Finanzamt Formulare 2026 - Alle Vordrucke & Downloads

Finanzamt Österreich Formulare 2026: Alle wichtigen Vordrucke wie E1, L1, NoVA2, U1 zum Download und zur Online-Einreichung über FinanzOnline.

Aktualisiert: 03. April 2026 10 Min. Lesezeit

Wo Sie die Formulare finden

Das österreichische Steuersystem kennt eine Vielzahl an Formularen, die je nach Lebenssituation und Einkunftsart ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Ob Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung oder Umsatzsteuervoranmeldung — die richtigen Formulare zu finden und korrekt auszufüllen, ist für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung.

Wo finde ich die Formulare des Finanzamts?

Die Formulare des österreichischen Finanzamts sind über mehrere Wege zugänglich:

  1. FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at): Das elektronische Portal des Bundesministeriums für Finanzen. Hier können die meisten Formulare direkt online ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Für viele Formulare ist die elektronische Einreichung mittlerweile verpflichtend.

  2. Website des BMF (bmf.gv.at): Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen stehen alle Formulare als PDF zum Download bereit. Diese können ausgedruckt, ausgefüllt und per Post eingereicht werden.

  3. Finanzamt vor Ort: In den Finanzämtern liegen die gängigsten Formulare in Papierform auf. Alternativ können Sie sich Formulare vom Finanzamt zuschicken lassen.

FinanzOnline — das elektronische Steuerportal

FinanzOnline ist das zentrale Portal für die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt in Österreich. Fast alle Steuerformulare können hier online ausgefüllt und eingereicht werden. Die wichtigsten Vorteile:

  • Zeitersparnis: Keine Postwege, sofortige Einreichung
  • Vorausgefüllte Daten: Viele Felder werden automatisch mit bereits bekannten Daten befüllt (z. B. Lohnzettel des Arbeitgebers)
  • Fehlerprüfung: Das System weist auf fehlende oder fehlerhafte Angaben hin
  • Bescheide online: Steuerbescheide werden elektronisch zugestellt
  • Archiv: Alle eingereichten Erklärungen sind im Portal gespeichert

Zugang zu FinanzOnline

Den Zugang zu FinanzOnline erhalten Sie über:

  • Handy-Signatur / ID Austria: Die einfachste und empfohlene Methode
  • Finanzamt-Zugangscode: Kann beim Finanzamt beantragt werden
  • Bürgerkarte: Mit Chipkarte und Lesegerät

Die wichtigsten Formulare im Detail

Formular E1 — Einkommensteuererklärung

Das Formular E1 ist die jährliche Einkommensteuererklärung. Es muss von allen Personen eingereicht werden, die:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen
  • Mehrere unselbstständige Einkünfte haben (zwei oder mehr Arbeitgeber)
  • Vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden
  • Einkünfte über 13.539 Euro erzielen (unter Berücksichtigung der Steuertarife 2026)

Abgabefrist: Bis 30. April des Folgejahres (Papierform) bzw. bis 30. Juni des Folgejahres (FinanzOnline). Bei steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist.

Beilagen zum E1:

  • E1a (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
  • E1b (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
  • E1c (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
  • L1 (wenn nur unselbstständige Einkünfte vorliegen, alternativ zum E1)

Tipp: Im E1 tragen Sie Ihre gesamten Einkünfte ein. Die Steuerstufen 2026 lauten:

  • 0 % bis 13.539 Euro
  • 20 % von 13.539 bis 21.992 Euro
  • 30 % von 21.992 bis 36.458 Euro
  • 40 % von 36.458 bis 70.365 Euro
  • 48 % von 70.365 bis 104.859 Euro
  • 50 % von 104.859 bis 1.000.000 Euro
  • 55 % über 1.000.000 Euro

Formular E1a — Beilage zur Einkommensteuererklärung (selbstständige Einkünfte)

Das Formular E1a ist eine Beilage zum E1 und dient der Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb. Hier tragen Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ein.

Wichtige Felder im E1a:

  • Betriebseinnahmen (Umsatzerlöse)
  • Wareneinsatz und Materialeinkauf
  • Personalkosten
  • Abschreibungen (AfA)
  • Betriebliche Versicherungen
  • Reisekosten und Fahrtkosten
  • Büro- und Raumkosten
  • Sonstige Betriebsausgaben

Hinweis für Kleinunternehmer: Die Kleinunternehmergrenze liegt 2026 bei 55.000 Euro Jahresumsatz. Wer darunter bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit (umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung).

Formular L1 — Arbeitnehmerveranlagung

Das Formular L1 ist das wichtigste Formular für Arbeitnehmer. Mit der Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich “Steuerausgleich” oder “Lohnsteuerausgleich”) können Arbeitnehmer zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Wer sollte eine L1 einreichen?

