Mindestlohn | Österreich 2026

Mindestlohn Österreich 2026: Kein gesetzlicher, dafür KV-Mindestlöhne und 1.500 Euro Mindestbetrag im Überblick. Jetzt informieren.

Aktualisiert: 03. April 2026 15 Min. Lesezeit

Mindestlohn Österreich 2026: Kein gesetzlicher, aber starke Kollektivverträge

Die Frage nach dem Mindestlohn in Österreich führt oft zu Verwirrung. Denn anders als in Deutschland, Frankreich oder vielen anderen EU-Staaten gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn. Dennoch sind Arbeitnehmer nicht schutzlos: Ein dichtes Netz von Kollektivverträgen legt für nahezu alle Branchen verbindliche Mindestlöhne und Mindestgehälter fest. 500-Euro-Mindestlohn” ein und zeigt, was 2026 gilt.

Kennzahlen und Regelungen

KennzahlInformation
Gesetzlicher Mindestlohnnein
Kollektivverträgerund 800
Deckungsgradca. 98 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten
Mindestbetrag der Sozialpartner1.500 Euro brutto (ab 2020 eingeführt, seither weiter gestiegen)
Typische KV-Mindestlöhne 20261.800 bis 2.200 Euro brutto/Monat für einfache Tätigkeiten, je nach Branche
VerantwortungSozialpartner (Wirtschaftskammer, Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer)

Das österreichische Sozialpartnermodell

Österreich hat eine lange Tradition der Sozialpartnerschaft. Die Kollektivvertragsverhandlungen finden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen statt: Auf Arbeitgeberseite insbesondere die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) mit ihren Fachverbänden und -gruppen, auf Arbeitnehmerseite der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit seinen Fachgewerkschaften (z. B. GPA, PRO-GE, vida, GÖD, younion). Die Arbeiterkammer (AK) unterstützt die Arbeitnehmer rechtlich und beratend, die Landwirtschaftskammer ist für den landwirtschaftlichen Bereich zuständig.

Das Ergebnis: Rund 98 Prozent der unselbstständig Beschäftigten in Österreich fallen unter einen Kollektivvertrag – ein europaweit außergewöhnlich hoher Deckungsgrad. Damit entsteht faktisch ein bundesweites Mindestlohnniveau, auch ohne gesetzlichen Mindestlohn.

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Reisekostenersatz, Zulagen, Entgeltfortzahlung, Abfertigung und viele weitere Themen. Kollektivverträge gelten zwingend und dürfen nicht unterschritten werden. Günstigere Einzelvereinbarungen sind erlaubt.

In Österreich gibt es KVs für fast jede Branche: Metallindustrie, Handel, Banken, Versicherungen, Elektro- und Elektronikindustrie, Textilindustrie, Papierindustrie, Gastgewerbe, Bau, Transport, Gesundheitsberufe, Sozialwirtschaft, Informationstechnologie, öffentlicher Dienst und viele mehr. Jede Branche hat einen eigenen KV mit eigenen Lohn- bzw. Gehaltstabellen, die jährlich neu verhandelt werden.

Die 1.500-Euro-Grenze

2017 einigten sich die Sozialpartner auf die Einführung eines Mindestbetrags von 1.500 Euro brutto pro Monat in allen Kollektivverträgen, wirksam ab 2020 (teils früher). Dieser Wert galt als symbolischer “Mindestlohn”. Inzwischen liegt das Niveau der KV-Mindestlöhne durch die jährlichen Lohnrunden deutlich darüber – der Betrag von 1.500 Euro ist rechnerisch überholt. Seit den starken Lohnrunden in den Jahren 2022–2025 (Inflationsausgleich) liegen viele KV-Mindestlöhne für einfache Tätigkeiten zwischen 1.800 und 2.200 Euro brutto, in Branchen wie Metallindustrie, Banken oder IT deutlich darüber.

