Notar Österreich 2026: Aufgaben, Kosten, Leistungen
Notar in Österreich 2026: Aufgaben, Honorar nach NTG, Beurkundung, Testament & Immobilienkauf. Jetzt informieren!
Aufgaben und Zuständigkeiten
Wer in Österreich eine Immobilie kauft, ein Testament errichten möchte oder einen Ehevertrag braucht, kommt um den Notar kaum herum. Als unparteiische Urkundsperson nimmt der Notar eine besondere Stellung im österreichischen Rechtssystem ein.
Was ist ein Notar und welche Rolle spielt er in Österreich?
Ein Notar ist ein staatlich bestellter, unabhängiger Rechtsberater. Im Unterschied zu Rechtsanwälten ist der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet — er vertritt nicht eine Partei, sondern berät alle Beteiligten eines Rechtsgeschäfts. In Österreich gibt es rund 530 Notariate, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind.
Die Bestellung zum Notar erfolgt durch den Bundesminister für Justiz. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Jusstudium, eine mehrjährige notarielle Praxis (Notariatskandidatur) sowie die Notariatsprüfung. Erst danach kann sich ein Kandidat um eine freie Notarstelle bewerben.
Wichtig zu wissen: In Österreich besteht für bestimmte Rechtsgeschäfte eine gesetzliche Pflicht zur notariellen Beurkundung. Das bedeutet, dass diese Geschäfte ohne Notar gar nicht rechtswirksam abgeschlossen werden können. Dazu gehören unter anderem Eheverträge, Schenkungsverträge ohne sofortige Übergabe und bestimmte Gesellschaftsverträge.
Die wichtigsten Aufgaben eines Notars
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Die Beurkundung ist die klassische Kernaufgabe des Notars. Bei einer Beurkundung erstellt der Notar eine öffentliche Urkunde, die einen besonders hohen Beweiswert hat. Der Notar prüft dabei die Identität der Beteiligten, belehrt über die rechtlichen Folgen und stellt sicher, dass der Wille der Parteien korrekt wiedergegeben wird.
Typische Beurkundungen umfassen:
- Kaufverträge für Immobilien
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Gesellschaftsverträge (z. B. GmbH-Gründung)
- Schenkungsverträge
- Adoptionsverträge
Beglaubigung von Unterschriften
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich, dass eine bestimmte Person eine Unterschrift geleistet hat. Im Gegensatz zur Beurkundung prüft der Notar bei der Beglaubigung nicht den Inhalt des Dokuments, sondern nur die Echtheit der Unterschrift. Die Beglaubigung ist günstiger als die Beurkundung und wird häufig bei Grundbuchseingaben, Vollmachten oder Firmenbuchanträgen benötigt.
Testamente und Erbrecht
Der Notar spielt im Erbrecht eine zentrale Rolle. Er kann Testamente errichten, die als notarielle Testamente eine besonders hohe Rechtssicherheit bieten. Außerdem werden notarielle Testamente automatisch im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) registriert, sodass sie im Todesfall verlässlich aufgefunden werden.
Neben der Testamentserrichtung sind Notare in Österreich als sogenannte Gerichtskommissäre mit der Abwicklung von Verlassenschaften (Erbschaften) betraut. Das bedeutet: Nach einem Todesfall wird ein Notar vom Bezirksgericht mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens beauftragt. Der Notar ermittelt die Erben, erstellt ein Inventar des Nachlasses und sorgt für die ordnungsgemäße Verteilung des Vermögens.
Treuhandschaft
Bei Immobilientransaktionen fungiert der Notar häufig als Treuhänder. Er verwahrt den Kaufpreis auf einem Treuhandkonto und gibt ihn erst an den Verkäufer frei, wenn alle Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind — insbesondere die Eintragung des Käufers im Grundbuch. Diese Treuhandschaft bietet beiden Seiten maximale Sicherheit.
Mediation und Streitschlichtung
Viele Notare bieten auch Mediationsleistungen an. Als unparteiische Dritte können sie bei Konflikten — etwa in Erbschaftsangelegenheiten oder bei Unternehmensstreitigkeiten — vermitteln und gemeinsam mit den Parteien Lösungen erarbeiten.