  • Alle Arbeitnehmer, die Werbungskosten geltend machen wollen
  • Arbeitnehmer mit Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden, etc.)
  • Arbeitnehmer, die außergewöhnliche Belastungen hatten (Krankheitskosten, Behinderung)
  • Pendler (Pendlerpauschale und Pendlereuro von 6 Euro pro Kilometer)
  • Arbeitnehmer mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag

Abgabefrist: Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 ist die Einreichung also bis Ende 2030 möglich.

Tipp: Auch wenn Sie keine besonderen Ausgaben hatten, lohnt sich die Einreichung des L1 oft — durch die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) können auch Geringverdiener eine Gutschrift erhalten.

Formular L1k — Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung für Kinder

Das Formular L1k ist die Beilage zum L1 und dient der Geltendmachung von Absetzbeträgen und Ausgaben im Zusammenhang mit Kindern:

  • Familienbonus Plus: Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (bis zum 18. Lebensjahr), danach bis zu 700 Euro.
  • Kindermehrbetrag: Für Geringverdiener, die den Familienbonus Plus nicht voll ausschöpfen können.
  • Alleinerzieherabsetzbetrag: Für Personen, die mehr als sechs Monate im Jahr alleinerziehend sind.
  • Unterhaltsabsetzbetrag: Für Elternteile, die Unterhalt für ein nicht im Haushalt lebendes Kind zahlen.
  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr.

Formular L34a — Pendlerpauschale und Pendlereuro

Das Formular L34a wird ausgefüllt, wenn Arbeitnehmer die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend machen möchten. Seit der Einführung des Pendlerrechners (pendlerrechner.bmf.gv.at) ist die Berechnung verpflichtend über dieses Tool durchzuführen.

Pendlerpauschale 2026:

  • Kleine Pendlerpauschale: Wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist.
  • Große Pendlerpauschale: Wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die Entfernung mindestens 2 km beträgt.

Pendlereuro 2026: Der Pendlereuro beträgt 6 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und wird als Absetzbetrag (direkte Steuerreduktion) berücksichtigt.

Formular E30 — Körperschaftsteuererklärung

Das Formular E30 ist die Körperschaftsteuererklärung für juristische Personen (GmbH, AG, Vereine, Stiftungen). Die Körperschaftsteuer beträgt in Österreich 23 % (seit 2024).

Wer muss das E30 einreichen?

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Vereine mit steuerpflichtigen Einkünften
  • Stiftungen und Fonds
  • Andere juristische Personen

Formular Beih100 — Beihilfe zur Familienbeihilfe

Das Formular Beih100 dient der Beantragung der Familienbeihilfe. Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Geldleistung des Bundes für Familien mit Kindern.

Wichtige Angaben im Beih100:

  • Daten des Antragstellers (Elternteil)
  • Daten des Kindes / der Kinder
  • Wohnsitzverhältnisse
  • Beschäftigungsstatus
  • Bankverbindung

Die Familienbeihilfe wird in der Regel automatisch nach der Geburt eines Kindes gewährt, wenn die Eltern in Österreich ansässig sind. In manchen Fällen (z. B. bei Zuzug aus dem Ausland, Erreichen der Altersgrenze) muss die Beihilfe gesondert beantragt werden.

Formular K1 — Kapitalertragsteuer-Erstattung

Das Formular K1 (Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer) wird verwendet, wenn eine Erstattung der KESt beantragt werden soll — etwa bei Steuerbefreiung oder DBA-Anwendung (Doppelbesteuerungsabkommen).

Formular U30 — Umsatzsteuervoranmeldung

Das Formular U30 ist die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen regelmäßig ihre Umsatzsteuer an das Finanzamt melden und abführen.

Einreichungsfristen:

  • Monatliche UVA: Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z. B. Jänner-UVA bis 15. März)
  • Vierteljährliche UVA: Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende
  • Jährliche UVA: Nur für Unternehmer mit Umsatz unter 100.000 Euro und nach Genehmigung durch das Finanzamt

Wichtige Felder im U30:

  • Steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen (nach Steuersatz)
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfrei)
  • Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Ergebnis: Zahllast oder Gutschrift

Hinweis: Die Kleinunternehmergrenze 2026 beträgt 55.000 Euro. Unternehmer unter dieser Grenze müssen keine UVA einreichen und keine Umsatzsteuer abführen (können aber freiwillig optieren).

Weitere wichtige Formulare

Formular E6 — Feststellungserklärung

Für Personengesellschaften (OG, KG, GesbR) werden die Einkünfte einheitlich und gesondert festgestellt. Die Gesellschaft reicht das E6 ein, die Gesellschafter übernehmen ihren Anteil in ihr persönliches E1.

Formular Verf24 — Fragebogen für natürliche Personen

Dieses Formular wird bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung ausgefüllt — wenn Sie beispielsweise ein Gewerbe anmelden oder erstmals Einkünfte aus Vermietung erzielen.

Formular Verf15 — Fragebogen für juristische Personen

Analog zum Verf24, aber für die Neugründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und anderen juristischen Personen.

