Strompreisbremse Österreich 2026 | Funktionsweise

Strompreisbremse Österreich 2026: Haushaltsmengen, Auslaufphase, Entlastung und Nachfolgemaßnahmen. Alle Infos zur Stromkostenentlastung im Detail.

Aktualisiert: 03. April 2026 15 Min. Lesezeit

Rückblick und Nachfolgeregelungen

Die Strompreisbremse war eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumente Österreichs während der Energiekrise 2022 bis 2024. Eingeführt als Reaktion auf die explodierenden Großhandelspreise für Strom, sollte sie private Haushalte vor extremen Mehrkosten schützen und die Kaufkraft stabilisieren. 2026 ist die ursprüngliche Strompreisbremse ausgelaufen, die Folgemaßnahmen sind aber weiterhin relevant für die Energiekostenbelastung von Haushalten. Dieser Ratgeber finden Sie alle Informationen zu Funktionsweise, Höhe, Voraussetzungen, Auslaufphase und den aktuellen Unterstützungsleistungen für energiebelastete Haushalte in Österreich.

Was war die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse (offiziell: Stromkostenzuschussgesetz) war ein Bundesgesetz, das am 1. Dezember 2022 in Kraft trat und zunächst bis Ende 2024 galt. Sie wurde 2024 um ein weiteres Jahr verlängert bzw. in reduzierter Form fortgeführt und läuft 2026 in der ursprünglichen Form aus.

Ziel der Strompreisbremse war es, Haushalte vor den Folgen des drastischen Anstiegs der Strompreise zu schützen. Die Marktpreise für Strom waren nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Frühjahr 2022 auf ein historisches Hoch gestiegen — teilweise auf das Vierfache oder Fünffache des normalen Niveaus. Viele österreichische Haushalte standen vor drastischen Mehrkosten von mehreren hundert bis über tausend Euro pro Jahr.

Funktionsweise der Strompreisbremse

Die Strompreisbremse funktionierte nach einem Zwei-Zonen-Modell:

Zone 1: Subventioniertes Grundkontingent

Jeder Haushalt erhielt ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, die zu einem festen, subventionierten Nettopreis von 10 Cent pro kWh bezogen werden konnten. Der Differenzbetrag zum tatsächlichen Marktpreis wurde vom Bund übernommen und direkt mit dem jeweiligen Stromversorger verrechnet.

Zone 2: Verbrauch über dem Grundkontingent

Verbrauch über 2.900 kWh hinaus wurde zum regulären Marktpreis des Versorgers bezahlt. Damit sollte gleichzeitig ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt werden — wer viel verbrauchte, erhielt weniger anteilige Entlastung.

Automatische Anwendung

Die Strompreisbremse wurde automatisch durch die Stromversorger angewendet. Haushalte mussten keinen eigenen Antrag stellen — die Entlastung war auf der Stromrechnung ausgewiesen. Das machte die Maßnahme einfach und zugänglich für alle.

Berechnungsbeispiel

Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh und einem Marktpreis von 30 Cent pro kWh netto:

  • 2.900 kWh × 10 Cent = 290 Euro (subventioniert)
  • 600 kWh × 30 Cent = 180 Euro (Marktpreis)
  • Gesamtkosten netto: 470 Euro
  • Ohne Strompreisbremse: 3.500 × 30 Cent = 1.050 Euro
  • Ersparnis: ca. 580 Euro pro Jahr

Je nach Marktpreis und Verbrauch konnte die Entlastung pro Haushalt zwischen 400 und 1.200 Euro jährlich betragen.

Haushaltsmengen und Sonderregelungen

Standardmenge 2.900 kWh

Die Basismenge von 2.900 kWh pro Haushalt entsprach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines typischen Zwei- bis Drei-Personen-Haushalts in Österreich. Diese Zahl basierte auf Daten der E-Control und der Statistik Austria.

