Polizist Gehalt in Österreich: Gehaltstabelle E 2c bis E 1, Zulagen, Ausbildung

In der Ausbildung 2.456,80 Euro, danach 2.560,60 Euro Grundgehalt - und trotzdem 5.010 Euro brutto im Monat. Warum Zulagen und Überstunden die Hälfte ausmachen.

Das Grundgehalt eines Polizisten nach der Ausbildung beträgt 2.560,60 Euro. Das Innenministerium rechnet für dieselbe Person mit 5.010 Euro brutto im Monat. Beides stimmt. Zwischen der Tabelle im Gehaltsgesetz und dem Kontoauszug liegen Wachdienstzulage, Gefährdungsvergütung, Nachtdienste, Überstunden und Journaldienste.

Wer das Gehalt eines Polizisten beurteilen will, braucht deshalb zwei Zahlen: die Gehaltsstufe nach § 72 Gehaltsgesetz und den Mehrleistungsanfall der Dienststelle. Die erste steht fest, die zweite schwankt, und das Ministerium sagt selbst, dass exakte Verdienstsummen deshalb nicht angegeben werden können.

Eckdaten Polizei-Gehalt

PunktWert seit 01.07.2026
Grundausbildung, 1. Jahr (E 2c)2.456,80 Euro brutto
Grundgehalt Inspektor (E 2b, Stufe 1)2.560,60 Euro
Gesamtverdienst laut Innenministerium, Inspektorrund 5.010 Euro brutto
Höchste Stufe E 2b / E 2a / E 13.904,70 / 4.144,20 / 5.636,00 Euro
Gefährdungsvergütung (§ 82 GehG)257,13 Euro, 7,30 Prozent des Referenzbetrags
Sonderzahlungenzwei zusätzliche Monatsbezüge
Nächste Erhöhung1 Prozent ab August 2027

Grundausbildung: 24 Monate in E 2c

Die Ausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten dauert nach Angaben von polizeikarriere.gv.at zwei Jahre in vier Abschnitten: zwölf Monate Basisausbildung, drei Monate Berufspraktikum in einer Polizeiinspektion, fünf Monate Vertiefung mit anschließender Dienstprüfung und vier Monate zweites Berufspraktikum. In dieser Zeit sind die Auszubildenden Vertragsbedienstete, erst danach folgt die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.

Das Innenministerium nennt für die Ausbildung diese Bruttobezüge:

AbschnittEuro pro Monat
1. Ausbildungsjahrca. 2.456,80
2. Ausbildungsjahr, theoretische Lehrgangsabschnitteca. 2.990
2. Ausbildungsjahr, praktische Lehrgangsabschnitteca. 3.215

Die erste Zahl ist keine Schätzung, sondern die Stufe 1 der Verwendungsgruppe E 2c: § 72 Gehaltsgesetz nennt dort exakt 2.456,80 Euro. Die höheren Beträge im zweiten Jahr entstehen durch Zulagen in den Praktika.

Aufgenommen wird, wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und unbescholten ist, die persönliche und fachliche Eignung nachweist, einen Führerschein der Klasse B hat und als Mann den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet hat.

Gehaltstabelle Exekutivdienst nach § 72 GehG

§ 72 Gehaltsgesetz teilt den Exekutivdienst in vier Verwendungsgruppen. Welche Dienstgrade dazugehören, zeigt das Gehaltsbeispiel des Innenministeriums: E 2b für eingeteilte Beamte wie Inspektor und Gruppeninspektor, E 2a für dienstführende Beamte wie Bezirksinspektor und Chefinspektor, E 1 für leitende Beamte vom Hauptmann bis zum Oberst. Die Beträge gelten seit 1. Juli 2026:

StufeE 2cE 2bE 2aE 1
12.456,802.560,60--
22.456,802.560,60--
32.456,802.560,602.721,60-
42.456,802.629,802.776,403.128,90
52.456,802.674,502.871,903.255,20
62.490,802.721,602.965,003.381,40
72.526,502.766,003.020,103.507,30
82.544,902.813,203.073,203.630,80
9-2.861,603.128,903.828,60
10-2.942,703.184,904.096,50
11-3.064,303.247,904.298,80
12-3.184,903.381,404.465,00
13-3.267,903.531,604.664,10
14-3.358,003.639,204.832,10
15-3.484,403.750,904.968,00
16-3.610,603.865,705.107,20
17-3.735,403.979,005.246,20
18-3.834,204.072,305.477,10
19-3.904,704.144,205.636,00

Alle Beträge in Euro brutto pro Monat.

