IBAN prüfen: Aufbau, Prüfziffer und Namensabgleich

Die Prüfziffer verrät Tippfehler, nicht den Empfänger. Wie die österreichische IBAN aufgebaut ist und was der Namensabgleich seit Oktober 2025 ändert.

Stand: 02. September 2026 8 Min. Lesezeit

IBAN prüfen und erzeugen

Geprüft wird die Prüfziffer nach ISO 13616, also der formale Aufbau. Ob das Konto existiert und wem es gehört, lässt sich daraus nicht ablesen. Die Eingaben verlassen Ihr Gerät nicht.

Eine IBAN lässt sich in einer Sekunde auf Tippfehler prüfen - die beiden Ziffern nach dem Länderkürzel sind genau dafür da. Was sie nicht verraten: ob das Konto existiert und wem es gehört. Genau diese Lücke schließt seit Oktober 2025 der Namensabgleich.

Der Aufbau der österreichischen IBAN

Eine österreichische IBAN hat immer 20 Zeichen:

AbschnittStellenBeispiel
Ländercode2AT
Prüfziffer261
Bankleitzahl519043
Kontonummer1100234573201

Die Kontonummer wird links mit Nullen aufgefüllt, wenn sie kürzer ist. Aus der Kontonummer 234573201 wird also 00234573201. Wer eine IBAN aus Bankleitzahl und Kontonummer bildet, macht hier den häufigsten Fehler - die Nullen gehören vor die Kontonummer, nicht dahinter.

Die Länge unterscheidet sich je Land: Deutschland hat 22 Zeichen, die Schweiz 21, Norwegen nur 15, Malta 31. Eine IBAN mit 20 Zeichen, die nicht mit AT beginnt, ist deshalb nicht automatisch falsch.

Wie die Prüfziffer funktioniert

Das Verfahren ist in ISO 13616 festgelegt und arbeitet nach Modulo 97. In drei Schritten:

  1. Die ersten vier Zeichen wandern ans Ende. Aus AT61 1904 3002 3457 3201 wird 1904300234573201AT61
  2. Buchstaben werden zu Zahlen, A ergibt 10, B ergibt 11, bis Z gleich 35. Aus AT61 am Ende wird damit 102961
  3. Die entstandene Ziffernfolge wird durch 97 geteilt. Bleibt als Rest genau 1, ist die IBAN formal korrekt

Der Rest ist bei einer falschen Ziffer fast nie 1 - deshalb fällt ein Zahlendreher praktisch immer auf. Verlassen sollte man sich darauf trotzdem nicht blind: Rechnerisch gibt es eine Restwahrscheinlichkeit, dass sich zwei Fehler gegenseitig aufheben.

Wichtig ist die Grenze des Verfahrens. Es rechnet ausschließlich mit der Zeichenfolge. Eine erfundene, aber rechnerisch stimmige IBAN besteht die Prüfung genauso wie eine echte. Wer prüft, erfährt also: Diese Nummer ist plausibel. Nicht: Dieses Konto gehört der Person, an die ich zahlen will.

Der Namensabgleich seit Oktober 2025

Seit 9. Oktober 2025 müssen Banken vor der Freigabe jeder Euro-Überweisung prüfen, ob der eingegebene Empfängername zum Inhaber der IBAN passt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen.

Vier Rückmeldungen sind möglich:

  • Vollständige Übereinstimmung - Name und Konto passen zusammen
  • Teilweise Übereinstimmung - etwa bei einem kleinen Tippfehler im Namen
  • Keine Übereinstimmung - Warnung vor möglicher Fehlleitung oder Betrug
  • Durchführung nicht möglich - technische Gründe oder ein nicht erfasstes Konto

Der Abgleich erfolgt unmittelbar vor der Autorisierung, unabhängig vom genutzten Weg, und ist kostenlos. Zusätzliche Entgelte dafür sind untersagt.

Entscheidend für die Praxis: Die Rückmeldung sperrt nichts. Wer trotz Warnung überweisen will, kann das tun. Damit verschiebt sich aber die Verantwortung - wer eine ausdrückliche Warnung wegklickt und an einen Betrüger zahlt, hat es schwerer, das Geld zurückzufordern.

