Bauspardarlehen: Zinsobergrenze, Prämie und Sechsjahresfrist

Die vielzitierte Sechs-Prozent-Grenze steht nicht im Gesetz. Warum die Prämie seit Jahren bei 1,5 Prozent klebt und wann sie zurückgefordert wird.

Stand: 03. September 2026 10 Min. Lesezeit

Über das Bauspardarlehen kursiert ein Satz, den fast jede Vergleichsseite in Österreich führt: Der Zinssatz sei gesetzlich mit sechs Prozent gedeckelt. Weder das Bausparkassengesetz noch die Verordnung der Finanzmarktaufsicht dazu enthalten eine solche Bestimmung - in beiden Texten kommt der Wert überhaupt nicht vor.

Was tatsächlich im Gesetz steht, ist eine Rechenformel für die Prämie. Und die erklärt, warum diese seit Jahren bei 1,5 Prozent klebt, obwohl die Zinsen inzwischen deutlich gestiegen sind.

Die Prämie ist eine Steuererstattung

Paragraf 108 EStG konstruiert die Bausparprämie nicht als Förderung, sondern als Erstattung von Einkommen- oder Lohnsteuer. Wer Beiträge an eine inländische Bausparkasse leistet, bekommt auf Antrag einen Pauschbetrag erstattet, und dieser bemisst sich nach einem Prozentsatz der Jahresbeiträge.

Der Prozentsatz wird jedes Jahr neu ermittelt, und zwar nach einer Formel mit vier Schritten:

  1. Der Durchschnitt der von der Nationalbank veröffentlichten umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Berechnungsjahres
  2. dieser Wert um 25 Prozent vermindert und um 0,8 erhöht
  3. das Ergebnis halbiert und auf halbe Prozentpunkte gerundet
  4. begrenzt auf mindestens 1,5 und höchstens 4 Prozent

Für 2026 hat das Finanzministerium den Satz mit Erlass vom 22. Oktober 2025 mit 1,5 Prozent festgesetzt. Das ist genau die Untergrenze, die das Gesetz vorsieht.

Warum die Prämie nicht steigt

Die Formel erklärt, was viele als Widerspruch empfinden: Die Zinsen sind gestiegen, die Prämie nicht.

Setzt man eine Anleiherendite von 3,2 Prozent ein, ergibt der zweite Schritt 3,2 mal 0,75 plus 0,8, also 3,2. Halbiert sind das 1,6 - und gerundet auf halbe Prozentpunkte 1,5.

DurchschnittsrenditeRohwert nach der FormelPrämiensatz
3,0 %1,531,5 %
3,2 %1,601,5 %
3,6 %1,75Kipppunkt
4,0 %1,902,0 %

Erst wenn die Durchschnittsrendite über rund 3,6 Prozent liegt, springt der Satz auf zwei Prozent. Die Kürzung um ein Viertel und die anschließende Halbierung sorgen dafür, dass sich Zinsbewegungen nur gedämpft und verzögert durchschlagen. Welche Größe hier gemessen wird und wo sie veröffentlicht ist, steht bei den Anleihen.

1.200 Euro, und zwar pro Person

Nach Paragraf 108 Absatz 2 wird die Steuer nur für Beiträge bis 1.200 Euro jährlich erstattet. Bei 1,5 Prozent sind das 18 Euro im Jahr - der Betrag, mit dem in der Werbung selten geworben wird.

Der zweite Satz derselben Bestimmung wird häufiger übersehen. Die Erstattung erhöht sich um weitere Beiträge „für den unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe)Partner und für jedes Kind bis zu einer jährlichen Beitragsleistung von jeweils 1.200 Euro pro Person”, sofern diesen Personen nicht im selben Jahr eine eigene Erstattung zusteht.

Für eine Familie mit zwei Kindern vervierfacht sich damit die Grundlage:

begünstigte BeiträgePrämie bei 1,5 %
eine Person1.200 Euro18 Euro
Paar mit zwei Kindern4.800 Euro72 Euro

Pro Person zählt dabei nur ein Bausparvertrag; das hält der erste Absatz ausdrücklich fest.

Sechs Jahre, und die Sache mit der Verpfändung

Absatz 6 regelt, wann die Erstattung zurückzuzahlen ist, und nennt zwei Auslöser. Als zu Unrecht erstattet gelten Beträge, wenn vor Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss

  • die Beiträge oder die erstattete Steuer ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, oder
  • die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen.

Der zweite Fall ist der unauffällige. Wer den Bausparvertrag innerhalb der Bindung an eine Bank verpfändet - etwa als Zusatzsicherheit für einen anderen Kredit -, löst damit die Rückforderung aus, ohne einen Cent entnommen zu haben. Einbehalten wird der Betrag von der Bausparkasse selbst.

Absatz 7 kennt Ausnahmen. Die Rückforderung unterbleibt unter anderem, wenn der Steuerpflichtige erklärt, dass die zurückgezahlten Beiträge oder die Sicherstellung für Maßnahmen im Sinne des Bausparkassengesetzes verwendet werden - also für Wohnzwecke. Die Erklärung ist dafür Voraussetzung und erfolgt nicht von selbst.

