Dieselpreis Österreich: Was vom Steuervorteil übrig ist
Diesel wird geringer besteuert und kostet trotzdem mehr. Wie viel sparsamer er sein muss, was Agrardiesel 2026 bringt und wen Fahrverbote treffen.
Ein Diesel muss bei den Preisen vom 24. August 2026 rund 12,7 Prozent weniger verbrauchen als ein vergleichbarer Benziner, damit er bei den Spritkosten überhaupt gleichzieht. Im Jahresdurchschnitt 2025 genügten dafür noch 1,2 Prozent. Der Steuervorteil, der den Diesel jahrzehntelang getragen hat, ist zwar noch da - er entscheidet aber nicht mehr.
Wie sich der Literpreis im Detail zusammensetzt und warum Diesel trotz niedrigerer Steuer mehr kostet, steht auf der Seite zu den Spritpreisen. Hier geht es um die Fragen, die nur Diesel betreffen.
Was der Steuervorteil noch wert ist
Paragraf 3 Mineralölsteuergesetz verlangt für 1.000 Liter Diesel 397 Euro und für 1.000 Liter Benzin 482 Euro, jeweils für die üblichen Sorten mit Biogenanteil und niedrigem Schwefelgehalt. Das sind 8,5 Cent Unterschied je Liter.
Seit Oktober 2022 arbeitet die CO2-Bepreisung dagegen. Sie bemisst sich am Emissionsfaktor des Kraftstoffs, und der liegt bei Diesel höher: 2,50 gegenüber 2,27 Kilogramm CO2 je Liter. Bei einem Ausgabewert von 55 Euro je Tonne, den das Finanzministerium für 2025 bis 2027 ausweist, macht das 13,8 gegenüber 12,5 Cent netto - also 1,3 Cent zu Lasten des Diesels.
Unter dem Strich bleiben rund 7,2 Cent Steuervorteil. Steigt der CO2-Preis weiter, schmilzt er weiter, ohne dass am Mineralölsteuersatz etwas geändert werden müsste.
Die Rechnung, die den Diesel entscheidet
Der Steuervorteil ist die eine Seite, der Preis an der Säule die andere. Am 24. August 2026 kostete der Liter Diesel im österreichweiten Median 2,044 Euro, Super 95 dagegen 1,784 Euro.
Daraus folgt eine Schwelle, die ohne jede Annahme auskommt: Damit ein Diesel pro Kilometer gleich viel kostet wie ein Benziner, muss sein Verbrauch im Verhältnis 1,784 zu 2,044 niedriger liegen - also um 12,7 Prozent.
| Zeitpunkt | Diesel | Super | nötiger Minderverbrauch |
|---|---|---|---|
| Jahresschnitt 2025 (ÖAMTC, Stand 15.12.) | 1,537 Euro | 1,518 Euro | 1,2 Prozent |
| 24. August 2026 (E-Control-Median) | 2,044 Euro | 1,784 Euro | 12,7 Prozent |
Ein Unterschied von einem Prozent war für praktisch jeden Diesel zu schaffen. Knapp 13 Prozent sind eine echte Hürde - und in dieser Rechnung sind Anschaffungspreis, Versicherung und Wertverlust noch gar nicht enthalten.
Der Verbrauchsvorsprung ist im Flottenschnitt weg
Der Klassiker “Diesel verbraucht weniger” lässt sich an den Neuzulassungen nachrechnen. Statistik Austria weist für die 2025 neu zugelassenen Pkw einen durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 153 Gramm je Kilometer bei Diesel und 134 Gramm bei Benzin aus.
Diese Werte stammen aus der Typgenehmigung und werden über die Kohlenstoffbilanz gebildet: Ein Liter Benzin ergibt dabei 2.320 Gramm CO2, ein Liter Diesel 2.650 Gramm. Zurückgerechnet ergibt das 5,77 Liter je 100 Kilometer beim durchschnittlichen neuen Diesel und 5,78 Liter beim durchschnittlichen neuen Benziner - praktisch derselbe Verbrauch.
