Bundesschatz - Zinsen, Steuer und Haftung

Wie der Bundesschatz funktioniert: Laufzeiten, Rückgabe zum Nennwert, warum 27,5 Prozent KESt anfallen und wer haftet. Stand August 2026.

Aktualisiert: 23. August 2026 9 Min. Lesezeit

Beim Bundesschatz ist die Republik Österreich selbst Ihr Schuldner, und anders als bei einer Bundesanleihe steht dabei kein Kreditinstitut als Depotstelle dazwischen. Damit gilt auch keine Einlagensicherung - was zunächst nach weniger Schutz klingt und in der Konstruktion das Gegenteil bedeutet.

Der Preis dafür steht im Steuerrecht. Auf die Zinsen fallen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an, nicht 25 Prozent wie auf einem Sparbuch. Bei identischem Nominalzins bleibt vom Bundesschatz netto weniger übrig als von einer Spareinlage, und dieser Unterschied taucht in kaum einem Vergleich auf.

Wer Ihr Schuldner ist

Die Wertpapierbedingungen sind an dieser Stelle unmissverständlich: Bundesschatzscheine können nur bei der Republik Österreich erworben werden, die durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, Seilerstätte 24 in 1010 Wien, FN 35060i, vertreten wird. Die Agentur handelt „im Namen und auf Rechnung des Bundes” und wird dort als Registerstelle bezeichnet, nicht als Emittentin.

Diese Unterscheidung ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, wen Sie im Ernstfall in Anspruch nehmen und nach welchen Regeln. Bei einem Sparbuch ist Ihr Vertragspartner eine Bank, und wenn die ausfällt, springt eine Sicherungseinrichtung ein. Beim Bundesschatz gibt es diese Zwischenstufe nicht.

Rechtlich handelt es sich um Inhaberwertpapiere mit einer Stückelung von einem Cent, vertreten durch eine Sammelurkunde und hinterlegt bei der OeKB CSD GmbH. Ein Anspruch auf Ausfolgung gedruckter Stücke besteht nicht.

Laufzeiten und Verzinsung

Angeboten werden fünf Varianten, davon zwei als „grüne” Bundesschätze. Die Zweckbindung ist dabei schwächer, als die Bezeichnung nahelegt: Nach den Wertpapierbedingungen fließt der Nettoerlös in die allgemeine Finanzierung und das Schuldenmanagement des Bundes; lediglich ein Betrag in gleicher Höhe soll grünen Projekten zugeordnet werden, und die Bedingungen halten ausdrücklich fest, dass dies nicht gewährleistet werden kann. Genannt werden als Projektkategorien unter anderem Schieneninfrastruktur, Energiewende und Naturschutz.

ProduktLaufzeitZinssatz p.a.
BS1M1 Monat2,2 %
BS6MG (grün)6 Monate2,4 %
BS12M12 Monate2,6 %
BS4JG (grün)4 Jahre2,7 %
BS10J10 Jahre3,2 %

Diese Sätze gelten für einen Geldeingang am 24.08.2026, abgerufen am 23.08.2026 um 22:36 Uhr. Die Zinssätze werden täglich neu fixiert. Maßgeblich ist der Satz am Tag des Geldeingangs, und er gilt dann fix für die gesamte Laufzeit. Eine Tabelle wie die obige ist damit binnen weniger Tage überholt - den aktuellen Stand führt die Produktübersicht selbst.

Die Zinsauszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit. Bei Laufzeiten über zwölf Monaten wird nach der Zinseszinsmethode gerechnet, die Zinsen werden also nicht jährlich ausgeschüttet, sondern mitverzinst. Steuerlich bedeutet das: Der Ertrag fließt erst am Laufzeitende zu, und erst dann greift der Steuerabzug. Bei der zehnjährigen Variante fällt die gesamte Kapitalertragsteuer in einem einzigen Jahr an.

Was der Bundesschatz kostet

Nichts. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei 100 Euro, eine betragliche Beschränkung der Einzahlungen gibt es nicht, und laut den häufigen Fragen des Anbieters erfolgen „sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen gebühren-, kosten- und spesenfrei”.