Zusatzkontingent für Großfamilien

Für Haushalte mit mehr als drei Personen wurde ein Zusatzkontingent gewährt. Pro weiterer Person ab der vierten stieg das subventionierte Kontingent um weitere 400 kWh.

Zusatzkontingent für Wärmepumpen-Haushalte

Haushalte, die mit einer Wärmepumpe heizen, verbrauchen deutlich mehr Strom als reine Kocheinheiten. Für sie wurde das Kontingent auf bis zu 5.000 kWh erhöht, sofern die Wärmepumpe dem Versorger gemeldet war.

Befreiung von Netzkosten

Zusätzlich zur Strompreisbremse wurden einkommensschwache Haushalte mit GIS-Befreiung auch von den Netzkosten (Netzentgelt) befreit — eine weitere erhebliche Entlastung.

Auslaufphase 2025 und 2026

Die Strompreisbremse lief stufenweise aus:

2023 bis Mitte 2024

Die Strompreisbremse galt in voller Form. Die Marktpreise normalisierten sich langsam, die Entlastung blieb jedoch für Haushalte spürbar.

Zweite Jahreshälfte 2024

Da die Großhandelspreise deutlich gesunken waren, reduzierte sich die effektive Entlastung durch die Strompreisbremse. Viele Haushalte zahlten bereits Marktpreise, die nahe an oder unter den subventionierten Sätzen lagen.

2025

Die ursprüngliche Form der Strompreisbremse wurde abgeschafft bzw. in reduzierter Form fortgeführt. Für einkommensschwache Haushalte, Pensionisten mit Ausgleichszulage und bestimmte Sozialleistungsbezieher blieben gezielte Zuschüsse erhalten.

2026

2026 existiert die flächendeckende Strompreisbremse nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form. Die Entlastung erfolgt stattdessen über gezielte Maßnahmen für besonders betroffene Haushalte.

Aktuelle Entlastungen 2026

Statt einer pauschalen Strompreisbremse setzt der Bund 2026 auf eine Kombination aus mehreren Instrumenten:

1. Klimabonus

Der Klimabonus ist eine jährliche Pauschalzahlung, die alle in Österreich lebenden Personen automatisch erhalten. Er wird als Ausgleich für die CO2-Bepreisung bei fossilen Energieträgern gezahlt und beträgt 2026 je nach Wohnort zwischen 110 und 220 Euro pro Person. Für Kinder wird ein reduzierter Bonus gewährt.

Der Klimabonus ist nicht einkommensabhängig und steht allen Haushalten zu. Er kompensiert einen Teil der CO2-Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas, wirkt aber auch bei indirekten Energiekosten (z. B. Fernwärme).

2. Heizkostenzuschuss der Länder

Alle neun Bundesländer bieten einen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte an. Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 150 und 400 Euro pro Heizsaison, in Härtefällen auch mehr. Die Einkommensgrenzen orientieren sich meist am Ausgleichszulagenrichtsatz.

3. Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine laufende Unterstützung für Haushalte mit hohen Wohnkosten. Sie ist unabhängig von Energiepreisen, mildert aber die Gesamtbelastung und schafft finanzielle Spielräume für Energiekosten. Die Höhe variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 50 und 550 Euro pro Monat.

4. Härtefallfonds einzelner Bundesländer

In akuten Notlagen bieten einzelne Bundesländer und Gemeinden Härtefallfonds, die einmalige Zahlungen zur Überbrückung leisten. Ansprechpartner sind die Sozialzentren, die Caritas, die Volkshilfe und die Diakonie.