Typische KV-Mindestlöhne 2026

Die folgenden Richtwerte geben einen Eindruck von den niedrigsten Lohngruppen in verschiedenen Branchen (Bruttomonatsgehalt Vollzeit, gerundet):

BrancheKV-Mindestlohn (niedrigste Stufe)
Handelsangestellteca. 2.100 Euro
Gastgewerbe/Hotellerieca. 2.000 Euro
Metallindustrie (Arbeiter)ca. 2.400 Euro
Bauindustrieca. 2.350 Euro
Elektro- und Elektronikindustrieca. 2.300 Euro
Sozialwirtschaft (SWÖ-KV)ca. 2.200 Euro
Information und Consulting (IT)ca. 2.300 Euro
Reinigungca. 1.950 Euro
Friseur- und Kosmetikgewerbeca. 1.850 Euro

Die exakten Werte variieren je nach KV-Einstufung, Dienstjahr und Tätigkeit und werden jährlich neu verhandelt. Die Angaben dienen der Orientierung.

Warum kein gesetzlicher Mindestlohn?

Die Entscheidung gegen einen gesetzlichen Mindestlohn hat mehrere Gründe:

  1. Funktionierende Sozialpartnerschaft: Österreich hat ein sehr hohes Niveau der Kollektivvertragsabdeckung, sodass ein gesetzlicher Mindestlohn kaum zusätzlichen Schutz böte.
  2. Branchenspezifische Differenzierung: KVs können flexibler auf Branchenbesonderheiten reagieren als ein einheitlicher Lohn.
  3. Autonomie der Sozialpartner: Österreich betont die Rolle der Sozialpartnerschaft bei der Gestaltung des Arbeitsmarkts.
  4. Lohnverhandlungskultur: Jährliche Lohnrunden sind etabliert und sorgen für regelmäßige Anpassungen an Inflation und Wirtschaftsentwicklung.

Mindestlohn und EU-Richtlinie

Die EU hat 2022 eine Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen beschlossen. Staaten mit hohem KV-Deckungsgrad (wie Österreich) sind von einem verpflichtenden gesetzlichen Mindestlohn befreit, müssen aber den Deckungsgrad aufrechterhalten und gegebenenfalls Aktionspläne vorlegen. 2026 ist Österreich weiterhin auf dem Weg der Tarifautonomie. Eine Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist derzeit politisch nicht geplant.

14 Monatsgehälter und Mindestlohn

Wichtig: In Österreich werden in den meisten Branchen 14 Monatsgehälter bezahlt – 12 laufende Löhne plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Umgerechnet auf 14 Gehälter ergibt ein KV-Mindestlohn von 2.000 Euro pro Monat ein Bruttojahresgehalt von 28.000 Euro – nicht 24.000 Euro. Im internationalen Vergleich ist das bei Umrechnung auf 12 Monate ein höheres Niveau, als die Nominalzahl vermuten lässt.

Für wen gilt der Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die in einer Branche tätig sind, deren Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Fachverband ist oder für die der KV satzungsmäßig erklärt wurde. In vielen Fällen ist die Mitgliedschaft automatisch durch die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer gegeben. Für die Arbeitnehmer ist die KV-Zugehörigkeit damit unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft gegeben.

Besondere Gruppen

Lehrlinge

Für Lehrlinge gelten eigene Lehrlingsentschädigungen, die im KV der jeweiligen Branche festgelegt sind. Sie liegen niedriger als die KV-Mindestlöhne für vollwertige Arbeitnehmer, steigen aber mit jedem Lehrjahr.

Teilzeit

Teilzeitkräfte erhalten den KV-Mindestlohn anteilig zu ihrer Arbeitszeit. Unterschreitungen sind unzulässig.

Geringfügige Beschäftigung

Auch geringfügig Beschäftigte fallen unter den KV, haben aber andere Sozialversicherungsregelungen. Die geringfügige Grenze wird jährlich angepasst.

Selbstständige

Selbstständige fallen nicht unter den KV, da sie keine Arbeitnehmer sind. Für sie gelten keine Mindestlöhne im klassischen Sinne.

Praktikanten und Volontäre

Für Praktikanten gibt es je nach KV eigene Regelungen. Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung sind häufig geringer vergütet; für “echte” Arbeitsverhältnisse gelten die KV-Mindestlöhne.

