Bürgermeistergehalt: warum es keine bundesweite Tabelle gibt

Der Bund deckelt nur einen einzigen Bürgermeisterbezug. Alles andere regelt Landesrecht - und deshalb ist jede österreichweite Tabelle mit Vorsicht zu lesen.

Stand: 03. September 2026 8 Min. Lesezeit

Eine österreichweite Tabelle der Bürgermeisterbezüge kann es nicht geben. Der Bund regelt genau einen Bürgermeisterbezug - und auch den nur als Obergrenze.

Alles andere ist Landessache. Wer eine bundesweite Aufstellung findet, sollte prüfen, woher die Zahlen für die übrigen 2.000 Gemeinden stammen.

Was der Bund festlegt

Die Kundmachung der Rechnungshofpräsidentin vom 3. Dezember 2025 nennt für 2026 unter den Obergrenzen für Länder und Gemeinden eine einzige Position mit Bürgermeisterbezug:

FunktionProzent von Ausgangsbetrag IObergrenze
Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten Stadt170 %19.778,30 Euro

Der Ausgangsbetrag I beträgt 2026 11.634,27 Euro.

Entscheidend ist die Fußnote der Kundmachung: „Gemäß § 1 Abs 2 BezBegrBVG hat die Landesgesetzgebung die Bezüge innerhalb dieser Obergrenzen festzulegen.” Der Bund setzt also eine Decke, nicht den Betrag.

Wien ist ein Sonderfall. Der Wiener Bürgermeister ist zugleich Landeshauptmann und fällt damit unter die Obergrenze für diese Funktion - 200 Prozent oder 23.268,50 Euro. Auch hier gilt: Der tatsächliche Bezug folgt dem Wiener Landesrecht.

Warum jede Gemeinde anders ist

Für alle übrigen Bürgermeister enthält das Bundesrecht keine Größe. Zuständig ist das Bezügegesetz des jeweiligen Bundeslandes, und diese Gesetze unterscheiden sich in mehreren Dimensionen:

  • Der Maßstab. Üblich ist eine Staffelung nach Einwohnerzahl, aber die Klassengrenzen sind unterschiedlich gezogen.
  • Die Bezugsgröße. Manche Länder rechnen in Prozent eines Ausgangsbetrags, andere in absoluten Beträgen.
  • Die Zahl der Bezüge. Ob zwölf oder vierzehn ausgezahlt werden, ist landesrechtlich geregelt.
  • Nebenfunktionen. Vizebürgermeister, Stadträte und Gemeinderäte folgen eigenen Sätzen.

Daraus folgt: Zwei Gemeinden mit gleicher Einwohnerzahl in verschiedenen Bundesländern zahlen ihren Bürgermeistern unterschiedlich viel - ohne dass eine der beiden gegen Recht verstieße.

Die Gemeinde selbst entscheidet nicht. Sie ist an das Landesgesetz gebunden; ein Gemeinderatsbeschluss über den Bürgermeisterbezug wäre unwirksam.

Die Größenordnung

Ein Vergleich mit den Landesfunktionen ordnet die Zahl ein - jeweils als Obergrenze:

FunktionProzent von IObergrenze
Landeshauptmann200 %23.268,50 Euro
Landeshauptmannstellvertreter190 %22.105,10 Euro
Mitglied der Landesregierung180 %20.941,70 Euro
Bürgermeister der größten Stadt außer Wien170 %19.778,30 Euro
Abgeordneter zum Landtag80 %9.307,40 Euro

Für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Gemeinden liegen die tatsächlichen Bezüge weit unter diesen Werten. In kleinen Gemeinden wird das Amt vielfach nebenberuflich ausgeübt, und die Entschädigung entspricht dem.

Das erklärt eine Beobachtung, die in Berichten über Bürgermeisterbezüge oft fehlt: Der Abstand innerhalb der Gruppe ist größer als der zu den Landesfunktionen. Zwischen dem Bürgermeister einer Landeshauptstadt und jenem einer 500-Einwohner-Gemeinde liegt eine Größenordnung.

Wo die verbindliche Zahl steht

Für den eigenen Ort führt der Weg über das Bezügegesetz des Bundeslandes, abrufbar im Landesrechtsinformationssystem. Dort findet sich die Staffelung nach Einwohnerklassen und der auf die jeweilige Gemeinde anwendbare Satz.

Die Systematik der Bezugsermittlung auf Bundesebene, die Ausgangsbeträge und der jährliche Anpassungsfaktor stehen bei den Politikergehältern.

Quellen

Die Bezüge von Bürgermeistern außerhalb der genannten Position werden von den Ländern geregelt. Verbindlich ist ausschließlich das jeweilige Landesgesetz.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine bundesweit einheitliche Bürgermeisterbesoldung?

Nein. Der Bund legt nur eine Obergrenze für den Bürgermeister der außer Wien größten Stadt fest. Alle übrigen Bezüge regelt das jeweilige Landesgesetz.

Wie hoch ist diese Obergrenze 2026?

19.778,30 Euro monatlich, das sind 170 Prozent des Ausgangsbetrags I von 11.634,27 Euro. Es handelt sich um eine Höchstgrenze, nicht um den tatsächlichen Bezug.

Was verdient der Wiener Bürgermeister?

Er ist zugleich Landeshauptmann und fällt damit unter die entsprechende Obergrenze von 200 Prozent des Ausgangsbetrags I, also 23.268,50 Euro. Der tatsächliche Betrag folgt dem Wiener Landesrecht.

Wonach richtet sich der Bezug in kleineren Gemeinden?

Nach dem Landesgesetz, das die Bezüge üblicherweise nach Einwohnerzahl staffelt. Die Klassen und Beträge unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich.

Ist das Bürgermeisteramt hauptberuflich?

In den meisten Gemeinden nicht. Viele Bürgermeister üben das Amt neben einem Beruf aus und beziehen eine entsprechend geringere Entschädigung.

Wo finde ich den Betrag für meine Gemeinde?

Im Bezügegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Gemeinde selbst kann den Betrag nicht frei festlegen; sie ist an die landesgesetzliche Regelung gebunden.