Strompreisbremse - Rückblick und was heute entlastet
Die Strompreisbremse endete am 31.12.2024. Was an ihre Stelle trat, wie stark die Elektrizitätsabgabe 2026 gesenkt ist und was 2027 zurückkommt.
Die Strompreisbremse ist seit 31. Dezember 2024 Geschichte. Was viele überrascht: An ihre Stelle trat keine vergleichbare Nachfolgeregelung. Seit Jänner 2025 zahlen Haushalte den vollen Arbeitspreis ihres Tarifs, und auch der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte lief zum selben Zeitpunkt aus.
Was 2026 tatsächlich entlastet, steht nicht mehr auf der Rechnung als eigener Abzug, sondern versteckt sich in den Steuern und Abgaben - und ein Teil davon läuft mit Jahresende aus.
Was die Strompreisbremse war
Von Dezember 2022 bis Ende 2024 deckelte der Bund den Arbeitspreis für ein Grundkontingent Strom je Zählpunkt. Verbrauch darüber hinaus wurde zum vollen Tarifpreis abgerechnet. Der Zuschuss lief automatisch über den Lieferanten, ein Antrag war nicht nötig.
Für Haushalte mit mehr als drei Personen war das Grundkontingent schnell aufgebraucht - dafür gab es den Stromkostenergänzungszuschuss, der das Kontingent je zusätzlicher Person erweiterte. Anders als die Bremse selbst musste er beantragt werden.
Beide Maßnahmen endeten mit 31. Dezember 2024. Nach der Aufstellung des Finanzministeriums zu den Energiekrisenmaßnahmen summierten sich Stromkostenzuschuss samt Ergänzungszuschuss und Netzkostenzuschuss bis Ende Juli 2026 auf rund 2,29 Milliarden Euro - wobei die Zahlungen im Jahr 2026 nur noch Restabwicklungen aus früheren Zeiträumen betreffen.
Was 2026 entlastet
Zwei Posten auf der Stromrechnung sind derzeit niedriger, als sie es regulär wären.
Die Elektrizitätsabgabe. Der Regelsatz beträgt 0,015 Euro je Kilowattstunde. Für das Kalenderjahr 2026 gilt eine befristete Sonderregelung mit zwei Sätzen:
| Empfänger | Satz 2026 | Regelsatz |
|---|---|---|
| natürliche Personen (Haushalte) | 0,001 Euro je kWh | 0,015 Euro je kWh |
| Unternehmen und sonstige Lieferungen | 0,0082 Euro je kWh | 0,015 Euro je kWh |
Ein Punkt wird in der Berichterstattung regelmäßig verkürzt: Für Haushalte ist das keine neue Senkung. Der Satz von 0,001 Euro galt bereits von Mai 2022 bis Ende 2025 - allerdings für alle Abnehmer. Neu ist die Differenzierung: Unternehmen zahlen seit Jänner 2026 mit 0,0082 Euro das Achtfache dessen, was Haushalte zahlen. Wer die Senkung für Haushalte als Entlastung um 93 Prozent beschrieben findet, sieht einen Vergleich mit dem Regelsatz, nicht mit dem tatsächlich bezahlten Vorjahressatz.
Die Erneuerbaren-Förderkosten. Sie bestehen aus einer verbrauchsunabhängigen Pauschale je Zählpunkt und einem verbrauchsabhängigen Beitrag. Beide werden jährlich per Verordnung festgesetzt, der verbrauchsabhängige Teil sinkt 2026 gegenüber dem Vorjahr. Die konkreten Werte für die Haushaltsebene veröffentlicht die E-Control.
Der Termin, der 2027 zählt
Die Sonderregelung bei der Elektrizitätsabgabe gilt ausdrücklich nur für Vorgänge im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2026. Ohne neuen Beschluss greift ab Jänner 2027 wieder der Regelsatz von 0,015 Euro je Kilowattstunde.
