Gehaltsrechner Österreich 2026 - Brutto Netto Rechner
Gehaltsrechner 2026 für Österreich: Berechnen Sie Ihr Netto-Gehalt aus dem Brutto. Alle SV-Beiträge, Steuerstufen und Sonderzahlungen erklärt.
So funktioniert die Berechnung
Die Umrechnung von Brutto zu Netto ist in Österreich aufgrund der verschiedenen Abzüge nicht ganz trivial. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Absetzbeträge und die Besonderheit der 14 Monatsgehälter machen die Berechnung komplex.
Ob Sie ein Jobangebot bewerten, Ihre Gehaltsverhandlung vorbereiten oder einfach verstehen möchten, wo Ihr Geld hingeht — dieser Leitfaden gibt Ihnen alle Informationen, die Sie brauchen.
Grundlagen: So funktioniert die Gehaltsberechnung in Österreich
Das 14-Gehälter-System
In Österreich erhalten Arbeitnehmer in der Regel 14 Monatsgehälter pro Jahr. Neben den zwölf regulären Monatsgehältern gibt es das 13. Gehalt (Urlaubsgeld, meist im Juni) und das 14. Gehalt (Weihnachtsgeld, meist im November). Diese Sonderzahlungen sind ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Lohnsystems und genießen eine steuerliche Begünstigung.
Die Sonderzahlungen sind in den meisten Kollektivverträgen geregelt und stehen den Arbeitnehmern gesetzlich zu. Die steuerliche Begünstigung dieser Sonderzahlungen ist ein erheblicher Vorteil im internationalen Vergleich und macht Österreich für Arbeitnehmer attraktiv.
Der Weg vom Brutto zum Netto
Die Berechnung des Netto-Gehalts erfolgt in mehreren Schritten:
- Bruttogehalt (laut Dienstvertrag oder Kollektivvertrag)
- Minus Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmeranteil)
- Ergibt die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer
- Minus Lohnsteuer (nach Steuertarif)
- Plus Absetzbeträge (werden von der Steuer abgezogen)
- Ergibt das Netto-Gehalt
Für die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) gelten eigene Berechnungsregeln mit einem begünstigten Steuersatz.
Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Detail
Überblick über die SV-Beiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitgeber (Dienstgeber) und Arbeitnehmer (Dienstnehmer) aufgeteilt. Hier die Dienstnehmeranteile für Angestellte 2026:
| Beitrag | Abkürzung | DN-Anteil Angestellte | DN-Anteil Arbeiter |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | KV | 3,87 % | 3,87 % |
| Pensionsversicherung | PV | 10,25 % | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung | AV | 3,00 % | 3,00 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | WF | 0,50 % | 0,50 % |
| Arbeiterkammerumlage | AK | 0,50 % | 0,50 % |
| Gesamt | 18,12 % | 18,12 % |
Krankenversicherung (KV) — 3,87 %
Die Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Krankengeldbezug und weitere Gesundheitsleistungen ab. Der Beitragssatz beträgt für Angestellte 3,87 Prozent des Bruttogehalts. Zusammen mit dem Dienstgeberanteil von 3,78 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 7,65 Prozent.
Der zuständige Krankenversicherungsträger ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die seit 2020 die ehemaligen Gebietskrankenkassen ersetzt hat. Für bestimmte Berufsgruppen (Beamte, Selbstständige, Bauern) gibt es eigene Versicherungsträger.
Pensionsversicherung (PV) — 10,25 %
Die Pensionsversicherung ist der größte Posten bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Dienstnehmeranteil beträgt 10,25 Prozent, der Dienstgeberanteil 12,55 Prozent — insgesamt also 22,80 Prozent des Bruttogehalts. Diese Beiträge finanzieren die gesetzliche Alterspension, Invaliditätspension und Hinterbliebenenpension.
Die Pensionsversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die aktuell Beschäftigten finanzieren mit ihren Beiträgen die laufenden Pensionen. Im Gegenzug erwerben sie Anwartschaften auf eine eigene Pension.
Arbeitslosenversicherung (AV) — 3,00 %
Die Arbeitslosenversicherung finanziert das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe für den Fall der Arbeitslosigkeit. Der reguläre Beitragssatz beträgt 3,00 Prozent für den Dienstnehmer und 3,00 Prozent für den Dienstgeber.
