Gehaltsabrechnung verstehen

Gehaltsabrechnung in Österreich erklärt: Brutto, SV-Beiträge, Lohnsteuer, Absetzbeträge, Sachbezüge und Nettogehalt Zeile für Zeile verstanden.

Aktualisiert: 05. April 2026 17 Min. Lesezeit

Vom Brutto zum Netto

Die monatliche Gehaltsabrechnung (auch Lohnzettel oder Entgeltnachweis genannt) ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Zahlreiche Positionen, Abkürzungen und Beträge machen es schwer, auf den ersten Blick zu verstehen, warum vom Bruttogehalt so viel abgezogen wird und wie sich das Nettogehalt ergibt.

Am Ende gehen wir einen kompletten Beispiel-Lohnzettel Zeile für Zeile durch.

Aufbau einer Gehaltsabrechnung

Die Grundstruktur

Jede österreichische Gehaltsabrechnung folgt einer bestimmten Grundstruktur. Auch wenn das Layout von Unternehmen zu Unternehmen variiert, sind die wesentlichen Informationen immer enthalten:

Kopfbereich:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Name, SV-Nummer und Personalnummer des Arbeitnehmers
  • Abrechnungszeitraum (z. B. “April 2026”)
  • Beschäftigungsart (Angestellter, Arbeiter)
  • Kollektivvertrag und Verwendungsgruppe

Bezügebereich:

  • Grundgehalt/Grundlohn
  • Zulagen und Zuschläge
  • Überstunden
  • Sachbezüge
  • Sonstige Bezüge

Abzügebereich:

  • Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmeranteil)
  • Lohnsteuer
  • Sonstige Abzüge (Betriebsratsumlage, E-Card etc.)

Ergebnis:

  • Auszahlungsbetrag (Netto)
  • Überweisungsbetrag

Informationsbereich (optional):

  • Dienstgeberbeiträge (zur Information, kein Abzug vom Gehalt)
  • Urlaubssaldo
  • Zeitguthaben
  • Jahressummen (kumuliert)

Das Bruttogehalt

Grundgehalt oder Grundlohn

Das Bruttogehalt ist der Ausgangspunkt jeder Gehaltsberechnung. Es basiert auf dem Dienstvertrag und dem geltenden Kollektivvertrag (KV). Das Grundgehalt (bei Angestellten) bzw. der Grundlohn (bei Arbeitern) ist der feste monatliche Betrag ohne Zulagen, Zuschläge oder Überstunden.

Das Mindestgehalt wird in Österreich durch den jeweils geltenden Kollektivvertrag festgelegt. Der Kollektivvertrag bestimmt auch die Einstufung in Verwendungsgruppen und Gehaltsstufen, die sich nach der Art der Tätigkeit und der Berufserfahrung richten.

Zulagen und Zuschläge

Zusätzlich zum Grundgehalt können verschiedene Zulagen und Zuschläge auf der Gehaltsabrechnung aufscheinen:

  • Gefahrenzulage: Für Arbeiten unter besonderen Gefahren
  • Schmutzzulage: Für Arbeiten unter besonders schmutzigen Bedingungen
  • Nachtzulage: Für Arbeit in der Nacht (zwischen 19 und 7 Uhr)
  • SEG-Zulage (Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulage): Pauschale für besondere Arbeitsbedingungen
  • Funktionszulage: Für besondere Funktionen (z. B. Teamleitung)
  • Essenszuschuss: Beitrag des Arbeitgebers zur Verpflegung

Manche Zulagen sind steuerfrei oder steuerlich begünstigt. Beispielsweise sind SEG-Zulagen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei, wenn sie für tatsächlich erbrachte Arbeiten unter erschwerten Bedingungen gewährt werden.

Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmeranteil)

Aufschlüsselung der SV-Beiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sind der erste und oft größte Abzug vom Bruttogehalt. Sie werden prozentual vom Bruttogehalt (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) berechnet.

Krankenversicherung (KV) — 3,87 %

Die Krankenversicherung finanziert die medizinische Versorgung: Arztbesuche, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Rehabilitation und Krankengeld. Der Dienstnehmeranteil beträgt 3,87 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro sind das 116,10 Euro pro Monat.

Die Krankenversicherung deckt nicht nur den Arbeitnehmer selbst ab, sondern auch mitversicherte Familienmitglieder (Ehepartner mit geringem Einkommen, Kinder).

