Glücksspiel Österreich rechtlich 2026

Glücksspiel in Österreich 2026: Glücksspielgesetz, Lizenzen, Online-Casinos, Steuern & Spielerschutz im Überblick.

Aktualisiert: 03. April 2026 10 Min. Lesezeit

Gesetzeslage und Lizenzierung

Das Glücksspielrecht in Österreich ist komplex und für viele Bürger undurchsichtig. Zwischen legalen Casinos, der monopolistischen Online-Konzession und zahllosen ausländischen Anbietern ist es schwer, den Überblick zu behalten.

Das Glücksspielgesetz (GSpG)

Grundstruktur des österreichischen Glücksspielrechts

Das Glücksspielgesetz (GSpG) aus dem Jahr 1989 bildet die zentrale Rechtsgrundlage für das Glücksspiel in Österreich. Es wurde seither mehrfach novelliert, zuletzt mit der GSpG-Novelle 2024/2025.

Das GSpG basiert auf dem Glücksspielmonopol des Bundes: Glücksspiel ist grundsätzlich verboten, sofern nicht der Bund eine Konzession erteilt hat. Dieses Monopolsystem unterscheidet Österreich von Ländern wie Großbritannien oder Malta, die ein Lizenzsystem mit mehreren Anbietern betreiben.

Definition Glücksspiel

Ein Glücksspiel liegt nach Paragraph 1 GSpG vor, wenn:

  • Ein Spiel durchgeführt wird (Teilnahme gegen Entgelt)
  • Der Ausgang überwiegend vom Zufall abhängt
  • Ein Vermögenswert (Gewinn oder Verlust) auf dem Spiel steht

Geschicklichkeitsspiele (bei denen das Ergebnis überwiegend von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt) fallen nicht unter das GSpG.

Abgrenzung: Glücksspiel vs. Geschicklichkeitsspiel

Die Abgrenzung ist in der Praxis oft strittig. Die Rechtsprechung hat folgende Zuordnungen entwickelt:

Glücksspiel:

  • Roulette, Blackjack, Baccarat
  • Spielautomaten (Slots)
  • Lotterien, Rubbellose
  • Bingo
  • Online-Slots und virtuelle Casinospiele

Geschicklichkeitsspiel (kein Glücksspiel):

  • Schach, Backgammon
  • Sportliche Wettbewerbe
  • Bridge-Turniere

Grenzfälle:

  • Poker: Wurde vom VwGH als Glücksspiel eingestuft (die Zufallskomponente überwiegt bei der einzelnen Hand). Pokerturniere im Kartencasinoformat können aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
  • Sportwetten: Gelten als Geschicklichkeitsspiel und werden separat geregelt (Totalisateur- und Wettgesetz).

Konzessionen und Lizenzen

Spielbankenkonzession (Casinos)

Für den Betrieb von Spielbanken (Casinos) vergibt der Bund bis zu 15 Konzessionen (Paragraph 21 GSpG). Aktuell hält die Casinos Austria AG alle 12 aktiven Spielbankenkonzessionen und betreibt damit die bekannten Casinos in Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz, Baden, Bregenz, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Seefeld, Velden und Zell am See.

Anforderungen an Konzessionäre:

  • Mindestkapital und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Nachweis des Spielerschutzsystems
  • Unbedenklichkeitsprüfung der Eigentümer und Geschäftsleiter
  • Sicherstellung ordnungsgemäßer Abgabenentrichtung

Online-Glücksspielkonzession

Für Online-Glücksspiel (Elektronische Lotterien) vergibt der Bund gemäß Paragraph 14 GSpG eine einzige Konzession. Diese wird aktuell von der Österreichischen Lotterien GmbH gehalten, die damit die Plattform win2day.at betreibt.

Win2day bietet:

  • Online-Casino-Spiele (Slots, Roulette, Blackjack)
  • Online-Poker
  • Lotterien (Lotto, EuroMillionen, Brieflos)
  • Sportwetten (über tipp3)

Videolotterie-Terminalkonzessionen

Für den Betrieb von Videolotterie-Terminals (VLTs) kann der Bund Konzessionen vergeben. VLTs sind vernetzte Automaten, die einem zentralen Server angeschlossen sind. Die Konzession ist bundesweit gültig.

