Was der Bundespräsident verdient: 280 Prozent
27.421,50 Euro im Monat, und die Zahl steht nicht im Budget, sondern folgt aus einer Prozentrechnung. Wie sie zustande kommt und was dazugehört.
Der Bundespräsident bezieht 2026 monatlich 27.421,50 Euro brutto. Die Zahl ist nicht ausgehandelt und steht so auch in keinem Budgetposten - sie ergibt sich aus einer Multiplikation.
Die Rechnung
Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre weist jeder Funktion einen Prozentsatz zu. Für den Bundespräsidenten sind es 280 Prozent des Ausgangsbetrags II.
Dieser Ausgangsbetrag wird jährlich angepasst und von der Präsidentin des Rechnungshofes kundgemacht. Für 2026 beträgt er laut Kundmachung vom 3. Dezember 2025 9.793,41 Euro:
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Ausgangsbetrag II 2026 | 9.793,41 Euro |
| Prozentsatz für den Bundespräsidenten | 280 % |
| monatlicher Bezug | 27.421,50 Euro |
Ausgezahlt wird vierzehnmal jährlich. Auf das Jahr gerechnet sind das rund 383.900 Euro brutto - vor Steuern und Sozialversicherung.
Der Anpassungsfaktor
Der Ausgangsbetrag folgt einem Faktor, der jährlich neu ermittelt wird. Er ergibt sich aus dem Anpassungsfaktor für die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und der Inflationsrate der Monate Juli bis Juni. Für 2026 lautet er 1,027.
Automatisch wirkt das nicht immer. Für 2025 nahm der Gesetzgeber die obersten Bundesorgane von der Anpassung aus, während die Obergrenzen für Länder und Gemeinden angehoben wurden. Solche Nullrunden sind der Grund, warum kursierende Tabellen häufig auseinandergehen.
Wo der Betrag im Vergleich steht
Innerhalb der in der Kundmachung erfassten Funktionen ist es der höchste:
| Funktion | Prozent | monatlich |
|---|---|---|
| Bundespräsident | 280 % | 27.421,50 Euro |
| Bundeskanzler | 250 % | 24.483,50 Euro |
| Vizekanzler mit Ressort | 220 % | 21.545,50 Euro |
| Bundesminister | 200 % | 19.586,80 Euro |
| Mitglied des Nationalrates | 100 % von III | 10.630,90 Euro |
Der Abstand zum Nationalratsabgeordneten beträgt damit rund das Zweieinhalbfache. Die vollständige Aufstellung samt Ländern und Gemeinden steht bei den Politikergehältern.
Was nicht dazuzählt
Die Zahl bezeichnet den persönlichen Bezug. Nicht enthalten sind:
- die Kosten der Präsidentschaftskanzlei mit ihren Bediensteten
- die Erhaltung und der Betrieb der Amtsräume
- Reisen in Ausübung des Amtes
- Sicherheitsvorkehrungen
Diese Posten sind Teil des Bundesbudgets und werden dort gesondert veranschlagt. Wer den Bezug mit den Gesamtkosten des Amtes vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Größen.
Wie die Sonderzahlungen besteuert werden, die auch hier vierzehn Bezüge ergeben, steht beim Weihnachtsgeld; die Systematik der Bezugsermittlung bei den Politikergehältern.
Quellen
- Rechnungshof, Kundmachung über den Anpassungsfaktor 2026, GZ 2025-0.776.059 vom 03.12.2025, abgerufen 03.09.2026
- Bundesbezügegesetz (RIS), abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Bezug des Bundespräsidenten?
27.421,50 Euro monatlich im Jahr 2026. Das entspricht 280 Prozent des Ausgangsbetrags II von 9.793,41 Euro.
Wie oft wird der Bezug ausgezahlt?
Vierzehnmal jährlich, wie bei anderen Dienstverhältnissen auch. Auf das Jahr gerechnet ergibt das rund 383.900 Euro brutto.
Wer legt den Betrag fest?
Niemand einzeln. Er ergibt sich aus dem im Gesetz festgelegten Prozentsatz und dem Ausgangsbetrag, den die Präsidentin des Rechnungshofes jährlich kundmacht.
Ist das der höchste Bezug im Staat?
Ja, unter den in der Kundmachung erfassten Funktionen. Der Bundeskanzler folgt mit 250 Prozent, der Vizekanzler mit Ressort mit 220 Prozent.
Steigt der Bezug jedes Jahr?
Grundsätzlich mit dem Anpassungsfaktor, für 2026 mit 1,027. Der Gesetzgeber kann die Anpassung aber aussetzen, wie er es für das Jahr 2025 getan hat.
Sind Amtsausstattung und Aufwand darin enthalten?
Nein. Die Zahl bezeichnet den persönlichen Bezug. Kosten der Amtsführung, der Präsidentschaftskanzlei und der Amtsräume sind Teil des Bundesbudgets und werden gesondert veranschlagt.