Verkehrsstrafen in Österreich: Strafrahmen, Verfahren und Entzug
Was Geschwindigkeit, Alkohol und Handy kosten, warum die Beträge je Bezirk verschieden sind und was Zahlen statt Einspruch bedeutet.
Dieselbe Übertretung kostet in Österreich je nach Bezirk unterschiedlich viel - und das ist kein Vollzugsdefizit, sondern die Rechtslage. Einen bundesweit verbindlichen Strafenkatalog gibt es nicht. Der Rechnungshof stellte 2019 fest, dass die Strafgelder bei identischen Delikten zwischen Niederösterreich und Oberösterreich stark differierten; bei einem Organmandat lag der Betrag in Niederösterreich mehr als doppelt so hoch wie in Oberösterreich.
Wo das Gesetz selbst Beträge nennt, sind sie zuletzt gestiegen: Am 30. Juli 2026 wurden zwei der drei Strafstufen für Geschwindigkeit angehoben.
Was Geschwindigkeit kostet
Das Gesetz kennt vier Stufen. Die unterste ist ein Auffangtatbestand ohne Untergrenze, die drei oberen haben eigene Rahmen mit Mindestbetrag.
| Überschreitung | Norm | Geldstrafe | Ersatzfreiheitsstrafe |
|---|---|---|---|
| bis 30 km/h | Paragraf 99 Absatz 3 lit. a StVO | bis 726 Euro | bis 2 Wochen |
| mehr als 30 km/h | Paragraf 99 Absatz 2d StVO | 200 bis 5.000 Euro | 24 Stunden bis 6 Wochen |
| mehr als 40 km/h im Ortsgebiet, mehr als 50 km/h außerorts | Paragraf 99 Absatz 2e StVO | 400 bis 6.000 Euro | 48 Stunden bis 6 Wochen |
| mehr als 60 km/h im Ortsgebiet, mehr als 70 km/h außerorts | Paragraf 99 Absatz 2f StVO | 500 bis 7.500 Euro | 72 Stunden bis 6 Wochen |
Die beiden mittleren Stufen lagen bis 29. Juli 2026 bei 150 bis 5.000 Euro und 300 bis 5.000 Euro. Die Anhebung kam mit BGBl. I Nr. 62/2026.
Fixe Beträge nennt das Gesetz nur in drei Fällen, und alle drei stehen in Paragraf 100 StVO:
- Bei einer mit Messgerät festgestellten Überschreitung von mehr als 30 km/h darf an Ort und Stelle eine Organstrafverfügung über 70 Euro eingehoben werden
- Auf Autobahnen mit 130 km/h gilt für die Organstrafverfügung ein Tarif von 20 Euro bis 10 km/h, 35 Euro bis 20 km/h und 50 Euro bis 30 km/h
- Für die Anonymverfügung im selben Fall 30, 45 und 60 Euro - diese Staffel wird allerdings mit 1. Jänner 2027 aufgehoben
Befristet ist dabei nur diese eine Staffel: Die 70 Euro und der Autobahn-Tarif gelten in der Fassung ab 1. Jänner 2027 unverändert weiter.
Eine Besonderheit gilt für die Section Control: Dort gilt die Messstrecke als Tatort, und mehrere Überschreitungen innerhalb des Messzeitraums gelten als eine Übertretung.
Warum es keinen Strafenkatalog gibt
Die Antwort steht im Rechnungshofbericht „Verkehrsstrafen” aus dem Jahr 2019.
