Sozialversicherung Österreich 2026

Sozialversicherung in Österreich 2026: SV-Beiträge für Angestellte, Arbeiter & Selbständige. Höchstbeitragsgrundlage, Leistungen und Pflichtversicherung.

Aktualisiert: 03. April 2026 15 Min. Lesezeit

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlage im Detail

Das österreichische Sozialversicherungssystem gehört zu den umfassendsten in Europa und bietet Schutz bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Alter. Ob Sie als Angestellter, Arbeiter, Selbständiger, Beamter oder geringfügig Beschäftigter tätig sind — die Sozialversicherung betrifft praktisch jeden Erwerbstätigen in Österreich.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und machen einen erheblichen Teil der Lohnnebenkosten aus. Es ist daher wichtig zu verstehen, wie das System funktioniert, welche Leistungen Sie dafür erhalten und wie Sie Ihre Beiträge optimal nutzen.

Das österreichische Sozialversicherungssystem

Die vier Säulen der Sozialversicherung

Das System ruht auf vier Säulen:

  1. Krankenversicherung: Schutz bei Krankheit, ärztliche Behandlung, Krankengeld, Medikamente
  2. Unfallversicherung: Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Rehabilitation
  3. Pensionsversicherung: Alterssicherung, Invaliditätspension, Hinterbliebenenpension
  4. Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (streng genommen keine Sozialversicherung, sondern eine Pflichtversicherung nach dem AlVG)

Die Sozialversicherungsträger

Seit der Reform 2020 gibt es in Österreich fünf Sozialversicherungsträger:

ÖGK — Österreichische Gesundheitskasse

  • Zuständig für: Angestellte und Arbeiter in der Privatwirtschaft
  • Größter Träger mit rund 7,4 Millionen Versicherten und Angehörigen
  • Entstand 2020 aus der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen

SVS — Sozialversicherung der Selbständigen

  • Zuständig für: Gewerbetreibende, Freiberufler, neue Selbständige, Bauern
  • Entstand 2020 aus der Zusammenlegung von SVA und SVB
  • Rund 1,2 Millionen Versicherte

BVAEB — Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

  • Zuständig für: Beamte, öffentlich Bedienstete, Eisenbahner, Bergarbeiter
  • Entstand 2020 aus der Zusammenlegung von BVA und VAEB
  • Rund 1,1 Millionen Versicherte

AUVA — Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

  • Zuständig für: Unfallversicherung aller Arbeitnehmer, Schüler und Studenten
  • Betreibt Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
  • Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen

PVA — Pensionsversicherungsanstalt

  • Zuständig für: Pensionsversicherung der Arbeitnehmer und Selbständigen
  • Verwaltet Alterspensionen, Invaliditätspensionen und Rehabilitationsmaßnahmen

Pflichtversicherung — wer ist versichert?

In Österreich gilt das Pflichtversicherungsprinzip: Wer erwerbstätig ist, ist automatisch sozialversichert. Eine Anmeldung durch den Arbeitnehmer ist nicht erforderlich — das übernimmt der Arbeitgeber. Die Pflichtversicherung beginnt mit dem ersten Arbeitstag.

Pflichtversichert sind:

  • Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Selbständige (Gewerbetreibende, Freiberufler, neue Selbständige)
  • Landwirte und deren mitarbeitende Familienangehörige
  • Beamte und Vertragsbedienstete
  • Lehrlinge ab dem ersten Tag
  • Geringfügig Beschäftigte in der Unfallversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung freiwillig)

Beitragssätze 2026 im Detail

Beiträge für Angestellte (ASVG)

Die SV-Beiträge werden zwischen Arbeitnehmer (DN) und Arbeitgeber (DG) aufgeteilt:

VersicherungszweigDN-AnteilDG-AnteilGesamt
Krankenversicherung3,87 %3,78 %7,65 %
Pensionsversicherung10,25 %12,55 %22,80 %
Unfallversicherung1,10 %1,10 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %6,00 %
Wohnbauförderungsbeitrag0,50 %0,50 %1,00 %
Kammerumlage (AK)0,50 %0,50 %
Gesamt (Angestellte)18,12 %ca. 21,03 %ca. 39,05 %

