KV-Verhandlungen in Österreich: Ablauf, Formel, Abschlüsse

Wie ein KV-Abschluss entsteht: rollierende Inflation, Benya-Formel, Ist- gegen Mindestlohn. Dazu die Abschlüsse 2026 von Metallern, Handel und Sozialwirtschaft.

Stand: 03. September 2026 13 Min. Lesezeit

Rund 95 Prozent der Beschäftigten in Österreich bekommen ihre jährliche Gehaltserhöhung weder vom Gesetzgeber noch vom Chef, sondern aus einer Verhandlung, an der sie nicht teilnehmen. Über 800 Kollektivverträge legen die Mindestlöhne fest, und jeder wird regelmäßig neu ausgehandelt, die meisten jedes Jahr. 2025 stiegen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne laut Statistik Austria im Schnitt um 3,9 Prozent, einen Prozentpunkt über der Inflation des Vorjahres.

Die Abschlüsse für 2026 fielen deutlich niedriger aus. Die Metaller einigten sich in einer einzigen Runde auf 1,41 Prozent für die Ist-Löhne, unter der rollierenden Inflation von 2,8 Prozent. Der Handel kam auf 2,55 Prozent, die Sozialwirtschaft nach fünf Runden und Streikdrohung auf 2,6 Prozent, der öffentliche Dienst auf sechs Nullmonate und dann 3,3 Prozent.

Wer verhandelt und für wen das Ergebnis gilt

Ein Kollektivvertrag ist nach § 2 Arbeitsverfassungsgesetz eine schriftliche Vereinbarung zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Wer das ist, sagt § 4: zum einen die gesetzlichen Interessenvertretungen, also die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammern und die Kammern der freien Berufe, zum anderen freiwillige Berufsvereinigungen, die nach ihren Statuten Arbeitsbedingungen regeln, in einem größeren Wirkungsbereich tätig sind, maßgebende wirtschaftliche Bedeutung haben und von der Gegenseite unabhängig sind. Das sind die Gewerkschaften des ÖGB und Arbeitgeberverbände wie die Sozialwirtschaft Österreich.

In der Praxis sitzen sich ein Fachverband oder eine Bundessparte der Wirtschaftskammer und eine Gewerkschaft gegenüber: bei den Metallern der Fachverband Metalltechnische Industrie und die PRO-GE, im Handel die Bundessparte Handel und die GPA, in der Sozialwirtschaft der Arbeitgeberverband SWÖ und GPA gemeinsam mit vida. Der Staat sitzt nicht am Tisch. Das Sozialministerium beschreibt seine Rolle entsprechend zurückhaltend: Kollektivverträge regeln neben dem Mindestentgelt weitere wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen, geschlossen zwischen den Vertretungen beider Seiten.

Drei Paragrafen erklären, warum das Ergebnis fast jeden erreicht:

  • Normwirkung (§ 11): Die Bestimmungen des Kollektivvertrags sind innerhalb seines Geltungsbereichs unmittelbar rechtsverbindlich, wie ein Gesetz. Niemand muss sie in den Arbeitsvertrag übernehmen
  • Außenseiterwirkung (§ 12): Die Rechtswirkungen treten auch für Arbeitnehmer ein, die selbst nicht Mitglied der Gewerkschaft sind. Entscheidend ist nach § 8 die Mitgliedschaft des Arbeitgebers. Weil Unternehmen der Wirtschaftskammer verpflichtend angehören, sind fast alle Arbeitgeber kollektivvertragsangehörig
  • Günstigkeitsprinzip (§ 3): Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung können den Kollektivvertrag weder aufheben noch beschränken. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind

Läuft ein Kollektivvertrag aus, ohne dass ein neuer steht, bleiben seine Wirkungen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse nach § 13 aufrecht. Für Bereiche ohne kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband gibt es zwei Ersatzinstrumente beim Bundeseinigungsamt: Ein bestehender Kollektivvertrag kann nach § 18 zur Satzung erklärt und damit auf Außenstehende ausgedehnt werden, oder das Amt setzt nach § 22 einen Mindestlohntarif fest. Die Satzung ist laut Sozialministerium eine Verordnung zur Erweiterung des Geltungsbereichs eines Kollektivvertrags; die geltenden sind im RIS abrufbar.

Dass Österreich trotzdem keinen gesetzlichen Mindestlohn hat, ist die Kehrseite dieses Systems: Die Untergrenze steht in über 800 Verträgen, nicht in einem Gesetz.