Es gibt drei verschiedene Quellen für die konkrete Höhe, und keine davon ist ein Bundesgesetz:
- Der Tatbestandskatalog des Innenministeriums enthält Strafrahmen und Strafbeträge, ist laut Rechnungshof aber „für die Länder nicht verbindlich”
- Die Beträge für Organstrafverfügungen stehen im Anhang zur Ermächtigungsurkunde, die die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion ausstellt - und die gilt nur für deren Zuständigkeitsbereich
- Die Beträge für Anonymverfügungen stehen in Anonymverfügungsverordnungen, die in länderspezifischen Arbeitsgruppen der Bezirkshauptmannschaften erarbeitet werden
Der Rechnungshof hielt dazu fest, dass bei unterlassener Hilfeleistung durch Zeugen der Strafbetrag in Niederösterreich „lediglich bei einem Fünftel” jenes des Bundeskatalogs lag, und dass ein anderes Organmandat in Niederösterreich „mehr als doppelt so hoch” ausfiel wie in Oberösterreich. Er kritisierte zusätzlich, dass die Existenz dieser Verordnungen „weitgehend unbekannt” und ihre Einsichtnahme „nur beschränkt und nicht dauerhaft möglich” sei.
Wer also einen konkreten Betrag für Falschparken oder Rotlicht sucht, sucht etwas, das es bundesweit nicht gibt. Belastbar ist nur der gesetzliche Strafrahmen - und die wenigen Beträge, die im Kraftfahrgesetz selbst stehen.
Zur Messtoleranz nennt derselbe Bericht Richtwerte von 3 bis 5 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 bis 5 Prozent darüber, je nach Messtechnologie. Ein Ermessen der Behörde besteht dabei nicht. Beide Angaben stammen aus dem Prüfzeitraum 2013 bis 2017.
Die drei Verfahrenswege
Welches Schriftstück im Briefkasten liegt, entscheidet über Betrag, Rechtsmittel und Folgen. Alle drei Wege stehen im Verwaltungsstrafgesetz.
| Weg | Norm | Höchstbetrag | Rechtsmittel |
|---|---|---|---|
| Organstrafverfügung | Paragraf 50 VStG | 90 Euro (Obergrenze für Verordnungstarife) | keines |
| Anonymverfügung | Paragraf 49a VStG | 365 Euro | keines |
| Strafverfügung | Paragraf 47 VStG | 600 Euro | Einspruch binnen zwei Wochen |
Die Anonymverfügung und was Zahlen bedeutet
Die Anonymverfügung ist nach dem Gesetzeswortlaut keine Verfolgungshandlung, und gegen sie ist kein Rechtsmittel zulässig. Der Grund ist nicht Willkür, sondern Logik: Sie richtet sich gar nicht gegen einen Beschuldigten, sondern wird an eine Person zugestellt, von der die Behörde annehmen kann, dass sie den Täter „kennt oder leicht feststellen kann” - in der Regel also an den Zulassungsbesitzer.
Daraus folgen zwei Wege:
Zahlen. Erfolgt die Einzahlung binnen vier Wochen ab Ausfertigung, hat die Behörde „von der Ausforschung des unbekannten Täters endgültig Abstand zu nehmen und jede Verfolgungshandlung zu unterlassen”. Es wird niemand ermittelt und niemandem etwas zugerechnet. Dazu kommt: Eine Anonymverfügung darf „weder in amtlichen Auskünften erwähnt noch bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden”, und ihre Daten sind spätestens sechs Monate nach der Zahlung physisch zu löschen.
Nicht zahlen. Dann wird die Anonymverfügung gegenstandslos, und die Behörde hat „den Sachverhalt möglichst zu klären und Nachforschungen nach dem unbekannten Täter einzuleiten”. In der Regel folgt eine Lenkeranfrage nach Paragraf 103 Absatz 2 KFG, die binnen zwei Wochen zu beantworten ist - eine Verfassungsbestimmung, gegenüber der Auskunftsverweigerungsrechte zurücktreten.
Einspruch gegen die Strafverfügung
Gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, auch mündlich, bei der Behörde, die sie erlassen hat. Wird er nicht binnen zwei Wochen zurückgezogen, tritt die gesamte Strafverfügung außer Kraft und das ordentliche Verfahren beginnt.
