Sparplan: gleitender Durchschnittspreis und was Gebühren kosten
Bei vielen kleinen Käufen gilt kein FIFO, sondern der gleitende Durchschnittspreis. Und Anschaffungsnebenkosten mindern den späteren Gewinn nicht.
ETF-Sparplan-Rechner 2026
Endkapital (nach KESt)
€ 104.749,79
Einzahlungen
€ 53.000,00
Netto-Rendite
€ 51.749,79
Vereinfachte Berechnung. KESt 27,5% auf realisierte Kursgewinne und Ausschüttungen (bei thesaurierenden ETFs jährlich auf ausschüttungsgleiche Erträge). Historische Renditen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Keine Anlageberatung.
Ein Sparplan ist eine wiederkehrende Kauforder: derselbe Betrag, dasselbe Wertpapier, derselbe Rhythmus. Mechanisch ist daran wenig erklärungsbedürftig. Steuerlich schon, denn aus vielen kleinen Käufen folgen zwei Regeln, die bei einem Einmalkauf nie auffallen.
Die eine bestimmt, welcher Einstandspreis beim Verkauf gilt. Die andere entscheidet darüber, ob die Ausführungsgebühren den späteren Gewinn mindern. Beide stehen in § 27a Abs. 4 EStG.
Der gleitende Durchschnittspreis
Nach § 27a Abs. 4 Z 3 EStG ist bei allen in einem Depot befindlichen Wirtschaftsgütern mit derselben Wertpapierkennnummer bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen.
Damit ist die Frage, welchen Anteil man verkauft, gegenstandslos. Es gibt kein Wahlrecht und kein FIFO. Jeder neue Kauf verändert den Durchschnitt, jeder Verkauf lässt ihn unberührt.
Rechenbeispiel. Drei Ausführungen à 300 Euro:
| Ausführung | Kurs | gekaufte Anteile | Bestand | gleitender Durchschnitt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 100,00 Euro | 3,0000 | 3,0000 | 100,00 Euro |
| 2 | 75,00 Euro | 4,0000 | 7,0000 | 85,71 Euro |
| 3 | 120,00 Euro | 2,5000 | 9,5000 | 94,74 Euro |
Eigene Berechnung. Nach drei Käufen zu 900 Euro hält der Anleger 9,5 Anteile, der steuerliche Einstandspreis beträgt 94,74 Euro je Anteil. Verkauft er später fünf Anteile zu 110 Euro, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 5 mal 15,26, also 76,32 Euro, unabhängig davon, aus welcher Tranche die Anteile stammen.
Der Zusatz “in Euro” ist kein Beiwerk: Bei Käufen in Fremdwährung wird jeweils zum Kaufzeitpunkt umgerechnet, Wechselkursbewegungen wirken sich damit auf den Durchschnitt aus.
Für Kryptowährungen gilt nach Z 3a dasselbe, bezogen auf Einheiten derselben Kryptowährung auf einer Adresse oder Wallet.
Die Gebühr ist steuerlich verloren
§ 27a Abs. 4 Z 2 EStG bestimmt, dass bei Wirtschaftsgütern, auf deren Erträge ein besonderer Steuersatz anwendbar ist, die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen sind. Die Ausnahme gilt nur für Betriebsvermögen.
Praktisch heißt das: Die Ordergebühr wird bezahlt, erhöht aber die steuerlichen Anschaffungskosten nicht und mindert damit den späteren Gewinn nicht. Bei einem Einmalkauf ist das ein einmaliger Effekt. Bei einem Sparplan mit zwölf Ausführungen im Jahr summiert es sich.
| Rate | Gebühr je Ausführung | Kostenquote | Gebühren in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 50 Euro | 1,50 Euro | 3,00 Prozent | 180 Euro |
| 100 Euro | 1,50 Euro | 1,50 Prozent | 180 Euro |
| 300 Euro | 1,50 Euro | 0,50 Prozent | 180 Euro |
| 300 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Prozent | 0 Euro |
Eigene Berechnung bei monatlicher Ausführung. Die absolute Belastung hängt nur an der Zahl der Ausführungen, die relative an der Ratenhöhe. Daraus folgt eine Faustregel, die ohne jede Prognose auskommt: Wer eine feste Gebühr zahlt, fährt mit selteneren, größeren Raten günstiger als mit häufigen kleinen. Wer keine Gebühr zahlt, ist davon unberührt.
Welche Anbieter Sparpläne ohne Ausführungsgebühr führen, ändert sich laufend; die Aktionsbedingungen stehen jeweils im Preisverzeichnis. Ein Überblick über die Anbieter steht unter Online-Broker.
Der Depotübertrag kann die Historie kosten
§ 27a Abs. 4 Z 3 EStG enthält einen Satz, der bei einem Sparplan besonders wehtut: Nach § 93 Abs. 4 angesetzte Anschaffungskosten fließen nicht in den gleitenden Durchschnittspreis ein.
§ 93 Abs. 4 EStG ist die Pauschalregel für den Fall, dass die tatsächlichen Anschaffungskosten beim Depotübertrag nicht nachgewiesen werden. Die depotführende Stelle setzt dann den gemeinen Wert bei Depoteinlage an, vermindert um 0,5 Prozent je Monat seit der Anschaffung, mindestens den halben gemeinen Wert.