Die Vorrückung in die nächste Stufe erfolgt nach § 8 Gehaltsgesetz mit jeweils zwei weiteren Jahren Besoldungsdienstalter. Die Ausbildung zählt mit, sodass die Stufe 19 nach 36 Jahren im Dienst erreicht ist. Dass E 2a erst bei Stufe 3 und E 1 erst bei Stufe 4 beginnt, spiegelt die Laufbahn: Niemand wird ohne mehrere Dienstjahre dienstführender oder leitender Beamter, und das Besoldungsdienstalter wandert mit.

Wie alle Bundesbeamten erhalten Polizistinnen und Polizisten nach § 3 Abs. 3 Gehaltsgesetz für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung von 50 Prozent des Monatsbezugs, also vierzehn Bezüge im Jahr.

Zulagen: Wachdienstzulage, Gefährdungsvergütung, Belastungsvergütung

Drei Vergütungen gebühren jeden Monat, unabhängig vom Dienstplan:

VergütungRechtsgrundlageEuro pro Monat
Wachdienstzulage E 2c§ 81 Abs. 2 GehG111,00
Wachdienstzulage E 2b und E 2a§ 81 Abs. 2 GehG130,10
Wachdienstzulage E 1§ 81 Abs. 2 GehG149,10
Vergütung für besondere Gefährdung§ 82 Abs. 1 GehG257,13
Vergütung für wachespezifische Belastungen§ 83 Abs. 1 GehG155,90

Die Wachdienstzulage ist ruhegenussfähig, zählt also für die Pension, und wird auch dann weitergezahlt, wenn jemand nach einem Dienstunfall nicht mehr im Exekutivdienst verwendet werden kann.

Die Gefährdungsvergütung steht nicht als Eurobetrag im Gesetz, sondern als 7,30 Prozent des Referenzbetrags nach § 3 Abs. 4. Dieser Referenzbetrag ist als 105,06 Prozent des Gehalts der Verwendungsgruppe A 2 in Stufe 8 definiert, das sind 3.352,70 Euro nach § 28, also 3.522,35 Euro. Davon 7,30 Prozent ergeben 257,13 Euro. Für jede Stunde Dienst außerhalb des Dienstplans kommen 0,1 Prozent des Referenzbetrags dazu, rund 3,52 Euro. Derselbe Referenzbetrag steuert übrigens auch den Sold der Grundwehrdiener.

Zusammen sind das für eine Beamtin in E 2b 543,13 Euro fix. Mit dem Grundgehalt der Stufe 1 ergibt das 3.103,73 Euro, bevor ein einziger Nachtdienst oder eine Überstunde gerechnet ist.

Variabel kommen dazu: die Vergütung für Nachtdienste nach § 82a, Sonn- und Feiertagszuschläge, Überstunden und Journaldienste. Für dienstführende und leitende Beamte gibt es zusätzlich die Funktionszulage nach § 74, gestaffelt nach Funktionsgruppe und Funktionsstufe: in E 2a von 94,00 bis 1.252,40 Euro, in E 1 von 94,00 bis 5.001,20 Euro. Die Funktionsstufen 2, 3 und 4 werden nach 17, 29 und 39 Jahren Besoldungsdienstalter erreicht. In den Funktionsgruppen 8 bis 11 der Gruppe E 1 gelten mit der Funktionszulage alle Mehrleistungen als abgegolten.