Pensionsversicherung (PV) — 10,25 %

Die Pensionsversicherung ist der größte Posten und finanziert das gesetzliche Pensionssystem. Der Dienstnehmeranteil von 10,25 Prozent bedeutet bei 3.000 Euro Brutto einen Abzug von 307,50 Euro pro Monat. Zusammen mit dem Dienstgeberanteil von 12,55 Prozent fließen 22,80 Prozent des Bruttogehalts in die Pensionsversicherung.

Arbeitslosenversicherung (AV) — 3,00 %

Die Arbeitslosenversicherung sichert das Einkommen im Fall der Arbeitslosigkeit. Der reguläre Beitragssatz beträgt 3,00 Prozent für den Dienstnehmer. Bei niedrigen Einkommen gibt es eine Staffelung: Bis 1.951 Euro brutto entfällt der AV-Beitrag des Dienstnehmers vollständig.

Wohnbauförderungsbeitrag (WF) — 0,50 %

Der Wohnbauförderungsbeitrag finanziert den sozialen Wohnbau in Österreich. Er beträgt 0,50 Prozent des Bruttogehalts — bei 3.000 Euro sind das 15 Euro monatlich.

Arbeiterkammerumlage (AK) — 0,50 %

Die AK-Umlage finanziert die Arbeiterkammer, die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Sie beträgt 0,50 Prozent und wird ausschließlich vom Dienstnehmer getragen. Bei 3.000 Euro Brutto sind das 15 Euro monatlich.

Gesamtbelastung SV

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro ergibt sich eine monatliche SV-Belastung von:

BeitragProzentBetrag
KV3,87 %116,10 Euro
PV10,25 %307,50 Euro
AV3,00 %90,00 Euro
WF0,50 %15,00 Euro
AK0,50 %15,00 Euro
Gesamt18,12 %543,60 Euro

Höchstbeitragsgrundlage

Die SV-Beiträge werden nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro (2026) berechnet. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur SV-Beiträge auf 6.930 Euro. Das ergibt einen maximalen SV-Abzug von ca. 1.098 Euro pro Monat.

Lohnsteuer

Berechnung der Lohnsteuer

Nach Abzug der SV-Beiträge wird die Lohnsteuer berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt abzüglich der SV-Beiträge. Diese Bemessungsgrundlage wird auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet und dann nach dem progressiven Steuertarif besteuert.

Die Lohnsteuer-Stufen 2026:

JahreseinkommenSteuersatz
0 bis 13.539 Euro0 %
13.539 bis 21.992 Euro20 %
21.992 bis 36.458 Euro30 %
36.458 bis 70.365 Euro40 %
70.365 bis 104.859 Euro48 %
104.859 bis 1.000.000 Euro50 %
ab 1.000.000 Euro55 %

Absetzbeträge

Von der berechneten Lohnsteuer werden automatisch die Absetzbeträge abgezogen. Diese reduzieren die tatsächlich zu zahlende Steuer:

  • Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro/Jahr (ca. 38,58 Euro/Monat) — steht jedem aktiven Arbeitnehmer zu
  • Familienbonus Plus: bis 2.200 Euro/Jahr pro Kind — wenn beim Arbeitgeber beantragt (Formular E30)
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: wenn beim Arbeitgeber gemeldet
  • Pendlereuro: 6 Euro pro km einfache Fahrtstrecke — wenn Pendlerrechner-Ausdruck vorgelegt wurde
  • Freibetragsbescheid: Wenn beim Finanzamt beantragt und dem Arbeitgeber vorgelegt

Negativsteuer (SV-Rückerstattung)

Arbeitnehmer mit sehr niedrigem Einkommen, die keine oder kaum Lohnsteuer zahlen, können über die Arbeitnehmerveranlagung eine Negativsteuer (SV-Rückerstattung) erhalten. Dabei wird ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet — bis zu 496 Euro pro Jahr. Mit Pendlerzuschlag kann sich der Betrag auf bis zu 579 Euro erhöhen.

Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Geldgehalt gewährt. Sie erscheinen auf der Gehaltsabrechnung als Zurechnung zum Bruttogehalt, erhöhen also die Bemessungsgrundlage für SV-Beiträge und Lohnsteuer, werden aber nicht ausgezahlt (da der Vorteil ja bereits in natura gewährt wird).

