Sozialversicherung Österreich 2026: Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlage, Werte 2027
18,07 Prozent für Angestellte, 25,3 Prozent für Selbständige, Höchstbeitragsgrundlage 6.930 Euro. Werte 2026, voraussichtliche Werte 2027 und die ALV-Änderung.
Die österreichische Sozialversicherung ist nach Erwerbsformen getrennt organisiert, nicht nach Risiken. Wer angestellt ist, fällt unter das ASVG und ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert. Wer selbstständig ist, fällt unter das GSVG und ist bei der Sozialversicherung der Selbständigen versichert. Für Bauern gilt das BSVG, für Beamte das B-KUVG.
Daraus folgen unterschiedliche Sätze, unterschiedliche Grenzen und ein Problem, das entsteht, sobald jemand in mehr als einem System versichert ist. Für 2027 stehen die Werte bereits fest: Die Höchstbeitragsgrundlage steigt um 6,9 Prozent, und Geringverdiener verlieren die Befreiung von der Arbeitslosenversicherung.
Eckdaten zur Sozialversicherung 2026
| Punkt | 2026 | 2027, voraussichtlich |
|---|---|---|
| Dienstnehmeranteil Angestellte und Arbeiter | 18,07 Prozent, in Wien 18,32 Prozent | |
| Selbständige (GSVG) | 25,3 Prozent plus 1,53 Prozent Vorsorge | |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 6.930 Euro | 7.410 Euro |
| Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | 13.860 Euro im Jahr | 14.820 Euro im Jahr |
| Höchstbeitragsgrundlage GSVG | 8.085 Euro im Monat | 8.645 Euro im Monat |
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 Euro | 551,10 Euro |
| ALV-Beitrag bis 2.225 Euro Einkommen | 0 Prozent | 0,5 bis 1 Prozent |
Beitragssätze für Angestellte und Arbeiter
| Zweig | Dienstnehmeranteil |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 Prozent |
| Pensionsversicherung | 10,25 Prozent |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 Prozent |
| Arbeiterkammerumlage | 0,50 Prozent |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 Prozent |
| Summe | 18,07 Prozent |
Werte 2026 nach Angabe der Wirtschaftskammer. In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag höher, der Dienstnehmeranteil liegt dort bei 18,32 Prozent. Auf Sonderzahlungen entfallen Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag, dort sind es 17,07 Prozent. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist bei niedrigen Einkommen gestaffelt: Bis 2.225 Euro monatlich entfällt er, bis 2.427 Euro beträgt er ein Prozent, bis 2.630 Euro zwei Prozent. Die Unfallversicherung von 1,10 Prozent trägt der Dienstgeber allein, ebenso den Beitrag zur betrieblichen Vorsorge von 1,53 Prozent.
Beitragssätze für Selbständige nach dem GSVG
| Zweig | Satz beziehungsweise Betrag |
|---|---|
| Krankenversicherung | 6,80 Prozent |
| Pensionsversicherung | 18,50 Prozent |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 Prozent |
| Unfallversicherung | 12,95 Euro monatlich, 155,40 Euro jährlich |
Werte 2026 nach Angabe der Wirtschaftskammer. Eine Arbeitslosenversicherung ist nicht Teil der Pflichtversicherung, sie ist für Selbstständige nur als freiwillige Versicherung mit Bindungsfristen zugänglich.
Höchstbeitragsgrundlage und Mindestbeitragsgrundlage
| System | Höchstbeitragsgrundlage |
|---|---|
| ASVG, laufender Bezug | 6.930 Euro monatlich |
| ASVG, Sonderzahlungen | 13.860 Euro jährlich |
| GSVG | 8.085 Euro monatlich, 97.020 Euro jährlich |
Die höhere Grenze bei Selbstständigen ist kein Zufall und keine Benachteiligung: Sie entspricht exakt der ASVG-Monatsgrenze mal vierzehn, also 6.930 mal 14 gleich 97.020 Euro. Angestellte erreichen dieselbe Jahresgrenze über zwölf laufende Bezüge plus die gesonderte Grenze für Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Mindestbeitragsgrundlage im GSVG beträgt 551,10 Euro monatlich und 6.613,20 Euro jährlich. Sie entspricht der Geringfügigkeitsgrenze und ist damit einer der Beträge, die 2026 nicht angehoben wurden.
Vorläufige und endgültige Beiträge bei Selbständigen
Der wichtigste Unterschied im Alltag betrifft nicht die Sätze, sondern den Zeitpunkt. Bei Angestellten wird der Beitrag monatlich vom laufenden Bezug berechnet und ist damit endgültig. Bei Selbstständigen wird zunächst vorläufig vorgeschrieben, weil der Gewinn des laufenden Jahres noch nicht feststeht. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt die endgültige Feststellung.
Daraus entsteht die typische Nachzahlung im dritten oder vierten Jahr der Selbstständigkeit: Der Gewinn ist gestiegen, die vorläufigen Beiträge folgten aber noch dem niedrigeren Vorjahreswert. Wer Rücklagen bildet, sollte diese Differenz einkalkulieren.
Ein zweiter Punkt betrifft die Bemessung: Die Beitragsgrundlage geht von den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid aus, hinzugerechnet werden die vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge. Weil der Gewinnfreibetrag schon bei der Gewinnermittlung abgezogen wird, senkt er neben der Einkommensteuer auch die SVS-Beiträge, solange die Höchstbeitragsgrundlage nicht erreicht ist.