Mindestlohn und Sozialleistungen

Wer trotz Arbeit nur niedriges Einkommen erzielt, kann in Österreich Zusatzleistungen erhalten:

  • Sozialhilfe/Mindestsicherung (Landessache): ergänzende Unterstützung bei geringem Einkommen
  • Wohnbeihilfe (Landessache): Zuschuss zu Miete oder Kreditraten
  • Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag: für Familien mit Kindern
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro: steuerliche Entlastung für Arbeitswege
  • Ausgleichszulage (bei Pension): Mindestpension durch staatliche Aufstockung

Was tun bei Unterbezahlung?

Unterschreitet ein Arbeitgeber den KV-Mindestlohn, ist das rechtswidrig. Arbeitnehmer haben mehrere Möglichkeiten:

  1. Arbeiterkammer (AK): kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung
  2. Gewerkschaft: insbesondere GPA, PRO-GE, vida, GÖD
  3. Finanzpolizei / Amt für Betrugsbekämpfung: bei Lohn- und Sozialdumping
  4. Arbeitsgericht: für individuelle Lohnnachforderungen
  5. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG): sieht empfindliche Strafen für Unternehmen vor

Die Verjährungsfrist für Lohnforderungen beträgt in der Regel drei Jahre.

Brutto-Netto: Was bleibt übrig?

Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.000 Euro (14-mal pro Jahr) bleiben nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung näherungsweise 1.600 bis 1.700 Euro netto pro Monat übrig – abhängig von Freibeträgen, Kindern, Pendlerpauschale und Bundesland. Dank des Familienbonus Plus, des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags und ähnlicher Instrumente kann der Nettolohn bei Familien höher liegen.

Mindestlohn im internationalen Vergleich

Auch ohne gesetzlichen Mindestlohn schneidet Österreich im internationalen Vergleich gut ab. Die wichtigsten EU-Vergleiche (Stand vorhergehender Jahre, Näherungswerte):

  • Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn deutlich über 12 Euro pro Stunde
  • Frankreich: SMIC rund 11 bis 12 Euro pro Stunde
  • Luxemburg: höchster Mindestlohn in der EU
  • Österreich: je nach KV zwischen ca. 11 und 14 Euro pro Stunde für niedrigste Einstufung, in vielen Branchen deutlich darüber

Gemessen am Medianlohn ist das Verhältnis der niedrigsten KV-Löhne in Österreich auf einem Niveau, das in der EU als “angemessen” gilt.

  1. Weitere Lohnrunden: Nach den Inflationsjahren gab es starke Abschlüsse; die Dynamik flacht aber ab.
  2. EU-Lohntransparenzrichtlinie: verlangt mehr Transparenz bei Gehältern und erleichtert die Durchsetzung gleicher Bezahlung.
  3. Fachkräftemangel: treibt die Löhne in vielen Branchen an, insbesondere bei einfachen und mittleren Qualifikationen.
  4. Mindestlohn-Debatte: wird politisch immer wieder thematisiert, eine Einführung ist aber nicht in Sicht.
  5. Inflationsausgleich: bleibt ein zentrales Argument in Lohnverhandlungen.

Tipps für Arbeitnehmer

  1. KV prüfen: Der richtige Kollektivvertrag ist Grundlage jeder Lohneinstufung.
  2. Einstufung kontrollieren: Berufserfahrung, Ausbildung und Dienstjahre beachten.
  3. Lohnzettel regelmäßig prüfen: Abgaben, Bruttobeträge, Netto, Sonderzahlungen
  4. Beratung nutzen: AK und Gewerkschaft bieten kostenlose Prüfung
  5. Bei Unklarheiten schreiben: Ansprüche schriftlich geltend machen
  6. Lohnpfändung und Einkommensminimum: bei Schulden gelten Schutzvorschriften

KV-Verhandlungen im Detail

Die jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen sind eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Rituale Österreichs. Sie beginnen meist im Herbst mit der Metaller-Runde (Metallindustrie), die traditionell als Leitlinie für nachfolgende Branchen dient. Danach verhandeln Handel, Gewerbe, Banken, Sozialwirtschaft, Gesundheits- und Pflegeberufe, öffentlicher Dienst und viele weitere. Die Verhandlungen orientieren sich an der rollierenden Inflation (Vergleichszeitraum der vorangegangenen 12 Monate) und berücksichtigen Wirtschaftslage, Branchenlage und Produktivität.

