Finanzamt Linz - Oberösterreich
Finanzamt Linz 2026: Dienststellen in Linz, Adresse, Öffnungszeiten, Zuständigkeit und Kontakt zum Finanzamt Österreich in Oberösterreich.
Standort und Services in Oberösterreich
Linz ist als Landeshauptstadt Oberösterreichs und drittgrößte Stadt Österreichs einer der wichtigsten Standorte der österreichischen Finanzverwaltung. Die Dienststelle des Finanzamts Österreich in Linz am Bahnhofplatz 7 ist die zentrale Anlaufstelle für Steuerpflichtige aus Linz-Stadt, Linz-Land und darüber hinaus für viele Agenden aus ganz Oberösterreich. Seit der großen Strukturreform zum 1. Jänner 2021 gibt es dabei kein eigenständiges “Finanzamt Linz” mehr — die Standorte in Linz sind Dienststellen des bundesweiten Finanzamts Österreich.
Geschichte der Linzer Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung in Linz und Oberösterreich blickt auf eine lange Geschichte zurück. Schon zu Zeiten der Monarchie existierten in Linz eigenständige Finanzbehörden. Nach 1945 wurde die Struktur neu geordnet: Jeder politische Bezirk hatte tendenziell ein eigenes Finanzamt, in Oberösterreich waren das unter anderem Linz-Stadt, Linz-Land, Freistadt-Rohrbach-Urfahr, Braunau-Ried-Schärding, Gmunden-Vöcklabruck, Grieskirchen-Wels, Kirchdorf-Perg-Steyr. Für die Bürger oft verwirrend, weil schon ein Umzug den Behördenwechsel bedeuten konnte.
Mit der Einführung von FinanzOnline 2003 begann eine grundlegende Änderung: Die physische Bindung an eine bestimmte Dienststelle wurde immer weniger wichtig. Schließlich entschied der Gesetzgeber 2020 die Zusammenlegung aller 40 Finanzämter zu einer einzigen Behörde, dem Finanzamt Österreich — gültig seit 1. Jänner 2021. Für Oberösterreich bedeutete das: Keine Zuständigkeitsprobleme mehr, einheitliche Verfahren in ganz Österreich, und eine digitale Verwaltung, die ortsunabhängig funktioniert.
Adresse und Standort der Dienststelle Linz
Dienststelle Bahnhofplatz
Adresse: Bahnhofplatz 7, 4020 Linz
Die Hauptdienststelle des Finanzamts Österreich in Linz befindet sich direkt am Linzer Hauptbahnhof. Dieser Standort ist ausgesprochen verkehrsgünstig: Wer mit ÖBB oder Postbus anreist, steht praktisch vor dem Eingang. Auch die Straßenbahnlinien 1, 2 und 3 sowie zahlreiche Buslinien halten am Hauptbahnhof Linz. Für Autofahrer stehen in unmittelbarer Nähe mehrere Parkhäuser zur Verfügung (kostenpflichtig). Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.
In der Dienststelle am Bahnhofplatz werden die klassischen Agenden der Einkommensteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer, Familienbeihilfe, Immobilienertragsteuer sowie Grunderwerbsteuer für Privatpersonen und Unternehmen aus Oberösterreich bearbeitet. Auch Beratungsgespräche für die Selbstberechnung durch Notare und Steuerberater sind hier möglich.
Das Finanzamt Österreich seit 2021
Bis Ende 2020 gab es in Österreich 40 eigenständige Finanzämter. Eines davon war das Finanzamt Linz, das zusammen mit dem Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr und weiteren oberösterreichischen Finanzämtern die Region betreute. Mit 1. Jänner 2021 wurden alle 40 Finanzämter zu einer einzigen bundesweiten Behörde zusammengeführt — dem Finanzamt Österreich. Daneben existieren weiterhin:
- Finanzamt für Großbetriebe (FAG) — zuständig für Unternehmen mit über 10 Mio. Euro Umsatz (viele Linzer Großbetriebe wie voestalpine werden hier betreut).
- Amt für Betrugsbekämpfung — zuständig für Finanzstrafsachen, Steuerhinterziehung und Schmuggelvergehen.
Für normale Steuerpflichtige aus Linz bedeutet das:
- Sie können jede Dienststelle in ganz Österreich nutzen.
- Die Zuständigkeit ist bundesweit einheitlich.
- Ein Wechsel des Wohnsitzes innerhalb Österreichs macht keinen Behördenwechsel mehr erforderlich.