Werte 2027: höhere Grenze, Arbeitslosenversicherung für Geringverdiener
Die ÖGK hat die voraussichtlichen Werte für 2027 veröffentlicht, vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung. Die Aufwertungszahl beträgt 1,046. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage steigt zusätzlich zur Aufwertung um 5 Euro auf 247 Euro, monatlich sind das 7.410 Euro, für Sonderzahlungen 14.820 Euro im Jahr. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt wie schon 2026 bei 551,10 Euro.
Die größere Änderung betrifft Geringverdiener. Bisher entfiel der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung bis 2.225 Euro Monatseinkommen ganz. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird diese Staffelung schrittweise abgebaut:
| Monatliches Einkommen 2027 | bestehendes Dienstverhältnis | neues Dienstverhältnis ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| bis 2.327 Euro | 0,50 Prozent | 1 Prozent |
| 2.327 bis 2.539 Euro | 1,50 Prozent | 2 Prozent |
| 2.539 bis 2.751 Euro | 2,50 Prozent | 2,95 Prozent |
| über 2.751 Euro | 2,95 Prozent | 2,95 Prozent |
Bei 2.000 Euro brutto im Monat kostet das ab 2027 je nach Dienstverhältnis 10 oder 20 Euro im Monat mehr.
Mehrfachversicherung und Beitragserstattung
Wer gleichzeitig angestellt und selbstständig ist, ist in beiden Systemen pflichtversichert. Die Beiträge fallen aus jedem Verhältnis getrennt an, und zwar auch dann, wenn die Summe die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt.
Für den übersteigenden Teil besteht ein Anspruch auf Beitragserstattung. Sie erfolgt nicht automatisch, sondern setzt einen Antrag voraus, und sie betrifft nur die Kranken- und Pensionsversicherung. Wer über mehrere Jahre mehrfach versichert war, sollte das rückwirkend prüfen.
Dasselbe gilt bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen: Übersteigt deren Summe die Geringfügigkeitsgrenze, tritt Vollversicherung ein, und die Beiträge werden direkt der versicherten Person vorgeschrieben. Details unter geringfügige Beschäftigung.
Leistungen der einzelnen Versicherungszweige
Die Zuordnung ist eindeutiger, als die Summe vermuten lässt:
- Krankenversicherung: Behandlung, Medikamente, Krankengeld, Wochengeld
- Pensionsversicherung: Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpension. Jeder Euro landet über den Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent im Pensionskonto
- Unfallversicherung: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
Die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag sind streng genommen keine Sozialversicherungsbeiträge, werden aber gemeinsam mit ihnen eingehoben.
Quellen
- ÖGK: Voraussichtliche Werte 2027, abgerufen am 14.10.2026
- ÖGK: Sozialversicherungswerte für 2026, Wohnbauförderungsbeitrag in Wien, abgerufen am 14.10.2026
- Wirtschaftskammer Österreich: Beitragswesen Dienstnehmer 2026 und Beitragswesen Selbständige 2026, abgerufen am 04.09.2026
- § 5 Abs. 2 ASVG, Geringfügigkeitsgrenze
- § 12 APG, Kontoprozentsatz
Verwandte Themen
- Pensionskonto: was aus den Beiträgen wird
- Gehaltsabrechnung: die Abzüge im Detail
- Gewinnfreibetrag: Grundfreibetrag und Investitionsstufe
- Geringfügige Beschäftigung
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Beiträge für Angestellte?
Der Dienstnehmeranteil beträgt 18,07 Prozent, zusammengesetzt aus 3,87 Prozent Krankenversicherung, 10,25 Prozent Pensionsversicherung, 2,95 Prozent Arbeitslosenversicherung, 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage und 0,5 Prozent Wohnbauförderungsbeitrag.
Was zahlen Selbstständige?
Nach dem GSVG 6,80 Prozent Krankenversicherung und 18,50 Prozent Pensionsversicherung, dazu 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge und ein fixer Unfallversicherungsbeitrag von 12,95 Euro im Monat.
Warum haben Selbstständige eine höhere Höchstbeitragsgrundlage?
Weil sie keine Sonderzahlungen haben. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro entspricht genau der monatlichen ASVG-Grenze von 6.930 Euro mal vierzehn.
Was ändert sich 2027 bei der Sozialversicherung?
Die Höchstbeitragsgrundlage steigt laut ÖGK voraussichtlich auf 7.410 Euro im Monat, die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 551,10 Euro. Geringverdiener zahlen ab 2027 wieder einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag: bei bestehenden Dienstverhältnissen mindestens 0,5 Prozent, bei neuen mindestens 1 Prozent.
Was passiert bei mehreren Beschäftigungen?
Beiträge fallen aus jedem Verhältnis an, auch über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus. Zu viel gezahlte Beiträge können auf Antrag erstattet werden, das geschieht nicht automatisch.
Wie hoch ist die Mindestbeitragsgrundlage für Selbstständige?
551,10 Euro monatlich, also 6.613,20 Euro im Jahr. Sie entspricht der Geringfügigkeitsgrenze und wurde für 2026 nicht angehoben.
Mindern Betriebsausgaben die Beitragsgrundlage?
Ja, weil die Beitragsgrundlage beim GSVG von den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid ausgeht. Auch der Gewinnfreibetrag mindert sie, denn er wird bereits bei der Gewinnermittlung abgezogen. Hinzugerechnet werden nur die vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge.
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