Der Vorsprung, mit dem der Diesel den höheren Kaufpreis jahrzehntelang gerechtfertigt hat, existiert im Flottenschnitt also nicht mehr. Bei gleichem Verbrauch und 26 Cent Aufschlag je Liter kostet der durchschnittliche neue Diesel 11,80 statt 10,30 Euro je 100 Kilometer - rund 1,50 Euro mehr, bei 15.000 Kilometern im Jahr etwa 225 Euro.
Das ist kein Befund über Motoren. Ein einzelner Diesel kann sehr wohl deutlich sparsamer sein als ein vergleichbarer Benziner; im Durchschnitt gleicht sich das aus, weil Diesel heute überwiegend in anderen Fahrzeugen steckt. Dazu passt die Halterstruktur: 79,3 Prozent der 2025 neu zugelassenen Diesel-Pkw gingen an Firmen und juristische Personen, nur 20,7 Prozent an Private. Im ersten Halbjahr 2026 waren es 19,0 Prozent.
Agrardiesel: eine von zwei Schienen ist weg
Für Land- und Forstwirtschaft gab es bis 2025 zwei getrennte Entlastungen, die regelmäßig verwechselt werden.
Die temporäre Agrardieselvergütung nach Paragraf 7 Mineralölsteuergesetz brachte 7 Cent je Liter. Sie galt für drei Vergütungszeiträume und endete mit 31. Dezember 2025. Für 2026 ist im Gesetz kein Zeitraum mehr vorgesehen.
Die CO2-Rückvergütung nach Paragraf 25 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes gleicht die Mehrbelastung durch die CO2-Bepreisung aus und lag 2025 bei 16,5 Cent je Liter. Die geltende Fassung führt allerdings weiterhin nur Sätze bis einschließlich 2025.
| Jahr | Paragraf 7 MinStG | Paragraf 25 NEHG | zusammen |
|---|---|---|---|
| 2024 | 7,0 Cent | 13,5 Cent | 20,5 Cent |
| 2025 | 7,0 Cent | 16,5 Cent | 23,5 Cent |
| 2026 | entfällt | noch offen | - |
Für 2026 und 2027 hat das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 eine Obergrenze von jährlich 50 Millionen Euro festgelegt; der Satz je Liter wird erst per Verordnung bestimmt. Das Landwirtschaftsministerium rechnet mit rund 15,5 Cent.
Drei Vorbehalte gehören dazu, und sie sind erheblich. Die neue Fassung tritt erst in Kraft, wenn die beihilfenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das gesondert kundgemacht wird - Ende August 2026 war das noch nicht geschehen. Die Verordnung mit dem konkreten Satz fehlte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls. Und übersteigen die Anträge das Budget, wird aliquot gekürzt.
Abgerechnet wird über den Mehrfachantrag bei der Agrarmarkt Austria, ein eigener Antrag entfällt. Die Vergütung folgt pauschalierten Verbrauchsmengen je Hektar:
| Nutzung | Liter je Hektar |
|---|---|
| Weingärten, Obstanlagen, Dauerkulturen, Reb- und Baumschulen | 310 |
| Mähwiesen und -weiden mit zwei oder mehr Nutzungen | 145 |
| Ackerland | 110 |
| einmähdige Wiesen und Kulturweiden | 61 |
| Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache | 19 |
| forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 12 |
Dazu kommen Zuschläge von 85 Litern je Hektar bei Hackfrüchten, Feldgemüse, Gartenbau und Erdbeeren sowie 63 Litern bei Feldfutterbau. Reine Forstbetriebe konnten den Antrag für 2026 bis 31. August 2026 nachreichen, die Auszahlung ist für Dezember geplant.