Was beim Darlehen tatsächlich gilt

Der Bausparvertrag hat zwei Phasen. In der Ansparphase wird eingezahlt und verzinst, in der Darlehensphase besteht ein Anspruch auf ein Darlehen zu den vereinbarten Bedingungen. Zwischen beiden steht die Zuteilung, die an eine Mindestansparung und eine Wartezeit geknüpft ist.

Der Anspruch auf das Darlehen ist der eigentliche Gegenwert des Bausparens. Bei einem gewöhnlichen Kredit hängt die Kondition davon ab, wie das Zinsniveau am Tag der Aufnahme steht; beim Bausparvertrag ist sie im Voraus umrissen. Das wirkt wie eine Versicherung gegen steigende Zinsen - und ist entsprechend wenig wert, wenn die Zinsen fallen.

Zur oft genannten Obergrenze bleibt festzuhalten, was die Prüfung ergeben hat: Das Bausparkassengesetz und die Bausparkassengesetzverordnung der Finanzmarktaufsicht enthalten keinen Prozentsatz von sechs. Wer sich auf eine Deckelung verlässt, sollte sie deshalb im eigenen Vertrag nachlesen und sich nicht auf die Bezeichnung „gesetzlich” stützen. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen.

Für die Beurteilung des Darlehens selbst gelten dieselben Größen wie bei jeder Finanzierung: effektiver Jahreszins statt Nominalzins, Gesamtbelastung über die Laufzeit statt Monatsrate. Wie sich Zins und Tilgung über die Jahre verschieben, zeigt der Tilgungsrechner; die Alternativen und ihre Zinsbindungen stehen beim Wohnkredit und beim Fixzinskredit.

Wann sich das Ganze rechnet

Drei Größen entscheiden, und nur eine davon steht im Prospekt.

Die Prämie ist mit höchstens 18 Euro je Person überschaubar. Bei 1.200 Euro Jahreseinzahlung entspricht sie einer Zusatzverzinsung von 1,5 Prozent auf die Einzahlungen des ersten Jahres - und weniger, gemessen am über die Jahre wachsenden Guthaben.

Die Guthabenverzinsung in der Ansparphase ist der zweite Posten. Sie ist mit alternativen Anlagen zu vergleichen, und zwar nach Steuern.

Der Darlehensanspruch ist der dritte und in aller Regel wichtigste. Sein Wert hängt davon ab, ob in sechs bis zehn Jahren überhaupt eine Finanzierung ansteht - und wie die Kondition dann im Vergleich zum Markt dasteht. Wer sicher weiß, dass er nie ein Darlehen abrufen wird, kauft mit dem Bausparvertrag nur die ersten beiden Posten.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Ist die Zinsobergrenze von sechs Prozent gesetzlich?

Weder das Bausparkassengesetz noch die dazugehörige Verordnung der Finanzmarktaufsicht enthalten eine solche Obergrenze. In beiden Texten kommt kein Prozentsatz von sechs vor. Was für den eigenen Vertrag gilt, steht in dessen Bedingungen.

Wie hoch ist die Bausparprämie 2026?

1,5 Prozent der prämienbegünstigten Beiträge. Das Finanzministerium hat den Satz mit Erlass vom 22. Oktober 2025 festgesetzt. Es ist zugleich der niedrigste Wert, den das Gesetz zulässt.

Wie viel Prämie bekomme ich höchstens?

18 Euro im Jahr. Die Erstattung ist nach Paragraf 108 Absatz 2 EStG auf Beiträge bis 1.200 Euro jährlich begrenzt, und 1,5 Prozent davon sind 18 Euro.

Gilt die Grenze von 1.200 Euro pro Familie?

Nein, pro Person. Die Erstattung erhöht sich um weitere Beiträge bis zu jeweils 1.200 Euro für den Partner und für jedes Kind, sofern diesen Personen nicht im selben Jahr eine eigene Erstattung zusteht.

Wann muss ich die Prämie zurückzahlen?

Wenn vor Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss Beiträge oder die erstattete Steuer zurückgezahlt werden. Dasselbe gilt, wenn die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen - eine Verpfändung löst die Rückforderung also ebenso aus.

Gibt es Ausnahmen von der Rückforderung?

Ja. Paragraf 108 Absatz 7 EStG lässt sie entfallen, wenn die zurückgezahlten Beiträge oder die Sicherstellung für Wohnzwecke im Sinne des Bausparkassengesetzes verwendet werden. Die Erklärung dazu ist abzugeben.

Warum steigt die Prämie nicht, obwohl die Zinsen gestiegen sind?

Weil die Formel in Paragraf 108 Absatz 1 EStG die Anleiherendite um ein Viertel kürzt und das Ergebnis halbiert. Erst bei einer Durchschnittsrendite von über rund 3,6 Prozent ergibt sie einen Satz von zwei Prozent.