5. Förderungen für Energieeffizienz

Langfristig setzt der Bund auf Investitionsförderungen, die die Abhängigkeit von teurem Strom reduzieren:

  • Photovoltaik-Förderung: bis zu 300 Euro pro kWp
  • Wärmepumpen-Förderung: bis zu 8.000 Euro zusätzlich zu Länderförderungen
  • Stromspeicher-Förderung: bis zu 2.500 Euro
  • Thermische Sanierung: bis zu 14.000 Euro
  • Raus aus Öl-Bonus: bis zu 9.500 Euro für Heizungstausch

Die Stromkosten 2026 im Überblick

Um die Bedeutung der ausgelaufenen Strompreisbremse einordnen zu können, lohnt ein Blick auf die aktuellen Strompreise 2026:

Durchschnittliche Arbeitspreise

  • Günstige Anbieter: 20 bis 24 Cent pro kWh brutto
  • Mittlere Angebote: 25 bis 30 Cent pro kWh
  • Bestandskunden-Tarife: teilweise 30 bis 35 Cent pro kWh

Fixe Netzentgelte

Zusätzlich zum Arbeitspreis fallen Netzentgelte, Abgaben und Steuern an (Elektrizitätsabgabe, Ökostromförderbeitrag, Mehrwertsteuer). Diese machen zusammen etwa 35 bis 45 Prozent des Endpreises aus.

Gesamtkosten für Durchschnittshaushalte

  • Single-Haushalt (2.000 kWh/Jahr): ca. 550 bis 700 Euro
  • Paar (3.000 kWh/Jahr): ca. 800 bis 1.000 Euro
  • Familie (4.500 kWh/Jahr): ca. 1.200 bis 1.500 Euro
  • Großfamilie oder Wärmepumpe (6.000 kWh/Jahr): ca. 1.600 bis 2.100 Euro

Im Vergleich zur Krisenzeit 2022 bis 2023, als die Preise auf teilweise über 50 Cent pro kWh stiegen, haben sich die Stromkosten 2026 stabilisiert, liegen aber weiterhin deutlich über dem Niveau von 2019 bis 2021.

Wer war durch die Strompreisbremse besonders entlastet?

Die Strompreisbremse war ein pauschales Instrument, das alle Haushalte gleichermaßen erreichte — unabhängig vom Einkommen. In der Bewertung wird das sowohl positiv als auch kritisch diskutiert:

Positive Aspekte

  • Schnelle Wirkung: Binnen weniger Wochen implementiert
  • Einfache Abwicklung: Keine Anträge nötig
  • Breite Entlastung: Erreicht alle Haushalte
  • Kaufkraftstabilisierung: Verhinderte einen Einbruch des Konsums
  • Sozialer Frieden: Reduzierte Energiearmut

Kritische Aspekte

  • Gießkannenprinzip: Auch wohlhabende Haushalte wurden entlastet
  • Teure Maßnahme: Gesamtkosten mehrere Milliarden Euro
  • Kein Stromsparanreiz: Bis zur Kontingentgrenze keine Sparincentive
  • Kurzfristige Wirkung: Keine langfristige Lösung für strukturelle Probleme
  • Kaum Zielgenauigkeit: Benötigte Hilfe kam nicht spezifisch bei Armen an

Aus diesen Gründen wurde 2025 und 2026 der Fokus auf zielgerichtete Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte und auf langfristige Investitionen in Energieeffizienz verlagert.

Energieberatung nutzen

Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen gegen hohe Energiekosten ist die professionelle Energieberatung. Sie ist in Österreich an vielen Stellen kostenlos oder stark vergünstigt verfügbar:

  • Klimaaktiv mobil Beratung des Klimaschutzministeriums
  • Energie-Agenturen der Bundesländer (z. B. Niederösterreichische Energieagentur, OÖ Energiesparverband)
  • Arbeiterkammer-Energieberatung für Konsumenten
  • Umweltberatung Wien
  • Kommunale Energieberatungsstellen in vielen Gemeinden

Die Beratung analysiert den individuellen Energieverbrauch, zeigt Einsparpotenziale auf und berät zu Förderungen. Einsparungen von 15 bis 30 Prozent sind in vielen Haushalten realisierbar — allein durch bewussteres Verhalten und kleine Investitionen.