Kein Gewerbediesel für Lkw, Busse und Taxis
Mehrere EU-Staaten erstatten gewerblichen Nutzern einen Teil der Mineralölsteuer; die Energiebesteuerungsrichtlinie erlaubt das ausdrücklich. Österreich gehört nicht dazu: Für gewerblich getankten Straßenkraftstoff sieht das Mineralölsteuergesetz keine Rückvergütung vor, weder für Lkw noch für Autobusse oder Taxis. Die Begünstigung nach Paragraf 8 von 0,299 Euro je Liter gilt ausdrücklich nur für stationäre Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung. Steuerfrei ist Kraftstoff dagegen in der gewerblichen Luftfahrt und in der Schifffahrt auf Donau, Bodensee und Neusiedler See.
Die Wirtschaftskammer fordert die Einführung seit Jahren; im April 2026 nannte die Bundessparte Transport und Verkehr eine Größenordnung von 205 Euro je 1.000 Liter gewerblich getanktem Diesel. Beschlossen ist davon nichts.
Für den Betrieb heißt das: Der einzige steuerliche Hebel bleibt der Vorsteuerabzug, und der setzt voraus, dass das Fahrzeug kein Pkw im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist.
Bei Steuern wird Diesel nicht schlechter behandelt
Zwei verbreitete Annahmen halten der Prüfung nicht stand.
Die motorbezogene Versicherungssteuer steht in Paragraf 6 Versicherungssteuergesetz. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 bemisst sie sich nach Leistung in Kilowatt und nach CO2-Ausstoß, und der Gesetzestext fasst Fremd- und Selbstzündungsmotor ausdrücklich zusammen - die Kraftstoffart kommt in der Formel nicht vor. Für die davor zugelassenen Fahrzeuge, und das ist der weit überwiegende Teil des Diesel-Bestands, zählt weiterhin allein die Leistung, ganz ohne CO2-Komponente.
Die einzige kraftstoffbezogene Sonderregel trifft sogar die Gegenseite: Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, also Benziner, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zugelassen wurden, zahlen 20 Prozent Zuschlag, sofern die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte nicht nachgewiesen wird.
Indirekt wirkt sich der Kraftstoff bei jüngeren Fahrzeugen trotzdem aus, aber nur über den CO2-Wert des konkreten Autos. Weil neue Diesel im Schnitt bei 153 statt 134 Gramm liegen, zahlen sie im Schnitt mehr - nicht weil sie Diesel sind, sondern weil sie mehr ausstoßen.
Auch die Normverbrauchsabgabe kennt keinen Diesel-Malus mehr. Der frühere Partikel-Zuschlag ist entfallen; bemessen wird ausschließlich nach dem kombinierten WLTP-Wert der CO2-Emissionen.
Fahrverbote treffen Lkw, nicht Diesel-Pkw
Ein flächendeckendes Fahrverbot für Diesel-Pkw, wie es die deutschen Umweltzonen kennen, gibt es in Österreich nicht. Die Fahrverbote nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft richten sich fast durchwegs an Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3, also an Lkw. Das schließt Kleintransporter, Geländewagen und Fiskal-Lkw ein, sofern sie als Lkw zugelassen sind.
Eine Ausnahme gibt es aber. In Linz dürfen dieselbetriebene Taxis der Abgasklasse Euro 3 oder schlechter seit 1. Juli 2020 das Sanierungsgebiet nicht mehr befahren, halten oder parken; für Benzin-Taxis liegt die Schwelle bei Euro 2. Grundlage ist eine Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, LGBl. Nr. 3/2020, gestützt auf die Paragrafen 10 und 14 IG-L. Taxis sind Pkw der Klasse M1 - es ist damit das einzige österreichische Fahrverbot, das Diesel-Pkw trifft, und es unterscheidet ausdrücklich nach Kraftstoff.
Nicht auf Lkw beschränkt sind außerdem die IG-L-Tempolimits: Der “IG-L-Hunderter” gilt für alle Fahrzeugarten.
- Wien: Fahrverbot im gesamten Stadtgebiet einschließlich Autobahnen für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklassen Euro 0, 1 und 2. Wer mindestens Euro-3-Werte nachweist, ist ausgenommen.