Die Benya-Formel

Die sogenannte Benya-Formel (benannt nach dem ehemaligen ÖGB-Präsidenten Anton Benya) dient als Richtschnur: Inflationsrate plus Produktivitätszuwachs ergibt die zu erzielende Lohnsteigerung. In Hochinflationsjahren weicht die Praxis nach oben ab, um die Kaufkraft zu schützen.

Lohnrunden in Krisen

Nach der starken Teuerung 2022/2023 gab es in Österreich sehr hohe Abschlüsse, teils über 8 Prozent. Die Reallöhne wurden damit stabilisiert. 2024 und 2025 folgten moderatere, aber immer noch kräftige Steigerungen. Für 2026 wird eine Normalisierung der Abschlüsse erwartet.

Mindestlohn und 14 Monatsgehälter – die österreichische Besonderheit

Bei der Umrechnung von Mindestlöhnen ist die Besonderheit der 14 Monatsgehälter zu berücksichtigen. Ein KV-Mindestlohn von 2.000 Euro brutto/Monat ergibt ein Jahresgehalt von 28.000 Euro (12 × 2.000 + 2 × 2.000), nicht 24.000. In den Monaten, in denen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausbezahlt wird, steigt das Nettogehalt deutlich, weil die Sonderzahlungen (Jahressechstel) nach Abzug eines Freibetrags mit nur 6 Prozent besteuert werden.

Mindestlohn und Inflation

Die Inflation der Jahre 2022 bis 2024 hat das Thema Mindestlohn in den Mittelpunkt gerückt. Zahlreiche Stimmen – aus Gewerkschaften, NGOs und Wissenschaft – forderten Anpassungen, die über die üblichen KV-Abschlüsse hinausgehen. Im Ergebnis wurden viele KV-Mindestlöhne deutlich angehoben, um die Kaufkraft zu sichern. Auch Einmalzahlungen und Teuerungsprämien kamen zum Einsatz, die steuer- und sozialversicherungsfrei waren.

Der Mindestbetrag 1.500 Euro historisch

Die Einigung auf den 1.500-Euro-Mindestbetrag war ein politischer Meilenstein. Sie wurde 2017 erzielt und sah vor, dass alle KVs bis spätestens 2020 einen Mindestlohn von mindestens 1.500 Euro brutto vorsehen. Die Einigung zeigte, dass die Sozialpartner in der Lage sind, branchenübergreifende Standards zu setzen. Heute ist dieser Betrag faktisch überholt – die realen KV-Mindestlöhne liegen deutlich darüber.

Pflicht- und freiwillige KV-Leistungen

Neben dem Mindestlohn regeln KVs viele weitere Arbeitsbedingungen:

  • Arbeitszeit: wöchentliche Normalarbeitszeit, meist 38,5 bis 40 Stunden
  • Überstundenzuschläge: 50 bis 100 Prozent, je nach Tageszeit und Arbeitstag
  • Urlaub: gesetzlich 5 Wochen, im KV teilweise mehr
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld: als Sonderzahlungen
  • Reisekostenersatz
  • Jubiläumsgelder
  • Abfertigung “alt” (bis 2002) und “neu” (BV-Kasse ab 2003)
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Kündigungsfristen

All diese Regelungen sind rechtlich verbindlich. Arbeitgeber können sie nicht einseitig unterschreiten.

Sonderfall: Öffentlicher Dienst

Beamte und Vertragsbedienstete werden nicht durch klassische KVs entlohnt, sondern durch das Gehaltsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz. Die Gehaltserhöhungen werden jährlich durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und Bundesregierung festgelegt. Der Abschluss für den Bund gilt meist auch als Orientierung für die Landes- und Gemeindebediensteten.

Mindestlohn und Gender Pay Gap

Mindestlöhne spielen auch eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Gender Pay Gap. Da Frauen häufiger in niedriger bezahlten Branchen tätig sind, profitieren sie überproportional von Anhebungen der KV-Mindestlöhne. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie soll zusätzlich dafür sorgen, dass gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit leichter durchgesetzt werden kann.

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) stellt sicher, dass Arbeitgeber KV-Mindestlöhne einhalten – auch bei Entsendungen aus dem EU-Ausland. Die Finanzpolizei (Teil des Amts für Betrugsbekämpfung) kontrolliert regelmäßig Baustellen, Gastronomie, Handel und andere Branchen auf Einhaltung. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet.