Anbieterwechsel als wichtigste Sparmaßnahme

Neben strukturellen Investitionen bleibt der Anbieterwechsel eine der wirkungsvollsten Sparmaßnahmen. Die E-Control bietet auf ihrer Website tarifkalkulator.e-control.at einen neutralen Vergleich aller Stromanbieter in Österreich.

So funktioniert der Wechsel

  1. Aktuellen Verbrauch ermitteln (letzte Jahresabrechnung)
  2. Tarifvergleich durchführen auf der E-Control-Seite
  3. Günstigsten Anbieter auswählen
  4. Vertrag online abschließen — neuer Anbieter kümmert sich um Kündigung
  5. Wartefrist abwarten (meist 4 bis 6 Wochen bis zur Umstellung)
  6. Keine Stromunterbrechung — der Strom fließt lückenlos weiter

Ersparnis

Ein Wechsel vom teuren Grundversorger zu einem günstigen Anbieter kann pro Jahr 200 bis 500 Euro sparen. Das ist oft mehr als jede staatliche Unterstützung.

Wechselmöglichkeiten nutzen

Viele Haushalte scheuen den Wechsel aus Angst vor Komplikationen. Tatsächlich ist der Prozess unkompliziert, und es besteht kein Risiko einer Stromunterbrechung. Die E-Control überwacht den Wechsel und greift bei Problemen ein.

Photovoltaik: Die Antwort auf hohe Strompreise

Eine der attraktivsten Investitionen für Eigenheimbesitzer ist die Photovoltaik-Anlage. Sie macht Haushalte weitgehend unabhängig von den Strompreisen und bietet langfristige Planungssicherheit.

Kosten und Größen

  • Kleinanlage (3 kWp): ca. 6.000 bis 9.000 Euro (Material und Montage)
  • Mittlere Anlage (5 kWp): ca. 9.000 bis 14.000 Euro
  • Große Anlage (10 kWp): ca. 15.000 bis 22.000 Euro
  • Mit Speicher: zusätzlich 4.000 bis 10.000 Euro

Förderungen 2026

  • Investitionszuschuss über die OeMAG: bis zu 300 Euro pro kWp (gestaffelt)
  • Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Eigenverbrauch
  • Länderförderungen zusätzlich bis zu 3.500 Euro möglich
  • USt-Befreiung für Kleinanlagen unter 35 kWp seit 2024

Amortisation

Eine typische 5-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich bei aktuellen Strompreisen in 8 bis 12 Jahren. Die Lebensdauer der Module beträgt 25 bis 30 Jahre, die Lebensdauer der Wechselrichter 10 bis 15 Jahre. Langfristig sind Einsparungen von 20.000 bis 40.000 Euro über die Gesamtlaufzeit realistisch.

Wärmepumpen und effiziente Heizsysteme

Für Haushalte, die mit Strom heizen (Wärmepumpe, Infrarotheizung, Direktheizung), sind die Stromkosten besonders relevant. Eine moderne Wärmepumpe kann den Heizstrombedarf um 50 bis 70 Prozent senken.

Förderungen 2026

  • Raus aus Öl und Gas: bis zu 9.500 Euro Bundesförderung für Heizungstausch
  • Wärmepumpen-Förderung der Länder: bis zu 8.000 Euro zusätzlich
  • Handwerkerbonus: 20 Prozent auf Installationskosten, max. 2.000 Euro
  • Steuerliche Absetzbarkeit bei Sanierung

In Kombination können Förderungen für einen Heizungstausch von 15.000 bis 25.000 Euro erreicht werden.

