Altersvorsorge in Österreich: die drei Säulen in Zahlen

Wie sich die Pension aus 1,78 Prozent pro Jahr errechnet, was der Korridor seit 2026 kostet und wie viel die staatliche Prämie tatsächlich wert ist.

Stand: 03. September 2026 11 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Pension in Österreich lässt sich mit zwei Zahlen ausrechnen: 1,78 und 14. Jedes Arbeitsjahr schreibt 1,78 Prozent des Bruttoeinkommens auf dem Pensionskonto gut, und die Summe aller Gutschriften geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension.

Diese Formel steht im Bericht des Sozialministeriums und macht die Pension zu einer der wenigen Sozialleistungen, deren Höhe jeder selbst nachrechnen kann. Was daneben an Vorsorge angeboten wird, lässt sich an derselben Zahl messen.

Wie die Pension entsteht

Für alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen gilt das Pensionskonto. Nach den Grundlagen im österreichischen Pensionssystem des Sozialministeriums werden jährlich 1,78 Prozent des Bruttoeinkommens gutgeschrieben, höchstens bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage.

Diese Teilgutschriften werden bis zum Pensionsantritt jährlich aufgewertet, und zwar mit dem Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnwachstums. Sie verlieren also nicht an Wert, solange die Löhne steigen. Gemeinsam mit der Kontoerstgutschrift bilden sie die Gesamtgutschrift, und diese geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttoalterspension.

Ein vereinfachtes Beispiel, gerechnet in heutigem Geld:

SchrittRechnungErgebnis
Bruttojahreseinkommen40.000 Euro
jährliche Teilgutschrift40.000 × 1,78 %712 Euro
nach 40 Beitragsjahren712 × 4028.480 Euro
monatliche Bruttopension28.480 / 142.034 Euro

Die Division durch 14 ist kein Rechenfehler, sondern bildet die beiden Sonderzahlungen ab: Die Pension wird vierzehnmal jährlich ausgezahlt.

Wer wissen will, wo er tatsächlich steht, braucht dieses Beispiel nicht - der eigene Kontostand ist über das Pensionskonto einsehbar und enthält die tatsächlich aufgewerteten Werte.

Das Antrittsalter verschiebt sich

Für Männer liegt das Regelpensionsalter bei 65 Jahren. Für Frauen wird es seit 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben und beträgt 2026 bereits 61 Jahre und 6 Monate.

Pensionsstichtag im JahrGeburtsdatumAntrittsalter
202601.01.1965 bis 30.06.196561 Jahre und 6 Monate
202801.01.1966 bis 30.06.196662 Jahre und 6 Monate
203001.01.1967 bis 30.06.196763 Jahre und 6 Monate
2033ab 01.07.196865 Jahre

Wer als Frau ab dem 1. Juli 1968 geboren ist, unterliegt damit bereits vollständig der Altersgrenze von 65 Jahren.

Der Korridor ist seit 2026 enger

Die Korridorpension erlaubt einen Antritt vor dem Regelpensionsalter, gegen Abschläge. Seit 2026 wurden ihre Voraussetzungen in zwei Punkten gleichzeitig verschärft: Das Antrittsalter steigt vom 62. auf das 63. Lebensjahr, und die erforderlichen Versicherungsmonate steigen von 480 auf 504 - von 40 auf 42 Jahre. Beides läuft in Schritten von zwei Monaten je Quartal.

Geburtsdatumfrühestes AntrittsalterVersicherungsmonate
01.01.1964 bis 31.03.196462 Jahre und 2 Monate482
01.07.1964 bis 30.09.196462 Jahre und 6 Monate486
01.01.1965 bis 31.03.196562 Jahre und 10 Monate490
01.04.1965 bis 30.06.196563 Jahre492

Die zweite Bedingung ist die härtere. Zwei zusätzliche Beitragsjahre lassen sich kurz vor dem geplanten Antritt nicht mehr nachholen, während zwei Monate Wartezeit überbrückbar sind. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte den Versicherungsverlauf früh prüfen.