Häufige Sachbezüge

Firmenwagen zur Privatnutzung:

  • Erscheint als “Sachbezug PKW” mit dem jeweiligen Wert
  • CO2-Emissions-abhängig: 1,5 % oder 2 % der Anschaffungskosten
  • E-Auto: 0 Euro Sachbezug

Dienstwohnung:

  • Erscheint als “Sachbezug Wohnung”
  • Bewertet nach dem ortsüblichen Mietzins oder der Sachbezugswerteverordnung

Essensgutscheine:

  • Werte über dem Freibetrag (8 Euro/Tag bei Gaststätten, 2 Euro/Tag bei Lebensmittelgutscheinen) erscheinen als steuerpflichtiger Sachbezug

Auf der Gehaltsabrechnung erkennen Sie Sachbezüge daran, dass sie zwar das Brutto erhöhen, aber gleichzeitig wieder abgezogen werden (da kein Geld fließt). Effektiv erhöhen sie nur die Steuer- und SV-Bemessungsgrundlage.

Überstunden auf der Gehaltsabrechnung

Darstellung auf dem Lohnzettel

Überstunden werden auf der Gehaltsabrechnung in der Regel getrennt nach Anzahl, Grundvergütung und Zuschlag ausgewiesen:

  • Normalstundensatz: Wird aus dem Grundgehalt abgeleitet (Monatsgehalt / 4,33 / Wochenstunden)
  • Überstundengrundvergütung: Normalstundensatz x Anzahl der Überstunden
  • Überstundenzuschlag 50 %: Halber Normalstundensatz x Anzahl (an Werktagen)
  • Überstundenzuschlag 100 %: Voller Normalstundensatz x Anzahl (an Sonn-/Feiertagen)

Steuerfreie Zuschläge

Ein Teil der Überstundenzuschläge ist steuerfrei:

  • 50 %-Zuschlag: Für die ersten 10 Überstunden/Monat bis 120 Euro steuerfrei
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (50 % und 100 %): Bis 360 Euro/Monat steuerfrei

Die steuerfreien Beträge werden auf der Gehaltsabrechnung separat ausgewiesen und reduzieren die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Reisekosten und Diäten

Tagesgelder (Diäten)

Wenn Sie beruflich unterwegs sind, können Tagesgelder (Diäten) steuerfrei ausbezahlt werden:

  • Inlandsreisen: 26,40 Euro pro Tag (ab 3 Stunden Abwesenheit anteilig)
  • Auslandsreisen: Je nach Zielland unterschiedlich (z. B. Deutschland: 35,30 Euro)

Diese Beträge erscheinen auf der Gehaltsabrechnung als “steuerfreie Reisekostenvergütung” oder “Diäten” und werden nicht zum steuerpflichtigen Brutto gerechnet.

Kilometergelder

Für dienstliche Fahrten mit dem Privat-PKW kann ein Kilometergeld von 0,42 Euro/km steuerfrei ausgezahlt werden. Auch dieses wird auf der Abrechnung als steuerfreie Vergütung ausgewiesen.

Sonstige Abzüge auf der Gehaltsabrechnung

E-Card-Serviceentgelt

Das E-Card-Serviceentgelt beträgt 2026 voraussichtlich 13,95 Euro und wird einmal jährlich im November vom Gehalt abgezogen. Es dient zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte und wird auf der Novemberabrechnung als eigener Posten ausgewiesen.

Betriebsratsumlage

Die Betriebsratsumlage fällt nur an, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat eingerichtet ist. Die Höhe wird vom Betriebsrat festgelegt und beträgt in der Regel 0,5 % bis maximal 1 % des Bruttogehalts. Sie wird monatlich vom Gehalt abgezogen und dient zur Finanzierung der Betriebsratsarbeit (Betriebsratsfonds).

Die Betriebsratsumlage ist steuerlich absetzbar — sie wird als Werbungskosten bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.

Gewerkschaftsbeitrag

Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind und den Gewerkschaftsbeitrag über den Arbeitgeber einziehen lassen, erscheint dieser ebenfalls auf der Gehaltsabrechnung. Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt in der Regel ca. 1 % des Bruttogehalts und ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Vorschüsse und Darlehen

Wenn der Arbeitgeber einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen gewährt hat, werden die Rückzahlungsraten auf der Gehaltsabrechnung als Abzug ausgewiesen.