Die Zukunft der Energiekostenentlastung

Für die kommenden Jahre zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • Ausbau der erneuerbaren Energien: Mehr Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft
  • Sinkende Strompreise durch höhere erneuerbare Erzeugung
  • Intelligente Tarife (dynamische Preise, Nachtstrom, Peak-Shaving)
  • Community Energy: Gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen in Mehrparteienhäusern
  • Elektromobilität: Koppelung von E-Auto-Akkus mit Stromspeichern

Politische Maßnahmen

  • Stärkung der E-Control: Mehr Schutz für Konsumenten
  • Ausbau Sozialtarife: Schutzbedürftigkeit besser berücksichtigen
  • Netzausbau: Modernisierung der Stromnetze für erneuerbare Einspeisung
  • Speichertechnologie: Batterien, Wasserstoff, Pumpspeicher

Individuelle Strategien

Für private Haushalte bleibt die wichtigste Strategie die Reduktion des Energieverbrauchs in Kombination mit eigener Erzeugung. Wer sein Haus saniert, eine Photovoltaik-Anlage installiert und einen Speicher nutzt, ist langfristig weitgehend unabhängig von Marktpreisen und politischen Eingriffen.

Was tun bei akuten Zahlungsschwierigkeiten?

Wenn die Stromrechnung den Haushalt überfordert, gibt es mehrere Anlaufstellen:

1. Versorger kontaktieren

Viele Stromversorger bieten Ratenzahlungen, Teilzahlungsvereinbarungen oder Stundungen an. Frühzeitig anrufen, bevor Mahnungen kommen — das verbessert die Verhandlungsposition erheblich.

2. Energieberatung in Anspruch nehmen

Die Arbeiterkammer und die Sozialberatungsstellen bieten kostenlose Energieberatung an. Oft lassen sich durch Anbieterwechsel, Tarifanpassung und Verhaltensänderung mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

3. Sozialhilfe beantragen

Wer die Rechnung nicht mehr bezahlen kann, kann Sozialunterstützung beantragen. Auch einmalige Hilfen zur Begleichung offener Rechnungen sind möglich.

4. Caritas, Volkshilfe, Diakonie

Die Hilfsorganisationen betreuen Härtefälle, helfen bei Anträgen und können in Notsituationen auch einmalige Überbrückungszahlungen leisten.

5. Schutz vor Abschaltung

In Österreich gibt es Schutzmaßnahmen gegen Stromabschaltungen für einkommensschwache Haushalte, besonders im Winter und in Haushalten mit Kindern oder kranken Personen. Wer eine Abschaltandrohung erhält, sollte sofort professionelle Hilfe aufsuchen.

Stromsparen im Alltag: Konkrete Tipps

Neben strukturellen Maßnahmen lässt sich durch bewusstes Verhalten viel einsparen:

Haushaltsgeräte

  • Energieeffizienzklasse beachten: A+++ statt B
  • Stand-by vermeiden: Steckerleiste mit Schalter
  • Ladegeräte nach Benutzung ausstecken
  • Kühlschrank und Gefrierschrank: optimale Temperatur (Kühlschrank 7 Grad, Gefrierschrank minus 18 Grad)
  • Waschmaschine und Geschirrspüler: voll beladen, niedrige Temperatur
  • Wäschetrockner: reduzieren oder ersetzen durch Wäscheleine

Beleuchtung

  • LED statt Glühbirne: bis 90 Prozent weniger Verbrauch
  • Licht ausschalten bei Nichtnutzung
  • Bewegungsmelder in selten genutzten Räumen

Heizung und Warmwasser

  • Raumtemperatur um 1 Grad senken = 6 Prozent Energieersparnis
  • Stoßlüften statt Kipplüften
  • Thermostatventile richtig einstellen
  • Warmwasser nicht zu heiß (60 Grad reichen)
  • Duschen statt baden

Elektronik

  • Computer und Monitore nach Arbeit ausschalten
  • WLAN-Router nachts deaktivieren (wenn nicht benötigt)
  • Spielekonsolen komplett ausschalten (Energiesparmodus reicht oft nicht)

Mit diesen einfachen Maßnahmen lassen sich im Durchschnittshaushalt 200 bis 500 Euro pro Jahr einsparen — mehr als jede staatliche Förderung leisten könnte.