Öffnungszeiten der Dienststelle Linz 2026
Die regulären Öffnungszeiten des Infocenters am Bahnhofplatz in Linz sind:
- Montag bis Mittwoch: 7:30 — 15:30 Uhr
- Donnerstag: 7:30 — 17:00 Uhr (an manchen Tagen)
- Freitag: 7:30 — 12:00 bis 13:00 Uhr
In der Hauptsaison der Arbeitnehmerveranlagung (April bis Juni) sowie vor Einreichfristen können verlängerte Öffnungszeiten gelten. Für alle persönlichen Beratungstermine wird eine Voranmeldung dringend empfohlen — nicht zuletzt, um Wartezeiten zu vermeiden. Termine können über die bundesweite Service-Hotline 050 233 233 oder direkt via FinanzOnline gebucht werden.
Kontakt: So erreichen Sie das Finanzamt Linz
Telefonisch
Die einheitliche Service-Hotline des Finanzamts Österreich lautet 050 233 233. Sie ist von Montag bis Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Eine eigene lokale Nummer für die Dienststelle Linz gibt es im Sinne der bundesweiten Behördenstruktur nicht mehr. Die Mitarbeiter der Hotline beantworten allgemeine Fragen; für auskunftsbezogene Fragen zu Ihrem eigenen Steuerkonto sollten Sie Ihre Steuer- bzw. Abgabenkontonummer griffbereit haben.
Digital über FinanzOnline
FinanzOnline ist heute die wichtigste Schnittstelle zum Finanzamt: finanzonline.bmf.gv.at. Mit einem FinanzOnline-Zugang können Sie rund um die Uhr:
- Ihre Arbeitnehmerveranlagung L1 einreichen und Rückzahlungen beantragen
- die Einkommensteuererklärung E1 abgeben
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen übermitteln
- Bescheide einsehen und als PDF herunterladen
- Einsprüche und Beschwerden einbringen
- Zahlungen direkt anstoßen
- Ihre Stammdaten (Adresse, Bankverbindung) aktualisieren
- Die Familienbeihilfe verwalten
- Ratenzahlungen oder Stundungen beantragen
Der Zugang ist für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen verfügbar. Die Anmeldung erfolgt entweder mit klassischen Zugangsdaten (Benutzer, PIN, Teilnehmer-ID) oder modern per ID Austria / Handysignatur. Wer noch keinen Zugang hat, kann ihn an jeder Dienststelle in Linz beantragen — mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und die Steuernummer.
Per Post und schriftlich
Schriftliche Eingaben können Sie an die Dienststelle Linz, Bahnhofplatz 7, 4020 Linz richten. Für bundesweite Verfahren existieren außerdem zentrale Postfachanschriften. Die verbindliche Zustelladresse finden Sie auf jedem Bescheid des Finanzamts. Aus Praktikabilitätsgründen empfehlen wir aber die Abwicklung über FinanzOnline — die Zuordnung erfolgt automatisch, Bestätigungen kommen sofort, und die Bearbeitungszeit ist deutlich kürzer.
Services der Dienststelle Linz im Überblick
Die Dienststelle des Finanzamts Österreich in Linz bietet praktisch alle Agenden der österreichischen Finanzverwaltung an. Die häufigsten Anliegen sind:
Für Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerveranlagung (L1) inkl. Beilagen L1k (Kinder), L1i (Auslandseinkommen), L1ab (außergewöhnliche Belastungen), L1d (Werbungskosten Pauschale)
- Familienbonus Plus und Alleinverdienerabsetzbetrag
- Pendlerpauschale und Pendlereuro — besonders relevant für Einpendler aus dem Linzer Umland
- Homeoffice-Pauschale
- Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden, Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten)
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, Behinderung)
Für Unternehmer und Selbständige
- Einkommensteuererklärung E1 mit Beilagen E1a (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz), E1b (Vermietung), E1kv (Kapitalvermögen)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA, Formular U30) monatlich bzw. vierteljährlich
- Umsatzsteuerjahreserklärung (U1)
- UID-Nummer beantragen
- Gewinnfreibetrag geltend machen
- Investitionsbegünstigungen (Investitionsfreibetrag IFB, Gewinnfreibetrag)
Familien und Soziales
- Familienbeihilfe (Formular Beih 1)
- Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung (Beih 3)
- Kinderabsetzbetrag (wird automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Mehrkindzuschlag
- Kindermehrbetrag
Immobilien
- Grunderwerbsteuer (in Linz aufgrund des aktiven Immobilienmarkts häufig)
- Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei privatem Verkauf
- Einheitswerte für Grundstücke und Gebäude
- Grundstückswert-Bescheinigungen im Rahmen von Übergaben
Besonderheiten für Oberösterreich und Linz
Oberösterreich ist wirtschaftlich eines der stärksten Bundesländer Österreichs. Das macht sich auch in der Arbeit der Finanzverwaltung bemerkbar:
- Industrie und Export: Linz ist Sitz von Großkonzernen wie voestalpine, BRP-Rotax (Gunskirchen) oder KTM (Mattighofen). Diese werden meist nicht von den Linzer Dienststellen, sondern vom Finanzamt für Großbetriebe betreut.