Damit entfällt der gesamte Kostenblock, der bei Wertpapieren sonst zwischen Bruttorendite und Nettorendite steht: keine Depotgebühr, keine Kaufspesen, kein Spread, keine Ausgabeaufschläge. Wie stark solche Posten sonst wiegen, zeigt der Vergleich mit den Depot- und Ordergebühren im Wertpapierhandel.

Warum 27,5 Prozent statt 25 Prozent anfallen

Hier liegt der Punkt, an dem der Bundesschatz regelmäßig falsch eingeordnet wird. Er fühlt sich an wie ein Sparprodukt, wird aber besteuert wie ein Wertpapier.

Paragraph 27a Abs. 1 EStG kennt zwei besondere Steuersätze. Ziffer 1 nennt 25 Prozent - allerdings ausdrücklich nur „im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten”. Ziffer 2 ordnet „in allen anderen Fällen” 27,5 Prozent an.

Ziffer 1 nennt zwei Fälle, und der Bundesschatz passt in keinen davon. Eine Geldeinlage ist er nicht, denn Schuldner ist die Republik und nicht ein Kreditinstitut. Und eine nicht verbriefte Geldforderung ist er ebenso wenig, denn er ist durch die Sammelurkunde verbrieft. Damit greift der Auffangtatbestand mit 27,5 Prozent. Die Anbieterseite bestätigt das und verweist selbst auf Paragraph 27a EStG; abgezogen wird automatisch, eine Veranlagung ist nicht nötig.

Was das praktisch bedeutet, zeigt eine Gegenüberstellung bei 10.000 Euro und einem angenommenen Nominalzins von 2,6 Prozent über zwölf Monate:

Spareinlage bei einer BankBundesschatz
Zinsen brutto260,00 Euro260,00 Euro
KESt-Satz25 %27,5 %
Steuer65,00 Euro71,50 Euro
Zinsen netto195,00 Euro188,50 Euro

Der Nominalzins des Bundesschatzes müsste rund 2,69 Prozent betragen, um nach Steuern denselben Betrag zu liefern wie eine Spareinlage mit 2,6 Prozent. Wer Angebote vergleicht, vergleicht also nur dann richtig, wenn er nach Steuern rechnet. Die Systematik der beiden Sätze ist auf der Seite zur Kapitalertragsteuer im Zusammenhang dargestellt.

Ein zweiter steuerlicher Unterschied betrifft den Verlustausgleich. Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten sind nach Paragraph 27 Abs. 8 EStG davon ausgenommen: Kursverluste aus dem Depot lassen sich nicht gegen Sparbuchzinsen rechnen. Erträge aus dem Bundesschatz fallen dagegen in den 27,5-Prozent-Topf und sind damit grundsätzlich verrechenbar.

Automatisch geschieht das allerdings nicht. Die Bundesfinanzierungsagentur ist keine depotführende Stelle, die einen Verlustausgleich durchführt; der Anbieter verweist dafür auf die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung. Wer verrechnen will, muss also selbst zum Finanzamt.

Vorzeitiger Ausstieg: möglich, aber nicht zum vollen Zins

An dieser Stelle werden zwei Mechanismen regelmäßig verwechselt, die verschiedene Dinge tun.

Die Put-Option ist kein vorzeitiger Ausstieg. Anleger können den Rückkauf zu 100 Prozent des Nennwertes zum nächsten Zinsfälligkeitstag verlangen. Dieser Tag ist nach Punkt 4.8 der Wertpapierbedingungen aber der Bankarbeitstag, an dem die vereinbarte Zinsperiode endet - bei der zehnjährigen Variante also der Tag nach zehn Jahren. Die Put-Option ist damit die Entscheidung gegen eine Wiederveranlagung, nicht ein Ausstiegsrecht.