- Tirol: auf der A 12 zwischen Langkampfen und Zirl ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie seit 1. Jänner 2021 ein Fahrverbot für alle Euroklassen unter Euro VI. Dazu das sektorale Fahrverbot zwischen Langkampfen und Ampass für bestimmte Güter.
- Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland: Fahrverbote für Lkw der Abgasklasse Euro 2 und schlechter, eingeführt zwischen 2016 und 2018.
Verstöße gegen ein Fahrverbot oder eine fehlende Abgasklassen-Plakette kosten bis zu 2.180 Euro.
Deutsche Umweltzonen mit grüner Plakette haben in Österreich kein Gegenstück. Wer mit einem Diesel-Pkw nach Deutschland fährt, braucht die Plakette dort trotzdem.
Wohin sich der Markt bewegt
Der Rückzug lässt sich an einer Zahlenreihe ablesen. Anteil des Diesels an den Pkw-Neuzulassungen:
| Jahr | Diesel-Neuzulassungen | Anteil |
|---|---|---|
| 2019 | 126.311 | 38,4 Prozent |
| 2021 | 58.263 | 24,3 Prozent |
| 2023 | 46.568 | 19,5 Prozent |
| 2025 | 33.004 | 11,6 Prozent |
| 1. Halbjahr 2026 | 16.184 | 9,8 Prozent |
Im Bestand sieht es anders aus: Zum 31. Dezember 2025 waren 2.407.428 Diesel-Pkw zugelassen, das sind 45,5 Prozent aller Pkw. Auch am Gebrauchtmarkt hält sich der Diesel mit 47,7 Prozent der Umschreibungen. Regional ist die Spreizung deutlich: In Kärnten und Oberösterreich liegt der Diesel-Anteil am Bestand bei 48,3 beziehungsweise 48,2 Prozent, in Vorarlberg bei 40,4 und in Wien bei 41,5 Prozent.
Für 2035 gilt derzeit unverändert das EU-Flottenziel von 100 Prozent CO2-Reduktion bei Neuwagen. Die Kommission hat am 16. Dezember 2025 vorgeschlagen, es auf 90 Prozent abzusenken und die restlichen 10 Prozent über E-Fuels, Biokraftstoffe und in der EU erzeugten kohlenstoffarmen Stahl auszugleichen. Beschlossen ist dieser Vorschlag nicht; er liegt im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich in keinem Fall etwas - die Grenzwerte betreffen Neuzulassungen.
Quellen
- Mineralölsteuergesetz 2022 - Paragrafen 3, 7 und 8, abgerufen 25.08.2026
- NEHG 2022 - Paragrafen 24 bis 27, Agrardieselrückvergütung
- BMLUK: Agrardieselrückvergütung 2026 und 2027 - Antragsweg und Prognose
- AMA: Infoblatt Agrardiesel - pauschalierte Verbrauchsmengen je Hektar
- Versicherungssteuergesetz 1953, Paragraf 6 - motorbezogene Versicherungssteuer, seit BGBl. I Nr. 7/2025 dort statt in Paragraf 5
- Immissionsschutzgesetz-Luft - Paragraf 14, Fahrverbote
- Stadt Wien: Lkw-Fahrverbot - Abgasklassen und Ausnahmen
- Land Tirol: Fahrverbote und Tempolimits - A 12 und A 13
- Verordnung zu Mindestemissionsstandards für Taxifahrzeuge in Linz, LGBl. OÖ Nr. 3/2020 - das einzige Fahrverbot, das Diesel-Pkw trifft
- Statistik Austria: Kfz-Neuzulassungen 2025 - Anteile, CO2-Werte, Halterstruktur
- Statistik Austria: Kfz-Bestand 2025 - Bestand und Bundesländer
- EU-Kommission: CO2-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - geltendes Flottenziel
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Steuervorteil von Diesel gegenüber Benzin?