Was früher gehen kostet und später gehen bringt

Die Abschläge im Pensionskonto betragen bei der Korridorpension 5,1 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Antritts, aliquot 0,425 Prozent pro Monat. Sie wirken dauerhaft und werden auch nach Erreichen des Regelpensionsalters nicht aufgehoben.

In die andere Richtung gilt derselbe Satz. Ein Antritt nach dem Regelpensionsalter erhöht die Leistung um 5,1 Prozent pro Jahr, längstens drei Jahre lang - die maximale Bonifikation beträgt damit 15,3 Prozent. Dazu kommt ein zweiter Effekt, der selten mitgerechnet wird: In der Bonusphase werden Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil des Pensionsversicherungsbeitrags jeweils halbiert, während für die spätere Berechnung weiterhin die vollen Beitragsgrundlagen zählen.

Am Beispiel der 2.034 Euro von oben:

AntrittFaktormonatliche Bruttopension
zwei Jahre früher- 10,2 %1.827 Euro
Regelpensionsalter2.034 Euro
drei Jahre später+ 15,3 %2.345 Euro

Zwischen dem frühesten und dem spätesten Zeitpunkt liegen rund 520 Euro im Monat, also gut ein Viertel. Über zwanzig Pensionsjahre und vierzehn Auszahlungen summiert sich das auf einen sechsstelligen Betrag.

Die zweite Säule läuft automatisch

Für die betriebliche Vorsorge braucht es keine Vereinbarung. Paragraph 6 Absatz 1 BMSVG verpflichtet jeden Arbeitgeber, ab Beginn des Arbeitsverhältnisses „einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 vH des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen” an die zuständige Vorsorgekasse zu zahlen.

Das ist die Abfertigung neu. Sie wandert bei einem Jobwechsel mit, statt wie früher zu verfallen, und kann bei Pensionsantritt als Rente oder Kapital bezogen werden. Der Beitrag ist gesetzlich fix und nicht verhandelbar.

Davon zu unterscheiden ist die Pensionskasse. Sie beruht auf einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag, existiert also nur, wo sie tatsächlich vereinbart wurde, und die Beitragshöhe ist frei gestaltbar. Wer wissen will, ob er eine hat, findet es im Dienstvertrag oder auf dem Jahreskontoauszug der Kasse.

Die dritte Säule und der Wert der Prämie

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist das einzige private Vorsorgeprodukt mit direkter staatlicher Förderung. Der Prämiensatz besteht aus 2,75 Prozent zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung und beträgt für 2025 und 2026 4,25 Prozent.

Gefördert wird bis zu 1,53 Prozent des 36-fachen der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Die Tabelle des Finanzministeriums zeigt, wie sich das entwickelt hat:

JahrHöchsteinzahlungPrämiensatzhöchste Prämie
20031.850,69 Euro9,50 %175,82 Euro
20112.313,36 Euro8,50 %196,64 Euro
20122.329,88 Euro4,25 %99,02 Euro
20253.552,66 Euro4,25 %150,99 Euro
20263.817,04 Euro4,25 %162,22 Euro

Der Bruch liegt im Jahr 2012: Der Prämiensatz wurde halbiert, und die höchstmögliche Prämie fiel von 196,64 auf 99,02 Euro. Erst 2026 liegt sie wieder unter dem Niveau von 2011 - nach fünfzehn Jahren und trotz einer um zwei Drittel gestiegenen Höchsteinzahlung.

