Zivildienst: Grundvergütung, Verpflegungsgeld, Beihilfen

625,60 Euro Grundvergütung ab Juli 2026, dazu bis zu 16 Euro Verpflegungsgeld pro Tag, KlimaTicket und Wohnkostenbeihilfe. Woher der Betrag kommt.

Stand: 03. September 2026 10 Min. Lesezeit

Ein Zivildiener bekommt seit 1. Juli 2026 625,60 Euro im Monat. Der Betrag steht in keinem Gesetz. Dort steht ein Prozentsatz: 17,76 Prozent eines Referenzbetrags aus dem Gehaltsgesetz, aufgerundet auf volle zehn Cent. Wer die Zahl nachrechnet, findet noch etwas: 17,76 Prozent sind exakt die Summe der beiden Sätze, die das Heeresgebührengesetz für Grundwehrdiener vorsieht. Zivildienst und Wehrdienst werden auf den Cent gleich vergütet, nur dauert der eine neun Monate und der andere sechs.

Was den Unterschied im Geldbörsel macht, ist nicht die Grundvergütung, sondern das, was dazukommt: Verpflegung in Geld statt in der Kaserne, ein kostenloses KlimaTicket, und auf Antrag Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt.

Die Grundvergütung: 17,76 Prozent eines Referenzbetrags

§ 25a Zivildienstgesetz nennt für die Grundvergütung bei ordentlichem Zivildienst 17,76 Prozent des Referenzbetrags nach § 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956. Dieser Referenzbetrag ist als 105,06 Prozent des Gehalts eines Beamten der Verwendungsgruppe A 2 in Gehaltsstufe 8 definiert, seit 1. Juli 2026 also 3.522,35 Euro. Davon 17,76 Prozent sind 625,57 Euro. § 26 Abs. 2 verlangt die Aufrundung auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag: 625,60 Euro.

Die Zivildienstserviceagentur nennt denselben Betrag, mit Stand 1. Juli 2026, und für die Zeit davor 605,60 Euro. Die Erhöhung um 3,3 Prozent ist keine Zivildienst-Reform, sondern der Gehaltsabschluss des öffentlichen Dienstes, der den Referenzbetrag anhebt. Die nächste Änderung steht nach dem geltenden Abschluss im August 2027 an, dann um ein Prozent.

Drei Regeln aus den Infoblättern der Zivildienstserviceagentur:

  • Die Grundvergütung zahlt die Einrichtung, nicht der Bund, bis zum Monatsersten des Folgemonats. Sie gebührt ab dem ersten Tag, auch wenn der Dienst wegen eines Wochenendes erst am 2. bis 5. des Monats angetreten wird
  • Sie unterliegt nicht der Einkommensteuer. Es gibt keinen Lohnzettel, auf Wunsch eine Bezugsbestätigung
  • Bei Beendigung vor dem Monatsletzten aus gesundheitlichen oder disziplinären Gründen wird je Kalendertag ein Dreißigstel abgezogen

Für einen außerordentlichen Zivildienst bei Elementarereignissen oder Notständen sieht § 25a Abs. 2 einen Zuschlag von 59,60 Prozent des Referenzbetrags vor, 2.099,40 Euro im Monat. Er ist seit Jahren nicht angefallen, weil kein außerordentlicher Zivildienst verfügt wurde.

Verpflegung: 16 Euro pro Tag oder Mahlzeiten

Nach § 28 Abs. 1 müssen die Einrichtungen für angemessene Verpflegung sorgen. Das heißt entweder Naturalverpflegung, also Frühstück, warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit, oder Verpflegungsgeld nach der Verpflegungsverordnung. Der Anspruch besteht an jedem Tag, auch an Wochenenden, im Urlaub und im Krankenstand.

