Geräte-Retter-Prämie 2026: der neue Reparaturbonus
Geräte-Retter-Prämie 2026: das Nachfolgemodell des Reparaturbonus. 50 % der Reparaturkosten, max. 130 Euro pro Bon für Elektrogeräte. Antrag und Ablauf.
Reparieren statt wegwerfen - dieses Prinzip fördert Österreich weiter, allerdings unter neuem Namen und mit geänderten Konditionen. Der bekannte Reparaturbonus ist ausgelaufen; seit Anfang 2026 heißt das Nachfolgemodell Geräte-Retter-Prämie.
Vom Reparaturbonus zur Geräte-Retter-Prämie
Der ursprüngliche Reparaturbonus (2022 vom Klimaschutzministerium gestartet) förderte Reparaturen von Elektrogeräten mit bis zu 200 Euro pro Bon. Dieses Programm ist beendet. An seine Stelle ist mit 12. Jänner 2026 die Geräte-Retter-Prämie getreten - das offizielle Nachfolgemodell. Das Grundprinzip bleibt: Wer ein defektes Haushaltsgerät reparieren lässt, bekommt einen Teil der Kosten vom Staat zurück. Der wichtigste Unterschied ist der niedrigere Höchstbetrag.
Die Geräte-Retter-Prämie im Überblick
| Merkmal | Geräte-Retter-Prämie 2026 |
|---|---|
| Förderquote | 50 % der förderfähigen Bruttokosten |
| Höchstbetrag pro Bon | 130 Euro (Reparatur, Service, Wartung) |
| Kostenvoranschlag | bis zu 30 Euro |
| Bons pro Person | grundsätzlich unbeschränkt |
| Gültigkeit des Bons | 3 Wochen ab Ausstellung |
| Antrag | online auf geräte-retter-prämie.at |
Konkret bedeutet das: Kostet eine Reparatur 200 Euro brutto, übernimmt die Prämie 100 Euro (50 %). Bei einer Reparatur um 300 Euro greift der Höchstbetrag - Sie erhalten die maximalen 130 Euro und tragen den Rest selbst. Zum Vergleich: Beim alten Reparaturbonus wären es bis zu 200 Euro gewesen.
Welche Geräte werden gefördert?
Förderfähig sind Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten für den privaten Haushalt - also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul. Dazu zählen unter anderem:
- Haushaltsgeräte: Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Staubsauger, Wasserkocher
- Unterhaltungselektronik: Fernseher, Stereoanlage, Spielkonsolen
- Computer und IT: Laptop, PC, Tablet, Drucker
- Werkzeuge: Bohrmaschinen und andere elektrische Werkzeuge
- Gesundheitsgeräte: etwa Blutdruckmessgeräte
Gefördert werden ausschließlich Geräte, die üblicherweise in Privathaushalten verwendet werden. Reine Gewerbe- oder Industriegeräte fallen nicht darunter.
So funktioniert der Antrag
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten:
- Bon erstellen: Sie fordern den Gutschein online auf geräte-retter-prämie.at an.
- Partnerbetrieb wählen: Der Bon wird bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst. Eine Liste der Partnerbetriebe finden Sie auf der offiziellen Website.
- Einlösen innerhalb von 3 Wochen: Der Bon ist ab Ausstellung drei Wochen gültig - danach verfällt er und muss neu erstellt werden.
- Rabatt direkt abgezogen: Der Betrieb zieht die Förderung direkt von der Rechnung ab; Sie zahlen nur den Restbetrag.
Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht beschränkt - Sie können also mehrere Geräte im Jahr reparieren lassen, solange Budgetmittel verfügbar sind. Eine Mindest-Reparatursumme gibt es nicht.
Reparatur oder Neukauf - wann lohnt sich was?
Die Prämie senkt die Reparaturkosten spürbar, macht aber nicht jede Reparatur wirtschaftlich. Eine grobe Orientierung:
- Reparatur sinnvoll, wenn die Reparaturkosten (nach Abzug der Prämie) deutlich unter dem Neupreis eines gleichwertigen Geräts liegen und das Gerät ansonsten in gutem Zustand ist.
- Neukauf überlegen, wenn ein altes Gerät sehr ineffizient ist (hoher Stromverbrauch) oder mehrere Bauteile gleichzeitig defekt sind.
Ökologisch spricht viel für die Reparatur: Jedes weiter genutzte Gerät spart die Ressourcen und Emissionen einer Neuproduktion. Auch das EU-Recht auf Reparatur stärkt diese Richtung, indem es Hersteller zunehmend zu reparierbaren Produkten und verfügbaren Ersatzteilen verpflichtet.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es den Reparaturbonus 2026 noch?
Der klassische Reparaturbonus ist ausgelaufen. Seit 12. Jänner 2026 gibt es als Nachfolgemodell die Geräte-Retter-Prämie. Sie funktioniert ähnlich, fördert aber mit einem niedrigeren Höchstbetrag.
Wie hoch ist die Geräte-Retter-Prämie?
Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten, maximal 130 Euro pro Bon für Reparatur, Service oder Wartung. Für einen reinen Kostenvoranschlag gibt es bis zu 30 Euro. Beim früheren Reparaturbonus waren es bis zu 200 Euro.
Wie beantrage ich die Geräte-Retter-Prämie?
Sie erstellen den Bon online auf geräte-retter-prämie.at und lösen ihn innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb ein. Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht beschränkt.
Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten für den privaten Haushalt - also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul, etwa Waschmaschine, Kaffeemaschine, Laptop, Fernseher oder Werkzeuge.