- Pendler: Linz ist ein starkes Pendlerziel — die Dienststelle bearbeitet eine entsprechend große Zahl an Pendlerpauschale-Anträgen.
- Landwirtschaft: Das Mühlviertel, Innviertel und Salzkammergut haben viele landwirtschaftliche Betriebe; hier spielen Pauschalierung, Einheitswert und branchenspezifische Regelungen eine wichtige Rolle.
- Tourismus: Am Attersee, Mondsee, in Bad Ischl und im Salzkammergut herrscht starker Tourismus — mit Relevanz für Umsatzsteuer, ermäßigte Steuersätze und Beherbergungsabgaben.
Wichtige Fristen 2026 für Linz und ganz Österreich
- Arbeitnehmerveranlagung L1: bis zu fünf Jahre rückwirkend, somit 2026 noch für 2021
- Einkommensteuererklärung E1 Papier: 30. April 2027 für das Veranlagungsjahr 2026
- E1 elektronisch: 30. Juni 2027
- Mit Steuerberater (Quotenregelung): Einreichung bis etwa Frühjahr 2028
- Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich: 15. des übernächsten Monats
- Umsatzsteuerjahreserklärung U1: 30. April 2027 (Papier) bzw. 30. Juni 2027 (elektronisch)
Fristversäumnisse können Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe zur Folge haben. Bei absehbaren Verzögerungen sollten Sie rechtzeitig eine Fristerstreckung beantragen — auch das funktioniert über FinanzOnline.
Zahlungen und Rückzahlungen
Für Zahlungen an das Finanzamt Österreich aus Linz gilt: Die Kontodaten stehen auf jedem Bescheid. Im Verwendungszweck muss die Abgabenkontonummer angeführt werden, damit die Zahlung korrekt zugeordnet wird. Wer FinanzOnline nutzt, kann Zahlungen bequem mit wenigen Klicks auslösen — die Zuordnung geschieht dabei automatisch.
Rückzahlungen aus der Arbeitnehmerveranlagung landen in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen auf dem hinterlegten Bankkonto. Bei größeren Summen oder komplexen Veranlagungen kann die Bearbeitung länger dauern. Mit steigender Digitalisierung werden die Bearbeitungszeiten tendenziell kürzer.
Rechtsmittel und Beschwerde
Wenn Sie mit einem Bescheid des Finanzamts nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat ab Zustellung eine Beschwerde einbringen. Der einfachste Weg: über FinanzOnline direkt im entsprechenden Bescheid. Das Finanzamt prüft die Beschwerde und erlässt entweder eine Beschwerdevorentscheidung oder leitet die Sache an das Bundesfinanzgericht (BFG) weiter.
Das BFG hat Außenstellen, unter anderem in Linz, in denen Verhandlungen zu oberösterreichischen Fällen stattfinden. Gegen Entscheidungen des BFG ist bei grundsätzlichen Rechtsfragen eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich.
Tipps für Ihren Besuch bei der Dienststelle Linz
- Termin vereinbaren — über 050 233 233 oder FinanzOnline.
- Unterlagen vorbereiten: Lichtbildausweis, Meldezettel, Steuernummer, Lohnzettel, Belege.
- Öffentlich anreisen: Der Bahnhofplatz 7 ist direkt am Linzer Hauptbahnhof — kein Parkplatzstress.
- Digital prüfen: Über 80 % der Anliegen lassen sich ohne persönlichen Besuch erledigen.
- Zeitpuffer einplanen: Besonders in der Hochsaison April—Juni kann auch mit Termin etwas Wartezeit entstehen.
FinanzOnline im Detail — der digitale Zugang für Oberösterreicher
FinanzOnline ist die wichtigste Schnittstelle zwischen Bürgern und dem Finanzamt Österreich. Für Steuerpflichtige in Linz und Oberösterreich bietet die Plattform zahlreiche Funktionen, die einen persönlichen Behördenbesuch fast vollständig überflüssig machen.
