Mindestlohn in Österreich: es gibt keinen gesetzlichen
Statt eines Gesetzes regeln über 800 Kollektivverträge die Untergrenzen - und erreichen damit rund 95 Prozent der Beschäftigten. Was daraus folgt.
Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn. Das ist keine Lücke, sondern eine Systementscheidung: Die Untergrenzen werden nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern von den Sozialpartnern ausgehandelt - und zwar für jede Branche gesondert.
Das Sozialministerium formuliert es so: Mindestlöhne werden „für die jeweilige Berufsgruppe oder Branche ohne Einschaltung des Staates überwiegend in Kollektivverträgen geregelt”.
Was an die Stelle des Gesetzes tritt
| Größe | Wert |
|---|---|
| Kollektivverträge in Österreich | über 800 |
| erfasste Beschäftigte | rund 95 % |
| übliche Untergrenze | mindestens 1.700 Euro brutto monatlich |
| bei vierzehn Bezügen entspricht das | rund 1.983 Euro je Monat |
Die letzte Zeile erklärt, warum Vergleiche mit anderen Ländern regelmäßig danebengehen. Wer 1.700 Euro mit einem ausländischen Monatsmindestlohn vergleicht, vergleicht zwölf mit vierzehn Bezügen. Umgelegt auf zwölf Monate liegt der österreichische Wert um rund 17 Prozent höher als die genannte Zahl.
Diese Angaben stammen vom Sozialministerium und bezeichnen die verbreitete Untergrenze, nicht eine allgemeingültige. Einzelne Kollektivverträge liegen darüber, wenige darunter.
Was der Kollektivvertrag bindet
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sind verbindlich. Sie können weder durch Einzelarbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung unterschritten werden; eine Vereinbarung darunter ist insoweit unwirksam, und der Differenzbetrag bleibt nachforderbar.
Nach oben gilt das nicht: Über dem KV-Mindestlohn ist alles zulässig, und in vielen Branchen liegt die tatsächliche Bezahlung deutlich darüber. Der Kollektivvertrag regelt daneben typischerweise auch Sonderzahlungen, Zulagen, Arbeitszeit und Kündigungsfristen.
Welcher Kollektivvertrag anwendbar ist, richtet sich nach der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zur jeweiligen Fachgruppe - nicht nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Ein Programmierer in einem Bauunternehmen fällt unter den Bau-Kollektivvertrag, nicht unter jenen der IT-Branche.
Der anwendbare Kollektivvertrag ist auf dem Dienstzettel anzugeben und über die Gewerkschaft sowie die Arbeiterkammer abrufbar.
Die fünf Prozent ohne Deckung
Rund fünf Prozent der Beschäftigten arbeiten in Bereichen ohne Kollektivvertrag. Dort gibt es keine ausgehandelte Untergrenze, und die Entlohnung folgt allein dem Arbeitsvertrag.
Rechtlich schutzlos ist diese Gruppe nicht - die allgemeinen zivilrechtlichen Grenzen gelten weiter, insbesondere das Verbot sittenwidriger Vereinbarungen. Praktisch ist die Durchsetzung aber ungleich schwieriger als der Verweis auf eine Lohntabelle.
Betroffen sind vor allem Bereiche ohne Kammerzugehörigkeit des Arbeitgebers, etwa manche Vereine und einzelne freie Berufe.
Warum die Debatte wiederkehrt
Für das österreichische Modell spricht die Differenzierung: 800 Verträge können auf Branchenlage, Qualifikationsstufen und Berufsjahre eingehen, was ein einheitlicher Gesetzeswert nicht kann. Der hohe Deckungsgrad von 95 Prozent erreicht dabei praktisch dieselbe Breite wie ein Gesetz.
Dagegen steht, dass die Deckung nicht vollständig ist und an der Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers hängt - einer Größe, auf die der Beschäftigte keinen Einfluss hat.
Wie die jährlichen Anpassungen zustande kommen und was in einer Verhandlungsrunde tatsächlich verhandelt wird, steht bei den KV-Verhandlungen. Wie sich die vierzehn Bezüge steuerlich auswirken, beim Weihnachtsgeld.
Quellen
- Sozialministerium, Mindestlohn in Österreich, abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?
Nein. Anders als in den meisten EU-Staaten kennt Österreich keinen für alle Beschäftigten geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Die Untergrenzen stehen in den Kollektivverträgen.
Wie viele Beschäftigte sind erfasst?
Nach Angaben des Sozialministeriums rund 95 Prozent. Es bestehen über 800 Kollektivverträge, die nach Branche und Berufsgruppe differenzieren.
Wie hoch sind die Mindestlöhne typischerweise?
Die meisten Kollektivverträge sehen mindestens 1.700 Euro brutto monatlich bei vierzehn Bezügen vor. Auf zwölf Monate umgelegt entspricht das rund 1.983 Euro.
Darf ein Arbeitsvertrag darunter liegen?
Nein. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sind verbindlich und können weder durch Einzelvertrag noch durch Betriebsvereinbarung unterschritten werden.
Was gilt in Branchen ohne Kollektivvertrag?
Dort besteht keine kollektivvertragliche Untergrenze. Die Entlohnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag; die allgemeinen Grenzen der Sittenwidrigkeit bleiben davon unberührt.
Wer verhandelt die Mindestlöhne?
Die Sozialpartner - auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite in der Regel die Wirtschaftskammer. Der Staat ist daran nicht beteiligt.