Klimabonus Österreich 2026
Klimabonus 2026 in Österreich: Aktuelle Höhe, Auszahlungstermine und wer Anspruch hat. Alle Infos zum regionalen Klimabonus auf einen Blick.
Regionale Staffelung und Auszahlungstermine
Der Klimabonus ist ein zentraler Bestandteil der ökosozialen Steuerreform in Österreich und dient als Ausgleich für die CO2-Bepreisung. Seit 2022 wird in Österreich ein Preis auf CO2-Emissionen erhoben, der fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Benzin verteuert. Der Klimabonus soll sicherstellen, dass diese Mehrbelastung für die Bevölkerung abgefedert wird — und zwar besonders für Menschen in ländlichen Regionen, die stärker auf das Auto angewiesen sind und weniger Möglichkeiten haben, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Was ist der Klimabonus?
Hintergrund: Die CO2-Bepreisung in Österreich
Im Oktober 2022 wurde in Österreich die CO2-Bepreisung eingeführt. Auf jede Tonne CO2, die durch fossile Energieträger freigesetzt wird, muss ein festgelegter Preis bezahlt werden. Dieser Preis steigt schrittweise an:
- 2022: 30 Euro pro Tonne CO2
- 2023: 32,50 Euro pro Tonne CO2
- 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
- 2026: Der Preis wird im Rahmen des EU-Emissionshandels (EU-ETS 2) festgelegt bzw. national bestimmt
Die CO2-Bepreisung verteuert Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas und soll einen Anreiz schaffen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen. Der Klimabonus gibt die Einnahmen aus der CO2-Steuer an die Bevölkerung zurück — und zwar als pauschaler Betrag pro Kopf.
Das Prinzip des Klimabonus
Der Klimabonus funktioniert nach dem Prinzip: Wer wenig CO2 verursacht, profitiert. Wer viel CO2 verursacht, zahlt unterm Strich drauf. Da jeder denselben Klimabonus bekommt (regional gestaffelt), haben Menschen mit niedrigem CO2-Fußabdruck einen finanziellen Vorteil.
Beispiel: Eine Person, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt und eine Wärmepumpe hat, bezahlt kaum zusätzliche CO2-Kosten, bekommt aber den vollen Klimabonus. Eine Person mit großem SUV und Ölheizung zahlt deutlich mehr CO2-Abgabe, als sie über den Klimabonus zurückbekommt.
Höhe des Klimabonus 2026
Regionalstaffelung: Von der Stadt bis aufs Land
Der Klimabonus ist seit 2023 regional gestaffelt. Je schlechter die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, desto höher fällt der Klimabonus aus. Das ist logisch, denn Menschen in ländlichen Gebieten mit schlechter ÖV-Anbindung sind stärker auf das Auto angewiesen und tragen daher höhere CO2-Kosten.
Die Einteilung erfolgt in vier Kategorien basierend auf dem Hauptwohnsitz:
| Kategorie | ÖV-Anbindung | Erwachsene | Kinder (unter 18) |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 (Urbane Zentren) | Sehr gute ÖV-Anbindung | 145 Euro | 72,50 Euro |
| Stufe 2 (Urbane Regionen) | Gute ÖV-Anbindung | 195 Euro | 97,50 Euro |
| Stufe 3 (Ländliche Regionen) | Mäßige ÖV-Anbindung | 245 Euro | 122,50 Euro |
| Stufe 4 (Ländliche Regionen, peripher) | Schlechte ÖV-Anbindung | 290 Euro | 145 Euro |
Die genaue Zuordnung der Gemeinden zu den Stufen basiert auf Daten der Statistik Austria und dem ÖV-Güteklassenmodell des BMK. Sie können die Zuordnung Ihrer Gemeinde auf der Website des Klimaschutzministeriums nachschlagen.
Welche Gemeinden fallen in welche Stufe?