Für Vereine, Unternehmen und alle, die Sammelüberweisungen einreichen, hat das eine praktische Folge: Empfängerdaten in Stammdatensätzen sollten mit der offiziellen Bezeichnung des Kontoinhabers übereinstimmen. Eine Abkürzung, die jahrelang funktioniert hat, erzeugt jetzt eine Warnmeldung.

Wenn die IBAN abgelehnt wird

Manche Unternehmen akzeptieren nur inländische IBANs. Das ist unzulässig: Artikel 9 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 verbietet es, eine IBAN unterschiedlich zu behandeln, solange das Konto über SEPA erreichbar ist. Wer eine deutsche oder niederländische IBAN hat, darf damit in Österreich zahlen und Lastschriften einziehen lassen.

Der Fall betrifft auch eine österreichische Stelle. Die Europäische Kommission führt seit 2024 ein EU-Pilotverfahren wegen möglicher Verletzung genau dieses Artikels - Gegenstand ist die ORF-Beitrags Service GmbH, die IBANs aus anderen Mitgliedstaaten nicht akzeptiert haben soll. Das Auskunftsersuchen ging im August 2024 an die österreichischen Behörden.

Wer auf eine Ablehnung stößt, verweist am besten schriftlich auf Artikel 9 der Verordnung. In vielen Fällen ist die Beschränkung nicht Absicht, sondern eine technische Altlast im Bezahlformular.

Was der BIC noch soll

Innerhalb des SEPA-Raums wird der BIC nicht mehr gebraucht. Das Institut ergibt sich aus der Bankleitzahl in der IBAN selbst. Erforderlich bleibt er nur bei Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums.

Wer eine IBAN aus einem Kontoauszug übernimmt, sollte sie trotzdem Zeichen für Zeichen vergleichen statt sich auf die Prüfziffer zu verlassen. Sie erkennt einen Zahlendreher - eine vollständig fremde, aber gültige IBAN erkennt sie nicht. Wie Überweisungen im Detail ablaufen und welche Fristen gelten, steht beim Girokonto.

Quellen

  • OeNB: IBAN-Namensabgleich (Empfängerüberprüfung) - Pflicht ab 9. Oktober 2025, Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2024/886, vier mögliche Rückmeldungen von vollständiger über teilweise bis keine Übereinstimmung sowie nicht durchführbar, Freigabe durch den Zahler unabhängig von der Rückmeldung
  • Parlament: EU-Pilotverfahren EUP(2024)10754 - mögliche Nichteinhaltung von Artikel 9 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 durch die ORF-Beitrags Service GmbH wegen Nichtakzeptierung von IBANs aus anderen Mitgliedstaaten, Auskunftsersuchen der Kommission vom 22.08.2024
  • WKO: EU Instant Payment-Verordnung - Rahmen der Verordnung zu Echtzeitüberweisungen samt Empfängerüberprüfung, Unentgeltlichkeit des Abgleichs

Stand der Angaben: 2. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist die österreichische IBAN aufgebaut?

20 Zeichen: das Länderkürzel AT, zwei Prüfziffern, fünf Stellen Bankleitzahl und elf Stellen Kontonummer. Kürzere Kontonummern werden dabei links mit Nullen aufgefüllt.

Was sagt eine gültige Prüfziffer aus?

Nur, dass die Zeichenfolge formal stimmig ist - also kein Zahlendreher und keine fehlende Stelle vorliegt. Ob das Konto existiert oder wem es gehört, lässt sich daraus nicht ableiten.

Was ist der IBAN-Namensabgleich?

Seit 9. Oktober 2025 müssen Banken vor jeder Euro-Überweisung prüfen, ob der eingegebene Empfängername zum Kontoinhaber der IBAN passt. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/886.

Kann ich trotz Warnung überweisen?

Ja. Die Rückmeldung ist ein Hinweis, keine Sperre. Der Zahler kann die Überweisung unabhängig vom Ergebnis freigeben - trägt dann aber das Risiko.

Darf ein Unternehmen meine ausländische IBAN ablehnen?

Nein. Artikel 9 der SEPA-Verordnung verbietet es, eine IBAN aus einem anderen SEPA-Land zurückzuweisen. Gegen Österreich läuft dazu ein EU-Pilotverfahren wegen der ORF-Beitrags Service GmbH.

Brauche ich noch den BIC?

Für Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums nicht. Die IBAN genügt, weil sich das Institut aus der Bankleitzahl ergibt.