Notarkosten in Österreich 2026 — der Notariatstarif (NTG)
Die Kosten für notarielle Leistungen sind in Österreich im Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt. Dieses Gesetz legt Mindest- und Höchstsätze fest, wobei der konkrete Tarif vom Wert des Geschäfts und der Art der Leistung abhängt.
Grundsätzliche Gebührenstruktur
Die Notarkosten setzen sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Tarifmäßiges Honorar: Richtet sich nach dem Wert des Rechtsgeschäfts und ist im NTG festgelegt.
- Barauslagen: Tatsächlich angefallene Kosten wie Grundbuchsauszüge, Beglaubigungskosten, Porti usw.
- Umsatzsteuer: 20 % auf das Honorar und die Barauslagen.
Kosten bei Immobilientransaktionen
Beim Immobilienkauf ist der Notar in Österreich zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben (ein Rechtsanwalt kann ebenfalls die Vertragserrichtung übernehmen), wird aber sehr häufig beauftragt. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis:
| Kaufpreis | Ungefähres Notarhonorar (netto) |
|---|---|
| 100.000 Euro | ca. 1.500 — 2.500 Euro |
| 200.000 Euro | ca. 2.000 — 3.500 Euro |
| 300.000 Euro | ca. 2.500 — 4.500 Euro |
| 500.000 Euro | ca. 3.500 — 6.000 Euro |
Zusätzlich zum Notarhonorar fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises (bei nahen Angehörigen gestaffelt nach dem Grundstückswert)
- Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises
- Pfandrechtseintragung: 1,2 % des Hypothekarbetrags (bei Kreditfinanzierung)
Kosten für Testamente
Die Errichtung eines notariellen Testaments kostet in der Regel zwischen 300 und 800 Euro, abhängig von der Komplexität. Ein einfaches Testament für eine Einzelperson ist günstiger als ein umfangreiches Testament mit Vermächtnissen, Auflagen und Ersatzerben.
Die Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister kostet zusätzlich rund 18 bis 25 Euro. Diese geringe Investition stellt sicher, dass das Testament im Todesfall zuverlässig gefunden wird.
Kosten für Eheverträge
Eheverträge müssen in Österreich zwingend notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Die Kosten für einen Ehevertrag liegen typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro, je nach Umfang und Komplexität der Vereinbarungen.
Kosten für die Beglaubigung
Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung kostet beim Notar in der Regel zwischen 30 und 100 Euro. Für eine Abschriftsbeglaubigung (z. B. einer beglaubigten Kopie eines Dokuments) werden meist 15 bis 50 Euro verrechnet.
Kosten für Verlassenschaftsverfahren
Die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Der Gerichtskommissär (Notar) erhält ein Honorar gemäß dem NTG. Richtwerte:
| Nachlasswert | Ungefähres Honorar (netto) |
|---|---|
| 50.000 Euro | ca. 800 — 1.200 Euro |
| 100.000 Euro | ca. 1.200 — 1.800 Euro |
| 200.000 Euro | ca. 1.800 — 2.800 Euro |
| 500.000 Euro | ca. 2.800 — 4.500 Euro |
Der Notar beim Immobilienkauf — Ablauf Schritt für Schritt
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens. Der Notar sorgt dabei für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf.
Schritt 1: Erstberatung
Nachdem Käufer und Verkäufer sich auf einen Preis geeinigt haben, wird üblicherweise der Notar kontaktiert. In einem Erstgespräch werden die wesentlichen Eckpunkte des Kaufvertrags besprochen: Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und allfällige Sonderwünsche.
Schritt 2: Vertragsentwurf
Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf, der beiden Parteien zur Durchsicht übermittelt wird. In der Regel haben beide Seiten mindestens eine Woche Zeit, den Entwurf zu prüfen und Änderungswünsche einzubringen.
Schritt 3: Beurkundung bzw. Beglaubigung
Bei der eigentlichen Vertragsunterzeichnung sind beide Parteien (oder deren Bevollmächtigte) anwesend. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt die wesentlichen Punkte und beantwortet Fragen. Anschließend wird der Vertrag unterschrieben und vom Notar beglaubigt oder beurkundet.