Pfändungen

Im Fall einer Lohnpfändung (z. B. aufgrund eines Exekutionstitels) wird der gepfändete Betrag auf der Abrechnung ausgewiesen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger zu überweisen.

Dienstgeberbeiträge (Informationsbereich)

Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt

Auf vielen Gehaltsabrechnungen finden Sie einen Informationsbereich, der die Dienstgeberbeiträge ausweist. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt bezahlt und nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen:

BeitragProzent
Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB)3,70 %
Zuschlag zum DB (DZ)ca. 0,32-0,44 % (je Bundesland)
KV-Dienstgeberanteil3,78 %
PV-Dienstgeberanteil12,55 %
AV-Dienstgeberanteil3,00 %
Unfallversicherung (UV)1,10 %
Wohnbauförderung (WF-DG)0,50 %
Mitarbeitervorsorgekasse (MV)1,53 %

Die Gesamtbelastung des Arbeitgebers beträgt etwa 30 Prozent zusätzlich zum Bruttogehalt. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Brutto kostet den Arbeitgeber insgesamt ca. 3.900 Euro.

Beispiel-Gehaltsabrechnung Zeile für Zeile

Annahme

  • Angestellter, 30 Jahre, ledig, keine Kinder
  • Bruttogehalt lt. KV: 3.200 Euro/Monat
  • 3 Überstunden mit 50 %-Zuschlag im Monat
  • Kein Firmenwagen, keine Sachbezüge
  • Betriebsrat vorhanden (Umlage 0,5 %)
  • Pendlerpauschale: keines

Zeile-für-Zeile-Erklärung

BEZÜGE:

PositionBetrag
Grundgehalt3.200,00 Euro
Überstunden Grundvergütung (3 Std. x 18,46 Euro)55,38 Euro
Überstundenzuschlag 50 % (3 Std. x 9,23 Euro)27,69 Euro
Bruttobezug gesamt3.283,07 Euro

Der Normalstundensatz ergibt sich aus: 3.200 / 4,33 / 38,5 = ca. 19,19 Euro. Da die Berechnung je nach KV variiert, verwenden wir hier 18,46 Euro als Beispiel.

ABZÜGE:

PositionBetrag
Krankenversicherung (3,87 %)127,05 Euro
Pensionsversicherung (10,25 %)336,51 Euro
Arbeitslosenversicherung (3,00 %)98,49 Euro
Wohnbauförderung (0,50 %)16,42 Euro
Arbeiterkammerumlage (0,50 %)16,42 Euro
SV-Beiträge gesamt (18,12 %)594,89 Euro

STEUERBERECHNUNG:

PositionBetrag
Bruttobezug3.283,07 Euro
Abzüglich SV-Beiträge-594,89 Euro
Abzüglich steuerfreier ÜSt-Zuschlag-27,69 Euro
LSt-Bemessungsgrundlage2.660,49 Euro
Lohnsteuer laut Tarif (monatlich)336,21 Euro
Abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (mtl.)-38,58 Euro
Lohnsteuer netto297,63 Euro

SONSTIGE ABZÜGE:

PositionBetrag
Betriebsratsumlage (0,5 % vom Brutto)16,42 Euro
Sonstige Abzüge gesamt16,42 Euro

ERGEBNIS:

PositionBetrag
Bruttobezug3.283,07 Euro
Abzüglich SV-Beiträge-594,89 Euro
Abzüglich Lohnsteuer-297,63 Euro
Abzüglich Betriebsratsumlage-16,42 Euro
Auszahlungsbetrag (Netto)2.374,13 Euro

Erklärung der einzelnen Positionen

  • Grundgehalt (3.200 Euro): Das vereinbarte Monatsgehalt laut Dienstvertrag/KV
  • Überstunden Grundvergütung: Die Bezahlung der Arbeitsstunden selbst (ohne Zuschlag)
  • Überstundenzuschlag 50 %: Der gesetzliche oder kollektivvertragliche Zuschlag von 50 % — dieser ist bis 120 Euro steuerfrei
  • SV-Beiträge: Werden prozentual vom gesamten Bruttobezug berechnet
  • Steuerfreier ÜSt-Zuschlag: Wird von der LSt-Bemessungsgrundlage abgezogen, da steuerfrei
  • Verkehrsabsetzbetrag: Wird automatisch als Absetzbetrag berücksichtigt
  • Betriebsratsumlage: Abzug für den Betriebsratsfonds