Der tatsächliche Ausstieg heißt vorzeitige Auszahlung, und er kostet. Der Anbieter formuliert es so: „Ja, eine (Teil-)Auszahlung vor Laufzeitende ist unter Abzug von Liquiditätskosten möglich.” Das eingezahlte Kapital bleibt dabei vollständig erhalten, gekürzt wird ausschließlich der Zins:

  • Bei 1, 6 und 12 Monaten werden 0,05 Prozentpunkte je Monat der noch offenen Laufzeit vom ursprünglichen Zinssatz abgezogen. Im Beispiel des Anbieters wird aus einem Zwölfmonatsprodukt mit 3,00 Prozent bei Auszahlung nach neun Monaten ein Satz von 2,85 Prozent - drei offene Monate zu je 0,05 Punkten.
  • Bei 4 und 10 Jahren greift eine Staffel, die nicht Prozentpunkte abzieht, sondern einen Prozentsatz des ursprünglichen Zinssatzes übriglässt. Beim Vierjahresprodukt sind das im 38. Monat noch 58,33 Prozent des ursprünglichen Satzes, aus 2,75 Prozent werden also 1,60 Prozent. Beim Zehnjahresprodukt bleiben im 49. Monat nur 20,42 Prozent übrig, aus 2,75 Prozent werden 0,56 Prozent.

Der Unterschied zu einem vorzeitig aufgelösten Festgeld liegt also nicht darin, dass nichts abgezogen würde. Er liegt darin, was abgezogen wird: Beim Bundesschatz bleibt das Kapital unangetastet, und bei den langen Laufzeiten fällt die Zinskürzung dafür sehr deutlich aus.

Vorzeitige Auszahlungen sind auf 1.000.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 100 Euro.

Gegenüber einer an der Börse gehandelten Anleihe bleibt ein struktureller Unterschied bestehen: Deren Kurs kann bei steigenden Marktzinsen unter den Nennwert fallen, und wer dann verkauft, realisiert diesen Verlust. Der Bundesschatz hat keinen Kurs, weil es keinen Sekundärmarkt gibt.

Die Republik kann ihrerseits kündigen

Zwei Rückkaufrechte der Schuldnerin stehen in den Wertpapierbedingungen und fehlen in den meisten Darstellungen:

  • Punkt 6.1: Die Republik kann die nach dem 31. März der Jahre 2029 bis 2053 ausstehenden Bundesschatzscheine zum nächsten Zinsfälligkeitstag zu 100 Prozent des Nennwertes ankaufen, mit einer Ankündigung von mindestens 30 Bankarbeitstagen.
  • Punkt 6.2: Wird der Geschäftsbetrieb eingestellt, erfolgt der Rückkauf bei einer Restlaufzeit von mehr als drei Jahren auf Grundlage des Marktwertes. Liegt dieser unter 100 Prozent des Nennwertes, zahlt die Republik dennoch den vollen Nennwert.

Kapital verlieren können Sie in beiden Fällen nicht. Was Sie verlieren können, ist die Restlaufzeit zum vereinbarten Zinssatz - und damit die Planungssicherheit, die bei einer zehnjährigen Bindung gerade der Grund für die lange Laufzeit ist.

Einlagensicherung gibt es nicht - und braucht es nicht

Die Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz erfasst Einlagen bei Mitgliedsinstituten, also bei Kreditinstituten. Die Republik Österreich ist keines. Der Bundesschatz fällt damit weder unter die 100.000-Euro-Deckung noch unter die Auszahlungsfrist von sieben Arbeitstagen.

An deren Stelle tritt die unmittelbare Haftung des Schuldners. Der Anbieter formuliert es so, dass 100 Prozent der gesamten Anlage abgesichert seien, „auch über 100.000 €”. Genau daran lässt sich der Unterschied ablesen: Es gibt keine Obergrenze, weil es keinen Deckungsfonds gibt, der eine Obergrenze bräuchte. Es haftet der Staat selbst.

Für Spareinlagen gilt das nicht. Dort ist die zuständige Sicherungseinrichtung je nach Bankengruppe eine andere, und die Deckung endet bei 100.000 Euro je Einleger und Institut. Welche Einrichtung für welches Haus zuständig ist, steht bei den einzelnen Instituten, etwa bei der Erste Bank, der Raiffeisen Bankengruppe und der BAWAG.

