Geburtsurkunde in Österreich: Antrag, Kosten und Registerauszug

Persönlich kostet die Geburtsurkunde 13,10 Euro, schriftlich 34,10 - digital mit ID Austria nichts. Was das Personenstandsregister damit zu tun hat.

Stand: 02. September 2026 7 Min. Lesezeit

Eine Geburtsurkunde kostet in Österreich zwischen null und 34,10 Euro - je nachdem, auf welchem Weg sie beantragt wird. Der Unterschied liegt nicht an der Urkunde, sondern an einer Eingabegebühr, die nur bei schriftlicher Antragstellung anfällt.

Was der Weg kostet

WegEingabegebührBundesgebührVerwaltungsabgabeSumme
digital mit ID Austria---kostenlos
persönlich am Standesamtkeine11,00 Euro2,10 Euro13,10 Euro
schriftlich per Post21,00 Euro11,00 Euro2,10 Euro34,10 Euro

Der schriftliche Weg ist damit mehr als doppelt so teuer wie der persönliche und kostet gegenüber dem digitalen Weg 34,10 Euro mehr. Wer ID Austria eingerichtet hat, bekommt den Auszug über das digitale Amtsservice ohne Gebühr.

Für Neugeborene entfällt alles. Wird die Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt, ist sie gebührenfrei. Das deckt den üblichen Bedarf für Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Reisepass ab.

Wo und wie beantragt wird

Zuständig ist jedes Standesamt in Österreich, unabhängig davon, wo die Geburt stattgefunden hat. Das ist die praktische Folge des zentralen Registers: Die Daten liegen nicht mehr beim Geburtsstandesamt, sondern bundesweit abrufbar.

Möglich sind drei Wege:

  • persönlich am Standesamt, mit amtlichem Lichtbildausweis
  • schriftlich per Post
  • elektronisch über das digitale Amtsservice mit ID Austria

Wer die Urkunde nicht für sich selbst braucht, muss ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsberechtigt sind sonst nur die Personen, auf die sich die Eintragung bezieht.

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt, sofern die Daten im Register vollständig hinterlegt sind. Aus dem Ausland läuft der Antrag über die österreichischen Vertretungsbehörden.

Vom Geburtenbuch zum Registerauszug

Bis 2014 führte jedes Standesamt eigene Personenstandsbücher - darunter das Geburtenbuch, in das jede Geburt am Ort des Geschehens eingetragen wurde. Wer eine Urkunde brauchte, musste sich an genau dieses Standesamt wenden.

Mit 1. November 2014 wurde das Zentrale Personenstandsregister bundesweit bei allen Personenstandsbehörden eingeführt. Darin sind Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft und Tod sowie Namensangelegenheiten erfasst.

Was früher „Auszug aus dem Geburtenbuch” hieß, ist heute der Teilregisterauszug aus dem Register - inhaltlich die Geburtsurkunde. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument, nur aus verschiedenen Epochen der Verwaltung.

Ein Vorbehalt gilt für ältere Geburten. Einträge von vor dem 1. November 2014 sind nicht automatisch im Register enthalten. Sie müssen unter Umständen erst nacherfasst werden, wozu das Standesamt auf die alten Bücher zurückgreift. Wer eine Urkunde für einen weiter zurückliegenden Geburtsfall braucht, sollte deshalb nicht mit sofortiger Ausstellung rechnen und rechtzeitig anfragen.

Wofür die Urkunde gebraucht wird

Die Geburtsurkunde ist der Nachweis für Abstammung und Namen. Angefordert wird sie unter anderem für:

  • die Ausstellung von Reisepass und Personalausweis
  • Anträge auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
  • Eheschließung und Begründung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Verlassenschaftsverfahren und Nachweise im Erbrecht
  • Anmeldungen in Kindergarten und Schule

Für die meisten Behördenwege genügt eine aktuelle Ausfertigung. Ein festes Ablaufdatum hat die Urkunde nicht, manche Stellen verlangen aber einen Auszug jüngeren Datums - insbesondere dann, wenn sich Namen oder Abstammung geändert haben könnten.

Quellen

  • oesterreich.gv.at: Geburtsurkunde und Teilregisterauszug - Antragsberechtigte, Antragswege über Standesamt, Vertretungsbehörden und digitales Amtsservice, Eingabegebühr von 21 Euro bei schriftlicher Einbringung, Bundesgebühr von 11 Euro und Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro, Gebührenfreiheit binnen zwei Jahren ab der Geburt, kostenlose elektronische Ausstellung, Hinweis auf Nacherfassung bei Geburten vor dem 1.11.2014
  • BMI: Zentrales Personenstandsregister - bundesweite Führung des Registers bei allen Personenstandsbehörden seit 2014, erfasste Personenstandsfälle Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft und Tod samt Namensangelegenheiten

Stand der Angaben: 2. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Geburtsurkunde?

Elf Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe. Bei schriftlicher Einbringung kommen 21 Euro Eingabegebühr dazu. Über das digitale Amtsservice mit ID Austria ist der Auszug kostenlos.

Ist die erste Geburtsurkunde für mein Kind gratis?

Ja, wenn sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt wird. Danach fallen die regulären Gebühren an.

Wo beantrage ich die Geburtsurkunde?

Bei jedem Standesamt in Österreich, unabhängig vom Geburtsort. Im Ausland übernehmen das die österreichischen Vertretungsbehörden.

Gibt es das Geburtenbuch noch?

Nein. Seit 1. November 2014 führen alle Personenstandsbehörden das Zentrale Personenstandsregister. Der frühere Auszug aus dem Geburtenbuch heißt heute Teilregisterauszug und ist die Geburtsurkunde.

Was ist bei Geburten vor November 2014?

Ältere Einträge sind nicht automatisch im Register enthalten. Sie müssen gegebenenfalls nacherfasst werden, was die Ausstellung verzögern kann.

Wer darf eine Geburtsurkunde anfordern?

Die Person, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie Personen mit einem nachweisbaren rechtlichen Interesse.