Typische Beispiele für die Zuordnung:
- Stufe 1 (145 Euro): Wien (alle Bezirke), Graz-Stadt, Linz-Stadt, Salzburg-Stadt, Innsbruck-Stadt, Klagenfurt-Stadt
- Stufe 2 (195 Euro): Speckgürtel-Gemeinden rund um Großstädte, mittelgroße Städte wie Wels, Steyr, Villach, St. Pölten, Dornbirn
- Stufe 3 (245 Euro): Kleinere Städte und Gemeinden mit Bahnanschluss, gut erschlossene ländliche Gemeinden
- Stufe 4 (290 Euro): Periphere ländliche Gemeinden, Bergregionen, Gemeinden ohne Bahnanschluss und mit eingeschränktem Busverkehr
Historische Entwicklung der Klimabonus-Höhe
| Jahr | Betrag (einheitlich oder Bandbreite) | Besonderheit |
|---|---|---|
| 2022 | 500 Euro (einheitlich) | Einmaliger Anti-Teuerungs-Bonus inkludiert |
| 2023 | 110—220 Euro | Erstmals regional gestaffelt |
| 2024 | 110—220 Euro | Regionale Staffelung beibehalten |
| 2025 | 145—290 Euro | Erhöhung aufgrund gestiegener CO2-Preise |
| 2026 | 145—290 Euro | Anpassung an CO2-Preisentwicklung |
Wer hat Anspruch auf den Klimabonus?
Grundvoraussetzungen
Den Klimabonus erhalten alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Hauptwohnsitz in Österreich für mindestens 183 Tage im Kalenderjahr
- Gültige Meldung im zentralen Melderegister (ZMR)
- Es gibt keine Altersgrenze — auch Neugeborene und hochbetagte Personen erhalten den Bonus
Anspruch für verschiedene Personengruppen
- Erwachsene (ab 18): Voller Klimabonus laut Regionalstufe
- Kinder und Jugendliche (unter 18): Halber Klimabonus — wird an den Elternteil ausbezahlt, der die Familienbeihilfe bezieht
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: Anspruch, sofern Hauptwohnsitz-Voraussetzung erfüllt
- EU/EWR-Bürger: Anspruch, sofern in Österreich gemeldet und 183-Tage-Regel erfüllt
- Drittstaatsangehörige: Anspruch mit gültigem Aufenthaltstitel und Hauptwohnsitz
- Personen in Haft: Kein Anspruch während des Strafvollzugs
Kein Anspruch besteht für:
- Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich
- Personen, die weniger als 183 Tage im Jahr in Österreich gemeldet sind
- Diplomatisches Personal mit Immunität
- Personen im Strafvollzug
Auszahlung des Klimabonus 2026
Wann wird ausgezahlt?
Die Auszahlung des Klimabonus 2026 erfolgt voraussichtlich im Herbst 2026 (September bis November). Die exakten Termine werden vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bekanntgegeben. Die Auszahlung erfolgt in der Regel gestaffelt über mehrere Wochen.
Wie wird ausgezahlt?
Es gibt zwei Auszahlungsformen:
1. Banküberweisung (bevorzugt) Wenn dem Finanzamt Ihre Bankverbindung bekannt ist (z. B. aus früheren Steuererklärungen, der Familienbeihilfe oder sonstigen Auszahlungen), wird der Klimabonus direkt auf Ihr Konto überwiesen.
2. Gutschein per Post (Sodexo) Wenn keine Bankverbindung hinterlegt ist, erhalten Sie einen Gutschein per Post, der bei zahlreichen Einzelhändlern einlösbar ist. Tipp: Hinterlegen Sie Ihre Bankdaten bei FinanzOnline, um die direkte Überweisung zu erhalten — das ist unkomplizierter als der Gutschein.
Was tun, wenn der Klimabonus nicht ankommt?
Falls Sie bis Ende November keinen Klimabonus erhalten haben:
- Prüfen Sie Ihren Hauptwohnsitz im ZMR (zentralen Melderegister)
- Kontrollieren Sie Ihre Bankdaten bei FinanzOnline
- Kontaktieren Sie die Klimabonus-Hotline des BMK
- Prüfen Sie Ihren Postkasten — eventuell wurde ein Gutschein zugestellt
Klimabonus und Steuern
Ist der Klimabonus steuerpflichtig?
