Was der Bundeskanzler verdient: 250 Prozent
24.483,50 Euro im Monat - und kein Ministergehalt obendrauf. Wie sich der Betrag errechnet und warum die Zahl zwischen Quellen oft abweicht.
Der Bundeskanzler bezieht 2026 monatlich 24.483,50 Euro brutto. Ein Ministergehalt kommt nicht dazu - der Prozentsatz für das Kanzleramt tritt an dessen Stelle.
Die Rechnung
Für den Bundeskanzler sieht das Bezügerecht 250 Prozent des Ausgangsbetrags II vor. Dieser beträgt 2026 nach der Kundmachung der Rechnungshofpräsidentin vom 3. Dezember 2025 9.793,41 Euro.
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Ausgangsbetrag II 2026 | 9.793,41 Euro |
| Prozentsatz für den Bundeskanzler | 250 % |
| monatlicher Bezug | 24.483,50 Euro |
Bei vierzehn Bezügen ergibt das rund 342.800 Euro brutto im Jahr, vor Steuern und Sozialversicherung.
Die Regierungsbank im Vergleich
| Funktion | Prozent von II | monatlich |
|---|---|---|
| Bundeskanzler | 250 % | 24.483,50 Euro |
| Vizekanzler mit Ressort | 220 % | 21.545,50 Euro |
| Vizekanzler ohne Ressort | 200 % | 19.586,80 Euro |
| Bundesminister | 200 % | 19.586,80 Euro |
| Staatssekretär mit bestimmten Aufgaben | 180 % | 17.628,10 Euro |
| Staatssekretär ohne bestimmte Aufgaben | 160 % | 15.669,50 Euro |
Zwei Feinheiten stecken darin. Ein Vizekanzler ohne eigenes Ressort steht einem Bundesminister gleich - der Titel allein bringt keinen Aufschlag. Und bei Staatssekretären unterscheidet das Gesetz danach, ob sie mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut sind; der Unterschied beträgt zwanzig Prozentpunkte oder rund 1.960 Euro im Monat.
Warum die Zahlen auseinandergehen
Der Ausgangsbetrag wird jährlich mit einem Anpassungsfaktor fortgeschrieben, für 2026 mit 1,027. Der Gesetzgeber kann die Anwendung jedoch aussetzen.
Genau das geschah für 2025: Eine Novelle zum Bundesbezügegesetz nahm die obersten Bundesorgane von der Anpassung aus, während die Obergrenzen für Länder und Gemeinden mit dem Faktor 1,046 angehoben wurden. Wer eine Tabelle findet, sollte deshalb prüfen, ob sie den rechnerischen oder den tatsächlich ausgezahlten Wert zeigt.
Die Kundmachung für 2026 enthält keinen solchen Vermerk und weist die Beträge „nach derzeit geltender Rechtslage mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2026” aus.
Was der Betrag nicht abbildet
Er ist ein Bruttobezug und wird wie jedes Erwerbseinkommen versteuert: Lohnsteuer nach dem Tarif, Sozialversicherungsbeiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage, Sonderzahlungen begünstigt nach § 67 EStG. Bei diesem Einkommen greift der Spitzensteuersatz; die Systematik steht bei der Einkommensteuer.
Nicht enthalten sind die Kosten des Bundeskanzleramts, der Ministerbüros, der Dienstreisen und der Sicherheit. Sie sind Budgetposten und keine persönlichen Bezüge.
Die vollständige Aufstellung aller Funktionen steht bei den Politikergehältern, der höchste Bezug beim Bundespräsidenten.
Quellen
- Rechnungshof, Kundmachung über den Anpassungsfaktor 2026, GZ 2025-0.776.059 vom 03.12.2025, abgerufen 03.09.2026
- Bundesbezügegesetz (RIS), abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Bezug des Bundeskanzlers?
24.483,50 Euro monatlich im Jahr 2026, also 250 Prozent des Ausgangsbetrags II von 9.793,41 Euro. Bei vierzehn Bezügen sind das rund 342.800 Euro brutto im Jahr.
Bekommt der Kanzler zusätzlich ein Ministergehalt?
Nein. Der Prozentsatz für den Bundeskanzler ersetzt jenen für einen Bundesminister; die Bezüge werden nicht addiert.
Was verdient der Vizekanzler?
220 Prozent des Ausgangsbetrags II, also 21.545,50 Euro, wenn er mit der Leitung eines Ressorts betraut ist. Ohne Ressort sind es 200 Prozent oder 19.586,80 Euro - so viel wie ein Bundesminister.
Warum weichen kursierende Zahlen voneinander ab?
Weil der Gesetzgeber die automatische Anpassung aussetzen kann. Für 2025 nahm er die obersten Bundesorgane davon aus; manche Tabellen zeigen daher den rechnerischen, andere den tatsächlich ausgezahlten Wert.
Ist der Bezug steuerpflichtig?
Ja, wie jedes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Es fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an; die Sonderzahlungen werden nach Paragraf 67 EStG begünstigt besteuert.
Wer verdient mehr als der Bundeskanzler?
Unter den in der Kundmachung erfassten Funktionen nur der Bundespräsident mit 280 Prozent. Auf Landesebene liegt die Obergrenze für einen Landeshauptmann mit 23.268,50 Euro knapp darunter.