hoch ist die Prämie?
50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten, höchstens 130 Euro für Reparatur, Service oder Wartung. Für einen Kostenvoranschlag sind es ebenfalls 50 Prozent, höchstens 30 Euro.
Wie lange ist ein Bon gültig?
Drei Wochen ab Ausstellung. Danach verfällt er, ein neuer kann aber sofort beantragt werden. Die Zahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Welche Geräte werden nicht gefördert?
Fahrzeuge, Handys und fest im Gebäude verbaute Geräte. Gegenüber dem alten Reparaturbonus fielen auch Fahrräder, E-Bikes sowie Wellness- und Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel heraus.
Läuft die Prämie aus?
Ja, mit Ende 2026. Laut Wirtschaftskammer wurde mit der Budgetrede im Juni 2026 bekannt, dass für das Projekt künftig keine Budgetmittel mehr bereitgestellt werden. Ein konkretes Enddatum steht auf der amtlichen Programmseite nicht; Bons sollten deshalb rechtzeitig vor Jahresende eingelöst werden.
Was ändert sich durch das Recht auf Reparatur?
Seit 1. Oktober 2026 verlängert sich die Gewährleistung einmal um ein Jahr, wenn ein mangelhaftes Gerät repariert statt getauscht wird. Hersteller bestimmter Geräte mit EU-Reparierbarkeitsvorgaben müssen auf Verlangen eine Reparatur anbieten, und Reparaturbetriebe können ein Europäisches Formular für Reparaturinformationen mit verbindlichen Angaben ausstellen.
Wer kann die Prämie beantragen?
Nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Der Bon wird online beantragt, die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto.
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