Steuerkonto und Buchungsliste
In FinanzOnline sehen Sie Ihr persönliches Abgabenkonto jederzeit ein. Alle Zahlungen, Gutschriften und offenen Posten sind transparent abrufbar. Besonders für Unternehmer ist das wichtig, weil Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Rückforderungen alle auf diesem Konto verbucht werden.
Elektronische Zustellung
Bescheide werden auf Wunsch elektronisch zugestellt. Sie sparen Papier, erhalten Dokumente schneller und haben alle Unterlagen zentral gesammelt. Die Aktivierung erfolgt in den Stammdaten. Wer einen Steuerberater nutzt, kann diesen als Zustellbevollmächtigten hinterlegen.
Beschwerden und Anträge
Beschwerden gegen Bescheide, Anträge auf Fristerstreckung, Ratenzahlung, Stundung oder Verlustzuweisung können direkt aus FinanzOnline heraus eingebracht werden. Die Zustellung ist rechtssicher protokolliert.
Familienbonus Plus und Absetzbeträge für oberösterreichische Familien
Für Familien in Linz und Oberösterreich ist der Familienbonus Plus einer der wichtigsten Steuervorteile. 2026 beträgt er bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr und wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Er lässt sich zwischen den Elternteilen flexibel aufteilen. Die Beantragung erfolgt beim Arbeitgeber oder nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung.
Zusätzlich gibt es:
- Alleinverdienerabsetzbetrag: Für Ehepaare mit nur einem verdienenden Partner.
- Alleinerzieherabsetzbetrag: Für alleinerziehende Elternteile.
- Kinderabsetzbetrag: Automatisch mit der Familienbeihilfe.
- Kindermehrbetrag: Für Familien mit geringem Einkommen.
- Mehrkindzuschlag: Bei drei oder mehr Kindern.
In Kombination ergeben diese Absetzbeträge für Familien mit mehreren Kindern oft eine Entlastung von mehreren tausend Euro pro Jahr. Nutzen Sie die Möglichkeiten konsequent — das Finanzamt berechnet nicht automatisch alle Ansprüche, Sie müssen aktiv einreichen.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Viele oberösterreichische Selbständige und Nebenerwerbstätige nutzen die Kleinunternehmerregelung — sie gilt 2026 für Jahresumsätze bis 55.000 Euro netto. Wer darunter bleibt, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Voranmeldungen abgeben. Das spart viel administrativen Aufwand.
Vorteile:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Keine UVA-Pflicht
- Einfachere Buchhaltung
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug (bei investitionsstarken Branchen nachteilig)
- Hinweis auf Rechnung: “Unecht steuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
Wer die Umsatzgrenze überschreitet, wechselt automatisch in die Regelbesteuerung und muss monatlich oder vierteljährlich Voranmeldungen abgeben — über FinanzOnline ohne Probleme möglich.
Einkommensteuertarif 2026 im Überblick
Der österreichische Einkommensteuertarif ist progressiv gestaffelt:
- Bis 13.539 €: 0 % (steuerfrei)
- 13.539 — 21.992 €: 20 %
- 21.992 — 36.458 €: 30 %
- 36.458 — 70.365 €: 40 %
- 70.365 — 104.859 €: 48 %
- Über 104.859 €: 50 %
- Über 1 Mio. €: 55 % (befristet)
Seit der Abschaffung der kalten Progression 2023 werden die Steuerstufen jährlich automatisch an die Inflation angepasst. Dadurch zahlen Arbeitnehmer in Oberösterreich tendenziell weniger Steuern als in früheren Jahren — ohne aktive Maßnahmen.
Betriebsprüfung in Oberösterreich
Die Betriebsprüfung ist das zentrale Kontrollinstrument bei Unternehmen. Auch Linzer und oberösterreichische Unternehmer werden regelmäßig geprüft — meist im Rahmen von Stichproben oder nach risikoorientierten Auswahlkriterien.