Höher werden kann die Strafe dabei nicht. Das Gesetz ordnet ausdrücklich an, dass im daraufhin ergehenden Straferkenntnis keine höhere Strafe verhängt werden darf als in der Strafverfügung. Dasselbe Verböserungsverbot gilt für die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
Was dazukommt, sind Kosten:
| Stufe | Kostenbeitrag |
|---|---|
| Straferkenntnis erster Instanz | 10 Prozent der Strafe, mindestens 10 Euro |
| erfolglose Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht | 20 Prozent der Strafe, mindestens 10 Euro |
| auch nur teilweise erfolgreiche Beschwerde | keiner |
Die Beschwerdefrist beträgt vier Wochen. Die Verfolgungsverjährung liegt bei einem Jahr ab Tatende, die Strafbarkeitsverjährung bei drei Jahren.
Wann der Führerschein weg ist
Der Entzug hängt nicht am Strafbetrag, sondern an eigenen Schwellen im Führerscheingesetz - und die liegen bei Geschwindigkeit exakt dort, wo auch die Strafstufen springen.
| Auslöser | Mindestentzug |
|---|---|
| mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts, mit technischem Hilfsmittel festgestellt | 1 Monat |
| mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder 70 km/h außerorts | 3 Monate |
| mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerorts, Straßenrennen, Geisterfahren | 6 Monate |
| Wiederholung innerhalb von vier Jahren | 3 Monate, mit Qualifikation 6 Monate |
Eine Übertretung, die mehr als vier Jahre zurückliegt, gilt wieder als erstmalig. Bei einem erstmaligen Entzug wegen Geschwindigkeit darf die Behörde keine begleitenden Maßnahmen anordnen - außer bei Probeführerscheinbesitzern.
Zu schnelles Fahren ist überhaupt kein Vormerkdelikt. Der Katalog des Paragrafen 30a Führerscheingesetz führt dreizehn Delikte, und keines davon betrifft die Geschwindigkeit. Verwechslungsgefahr besteht bei einer Ziffer, die von Übertretungen „in Tunnelanlagen” spricht - gemeint ist dort aber das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, nicht das Tempolimit. Geschwindigkeitsüberschreitungen laufen also am Vormerksystem vorbei und führen bei Erreichen der Schwelle unmittelbar zum Entzug.
Das Vormerksystem
Vorgemerkt werden unter anderem: Alkohol zwischen 0,5 und 0,79 Promille, mehr als 0,1 Promille bei Lkw und Bus, Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg, Sicherheitsabstand zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden, Vorrangverletzung beim Halt-Zeichen mit Nötigung zum Bremsen, Rotlicht mit Nötigung zum Bremsen oder Ausweichen, Pannenstreifen, das unbefugte Befahren der Rettungsgasse, das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen, gefährlicher technischer Zustand oder ungesicherte Ladung und die Kindersicherung.
Die Rechtsfolgen greifen nur, wenn die Delikte innerhalb von zwei Jahren begangen wurden; kommt in diesem Zeitraum ein zweites dazu, verlängert sich der Zeitraum auf drei Jahre. Mehrere Delikte bei einer Tat zählen als eine Vormerkung.
- Erste Vormerkung: in der Regel nur die Eintragung - wurden allerdings zwei Delikte in einer Tat begangen, ordnet die Behörde die Maßnahme schon jetzt an
- Zweite Vormerkung: eine besondere Maßnahme, etwa eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt, ein Fahrsicherheitstraining, ein Vortrag über Ladungssicherung, eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder ein Kurs zur Kindersicherung. Wird sie nicht befolgt, ist die Lenkberechtigung bis zur Befolgung zu entziehen
- Dritte Vormerkung: Verkehrsunzuverlässigkeit, also Entzug. Zeitablauf und Wohlverhalten bleiben dabei ausdrücklich unberücksichtigt
Alkohol
Österreich kennt nicht eine Promillegrenze, sondern fünf, und sie stehen in verschiedenen Paragrafen des Führerscheingesetzes.