Zwei Zahlen pro Abschluss: KV-Lohn und Ist-Lohn

Jeder Abschluss nennt zwei Erhöhungen. Die erste gilt für die Mindestlöhne der Tabelle, die zweite für die Ist-Löhne, also das tatsächlich bezahlte Gehalt einschließlich Überzahlung. Beide fallen regelmäßig auseinander:

AbschlussMindestlöhneIst-Löhne
Metallindustrie ab 1.11.2025+2,0 %+1,41 %
Metallindustrie ab 1.11.2026+2,1 %+1,9 %
Sozialwirtschaft ab 1.4.2026+2,6 %+2,4 %
Elektro- und Elektronikindustrie ab 1.5.2026+3,0 %bis +2,7 %
Telekommunikation ab 1.9.2026+3,2 %+2,5 %, höchstens 150 Euro

Der Handel ging einen dritten Weg: Die Mindestgehälter steigen um 2,55 Prozent, die betragsmäßige Überzahlung bleibt aufrecht. Wer über dem Mindestgehalt verdient, bekommt also denselben Eurobetrag wie die Tabelle, nicht denselben Prozentsatz. Ein Rechenbeispiel: Steigt ein Mindestgehalt von 2.400 Euro um 2,55 Prozent, sind das 61,20 Euro. Eine Angestellte mit 2.600 Euro erhält ebenfalls 61,20 Euro mehr, für sie sind das 2,35 Prozent.

Einmalzahlungen verschieben das Bild noch einmal. Die Metaller erhalten laut PRO-GE zwei Kaufkraftsicherungsprämien von je 500 Euro im Dezember 2025 und im Juli 2026, oder nach Betriebsvereinbarung stattdessen bis zu vier freie Tage. Bei 3.000 Euro Ist-Lohn bringt die Erhöhung um 1,41 Prozent 42,30 Euro im Monat, mit den Sonderzahlungen 592,20 Euro im Jahr. Die beiden Prämien wiegen mit 1.000 Euro im ersten Jahr mehr als die Erhöhung selbst, aber sie bleiben nicht in der Lohntabelle. Der Handel verzichtete laut ORF ausdrücklich auf Einmalzahlungen, um die Erhöhung dauerhaft zu machen.

Die Formel dahinter: rollierende Inflation plus Produktivität

Die Gewerkschaften begründen ihre Forderungen seit Jahrzehnten mit der Benya-Formel, benannt nach Anton Benya, ÖGB-Präsident von 1963 bis 1987. Das Magazin Arbeit&Wirtschaft fasst sie so: Lohnsteigerung gleich Inflation plus mittelfristiger gesamtwirtschaftlicher Produktivitätszuwachs. Gesamtwirtschaftlich deshalb, damit Branchen mit geringem Produktivitätswachstum wie die Pflege nicht abgehängt werden.

Die Inflation darin ist die rollierende: der Durchschnitt der monatlichen Teuerungsraten der zwölf Monate vor Verhandlungsbeginn. Für die Metaller-Runde 2025 waren das laut ORF die Monate September 2024 bis August 2025 mit 2,8 Prozent. Die Arbeitgeber setzten dem in dieser Runde das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent entgegen.

Der Handel hatte die Formel 2024 sogar in den Vertrag geschrieben: Für 2026 sollten die Gehälter um die rollierende Inflation plus 0,5 Prozent steigen, gestaffelt bis 2,9 Prozent Inflation, ab 3,0 Prozent war neu zu verhandeln. Genau das trat ein. Laut ORF lag die Inflation von Oktober 2024 bis September 2025 über der Schwelle, die Arbeitgeber boten in der zweiten Runde 2,25 Prozent, die Gewerkschaft forderte 2,9, die Einigung in der dritten Runde am 24. November 2025 lag mit 2,55 Prozent in der Mitte. Die Formel hatte ihre Neuverhandlungsklausel ausgelöst und war damit außer Kraft.

Über längere Zeit hält die Formel besser, als die Krisenjahre vermuten lassen. Der Tariflohnindex der Statistik Austria misst die kollektivvertraglichen Mindestlöhne:

JahrAnstieg MindestlöhneInflation des Vorjahres
2023+7,6 %8,5 %
2024+8,5 %7,8 %
2025+3,9 %2,9 %

Seit 2000 stiegen die Mindestlöhne im Schnitt um 2,9 Prozent pro Jahr. 2023 blieb der Abschluss 0,9 Prozentpunkte unter der Inflation des Vorjahres, 2024 lag er 0,7 Punkte darüber, 2025 einen Punkt. Arbeiter erhielten 2025 mit 4,2 Prozent mehr als Angestellte mit 3,8 und öffentlich Bedienstete mit 3,6 Prozent.

Die Herbstlohnrunde: Metaller als Maßstab

Die Metallindustrie verhandelt traditionell als erste große Branche, meist Ende September, und ihr Abschluss gilt als Orientierung für die folgenden. 2025 brach sie mit ihrer eigenen Tradition: Statt einer Forderungsübergabe mit anschließendem Ringen über mehrere Runden gab es am 22. September 2025 eine Einigung in der ersten Runde, für zwei Jahre. Reinhold Binder von der PRO-GE nannte es einen Krisenabschluss auf Zeit, der die rollierende Inflation nicht voll abdeckt. Christian Knill vom Fachverband sprach vom ersten Schritt seit Jahren in Richtung Wettbewerbsfähigkeit. Betroffen sind rund 190.000 Beschäftigte.

