Richter Gehalt Österreich: Einstieg, Stufen, OGH

Richterinnen und Richter beginnen mit 5.286,50 Euro, Staatsanwälte mit 5.607,40. Die Gehaltsgruppen R 1a bis R 3, die festen Gehälter und der Weg dorthin.

Stand: 03. September 2026 11 Min. Lesezeit

Das Gehalt eines Richters steht auf den Cent genau im Gesetz. § 66 RStDG führt fünf Gehaltsgruppen mit je bis zu neun Stufen. Mit Stand 1. Juli 2026 beginnt die Laufbahn mit 5.286,50 Euro brutto im Monat, vierzehnmal im Jahr. Wer nach der Ausbildung ernannt wird, steht wegen der angerechneten Jahre als Richteramtsanwärter meist schon in Stufe 2 mit 5.767,90 Euro.

Das Ende der Skala ist der Präsident des Obersten Gerichtshofs mit 17.615,20 Euro. Dazwischen liegen mindestens 32 Jahre, denn Richterinnen und Richter rücken nur alle vier Jahre vor, nicht alle zwei wie die übrigen Bundesbeamten.

Fünf Gehaltsgruppen, neun Stufen

Welche Gruppe gilt, entscheidet das Gericht, nicht die Person. § 65 RStDG ordnet die Planstellen zu:

  • R 1a: Richterinnen und Richter am Bezirksgericht, deren Vorsteher sowie die Sprengelrichter, die im Sprengel eines Oberlandesgerichts als Vertretung eingesetzt werden
  • R 1b: Landes-, Handels-, Arbeits- und Sozialgerichte, einschließlich der Vizepräsidenten. Die Präsidenten dieser Gerichte haben ein eigenes Gehalt
  • R 1c: Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht, soweit kein festes Gehalt vorgesehen ist (§ 210 RStDG)
  • R 2: Richter, Senatspräsidenten und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte
  • R 3: Hofräte und Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs

Die Beträge nach § 66 Abs. 1, gültig seit 1. Juli 2026:

StufeR 1aR 1bR 1cR 2R 3
15.286,505.286,505.286,50--
25.767,905.767,905.767,90--
36.493,306.493,306.493,30--
47.193,107.193,107.409,608.295,40-
57.892,508.023,008.357,208.819,9011.093,70
68.548,908.758,209.195,709.658,8011.705,50
79.089,609.300,309.859,6010.497,1012.684,60
89.536,909.746,0010.351,1011.294,1014.014,10
99.694,509.903,8010.515,8011.583,5014.587,60

Alle Beträge in Euro brutto pro Monat.

Dass R 2 erst bei Stufe 4 und R 3 erst bei Stufe 5 beginnt, hat einen einfachen Grund: Das Besoldungsdienstalter läuft bei einem Wechsel der Gehaltsgruppe weiter (§ 66 Abs. 10). Niemand kommt mit weniger als zwölf Jahren an ein Oberlandesgericht, also braucht die Tabelle dort keine Stufen 1 bis 3.

Die Vorrückung folgt § 8 des Gehaltsgesetzes, aber mit einer Abweichung: Statt zwei Jahren braucht es vier (§ 66 Abs. 2). Für Stufe 4 in R 1a und R 1b gilt zusätzlich, dass eine dem Dienstalter entsprechende Durchschnittsleistung vorliegen muss (Abs. 4). Wer die Vorrückung aufgeschoben bekommt, etwa durch ein Disziplinarverfahren, erhält sie nach dessen Wegfall rückwirkend (Abs. 5 und 6).

Ein Rechenbeispiel: Eine Bezirksrichterin mit vier Jahren als Richteramtsanwärterin und zwölf Jahren im Amt hat 16 Jahre Besoldungsdienstalter und steht in Stufe 5. Das sind 7.892,50 Euro im Monat, mit den beiden Sonderzahlungen 110.495 Euro im Jahr.

Feste Gehälter und Dienstzulagen

Die Spitze der Gerichtsbarkeit ist nicht in Stufen eingeteilt. § 66 Abs. 1 nennt vier feste Gehälter:

FunktionEuro pro Monat
Präsident des Obersten Gerichtshofs17.615,20
Präsident eines Oberlandesgerichts16.067,00
Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs16.009,80
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts14.586,30

Die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz, also der Landesgerichte, erhalten nach § 66 Abs. 12 statt der Tabelle 10.814,20 Euro, ab einem Besoldungsdienstalter von 29 Jahren und sechs Monaten 11.583,50 Euro.

