Steuererklärung Österreich 2026

Steuererklärung 2026 in Österreich: Anleitung für FinanzOnline, Formulare E1/L1, Fristen & häufige Fehler. Jetzt Geld vom Finanzamt zurückholen!

Aktualisiert: 05. April 2026 17 Min. Lesezeit

Pflichtveranlagung oder freiwilliger Steuerausgleich?

Die Steuererklärung — oder genauer: die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung — ist für viele Österreicher ein jährliches Ärgernis. Dabei ist sie in Wahrheit eine der besten Möglichkeiten, bares Geld vom Staat zurückzubekommen. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer in Österreich bei der Veranlagung rund 700 bis 1.000 Euro zurück. Trotzdem verzichten jedes Jahr Hunderttausende auf dieses Geld — aus Unwissen, Bequemlichkeit oder Angst vor dem vermeintlichen Aufwand.

Mit dieser Anleitung schaffen Sie Ihre Steuererklärung 2026 in weniger als einer Stunde.

Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung — müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

In Österreich gibt es zwei Arten der Steuerveranlagung: die Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung (freiwillige Veranlagung). Der Unterschied ist entscheidend, denn er bestimmt Fristen und Konsequenzen.

Pflichtveranlagung: Wann Sie eine Steuererklärung abgeben MÜSSEN

Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung (Pflichtveranlagung) verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

1. Mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge gleichzeitig: Wenn Sie im selben Zeitraum von zwei oder mehr Arbeitgebern Bezüge erhalten haben (z. B. Hauptjob und Nebenjob). Der Grund: Jeder Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer nur auf Basis seines Gehalts ab. Durch die Progression kann es sein, dass in Summe zu wenig Steuer einbehalten wurde.

2. Andere Einkünfte über 730 Euro: Wenn Sie neben Ihrem Arbeitseinkommen andere Einkünfte hatten (z. B. aus Vermietung, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit) und diese 730 Euro im Jahr übersteigen.

3. Aufforderung durch das Finanzamt: Wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert (z. B. weil es Unstimmigkeiten vermutet).

4. Freibetragsbescheid: Wenn Sie einen Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber geltend gemacht haben, müssen Sie am Jahresende eine Veranlagung abgeben.

5. Bestimmte Bezüge: Wenn Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erhalten haben, z. B. als neuer Selbstständiger oder bei ausländischen Einkünften.

Fristen bei Pflichtveranlagung:

  • Papierform: bis 30. Juni des Folgejahres (also 30. Juni 2026 für das Steuerjahr 2025).
  • Elektronisch über FinanzOnline: bis 30. September des Folgejahres.
  • Bei Vertretung durch einen Steuerberater: verlängerte Fristen (Quotenregelung), in der Regel bis April des übernächsten Jahres.

Wichtig: Versäumen Sie die Frist bei der Pflichtveranlagung, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Steuerschuld.

Antragsveranlagung: Freiwillig Geld zurückholen

Die Antragsveranlagung (der klassische “Lohnsteuerausgleich”) ist freiwillig. Sie lohnt sich fast immer und kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Im Jahr 2026 können Sie also noch die Veranlagungen für die Jahre 2021 bis 2025 nachholen.

Die Antragsveranlagung lohnt sich besonders, wenn Sie:

  • Nicht das ganze Jahr gearbeitet haben (Jobwechsel, Karenz, Arbeitslosigkeit, Studium mit Nebenjob).
  • Den Familienbonus Plus nicht oder nicht vollständig über den Arbeitgeber bezogen haben.
  • Hohe Werbungskosten haben (über 132 Euro Pauschale).
  • Pendlerpauschale beziehen, die über den Arbeitgeber nicht berücksichtigt wurde.
  • Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen möchten.
  • Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag oder Spenden haben.
  • Sehr wenig verdienen und die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) beantragen möchten.

Kein Risiko: Bei der Antragsveranlagung kann es nicht passieren, dass Sie nachzahlen müssen. Ergibt die Berechnung eine Nachzahlung, können Sie den Antrag zurückziehen — das Finanzamt weist Sie darauf hin, bevor ein Bescheid ergeht.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Seit einigen Jahren führt das Finanzamt in bestimmten Fällen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch. Das passiert, wenn:

  • Aus den dem Finanzamt vorliegenden Daten klar eine Gutschrift resultiert.
  • Der Steuerpflichtige innerhalb von zwei Jahren nach dem Veranlagungszeitraum keine eigene Erklärung eingereicht hat.

In diesem Fall erhalten Sie automatisch eine Gutschrift auf Ihr Konto. Allerdings berücksichtigt die antragslose Veranlagung nur die Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (Lohnzettel, automatisch gemeldete Spenden und Kirchenbeiträge). Werbungskosten, die Sie selbst nachweisen müssen (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung), werden nicht berücksichtigt.

Tipp: Auch wenn Sie eine antragslose Veranlagung erhalten haben, können Sie innerhalb der Frist eine eigene Veranlagung einreichen, um zusätzliche Absetzbeträge geltend zu machen. Das lohnt sich, wenn Sie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen haben.

FinanzOnline: Die Plattform für Ihre Steuererklärung

FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) ist die elektronische Plattform des Bundesministeriums für Finanzen. Hier reichen Sie Ihre Steuererklärung ein, sehen den Bearbeitungsstand und erhalten Ihre Bescheide.

Erstanmeldung bei FinanzOnline

Es gibt mehrere Wege, sich bei FinanzOnline zu registrieren:

Methode 1: ID Austria (empfohlen)

Die einfachste und schnellste Methode. Wenn Sie bereits die ID Austria (früher Handysignatur) aktiviert haben, können Sie sich sofort bei FinanzOnline anmelden. Die ID Austria funktioniert auch für viele andere Behördengänge und ist daher ohnehin empfehlenswert.

So aktivieren Sie die ID Austria:

  1. Besuchen Sie eine Registrierungsstelle (Gemeindeamt, Finanzamt, MA 62 in Wien).
  2. Oder nutzen Sie die Online-Registrierung über die App “Digitales Amt” bzw. “eID”.
  3. Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Methode 2: FinanzOnline-Erstanmeldung

  1. Rufen Sie finanzonline.bmf.gv.at auf und klicken Sie auf “Erstanmeldung”.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein (Vor- und Zuname, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum).
  3. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per RSa-Brief (eingeschriebener Brief mit Rückschein) — das dauert ca. 5 Werktage.
  4. Bei der ersten Anmeldung müssen Sie das Passwort ändern.

Methode 3: Persönlich beim Finanzamt

Sie können auch persönlich zu Ihrem zuständigen Finanzamt gehen und sich dort die Zugangsdaten sofort ausdrucken lassen. Bringen Sie einen Lichtbildausweis mit.

FinanzOnline: Navigation und wichtige Funktionen

Nach der Anmeldung finden Sie in FinanzOnline folgende wichtige Bereiche:

  • Eingaben/Anträge: Hier reichen Sie Ihre Steuererklärung ein.
  • Abfragen: Hier sehen Sie Ihre Bescheide, das Steuerkonto und den Bearbeitungsstand.
  • Steuerakt: Ihr gesamter Steuerakt ist hier digital einsehbar.
  • Vorausgefüllte Steuererklärung: FinanzOnline befüllt viele Felder automatisch mit den bereits bekannten Daten (Lohnzettel, Kirchenbeitrag, Spenden etc.).

Die richtigen Formulare: L1, E1, E1a

Je nach Ihrer Einkommenssituation benötigen Sie unterschiedliche Formulare.

Formular L1 — Arbeitnehmerveranlagung

Das Formular L1 ist das Standardformular für Arbeitnehmer. Verwenden Sie es, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt, Pension) haben.

Das L1 gliedert sich in folgende Abschnitte:

Abschnitt 1 — Persönliche Daten: Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung. Diese Daten sind in FinanzOnline meist vorausgefüllt.

Abschnitt 2 — Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Hier müssen Sie normalerweise nichts eintragen, da die Lohnzettel elektronisch übermittelt werden. Prüfen Sie aber, ob alle Lohnzettel korrekt aufscheinen.

Abschnitt 3 — Werbungskosten: Hier tragen Sie Ihre beruflichen Ausgaben ein. Unterteilt in Pendlerpauschale, Home-Office, Arbeitsmittel, Fortbildung etc.

Abschnitt 4 — Sonderausgaben: Kirchenbeitrag, Spenden (werden oft automatisch befüllt), Steuerberatungskosten, Versicherungsbeiträge.

Abschnitt 5 — Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Behinderung, Katastrophenschäden.

Abschnitt 6 — Absetzbeträge: Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbetrag.

Formular E1 — Einkommensteuererklärung

Das Formular E1 verwenden Sie, wenn Sie neben nichtselbstständigen Einkünften auch andere Einkünfte haben (z. B. aus Vermietung, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit). Es ist umfangreicher als das L1.

Formular E1a — Beilage für Betriebsausgaben

Wenn Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit haben, füllen Sie zusätzlich das Formular E1a aus. Hier geben Sie Ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben an.

Weitere Formulare und Beilagen

  • L1ab: Beilage bei ausländischen Einkünften.
  • L1i: Beilage für internationale Sachverhalte.
  • L1k: Beilage für den Familienbonus Plus (wenn detailliertere Angaben nötig sind).
  • E1b: Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • E1c: Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Schritt-für-Schritt: Die Steuererklärung ausfüllen

Hier führen wir Sie durch den konkreten Prozess in FinanzOnline.

Schritt 1: Anmelden und Formular aufrufen

  1. Melden Sie sich bei finanzonline.bmf.gv.at an.
  2. Navigieren Sie zu: EingabenAnträgeArbeitnehmerveranlagung (L1) bzw. Einkommensteuererklärung (E1).
  3. Wählen Sie das Veranlagungsjahr (z. B. 2025).
  4. FinanzOnline öffnet das vorausgefüllte Formular.

Schritt 2: Persönliche Daten prüfen

Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten, insbesondere:

  • Stimmt die Bankverbindung (IBAN) für die Rückzahlung?
  • Ist die Adresse aktuell?
  • Sind alle Lohnzettel vorhanden? (Prüfen Sie unter “Abfragen” — “Lohnzettel”.)

Schritt 3: Werbungskosten eintragen

Tragen Sie alle beruflichen Ausgaben ein, die über das Werbungskostenpauschale von 132 Euro hinausgehen:

Pendlerpauschale (Kennzahlen 718/719):

  • Nutzen Sie den Pendlerrechner auf bmf.gv.at.
  • Tragen Sie die Ergebnisse (Art der Pauschale, Entfernung) ein.
  • Der Pendlereuro wird automatisch berechnet.

Home-Office-Pauschale (Kennzahl 435):

  • Tragen Sie die Anzahl der Homeoffice-Tage ein (max. 100).
  • Das System berechnet 3 Euro pro Tag.

Arbeitsmittel und Fachliteratur (Kennzahl 719):

  • Gesamtbetrag der beruflichen Arbeitsmittel eintragen.
  • Bei gemischter Nutzung nur den beruflichen Anteil.

Fortbildungskosten (Kennzahl 722):

  • Kursgebühren, Seminarkosten, Studiengebühren.
  • Reisekosten im Zusammenhang mit Fortbildungen.

Sonstige Werbungskosten (Kennzahl 724):

  • Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage.
  • Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten.

Schritt 4: Sonderausgaben ergänzen

Viele Sonderausgaben werden automatisch befüllt:

Kirchenbeitrag (Kennzahl 458): Wird von der Kirche automatisch gemeldet. Prüfen Sie, ob der Betrag korrekt ist (max. 400 Euro absetzbar).

Spenden (Kennzahl 459): Werden von den Organisationen automatisch gemeldet. Prüfen Sie die Beträge.

Steuerberatungskosten (Kennzahl 460): Hier tragen Sie die Kosten für Steuerberater, Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfeverein ein.

Nachkauf von Versicherungszeiten (Kennzahl 456): Falls Sie Schul- oder Studienzeiten nachgekauft haben.

Schritt 5: Außergewöhnliche Belastungen eintragen

Falls zutreffend, tragen Sie ein:

Krankheitskosten (Kennzahl 730): Eigenanteile bei Arztbesuchen, Medikamente, Heilbehelfe, Therapien.

Behinderung (Kennzahlen 439-443): Grad der Behinderung und behinderungsbedingte Kosten. Hier gibt es Pauschbeträge ohne Selbstbehalt.

Auswärtige Berufsausbildung der Kinder (Kennzahl 734): 110 Euro pro Monat pauschal.

Schritt 6: Absetzbeträge beantragen

Familienbonus Plus (Kennzahlen 791-793):

  • Anzahl und Geburtsdaten der Kinder.
  • Aufteilung zwischen den Elternteilen (100:0 oder 50:50).

Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (Kennzahlen 430/431):

  • Haken Sie das entsprechende Feld an.
  • Geben Sie die Anzahl der Kinder an.

Unterhaltsabsetzbetrag (Kennzahl 432):

  • Für getrennt lebende Eltern, die den gesetzlichen Unterhalt leisten.

Schritt 7: Prüfen und absenden

  1. Klicken Sie auf “Berechnen”, um eine Vorabberechnung zu sehen.
  2. Prüfen Sie das Ergebnis: Stimmt die Gutschrift mit Ihren Erwartungen überein?
  3. Wenn alles passt, klicken Sie auf “Erklärung absenden”.
  4. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Schritt 8: Bescheid abwarten und prüfen

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 8 Wochen. Den Bescheid finden Sie in FinanzOnline unter “Abfragen” — “Bescheide”. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig:

  • Wurden alle Werbungskosten berücksichtigt?
  • Stimmen die Absetzbeträge?
  • Ist die Nachzahlung oder Gutschrift plausibel?

Wenn der Bescheid fehlerhaft ist, können Sie innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen (ebenfalls über FinanzOnline).

Die automatische Veranlagung im Detail

Das Finanzamt führt die antragslose Veranlagung durch, wenn:

  • Der Steuerpflichtige keine eigene Erklärung eingereicht hat.
  • Aus den verfügbaren Daten eine Gutschrift resultiert.
  • Mindestens zwei Jahre seit dem Veranlagungsjahr vergangen sind.

Die automatische Veranlagung berücksichtigt:

  • Lohnzettel-Daten (SV-Beiträge, Lohnsteuer, Pendlerpauschale vom Arbeitgeber)
  • Automatisch gemeldete Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden)
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (wenn beim Arbeitgeber beantragt)

Sie berücksichtigt nicht:

  • Selbst nachzuweisende Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildung)
  • Home-Office-Pauschale (wenn nicht am Lohnzettel)
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Den Familienbonus Plus (wenn nicht beim Arbeitgeber beantragt)

Häufige Fehler bei der Steuererklärung — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Lohnzettel nicht prüfen

Ihr Arbeitgeber übermittelt den Lohnzettel (L16) elektronisch an das Finanzamt. Fehler passieren öfter, als man denkt — falsche Pendlerpauschale, fehlende Homeoffice-Tage, falscher Familienbonus. Prüfen Sie Ihren Lohnzettel in FinanzOnline unter “Abfragen” — “Lohnzettel” und vergleichen Sie ihn mit Ihren Gehaltsabrechnungen.

Fehler 2: Fristen versäumen

Die Pflichtveranlagung hat feste Fristen (30. Juni bzw. 30. September). Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge. Tragen Sie den Termin in Ihren Kalender ein.

Fehler 3: Alle 5 Rückwirkungsjahre ignorieren

Viele vergessen, dass die Antragsveranlagung 5 Jahre rückwirkend möglich ist. Prüfen Sie, ob Sie für vergangene Jahre noch Geld zurückbekommen könnten — besonders wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben (Kinder bekommen, Pendler geworden etc.).

Fehler 4: Belege wegwerfen

Auch wenn Sie Belege nicht einreichen müssen, besteht eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise anfordern. Ohne Belege werden Absetzposten gestrichen.

Tipp: Fotografieren oder scannen Sie alle Belege und speichern Sie sie digital in einem Ordner pro Jahr. So gehen keine Papierbelege verloren.

Fehler 5: Familienbonus nicht optimal aufteilen

Bei Paaren mit unterschiedlichem Einkommen sollte der Familienbonus dem Partner zugeordnet werden, der mehr Steuern zahlt. Nur so wird der volle Betrag ausgeschöpft. Wenn ein Partner zu wenig Lohnsteuer zahlt, geht ein Teil des Bonus verloren.

Fehler 6: Pendlerpauschale vergessen

Viele Arbeitnehmer, die die Pendlerpauschale nicht beim Arbeitgeber beantragt haben, vergessen sie auch bei der Veranlagung. Nutzen Sie den Pendlerrechner und beantragen Sie die Pauschale — sie kann mehrere Hundert bis über 3.000 Euro pro Jahr betragen.

Fehler 7: Keine Veranlagung machen, weil man “eh nix rausbekommt”

Diese Annahme ist fast immer falsch. Selbst bei einfachen Verhältnissen gibt es oft eine Gutschrift — sei es durch den Familienbonus, die Negativsteuer, den Kirchenbeitrag oder einfach durch unterjährige Schwankungen der Lohnsteuer.

Spezialfälle bei der Steuererklärung

Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit im Veranlagungsjahr

Wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, ist die Veranlagung besonders lohnend. Der Grund: Die Lohnsteuer wird so berechnet, als würden Sie das ganze Jahr gleich viel verdienen. Wenn Sie aber z. B. nur 8 Monate gearbeitet haben, wurde monatlich zu viel Steuer einbehalten. Die Differenz bekommen Sie bei der Veranlagung zurück.

Beispiel: Bei einem Monatsbrutto von 3.000 Euro und 8 Monaten Beschäftigung wurden 24.000 Euro brutto bezogen. Die monatliche Lohnsteuer wurde aber so berechnet, als würden Sie 36.000 Euro im Jahr verdienen. Die Veranlagung korrigiert das und erstattet die Differenz — oft mehrere Hundert Euro.

Einkünfte aus Vermietung

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, müssen Sie die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung (E1) angeben. Verwenden Sie die Beilage E1b. Vergessen Sie nicht, alle Werbungskosten abzuziehen: AfA, Kreditzinsen, Instandhaltung, Betriebskosten, Steuerberatung.

Einkünfte aus dem Ausland

Bei ausländischen Einkünften kommt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Anwendung. Verwenden Sie die Beilage L1i. Österreich besteuert das Welteinkommen, ausländische Steuern werden angerechnet oder die Einkünfte werden unter Progressionsvorbehalt freigestellt.

Kryptowährungen und Wertpapiere

Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptogewinne der KESt von 27,5 %. Bei inländischen Brokern wird die KESt automatisch abgezogen. Bei ausländischen Brokern müssen Sie die Einkünfte selbst in der Steuererklärung angeben (Kennzahlen für Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Tipps für eine schnelle und erfolgreiche Steuererklärung

Tipp 1: Das ganze Jahr Belege sammeln

Legen Sie am Jahresanfang einen Ordner (physisch oder digital) an und sammeln Sie das ganze Jahr über alle steuerrelevanten Belege: Rechnungen, Quittungen, Bestätigungen, Gehaltszettel.

Tipp 2: Die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen

FinanzOnline befüllt viele Felder automatisch. Nutzen Sie das als Ausgangspunkt und ergänzen Sie nur die fehlenden Posten. Das spart enorm viel Zeit.

Tipp 3: Den Steuerrechner nutzen

Auf bmf.gv.at und auf FinanzOnline gibt es einen Steuerrechner, mit dem Sie vorab berechnen können, wie hoch Ihre Gutschrift ausfällt. So sehen Sie, ob sich der Aufwand lohnt (Spoiler: Er lohnt sich fast immer).

Tipp 4: Frühzeitig einreichen

Je früher Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto schneller erhalten Sie Ihre Gutschrift. Zu Jahresbeginn sind die Bearbeitungszeiten kürzer als im September, wenn viele gleichzeitig einreichen.

Tipp 5: Steuer-Apps nutzen

Es gibt mittlerweile mehrere Apps und Online-Tools, die den Prozess vereinfachen. Sie leiten Sie durch den Prozess, erinnern Sie an Absetzposten und helfen beim Hochladen von Belegen. Die Daten können dann nach FinanzOnline übertragen werden.

Tipp 6: Im Zweifelsfall den Steuerberater fragen

Wenn Ihre steuerliche Situation komplex ist (Vermietung, Selbstständigkeit, ausländische Einkünfte), kann sich ein Steuerberater lohnen. Die Beratungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar und die Frist für die Pflichtveranlagung verlängert sich erheblich.

Fristen im Überblick 2026

Art der VeranlagungFristBemerkung
Pflichtveranlagung 2025 (Papier)30. Juni 2026Bei verspäteter Abgabe drohen Zuschläge
Pflichtveranlagung 2025 (FinanzOnline)30. September 2026Elektronische Einreichung
Pflichtveranlagung 2025 (Steuerberater)ca. April 2027Quotenregelung des Steuerberaters
Antragsveranlagung 2025bis 31.12.20305 Jahre rückwirkend
Antragsveranlagung 2024bis 31.12.20295 Jahre rückwirkend
Antragsveranlagung 2023bis 31.12.20285 Jahre rückwirkend
Antragsveranlagung 2022bis 31.12.20275 Jahre rückwirkend
Antragsveranlagung 2021bis 31.12.2026Letzte Chance in 2026

Achtung: Die Antragsveranlagung für 2021 läuft Ende 2026 aus. Wenn Sie für 2021 noch keine Veranlagung gemacht haben, sollten Sie das noch heuer erledigen.

Was passiert nach dem Einreichen?

Nach dem Absenden Ihrer Steuererklärung über FinanzOnline passiert Folgendes:

  1. Eingangsbestätigung: Sie erhalten sofort eine Bestätigung, dass Ihre Erklärung eingegangen ist.
  2. Bearbeitung: Das Finanzamt prüft Ihre Angaben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 8 Wochen, je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen.
  3. Steuerbescheid: Sie erhalten den Einkommensteuerbescheid elektronisch über FinanzOnline (und auf Wunsch auch per Post). Der Bescheid zeigt die Berechnung und ob eine Gutschrift oder Nachzahlung resultiert.
  4. Auszahlung/Einzahlung: Eine Gutschrift wird auf Ihr hinterlegtes Bankkonto überwiesen. Eine Nachzahlung muss innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden.

Bescheid prüfen und bei Fehlern Beschwerde einlegen

Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig. Häufige Fehler im Bescheid:

  • Absetzposten wurden nicht berücksichtigt.
  • Falsche Beträge bei den Werbungskosten.
  • Familienbonus nicht angerechnet.

Wenn der Bescheid fehlerhaft ist, haben Sie einen Monat ab Zustellung Zeit, Beschwerde einzulegen. Das geht direkt über FinanzOnline. Begründen Sie die Beschwerde sachlich und fügen Sie ggf. Belege bei.

Die Steuererklärung in Österreich ist einfacher als viele denken, besonders seit FinanzOnline und der vorausgefüllten Steuererklärung den Prozess deutlich vereinfacht haben. In der Regel benötigen Sie weniger als eine Stunde — und holen sich im Schnitt 700 bis 1.000 Euro zurück.

Versäumen Sie nicht die rückwirkende Veranlagung: 2026 ist das letzte Jahr, in dem Sie noch die Veranlagung für 2021 einreichen können. Und vergessen Sie nicht, alle Absetzbeträge und Freibeträge zu nutzen — jeder vergessene Posten kostet bares Geld.

Machen Sie es sich zur Gewohnheit, Ihre Steuererklärung jedes Jahr möglichst früh einzureichen. So bekommen Sie Ihr Geld schneller und vermeiden den Stress vor Fristende. Ihre Geldbörse wird es Ihnen danken.

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Häufig gestellte Fragen

Wer muss in Österreich eine Steuererklärung abgeben?

Pflichtveranlagt werden Sie, wenn Sie von zwei oder mehr Arbeitgebern gleichzeitig Bezüge erhalten haben, andere Einkünfte über 730 Euro hatten, vom Finanzamt dazu aufgefordert werden oder bestimmte Freibeträge über den Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden.

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?

Bei Pflichtveranlagung ist die Frist der 30. Juni 2026 (Papier) bzw. 30. September 2026 (elektronisch über FinanzOnline). Die freiwillige Antragsveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Wie melde ich mich bei FinanzOnline an?

Sie können sich per Handysignatur/ID Austria anmelden, über die FinanzOnline-Erstanmeldung (Zugangsdaten per RSa-Brief) oder über das BMF-Service. Die einfachste Methode ist die ID Austria, die gleichzeitig für viele andere Behördengänge funktioniert.

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung?

Bei der Pflichtveranlagung sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (z. B. bei mehreren Arbeitgebern). Bei der Antragsveranlagung machen Sie freiwillig den Lohnsteuerausgleich, um eine Gutschrift zu erhalten.

Kann ich die Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Ja, die freiwillige Antragsveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Im Jahr 2026 können Sie also noch die Jahre 2021 bis 2025 veranlagen.

Was ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung?

Das Finanzamt führt automatisch eine Veranlagung durch, wenn aufgrund der vorliegenden Daten eine Gutschrift entsteht. Das betrifft vor allem einfache Fälle ohne zusätzliche Werbungskosten. Sie können aber trotzdem selbst eine Veranlagung einreichen, um weitere Absetzbeträge geltend zu machen.

Welche Belege brauche ich für die Steuererklärung?

Sie müssen Belege nicht einreichen, aber 7 Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern. Wichtig sind Rechnungen für Werbungskosten, Spendenbestätigungen, Bestätigung der Pendlerpauschale und Nachweise für außergewöhnliche Belastungen.

Welches Formular brauche ich als Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer verwenden Sie das Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung). Selbstständige und Unternehmer verwenden E1 (Einkommensteuererklärung) und gegebenenfalls E1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb).

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.