Sonderzahlungen auf der Abrechnung

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) werden auf eigenen Abrechnungen oder als eigene Positionen auf der regulären Abrechnung ausgewiesen. Sie werden steuerlich begünstigt behandelt:

  • SV-Beiträge: 17,12 % (ohne WF und AK-Umlage)
  • Lohnsteuer: 6 % (nach Abzug von 620 Euro Freibetrag)

Jahressummen und L16

Der Jahreslohnzettel (L16)

Am Ende des Kalenderjahres (oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses) erstellt der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel (L16), der elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Dieser enthält die Jahressummen aller Bezüge und Abzüge und ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung.

Viele Gehaltsabrechnungen weisen bereits die kumulierten Jahreswerte aus (SV-Bemessungsgrundlage, Lohnsteuerbemessungsgrundlage, einbehaltene Lohnsteuer etc.). Diese sind hilfreich, um die Richtigkeit der Abrechnung über das Jahr hinweg zu kontrollieren.

Tipps: Gehaltsabrechnung prüfen

Worauf Sie achten sollten

  1. Grundgehalt prüfen: Stimmt es mit dem Dienstvertrag und dem aktuellen KV überein?
  2. Einstufung kontrollieren: Sind Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe korrekt?
  3. Überstunden nachrechnen: Stimmt die Anzahl der Überstunden mit Ihren Aufzeichnungen überein?
  4. SV-Beiträge prüfen: Sind die Prozentsätze korrekt? Wird die AV-Staffelung bei niedrigem Einkommen berücksichtigt?
  5. Absetzbeträge kontrollieren: Werden alle beantragten Absetzbeträge berücksichtigt (Pendlereuro, Familienbonus)?
  6. Sachbezüge hinterfragen: Ist der Sachbezugswert korrekt berechnet?

Bei Fehlern: Was tun?

Wenn Sie einen Fehler auf Ihrer Gehaltsabrechnung vermuten:

  1. Dokumentieren: Notieren Sie den vermuteten Fehler und Ihre Berechnung
  2. Lohnverrechnung kontaktieren: Wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen
  3. Arbeiterkammer: Die AK bietet kostenlose Überprüfung der Gehaltsabrechnung an
  4. Nachforderung: Zu Unrecht einbehaltene Beträge können bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden

Die Gehaltsabrechnung bei Sonderzahlungen im Detail

Aufbau der Sonderzahlungsabrechnung

Die Abrechnung für das 13. (Urlaubsgeld) und 14. Gehalt (Weihnachtsgeld) sieht anders aus als die reguläre Monatsabrechnung. Hier ein Beispiel für ein Urlaubsgeld bei 3.200 Euro Bruttogehalt:

BEZÜGE:

PositionBetrag
Urlaubszuwendung (13. Gehalt)3.200,00 Euro
Bruttobezug Sonderzahlung3.200,00 Euro

ABZÜGE:

PositionBetrag
KV-Beitrag SZ (3,87 %)123,84 Euro
PV-Beitrag SZ (10,25 %)328,00 Euro
AV-Beitrag SZ (3,00 %)96,00 Euro
SV-Beiträge SZ gesamt (17,12 %)547,84 Euro

Beachten Sie: Bei Sonderzahlungen fallen kein Wohnbauförderungsbeitrag und keine AK-Umlage an, daher nur 17,12 % statt 18,12 %.

STEUERBERECHNUNG SZ:

PositionBetrag
Brutto SZ3.200,00 Euro
Abzüglich SV-Beiträge SZ-547,84 Euro
Zwischensumme2.652,16 Euro
Abzüglich Freibetrag-620,00 Euro
Steuerpflichtiger Betrag2.032,16 Euro
Lohnsteuer SZ (6 %)121,93 Euro

ERGEBNIS SZ:

PositionBetrag
Brutto SZ3.200,00 Euro
Abzüglich SV-Beiträge SZ-547,84 Euro
Abzüglich LSt SZ-121,93 Euro
Netto-Sonderzahlung2.530,23 Euro

Die Sechstelregelung

Die steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen (6 % Steuersatz statt progressiver Tarif) gilt nur innerhalb des sogenannten “Sechstels”. Das Sechstel berechnet sich aus den laufenden Bruttobezügen der letzten zwölf Monate geteilt durch sechs. Liegt die Sonderzahlung über dem Sechstel, wird der übersteigende Teil regulär zum progressiven Tarif besteuert.