Schritt 4: Treuhandabwicklung
Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Notars. Gleichzeitig kümmert sich der Notar um die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (z. B. Grundverkehrsbewilligung) und die Anmeldung der Grunderwerbsteuer.
Schritt 5: Grundbuchseintragung
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, beantragt der Notar die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch. Erst mit der Grundbuchseintragung wird der Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie.
Schritt 6: Kaufpreisfreigabe
Nach erfolgreicher Grundbuchseintragung gibt der Notar den Kaufpreis vom Treuhandkonto an den Verkäufer frei. Damit ist die Transaktion abgeschlossen.
Notar vs. Rechtsanwalt — wann brauche ich wen?
In Österreich können sowohl Notare als auch Rechtsanwälte Verträge verfassen und bei Immobilientransaktionen beraten. Doch es gibt wesentliche Unterschiede:
Notar:
- Ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und berät beide Seiten
- Kann öffentliche Urkunden errichten
- Ist als Gerichtskommissär für Verlassenschaften zuständig
- Muss für bestimmte Rechtsgeschäfte zwingend eingeschaltet werden (z. B. Eheverträge)
- Hat Zugang zum Grundbuch und kann Eintragungen direkt beantragen
Rechtsanwalt:
- Vertritt die Interessen einer Partei
- Kann vor Gericht auftreten und Prozesse führen
- Berät auch in strittigen Angelegenheiten einseitig
- Kann ebenfalls Verträge verfassen und Unterschriften beglaubigen
Wenn beide Parteien eine neutrale, gemeinsame Vertrauensperson wünschen, ist der Notar die richtige Wahl. Wenn eine Partei einseitige Beratung und Vertretung braucht, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. In der Praxis arbeiten bei größeren Transaktionen oft beide Berufsgruppen zusammen.
Eheverträge und Partnerschaftsverträge beim Notar
Eheverträge sind in Österreich nur dann rechtswirksam, wenn sie in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Diese zwingende Formvorschrift soll sicherstellen, dass beide Partner die Tragweite der Vereinbarung verstehen und frei von Druck handeln.
Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
- Gütertrennung oder Gütergemeinschaft: In Österreich gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Im Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.
- Unterhalt: Regelungen zum nachehelichen Unterhalt können vorab festgelegt werden.
- Aufteilung bei Scheidung: Vereinbarungen darüber, wie das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse bei einer Scheidung aufgeteilt werden.
- Erbverzicht: Gegenseitiger oder einseitiger Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht.
Kosten und Ablauf
Der Notar berät beide Ehepartner über die verschiedenen Möglichkeiten und erarbeitet gemeinsam mit ihnen einen maßgeschneiderten Vertrag. Die Kosten liegen je nach Umfang und Vermögenswert zwischen 800 und 2.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen.
Das Testament beim Notar
Obwohl in Österreich auch eigenhändig geschriebene Testamente gültig sind, bietet das notarielle Testament deutliche Vorteile:
Vorteile des notariellen Testaments
- Rechtssicherheit: Der Notar stellt sicher, dass das Testament formgültig ist und keine Anfechtungsgründe vorliegen.
- Beratung: Der Notar klärt über die gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteile und Gestaltungsmöglichkeiten auf.
- Aufbewahrung: Notarielle Testamente werden sicher verwahrt und im ÖZTR registriert.
- Auffindbarkeit: Im Todesfall wird das Bezirksgericht automatisch über das Vorhandensein eines Testaments informiert.
Pflichtteile und gesetzliche Erbfolge 2026
In Österreich steht nahen Angehörigen ein Pflichtteil zu. Seit der Erbrechtsreform 2017 beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder und deren Nachkommen
- Der Ehepartner bzw. eingetragene Partner
Eltern sind seit 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Notar kann im Rahmen der Testamentserrichtung genau berechnen, wie hoch die Pflichtteile ausfallen und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
GmbH-Gründung mit dem Notar
Für die Gründung einer GmbH in Österreich ist ein Notariatsakt erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Seit der Einführung der vereinfachten GmbH-Gründung ist auch eine Gründung mit einem vereinfachten Mustergesellschaftsvertrag möglich, wobei ein Notar dennoch eingeschaltet werden muss.