Ablauf
- Ankündigung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen
- Prüfungszeitraum: Meist drei Jahre
- Prüfungsumfang: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer
- Unterlagen: Buchhaltung, Belege, Verträge, Kontoauszüge
- Schlussbesprechung und Prüfungsbericht
- Bei Nachforderungen neuer Bescheid, gegen den Beschwerde möglich ist
Häufige Prüfungsschwerpunkte
- Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung
- Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
- Abgrenzung betrieblich/privat
- Repräsentations- und Bewirtungskosten
- Lohnkonto und Dienstnehmerabrechnungen
Immobilien und Finanzamt in Oberösterreich
Linz ist einer der aktivsten Immobilienmärkte in Österreich — mit stark steigenden Preisen in den letzten Jahren. Das Finanzamt Österreich ist bei vielen Transaktionen direkt oder indirekt involviert.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises an. Bei Familienübergaben greifen ermäßigte Stufentarife. Die Selbstberechnung erfolgt in der Regel durch den Notar oder Rechtsanwalt, der die Steuer direkt an das Finanzamt Österreich abführt.
Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses durch Privatpersonen fällt 30 % ImmoESt auf den Gewinn an. Ausnahmen gelten bei:
- Hauptwohnsitzbefreiung: Wenn die Immobilie mindestens 2 Jahre durchgehend oder 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre Hauptwohnsitz war
- Herstellerbefreiung: Bei selbsterrichteten Gebäuden
- Altvermögen-Regelung: Für vor dem 31.3.2002 erworbene Immobilien mit pauschalen Besteuerungsmöglichkeiten
Vermietung und Verpachtung
Wer eine Eigentumswohnung in Linz vermietet, muss die Einkünfte in der Beilage E1b angeben. Abzugsfähig sind:
- Finanzierungskosten (Zinsen)
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Betriebskosten (soweit nicht vom Mieter getragen)
- Abschreibung (AfA) des Gebäudes
- Verwaltungskosten
- Leerstandskosten
Häufige Fehler in der Steuererklärung
Viele Steuerpflichtige in Oberösterreich lassen Geld liegen, weil sie typische Fehler machen:
- Werbungskosten vergessen: Fachliteratur, Fortbildung, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung.
- Belege nicht aufbewahrt: Das Finanzamt prüft bei Bedarf, Aufbewahrungspflicht beträgt 7 Jahre.
- Homeoffice-Pauschale nicht beantragt: Bis zu 300 Euro pro Jahr absetzbar.
- Sonderausgaben übersehen: Kirchenbeitrag (bis 600 Euro), Spenden an begünstigte Organisationen.
- Krankheitskosten nicht geltend gemacht: Über dem Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
- Pendlerpauschale falsch berechnet: Der Pendlerrechner auf bmf.gv.at liefert exakte Werte.
- Kinderbetreuungskosten übersehen: In bestimmten Konstellationen absetzbar.
Eine strukturierte Sammlung aller steuerrelevanten Belege über das Jahr zahlt sich regelmäßig in barer Münze aus — in Kombination mit den zahlreichen Absetzbeträgen können mehrere hundert oder sogar tausend Euro Rückzahlung realistisch sein.
Gewinnermittlung und Abschreibung für Selbständige
Selbständige in Oberösterreich haben verschiedene Möglichkeiten der Gewinnermittlung:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Bis 700.000 Euro Jahresumsatz möglich, einfach und übersichtlich, Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich.
- Doppelte Buchführung: Bei höheren Umsätzen oder Kapitalgesellschaften Pflicht, komplexer, mit periodengerechter Abgrenzung.
- Pauschalierung: Für bestimmte Branchen (Gastronomie, Künstler, Handelsvertreter) mit vereinfachter Gewinnermittlung.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Anlagegüter werden über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben:
- Pkw: 8 Jahre
- Büromaschinen, Computer: 3—5 Jahre
- Betriebsgebäude: 2,5 % jährlich (Wohngebäude 1,5 %)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 €: Sofortabsetzung möglich
Gewinnfreibetrag und Investitionsbegünstigungen
Selbständige können einen Gewinnfreibetrag von 15 % des Gewinns geltend machen (bis zu bestimmten Obergrenzen). Der Investitionsfreibetrag (IFB) bietet zusätzlich 10 % (bzw. 15 % für ökologische Investitionen) als steuerliche Begünstigung. Beide Instrumente reduzieren die steuerliche Belastung spürbar und machen Investitionen besonders attraktiv.
Wichtige Tipps für Steuerpflichtige in Oberösterreich
- Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre für alle steuerrelevanten Unterlagen.
- FinanzOnline nutzen: Spart Zeit, minimiert Fehler, beschleunigt Rückzahlungen.
- Termine rechtzeitig vereinbaren: Bei komplexen Fällen persönliche Beratung in Linz einplanen.
- Steuerberater prüfen: Bei Selbständigen oft wirtschaftlich sinnvoll — die Kosten sind absetzbar.