Zusätzlich fallen für den Arbeitgeber weitere Lohnnebenkosten an:

  • Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB): 3,70 %
  • Zuschlag zum DB (DZ): je nach Bundesland 0,34—0,42 %
  • Kommunalsteuer: 3,00 %

Beiträge für Arbeiter (ASVG)

Die Beitragssätze für Arbeiter entsprechen seit der Harmonisierung weitgehend denen der Angestellten. Geringfügige Unterschiede gibt es bei der Krankenversicherung und im Bereich der Entgeltfortzahlung.

Beiträge für Selbständige (SVS/GSVG)

Selbständige zahlen alle Beiträge selbst (kein Dienstgeberanteil):

VersicherungszweigBeitragssatz
Krankenversicherung6,80 %
Pensionsversicherung18,50 %
UnfallversicherungFixbetrag (ca. 10,97 Euro/Monat)
Selbständigenvorsorge1,53 %
Gesamt (ohne UV-Fix)26,83 %

Wichtig: Die Beiträge für Selbständige werden auf Basis des Gewinns (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) berechnet. In den ersten drei Jahren gelten vorläufige Mindestbeiträge, die nachträglich auf Basis des tatsächlichen Gewinns nachbemessen werden.

Beiträge für neue Selbständige

Freiberufler und neue Selbständige (z. B. Vortragende, Trainer, IT-Freelancer) ohne Gewerbeschein sind nach dem GSVG pflichtversichert, wenn die jährlichen Einkünfte die Versicherungsgrenze überschreiten (2026: ca. 6.221,28 Euro). Die Beitragssätze entsprechen denen der Gewerbetreibenden.

Beiträge für geringfügig Beschäftigte

Bei einem monatlichen Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: ca. 539 Euro) besteht nur eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung. Es gibt aber die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung:

  • Monatlicher Beitrag für die Selbstversicherung: ca. 70,72 Euro (2026)
  • Dafür voller Kranken- und Pensionsversicherungsschutz

Höchstbeitragsgrundlage 2026

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage?

Die Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) ist der maximale Betrag, bis zu dem SV-Beiträge berechnet werden. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei — es fallen also keine zusätzlichen SV-Beiträge an.

Aktuelle Werte 2026

BemessungsgrundlageMonatlichJährlich
HBGL laufendes Entgelt6.930 Euro83.160 Euro
HBGL Sonderzahlungen13.860 Euro
HBGL gesamt (inkl. SZ)97.020 Euro
Geringfügigkeitsgrenzeca. 539 Euroca. 6.468 Euro

Auswirkung der Höchstbeitragsgrundlage

Die HBGL wirkt sich zweifach aus:

  1. Beitragsseite: Auf Einkommen über der HBGL fallen keine SV-Beiträge an. Bei einem Gehalt von 8.000 Euro brutto werden die SV-Beiträge nur auf 6.930 Euro berechnet.
  2. Leistungsseite: Auch die Leistungen (z. B. Krankengeld, Pension) werden maximal auf Basis der HBGL berechnet. Wer mehr als die HBGL verdient, erhält keine proportional höhere Pension.

Jährliche Anpassung

Die Höchstbeitragsgrundlage wird jährlich durch die Aufwertungszahl an die Lohnentwicklung angepasst. Die Aufwertungszahl basiert auf der durchschnittlichen Beitragsgrundlagenentwicklung und wird per Verordnung festgelegt.