Wichtig: Für Geringverdiener gibt es eine gestaffelte Reduktion des AV-Beitrags:
- Bis 1.951 Euro brutto/Monat: 0 % AV-Beitrag (Dienstnehmeranteil)
- 1.951 bis 2.128 Euro brutto/Monat: 1 % AV-Beitrag
- 2.128 bis 2.306 Euro brutto/Monat: 2 % AV-Beitrag
- Ab 2.306 Euro brutto/Monat: 3 % AV-Beitrag (voller Beitrag)
Wohnbauförderungsbeitrag (WF) — 0,50 %
Der Wohnbauförderungsbeitrag dient zur Finanzierung der geförderten Wohnbautätigkeit in Österreich. Er beträgt 0,50 Prozent für den Dienstnehmer und 0,50 Prozent für den Dienstgeber, also insgesamt 1 Prozent des Bruttogehalts.
Arbeiterkammerumlage (AK-Umlage) — 0,50 %
Die Arbeiterkammerumlage finanziert die Arbeiterkammer (AK), die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Der Beitrag beträgt 0,50 Prozent des Bruttogehalts und wird ausschließlich vom Dienstnehmer getragen. Die AK bietet dafür kostenlose Rechtsberatung, Konsumentenschutz und Interessenvertretung.
Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeit
Höchstbeitragsgrundlage 2026: Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge beträgt voraussichtlich 6.930 Euro. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, werden die SV-Beiträge nur bis zu diesem Betrag berechnet. Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt das Doppelte, also 13.860 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze 2026: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt voraussichtlich bei 539,12 Euro brutto pro Monat. Wer darunter liegt, zahlt keine regulären SV-Beiträge (nur Unfallversicherung vom Arbeitgeber). Geringfügig Beschäftigte können sich jedoch freiwillig selbst versichern (Opting-in) für ca. 73 Euro pro Monat.
Lohnsteuer 2026 — Berechnung Schritt für Schritt
Die Steuerstufen 2026
Nach Abzug der SV-Beiträge wird die Lohnsteuer nach dem progressiven Steuertarif berechnet:
| Jahreseinkommen (SV-bereinigt) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0 % |
| 13.539 bis 21.992 Euro | 20 % |
| 21.992 bis 36.458 Euro | 30 % |
| 36.458 bis 70.365 Euro | 40 % |
| 70.365 bis 104.859 Euro | 48 % |
| 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
| Über 1.000.000 Euro | 55 % |
Absetzbeträge, die die Lohnsteuer reduzieren
Folgende Absetzbeträge werden direkt von der berechneten Lohnsteuer abgezogen:
- Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro/Jahr (für alle aktiven Arbeitnehmer)
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: 756 Euro/Jahr (bei Einkommen bis 16.832 Euro)
- Familienbonus Plus: bis 2.200 Euro/Jahr pro Kind (bis 18 Jahre)
- Alleinverdienerabsetzbetrag: 572 Euro/Jahr (mit 1 Kind)
- Alleinerzieherabsetzbetrag: 572 Euro/Jahr (mit 1 Kind)
- Pendlereuro: 6 Euro pro km einfache Fahrtstrecke/Jahr
Berechnung der laufenden Monatsbezüge — Beispiel
Annahme: Angestellte, ledig, keine Kinder, 3.500 Euro brutto/Monat, Pendlerpauschale nein
Schritt 1: SV-Beiträge berechnen
- Bruttogehalt: 3.500,00 Euro
- SV-Beiträge (18,12 %): 3.500 x 0,1812 = 634,20 Euro
Schritt 2: Bemessungsgrundlage
- 3.500 - 634,20 = 2.865,80 Euro (monatlich)
- Auf das Jahr hochgerechnet: 2.865,80 x 12 = 34.389,60 Euro
Schritt 3: Lohnsteuer berechnen (jährlich)
- Bis 13.539: 0 Euro
- 13.539 bis 21.992 (8.309 Euro x 20 %): 1.661,80 Euro
- 21.992 bis 34.389,60 (12.772,60 Euro x 30 %): 3.831,78 Euro
- Jahressteuer vor Absetzbeträgen: 5.493,58 Euro
Schritt 4: Absetzbeträge abziehen
- Verkehrsabsetzbetrag: -496,00 Euro
- Jahressteuer nach Absetzbeträgen: 5.030,58 Euro
- Monatliche Lohnsteuer: 5.030,58 / 12 = 419,22 Euro
Schritt 5: Netto berechnen
- Brutto: 3.500,00 Euro
- SV-Beiträge: -634,20 Euro
- Lohnsteuer: -419,22 Euro
- Netto: 2.446,58 Euro
Sonderzahlungen: Das 13. und 14. Gehalt
Steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen
Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) werden in Österreich steuerlich begünstigt behandelt. Statt des progressiven Steuertarifs gilt ein fixer Steuersatz von nur 6 Prozent — allerdings erst nach Abzug eines jährlichen Freibetrags von 620 Euro.