Entsendung und Grenzüberschreitung

Bei Entsendungen von Arbeitnehmern aus dem Ausland nach Österreich gelten die österreichischen KV-Mindestlöhne. Arbeitgeber müssen die Entsendung melden (ZKO-Meldung) und die Unterlagen bereithalten. Das soll sicherstellen, dass österreichische Löhne nicht durch billigere Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten unterlaufen werden.

Lehrlinge und Mindestlöhne

Lehrlinge erhalten eine Lehrlingsentschädigung, die im KV der jeweiligen Branche festgelegt ist. Sie steigt mit jedem Lehrjahr. Für manche Berufe gibt es staatliche Förderungen und Prämien (z. B. für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden). Nach Abschluss der Lehre erhält der ausgelernte Facharbeiter den vollen KV-Mindestlohn der Branche.

Kollektivvertragliche Mindestgehälter für Angestellte

Bei Angestellten sprechen die KVs häufig von Mindestgehältern statt Mindestlöhnen. Die Struktur ist ähnlich: Einstufung nach Tätigkeit und Berufserfahrung ergibt das Mindestgehalt. Beispiele:

  • KV Handel (Angestellte): Einstiegsgehalt Beschäftigungsgruppe 1, ca. 2.100 Euro brutto/Monat
  • KV Banken und Bankiers: deutlich höhere Mindestgehälter, je nach Verwendungsgruppe
  • KV Elektro- und Elektronikindustrie: hohe Mindestgehälter für Techniker und Ingenieure

Diese Werte sind Mindeststandards; viele Unternehmen zahlen überkollektivvertraglich.

Die Zukunft des Mindestlohns in Österreich

Politisch wird die Frage eines gesetzlichen Mindestlohns immer wieder diskutiert. Befürworter argumentieren, dass ein einheitlicher Mindestlohn mehr Sicherheit bieten würde, insbesondere in Branchen ohne KV-Abdeckung. Gegner verweisen auf die bestehende hohe KV-Abdeckung und die Risiken für die Sozialpartnerschaft. In den kommenden Jahren ist mit einer Fortsetzung dieser Debatte zu rechnen, aber keiner raschen Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.

Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer

  1. KV prüfen: Welcher KV gilt für meinen Job?
  2. Einstufung kontrollieren: Berufserfahrung, Ausbildung, Tätigkeit
  3. Lohnzettel prüfen: Bruttolohn, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Nettolohn
  4. Sonderzahlungen beachten: Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  5. Überstunden korrekt abrechnen: mit KV-Zuschlägen
  6. AK oder Gewerkschaft kontaktieren: bei Unklarheiten

Für Arbeitgeber

  1. Kollektivvertrag einhalten: Mindestlöhne sind verbindlich
  2. ZKO-Meldung bei Entsendungen
  3. Lohnkonto führen: korrekte Aufzeichnung aller Lohnbestandteile
  4. Kontrollen durch Finanzpolizei: Unterlagen bereithalten
  5. LSD-BG beachten: Dumping vermeiden

Häufige Fragen

Gibt es 2026 einen gesetzlichen Mindestlohn? Nein, Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Wie finde ich meinen KV? Auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich oder über die Arbeiterkammer.

Was, wenn mein Arbeitgeber keinen KV anwendet? In 98 Prozent der Fälle gilt ein KV automatisch über die Pflichtmitgliedschaft in der WKO. Falls kein KV anwendbar ist, müssen Mindestlohnregelungen anderweitig (z. B. durch Satzung) gelten.

Wie hoch ist der Stundenlohn bei einem Mindestlohn von 2.000 Euro? Bei 38,5 Stunden/Woche und 14 Monatsgehältern etwa 14 Euro/Stunde brutto (überschlägig gerechnet).

Was ist der Unterschied zwischen KV-Lohn und Ist-Lohn? Der KV-Lohn ist das kollektivvertragliche Minimum. Der Ist-Lohn ist der tatsächlich gezahlte Lohn, der oft darüber liegt.