Beispiel: Bei einem gleichbleibenden Monatsbrutto von 3.200 Euro beträgt das Sechstel 3.200 x 12 / 6 = 6.400 Euro. Da das 13. und 14. Gehalt zusammen 6.400 Euro ergeben, bleibt alles im Sechstel und wird begünstigt besteuert.

Digitale Gehaltsabrechnung und Aufbewahrung

Pflicht zur Aushändigung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Abrechnung der Bezüge zu übergeben. Dies kann in Papierform oder elektronisch (z. B. über ein Mitarbeiterportal oder per E-Mail) erfolgen. Die elektronische Zustellung ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer darauf zugreifen kann.

Aufbewahrungspflichten

  • Arbeitgeber: Mindestens 7 Jahre (steuerliche Aufbewahrungspflicht)
  • Arbeitnehmer: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber eine Aufbewahrung von mindestens 3-5 Jahren wird dringend empfohlen

Bewahren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen aus folgenden Gründen auf:

  • Arbeitnehmerveranlagung: Für die Steuererklärung benötigen Sie die Jahressummen
  • Pensionsansprüche: Bei Unstimmigkeiten im Pensionskonto können alte Abrechnungen als Nachweis dienen
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche: Bei Streitigkeiten über Gehalt, Überstunden oder Abfertigung
  • Kreditanträge: Banken verlangen oft Gehaltsabrechnungen der letzten 3-6 Monate

Elektronische Archivierung

Speichern Sie Ihre Gehaltsabrechnungen am besten als PDF auf einem sicheren Speichermedium (externe Festplatte, Cloud-Speicher). So haben Sie jederzeit Zugriff und können die Dokumente bei Bedarf vorlegen. Viele Unternehmen bieten mittlerweile Mitarbeiterportale an, über die Sie Ihre Abrechnungen jederzeit herunterladen können.

Häufig übersehene Positionen auf der Gehaltsabrechnung

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Wenn Sie einen Pendlerrechner-Ausdruck beim Arbeitgeber eingereicht haben, wird das Pendlerpauschale als Freibetrag berücksichtigt (reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage) und der Pendlereuro als Absetzbetrag (reduziert die Lohnsteuer direkt). Prüfen Sie, ob beide Positionen korrekt auf Ihrer Abrechnung erscheinen.

Familienbonus Plus

Wenn Sie das Formular E30 beim Arbeitgeber eingereicht haben, sollte der Familienbonus Plus als Absetzbetrag berücksichtigt werden. Bei 2.200 Euro/Jahr pro Kind reduziert sich Ihre monatliche Lohnsteuer um ca. 183 Euro pro Kind. Prüfen Sie, ob dieser Betrag tatsächlich berücksichtigt wird.

Freibetragsbescheid

Haben Sie beim Finanzamt einen Freibetragsbescheid beantragt und diesen dem Arbeitgeber vorgelegt? Dann muss der Freibetrag bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Der Freibetrag wird auf die verbleibenden Monate des Jahres aufgeteilt und reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Die Gehaltsabrechnung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber logisch aufgebaut. Wer die Grundstruktur versteht — Brutto minus SV-Beiträge, minus Lohnsteuer plus Absetzbeträge, minus sonstige Abzüge gleich Netto —, kann seine Abrechnung kontrollieren und Fehler erkennen.

Nehmen Sie sich regelmäßig die Zeit, Ihre Gehaltsabrechnung zu prüfen. Besonders nach Gehaltserhöhungen, Änderungen im Kollektivvertrag oder persönlichen Veränderungen (Heirat, Geburt eines Kindes, Wohnungswechsel) können sich Fehler einschleichen. Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Unterstützung bei Fragen zur Gehaltsabrechnung — nutzen Sie dieses Angebot, wenn Sie unsicher sind.