Der Energiemarkt Österreich 2026 im Detail

Um die Funktionsweise und die Zukunft der Strompreisbremse und ihrer Nachfolgemaßnahmen zu verstehen, ist ein Blick auf die Struktur des österreichischen Energiemarkts hilfreich.

Die Akteure am Strommarkt

Der österreichische Strommarkt ist seit der Liberalisierung 2001 von mehreren Akteuren geprägt:

  • Erzeuger: Wasserkraftwerke (Verbund, Kelag, Salzburg AG, Energie AG), Windparks, Photovoltaik-Anlagen, thermische Kraftwerke
  • Netzbetreiber: Verbund Austrian Power Grid (APG) für das Höchstspannungsnetz, Landesnetze für Verteilnetze
  • Lieferanten: Klassische Anbieter wie Wien Energie, EVN, Energie AG, Verbund, aber auch Diskonter und alternative Anbieter
  • Regulierungsbehörde: E-Control als unabhängige Aufsicht
  • Börsen: EXAA und EPEX Spot für Großhandelsmärkte

Die Preisbildung am Strommarkt

Die Strompreise entstehen durch das Merit-Order-Prinzip: Im Stromgroßhandel werden die Kraftwerke nach ihren variablen Kosten gereiht, beginnend mit den günstigsten (meist Wasserkraft, Wind, Sonne). Die teuerste abgerufene Erzeugungseinheit bestimmt den Preis für alle — oft sind das Gaskraftwerke.

Genau dieses Prinzip führte 2022 zu den extremen Preisspitzen: Als Gaspreise explodierten, stiegen die Strompreise mit, obwohl der Großteil der österreichischen Produktion aus günstiger Wasserkraft stammt.

Österreichs Stromerzeugung

Österreich ist in der Stromerzeugung europaweit vorbildlich: Über 75 Prozent des Stroms stammen aus erneuerbaren Quellen, vor allem Wasserkraft. Der Ausbau von Wind und Sonne schreitet voran — 2026 stammen schon über 20 Prozent des Stroms aus diesen Quellen.

Vergleich: Energiekostenhilfen in Europa

Die Strompreisbremse war kein österreichisches Unikum — auch andere europäische Länder reagierten auf die Energiekrise 2022 mit ähnlichen Maßnahmen.

Deutschland

Deutschland führte eine Strompreisbremse und eine Gaspreisbremse ein, die für private Haushalte 40 Cent pro kWh Strom und 12 Cent pro kWh Gas garantierten — für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Maßnahme lief Ende 2023 aus.

Frankreich

Frankreich setzte auf ein bouclier tarifaire (Tarifschild), das die Preissteigerungen bei Strom auf 4 Prozent und bei Gas auf 15 Prozent pro Jahr begrenzte. Der französische Staat übernahm die Mehrkosten und belastete damit den EDF-Konzern erheblich.

Italien

Italien führte verschiedene bonus bolletta (Rechnungsbonusse) für einkommensschwache Haushalte ein. Zusätzlich wurden Netzabgaben temporär reduziert.

Spanien

Spanien verhandelte eine iberische Ausnahmeregelung mit der EU, die es erlaubte, den Einfluss teurer Gaskraftwerke auf den Strompreis zu deckeln.

Fazit der europäischen Maßnahmen

Alle europäischen Länder haben ihre Krisenmaßnahmen bis Ende 2025 sukzessive zurückgefahren, da sich die Großhandelspreise normalisiert haben und die Kosten für die Staaten enorm waren. Die meisten Länder setzen nun auf gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte statt auf pauschale Preisdeckelungen.