Die Folge für den Kalender: Im Herbst 2026 findet keine Metaller-Runde statt, die zweite Stufe von 2,1 und 1,9 Prozent ist bereits fixiert. Die große Verhandlung des Herbstes 2026 ist damit der Handel, dessen Abschluss nur für 2026 gilt. In den vergangenen Jahren begannen die Runden für die 430.000 Angestellten und 20.000 Lehrlinge im Oktober oder November.

Die Sozialwirtschaft zeigt, wie eine Runde aussieht, wenn sie nicht in einer Sitzung endet. Für die 130.000 Beschäftigten in privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen forderten GPA und vida vier Prozent. Die Einigung kam laut GPA am 27. Jänner 2026 in der fünften Runde nach 17 Verhandlungsstunden, geplante österreichweite Streiks wurden abgesagt. Das Ergebnis: 2,6 Prozent auf die Mindestgehälter und 2,4 Prozent auf die Ist-Gehälter ab 1. April 2026, für Jänner 2027 mindestens 2,3 Prozent. Steigt die Inflation über 2,3 Prozent, wird die Differenz zur Hälfte abgegolten, höchstens bis 2,5 Prozent. Dazu kommen Rahmenrechte, etwa die Anrechnung von Zivil- und Präsenzdienst als Vordienstzeit.

Der öffentliche Dienst ist formal kein Kollektivvertrag. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhandelt mit der Regierung, das Ergebnis wird als Gesetz beschlossen. Für 2026 wurde laut ORF ein bereits fixierter Abschluss aufgeschnürt: sechs Nullmonate, dann 3,3 Prozent ab 1. Juli 2026, je ein Prozent ab August 2027 und September 2028. Was das für einzelne Berufe bedeutet, zeigen die Tabellen für Richter, Polizei und Lehrer.

Abschlüsse 2026 im Überblick

Die Liste des ÖGB mit Stand 12. Juni 2026, ergänzt um die Abschlüsse der Metaller und des öffentlichen Dienstes:

BrancheBeschäftigteErhöhunggültig ab
Metallindustrierund 190.000Mindestlöhne +2,0 %, Ist +1,41 %1.11.2025
Handel, Angestellte430.000Mindestgehälter +2,55 %1.1.2026
Handel, Arbeiter-+2,55 %1.1.2026
IT-Angestellte90.000Mindestgehälter +3,1 bis +2,7 %, gestaffeltrückwirkend 1.1.2026
Arbeitskräfteüberlassung70.000Mindestlöhne +2,3 %, 2027 bereits mit +2,0 % fixiert1.1.2026
Private Autobusbetriebe-KV-Löhne +3,3 %1.1.2026
Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie-+3,2 % auf Ist und Mindestbezüge1.2.2026
Sozialwirtschaft130.000Mindestgehälter +2,6 %, Ist +2,4 %1.4.2026
Speditionen, Angestellte-bis +2,95 %1.4.2026
Speditions- und Lagereiarbeiter-+2,8 %1.4.2026
Privatkrankenanstalten10.000+3 % bis 3.750 Euro1.4.2026
Elektro- und Elektronikindustrie60.000Mindestlöhne +3 %, Ist bis +2,7 %1.5.2026
Bau, Angestellte-+3 bis +3,6 %1.5.2026
Journalisten an Tages- und Wochenzeitungen-+2,7 %1.6.2026
Öffentlicher Dienst-+3,3 % per Gesetz1.7.2026
Telekommunikation-Mindestgehälter +3,2 %, Ist +2,5 %1.9.2026
Tourismus250.000im Schnitt +3,02 %, Lehrlinge +3,44 %1.10.2026
Metallindustrie, zweite Stuferund 190.000Mindestlöhne +2,1 %, Ist +1,9 %1.11.2026

Die Spanne reicht von 1,41 Prozent bei den Ist-Löhnen der Metaller bis 3,6 Prozent bei den Bauangestellten. Ein Muster zeigt sich in den Stichtagen: Wer im Jänner abschließt, hat die rollierende Inflation des Vorjahres als Basis, wer im Herbst verhandelt, die des laufenden Jahres. Deshalb lassen sich zwei Abschlüsse desselben Jahres nicht ohne Blick auf den Stichtag vergleichen.

Was das für die eigene Gehaltserhöhung heißt

Die Erhöhung kommt automatisch. Weil der Kollektivvertrag unmittelbar rechtsverbindlich ist, muss niemand sie beantragen oder verhandeln; sie steht auf der Gehaltsabrechnung des Monats, in dem der neue Vertrag gilt. Bei rückwirkenden Abschlüssen wie in der IT-Branche, deren Einigung nach sieben Runden rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gilt, wird die Differenz nachgezahlt.