Leistungen der Sozialversicherung

Krankenversicherung — Leistungen im Überblick

Die Krankenversicherung bietet umfassenden Schutz:

Sachleistungen (direkt in Anspruch genommen):

  • Ärztliche Behandlung (Kassenarzt oder Wahlarzt mit Kostenerstattung)
  • Krankenhausaufenthalt (Kostenbeitrag: ca. 12 Euro pro Tag, max. 28 Tage/Jahr)
  • Medikamente (Rezeptgebühr: 7,10 Euro pro Packung, Befreiung für Geringverdiener)
  • Heilbehelfe (Brillen, Hörgeräte etc. mit Kostenbeteiligung)
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Psychotherapie (Kontingente bei Kassenplätzen)
  • Rehabilitation und Kur

Geldleistungen:

  • Krankengeld: Ab dem 4. Krankenstandstag (nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber), 50 % des Bruttoentgelts, ab dem 43. Tag 60 %. Maximal 52 Wochen.
  • Wochengeld: Für Schwangere/Wöchnerinnen 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt, durchschnittliches Nettoentgelt der letzten 3 Monate.

Mitversicherung: Ehe- oder Lebenspartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden. Für Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird ein Zusatzbeitrag von 3,4 % fällig, es sei denn, es werden Kinder betreut oder eine Pflegeleistung erbracht.

Unfallversicherung (AUVA)

Die Unfallversicherung schützt bei:

  • Arbeitsunfällen: Unfälle während der Arbeitszeit, am Arbeitsweg oder bei betrieblichen Veranstaltungen
  • Berufskrankheiten: Anerkannte Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden

Leistungen:

  • Unfallheilbehandlung (in AUVA-eigenen Krankenhäusern oder bei Vertragsärzten)
  • Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial)
  • Versehrtenrente bei dauerhafter Einschränkung (ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit)
  • Hinterbliebenenrente bei tödlichen Arbeitsunfällen

Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen — Arbeitnehmer zahlen keinen eigenen Beitrag.

Pensionsversicherung

Die gesetzliche Pensionsversicherung ist die erste Säule der Altersvorsorge in Österreich:

Alterspension:

  • Regelpensionsalter: 65 Jahre für Männer, schrittweise Anhebung auf 65 Jahre für Frauen (bis 2033)
  • Mindestversicherungszeit: 15 Versicherungsjahre (davon mindestens 7 Beitragsjahre) oder 15 Beitragsjahre
  • Pensionskonto: Seit 2014 werden alle Beiträge auf einem individuellen Pensionskonto gutgeschrieben. Die Kontogutschrift beträgt 1,78 % der jährlichen Beitragsgrundlage.

Vorzeitige Alterspension:

  • Korridorpension: Ab 62 Jahren mit mindestens 40 Beitragsjahren (Abschlag von 5,1 % pro Jahr vor dem Regelpensionsalter)
  • Schwerarbeitspension: Ab 60 Jahren bei mindestens 45 Versicherungsjahren und Schwerarbeit

Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension:

  • Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
  • Rehabilitation vor Pension (Grundsatz “Rehabilitation vor Pension”)

Hinterbliebenenpension:

  • Witwer-/Witwenpension: 0—60 % der Pension des Verstorbenen
  • Waisenpension: 24 % (Halbwaise) bzw. 36 % (Vollwaise)

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet:

  • Arbeitslosengeld: 55 % des täglichen Nettoeinkommens, für 20—52 Wochen (je nach Alter und Versicherungsdauer)
  • Notstandshilfe: Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes, 92 % des Arbeitslosengeldes (bedarfsabhängig)
  • Weiterbildungsgeld: Bei Bildungskarenz
  • Altersteilzeitgeld: Für ältere Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Besondere Situationen

Mehrfachversicherung

Wer gleichzeitig angestellt und selbständig ist, ist doppelt versichert. Die SV-Beiträge werden für beide Tätigkeiten berechnet, allerdings nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage insgesamt. Ein Antrag auf Differenzbeitragsvorschreibung bei der SVS ist ratsam.

Freie Dienstnehmer

Freie Dienstnehmer (z. B. Vortragende mit Rahmenvertrag, bestimmte IT-Berater) sind nach dem ASVG versichert, allerdings mit leicht abweichenden Beitragssätzen. Der Dienstnehmer-Anteil ist etwas niedriger als bei echten Dienstnehmern.

