Unterhalt und Alimente in Österreich: Berechnung und Sätze
Alimente richten sich nach Prozentsätzen des Nettoeinkommens, nicht nach den Regelbedarfsätzen. Wie gerechnet wird und welche Beträge 2026 gelten.
Unterhaltsrechner
Kindesunterhalt nach der Prozentwertmethode. Berechnet wird der Unterhalt für ein Kind; weitere Unterhaltspflichten senken den Prozentsatz.
Rechenweg
- Grundsatz für 6 bis 9 Jahre
- 18 %
- maßgeblicher Satz
- 18 %
Die Prozentsätze folgen der Rechtsprechung, die Regelbedarfsätze der Kundmachung für 2026. Im Einzelfall kann das Gericht abweichen, etwa bei sehr hohem Einkommen oder eigenen Einkünften des Kindes. Die Eingaben verlassen Ihr Gerät nicht.
Wer wissen will, wie hoch die Alimente ausfallen, sucht meist zuerst nach den Regelbedarfsätzen. Das führt in die Irre: Die Unterhaltshöhe folgt aus einem Prozentsatz des Nettoeinkommens, nicht aus einer Bedarfstabelle. Ein Vater mit 2.000 Euro netto und ein Vater mit 6.000 Euro netto schulden für dasselbe Kind völlig unterschiedliche Beträge.
Die Regelbedarfsätze haben eine andere Funktion. Sie beschreiben, was ein Kind einer Altersstufe im Durchschnitt kostet, und dienen als Kontrollgröße - vor allem beim Finanzamt.
Die Prozentsätze nach Alter
Die Rechtsprechung bemisst den Geldunterhalt als Anteil am monatlichen Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils, einschließlich der Sonderzahlungen:
| Alter des Kindes | Anteil am Nettoeinkommen |
|---|---|
| 0 bis 6 Jahre | 16 Prozent |
| 6 bis 10 Jahre | 18 Prozent |
| 10 bis 15 Jahre | 20 Prozent |
| ab 15 Jahren | 22 Prozent |
Zur Bemessungsgrundlage zählt das gesamte Nettoeinkommen samt 13. und 14. Bezug. Wer seine Möglichkeiten nicht ausschöpft, wird auf das anrechnungsfähige Einkommen behandelt, das er erzielen könnte.
Abzüge für weitere Unterhaltspflichten
Der Prozentsatz sinkt, wenn weitere Personen Unterhalt beanspruchen:
- je weiterem Kind unter 10 Jahren: 1 Prozentpunkt
- je weiterem Kind ab 10 Jahren: 2 Prozentpunkte
- für den unterhaltsberechtigten Ehepartner: 0 bis 3 Prozentpunkte, je nach dessen eigenem Einkommen
Ein Rechenbeispiel. Ein Vater verdient 2.800 Euro netto monatlich. Er zahlt für seine achtjährige Tochter und hat einen zwölfjährigen Sohn aus einer anderen Beziehung.
- Grundsatz für die 8-Jährige: 18 Prozent
- Abzug für den 12-jährigen Sohn: 2 Prozentpunkte
- maßgeblicher Satz: 16 Prozent
- Unterhalt: 448 Euro monatlich
Der Regelbedarf für ein Kind zwischen 6 und 9 Jahren liegt 2026 bei 460 Euro. Der errechnete Unterhalt bleibt also knapp darunter - und genau an dieser Stelle wird die Unterscheidung praktisch relevant.
Regelbedarfsätze 2026
Die Sätze werden jährlich zum 1. Jänner angepasst und vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Basis der Kinderkostenanalyse der Statistik Austria kundgemacht:
| Alter | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 360 Euro | 350 Euro |
| 6 bis 9 Jahre | 460 Euro | 440 Euro |
| 10 bis 14 Jahre | 560 Euro | 540 Euro |
| 15 bis 19 Jahre | 700 Euro | 670 Euro |
| ab 20 Jahren | 800 Euro | 770 Euro |
Sie werden dort herangezogen, wo weder eine behördliche Festsetzung noch ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Ist der Unterhalt gerichtlich festgesetzt oder schriftlich vereinbart, gilt dieser Betrag - auch wenn er unter dem Regelbedarf liegt.
Für den Vater im Beispiel oben heißt das: Solange die 448 Euro gerichtlich festgesetzt oder schriftlich vereinbart sind, ist die Unterschreitung des Regelbedarfs unschädlich.
Der Unterhaltsabsetzbetrag
Wer für ein nicht im Haushalt lebendes Kind nachweislich Unterhalt zahlt, bekommt einen Absetzbetrag, der die Einkommensteuer direkt senkt:
| Kind | monatlich 2026 | monatlich 2025 |
|---|---|---|
| erstes Kind | 38 Euro | 37 Euro |
| zweites Kind | 56 Euro | 55 Euro |
| ab dem dritten Kind | 75 Euro | 73 Euro |
Zwei Voraussetzungen sind zu beachten: Der Unterhalt muss in voller Höhe geleistet worden sein, und weder der Zahler noch sein Partner dürfen für dieses Kind Familienbeihilfe beziehen. Geltend gemacht wird der Betrag nach Ablauf des Jahres über die Arbeitnehmerveranlagung.
Maßgeblich ist dabei das Jahr, für das gezahlt wurde - nicht das Jahr, in dem die Zahlung eingelangt ist. Wer im Jänner 2026 einen Rückstand für 2025 begleicht, rechnet ihn dem Jahr 2025 zu.