Die Begünstigung gilt bis zu einem Sechstel der laufenden Jahresbezüge (das sogenannte “Sechstel”). Die ersten 620 Euro innerhalb dieses Sechstels sind komplett steuerfrei. Außerdem gilt der 6-%-Satz bis zur Sechstelgrenze.
Berechnung der Sonderzahlungen — Beispiel
Annahme: 3.500 Euro brutto/Monat, ein Sonderzahlung (z. B. Urlaubsgeld) von 3.500 Euro
- SV-Beiträge auf Sonderzahlung (17,12 %): 3.500 x 0,1712 = 599,20 Euro
- Verbleibend: 3.500 - 599,20 = 2.900,80 Euro
- Freibetrag: -620,00 Euro
- Steuerpflichtiger Betrag: 2.280,80 Euro
- Lohnsteuer (6 %): 2.280,80 x 0,06 = 136,85 Euro
- Netto Sonderzahlung: 3.500 - 599,20 - 136,85 = 2.763,95 Euro
Die steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen macht einen erheblichen Unterschied. Würde die Sonderzahlung zum regulären Tarif besteuert, wäre die Steuerbelastung deutlich höher.
Wichtig: SV-Beiträge bei Sonderzahlungen
Bei den Sonderzahlungen gibt es einen kleinen Unterschied bei den SV-Beiträgen: Die Arbeiterkammerumlage (0,50 %) und der Wohnbauförderungsbeitrag (0,50 %) fallen bei Sonderzahlungen nicht an. Daher beträgt der SV-Beitragssatz für Sonderzahlungen nur 17,12 % statt 18,12 %.
Unterschied Arbeiter und Angestellter
Historische Unterschiede
Traditionell gab es in Österreich erhebliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten — sowohl bei den SV-Beiträgen als auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und den Kündigungsfristen. In den letzten Jahren wurden diese Unterschiede Schritt für Schritt abgebaut.
Aktuelle Unterschiede 2026
Die SV-Beiträge für Arbeiter und Angestellte sind mittlerweile nahezu identisch. Der Hauptunterschied liegt im Krankenversicherungsträger und bei der Berechnung bestimmter Nebenleistungen.
Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurden die Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen. Beide Gruppen erhalten ab dem 1. Dienstjahr sechs Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt im Krankenstand. Die Dauer steigt mit der Betriebszugehörigkeit.
Die Kündigungsfristen wurden ebenfalls weitgehend angeglichen. Für Arbeiter gelten seit Oktober 2021 grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen wie für Angestellte (6 Wochen bis 5 Monate, abhängig von der Dienstzeit).
Sachbezüge und ihre steuerliche Behandlung
Was sind Sachbezüge?
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Geldgehalt vom Arbeitgeber erhält. Sie zählen zum Bruttogehalt und erhöhen damit die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Häufige Sachbezüge und ihre Bewertung
Firmenwagen (Privatnutzung):
- CO2-Emissionen über dem Grenzwert: 2 % der Anschaffungskosten, max. 960 Euro/Monat
- CO2-Emissionen unter dem Grenzwert: 1,5 % der Anschaffungskosten, max. 720 Euro/Monat
- Elektrofahrzeuge: 0 Euro Sachbezug (Vorsteuerabzug bis 40.000 Euro netto)
Dienstwohnung:
- Bewertung nach dem ortsüblichen Mietzins oder nach der Sachbezugswerteverordnung
- Vergünstigung möglich bei bestimmten Voraussetzungen
Essensgutscheine:
- Mahlzeitgutscheine bis 8 Euro/Tag: steuerfrei (wenn nur in Gaststätten einlösbar)
- Lebensmittelgutscheine bis 2 Euro/Tag: steuerfrei
Mitarbeiterbeteiligungen:
- Gratisaktien oder vergünstigte Aktien bis 4.500 Euro/Jahr steuerfrei (ab 2024 erhöht von 3.000 Euro)
Überstunden und ihre Besteuerung
Überstundenzuschläge und Steuerfreiheit
In Österreich gibt es steuerliche Begünstigungen für Überstundenzuschläge:
- Zuschlag für die ersten 10 Überstunden/Monat (50 %): Der Zuschlag ist bis zu 120 Euro pro Monat steuerfrei
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Die Zuschläge (50 % bzw. 100 %) sind bis zu 360 Euro pro Monat steuerfrei
Überstundenpauschale (All-in-Gehalt)
Bei einer Überstundenpauschale wird ein monatlicher Fixbetrag für eine bestimmte Anzahl an Überstunden vereinbart. Die Pauschale wird wie laufendes Gehalt behandelt und erhöht die SV-Beitragsgrundlage. Die steuerfreien Überstundenzuschläge können auch bei einer Überstundenpauschale geltend gemacht werden.