Glossar: Die wichtigsten Begriffe auf der Gehaltsabrechnung

BegriffErklärung
BruttobezugGesamtbetrag vor allen Abzügen (Grundgehalt plus Zulagen, Überstunden, Sachbezüge)
NettobezugAuszahlungsbetrag nach allen Abzügen
SV-BemessungsgrundlageBetrag, auf den die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden (entspricht dem Brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage)
LSt-BemessungsgrundlageBetrag, auf den die Lohnsteuer berechnet wird (Brutto minus SV minus steuerfreie Bezüge)
AVABAlleinverdienerabsetzbetrag — Steuerentlastung für Alleinverdiener mit Kindern
AEABAlleinerzieherabsetzbetrag — Steuerentlastung für Alleinerziehende
VABVerkehrsabsetzbetrag — steht jedem aktiven Arbeitnehmer zu
SZSonderzahlung — das 13. und 14. Gehalt
DBDienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
DZZuschlag zum Dienstgeberbeitrag
MVKMitarbeitervorsorgekasse — betriebliche Vorsorge (Abfertigung Neu)
HBGLHöchstbeitragsgrundlage — Obergrenze für SV-Beiträge
KVKrankenversicherung (oder Kollektivvertrag, je nach Kontext)
PVPensionsversicherung
AVArbeitslosenversicherung
WFWohnbauförderungsbeitrag
AKArbeiterkammerumlage

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Welche Positionen stehen auf der Gehaltsabrechnung in Österreich?

Die Gehaltsabrechnung enthält: Bruttogehalt, SV-Beiträge (KV, PV, AV, WF, AK), Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnsteuer, Absetzbeträge, Nettogehalt, eventuelle Sachbezüge, Überstunden, Zulagen und Abzüge wie E-Card-Serviceentgelt oder Betriebsratsumlage.

Wie hoch sind die SV-Beiträge auf der Gehaltsabrechnung?

Der Dienstnehmeranteil der Sozialversicherung beträgt 2026 insgesamt 18,12 % des Bruttogehalts. Dieser setzt sich zusammen aus Krankenversicherung (3,87 %), Pensionsversicherung (10,25 %), Arbeitslosenversicherung (3,00 %), Wohnbauförderung (0,50 %) und AK-Umlage (0,50 %).

Was ist die Dienstgeberabgabe auf der Gehaltsabrechnung?

Die Dienstgeberabgabe (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sind Abgaben, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt. Sie erscheinen auf der Abrechnung als Information, werden aber nicht vom Nettogehalt abgezogen. Der DB beträgt 3,7 % und der DZ variiert nach Bundesland.

Was bedeutet E-Card-Serviceentgelt auf der Gehaltsabrechnung?

Das E-Card-Serviceentgelt beträgt 2026 ca. 13,95 Euro und wird einmal jährlich (üblicherweise im November) vom Gehalt abgezogen. Es dient zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (e-card) und wird vom Versicherungsträger vorgeschrieben.

Was ist die Betriebsratsumlage auf meinem Gehaltszettel?

Die Betriebsratsumlage ist ein Beitrag zur Finanzierung des Betriebsrats und fällt nur an, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat eingerichtet ist. Die Höhe wird vom Betriebsrat festgelegt und beträgt in der Regel 0,5 % bis maximal 1 % des Bruttogehalts.

Wie werden Überstunden auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen?

Überstunden werden getrennt nach Grundvergütung und Zuschlag ausgewiesen. Der Zuschlag beträgt in der Regel 50 % (an Werktagen) oder 100 % (an Sonn- und Feiertagen). Die ersten 10 Überstunden mit 50 %-Zuschlag sind bis 120 Euro monatlich steuerfrei. Sonn-/Feiertagszuschläge bis 360 Euro/Monat.

Wie lange muss der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung aufbewahren?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnunterlagen und Gehaltsabrechnungen mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Auch der Arbeitnehmer sollte seine Gehaltsabrechnungen aufheben, da sie für die Arbeitnehmerveranlagung, Pensionsansprüche und eventuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten wichtig sein können.

Was kann ich tun, wenn meine Gehaltsabrechnung Fehler enthält?

Prüfen Sie die Abrechnung anhand Ihres Dienstvertrags und des geltenden Kollektivvertrags. Bei Fehlern wenden Sie sich zuerst an die Lohnverrechnung Ihres Arbeitgebers. Bleibt das Problem bestehen, hilft die Arbeiterkammer (AK) mit kostenloser Beratung und Überprüfung der Abrechnung.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.