Gesamtverdienst: sechs Beispiele des Innenministeriums

Das Innenministerium veröffentlicht sechs fiktive Karrierebeispiele mit Stand 1. Juli 2026. Sie zeigen, was aus dem Grundgehalt am Monatsende wird:

BeispielGruppeDienstgradBerufserfahrungMonatsgehaltRegelmäßige ZulagenEinzeln verrechnete ZulagenMehrdienstleistungenGesamt brutto
1E 2bInspektornach Grundausbildung2.5607804051.2655.010
2E 2bGruppeninspektor21 Dienstjahre3.0658254051.5505.845
3E 2aBezirksinspektor8 Dienstjahre2.8708904051.5305.695
4E 2aChefinspektor21 Dienstjahre3.2501.1504051.7156.520
5E 1Hauptmann10 Dienstjahre3.3801.0654051.9506.800
6E 1Oberst21 Dienstjahre4.3001.2554052.2808.240

Beträge gerundet, Euro brutto pro Monat, Quelle Innenministerium.

Die Grundgehälter darin lassen sich in § 72 wiederfinden: 3.065 Euro nach 21 Dienstjahren in E 2b ist die Stufe 11 mit 3.064,30 Euro, 3.380 Euro nach zehn Jahren in E 1 die Stufe 6 mit 3.381,40 Euro. Die Beispiele sind also keine Werbung, sondern Tabellenwerte plus Zulagen.

Was sie zeigen: Das Grundgehalt macht in jedem Beispiel nur die Hälfte des Gesamtverdienstes aus, 51 Prozent beim Inspektor, 52 Prozent beim Oberst. Die andere Hälfte sind Mehrdienstleistungen zwischen 1.265 und 2.280 Euro und Zulagen zwischen 1.185 und 1.660 Euro. Wer in einer Dienststelle mit wenig Überstunden arbeitet, kommt auf entsprechend weniger.

Die 5.010 Euro des ersten Beispiels beschreibt das Ministerium als bundesweite Durchschnittsbetrachtung der Stundenleistung in E 2b, Gehaltsstufe 2. Für das Ende der Laufbahn ohne Aufstieg in eine höhere Verwendungsgruppe nennt es einen Gesamtverdienst von 7.075 Euro oder darüber.

Aufstieg zum dienstführenden und leitenden Beamten

Die Verwendungsgruppe E 2a setzt nach Angaben des Innenministeriums eine mindestens dreijährige Praxis nach der Ernennung in E 2b und einen entsprechenden Listenplatz im Auswahlverfahren voraus. Die Laufbahnausbildung dauert sechs Monate und ist modular aufgebaut, mit Schwerpunkten in Recht, Einsatz und Führung.

Der Weg in die Verwendungsgruppe E 1 führt seit 2006 über den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Polizeiliche Führung an der Fachhochschule Wiener Neustadt: sechs Semester berufsbegleitend mit geblockten Präsenzphasen von rund zwei Wochen pro Monat, jährlich 20 Studienplätze, Abschluss Bachelor of Arts in Police Leadership. Die E 2a-Ausbildung wird mit einem Semester angerechnet.

Gehaltlich bedeutet der Wechsel keinen Neustart. Das Besoldungsdienstalter bleibt, nur die Spalte in § 72 ändert sich: Wer nach acht Dienstjahren in E 2a wechselt, steht dort in Stufe 5 mit 2.871,90 Euro statt 2.674,50 Euro in E 2b, ein Plus von 197,40 Euro im Grundgehalt. Der größere Unterschied kommt über die Funktionszulage.

Grenzpolizei und Objektschutz: sechs Monate Ausbildung

Neben der zweijährigen Grundausbildung gibt es zwei kürzere Wege, beide als Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Verwendung. Die Fremden- und Grenzpolizei bildet sechs Monate aus, danach folgen mindestens 18 Monate praktische Tätigkeit in einer Landespolizeidirektion und eine neunmonatige Ergänzungsausbildung, mit der die Grundausbildung für den Exekutivdienst abgeschlossen wird. Die Objektschutzpolizei der Landespolizeidirektion Wien bildet ebenfalls sechs Monate aus.