Bei einem All-in-Gehalt ist die Abgeltung sämtlicher Überstunden im Gehalt inkludiert. Auch hier muss der Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung die steuerfreien Zuschläge berücksichtigen. Es empfiehlt sich, die Aufteilung des All-in-Gehalts in Grundgehalt und Überstundenpauschale vertraglich festzuhalten.
Gehaltsrechner: Schritt-für-Schritt-Anleitung
So verwenden Sie einen Online-Gehaltsrechner
Um Ihr Netto-Gehalt schnell und einfach zu berechnen, können Sie einen Online-Gehaltsrechner verwenden. Folgende Informationen benötigen Sie dafür:
- Bruttogehalt (monatlich oder jährlich)
- Beschäftigungsart (Angestellter, Arbeiter, freier Dienstnehmer)
- Bundesland (für eventuell unterschiedliche Regelungen)
- Familienstand und Anzahl der Kinder
- Pendlerpauschale (ja/nein, kleine/große Variante, Entfernung)
- Sachbezüge (Firmenwagen, Dienstwohnung etc.)
- Freibeträge (z. B. Freibetragsbescheid vom Finanzamt)
Typische Brutto-Netto-Umrechnungen 2026
Hier eine Übersicht typischer Gehälter und ihrer Netto-Werte (Angestellter, ledig, keine Kinder, keine Pendlerpauschale):
| Brutto/Monat | SV-Beiträge | Lohnsteuer | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| 2.000 Euro | 362,40 Euro | 67,08 Euro | 1.570,52 Euro |
| 2.500 Euro | 453,00 Euro | 156,55 Euro | 1.890,45 Euro |
| 3.000 Euro | 543,60 Euro | 272,71 Euro | 2.183,69 Euro |
| 3.500 Euro | 634,20 Euro | 419,22 Euro | 2.446,58 Euro |
| 4.000 Euro | 724,80 Euro | 577,35 Euro | 2.697,85 Euro |
| 5.000 Euro | 905,00 Euro | 923,22 Euro | 3.171,78 Euro |
Die tatsächlichen Werte können je nach individueller Situation (Absetzbeträge, Pendlerpauschale, Familienbonus) abweichen.
Besonderheiten bei der Gehaltsberechnung
Freibetragsbescheid
Ein Freibetragsbescheid kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben. Der Freibetrag wird dann bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt, sodass Sie nicht bis zur Arbeitnehmerveranlagung auf die Steuergutschrift warten müssen.
Mehrere Dienstverhältnisse
Bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen wird in jedem Dienstverhältnis separat versteuert. Da dabei der Steuerfreigrenzbetrag und die Absetzbeträge mehrfach berücksichtigt werden, ergibt sich in der Regel eine Steuernachzahlung bei der Arbeitnehmerveranlagung. Eine Pflichtveranlagung ist in diesem Fall verpflichtend.
Teilzeitbeschäftigung
Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Gehalt anteilig berechnet. Die SV-Beiträge werden prozentual vom tatsächlichen Bruttogehalt berechnet. Die Lohnsteuer wird auf Basis des tatsächlichen Jahreseinkommens ermittelt, wobei durch das niedrigere Einkommen ein größerer Anteil in die niedrigeren Steuerstufen fällt.
Gehaltserhöhungen und unterjährige Änderungen
Wenn sich das Gehalt während des Jahres ändert (z. B. durch eine Gehaltserhöhung oder einen Jobwechsel), wird die Lohnsteuer auf Basis der Hochrechnung des aktuellen Monatsgehalts auf ein Jahreseinkommen berechnet. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird dann das tatsächliche Jahreseinkommen als Grundlage herangezogen, was zu einer Nachzahlung oder Gutschrift führen kann.
