Konsumentenschutz in Österreich: Gewährleistung und Rücktritt
Zwei Jahre Gewährleistung, im ersten Jahr muss der Händler beweisen. Wann 14 Tage Rücktritt gelten und wann sich die Frist auf ein Jahr verlängert.
Zwei Rechte werden im Alltag ständig verwechselt: Gewährleistung ist gesetzlich und nicht abdingbar, Garantie ist freiwillig. Wer beim defekten Gerät hört, die Garantie sei abgelaufen, hat deshalb noch längst keinen Anspruch verloren.
Das zweite Missverständnis betrifft die Beweislast. Im ersten Jahr nach der Übergabe muss nicht der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand - sondern das Unternehmen das Gegenteil.
Wie lange die Gewährleistung läuft
| Gegenstand | Frist ab Übergabe |
|---|---|
| bewegliche Sachen, auch mit digitalen Elementen | 2 Jahre |
| unbewegliche Sachen (Wohnung, Haus, Grundstück) | 3 Jahre |
| laufende digitale Leistungen | gesamter Bereitstellungszeitraum |
Bei Waren mit digitalen Elementen - Smartphone, Smartwatch, Smart-TV - gilt die Gewährleistung für den gesamten Bereitstellungszeitraum, mindestens aber zwei Jahre. Damit verbunden ist eine Aktualisierungspflicht: Wer solche Produkte verkauft, schuldet auch die nötigen Updates.
Die Vermutungsfrist entscheidet
Innerhalb der Gewährleistungsfrist gibt es eine kürzere, praktisch entscheidende Frist. In ihr wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag:
- ein Jahr bei Warenkäufen und einmaligen digitalen Leistungen
- sechs Monate bei unbeweglichen Sachen und Werkverträgen
- gesamte Vertragsdauer bei laufenden digitalen Leistungen
Solange diese Frist läuft, muss das Unternehmen beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand - etwa durch unsachgemäße Verwendung. Danach kehrt sich die Last um: Dann muss der Verbraucher belegen, dass die Ursache bereits bei Übergabe angelegt war, was in der Praxis oft ein Gutachten erfordert.
Deshalb lohnt es, einen Mangel früh zu melden und die Meldung nachweisbar zu machen. Ein defektes Gerät, das im elften Monat gerügt wird, steht rechtlich deutlich besser da als dasselbe Gerät im dreizehnten.
Was Sie verlangen können
Die Rechte sind gestuft, nicht frei wählbar:
- Verbesserung oder Austausch - auf Kosten des Unternehmens. Der Verbraucher kann zwischen beidem wählen, sofern das Gewählte nicht unverhältnismäßig ist
- Preisminderung oder Rückabwicklung - erst, wenn Verbesserung und Austausch scheitern, unmöglich sind, verweigert werden oder mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären
Bei Verbrauchergeschäften können Gewährleistungsrechte nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Klauseln in Geschäftsbedingungen, die das versuchen, sind unwirksam. Für gebrauchte Waren bestehen eng begrenzte Ausnahmen.
Rücktritt bei Online- und Haustürgeschäften
Wer im Fernabsatz kauft - online, telefonisch, per Katalog - oder außerhalb der Geschäftsräume, kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Das ist etwas anderes als die Gewährleistung: Hier muss gar nichts defekt sein.
Wann die Frist beginnt, hängt vom Geschäft ab:
- Waren: ab Erhalt durch den Verbraucher oder einen Vertreter
- Dienstleistungen und digitale Inhalte: ab Vertragsabschluss
- gemischte Verträge: ab Lieferung der Ware
Der wichtigste Hebel liegt in der Information. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt, beginnt die Frist nicht zu laufen. Holt das Unternehmen die Information nie nach, erlischt das Recht erst nach einem Jahr und 14 Tagen. Wer nach Monaten feststellt, dass im Bestellprozess jeder Hinweis fehlte, ist also nicht automatisch zu spät.