KV Metallindustrie als Leitabschluss

Der Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie ist einer der wichtigsten KVs Österreichs und wird traditionell als erster im Herbst verhandelt. Er umfasst mehrere Fachverbände (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Fahrzeugindustrie, Gießereiindustrie, NE-Metallindustrie, Bergbau- und Stahlindustrie, Metalltechnische Industrie). Der Abschluss dient oft als Benchmark für andere Branchen. 2026 liegt die niedrigste Lohngruppe in der Metallindustrie bei rund 2.400 Euro brutto/Monat, höher qualifizierte Arbeiter und Angestellte bei deutlich mehr.

KV Handel

Der Kollektivvertrag Handel regelt die Löhne für Angestellte im Handel. Die Beschäftigungsgruppen gehen von Einsteigern bis zu Führungskräften. Die Verhandlungen im Handel werden meist im Spätherbst abgeschlossen. 2026 beginnt die niedrigste Stufe bei rund 2.100 Euro brutto/Monat.

KV Sozialwirtschaft (SWÖ-KV)

Der SWÖ-KV gilt für Beschäftigte in gemeinnützigen sozialen Einrichtungen (Pflege, Behindertenarbeit, Kinder- und Jugendbetreuung). Die Einstufungen richten sich nach Tätigkeit und Berufserfahrung. In den letzten Jahren gab es deutliche Anhebungen, um die Attraktivität sozialer Berufe zu steigern.

KV Banken und Bankiers

Der KV für Banken und Bankiers gilt für Angestellte in Banken. Die Mindestgehälter sind überdurchschnittlich hoch, insbesondere in höheren Verwendungsgruppen. Zusätzlich sind zahlreiche Zulagen, Jubiläumsgelder und Vorsorgeleistungen üblich.

KV Elektro- und Elektronikindustrie

Ähnlich wie die Metallindustrie ist die Elektro- und Elektronikindustrie eine wichtige industrielle Branche mit eigenem KV. Die Mindestlöhne sind vergleichbar hoch.

KV Bauindustrie

Der KV der Bauindustrie ist für Bauarbeiter, Techniker und Angestellte relevant. Durch die saisonalen Schwankungen und die physische Belastung gibt es zahlreiche Zulagen (Schlechtwetter, Höhe, Schmutz, Erschwernis). Die Mindestlöhne liegen auf hohem Niveau, Überstunden sind häufig.

KV Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Die Löhne in Gesundheits- und Krankenpflege wurden in den letzten Jahren stark angehoben. Diplomierte Pflegekräfte, Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten haben jeweils eigene Einstufungen. Zusätzlich gibt es Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen sowie Gefahrenzulagen.

KV Tourismus und Gastgewerbe

Der KV Hotel- und Gastgewerbe gilt für Beschäftigte in Hotels, Restaurants, Cafés und Bars. Die Mindestlöhne sind traditionell niedriger, wurden aber in den letzten Jahren angehoben. Trinkgelder sind ein zusätzlicher Einkommensbestandteil und werden arbeitsrechtlich als “Drittleistungen” behandelt.

Berechnung des Nettolohns

Aus dem Bruttolohn werden folgende Abzüge vorgenommen:

  • Sozialversicherung: rund 18 Prozent (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderung)
  • Lohnsteuer: progressiv nach Einkommensteuertarif
  • Kammerumlage, Wohnbauförderung, Gewerkschaftsbeitrag (je nach Situation)

Bei einem KV-Mindestlohn von 2.000 Euro brutto ergibt sich – je nach Familienstand, Kindern und Absetzbeträgen – ein Nettolohn von etwa 1.600 bis 1.700 Euro.

Lohnstruktur österreichischer KVs

Typische Elemente eines österreichischen Lohnsystems in einem KV sind:

  1. Grundlohn: nach Beschäftigungsgruppe und Dienstjahr
  2. Zulagen: funktions-, leistungs-, erschwernisbezogen
  3. Überstundenentgelt: Grundstunde plus Zuschlag
  4. Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  5. Jubiläumsgelder: nach 10, 20, 25, 30 Dienstjahren
  6. Reise- und Diätengelder: bei Dienstreisen
  7. Abfertigung: über die BV-Kasse (Abfertigung neu)

KV und Leasing

Arbeitskräfteüberlasser (Leasingfirmen) fallen unter den KV Arbeitskräfteüberlasser, der für überlassene Arbeitnehmer gilt. Gleichzeitig haben überlassene Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb einen Anspruch auf denselben Lohn, wie ihn Stammmitarbeiter für vergleichbare Tätigkeiten erhalten (Equal Pay-Grundsatz).