Tipps für die Gehaltsverhandlung
Netto statt Brutto denken
Bei Gehaltsverhandlungen sollten Sie immer den Netto-Effekt im Auge behalten. Eine Brutto-Erhöhung von 100 Euro bedeutet netto je nach Steuerstufe nur 52 bis 80 Euro mehr. Manchmal sind steuerfreie Benefits (z. B. Essensgutscheine, Jobticket, Homeoffice-Pauschale) netto mehr wert als eine Brutto-Erhöhung.
Steuerfreie Gehaltsbestandteile
Folgende Gehaltsbestandteile sind ganz oder teilweise steuerfrei und können bei einer Gehaltsverhandlung interessant sein:
- Essensgutscheine: bis 8 Euro/Tag steuerfrei (bei Gaststätten)
- Jobticket: vollständig steuerfrei seit 2021
- Zukunftsvorsorge (betriebliche Altersvorsorge): steuerbegünstigt
- Mitarbeiterbeteiligungen: bis 4.500 Euro/Jahr steuerfrei
- Homeoffice-Pauschale: bis 3 Euro/Tag (max. 300 Euro/Jahr) steuerfrei
- E-Ladeinfrastruktur: Ladestrom für E-Auto steuerfrei
Kollektivvertragliche Mindestgehälter
In Österreich werden die Mindestgehälter überwiegend durch Kollektivverträge (KV) geregelt. Der KV legt das Mindestgehalt für Ihre Berufsgruppe und Erfahrungsstufe fest. Es ist wichtig, den geltenden KV zu kennen, um bei Gehaltsverhandlungen eine solide Basis zu haben. Die meisten KV-Gehälter werden jährlich im Rahmen von KV-Verhandlungen angepasst.
Spezialfälle bei der Gehaltsberechnung
Freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmer sind eine Besonderheit des österreichischen Arbeitsrechts. Sie arbeiten zwar im Wesentlichen wie Angestellte, haben aber mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitsortes. Die Gehaltsberechnung unterscheidet sich in einigen Punkten:
- SV-Beiträge werden ähnlich wie bei Angestellten berechnet
- Die Lohnsteuer wird vom Auftraggeber einbehalten
- Es gibt kein 13. und 14. Gehalt (außer es wird vertraglich vereinbart)
- Kein Anspruch auf Urlaubs- und Krankenentgelt (außer vertraglich vereinbart)
Lehrlinge
Für Lehrlinge gelten besondere Regelungen bei der Gehaltsberechnung:
- Die Lehrlingsentschädigung wird im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt
- Lehrlinge zahlen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge (DN-Anteil)
- Die Krankenversicherung beträgt ebenfalls 3,87 % des Bruttobezugs
- Lehrlinge haben Anspruch auf die begünstigten Sonderzahlungen (13./14. Gehalt)
- Aufgrund des niedrigeren Einkommens fällt oft keine oder nur geringe Lohnsteuer an
Geringfügig Beschäftigte
Wer unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 539,12 Euro/Monat verdient, hat besondere Konditionen:
- Keine regulären SV-Beiträge (nur Unfallversicherung durch den Arbeitgeber)
- Keine Lohnsteuer (aufgrund des niedrigen Einkommens)
- Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung für ca. 73 Euro/Monat (Kranken- und Pensionsversicherung)
- Achtung: Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen hat und insgesamt über die Geringfügigkeitsgrenze kommt, wird nachträglich SV-pflichtig
Werkverträge und Honorarnoten
Selbstständige, die auf Werkvertragsbasis arbeiten und Honorarnoten legen, unterliegen nicht der Lohnsteuer, sondern der Einkommensteuer. Der Auftraggeber behält keine SV-Beiträge oder Steuern ein — der Werkvertragsnehmer muss selbst für seine Sozialversicherung (SVS) und Einkommensteuer sorgen. Die Gehaltsberechnung entfällt hier komplett, da keine Lohnabrechnung erstellt wird.
Dienstvertrag und Kollektivvertrag verstehen
Was steht im Dienstvertrag?