Kosten der GmbH-Gründung beim Notar
Die Notarkosten für eine Standard-GmbH-Gründung betragen in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Hinzu kommen:
- Firmenbuchgebühr: rund 400 Euro
- Gesellschaftsteuer: entfällt seit 2016
- Beglaubigungen und Barauslagen
Bei der vereinfachten Gründung (gründungsprivilegiert, Stammkapital 10.000 Euro, davon 5.000 Euro einzuzahlen) können die Notarkosten niedriger ausfallen.
Die Österreichische Notariatskammer
Die Österreichische Notariatskammer ist die gesetzliche Standesvertretung aller österreichischen Notare. Sie hat ihren Sitz in Wien und erfüllt folgende Aufgaben:
- Standesaufsicht: Die Kammer überwacht die ordnungsgemäße Berufsausübung der Notare.
- Fortbildung: Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für Notare.
- Notarsuche: Auf der Website der Notariatskammer (notar.at) können Bürger nach Notaren in ihrer Nähe suchen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Information der Bevölkerung über notarielle Leistungen.
- Testamentsregister: Die Kammer führt das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR).
Auf der Website notar.at finden Sie außerdem hilfreiche Informationen, Checklisten und einen praktischen Notarfinder, der Ihnen die nächstgelegenen Notariate anzeigt.
Notarkosten steuerlich absetzen
In bestimmten Fällen können Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden:
- Vermietung und Verpachtung: Notarkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung einer vermieteten Immobilie können als Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
- Betriebliche Nutzung: Bei betrieblich genutzten Immobilien oder Unternehmensgründungen sind Notarkosten als Betriebsausgaben absetzbar.
- Sonderausgaben: In manchen Fällen können Notarkosten als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung (Formular E1) geltend gemacht werden.
Beachten Sie die aktuellen Steuerstufen 2026 für die Einkommensteuer:
- 0 % bis 13.539 Euro
- 20 % bis 21.992 Euro
- 30 % bis 36.458 Euro
- 40 % bis 70.365 Euro
- 48 % bis 104.859 Euro
- 50 % bis 1.000.000 Euro
- 55 % über 1.000.000 Euro
Je nach Steuerstufe ergibt sich ein unterschiedlich hoher Steuervorteil bei der Absetzung von Notarkosten.
Digitalisierung im Notariat
Auch das österreichische Notariat hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Digitalisierungsschub erlebt:
- Elektronische Signatur: Notare können Dokumente mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigen.
- Elektronische Grundbuchseintragungen: Anträge an das Grundbuch können elektronisch übermittelt werden.
- Videokonferenzen: Seit der COVID-19-Pandemie sind bestimmte notarielle Handlungen auch per Videokonferenz möglich — insbesondere bei GmbH-Gründungen im vereinfachten Verfahren.
- Digitale Urkundenarchive: Notarielle Urkunden werden digital archiviert und sind langfristig sicher verwahrt.
- FinanzOnline-Anbindung: Die Anmeldung der Grunderwerbsteuer und anderer Abgaben erfolgt digital über FinanzOnline.
Tipps für die Notarwahl
Bei der Wahl Ihres Notars sollten Sie folgende Punkte beachten:
-
Spezialisierung: Manche Notariate haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert (z. B. Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Erbrecht). Fragen Sie nach, ob Erfahrung in Ihrem spezifischen Bereich vorhanden ist.
-
Kostenvoranschlag: Lassen Sie sich vorab einen Kostenvoranschlag geben. Seriöse Notariate erstellen gerne eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten.
-
Erreichbarkeit: Wählen Sie ein Notariat, das gut erreichbar ist und zeitnahe Termine anbieten kann.
-
Persönliches Gespräch: Ein gutes Erstgespräch ist wichtig. Der Notar sollte sich Zeit nehmen, Ihre Situation zu verstehen und Ihre Fragen verständlich beantworten.
-
Empfehlungen: Fragen Sie Freunde, Familie oder Ihren Bankberater nach Empfehlungen.
Häufige Fragen und Irrtümer rund um den Notar
Irrtum 1: Der Notar ist immer teurer als ein Rechtsanwalt
Das stimmt nicht pauschal. Die Notarkosten sind im NTG geregelt und damit transparent. Rechtsanwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder nach freier Honorarvereinbarung ab. Je nach Leistung und Umfang kann die eine oder andere Variante günstiger sein. Bei Standardgeschäften wie Immobilienkäufen sind die Kosten oft vergleichbar.