Welcher Prozentsatz auf dem eigenen Konto ankommt, hängt von drei Fragen ab. Erstens: Welcher Kollektivvertrag gilt? Das bestimmt die Fachgruppe des Arbeitgebers in der Wirtschaftskammer, nicht der eigene Beruf; eine Buchhalterin im Metallbetrieb fällt unter den Metaller-KV. Zweitens: Wird das Ist-Gehalt erhöht oder nur das Mindestgehalt? Steht im Abschluss nur die Tabelle, bleibt die Überzahlung in Euro gleich. Drittens: Gibt es eine Deckelung, wie die 150 Euro in der Telekommunikation oder die 3.750 Euro in den Privatkrankenanstalten? Dann bekommen höhere Gehälter prozentuell weniger.

Für Abschlüsse mit Ist-Erhöhung gilt: Ein Arbeitgeber, der die Erhöhung nicht weitergibt, verstößt gegen den Kollektivvertrag, auch wenn der Arbeitsvertrag nichts dazu sagt. Der Anspruch besteht aus § 11 Arbeitsverfassungsgesetz, nicht aus dem Vertrag.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wer verhandelt Kollektivverträge in Österreich?

Kollektivvertragsfähige Körperschaften nach § 4 Arbeitsverfassungsgesetz: auf Arbeitgeberseite meist ein Fachverband der Wirtschaftskammer, auf Arbeitnehmerseite eine Gewerkschaft des ÖGB wie PRO-GE, GPA oder vida. Der Staat sitzt nicht am Tisch. Der öffentliche Dienst ist die Ausnahme, dort verhandelt die Gewerkschaft mit der Regierung, und das Ergebnis wird als Gesetz beschlossen.

Gilt der KV-Abschluss auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder?

Ja. Nach § 12 Arbeitsverfassungsgesetz treten die Rechtswirkungen des Kollektivvertrags auch für Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers ein, die selbst nicht Mitglied sind. Entscheidend ist die Mitgliedschaft des Arbeitgebers, und die besteht über die Wirtschaftskammer verpflichtend. So kommen rund 95 Prozent Abdeckung zustande.

Was ist die rollierende Inflation?

Der Durchschnitt der monatlichen Inflationsraten der zwölf Monate vor Verhandlungsbeginn. Für die Metaller-Runde im September 2025 waren das die Monate September 2024 bis August 2025 mit 2,8 Prozent. Sie ist die Verhandlungsbasis der Gewerkschaften, nicht das Ergebnis.

Was ist der Unterschied zwischen KV-Erhöhung und Ist-Erhöhung?

Die KV-Erhöhung gilt für die Mindestlöhne der Tabelle, die Ist-Erhöhung für das tatsächlich bezahlte Gehalt einschließlich Überzahlung. Bei den Metallern stiegen im November 2025 die Mindestlöhne um 2 Prozent, die Ist-Löhne um 1,41 Prozent. Im Handel steigen nur die Mindestgehälter um 2,55 Prozent, die Überzahlung bleibt in Euro gleich, prozentuell wird das Plus damit kleiner.

Was haben die Metaller für 2025 und 2026 abgeschlossen?

Einen Zweijahresabschluss, vereinbart in einer einzigen Verhandlungsrunde am 22. September 2025: Ab 1. November 2025 steigen die Mindestlöhne um 2 Prozent und die Ist-Löhne um 1,41 Prozent, ab 1. November 2026 um 2,1 und 1,9 Prozent. Dazu kommen zwei Einmalzahlungen von je 500 Euro oder alternativ je zwei freie Tage. Im Herbst 2026 wird bei den Metallern deshalb nicht verhandelt.

Wann kommt die nächste Erhöhung im Handel?

Die Mindestgehälter der 430.000 Handelsangestellten stiegen am 1. Jänner 2026 um 2,55 Prozent, die Handelsarbeiter folgten mit demselben Satz. Dieser Abschluss gilt für 2026. Für 2027 wird im Herbst 2026 neu verhandelt, in den vergangenen Jahren begannen die Runden im Oktober oder November.

Warum lagen die Abschlüsse 2026 unter der Inflation?

Weil beide Seiten Krisenabschlüsse vereinbart haben. Der Chefverhandler der PRO-GE nannte den Metallerabschluss selbst einen Krisenabschluss auf Zeit, der die rollierende Inflation nicht voll abdeckt. Über längere Zeit sieht das anders aus: Seit 2000 stiegen die Mindestlöhne laut Statistik Austria im Schnitt um 2,9 Prozent pro Jahr, 2025 um 3,9 Prozent und damit einen Prozentpunkt über der Inflation des Vorjahres.