Landesausspielungen (Automatenglücksspiel)

Die Bundesländer können per Landesgesetz das Automatenglücksspiel (Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten) regeln. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich:

BundeslandAutomaten erlaubt?Besonderheiten
WienNein (seit 2015 verboten)Übergangsfristen abgelaufen
NiederösterreichJa (eingeschränkt)Konzessionssystem
OberösterreichJa (eingeschränkt)Automaten in bestimmten Lokalen
SteiermarkJa (eingeschränkt)Landesgesetzliche Regelung
KärntenJaAutomaten in Gastronomiebetrieben
SalzburgJaKonzessionspflichtig
TirolNein (verboten)Seit 2019
VorarlbergNein (verboten)Seit 2014
BurgenlandJa (eingeschränkt)Landesgesetzliche Regelung

Sportwetten

Sportwetten gelten in Österreich nicht als Glücksspiel im Sinne des GSpG, sondern werden durch Landesgesetze geregelt (Wettengesetze der Bundesländer). Die Regelung ist daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Illegales Glücksspiel: Ausländische Online-Casinos

Rechtliche Situation

Online-Casinos, die keine österreichische Konzession besitzen, betreiben in Österreich illegales Glücksspiel. Das betrifft die meisten international bekannten Online-Casino-Marken, die unter Lizenzen aus Malta (MGA), Gibraltar, Curacao oder Isle of Man operieren.

Für die Anbieter ist das Veranstalten von Glücksspiel ohne Konzession eine Verwaltungsübertretung (Paragraph 52 GSpG) mit Geldstrafen bis zu 60.000 Euro. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen nach Paragraph 168 StGB (Betrieb einer Glücksspielbank ohne Konzession).

Spieler: Strafbar oder nicht?

Spieler machen sich durch das Spielen bei nicht konzessionierten Online-Casinos nicht strafbar. Das GSpG richtet sich gegen die Veranstalter, nicht gegen die Teilnehmer. Allerdings gibt es zivilrechtliche Konsequenzen (siehe nächster Abschnitt).

Rückforderung von Verlusten

Seit einigen Jahren hat sich eine bemerkenswerte Rechtsprechung entwickelt: Österreichische Gerichte haben in zahlreichen Fällen entschieden, dass Spieler ihre Verluste bei nicht konzessionierten Online-Casinos zurückfordern können.

Die Argumentation: Der Glücksspielvertrag mit einem nicht konzessionierten Anbieter ist nichtig (ungültig), da er gegen das GSpG verstößt. Auf Basis dieser Nichtigkeit können die geleisteten Einsätze abzüglich der erhaltenen Gewinne als ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden.

Wichtig: Die Rückforderung ist nicht in allen Fällen erfolgreich. Es kommt auf den Einzelfall an, und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (Bereicherungsrecht) ab dem jeweiligen Spielverlust.

Einige auf Glücksspielrecht spezialisierte Anwaltskanzleien bieten die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen auf Erfolgsbasis an (Prozessfinanzierung).

Glücksspielabgaben und Steuern

Glücksspielabgaben der Konzessionäre

Die Konzessionäre zahlen verschiedene Abgaben an den Bund:

AbgabeSatz
Spielbankenabgabe30 % des Bruttospielertrags
Konzessionsabgabe (Lotterien)Gestaffelt, ca. 2—27,5 % je nach Spielart
Konzessionsabgabe (Elektronische Lotterien)40 % des Bruttospielertrags
Landesabgaben (wo anwendbar)Variiert nach Bundesland

Steuerpflicht für Spieler

Gewinne bei konzessionierten Anbietern: Gewinne aus Glücksspielen bei konzessionierten österreichischen Anbietern (Casinos Austria, Lotterien, win2day) sind für Spieler steuerfrei. Die Glücksspielabgabe wird bereits vom Veranstalter abgeführt.

Gewinne bei nicht konzessionierten Anbietern: Theoretisch könnten Gewinne bei ausländischen Anbietern als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein. In der Praxis wird dies aber kaum verfolgt.

Professionelle Spieler (Poker): Wer dauerhaft und regelmäßig mit Gewinnabsicht Poker spielt, kann als gewerblicher Spieler eingestuft werden. In diesem Fall sind die Gewinne einkommensteuerpflichtig und es besteht Sozialversicherungspflicht bei der SVS.

Spielerschutz in Österreich

Gesetzliche Grundlagen

Das GSpG enthält umfangreiche Spielerschutzbestimmungen:

  • Zutrittskontrolle: Spielbanken und Online-Plattformen müssen die Identität der Spieler überprüfen und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren.
  • Spielersperre: Spieler können sich selbst sperren lassen (freiwillige Sperre) oder von der Spielbank gesperrt werden (Fremdsperre bei Verdacht auf Spielsucht).
  • Sperrsystem: Das zentrale Spielersperrsystem gilt für alle konzessionierten Spielbanken und Online-Plattformen in Österreich.
  • Informationspflichten: Konzessionäre müssen über Risiken des Glücksspiels informieren und Beratungsangebote bekanntmachen.
  • Einsatzlimits: Online-Plattformen müssen Limits für Einzahlungen und Einsätze ermöglichen.