Mitversicherung und Selbstversicherung

Mitversicherung in der Krankenversicherung:

  • Kinder bis 18 (bzw. bis 27 bei Studium): beitragsfrei
  • Ehe-/Lebenspartner ohne eigenes Einkommen: mit Zusatzbeitrag (3,4 %), außer bei Kinderbetreuung

Freiwillige Selbstversicherung:

  • Möglich für Personen ohne Pflichtversicherung (z. B. Hausfrauen/-männer, Studenten)
  • In der Krankenversicherung: Monatsbeitrag je nach Einkommen
  • In der Pensionsversicherung: Freiwillige Weiterversicherung nach Ende der Pflichtversicherung

Studierende

Studierende sind nicht automatisch sozialversichert (außer bei Erwerbstätigkeit). Möglichkeiten:

  • Mitversicherung bei den Eltern bis 27 Jahre
  • Studentische Selbstversicherung: Ca. 70 Euro/Monat für Kranken- und Unfallversicherung
  • Geringfügige Beschäftigung mit freiwilliger Selbstversicherung

SV-Beiträge und Steuer

SV-Beiträge als Werbungskosten

Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden automatisch von der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen. Sie mindern also das steuerpflichtige Einkommen und damit die Lohnsteuer.

SV-Rückerstattung für Geringverdiener (Negativsteuer)

Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine oder wenig Lohnsteuer zahlen, können sich einen Teil ihrer SV-Beiträge über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen:

  • SV-Bonus: Bis zu 463 Euro Rückerstattung (im Rahmen des erhöhten Verkehrsabsetzbetrags)
  • Zusätzliche Rückerstattung: Bis zu 68 Euro bei Pendlerpauschale

SV-Beiträge für Selbständige als Betriebsausgabe

Selbständige können ihre SV-Beiträge als Betriebsausgaben absetzen und damit ihren steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Das gilt für alle Beiträge an die SVS (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge).

E-Card und Sozialversicherungsnummer

Die E-Card

Die E-Card ist der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem:

  • Jeder Sozialversicherte erhält eine E-Card
  • Sie dient als Nachweis der Krankenversicherung beim Arzt und im Krankenhaus
  • Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, danach automatischer Austausch
  • Bei Verlust: Ersatzkarte über die ÖGK beantragen (Gebühr ca. 12 Euro)
  • Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für Auslandsreisen in der EU

Die Sozialversicherungsnummer

Die SV-Nummer ist eine lebenslang gültige, persönliche Identifikationsnummer. Sie besteht aus einer vierstelligen laufenden Nummer und dem Geburtsdatum (Format: XXXX TTMMJJ). Die SV-Nummer wird bei der Geburt vergeben und begleitet Sie ein Leben lang bei allen Kontakten mit der Sozialversicherung.

Tipps zur Optimierung

Tipp 1: E-Card Funktionen nutzen

Über MeineSV (meinesv.at) können Sie online Ihre Versicherungsdaten einsehen, Anträge stellen und Informationen zu Ihrem Pensionskonto abrufen. Nutzen Sie diesen Service regelmäßig.

Tipp 2: Pensionskonto prüfen

Prüfen Sie jährlich Ihr Pensionskonto auf meinesv.at. Dort sehen Sie, wie hoch Ihre voraussichtliche Pension sein wird und ob alle Versicherungszeiten korrekt erfasst sind. Fehlende Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Studienzeiten) können nachgekauft werden.

Tipp 3: Freiwillige Höherversicherung erwägen

In der Pensionsversicherung können Sie freiwillige Beiträge leisten, um Ihre spätere Pension zu erhöhen. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Tipp 4: Geringfügig Beschäftigte — Selbstversicherung prüfen

Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, prüfen Sie, ob sich die freiwillige Selbstversicherung um ca. 70 Euro/Monat lohnt. Sie erhalten dafür vollen Krankenversicherungsschutz und sammeln Pensionszeiten.