Kein Rücktrittsrecht besteht unter anderem bei:
- Maßanfertigungen und nach Kundenwunsch gefertigten Waren
- schnell verderblichen Waren
- versiegelten Hygieneartikeln, sobald die Versiegelung entfernt wurde
- digitalen Downloads, deren Ausführung mit Zustimmung begonnen wurde
- dringenden Reparaturen
- Hotelbuchungen und Veranstaltungstickets für einen bestimmten Termin
Die Rücksendekosten darf das Unternehmen nur dann auf den Verbraucher überwälzen, wenn es darüber vorab informiert hat. Wurden Waren im Zuge eines Hausbesuchs geliefert und lassen sie sich nicht per Post zurücksenden, trägt das Unternehmen die Abholkosten.
Wo es Unterstützung gibt
Bei Streitigkeiten helfen die Arbeiterkammern in allen Bundesländern, der Verein für Konsumenteninformation und die Schlichtungsstellen der jeweiligen Branche - für Flugreisen etwa die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, deren Verfahren für Reisende kostenlos ist.
Vor jedem Streit lohnt eine schriftliche Mängelrüge mit Frist. Sie kostet nichts, dokumentiert den Zeitpunkt und ist die Grundlage für alles Weitere. Wie sich ein Zivilprozess kostenmäßig auswirkt, steht bei den Anwaltskosten - bei kleinen Streitwerten übersteigt das Risiko den Streitwert oft deutlich.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Gewährleistung und Verbraucherschutz - Gewährleistungsfristen von zwei Jahren bei beweglichen und drei Jahren bei unbeweglichen Sachen, Vermutungsfristen von einem Jahr bei Warenkäufen, sechs Monaten bei unbeweglichen Sachen und Werkverträgen sowie der gesamten Vertragsdauer bei laufenden digitalen Leistungen, gestufte Rechtsbehelfe von Verbesserung und Austausch zu Preisminderung und Rückabwicklung, Unabdingbarkeit gegenüber Verbrauchern, Abgrenzung zur freiwilligen Garantie
- konsumentenfragen.at: Fernabsatz- und Auswärtsgeschäft - Rücktrittsfrist von 14 Tagen, Fristbeginn je nach Warenlieferung, Vertragsabschluss oder Lieferung bei gemischten Verträgen, Nichtbeginn der Frist ohne ordnungsgemäße Belehrung und Erlöschen nach einem Jahr und 14 Tagen, Ausnahmen vom Rücktrittsrecht, Regeln zu den Rücksendekosten
- konsumentenfragen.at: Das neue Gewährleistungsrecht - Gewährleistung im digitalen Bereich samt Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen
Stand der Angaben: 2. September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Zwei Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen, drei Jahre bei unbeweglichen wie Wohnung oder Haus. Bei laufenden digitalen Leistungen deckt sie den gesamten Bereitstellungszeitraum ab.
Was ist die Vermutungsfrist?
Die Zeit, in der das Unternehmen beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Bei Warenkäufen ist das ein Jahr, bei unbeweglichen Sachen und Werkverträgen sechs Monate.
Was kann ich bei einem Mangel verlangen?
Zuerst Verbesserung oder Austausch auf Kosten des Unternehmens. Erst wenn das scheitert, unmöglich ist oder verweigert wird, kommen Preisminderung oder Rückabwicklung in Betracht.
Wie lange kann ich einen Online-Kauf zurückgeben?
14 Tage. Bei Waren läuft die Frist ab Erhalt, bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten ab Vertragsabschluss.
Was gilt, wenn nicht über das Rücktrittsrecht informiert wurde?
Dann beginnt die Frist gar nicht zu laufen. Wird die Information nie nachgeholt, erlischt das Recht erst nach einem Jahr und 14 Tagen.
Ist die Garantie dasselbe wie die Gewährleistung?
Nein. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers und kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage und tritt daneben.