Spielsucht: Hilfsangebote

Rund 64.000 Menschen in Österreich gelten als spielsüchtig, weitere 100.000 als gefährdet. Hilfsangebote:

  • Spielsuchthilfe Wien (spielsuchthilfe.at) — Beratung und Therapie
  • Suchthotline — Telefonische Beratung
  • Spieler-Info (spieler-info.at) — Informationsportal des Finanzministeriums
  • Anonyme Spieler — Selbsthilfegruppe nach dem 12-Schritte-Programm
  • Ambulanzen für Spielsucht in allen größeren Städten

Werbebeschränkungen

Werbung für Glücksspiel unterliegt in Österreich strengen Auflagen:

  • Keine Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet
  • Keine irreführenden Aussagen über Gewinnchancen
  • Pflichthinweis auf Spielsuchtgefahr und Beratungsangebote
  • Beschränkungen bei der Bewerbung von nicht konzessionierten Anbietern

EU-Recht und das österreichische Glücksspielmonopol

Vereinbarkeit mit EU-Recht

Das österreichische Glücksspielmonopol steht in einem Spannungsverhältnis zum EU-Binnenmarktrecht (Dienstleistungsfreiheit). Der EuGH hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass ein Monopolsystem grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist, wenn es tatsächlich dem Spielerschutz dient und kohärent umgesetzt wird.

Kritiker argumentieren, dass das österreichische Monopol nicht kohärent sei, da:

  • Sportwetten liberalisiert sind (Landesebene), Casino-Glücksspiel aber monopolisiert
  • Die Casinos Austria intensiv Werbung betreiben (was dem Spielerschutz-Argument widerspricht)
  • Automatenglücksspiel in einigen Bundesländern erlaubt, in anderen verboten ist

Laufende Verfahren

Mehrere Verfahren vor dem EuGH und österreichischen Gerichten betreffen die Frage, ob das österreichische Glücksspielmonopol EU-rechtskonform ist. Die Ergebnisse dieser Verfahren könnten das österreichische Glücksspielrecht grundlegend verändern.

Geplante Reform des Glücksspielgesetzes

Novellierungspläne

Seit Jahren wird eine umfassende Reform des GSpG diskutiert. Die wichtigsten Reformvorschläge:

  • Öffnung des Online-Markts: Vergabe mehrerer Online-Konzessionen statt nur einer (Lizenzsystem nach britischem/schwedischem Vorbild)
  • Netzsperren: Sperrung nicht lizenzierter Online-Casino-Websites durch Internet-Provider
  • Spieleridentifikation: Verpflichtende Registrierung für alle Formen des Glücksspiels (auch Automatenspiel)
  • Einheitliche Bundesregelung: Vereinheitlichung des Automatenglücksspiels auf Bundesebene

Der genaue Zeitplan für eine umfassende GSpG-Reform ist 2026 noch offen.

Lotto und Lotterien in Österreich

Konzession und Anbieter

Die Österreichischen Lotterien GmbH (eine Tochter der Casinos Austria AG) hält die Konzession für Lotterien in Österreich. Das Angebot umfasst:

  • Lotto 6 aus 45 — bekannteste österreichische Lotterie (Ziehung Mi und So)
  • EuroMillionen — europäische Lotterie (Ziehung Di und Fr)
  • Joker — Zusatzspiel
  • Toto und Torwette — Fußball-Wetten
  • Brieflose, Rubbellose — Instant-Lotterien
  • Bingo — TV-Bingo

Lotteriegewinne und Steuern

Lotteriegewinne sind in Österreich für den Spieler steuerfrei. Es fällt keine Einkommensteuer auf Lottogewinne an. Die Lotterieabgabe wird vom Veranstalter abgeführt.

Das Glücksspielrecht in Österreich ist durch das Monopolsystem geprägt. Die wichtigsten Punkte:

  • Glücksspiel ist grundsätzlich verboten, außer mit Konzession des Bundes.
  • Casinos Austria hält alle Spielbankenkonzessionen, die Österreichischen Lotterien die Online-Konzession (win2day).
  • Ausländische Online-Casinos sind in Österreich illegal, Spieler machen sich aber nicht strafbar.
  • Verluste bei illegalen Anbietern können zivilrechtlich zurückgefordert werden (aktuelle Rechtsprechung).
  • Gewinne bei konzessionierten Anbietern sind für Spieler steuerfrei.
  • Spielerschutz wird durch Zutrittskontrolle, Sperrsysteme und Informationspflichten gewährleistet.
  • Das EU-Recht stellt das Monopolsystem in Frage — eine Reform des GSpG wird diskutiert.

Bei Fragen zum Glücksspielrecht empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Glücksspielrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Bei Spielsuchtproblemen wenden Sie sich an die Spielsuchthilfe oder die Beratungsstelle in Ihrem Bundesland.