Tipp 5: Mehrfachversicherung optimieren

Bei gleichzeitiger Anstellung und Selbständigkeit können Sie die Differenzbeitragsvorschreibung bei der SVS beantragen, damit Sie insgesamt nicht mehr als die Höchstbeitragsgrundlage zahlen. Rückerstattungsanträge für zu viel gezahlte Beiträge sind möglich.

Tipp 6: Wahlarzt-Kosten rückerstatten lassen

Wenn Sie einen Wahlarzt besuchen, können Sie einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstatten lassen (in der Regel 80 % des Kassentarifs). Bewahren Sie die Honorarnote auf und reichen Sie sie innerhalb von 42 Monaten bei der ÖGK ein.

Aktuelle Entwicklungen 2026

Valorisierung der Werte

Alle wichtigen SV-Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze, Rezeptgebühr etc.) werden jährlich an die Inflation bzw. Lohnentwicklung angepasst. Die aktuellen Werte für 2026 wurden per Verordnung im Herbst 2025 festgelegt.

Digitalisierung der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung treibt die Digitalisierung voran:

  • ELGA (Elektronische Gesundheitsakte): Zugang zu Befunden, Medikamentenliste
  • MeineSV: Online-Portal für alle Versicherungsangelegenheiten
  • E-Rezept: Elektronische Verschreibung von Medikamenten
  • Telemedizin: Zunehmend anerkannte Arztbesuche per Video

Pensionsreform-Diskussion

Die Nachhaltigkeit des Pensionssystems ist ein Dauerthema. Aktuelle Diskussionspunkte sind die Anhebung des faktischen Pensionsalters (derzeit deutlich unter dem gesetzlichen), die Harmonisierung der Sonderpensionen und die Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge.

Das österreichische Sozialversicherungssystem bietet umfassenden Schutz, ist aber auch mit erheblichen Kosten verbunden. Die wichtigsten Fakten für 2026:

  • Arbeitnehmer-Beitrag: Ca. 18,12 % vom Bruttogehalt
  • Arbeitgeber-Beitrag: Ca. 21,03 % (plus weitere Lohnnebenkosten)
  • Selbständigen-Beitrag: Ca. 26,83 % vom Gewinn
  • Höchstbeitragsgrundlage: 6.930 Euro monatlich
  • Geringfügigkeitsgrenze: ca. 539 Euro monatlich
  • Fünf Versicherungsträger: ÖGK, SVS, BVAEB, AUVA, PVA
  • Pflichtversicherung ab dem ersten Arbeitstag
  • Pensionskonto als Grundlage der Pensionsberechnung

Nutzen Sie die Online-Services der Sozialversicherung, prüfen Sie regelmäßig Ihr Pensionskonto und informieren Sie sich über Ihre Ansprüche — so holen Sie das Maximum aus Ihren SV-Beiträgen heraus.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich 2026?

Angestellte zahlen ca. 18,12 % SV-Beiträge vom Bruttogehalt (Dienstnehmeranteil). Der Dienstgeber trägt zusätzlich ca. 21,03 %. Selbständige (SVS) zahlen insgesamt ca. 26,83 % vom Gewinn. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 6.930 Euro.

Welche Sozialversicherungsträger gibt es in Österreich?

Die Hauptträger sind: ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) für Angestellte und Arbeiter, SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) für Gewerbetreibende und Bauern, BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) für Beamte und bestimmte Branchen.

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für ASVG-Versicherte beträgt 2026 rund 6.930 Euro. Für Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) gilt eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 Euro. Einkommen über diesen Grenzen ist beitragsfrei.

Ab wann ist man in Österreich sozialversichert?

Die Pflichtversicherung beginnt mit dem ersten Tag eines Dienstverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit. Auch geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert. Die Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist ab der Geringfügigkeitsgrenze von ca. 539 Euro/Monat möglich.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.