Der Dienstvertrag ist die Grundlage der Gehaltsberechnung. Er regelt unter anderem:
- Das monatliche Bruttogehalt oder den Stundenlohn
- Die wöchentliche Normalarbeitszeit (in der Regel 38,5 oder 40 Stunden)
- Sonderzahlungen (Verweis auf den Kollektivvertrag)
- Überstundenregelungen oder All-in-Vereinbarungen
- Sachbezüge (Firmenwagen, Dienstwohnung etc.)
- Zulagen und Prämien
Kollektivvertrag (KV)
Der Kollektivvertrag ist eine zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung ausgehandelte Vereinbarung, die Mindeststandards festlegt. Für die Gehaltsberechnung ist der KV wichtig, weil er bestimmt:
- Mindestgehälter nach Verwendungsgruppen und Berufsjahren
- Sonderzahlungen (meistens je ein volles Monatsgehalt als Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Überstundenzuschläge (oft über dem gesetzlichen Minimum von 50 %)
- Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen
- Vorrückungen (automatische Gehaltserhöhungen nach Dienstjahren)
In Österreich sind ca. 98 % aller Arbeitnehmer von einem Kollektivvertrag erfasst — eine der höchsten Abdeckungsraten weltweit. Den für Sie geltenden KV finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer (WKO) oder erfahren Sie bei der Arbeiterkammer (AK).
Überzahlung
Viele Arbeitnehmer erhalten ein Gehalt, das über dem KV-Mindestgehalt liegt (sogenannte “Überzahlung” oder “Ist-Gehalt”). Bei KV-Erhöhungen wird in der Regel nur das KV-Mindestgehalt angehoben. Ob die Überzahlung ebenfalls steigt, hängt vom Verhandlungsergebnis und vom individuellen Dienstvertrag ab.
FinanzOnline: Der digitale Steuerausgleich
So funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung online
Über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung bequem online durchführen. Nach dem Login finden Sie unter “Erklärungen” das Formular L1, in dem Sie alle relevanten Daten eingeben:
- Werbungskosten (L1, Kennzahl 719-724): Berufsbedingte Ausgaben über dem Pauschale von 132 Euro
- Sonderausgaben (L1, Kennzahl 450-460): Kirchenbeiträge, Spenden, Versicherungen
- Außergewöhnliche Belastungen (L1, Kennzahl 730-737): Krankheitskosten, Behinderungen
- Familienbonus Plus (L1, Kennzahl 791): Falls nicht bereits beim Arbeitgeber beantragt
- Pendlerpauschale (L1, Kennzahl 718): Falls nicht bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt
FinanzOnline berechnet automatisch, ob Sie eine Gutschrift oder eine Nachzahlung erhalten. Die Gutschrift wird in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen auf Ihr Konto überwiesen. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt automatisch durch das Finanzamt, wenn Sie keine eigene Erklärung abgeben — allerdings werden dabei nur die dem Finanzamt bekannten Daten berücksichtigt.
Abfertigung alt und neu
Abfertigung Alt (Dienstbeginn vor 1.1.2003)
Für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat (und die nicht in das neue System gewechselt sind), gilt die “Abfertigung Alt”. Die Abfertigung wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Auflösung, Pensionsantritt) als einmalige Zahlung fällig:
- Nach 3 Jahren: 2 Monatsgehälter
- Nach 5 Jahren: 3 Monatsgehälter
- Nach 10 Jahren: 4 Monatsgehälter
- Nach 15 Jahren: 6 Monatsgehälter
- Nach 20 Jahren: 9 Monatsgehälter
- Nach 25 Jahren: 12 Monatsgehälter
Die Abfertigung Alt wird steuerlich begünstigt besteuert (6 % nach Abzug eines Freibetrags).
Abfertigung Neu (Dienstbeginn ab 1.1.2003)
Im neuen System zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Dieser Beitrag erscheint auf vielen Gehaltsabrechnungen im Informationsbereich (Dienstgeberbeiträge), wird aber nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Die Ansprüche aus der MVK bleiben auch bei einem Jobwechsel erhalten und werden zum neuen Arbeitgeber “mitgenommen”. Die Auszahlung erfolgt bei Beendigung des Dienstverhältnisses (nach mindestens 3 Jahren Einzahlung) oder bei Pensionsantritt. Es gibt auch die Möglichkeit, das Guthaben weiterzusparen oder in eine Zusatzpension umzuwandeln.