Die Rolle der E-Control

Die E-Control ist die unabhängige Regulierungsbehörde für den österreichischen Energiemarkt. Sie ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Marktaufsicht: Überwachung der Strom- und Gasmärkte
  • Preistransparenz: Tarifvergleich über tarifkalkulator.e-control.at
  • Konsumentenschutz: Beratung, Beschwerdestelle, Streitschlichtung
  • Netzentgelte: Festlegung und Überwachung
  • Marktkonzepte: Entwicklung von Regeln für den Energiemarkt
  • Statistik: Erhebung und Veröffentlichung von Marktdaten

Als Konsument können Sie sich bei Problemen mit Ihrem Stromanbieter direkt an die E-Control wenden. Die Beratung ist kostenlos und rechtlich verbindlich. Viele Streitfälle werden außergerichtlich gelöst.

Schutzbedürftige Kunden in Österreich

Österreich hat ein spezifisches Schutzsystem für bedürftige Energiekunden entwickelt, das auch über die Strompreisbremse hinaus wirkt.

Wer gilt als schutzbedürftig?

  • Bezieher von Sozialleistungen (Sozialhilfe, Mindestsicherung, Ausgleichszulage)
  • Personen mit schweren Erkrankungen, die auf Strom angewiesen sind (Dialyse, Beatmungsgeräte)
  • Familien mit Kleinkindern unter bestimmten Umständen
  • Ältere Menschen in schwierigen Lebenslagen

Welche Schutzmaßnahmen gelten?

  • Abschaltschutz: Keine Stromabschaltung ohne vorherige Sozialberatung
  • Ratenzahlungsangebote: Verpflichtend bei Zahlungsproblemen
  • Beratungspflicht: Anbieter müssen auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen
  • Erhöhter Schutz im Winter: Besondere Vorsicht bei Abschaltungen in kalten Monaten

Sozialtarife

Einige Versorger bieten spezielle Sozialtarife für einkommensschwache Kunden an, die unter dem regulären Preisniveau liegen. Diese sind allerdings nicht flächendeckend verfügbar und werden über Anträge bei den Versorgern beantragt.

Netzentgelte und Abgaben 2026

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Nur ein Teil ist das reine Arbeitsentgelt des Versorgers. Die weiteren Bestandteile:

Netzentgelt

Das Netzentgelt finanziert Bau und Erhalt der Stromnetze. Es wird von den regionalen Netzbetreibern erhoben und von der E-Control genehmigt. 2026 liegt es je nach Region und Verbrauch bei etwa 5 bis 10 Cent pro kWh.

Messentgelt

Für die Zählerstandserfassung fällt ein kleines Messentgelt an, meist 2 bis 5 Euro monatlich pro Zähler.

Elektrizitätsabgabe

Die Elektrizitätsabgabe des Bundes beträgt 1,5 Cent pro kWh und fließt in den Bundeshaushalt.

Ökostromförderbeitrag

Der Ökostromförderbeitrag finanziert die Förderung erneuerbarer Energien und liegt je nach Jahr bei wenigen Cent pro kWh.

Mehrwertsteuer

Auf den gesamten Preis fällt die Mehrwertsteuer von 20 Prozent an.

Zusammensetzung eines typischen Haushaltspreises

Bei einem Endkundenpreis von 30 Cent pro kWh setzt sich dieser grob wie folgt zusammen:

  • Energiearbeitspreis: ca. 12 Cent
  • Netzentgelt: ca. 7 Cent
  • Steuern und Abgaben: ca. 6 Cent
  • Mehrwertsteuer (auf alles): ca. 5 Cent

Das bedeutet: Nur ein kleiner Teil des Preises geht an den Stromversorger. Ein Großteil sind gesetzliche Abgaben, Netzkosten und Steuern.

Zukünftige Entwicklungen

Die Energiekostenentlastung wird sich in den kommenden Jahren weiter wandeln. Einige wichtige Entwicklungen zeichnen sich ab:

Dynamische Tarife

Ab 2026 werden zunehmend dynamische Stromtarife verfügbar, bei denen sich der Preis stündlich am Börsenpreis orientiert. Wer seinen Verbrauch flexibel anpassen kann (z. B. E-Auto nachts laden, Waschmaschine mittags laufen lassen), kann damit erheblich sparen.