Nein, der Klimabonus ist grundsätzlich steuerfrei. Er muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und erhöht nicht das steuerpflichtige Einkommen. Er unterliegt auch nicht der Sozialversicherungspflicht.
Wichtige Ausnahme: Für Personen, deren Einkommen über der Schwelle für den Spitzensteuersatz liegt (über 1 Million Euro), kann eine anteilige Besteuerung des Klimabonus vorgesehen sein. Diese Regelung dient der sozialen Treffsicherheit.
Klimabonus und Mindestsicherung/Sozialhilfe
Der Klimabonus wird nicht auf die Sozialhilfe oder Mindestsicherung angerechnet. Bezieher von Sozialhilfe erhalten den Klimabonus zusätzlich zu ihren sonstigen Leistungen. Dasselbe gilt für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Klimabonus und Unterhalt
Der Klimabonus ist bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen nicht zu berücksichtigen, da es sich um eine pauschale Transferleistung und nicht um Einkommen handelt.
CO2-Bepreisung: Was wird teurer?
Auswirkungen auf Benzin und Diesel
Die CO2-Bepreisung verteuert fossile Treibstoffe. Bei einem CO2-Preis von rund 55 Euro pro Tonne ergibt sich eine Verteuerung von:
- Benzin: ca. 12—15 Cent pro Liter
- Diesel: ca. 14—16 Cent pro Liter
Für einen durchschnittlichen Autofahrer mit 15.000 km pro Jahr und einem Verbrauch von 7 Liter/100 km bedeutet das Mehrkosten von ca. 125—160 Euro pro Jahr.
Auswirkungen auf Heizen
- Heizöl: ca. 16—18 Cent pro Liter Mehrkosten
- Erdgas: ca. 1,2—1,5 Cent pro kWh Mehrkosten
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit Gasheizung (15.000 kWh/Jahr) ergeben sich Mehrkosten von ca. 180—225 Euro pro Jahr. Mit Ölheizung (2.000 Liter/Jahr) sind es ca. 320—360 Euro.
Wer profitiert vom Klimabonus-System?
Gewinner des Systems sind typischerweise:
- Personen mit niedrigem Energieverbrauch
- Personen mit alternativen Heizsystemen (Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets)
- Personen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder Rad fahren
- Personen in ländlichen Regionen (höherer Klimabonus)
- Familien mit Kindern (mehr Köpfe = mehr Klimabonus)
Verlierer sind:
- Vielfahrer mit großen Fahrzeugen
- Haushalte mit ineffizienter Ölheizung
- Singles in der Stadt mit hohem Energieverbrauch
Klimabonus für Familien
Berechnung für eine typische Familie
Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern in einer ländlichen Gemeinde (Stufe 4):
- 2 Erwachsene x 290 Euro = 580 Euro
- 2 Kinder x 145 Euro = 290 Euro
- Gesamt: 870 Euro Klimabonus pro Jahr
Zum Vergleich: Eine Singlehaushalt in Wien (Stufe 1) erhält nur 145 Euro.
Wer bekommt den Kinderbonus?
Der Klimabonus für Kinder wird an den Elternteil ausgezahlt, der die Familienbeihilfe bezieht. Bei getrennt lebenden Eltern ist das in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.
Tipps rund um den Klimabonus
Tipp 1: Bankverbindung bei FinanzOnline hinterlegen
Stellen Sie sicher, dass Ihre aktuelle Bankverbindung bei FinanzOnline hinterlegt ist. So erhalten Sie den Klimabonus direkt auf Ihr Konto statt als Gutschein. Loggen Sie sich ein und prüfen Sie unter “Persönliche Daten” Ihre IBAN.
Tipp 2: Hauptwohnsitz korrekt melden
Der Klimabonus richtet sich nach dem Hauptwohnsitz laut zentralem Melderegister. Achten Sie darauf, dass Ihr Hauptwohnsitz korrekt gemeldet ist — besonders nach einem Umzug.
Tipp 3: Klimabonus für die CO2-Reduktion nutzen
Nutzen Sie den Klimabonus als Anlass, über Ihre persönliche CO2-Bilanz nachzudenken. Investitionen in eine neue Heizung, ein E-Bike oder ein Klimaticket können sich langfristig lohnen und werden oft zusätzlich gefördert.