- Fristen im Kalender vermerken: Versäumnisse können teuer werden.
- Änderungen sofort melden: Umzug, Heirat, Kinder, Arbeitgeberwechsel.
Zahlungen und Zahlungserleichterungen
Zahlungen an das Finanzamt Österreich werden auf ein zentrales Bundeskonto überwiesen. Die konkreten Daten stehen auf jedem Bescheid. Wichtig ist die korrekte Angabe der Abgabenkontonummer im Verwendungszweck — falsche oder fehlende Angaben können zu Fehlbuchungen und unnötigem administrativen Aufwand führen. FinanzOnline bietet eine direkte Bezahlfunktion: Mit einem Klick wird die Zahlung mit allen Daten angestoßen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie folgende Erleichterungen beantragen:
- Ratenzahlung: Teilbeträge über einen längeren Zeitraum. Zinsen können anfallen.
- Stundung: Verschiebung der Zahlung um mehrere Monate. Stundungszinsen sind üblich.
- Zahlungsaufschub: Kurzfristiger Aufschub bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen.
Anträge werden über FinanzOnline eingereicht und meist binnen weniger Wochen bearbeitet. Für Unternehmer ist eine frühzeitige Antragstellung besser als ein Verzugsfall — das Finanzamt zeigt sich bei kooperativer Kommunikation meist entgegenkommend.
Arbeitnehmerveranlagung: So holen Sie sich Geld zurück
Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) ist für viele oberösterreichische Arbeitnehmer der wichtigste Berührungspunkt mit dem Finanzamt. Jedes Jahr erhalten Millionen Österreicher über die ANV Geld zurück — im Schnitt mehrere hundert Euro. Wer seine Absetzbeträge konsequent nutzt, kann deutlich mehr zurückbekommen.
Typische Posten für Linzer und oberösterreichische Arbeitnehmer:
- Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur, Homeoffice, doppelte Haushaltsführung
- Pendlerpauschale: Besonders relevant für Einpendler nach Linz aus dem Mühlviertel, Hausruckviertel und Innviertel
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen, Pflegekosten
- Sonderausgaben: Kirchenbeitrag, Spenden, Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten
- Kinderabsetzbeträge: Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag
Die automatische antragslose ANV wird vom Finanzamt in vielen Fällen von selbst durchgeführt — Sie müssen nichts tun, das Geld landet automatisch auf dem Konto. Trotzdem lohnt sich die eigene ANV fast immer, weil zusätzliche Absetzbeträge aktiv eingebracht werden können.
Die Dienststelle am Bahnhofplatz 7 in Linz ist auch 2026 die wichtigste Anlaufstelle der österreichischen Finanzverwaltung in Oberösterreich. Sie ist kein eigenständiges Finanzamt mehr, sondern Teil des bundesweiten Finanzamts Österreich. Für Steuerpflichtige aus Linz und Umgebung bedeutet das: einheitliche Verfahren, keine Zuständigkeitsprobleme und eine starke digitale Infrastruktur über FinanzOnline. Wer persönlichen Service braucht, findet am Bahnhofplatz kompetente Ansprechpartner — am besten nach Terminvereinbarung. Für alle anderen gilt: Mit einem FinanzOnline-Zugang erledigen Sie 2026 fast alles bequem vom eigenen Schreibtisch aus.
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Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Finanzamt in Linz?
Die Hauptdienststelle des Finanzamts Österreich in Linz befindet sich am Bahnhofplatz 7, 4020 Linz. Der Standort ist direkt am Linzer Hauptbahnhof gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln hervorragend erreichbar.
Welche Öffnungszeiten hat das Finanzamt Linz?
Die Öffnungszeiten des Infocenters sind Montag bis Freitag in der Regel von 7:30 bis 15:30 Uhr. Für persönliche Beratungsgespräche wird eine Terminvereinbarung über die Hotline 050 233 233 oder FinanzOnline empfohlen.
Ist das Finanzamt Linz noch eine eigenständige Behörde?
Nein, seit 1. Jänner 2021 ist das Finanzamt Österreich eine einzige bundesweite Behörde. Die Standorte in Linz sind Dienststellen dieser Behörde und keine eigenen Ämter mehr.
Für welche Region ist die Dienststelle Linz zuständig?
Grundsätzlich ist jede Dienststelle in Österreich für alle Steuerpflichtigen zuständig. Die Linzer Dienststellen betreuen traditionell Linz-Stadt, Linz-Land sowie überregionale Agenden für Oberösterreich.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.