Jahresbonus, Prämien und variable Vergütung
Steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen
Jahresboni, Leistungsprämien und erfolgsabhängige Vergütungen werden steuerlich als laufende Bezüge behandelt — sie genießen also nicht die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen (6 %). Stattdessen werden sie zum regulären progressiven Tarif besteuert.
Das bedeutet in der Praxis: Bei einem Brutto-Bonus von 5.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 40 % plus SV-Beiträge bleibt netto deutlich weniger übrig als bei einer Sonderzahlung gleicher Höhe. Manche Arbeitgeber gestalten Bonuszahlungen deshalb als 15. oder 16. Gehalt, um in den Genuss der Sechstelregelung zu kommen — dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Provisionen und Verkaufsprämien
Provisionen werden als laufender Bezug in dem Monat versteuert, in dem sie ausbezahlt werden. Da Provisionen das monatliche Brutto erhöhen, kann dies zu einer höheren Lohnsteuer in dem betreffenden Monat führen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird das Jahreseinkommen neu berechnet, was in manchen Fällen zu einer Gutschrift führen kann.
Die Gehaltsberechnung in Österreich ist durch die vielen Abzüge und Besonderheiten nicht ganz einfach — aber nachvollziehbar, wenn man die Grundlagen kennt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- SV-Beiträge betragen für Angestellte insgesamt 18,12 % des Bruttobezugs
- Die Lohnsteuer wird progressiv nach Steuerstufen berechnet
- Absetzbeträge reduzieren die Steuerlast direkt
- Sonderzahlungen werden mit nur 6 % begünstigt besteuert
- Sachbezüge und Überstunden haben eigene Berechnungsregeln
Nutzen Sie einen Online-Gehaltsrechner, um Ihr individuelles Netto-Gehalt zu berechnen, und machen Sie unbedingt jedes Jahr die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline. In den meisten Fällen ergibt sich eine Gutschrift, die direkt auf Ihr Konto überwiesen wird.
Weiterführende Artikel
- Durchschnittsgehalt Österreich 2026
- Brutto-Netto-Rechner
- Lohnsteuertabelle 2026
- Alle Gehälter nach Beruf
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich mein Netto-Gehalt in Österreich 2026?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18,12 % für Angestellte) abgezogen. Vom verbleibenden Betrag wird die Lohnsteuer nach den aktuellen Steuerstufen berechnet. Davon werden Absetzbeträge abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Gehalt.
Wie hoch sind die SV-Beiträge für Angestellte 2026?
Die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte betragen 2026 insgesamt 18,12 % des Bruttogehalts: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 3,00 %, Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 % und Arbeiterkammerumlage 0,50 %.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich?
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 voraussichtlich 539,12 Euro brutto pro Monat. Bis zu diesem Betrag fallen keine regulären Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer an. Lediglich die Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Wie werden Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) in Österreich besteuert?
Das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind in Österreich steuerlich begünstigt. Sie werden mit einem fixen Steuersatz von 6 % besteuert (nach Abzug eines Freibetrags von 620 Euro), statt mit dem regulären progressiven Steuertarif. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Ländern.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter bei den SV-Beiträgen?
Die SV-Beiträge für Arbeiter und Angestellte wurden weitgehend angeglichen. Der Hauptunterschied liegt bei der Krankenversicherung: Angestellte zahlen 3,87 %, Arbeiter 3,87 %. Der Dienstgeberanteil unterscheidet sich geringfügig. Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen jedoch noch Unterschiede.
Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?
Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung beträgt 2026 voraussichtlich 6.930 Euro brutto pro Monat (für laufende Bezüge). Für Sonderzahlungen gilt eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 Euro. Einkommen über diesen Grenzen ist SV-beitragsfrei.
Was sind Sachbezüge und wie wirken sie sich auf das Gehalt aus?
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Geldgehalt gewährt, z. B. Firmenwagen, Dienstwohnung oder Essensgutscheine. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für SV-Beiträge und Lohnsteuer. E-Autos als Firmenwagen sind mit 0 Euro Sachbezug begünstigt.
Was ist eine Überstundenpauschale und wie wird sie versteuert?
Eine Überstundenpauschale ist eine monatliche Pauschalabgeltung für eine bestimmte Anzahl an Überstunden. Sie wird wie laufendes Gehalt versteuert, wobei der Zuschlag für die ersten 10 Überstunden pro Monat (50 % Zuschlag) bis zu 120 Euro pro Monat steuerfrei ist.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.