Bei der Mineralölsteuer 8,5 Cent je Liter, weil für Diesel 397 und für Benzin 482 Euro je 1.000 Liter gelten. Davon geht die CO2-Abgabe wieder ab: Diesel wird dort mit 13,8 statt 12,5 Cent belastet. Netto bleiben rund 7,2 Cent. An der Zapfsäule ist Diesel trotzdem etwa 26 Cent teurer, weil der Produktpreis höher liegt.
Wie viel sparsamer muss ein Diesel sein, damit er sich rechnet?
Bei den Preisen vom 24. August 2026 (Diesel 2,044 Euro, Super 1,784 Euro) muss ein Diesel 12,7 Prozent weniger verbrauchen, um bei den Spritkosten nur gleichzuziehen. 2025 genügten dafür im Jahresdurchschnitt noch 1,2 Prozent. Anschaffungspreis, Versicherung und Wertverlust sind dabei nicht eingerechnet.
Gibt es 2026 noch eine Agrardiesel-Vergütung?
Nur noch eine von zwei, und die ist Ende August 2026 noch offen. Die temporäre Vergütung von 7 Cent je Liter nach Paragraf 7 Mineralölsteuergesetz endete mit 31. Dezember 2025. Die CO2-Rückvergütung nach Paragraf 25 NEHG soll weiterlaufen, doch die Fassung für 2026 war mangels beihilfenrechtlicher Kundmachung noch nicht in Kraft und der Satz noch nicht per Verordnung festgelegt; das Landwirtschaftsministerium rechnet mit rund 15,5 Cent. 2025 waren es zusammen 23,5 Cent.
Gibt es in Österreich einen Gewerbediesel für Lkw oder Busse?
Nein. Für gewerblich getankten Straßenkraftstoff sieht das Mineralölsteuergesetz keine Rückvergütung vor. Die Begünstigung von 0,299 Euro je Liter nach Paragraf 8 gilt nur für stationäre Anlagen; steuerfrei ist Kraftstoff in der gewerblichen Luftfahrt und in der Schifffahrt. Die Wirtschaftskammer fordert einen Gewerbediesel von 205 Euro je 1.000 Liter - er existiert bislang nicht.
Gibt es in Österreich Fahrverbote für Diesel-Pkw?
Fast keines - mit einer Ausnahme. Die Fahrverbote nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft richten sich fast durchwegs an Lkw der Klassen N1 bis N3; in Wien betrifft das Lkw der Abgasklassen Euro 0 bis 2, in Tirol gelten sektorale und Nacht-Fahrverbote sowie ein Euroklassen-Verbot auf der A 12. Die Ausnahme ist Linz: Dort dürfen Diesel-Taxis der Abgasklasse Euro 3 oder schlechter seit 1. Juli 2020 das Sanierungsgebiet nicht befahren. Ein flächendeckendes Fahrverbot für private Diesel-Pkw gibt es nicht.
Zahlen Diesel-Pkw mehr motorbezogene Versicherungssteuer?
Nein. Bei Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 sind Leistung in Kilowatt und CO2-Ausstoß maßgeblich, die Kraftstoffart spielt keine Rolle; bei älteren Fahrzeugen zählt allein die Leistung. Die einzige kraftstoffbezogene Sonderregel in Paragraf 6 Versicherungssteuergesetz trifft Benziner: Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmals zugelassen wurden, zahlen 20 Prozent Zuschlag, wenn die Schadstoffgrenzwerte nicht nachgewiesen werden.
Wie viele Diesel-Pkw werden noch neu zugelassen?
Im ersten Halbjahr 2026 waren es 16.184 Stück und damit 9,8 Prozent aller Pkw-Neuzulassungen. 2019 lag der Anteil noch bei 38,4 Prozent. Im Bestand ist Diesel dagegen weiter stark: 2,41 Millionen Fahrzeuge oder 45,5 Prozent, und bei den Gebrauchtzulassungen 47,7 Prozent.