Das Verpflegungsgeld beträgt 16 Euro pro Tag. Davon darf die Einrichtung laut ihrem Infoblatt abziehen:

  • 15 Prozent, 2,40 Euro, wenn der Dienstort gleich bleibt, Dienstbeginn und Dienstende also in derselben Gemeinde liegen
  • bis zu 10 Prozent, 1,60 Euro, wenn die Tätigkeit überwiegend mit geringer körperlicher Belastung verbunden ist, etwa in der Betreuung von Asylwerbern
  • 10 Prozent, 1,60 Euro, wenn eine Kochgelegenheit mit Herd, Backrohr, Kühlschrank und getrenntem Gefrierschrank zur Verfügung steht. Ein Kühlschrank mit Gefrierfach genügt laut Verwaltungsgerichtshof nicht

Stellt die Einrichtung einzelne Mahlzeiten, werden vom verbleibenden Betrag 20 Prozent für das Frühstück, 50 Prozent für die warme Hauptmahlzeit und 30 Prozent für die weitere Mahlzeit abgezogen. Das Rechenbeispiel der Serviceagentur: gleicher Dienstort und Küche vorhanden, also 16 minus 15 minus 10 Prozent gleich 12 Euro; an Arbeitstagen gibt es ein warmes Mittagessen, davon gehen 50 Prozent ab, bleiben 6 Euro in bar. An dienstfreien Tagen und im Krankenstand die vollen 12 Euro.

Auf einen Monat mit 21 Arbeitstagen und 9 freien Tagen ergibt das 234 Euro zusätzlich zur Grundvergütung, mit einem warmen Mittagessen an jedem Arbeitstag. Wer keine Naturalverpflegung bekommt und nur den Abzug für den gleichbleibenden Dienstort hat, erhält 13,60 Euro täglich, 408 Euro im Monat. Die Serviceagentur spricht deshalb von in etwa 400 Euro Verpflegungsgeld. Wird Naturalverpflegung angeboten und mit Zustimmung der Einrichtung nicht konsumiert, sind die durchschnittlichen Kosten auszuzahlen, mindestens 4 Euro pro Tag.

KlimaTicket, Unterkunft, Kleidung, Versicherung

KlimaTicket Ö Zivildienst: kostenlos für die gesamte Dienstzeit, österreichweit, auch in der Freizeit. Zu bestellen ab einem Monat vor Dienstbeginn persönlich bei den Servicestellen von ÖBB, Verkehrsverbünden oder Stadtverkehrsunternehmen, mit Zuweisungsbescheid, Foto und Ausweis. Wer privat schon ein KlimaTicket hat, kann es für die Dienstzeit stornieren. Nach § 31 gilt mit der Netzkarte der Fahrtkostenersatz als abgegolten; Kosten für ein Auto werden nicht ersetzt.

Unterkunft: Beträgt die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Dienstort hin und zurück mehr als zwei Stunden, muss die Einrichtung nach § 27 eine kostenlose Unterkunft am Dienstort stellen. Dann gibt es Fahrtkostenersatz für vier Heimfahrten im Monat. Darunter ist die eigene Wohnung zu benützen.

Dienstkleidung: Uniform oder vorgeschriebene Kleidung samt Reinigung stellt die Einrichtung, soweit die Art der Dienstleistung es erfordert (§ 25 Abs. 2).

Kranken- und Unfallversicherung: ab dem ersten Tag nach dem ASVG bei der ÖGK des Wohnsitzbundeslandes, mitversicherte Angehörige eingeschlossen, befreit von Rezeptgebühr und e-card-Gebühr. Den Beitrag von 127,15 Euro im Monat zahlt die Einrichtung. Die Zivildienstzeit wird nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz am Pensionskonto erfasst.

ORF-Beitrag: Eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe kann für die Dienstzeit beantragt werden.

Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt

§ 34 stellt Zivildiener beim Familienunterhalt, Partnerunterhalt und bei der Wohnkostenbeihilfe Wehrpflichtigen gleich; es gelten die Bestimmungen des Heeresgebührengesetzes. Zuständig ist auch für Zivildiener das Heerespersonalamt. Der Antrag geht digital über bundesheeronline mit ID Austria, als PDF-Formular oder über die Gemeinde des Hauptwohnsitzes, und zwar sobald der Zuweisungsbescheid da ist.