Mündelsicher nach Paragraph 217 ABGB

Paragraph 217 Z 1 ABGB zählt zu den mündelsicheren Anlageformen „Teilschuldverschreibungen von Anleihen, für deren Verzinsung und Rückzahlung der Bund oder eines der Länder haftet”. Der Bundesschatz fällt darunter, und der Anbieter beruft sich ausdrücklich auf diese Bestimmung.

Praktische Bedeutung hat das für alle, die fremdes Vermögen verwalten: Obsorgeberechtigte für das Vermögen minderjähriger Kinder und Erwachsenenvertreter. Für einzelne Veranlagungen, eine Wiederveranlagung oder einen Produktwechsel sei laut Anbieter keine gerichtliche Genehmigung nötig - eine Angabe, die im Einzelfall mit dem zuständigen Pflegschaftsgericht abzuklären bleibt.

Wie der Kauf abläuft

Ein Wertpapierdepot bei einer Bank ist nicht erforderlich; die Verwahrung läuft über das Register der Bundesfinanzierungsagentur. Die Identifizierung erfolgt über ID Austria mit Vollfunktion, alternativ bietet der Anbieter eine Kontoeröffnung per Post an. Anschließend wird der gewünschte Betrag ab 100 Euro überwiesen; verzinst wird ab dem Tag des Geldeingangs, und maßgeblich ist der an diesem Tag fixierte Satz.

Wer den Betrag erst überweist, nachdem er den Satz gesehen hat, sollte die Laufzeit der Überweisung einkalkulieren: Zwischen Auftrag und Geldeingang kann der Satz ein anderer geworden sein.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet für den Bundesschatz?

Die Republik Österreich selbst. Sie ist in den Wertpapierbedingungen als Schuldnerin genannt. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur handelt nur als Registerstelle im Namen und auf Rechnung des Bundes. Eine Bank steht nicht dazwischen.

Wie viel Steuer fällt auf den Bundesschatz an?

27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, nicht 25 Prozent wie beim Sparbuch. Der Grund steht in Paragraph 27a EStG: Der niedrigere Satz gilt nur für Geldeinlagen bei Kreditinstituten. Der Bundesschatz ist ein verbrieftes Wertpapier und der Schuldner keine Bank, damit greift der allgemeine Satz. Abgezogen wird automatisch.

Kann ich vorzeitig aussteigen?

Ja, aber nicht zum vollen Zins. Eine Auszahlung vor Laufzeitende ist unter Abzug von Liquiditätskosten möglich. Das eingezahlte Kapital bleibt vollständig erhalten, gekürzt wird nur der Zins - bei den langen Laufzeiten allerdings erheblich. Die Put-Option ist etwas anderes: Sie wirkt erst zum Zinsfälligkeitstag und ist die Entscheidung gegen eine Wiederveranlagung.

Gilt für den Bundesschatz die Einlagensicherung bis 100.000 Euro?

Nein. Die Einlagensicherung erfasst nur Einlagen bei Mitgliedsinstituten, also bei Kreditinstituten. Der Bundesschatz ist eine Forderung gegen die Republik. Damit gibt es keinen Deckungsfonds, aber auch keine Obergrenze von 100.000 Euro.

Wie hoch ist der Mindestbetrag?

100 Euro. Eine betragliche Obergrenze für Einzahlungen gibt es nicht. Sämtliche Transaktionen erfolgen laut Anbieter gebühren-, kosten- und spesenfrei.

Ist der Bundesschatz mündelsicher?

Ja. Paragraph 217 Z 1 ABGB nennt Teilschuldverschreibungen von Anleihen, für deren Verzinsung und Rückzahlung der Bund oder ein Land haftet, als mündelsichere Anlage.

Werden die Zinsen jährlich ausgezahlt?

Nein, die Auszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit. Bei Laufzeiten über zwölf Monaten wird nach der Zinseszinsmethode gerechnet. Steuerlich fließt der Ertrag damit erst am Laufzeitende zu.