An das Produkt sind Bedingungen geknüpft. Es gilt eine mindestens zehnjährige Kapitalbindung ab der ersten Einzahlung, der Anbieter muss eine hundertprozentige Kapitalgarantie auf Einzahlungen und Prämien abgeben, und die Aktienquote ist vorgeschrieben: bei Verträgen ab August 2013 zwischen 15 und 60 Prozent bis zum Alter von 50 Jahren, danach zwischen 5 und 50 Prozent. Wer sich das Kapital am Ende bar auszahlen lässt, muss die Hälfte der Prämien zurückzahlen und die Kapitalerträge mit 27,5 Prozent nachversteuern.

Ob sich das rechnet, hängt an den laufenden Kosten. Die Prämie von 4,25 Prozent fällt einmalig auf die Einzahlung an; die Verwaltungskosten fallen jedes Jahr an. Legt man die von der ESMA für europäische Mischfonds erhobenen laufenden Kosten von 1,47 Prozent pro Jahr zugrunde, ist die Prämie nach knapp drei Jahren rechnerisch aufgezehrt - bei zehn Jahren Mindestbindung also lange vor dem Ende der Laufzeit.

Das ist eine Überschlagsrechnung mit einem fremden Kostensatz, kein Produktvergleich; die tatsächlichen Kosten stehen im Basisinformationsblatt des jeweiligen Anbieters. Die Größenordnung zeigt aber, worauf beim Abschluss zu achten ist: nicht auf die Prämie, sondern auf die Kostenquote. Die Kapitalgarantie hat ihren eigenen Preis, weil sie die Aktienquote nach unten zwingt.

Wer stattdessen selbst anlegt, verzichtet auf Prämie und Garantie, behält aber die Kostenkontrolle und die Verfügbarkeit. Die Grundlagen dazu stehen bei den ETFs und den Investmentfonds; wie stark Kosten und Steuern über Jahrzehnte wirken, zeigt die Seite zur Rendite. Für Kinder ist zusätzlich das Zukunftsdepot im Gespräch, das bislang allerdings nur angekündigt ist.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die gesetzliche Pension berechnet?

Jedes Jahr werden 1,78 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage auf dem Pensionskonto gutgeschrieben und mit dem Lohnwachstum aufgewertet. Die Summe aller Gutschriften geteilt durch 14 ergibt zum Regelpensionsalter die monatliche Bruttopension.

Wann kann ich in Pension gehen?

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre. Für Frauen liegt es 2026 bei 61 Jahren und 6 Monaten und steigt seit 1. Jänner 2024 schrittweise an; ab dem Geburtsjahrgang Juli 1968 gilt auch für sie 65.

Was kostet ein früherer Pensionsantritt?

Bei der Korridorpension 5,1 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Antritts, also 0,425 Prozent je Monat. Der Abschlag bleibt dauerhaft und wird nicht später ausgeglichen.

Was bringt ein späterer Pensionsantritt?

Ein Aufschub erhöht die Pension um 5,1 Prozent pro Jahr, längstens für drei Jahre, also um höchstens 15,3 Prozent. In der Bonusphase werden zudem die Pensionsversicherungsbeiträge von Dienstnehmer und Dienstgeber halbiert.

Was hat sich 2026 bei der Korridorpension geändert?

Das Antrittsalter steigt vom 62. auf das 63. Lebensjahr, in Schritten von zwei Monaten pro Quartal. Gleichzeitig steigen die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504, also von 40 auf 42 Jahre.

Wie hoch ist die Prämie zur Zukunftsvorsorge?

4,25 Prozent für 2025 und 2026. Sie setzt sich aus 2,75 Prozent plus dem Zinssatz für die Bausparförderung zusammen. Bei der Höchsteinzahlung von 3.817,04 Euro im Jahr 2026 ergibt das 162,22 Euro.

Zahlt mein Arbeitgeber in eine Zusatzpension ein?

In die betriebliche Vorsorge ja. Paragraph 6 BMSVG verpflichtet jeden Arbeitgeber, 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts samt Sonderzahlungen an eine Vorsorgekasse zu zahlen. Eine Pensionskasse darüber hinaus gibt es nur, wenn sie vereinbart wurde.