Tipp 4: Auf Betrugsversuche achten
Rund um die Auszahlung des Klimabonus kommt es regelmäßig zu Betrugsversuchen per E-Mail, SMS oder Telefon. Wichtig: Das Finanzamt oder das Klimaministerium wird Sie niemals auffordern, Bankdaten per E-Mail zu übermitteln oder auf einen Link zu klicken. Der Klimabonus wird automatisch ausbezahlt.
Tipp 5: Förderungen für den Heizungstausch prüfen
Die CO2-Bepreisung ist ein Anreiz, von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme umzusteigen. Der Bund und die Länder bieten großzügige Förderungen für den Heizungstausch (z. B. “Raus aus Öl und Gas”). In Kombination mit dem Klimabonus und den eingesparten Energiekosten kann sich ein Umstieg schnell rechnen.
Kritik und Diskussion
Soziale Treffsicherheit
Kritiker bemängeln, dass der Klimabonus nicht ausreichend sozial gestaffelt ist. Da er pauschal ausbezahlt wird (unabhängig vom Einkommen), profitieren auch Besserverdienende. Befürworter argumentieren, dass die pauschale Auszahlung administrativ einfach und gerecht ist, da jeder denselben CO2-Ausgleich erhält.
Regionalstaffelung in der Kritik
Die regionale Staffelung wird kontrovers diskutiert. Während ländliche Regionen einen höheren Klimabonus erhalten, wird argumentiert, dass dies den Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schwächt. Andererseits haben Menschen am Land oft schlicht keine Alternative zum Auto.
Höhe des Klimabonus
Manche Experten kritisieren, dass der Klimabonus zu niedrig ist, um die Mehrbelastung durch die CO2-Bepreisung tatsächlich auszugleichen — insbesondere für einkommensschwache Haushalte mit hohem Energiebedarf.
Der Klimabonus ist ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Klimapolitik und sorgt für einen sozialen Ausgleich der CO2-Bepreisung. Die wichtigsten Fakten:
- Höhe: 145 bis 290 Euro für Erwachsene, Hälfte für Kinder
- Regionalstaffelung: 4 Stufen je nach ÖV-Anbindung
- Anspruch: Alle Personen mit mindestens 183 Tagen Hauptwohnsitz in Österreich
- Auszahlung: Herbst 2026, auf Bankkonto oder als Gutschein
- Steuerfrei: Muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden
- Kein Antrag nötig: Auszahlung erfolgt automatisch
- Kinder: Halber Betrag, Auszahlung an den Familienbeihilfe-Bezieher
Stellen Sie sicher, dass Ihre Meldedaten und Bankverbindung aktuell sind, und nutzen Sie den Klimabonus als Anreiz, Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
Weiterführende Artikel
- Lohnsteuerausgleich 2026
- Brutto-Netto-Rechner
- Steuern sparen — 15 Tipps
- Alle Steuerthemen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Klimabonus 2026 in Österreich?
Der Klimabonus 2026 beträgt je nach Region zwischen 145 und 290 Euro pro Erwachsenem. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten den halben Betrag. Die genaue Höhe hängt von der Anbindung an den öffentlichen Verkehr am Hauptwohnsitz ab.
Wer bekommt den Klimabonus?
Alle Personen, die im Kalenderjahr 2026 mindestens 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Klimabonus automatisch. Das gilt auch für Kinder -- diese bekommen die Hälfte des jeweiligen Regionalbetrags.
Wann wird der Klimabonus 2026 ausgezahlt?
Die Auszahlung des Klimabonus erfolgt üblicherweise im Herbst (September bis November). Die genauen Termine werden vom Bundesministerium für Klimaschutz bekanntgegeben. Die Überweisung erfolgt auf das Bankkonto oder als Gutschein per Post.
Muss ich den Klimabonus versteuern?
Nein, der Klimabonus ist grundsätzlich steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Er unterliegt auch nicht der Sozialversicherungspflicht.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.