Wer also einen über Jahre bespartem Bestand überträgt, ohne die Kaufabrechnungen mitzuliefern, verliert nicht nur einzelne Belege, sondern die gesamte Durchschnittsbildung. Vor jedem Depotwechsel gehören daher die Abrechnungen gesichert und die Übermittlung der Anschaffungsdaten geprüft. Was sonst noch dranhängt, steht unter DEGIRO, wo dieselbe Regel den teuersten Fehler beschreibt.
Cost-Average: was der Effekt leistet und was nicht
Bei gleichbleibender Rate werden bei niedrigen Kursen mehr und bei hohen Kursen weniger Anteile gekauft. Der durchschnittliche Einstandspreis liegt deshalb unter dem arithmetischen Mittel der Kurse. Im Beispiel oben beträgt das Mittel der drei Kurse 98,33 Euro, der Durchschnittspreis aber 94,74 Euro.
Das ist ein rechnerischer Effekt, kein Renditeversprechen. Drei Einschränkungen gehören dazu:
- Er wirkt nur, solange eingezahlt wird. Auf einen bereits aufgebauten Bestand hat die nächste Rate kaum noch Einfluss.
- Er ist kein Schutz vor Verlusten. Fällt der Kurs dauerhaft, sinkt auch der Durchschnittspreis, der Bestand aber ebenso.
- Gegenüber einer Einmalanlage ist er nicht generell überlegen. Er verteilt den Einstiegszeitpunkt und senkt damit das Risiko, alles zum ungünstigsten Kurs zu kaufen.
Was laufend anfällt, auch ohne Verkauf
Bei Fonds und ETFs entsteht Steuer nicht erst beim Verkauf. Thesaurierende Fonds lösen jährlich ausschüttungsgleiche Erträge aus, die zu versteuern sind und die Anschaffungskosten erhöhen. Wie das abläuft und was ein steuereinfacher Broker davon übernimmt, steht unter ETFs und steuereinfache Broker.
Für den Sparplan bedeutet das: Der gleitende Durchschnittspreis wird nicht nur durch Käufe verändert, sondern auch durch die jährliche Erhöhung der Anschaffungskosten. Wer das nachrechnen will, braucht die Jahresmeldungen, nicht nur die Kaufabrechnungen.
Die Parameter, die tatsächlich zu entscheiden sind
- Rate und Intervall. Bei fester Gebühr ist das die einzige Stellschraube, die die Kostenquote bewegt.
- Ausführungstag. Er sollte nach dem Gehaltseingang liegen, damit die Order nicht mangels Deckung scheitert.
- Teilausführung. Bruchstücke sind bei Sparplänen üblich; bei einem Depotwechsel können sie Probleme machen, weil nicht jede Stelle Bruchteile überträgt.
- Dynamik. Eine jährliche Erhöhung der Rate lässt sich vereinbaren, ändert aber nichts an der steuerlichen Systematik.
- Aussetzen statt kündigen. Ein pausierter Sparplan behält den Bestand und damit den Durchschnittspreis.
Quellen
- § 27a EStG 1988, insbesondere Abs. 4 Z 2, Z 3 und Z 3a
- § 93 EStG 1988, Abs. 4 zur Pauschalbewertung ohne Nachweis
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Häufig gestellte Fragen
Welcher Anteil gilt beim Verkauf als zuerst gekauft?
Keiner. Nach § 27a Abs. 4 Z 3 EStG ist bei Wertpapieren derselben Kennnummer im selben Depot der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen. Ein FIFO-Verfahren gibt es dafür nicht.
Mindern die Ordergebühren den steuerpflichtigen Gewinn?
Nein. Nach § 27a Abs. 4 Z 2 EStG sind die Anschaffungskosten bei Wirtschaftsgütern mit besonderem Steuersatz ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Die Gebühr ist wirtschaftlich bezahlt, steuerlich aber nicht abziehbar.
Was bringt der Cost-Average-Effekt?
Er senkt den durchschnittlichen Einstandspreis gegenüber dem Durchschnitt der Kurse, weil bei niedrigen Kursen mehr Anteile gekauft werden. Eine höhere Rendite garantiert er nicht, er verteilt nur den Einstiegszeitpunkt.
Wie wirken sich Gebühren bei kleinen Raten aus?
Überproportional. Eine feste Gebühr von 1,50 Euro sind bei 50 Euro Rate drei Prozent und bei 300 Euro Rate 0,5 Prozent. Bei monatlicher Ausführung fällt sie zwölfmal im Jahr an.
Was passiert steuerlich bei einem Depotübertrag?
Nach § 27a Abs. 4 Z 3 EStG fließen Anschaffungskosten, die nach § 93 Abs. 4 pauschal angesetzt wurden, nicht in den gleitenden Durchschnittspreis ein. Wer die tatsächlichen Kosten nicht nachweist, verliert die Historie des Sparplans.
Gilt das auch für Kryptowährungen?
Ja, sinngemäß. § 27a Abs. 4 Z 3a EStG ordnet den gleitenden Durchschnittspreis auch für Einheiten derselben Kryptowährung auf einer Adresse oder Wallet an.