Was das ausmacht, lässt sich für einen Durchschnittshaushalt genau rechnen:
| Jahresverbrauch | Abgabe 2026 | Abgabe ab 2027 | Differenz netto |
|---|---|---|---|
| 2.000 kWh | 2,00 Euro | 30,00 Euro | 28,00 Euro |
| 3.500 kWh | 3,50 Euro | 52,50 Euro | 49,00 Euro |
| 5.000 kWh | 5,00 Euro | 75,00 Euro | 70,00 Euro |
Auf die Abgabe kommt noch die Umsatzsteuer von 20 Prozent, bei 3.500 Kilowattstunden also rund 59 Euro brutto Mehrbelastung im Jahr. Das ist kein Tarifthema und lässt sich durch keinen Anbieterwechsel abfedern - die Abgabe ist in jedem Tarif gleich hoch.
Was Haushalte mit wenig Einkommen bleibt
Der Netzkostenzuschuss war an die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten geknüpft, die wiederum an den Voraussetzungen für die Befreiung vom ORF-Beitrag hängt. Als laufende Leistung existiert er nicht mehr; im Budgetvollzug 2026 scheinen dazu nur noch Restzahlungen auf.
Bestehen bleibt aber die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten selbst. Wer die Voraussetzungen für die Befreiung vom ORF-Beitrag erfüllt, zahlt weder Pauschale noch Förderbeitrag. Das ist kein Zuschuss, sondern eine Kostenbefreiung - sie muss beantragt werden und wirkt nicht rückwirkend.
Wer mit den Stromkosten nicht zurechtkommt, findet die wirksameren Hebel inzwischen nicht mehr beim Bund, sondern bei den Ländern und beim Lieferanten: Ratenvereinbarungen, Härtefallfonds der Landesregierungen und die Energieberatungsstellen. Die Landesförderungen sind je Bundesland unterschiedlich geregelt - eine Übersicht dazu steht bei den Zuschüssen.
Quellen
- USP: Elektrizitätsabgabe - Sätze 2026 von 0,001 Euro je kWh für natürliche Personen und 0,0082 Euro je kWh für sonstige Lieferungen, befristet auf 1.1. bis 31.12.2026; Regelsatz 0,015 Euro je kWh; von Mai 2022 bis Ende 2025 galt 0,001 Euro für alle Vorgänge
- BMF: Energiekrisenmaßnahmen 2022-2025 - Gesamtsumme von rund 2,29 Milliarden Euro für Stromkostenzuschuss samt Ergänzungs- und Netzkostenzuschuss bis 31.7.2026; die Zahlungen 2026 sind Restzahlungen; Stand der Aufstellung 31.8.2026
- E-Control: Das Erneuerbaren-Fördersystem - Aufbau aus Pauschale und verbrauchsabhängigem Beitrag, jährliche Festsetzung, Befreiungsvoraussetzungen
Stand der Angaben: 1. September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es die Strompreisbremse noch?
Nein. Die Stromkostenbremse endete am 31. Dezember 2024, ebenso der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte. Seit 1. Jänner 2025 zahlen Haushalte den vollen Arbeitspreis ihres Tarifs.
Was entlastet Haushalte 2026 stattdessen?
Vor allem die Elektrizitätsabgabe: Sie beträgt 2026 für Lieferungen an natürliche Personen 0,1 Cent je Kilowattstunde statt des Regelsatzes von 1,5 Cent. Dazu kommt ein gesenkter Erneuerbaren-Förderbeitrag.
Muss ich die niedrige Elektrizitätsabgabe beantragen?
Nein. Sie wird vom Lieferanten in der Rechnung berücksichtigt, es ist kein Antrag nötig.
Wie lange gilt der niedrige Satz?
Bis 31. Dezember 2026. Danach greift wieder der Regelsatz von 1,5 Cent je Kilowattstunde, sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt. Bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind das rund 49 Euro netto mehr.
Gibt es den Netzkostenzuschuss noch?
Als laufende Leistung nicht mehr. Im Budgetvollzug 2026 scheinen dazu nur noch Restzahlungen aus früheren Zeiträumen auf.
Was war der Unterschied zwischen Strompreisbremse und Stromkostenergänzungszuschuss?
Die Bremse deckelte den Arbeitspreis für ein Grundkontingent je Zählpunkt. Der Ergänzungszuschuss erweiterte dieses Kontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen, weil der Grundbetrag dort schneller aufgebraucht war.