Leitungsfunktionen darunter werden über eine ruhegenussfähige Dienstzulage nach § 68 RStDG abgegolten, gestaffelt nach Größe des Gerichts:

  • Vorsteher eines Bezirksgerichts: 215,30 Euro ab 1,6 Richterplanstellen, 314,90 Euro ab drei, 485,40 Euro ab zehn, 571,90 Euro ab zwanzig Planstellen
  • Vorsteher des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien: 728,20 Euro
  • Vizepräsident eines Gerichtshofs erster Instanz: 485,40 Euro
  • Präsident eines Gerichtshofs erster Instanz: 1.340,70 Euro, an den Landesgerichten für Zivilrechtssachen und für Strafsachen Wien 1.668,50 Euro
  • Vizepräsident eines Oberlandesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesfinanzgerichts: 1.226,60 Euro

Keine Überstunden, aber 4,15 Prozent

Mit dem Gehalt sind alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten (§ 66 Abs. 3). Wer an einem Wochenende Akten aufarbeitet, bekommt dafür nichts extra. Ausgenommen sind Journaldienste, Rufbereitschaft und Einsätze an den für Strafsachen zuständigen Landesgerichten und am Bundesverwaltungsgericht.

Im Gegenzug bestimmt § 66 Abs. 13, dass 4,15 Prozent des Monatsbezugs als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG gelten, ohne dass die Überstunden nachgewiesen werden müssen. Dieser Anteil ist damit steuerlich wie ein Überstundenzuschlag begünstigt. Bei 5.286,50 Euro sind das 219,39 Euro im Monat.

Der Weg dorthin: vier Jahre als Richteramtsanwärter

Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert nach Angaben des Justizministeriums grundsätzlich vier Jahre, die Zeiten der Gerichtspraxis eingerechnet. Davor steht das Aufnahmeverfahren: Anmeldung zur Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung, Eignungsprüfung, psychologische Stellungnahme, medizinische Untersuchung und ein Fachgespräch vor einer Kommission des Oberlandesgerichts.

Das Gehalt in dieser Zeit regelt § 67 RStDG:

  • ohne Richteramtsprüfung: 4.035,20 Euro
  • mit Richteramtsprüfung: 4.492,90 Euro

Die Ausbildung führt durch Pflichtstationen: mindestens zwölf Monate am Bezirksgericht, zwölf Monate am Landesgericht, sechs Monate bei einer Staatsanwaltschaft, vier Monate bei einem Rechtsanwalt, Notar oder der Finanzprokuratur, drei Wochen in einer Justizanstalt und zwei Wochen bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung. Die Richteramtsprüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten von je zehn Stunden, einem Zivil- und einem Strafurteil, sowie einer mündlichen Prüfung.

Nach der Ernennung zählen diese vier Jahre als Besoldungsdienstalter. Deshalb nennt das Justizministerium für ersternannte Richterinnen und Richter nicht 5.286,50, sondern mindestens 5.767,90 Euro, die Stufe 2.

Staatsanwälte: eigene Tabelle, höherer Einstieg

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben in § 190 RStDG eine eigene Tabelle mit drei Gruppen. St 1 umfasst die Staatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften bis hinauf zum Leiter, St 2 die Oberstaatsanwaltschaften und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, St 3 die Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur.

StufeSt 1St 2St 3
15.607,40--
26.089,10--
36.815,90--
47.514,108.295,40-
58.215,008.819,9011.093,70
68.870,309.658,8011.705,50
79.412,1010.497,1012.684,60
89.859,6011.294,1014.014,10
910.016,9011.583,5014.587,60

Der Einstieg liegt mit 5.607,40 Euro um 320,90 Euro über dem der Richter. Ab Stufe 4 sind St 2 und R 2 sowie St 3 und R 3 deckungsgleich. Der Leiter der Generalprokuratur erhält ein festes Gehalt von 16.345,20 Euro, der Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft nach § 190 Abs. 7 13.052,00 Euro und ab 29 Jahren und sechs Monaten 14.587,60 Euro, der Leiter einer Staatsanwaltschaft 10.814,20 beziehungsweise 11.583,50 Euro.