Formular E11 — Beilage Sonderausgaben

In dieser Beilage werden Sonderausgaben detailliert aufgelistet, die nicht bereits im E1 oder L1 erfasst sind, darunter:

  • Kirchenbeiträge (bis 600 Euro jährlich)
  • Spenden an begünstigte Organisationen
  • Steuerberatungskosten

Formular E61 — Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbringen, müssen eine Zusammenfassende Meldung (ZM) an das Finanzamt übermitteln. Diese wird monatlich oder vierteljährlich elektronisch über FinanzOnline eingereicht.

Ausfüllhilfen und Tipps

Tipp 1: Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen

In FinanzOnline werden viele Felder automatisch vorausgefüllt — beispielsweise mit den Lohnzetteldaten Ihres Arbeitgebers, Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden) und Sozialversicherungsdaten. Prüfen Sie diese Daten sorgfältig und ergänzen Sie fehlende Angaben.

Tipp 2: Belege aufbewahren

Bewahren Sie alle Belege für geltend gemachte Ausgaben mindestens sieben Jahre auf. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Überprüfung die Vorlage der Belege verlangen.

Tipp 3: Steuerberater beauftragen

Bei komplexen steuerlichen Sachverhalten (mehrere Einkunftsarten, Auslandseinkünfte, Unternehmensgründung) empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Die Kosten für den Steuerberater sind als Sonderausgaben absetzbar.

Tipp 4: Fristen im Kalender eintragen

Versäumte Abgabefristen können zu Verspätungszuschlägen führen. Tragen Sie die wichtigsten Termine in Ihren Kalender ein:

  • 30. April: Abgabefrist Steuererklärung (Papier)
    1. Juni: Abgabefrist Steuererklärung (FinanzOnline)
    1. des zweitfolgenden Monats: UVA-Einreichung
    1. September: Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Tipp 5: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Seit 2017 führt das Finanzamt in bestimmten Fällen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch. Wenn das Finanzamt aufgrund der vorliegenden Daten feststellt, dass Ihnen eine Steuergutschrift zusteht, wird diese automatisch auf Ihr Konto überwiesen — ohne dass Sie ein Formular einreichen müssen.

Die antragslose Veranlagung erfolgt nur dann, wenn:

  • Kein L1-Antrag eingereicht wurde
  • Die Veranlagung zu einer Gutschrift führt
  • Keine weiteren Abzüge geltend gemacht werden müssen

Tipp: Auch wenn Sie eine antragslose Veranlagung erhalten haben, können Sie innerhalb von fünf Jahren selbst eine L1 einreichen und zusätzliche Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) geltend machen.

Digitalisierung und Zukunft der Steuerformulare

Die Digitalisierung des österreichischen Steuersystems schreitet voran. Wichtige Entwicklungen:

  • Verpflichtende elektronische Einreichung: Für immer mehr Formulare ist die elektronische Einreichung über FinanzOnline verpflichtend — insbesondere für Unternehmer.
  • Automatische Datenübernahme: Immer mehr Daten werden automatisch in FinanzOnline übernommen (Lohnzettel, Spendenbestätigungen, Kirchenbeitrag, Versicherungsdaten).
  • Mobile App: Die BMF-App ermöglicht den mobilen Zugriff auf FinanzOnline-Funktionen.
  • Digitale Belegarchivierung: Die Aufbewahrung von Belegen wird zunehmend digital möglich.

Häufige Fehler bei Steuerformularen

  1. Falsches Formular: L1 und E1 werden oft verwechselt. Der L1 ist für die Arbeitnehmerveranlagung, der E1 für die Einkommensteuererklärung (bei mehreren Einkunftsarten oder Selbstständigkeit).

  2. Vergessene Absetzbeträge: Viele Arbeitnehmer vergessen, die Pendlerpauschale, den Pendlereuro oder den Familienbonus Plus zu beantragen.

  3. Fehlende Beilagen: Das E1 allein reicht nicht — je nach Einkunftsart müssen die entsprechenden Beilagen (E1a, E1b, E1c) beigefügt werden.

  4. Falsche Fristen: Papierformulare haben eine andere Abgabefrist als elektronische Einreichungen über FinanzOnline.

  5. Keine Unterschrift: Bei Papierformularen wird die Unterschrift vergessen — das Formular ist dann ungültig.

Fazit: Mit den richtigen Formularen Steuern sparen

Das österreichische Steuersystem ist komplex, aber die richtigen Formulare zu kennen und korrekt auszufüllen, ist der Schlüssel zur optimalen Steuergestaltung. Nutzen Sie FinanzOnline für eine schnelle und unkomplizierte Einreichung, prüfen Sie alle möglichen Absetzbeträge und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen über die wichtigsten Formulare können Sie sicherstellen, dass Sie keine Steuerbegünstigungen verschenken und Ihre Steuerlast optimal gestalten.

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Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Formulare des Finanzamts Österreich?

Alle Formulare stehen auf bmf.gv.at sowie über FinanzOnline zum Download bereit und können teilweise elektronisch eingereicht werden.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.