| Wer | Grenze | Norm |
|---|---|---|
| alle Lenker | 0,5 Promille | Paragraf 14 Absatz 8 FSG |
| Probeführerschein | 0,1 Promille | Paragraf 4 Absatz 7 FSG |
| Fahrschüler und L17 | 0,1 Promille | Paragraf 6 Absatz 3 FSG |
| Moped und Leichtkraftfahrzeug vor dem 20. Geburtstag | 0,1 Promille | Paragraf 18 Absatz 5 FSG |
| Lkw und Bus, Klassen C und D | 0,1 Promille | Paragraf 20 Absatz 4 FSG |
Eine eigene Grenze „für Mopedfahrer” gibt es nicht - maßgeblich ist das Alter. Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr gelten auch am Moped die 0,5 Promille.
Die Strafstufen bauen aufeinander auf:
| Blutalkohol | Norm | Geldstrafe | Mindestentzug beim ersten Mal |
|---|---|---|---|
| 0,5 bis 0,79 | Paragraf 37a FSG | 300 bis 3.700 Euro | kein Entzug, aber Vormerkung |
| 0,8 bis 1,19 | Paragraf 99 Absatz 1b StVO | 800 bis 3.700 Euro | 1 Monat |
| 1,2 bis 1,59 | Paragraf 99 Absatz 1a StVO | 1.200 bis 4.400 Euro | 4 Monate |
| ab 1,6 oder Verweigerung | Paragraf 99 Absatz 1 StVO | 1.600 bis 5.900 Euro | 6 Monate |
Bei Wiederholung innerhalb von fünf Jahren steigt der Mindestentzug bis auf zwölf Monate. Eine frühere Übertretung, die länger als fünf Jahre zurückliegt, gilt nicht mehr als Vorbelastung. Suchtgift wird im selben Rahmen wie Alkohol zwischen 0,8 und 1,19 Promille erfasst; gestaffelte Grenzwerte gibt es dafür nicht.
Für Probeführerscheinbesitzer gilt zwischen 0,1 und 0,49 Promille eine Besonderheit: Verstöße sind „nur mit der Anordnung einer Nachschulung zu ahnden”, sofern nicht zusätzlich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde. Eine Geldstrafe fällt in diesem Bereich also nicht an - dafür verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Welche Delikte in der Probezeit sonst noch als schwerer Verstoß gelten, steht beim Führerschein.
Das Alkolock-Programm gibt es derzeit nicht. Die Verordnung, die es trug, ist mit 31. August 2022 außer Kraft getreten, und eine Nachfolgeregelung wurde bislang nicht erlassen. Das Führerscheingesetz enthält allerdings weiterhin eine Ermächtigung, ein solches Bewährungssystem befristet zu erproben - die Möglichkeit besteht also fort, nur die Verordnung dazu fehlt. Was es gibt, sind die begleitenden Maßnahmen nach Paragraf 24 Absatz 3 FSG: Verkehrscoaching beim erstmaligen Delikt zwischen 0,8 und 1,19 Promille, Nachschulung darüber, und ab 1,6 Promille zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Stellungnahme. Wird eine Anordnung nicht befolgt, endet die Entzugsdauer nicht vor ihrer Befolgung.
Wann das Fahrzeug beschlagnahmt wird
Seit 1. März 2024 kann bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.
- Vorläufige Beschlagnahme durch die Straßenaufsicht vor Ort: ab mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerorts, festgestellt mit technischen Hilfsmitteln
- Beschlagnahme mit Bescheid: entweder dieselbe Schwelle und ein Entzug in den letzten vier Jahren - entweder wegen besonders gefährlicher Verhältnisse oder wegen einer Überschreitung um mehr als 40 beziehungsweise 50 km/h -, oder mehr als 80 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise 90 km/h außerorts
- Verfall: dieselben Schwellen wie die Beschlagnahme
Die vorläufige Beschlagnahme erlischt, wenn die Behörde nicht binnen zwei Wochen nach Einlangen der Anzeige die Beschlagnahme bescheidmäßig anordnet. Eine Beschwerde gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung, und Transport- und Lagerkosten gelten als Barauslagen - sie trägt also der Betroffene. Verfallene Fahrzeuge werden verwertet; 70 Prozent des Erlöses gehen an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die Gebietskörperschaft.