Der höhere Einstieg erklärt sich aus der Voraussetzung: Nach § 174 RStDG kann nur zum Staatsanwalt ernannt werden, wer die Ernennungserfordernisse für Richter erfüllt und zumindest ein Jahr als Richter oder Staatsanwalt gearbeitet hat. Das Justizministerium nennt für Ersternannte mit angerechneten Zeiten mindestens 6.089,10 Euro.

Der Gehaltsabschluss: null, dann 3,3 Prozent

Alle Beträge tragen das Datum 1. Juli 2026. An diesem Tag wurden die Bezüge im öffentlichen Dienst um 3,3 Prozent angehoben, umgesetzt durch die Dienstrechts-Novelle 2025. Die Rechnung lässt sich am Richteramtsanwärter nachvollziehen: Bis 30. Juni 2026 galten 3.906,30 Euro, seither 4.035,20 Euro, das sind exakt 3,3 Prozent.

Die erste Jahreshälfte 2026 blieb ohne Erhöhung. Laut ORF einigten sich Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst am 7. Oktober 2025 darauf, den bereits vereinbarten Abschluss für 2026 aufzuschnüren: sechs Nullmonate, dann 3,3 Prozent ab Juli 2026, je ein Prozent ab August 2027 und ab September 2028. Die nächste Änderung der Tabellen steht damit im August 2027 an.

Zum Vergleich mit anderen Bezügen aus der Bundeskasse: Ein Abgeordneter zum Nationalrat erhält 10.630,90 Euro, der Bundeskanzler 24.483,50 Euro. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs liegt mit 17.615,20 Euro dazwischen. Wie diese Politikerbezüge zustande kommen, folgt einem anderen Mechanismus, dem Bundesbezügegesetz mit jährlicher Anpassung durch den Rechnungshof.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was verdient ein Richter in Österreich am Anfang?

In Gehaltsstufe 1 der Gruppen R 1a, R 1b und R 1c 5.286,50 Euro brutto im Monat, Stand 1. Juli 2026, vierzehnmal im Jahr. Weil die Jahre als Richteramtsanwärter angerechnet werden, beginnen neu ernannte Richterinnen und Richter laut Justizministerium meist in Stufe 2 mit 5.767,90 Euro.

Wie oft steigt das Gehalt eines Richters?

Alle vier Jahre um eine Gehaltsstufe, doppelt so langsam wie bei anderen Bundesbeamten. Von Stufe 1 bis Stufe 9 dauert es 32 Jahre. Stufe 4 erreicht in R 1a und R 1b nur, wer mindestens eine dem Dienstalter entsprechende Durchschnittsleistung erbringt.

Was verdient ein Richteramtsanwärter?

4.035,20 Euro ohne und 4.492,90 Euro mit Richteramtsprüfung, Stand 1. Juli 2026. Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich vier Jahre, die Gerichtspraxis eingerechnet.

Was verdient der Präsident des Obersten Gerichtshofs?

Ein festes Gehalt von 17.615,20 Euro im Monat. Der Vizepräsident des OGH erhält 16.009,80 Euro, ein Präsident eines Oberlandesgerichts 16.067,00 Euro. Hofräte des OGH stehen in der Gehaltsgruppe R 3 mit 11.093,70 bis 14.587,60 Euro.

Verdienen Staatsanwälte mehr als Richter?

In der Tabelle ja: Die Gehaltsgruppe St 1 beginnt mit 5.607,40 Euro, rund sechs Prozent über R 1a. Staatsanwalt kann aber nur werden, wer die Ernennungserfordernisse für Richter erfüllt und mindestens ein Jahr als Richter oder Staatsanwalt gearbeitet hat.

Bekommen Richter Überstunden bezahlt?

Nein. Mit dem Gehalt sind alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten. Ausgenommen sind Journaldienste an den Strafgerichten und am Bundesverwaltungsgericht. Dafür gelten 4,15 Prozent des Monatsbezugs steuerlich als Überstundenzuschlag, ohne dass Überstunden nachgewiesen werden müssen.