Smart Meter

Die Einführung von Smart Metern schreitet voran. Sie ermöglichen genauere Verbrauchsmessung, tarifvariables Abrechnen und bessere Rückmeldung über den eigenen Verbrauch.

Community Energy

Energiegemeinschaften gewinnen an Bedeutung. Mehrere Haushalte oder ein Mehrparteienhaus teilen sich eine Photovoltaik-Anlage und senken so die Energiekosten aller Beteiligten.

Wasserstoff

Wasserstoff wird langfristig eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung spielen. Erste Pilotprojekte laufen in Österreich, breite Verfügbarkeit ist aber nicht vor 2030 zu erwarten.

Die Strompreisbremse war während der Energiekrise 2022 bis 2024 ein wichtiges Instrument, um österreichische Haushalte vor extremen Mehrkosten zu schützen. 2026 ist sie in ihrer ursprünglichen Form ausgelaufen, durch die Normalisierung der Großhandelspreise hat sie an Bedeutung verloren. Stattdessen setzt der Bund auf gezielte Entlastungen für einkommensschwache Haushalte über Klimabonus, Heizkostenzuschüsse der Länder, Wohnbeihilfe und Härtefallfonds.

Langfristig bleibt die wichtigste Strategie zur Reduktion der Stromkosten die Kombination aus Verbrauchsreduktion und eigener Erzeugung. Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, thermische Sanierung und bewusster Verbrauch sind die wirkungsvollsten Hebel, um dauerhaft unabhängiger von Strompreisschwankungen zu werden. Mit den umfangreichen Förderungen 2026 sind diese Investitionen für viele Haushalte wirtschaftlich sehr attraktiv. Wer seine Energiekosten strukturell reduziert, spart nicht nur Geld, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieunabhängigkeit Österreichs.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Strompreisbremse 2026 noch?

Die ursprüngliche Strompreisbremse des Bundes, die von Dezember 2022 bis Ende 2024 in voller Höhe galt, ist 2025 und 2026 in reduzierter Form ausgelaufen bzw. in modifizierter Form ergänzt worden. Für einkommensschwache Haushalte gibt es weiterhin Zusatzmaßnahmen, für Durchschnittshaushalte wurde die Entlastung sukzessive zurückgefahren.

Wie hoch war die Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die ursprüngliche Strompreisbremse garantierte 2.900 kWh pro Haushalt zu einem subventionierten Preis von rund 10 Cent pro kWh netto. Der Differenzbetrag zum Marktpreis wurde vom Bund übernommen. Für Durchschnittshaushalte ergab sich eine Entlastung von rund 500 bis 800 Euro pro Jahr.

Wer bekommt 2026 noch Energiekostenzuschüsse?

2026 gibt es keinen pauschalen Energiekostenzuschuss mehr wie zu Zeiten der akuten Energiekrise, dafür aber gezielte Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte, Pensionisten, Familien und Bezieher von Sozialleistungen über die Länder sowie spezielle Härtefallfonds.

Gab es eine Strompreisbremse für Unternehmen?

Ja, parallel zur Strompreisbremse für Haushalte gab es den Energiekostenzuschuss für Unternehmen (EKZ I, EKZ II). Auch dieses Instrument ist 2026 ausgelaufen bzw. wurde durch gezielte Förderungen für energieintensive Betriebe und Investitionsanreize in Energieeffizienz ersetzt.

Welche Nachfolgemaßnahmen gibt es 2026?

Statt einer universellen Preisbremse setzt der Bund 2026 auf eine Kombination aus Klimabonus, Heizkostenzuschüssen der Länder, Wohnbeihilfe, Sozialunterstützung, gezielten Härtefonds und Förderungen für Photovoltaik, Wärmepumpen und thermische Sanierung, um die Energiekostenbelastung langfristig zu reduzieren.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.