Die Wohnkostenbeihilfe deckt höchstens 30 Prozent einer Bemessungsgrundlage, die aus dem bisherigen Einkommen abgeleitet wird. Seit 1. Juli 2026 liegt diese Bemessungsgrundlage zwischen 1.690,73 Euro, etwa bei geringem oder keinem Einkommen, und 7.678,72 Euro. Die Beihilfe bewegt sich damit zwischen rund 507 und 2.304 Euro, begrenzt durch die tatsächlichen Wohnkosten. Die Hürde ist die Voraussetzung: Es muss eine eigene Wohnung sein, eine abgeschlossene Einheit mit selbständigem Haushalt, in deren Mietverhältnis man am Tag der Ausstellung des Zuweisungsbescheids bereits eingetreten war oder deren Kauf nachweislich vor diesem Tag eingeleitet wurde. Eine allgemeine Anmeldung oder ein Vormerkschein reichen nicht.

Familien- und Partnerunterhalt gibt es für Ehefrau oder eingetragenen Partner, eigene Kinder und andere Personen, denen man gesetzlich Unterhalt schuldet.

Was ein Zivildiener die Einrichtung kostet

Die Rechnung hat eine zweite Seite. Die Einrichtung zahlt die Grundvergütung von 625,60 Euro, die Verpflegung und 127,15 Euro Sozialversicherung, zusammen je nach Verpflegungsform rund 1.000 bis 1.150 Euro im Monat. Dafür erhält sie vom Bund nach § 28 Abs. 4 ein Zivildienstgeld: 740 Euro je Zivildiener und Monat im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe, 550 Euro in der Sozial- und Behindertenhilfe, Alten- und Krankenbetreuung sowie in der Betreuung von Drogenabhängigen, Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen. Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden bekommen nichts.

Die Serviceagentur beziffert die verbleibenden Kosten mit etwa 600 Euro im Monat für Einrichtungen der zweiten Kategorie und mehr als 1.000 Euro für jene ohne Zivildienstgeld. Ein Zivildiener ist damit für die Einrichtung deutlich billiger als eine Arbeitskraft zum Mindestlohn, aber nicht kostenlos.

Neun Monate, bis 35, kein Arbeitsverhältnis

Der ordentliche Zivildienst dauert nach § 1 Abs. 5 neun Monate. Verpflichtet ist nach § 7, wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Geleisteter Präsenzdienst wird eingerechnet, mindestens vier Monate Zivildienst bleiben; wer den Grundwehrdienst vollständig geleistet hat, dient zwei Monate länger, als noch offen wäre. Eine einmalige Teilung ist auf Antrag möglich, wenn wirtschaftliche oder familiäre Gründe es erfordern.

Die Dienstzeit richtet sich nach § 23 nach den Erfordernissen der Verwendung und muss mindestens jener der Beschäftigten entsprechen, die in der Einrichtung gleichartige Arbeit leisten. Ein Arbeitsverhältnis ist es nicht: Zivildiener sind vom Arbeitsverfassungsgesetz ausgenommen, ein Kollektivvertrag gilt für sie nicht. Wer vor dem Zivildienst in einem Arbeitsverhältnis stand, muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Zuweisung informieren; dann gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, nach neun Monaten Zivildienst noch einen Monat über das Dienstende hinaus. Wer Arbeitslosengeld bezieht, meldet die Zuweisung dem AMS.

Die Größenordnung: 2025 wurden laut Bilanz der Zivildienstserviceagentur 14.884 Zivildiener zugewiesen, fast gleich viele wie 2024, bei 15.825 Zivildiensterklärungen. 39 Prozent gingen ins Rettungswesen, 27 Prozent in die Sozial- und Behindertenhilfe, 12 Prozent in die Altenbetreuung, 9 Prozent in Krankenanstalten. Der Bedarf der rund 1.500 anerkannten Einrichtungen war damit zu 89,7 Prozent gedeckt.

Zivildienst und Wehrdienst im Vergleich

ZivildienstGrundwehrdienst
Dauer9 Monate6 Monate
Grundbetrag pro Monat625,60 Euro625,57 Euro (297,99 Monatsgeld plus 327,58 Grundvergütung)
Rechtsgrundlage des Betrags17,76 % des Referenzbetrags, § 25a ZDG8,46 % plus 9,3 % des Referenzbetrags, §§ 3 und 5 HGG
VerpflegungMahlzeiten oder bis 16 Euro pro Tag in barNaturalverpflegung
Unterkunfteigene Wohnung, ab zwei Stunden Fahrzeit gestelltKaserne
MobilitätKlimaTicket Ö kostenlosFahrtkostenersatz nach HGG
ZulagenZuschlag nur bei außerordentlichem ZivildienstDienstgradzulagen 80,31 bis 120,11 Euro
Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhaltja, nach HGGja
Steuersteuerfreisteuerfrei

