Passivhaus: ein privater Standard, kein Rechtsbegriff
15 Kilowattstunden Heizwärmebedarf und ein Drucktest von 0,6. Die Kriterien stammen vom Passivhaus Institut, nicht aus einem österreichischen Gesetz.
Passivhaus klingt nach einer Kategorie des Baurechts, ist aber keine. Der Begriff bezeichnet einen privaten Standard, dessen Kriterien vom Passivhaus Institut stammen. In den österreichischen Bauordnungen kommt er nicht vor.
Das macht ihn nicht weniger wert, ändert aber, wie man mit ihm umgeht: Wer ein Passivhaus kauft oder baut, sollte nach dem Zertifikat oder nach den Kennzahlen fragen, nicht nach der Bezeichnung.
Die Kriterien
| Kennzahl | Anforderung |
|---|---|
| Heizwärmebedarf | höchstens 15 kWh je Quadratmeter und Jahr |
| alternativ Heizlast | höchstens 10 Watt je Quadratmeter |
| Luftdichtheit, Drucktest | n50 höchstens 0,6 pro Stunde |
Kriterien des Passivhaus Instituts, berechnet nach dessen Projektierungspaket PHPP.
Der Drucktestwert n50 ist die Kennzahl, die am meisten über die Ausführungsqualität sagt. Gemessen wird mit einem Blower-Door-Test: Bei 50 Pascal Über- oder Unterdruck darf pro Stunde höchstens das 0,6-fache des Gebäudeluftvolumens durch Undichtheiten entweichen. Zum Vergleich verlangen übliche Neubauten deutlich höhere Werte. Der Test lässt sich nur während der Bauphase sinnvoll durchführen, weil Nachbesserungen danach aufwendig werden.
Wie das Konzept funktioniert
Der Name beschreibt das Prinzip: Der Wärmebedarf wird so weit gesenkt, dass passive Quellen den größten Teil decken, also Sonneneinstrahlung durch die Fenster sowie Abwärme von Personen und Geräten. Fünf Bauteile tragen das:
- Dämmung in großer Stärke, durchgehend und ohne Wärmebrücken
- Fenster mit Dreifachverglasung und gedämmten Rahmen
- Luftdichte Hülle, nachgewiesen über den Drucktest
- Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung, die verbrauchte Luft abführt und die Wärme im Haus behält
- Kompakte Bauform und Ausrichtung, die solare Gewinne nutzt
Eine Heizung gibt es in aller Regel trotzdem, sie ist nur klein dimensioniert. Der Begriff bezieht sich auf die passive Deckung, nicht auf ihr vollständiges Fehlen.
Verhältnis zum gesetzlichen Standard
Die Bauordnungen der Länder verweisen für den Wärmeschutz auf die harmonisierten OIB-Richtlinien und verlangen für Neubauten ein Niedrigstenergiegebäude. Der Passivhausstandard liegt darüber, ist aber nicht vorgeschrieben.
Daraus folgt eine praktische Unterscheidung, die beim Kauf zählt:
- Gesetzlich geschuldet ist die Einhaltung der jeweiligen Bauordnung. Sie ist behördlich geprüft.
- Vertraglich geschuldet ist der Passivhausstandard nur, wenn er im Vertrag steht. Dann gehören auch die Kennzahlen und der Nachweis hinein, sonst fehlt der Maßstab für eine Mängelrüge.
Was das Gebäude tatsächlich braucht, steht im Energieausweis. Er weist den Heizwärmebedarf aus und macht die entscheidende Kennzahl damit sichtbar, auch ohne Zertifikat.
Was es kostet und was es bringt
Zu den Mehrkosten gibt es keine amtliche Zahl, und pauschale Prozentangaben führen in die Irre, weil sie vom Vergleichsmaßstab abhängen: gegenüber einem einfachen Neubau ist der Abstand größer als gegenüber einem ohnehin gut gedämmten. Wer eine belastbare Zahl braucht, lässt zwei Varianten desselben Projekts durchrechnen.
Belastbar ist dagegen die Struktur der Rechnung. Auf der Kostenseite stehen Dämmstärke, Fenster, Lüftungsanlage und der höhere Planungsaufwand. Auf der Nutzenseite stehen ein dauerhaft niedriger Heizwärmebedarf, geringere Abhängigkeit von Energiepreisen und, je nach Bundesland, höhere Sätze in der Wohnbauförderung. Weil die Förderungen Landessache sind und regelmäßig angepasst werden, gehört der aktuelle Stand beim jeweiligen Land geprüft, nicht aus einer Übersicht übernommen.
Wie sich die Baukosten insgesamt entwickeln, steht unter Baukosten.
Worauf beim Kauf zu achten ist
- Zertifikat oder Kennzahlen verlangen. Ohne Nachweis ist die Bezeichnung unverbindlich.
- Den Drucktestbericht ansehen. Er dokumentiert die Ausführungsqualität und lässt sich nachträglich nicht ersetzen.
- Die Lüftungsanlage prüfen. Sie ist das technische Herzstück und braucht Filterwechsel und Wartung. Ohne sie funktioniert das Konzept nicht.
- Verschattung im Sommer. Große Südfenster liefern im Winter Gewinne und im Sommer ein Überhitzungsrisiko. Außenliegender Sonnenschutz gehört zum Konzept.
- Nachweisdokumente sichern. Sie gehören zu den Unterlagen, die bei einer späteren Bewertung anzuführen sind, siehe Immobiliengutachten.
Quellen
- Passivhaus Institut und IG Passivhaus: Kriterien und Zertifizierung, abgerufen am 04.09.2026
- IG Passivhaus Österreich: Fragen und Antworten, abgerufen am 04.09.2026
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 zur Ausweispflicht
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Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Passivhaus?
Ein Gebäude, das die Kriterien des Passivhaus Instituts erfüllt, insbesondere einen Heizwärmebedarf von höchstens 15 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr sowie eine Luftdichtheit von n50 höchstens 0,6 pro Stunde.
Ist Passivhaus ein geschützter Begriff?
Es ist kein Begriff des österreichischen Baurechts. Die Kriterien stammen von einem privaten Institut, und wer sie einhält, kann zertifizieren lassen. Ohne Zertifikat ist die Bezeichnung eine Behauptung.
Was bedeutet n50 gleich 0,6?
Beim Drucktest mit 50 Pascal Über- oder Unterdruck darf pro Stunde höchstens das 0,6-fache des Gebäudeluftvolumens durch Undichtheiten entweichen. Gemessen wird das mit einem Blower-Door-Test.
Braucht ein Passivhaus eine Heizung?
In der Regel ja, wenn auch eine sehr kleine. Der Name bezieht sich auf die passive Nutzung von Sonneneinstrahlung und internen Wärmequellen, nicht auf das Fehlen jeder Heiztechnik.
Wie unterscheidet es sich vom gesetzlichen Standard?
Die Bauordnungen der Länder verlangen über die OIB-Richtlinien ein Niedrigstenergiegebäude. Der Passivhausstandard liegt darüber, ist aber nicht vorgeschrieben.
Zeigt der Energieausweis, ob es ein Passivhaus ist?
Er zeigt den Heizwärmebedarf und damit die entscheidende Kennzahl. Die Zertifizierung selbst erfolgt aber nach der Berechnungsmethode des Instituts, nicht über den Energieausweis.