Rechtsfolgen bei Verstößen gegen KV

Verstöße gegen KV-Bestimmungen können erhebliche Konsequenzen haben:

  • Lohnnachzahlung: rückwirkend für bis zu drei Jahre
  • Verwaltungsstrafen nach LSD-BG (bis zu mehreren Tausend Euro pro Fall)
  • Strafbare Handlungen: bei vorsätzlicher Verkürzung (§ 153c StGB)
  • Zivilrechtliche Ansprüche: durch den Arbeitnehmer
  • Reputationsschaden: bei öffentlichen Verfahren

Überstunden und Mindestlohn

Überstunden werden in Österreich grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50 Prozent (werktags), 100 Prozent (Sonn- und Feiertag, Nachtarbeit) oder mehr bezahlt. Der Zuschlag kommt zum KV-Mindestlohn hinzu. In bestimmten KVs sind Pauschalabgeltungen zulässig, müssen aber über einem festen Zeitraum die tatsächliche Belastung abdecken.

All-in-Verträge

Immer häufiger werden All-in-Verträge abgeschlossen, bei denen ein Gesamtgehalt vereinbart wird, das Grundlohn, Überstunden und Zulagen pauschal abdeckt. All-in-Verträge müssen das KV-Minimum für die tatsächlichen Tätigkeiten und Stunden abdecken. Wird das KV-Minimum unterschritten, liegt eine Unterdeckung vor, die arbeitsrechtlich einklagbar ist.

Deckungsprüfung

Arbeitgeber müssen bei All-in-Verträgen eine Deckungsprüfung durchführen: Ist das pauschale Gesamtentgelt ausreichend, um alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche zu erfüllen? Wenn nicht, ist die Differenz nachzuzahlen.

Branchen ohne KV

In wenigen Branchen gibt es keinen KV (z. B. bestimmte freie Berufe ohne WKO-Zugehörigkeit). Für diese Fälle können die Sozialpartner Satzungen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz erlassen, die den Schutz durch verbindliche Mindestlöhne sicherstellen.

Beispielrechnung: KV-Mindestlohn im Alltag

Ein Verkäufer im Handel mit Einstiegsgehalt von 2.100 Euro brutto erhält rund 1.700 Euro netto im Monat. Zusätzlich kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld (jeweils rund 1.700 Euro netto nach Steuer) hinzu. Das Jahresnettoeinkommen beträgt etwa 23.800 Euro (14 × 1.700 Euro), was rund 1.983 Euro netto pro Monat bei 12 Monaten entspricht.

Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber ein ausgereiftes und verbindliches System von Kollektivvertragsmindestlöhnen, das nahezu alle Arbeitnehmer erfasst. Die Sozialpartner verhandeln regelmäßig neue Löhne und sichern so ein hohes Schutzniveau. Der “1.500-Euro-Mindestlohn” war ein politischer Meilenstein 2020; 2026 liegen die KV-Mindestlöhne deutlich darüber. Wer Fragen zu seiner konkreten Einstufung hat, findet bei Arbeiterkammer und Gewerkschaft kostenlose Hilfe. Weitere Informationen zu Einzelbranchen, Tarifen und Berufsgruppen finden Sie auf finanzinfo.at.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?

Nein. Österreich kennt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen werden Mindestlöhne in rund 800 Kollektivverträgen festgelegt.

Wie hoch ist der niedrigste Kollektivvertragslohn 2026?

Die Sozialpartner haben sich ab 2020 auf einen Mindestbetrag von 1.500 Euro brutto geeinigt. In den Jahren danach sind die KV-Mindestlöhne weiter gestiegen.

Was bedeutet KV-Mindestlohn?

Der KV-Mindestlohn ist das im Kollektivvertrag einer Branche vereinbarte Mindestgehalt bzw. der Mindestlohn, der Arbeitgebern rechtlich verbindlich vorschreibt, was sie mindestens zahlen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber weniger zahlt?

Arbeitnehmer können sich an die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft wenden. Die Unterzahlung unter KV ist unzulässig und kann nachgefordert werden.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.