Über die gesamte Dienstzeit summiert sich die Grundvergütung beim Zivildienst auf 5.630 Euro, beim Grundwehrdienst auf 3.753 Euro, für drei Monate mehr. Wer beim Zivildienst das Verpflegungsgeld bar erhält, kommt mit rund 400 Euro monatlich auf etwas über 1.000 Euro, muss davon aber essen. Beide Beträge hängen am selben Referenzbetrag und ändern sich im selben Takt, das nächste Mal im August 2027.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bekommt ein Zivildiener im Monat?

Seit 1. Juli 2026 eine Grundvergütung von 625,60 Euro, ausbezahlt von der Einrichtung, steuerfrei. Dazu kommt die Verpflegung, entweder als Mahlzeiten oder als Verpflegungsgeld von bis zu 16 Euro pro Tag, das bei voller Barauszahlung rund 400 Euro im Monat ausmacht. Bis 30. Juni 2026 waren es 605,60 Euro.

Woher kommt der Betrag von 625,60 Euro?

Aus § 25a Zivildienstgesetz: Die Grundvergütung beträgt 17,76 Prozent des Referenzbetrags nach § 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz, der 2026 bei 3.522,35 Euro liegt. Das ergibt 625,57 Euro, aufgerundet auf volle zehn Cent 625,60 Euro. Die 17,76 Prozent sind exakt die Summe aus Monatsgeld und Grundvergütung der Grundwehrdiener.

Wie hoch ist das Verpflegungsgeld?

16 Euro pro Tag nach der Verpflegungsverordnung, auch an Wochenenden und Krankenstandstagen. Die Einrichtung darf 15 Prozent abziehen, wenn der Dienstort gleich bleibt, bis zu 10 Prozent bei geringer körperlicher Belastung und 10 Prozent bei vorhandener Kochgelegenheit. Stellt sie Mahlzeiten, entfallen 20 Prozent für das Frühstück, 50 Prozent für die Hauptmahlzeit und 30 Prozent für die weitere Mahlzeit.

Bekommen Zivildiener das KlimaTicket kostenlos?

Ja, das KlimaTicket Ö Zivildienst gilt vom ersten bis zum letzten Tag österreichweit, auch in der Freizeit. Es muss ab einem Monat vor Dienstbeginn persönlich an einer Servicestelle mit Zuweisungsbescheid bestellt werden, online geht das nicht. Nach § 31 Zivildienstgesetz gilt damit der Fahrtkostenersatz als abgegolten, Kosten für ein Auto werden nicht ersetzt.

Wer zahlt die Wohnung während des Zivildienstes?

Auf Antrag beim Heerespersonalamt gibt es Wohnkostenbeihilfe, höchstens 30 Prozent einer Bemessungsgrundlage, die aus dem bisherigen Einkommen abgeleitet wird und seit 1. Juli 2026 zwischen 1.690,73 und 7.678,72 Euro liegt. Voraussetzung ist eine eigene Wohnung, in deren Mietverhältnis man am Tag des Zuweisungsbescheids bereits eingetreten war. Ein Vormerkschein reicht nicht.

Wie lange dauert der Zivildienst und bis zu welchem Alter?

Neun Monate für alle, die nach dem 31. Dezember 2005 angetreten sind, gegenüber sechs Monaten Grundwehrdienst. Verpflichtet ist, wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer bereits Präsenzdienst geleistet hat, bekommt ihn angerechnet, muss aber mindestens vier Monate Zivildienst leisten.

Ist die Grundvergütung steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Weder noch. Sie unterliegt laut Zivildienstserviceagentur nicht der Einkommensteuer, es gibt keinen Lohnzettel. Kranken- und unfallversichert sind Zivildiener trotzdem, nach dem ASVG bei der ÖGK, mit Befreiung von Rezeptgebühr und e-card-Gebühr. Die Zeit wird am Pensionskonto erfasst.