Irrtum 2: Beim Immobilienkauf muss immer ein Notar eingeschaltet werden
In Österreich besteht beim Immobilienkauf keine gesetzliche Pflicht, einen Notar zu beauftragen. Der Kaufvertrag kann auch von einem Rechtsanwalt erstellt und die Unterschriften können von einem Rechtsanwalt beglaubigt werden. Der Notar ist allerdings die einzige Option, wenn eine notarielle Beurkundung (nicht nur Beglaubigung) gewünscht oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Irrtum 3: Ein handschriftliches Testament ist genauso sicher wie ein notarielles
Ein eigenhändig handgeschriebenes und unterschriebenes Testament ist in Österreich grundsätzlich gültig. Es birgt jedoch Risiken: Es kann verloren gehen, gefälscht, beschädigt oder angefochten werden. Ein notarielles Testament wird hingegen sicher verwahrt, im Testamentsregister registriert und durch die fachmännische Errichtung sind Formfehler ausgeschlossen.
Sonderfälle: Wann ist der Notar zwingend erforderlich?
In Österreich ist ein Notariatsakt in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
- Eheverträge (§ 1 Abs 1 lit b Notariatsaktsgesetz)
- Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe (§ 1 Abs 1 lit d Notariatsaktsgesetz)
- Erbverzichtsverträge
- GmbH-Gründung (Gesellschaftsvertrag)
- Ehepakte (Vereinbarung einer Gütergemeinschaft)
- Adoptionsverträge
- Bestimmte Verträge mit Minderjährigen oder Personen unter Erwachsenenschutz
Ohne Notariatsakt sind diese Rechtsgeschäfte unwirksam — sie entfalten keine rechtliche Wirkung.
Verlassenschaftsverfahren — der Notar als Gerichtskommissär
Eine der bedeutendsten Aufgaben des österreichischen Notariats ist die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren. Nach jedem Todesfall wird vom zuständigen Bezirksgericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Dieser Notar wird nach dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung zugeteilt — man kann ihn also nicht frei wählen.
Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens
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Todesfallaufnahme: Der Notar führt mit den Hinterbliebenen ein Erstgespräch, in dem die familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen aufgenommen werden.
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Ermittlung der Erben: Anhand des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge ermittelt der Notar die Erben.
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Inventarisierung: Auf Antrag oder bei Bedarf erstellt der Notar ein Inventar des Nachlasses, das alle Vermögenswerte und Schulden umfasst.
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Erbantrittserklärungen: Die Erben geben ihre Erbantrittserklärungen ab — bedingt (mit Haftungsbeschränkung) oder unbedingt.
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Einantwortung: Das Gericht erlässt den Einantwortungsbeschluss, mit dem die Erben offiziell in ihre Rechte eingesetzt werden.
Fazit: Der Notar als wichtiger Partner bei Rechtsgeschäften
Der Notar in Österreich ist weit mehr als nur ein Stempel auf einem Dokument. Als unparteiischer Rechtsberater, Urkundsperson und Treuhänder sorgt er für Rechtssicherheit bei den wichtigsten Entscheidungen des Lebens — vom Immobilienkauf über die Testamentserrichtung bis zur Unternehmensgründung.
Die Kosten für notarielle Leistungen sind im Notariatstarifgesetz transparent geregelt und orientieren sich am Wert des Geschäfts. Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen mögen, bieten sie im Gegenzug ein hohes Maß an Rechtssicherheit und professioneller Abwicklung.
Nutzen Sie die Notarsuche auf notar.at, um ein Notariat in Ihrer Nähe zu finden, und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gerade bei komplexen Rechtsgeschäften zahlt sich eine frühzeitige Beratung aus — sie hilft, teure Fehler zu vermeiden und sorgt dafür, dass alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind.
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Häufig gestellte Fragen
Was macht ein Notar in Österreich?
Notare beurkunden Verträge, errichten Testamente, wickeln Verlassenschaften ab und sind bei Immobilienkauf häufig verpflichtend.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.