Kryptowährungen und Glücksspiel

Krypto-Casinos: Rechtliche Einordnung

Ein wachsender Trend sind Online-Casinos, die ausschließlich oder zusätzlich Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.) als Zahlungsmittel akzeptieren. Aus österreichischer Sicht ändert die Verwendung von Kryptowährungen nichts an der rechtlichen Bewertung: Ohne österreichische Konzession handelt es sich um illegales Glücksspiel, unabhängig vom eingesetzten Zahlungsmittel.

Die FMA hat klargestellt, dass Kryptowährungs-basierte Glücksspielangebote denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen wie traditionelle Online-Casinos. Die Anonymität von Kryptowährungen erschwert jedoch die Durchsetzung, was diese Angebote für Betreiber attraktiv macht.

DeFi-Gambling und Smart Contracts

Dezentrale Glücksspielprotokolle auf Blockchain-Basis (DeFi-Gambling) stellen die Regulierung vor neue Herausforderungen. Da kein zentraler Betreiber identifizierbar ist, greift das traditionelle Konzessionsmodell ins Leere. Hier besteht eine regulatorische Lücke, die auf EU-Ebene diskutiert wird.

Casinos Austria: Organisation und Eigentümerstruktur

Unternehmensstruktur

Die Casinos Austria AG ist der zentrale Akteur im österreichischen Glücksspielmarkt. Die wichtigsten Beteiligungen:

  • Casinos Austria AG — Betrieb der 12 Spielbanken
  • Österreichische Lotterien GmbH (100%-Tochter) — Lotterien, win2day, tipp3
  • WINWIN (Tochtergesellschaft) — Betrieb von Videolotterie-Terminals

Eigentümerstruktur

Die Eigentümerstruktur der Casinos Austria AG war in den letzten Jahren Gegenstand politischer Kontroversen (Stichwort Casinos-Affäre):

  • Sazka Group (Allwyn): Größter Einzelaktionär mit rund 56 Prozent
  • Republik Österreich (über ÖBAG): Rund 33 Prozent
  • Kleinaktionäre und institutionelle Investoren: Rund 11 Prozent

Die Casinos Austria beschäftigen insgesamt rund 3.500 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 4 Milliarden Euro (Bruttospielertrag).

Wirtschaftliche Bedeutung des Glücksspiels in Österreich

Steuereinnahmen

Das Glücksspiel generiert erhebliche Steuereinnahmen für den österreichischen Staat:

  • Glücksspielabgaben gesamt: Rund 700 bis 800 Millionen Euro pro Jahr
  • Davon Spielbankenabgabe: Ca. 250 Millionen Euro
  • Davon Lotterieabgaben: Ca. 450 Millionen Euro
  • Landesabgaben (Automaten): Ca. 50 bis 100 Millionen Euro

Beschäftigung

Der Glücksspielsektor beschäftigt in Österreich direkt rund 6.000 bis 8.000 Personen (Casinos, Lotterien, Wettbüros, Automatenaufsteller). Hinzu kommen indirekte Beschäftigungseffekte in der Gastronomie, Hotellerie und im Tourismus (insbesondere in Casino-Standorten wie Baden oder Velden).

Tourismusfaktor

Die Casinos sind an touristisch attraktiven Standorten angesiedelt und ziehen jährlich Millionen von Besuchern an. Das Casino Baden beispielsweise ist eines der grössten Casinos Europas und ein bedeutender Tourismusmagnet für die Region.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Ist Online-Glücksspiel in Österreich legal?

In Österreich ist Online-Glücksspiel nur mit einer Konzession des Bundesministeriums für Finanzen legal. Aktuell hält die Österreichische Lotterien GmbH die einzige Online-Glücksspielkonzession und betreibt damit die Plattform win2day.at. Ausländische Online-Casinos ohne österreichische Konzession sind illegal, Spieler können dort aber faktisch zugreifen.

Muss ich Glücksspielgewinne in Österreich versteuern?

Gewinne aus Glücksspielen bei konzessionierten Anbietern (Casinos Austria, win2day, Lotterien) sind in Österreich für Spieler steuerfrei, da die Glücksspielabgabe bereits vom Veranstalter abgeführt wird. Bei ausländischen nicht konzessionierten Anbietern besteht theoretisch eine Steuerpflicht, die in der Praxis aber schwer durchzusetzen ist.

Was passiert, wenn ich bei einem illegalen Online-Casino spiele?

Spieler bei illegalen Online-Casinos machen sich in Österreich nicht strafbar, da Paragraph 52 GSpG nur den Veranstalter sanktioniert. Allerdings können zivilrechtliche Rückforderungsansprüche bestehen: Mehrere österreichische Gerichte haben entschieden, dass Spieler Verluste bei nicht konzessionierten Online-Casinos zurückfordern können.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.