Unterhaltsvorschuss, wenn nicht gezahlt wird
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, kann das Kind über das Gericht Vorschuss beziehen. Voraussetzung ist ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel, ein Wohnsitz in Österreich und dass kein gemeinsamer Haushalt mit dem Unterhaltsschuldner besteht.
Ab 1. Jänner 2026 gelten:
| Leistung | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| Höchstbetrag | 855,16 Euro | 823,68 Euro |
| Pauschalvorschuss bis 6 Jahre | 300 Euro | 292 Euro |
| Pauschalvorschuss bis 14 Jahre | 428 Euro | 417 Euro |
| Pauschalvorschuss ab 14 Jahren | 556 Euro | 542 Euro |
Der Höchstbetrag entspricht dem Richtsatz für Waisenpensionen nach Vollendung des 24. Lebensjahres - beide Werte liegen 2026 bei 855,16 Euro.
Die Deckelung hat Folgen. Ein 16-jähriges Kind eines Vaters mit 4.500 Euro netto hätte nach der Prozentmethode Anspruch auf 990 Euro. Zahlt der Vater nicht, springt der Staat nur bis 855,16 Euro ein. Die Differenz bleibt eine Forderung gegen den Vater, die der Bund später zurückfordert.
Wenn sich die Verhältnisse ändern
Der Unterhalt ist keine feste Größe. Steigt oder sinkt das Einkommen wesentlich, erreicht das Kind eine neue Altersstufe oder kommt ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind dazu, kann der Betrag neu festgesetzt werden. Anträge auf Festsetzung, Erhöhung und Herabsetzung laufen über das Pflegschaftsgericht; die Formulare stehen über JustizOnline bereit.
Kostenlose Unterstützung bei Berechnung und Antrag bietet die Kinder- und Jugendhilfe des jeweiligen Bundeslandes, die auch als Vertreter des Kindes einschreiten kann. Wie sich Unterhaltszahlungen auf einen pfändbaren Lohn auswirken, steht beim Existenzminimum - dort gilt für Unterhaltsforderungen ein eigener, niedrigerer Freibetrag.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Berechnung der Unterhaltshöhe - Prozentsätze von 16, 18, 20 und 22 Prozent nach Alter, Abzüge von 1 Prozentpunkt je weiterem Kind unter 10 Jahren, 2 Prozentpunkten ab 10 Jahren und bis zu 3 Prozentpunkten für den Ehepartner
- BMJ: Kindesunterhalt - Bemessung nach Nettoeinkommen samt Sonderzahlungen, Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten, Anspannungsgrundsatz, Anträge über JustizOnline
- BMJ: Unterhaltsvorschuss der Justiz 2026 - Höchstbetrag von 855,16 Euro ab 1.1.2026 gegenüber 823,68 Euro, Pauschalvorschüsse von 300, 428 und 556 Euro, Anspruchsvoraussetzungen
- BMF: Übersicht Steuerabsetzbeträge - Unterhaltsabsetzbetrag 2026 mit 38, 56 und 75 Euro monatlich gegenüber 37, 55 und 73 Euro im Jahr 2025
- Steuerberatung Eckhardt & Frank: Regelbedarfsätze 2026 - Beträge von 360, 460, 560, 700 und 800 Euro mit Vorjahresvergleich, Anwendung bei fehlender behördlicher Festsetzung, Bedeutung für den Unterhaltsabsetzbetrag und Zuordnung nach dem Leistungsjahr
- Sozialversicherung: Leistungsrechtliche Werte 2026 - Richtsatz für Waisenpensionen nach Vollendung des 24. Lebensjahres von 855,16 Euro
Stand der Angaben: 1. September 2026. Regelbedarfsätze, Vorschussbeträge und Absetzbeträge werden jährlich angepasst.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Alimente muss ich zahlen?
Maßgeblich ist ein Prozentsatz des Nettoeinkommens, gestaffelt nach dem Alter des Kindes: 16 Prozent bis 6 Jahre, 18 Prozent bis 10, 20 Prozent bis 15 und 22 Prozent darüber. Weitere Unterhaltspflichten senken den Satz.
Sind die Regelbedarfsätze die Unterhaltshöhe?
Nein. Sie geben den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes je Altersstufe an und dienen als Kontrollgröße, etwa beim Unterhaltsabsetzbetrag. Die Höhe des Unterhalts folgt aus der Prozentmethode.
Wie hoch sind die Regelbedarfsätze 2026?
360 Euro bis 5 Jahre, 460 Euro von 6 bis 9, 560 Euro von 10 bis 14, 700 Euro von 15 bis 19 und 800 Euro ab 20 Jahren. Sie gelten für das gesamte Kalenderjahr 2026.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Bei einem vollstreckbaren Titel kann das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen. 2026 beträgt der Höchstbetrag 855,16 Euro monatlich, die Pauschalvorschüsse liegen bei 300, 428 und 556 Euro je nach Alter.
Wie viel Steuer spare ich als Unterhaltszahler?
Über den Unterhaltsabsetzbetrag: 38 Euro monatlich für das erste Kind, 56 Euro für das zweite und 75 Euro ab dem dritten. Er wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
Senkt ein zweites Kind meinen Unterhalt für das erste?
Ja. Je weiterem unterhaltsberechtigten Kind unter 10 Jahren sinkt der Prozentsatz um 1 Punkt, ab 10 Jahren um 2 Punkte. Für einen unterhaltsberechtigten Ehepartner kommen bis zu 3 Punkte dazu.