In der Ausbildung gelten in beiden Fällen ca. 2.456,80 Euro. Nach Abschluss nennt das Ministerium für 2026 ca. 3.210 Euro bei der Grenzpolizei und ca. 3.160 Euro beim Objektschutz, jeweils ohne die einzeln verrechneten Zulagen und Mehrdienstleistungen.

Gehaltsabschluss öffentlicher Dienst: 3,3 Prozent ab Juli 2026

Alle Tabellenwerte gelten seit 1. Juli 2026. An diesem Tag wurden die Bezüge im öffentlichen Dienst um 3,3 Prozent angehoben, umgesetzt durch die Dienstrechts-Novelle 2025. Die erste Jahreshälfte 2026 blieb ohne Erhöhung: Laut ORF einigten sich Regierung und Gewerkschaften am 7. Oktober 2025 auf sechs Nullmonate, dann 3,3 Prozent ab Juli 2026 und je ein Prozent ab August 2027 und ab September 2028.

Für die Gehaltstabelle heißt das: Die nächste Änderung kommt im August 2027. Wer die Werte mit denen von Richtern oder Lehrern vergleicht, vergleicht denselben Stichtag und denselben Abschluss.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was verdient man in der Polizeiausbildung?

Im ersten Ausbildungsjahr rund 2.456,80 Euro brutto im Monat, das ist die Stufe 1 der Verwendungsgruppe E 2c im Gehaltsgesetz. Für das zweite Jahr nennt das Innenministerium rund 2.990 Euro in den theoretischen und rund 3.215 Euro in den praktischen Abschnitten. Die Grundausbildung dauert 24 Monate.

Was verdient ein Polizist nach der Ausbildung?

Das Grundgehalt in E 2b beginnt mit 2.560,60 Euro. Das Innenministerium rechnet für eine Beamtin oder einen Beamten in E 2b, Gehaltsstufe 2, mit einem Gesamtverdienst von rund 5.010 Euro brutto im Monat, Zulagen, Nachtdienste und Überstunden eingerechnet.

Warum liegt der Gesamtverdienst so weit über dem Grundgehalt?

Weil drei fixe Zulagen und mehrere variable Vergütungen dazukommen: die Wachdienstzulage mit 130,10 Euro, die Gefährdungsvergütung mit 257,13 Euro und die Vergütung für wachespezifische Belastungen mit 155,90 Euro, dazu Nachtdienst, Sonn- und Feiertagsdienst, Überstunden und Journaldienste. Im Beispiel des Innenministeriums machen Zulagen und Mehrdienstleistungen 2.450 von 5.010 Euro aus.

Was bedeuten E 2c, E 2b, E 2a und E 1?

Die vier Verwendungsgruppen des Exekutivdienstes nach § 72 Gehaltsgesetz. E 2c gilt während der Grundausbildung, E 2b für eingeteilte Beamte wie Inspektor oder Gruppeninspektor, E 2a für dienstführende Beamte wie Bezirksinspektor oder Chefinspektor, E 1 für leitende Beamte, also Offiziere vom Hauptmann bis zum Oberst.

Wie wird man Polizeioffizier?

Über den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Polizeiliche Führung an der FH Wiener Neustadt: sechs Semester berufsbegleitend mit rund zwei Wochen Präsenz pro Monat, 20 Studienplätze pro Jahr, Abschluss Bachelor of Arts in Police Leadership. Die Ausbildung zum dienstführenden Beamten wird mit einem Semester angerechnet.

Wie oft steigt das Grundgehalt?

Alle zwei Jahre um eine Gehaltsstufe. E 2b hat 19 Stufen von 2.560,60 bis 3.904,70 Euro, E 2a reicht bis 4.144,20 Euro, E 1 bis 5.636,00 Euro. Die Ausbildungszeit zählt zum Besoldungsdienstalter.

Gibt es ein 13. und 14. Gehalt?

Ja. Bundesbeamte erhalten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung von 50 Prozent des Monatsbezugs, zusammen zwei zusätzliche Monatsbezüge. Für Vertragsbedienstete in der Ausbildung gilt dieselbe Regel nach § 8a des Vertragsbedienstetengesetzes.

Stand: