Klimabonus: Abgeschafft - was jetzt noch möglich ist

Den Klimabonus gibt es seit 2025 nicht mehr, zuletzt ausgezahlt wurde für 2024. Offene Ansprüche lassen sich noch bis Ende Dezember 2027 geltend machen.

Aktualisiert: 18. August 2026 8 Min. Lesezeit

Den Klimabonus gibt es nicht mehr. Die offizielle Informationsseite des Bundes formuliert es in einem Satz: „Ab 2025 gibt es keinen Klimabonus mehr.”

Zuletzt ausgezahlt wurde er für das Jahr 2024. Wer im Netz noch auf Beträge zwischen 145 und 290 Euro und auf Auszahlungstermine für 2026 stößt, liest veraltete Seiten - eine Auszahlung findet nicht mehr statt.

Was noch möglich ist

Eine Sache ist offen geblieben, und sie betrifft mehr Menschen, als man denkt: Ansprüche aus den Jahren 2022, 2023 und 2024, die nie ausgezahlt wurden. Das kommt vor, wenn damals die Kontodaten fehlten, die Zustellung scheiterte oder ein Wohnsitzwechsel dazwischenkam.

Diese Ansprüche verfallen nicht sofort: Sie können noch bis Ende Dezember 2027 geltend gemacht werden. Ob in Ihrem Fall etwas offen ist, lässt sich direkt auf der Seite des Bundes prüfen.

Anders sieht es bei den Gutscheinen aus. Wer damals statt einer Überweisung einen Gutschein erhalten hat, kann damit nichts mehr anfangen: Die Gutscheine aus 2024 waren „bis 31.12.2025 gültig und sind daher mittlerweile (ebenso wie die Gutscheine aus den Jahren 2022 und 2023) nicht mehr einlösbar”. Und mit der Entgegennahme des Gutscheins galt der Anspruch als erfüllt - eine nachträgliche Auszahlung in Geld gibt es dafür nicht.

Ein praktischer Hinweis zum Weg dorthin: Die Klimabonus-Hotline wurde mit 1. Juni 2026 eingestellt. Anliegen werden ausschließlich über das Kontaktformular auf der Website abgewickelt. Wer eine Telefonnummer sucht, sucht vergeblich.

Warum es ihn nicht mehr gibt

Der Klimabonus war die Rückvergütung der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung. Er wurde im Zuge der Budgetkonsolidierung gestrichen; eine Novelle des Klimabonusgesetzes hat die Leistung auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt.

Die CO2-Bepreisung selbst bleibt bestehen. Das ist der Punkt, der in der Diskussion oft untergeht: Weggefallen ist die Rückvergütung, nicht die Abgabe. Was das an der Zapfsäule und bei den Heizkosten bedeutet, steht auf der Seite zur CO2-Steuer.

Der angekündigte Ersatz

Als Teilkompensation ist ein steuerlicher Absetzbetrag für Pendlerinnen und Pendler angekündigt. Mehr lässt sich derzeit nicht seriös sagen: Solange kein beschlossener Gesetzestext vorliegt, sind Höhe und Zeitpunkt offen.

Was an Pendlerbegünstigungen heute schon gilt, steht auf der Seite zur Pendlerpauschale - dort geht es um Beträge, die in der Arbeitnehmerveranlagung tatsächlich abrufbar sind.

Was Sie stattdessen prüfen sollten

Wer den Klimabonus als festen Posten eingeplant hatte, findet den Ausfall am ehesten an anderer Stelle wieder:

  • Die Arbeitnehmerveranlagung. Absetzbeträge und Werbungskosten werden regelmäßig nicht ausgeschöpft; die Veranlagung ist fünf Jahre rückwirkend möglich.
  • Der Heizkostenzuschuss der Länder. Er ist landesweise geregelt, hat eigene Einkommensgrenzen und wird gesondert beantragt.
  • Die Pendlerbegünstigungen, wenn Sie zur Arbeit pendeln.

Quellen

  • klimabonus.gv.at, die offizielle Informationsseite des Bundes, mit der Einstellung ab 2025, der Frist bis Ende Dezember 2027 und dem Hinweis zur eingestellten Hotline, abgerufen 18.08.2026

Häufig gestellte Fragen

Gibt es den Klimabonus noch?

Nein. Auf klimabonus.gv.at steht wörtlich: Ab 2025 gibt es keinen Klimabonus mehr. Zuletzt ausgezahlt wurde er für das Jahr 2024.

Kann ich einen offenen Anspruch noch geltend machen?

Ja. Offene Ansprüche aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 können noch bis Ende Dezember 2027 geltend gemacht werden. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich direkt auf klimabonus.gv.at prüfen.

Was ist mit einem alten Gutschein?

Der ist wertlos. Die Gutscheine aus 2024 waren bis 31. Dezember 2025 gültig und sind seither ebenso wenig einlösbar wie jene aus 2022 und 2023. Mit der Entgegennahme des Gutscheins gilt der Anspruch als erfüllt - eine Auszahlung in Geld gibt es dafür nicht mehr.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Ausschließlich über das Kontaktformular auf klimabonus.gv.at. Die Klimabonus-Hotline wurde mit 1. Juni 2026 eingestellt; sämtliche Anliegen werden seither über die Website abgewickelt.

Warum wurde der Klimabonus abgeschafft?

Er wurde im Zuge der Budgetkonsolidierung gestrichen. Eine Novelle des Klimabonusgesetzes hat die Leistung auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt.

Gibt es einen Ersatz?

Angekündigt ist eine Teilkompensation für Pendlerinnen und Pendler über einen steuerlichen Absetzbetrag. Solange dazu kein beschlossener Gesetzestext vorliegt, lässt sich weder die Höhe noch der Zeitpunkt seriös beziffern.

Muss ich den Klimabonus versteuern?

Für die Auszahlungen bis 2024 war er steuerfrei und wirkte sich nicht auf die Arbeitnehmerveranlagung aus. Da es ihn nicht mehr gibt, stellt sich die Frage für aktuelle Veranlagungen nicht.