Was sich am 1. Oktober 2027 ändert. Derzeit ist die Beschlagnahme aufzuheben, wenn eine andere Person dingliche Rechte am Fahrzeug nachweist - beim Leasingfahrzeug also der Leasinggeber. Statt der Beschlagnahme wird dann ein Lenkverbot verhängt. Genau diese Ausnahme hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. März 2026 zu G 30/2025 und G 186/2025 als gleichheitswidrig aufgehoben, weil „einfache zivilrechtliche Gestaltungen wie Leasing” sonst als Umgehungsmöglichkeit funktionieren. Die Beschlagnahme selbst hielt er ausdrücklich für verfassungskonform.
Die Aufhebung wirkt mit Ablauf des 30. September 2027, und frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft. Ab dann schützt ein Leasing- oder Kreditvertrag das Fahrzeug also nicht mehr - sofern der Gesetzgeber bis dahin nichts anderes beschließt.
Handy, Gurt und Rettungsgasse
Bei diesen drei Delikten stehen die Beträge ausnahmsweise im Gesetz.
Handy am Steuer. Verboten ist nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sondern „jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist”. Bei einer Anhaltung sind es 100 Euro Organstrafverfügung; wird die Zahlung verweigert oder die Übertretung über eine Kamera festgestellt, verhängt die Behörde bis zu 140 Euro. Diese Beträge gelten seit 1. Mai 2023; davor waren es 50 und 72 Euro. Beim Radfahren gilt ein eigener Satz von 50 beziehungsweise bis zu 72 Euro.
Für Probeführerscheinbesitzer hat das eine zusätzliche Folge: Das Handy am Steuer ist ein schwerer Verstoß, und die Behörde ist verpflichtet, die Daten auch bei einer Anhaltung zu erfassen und die Führerscheinbehörde zu verständigen
- es folgen Nachschulung und ein Jahr Probezeitverlängerung.
Gurt und Sturzhelm. Organstrafverfügung 50 Euro, bei Verweigerung oder Kamerafeststellung bis zu 100 Euro. Die Gurtpflicht trifft Lenker und Mitfahrer jeweils für sich.
Rettungsgasse. Zwei Verhaltensweisen sind zu unterscheiden, und sie haben unterschiedliche Folgen. Wer keine Rettungsgasse bildet, fällt zunächst unter den Auffangtatbestand mit bis zu 726 Euro; werden dadurch Einsatz-, Straßendienst- oder Pannendienstfahrzeuge behindert, greift ein eigener Rahmen von 72 bis 2.180 Euro. Wer die Gasse dagegen unbefugt befährt, riskiert zusätzlich eine Vormerkung - das Vormerkdelikt knüpft ausdrücklich nur an diesen zweiten Halbsatz der Bestimmung an, nicht an das Nichtbilden.
Kindersicherung. Einen fixen Betrag nennt das Gesetz nicht; der Rahmen des Kraftfahrgesetzes reicht bis 10.000 Euro. Dazu kommt in jedem Fall eine Vormerkung.
Ausländische Kennzeichen und Vollstreckung im Ausland
Für acht Deliktgruppen darf Österreich automatisiert auf ausländische Zulassungsdaten zugreifen: Geschwindigkeit, Gurt und Kindersicherung, Rotlicht, Alkohol, Suchtgift, Sturzhelm, unbefugtes Befahren eines Fahrstreifens und Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Danach ergeht ein Informationsschreiben an den Zulassungsbesitzer, das - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - als Anonymverfügung gilt.
Für die Vollstreckung gilt innerhalb der EU eine Bagatellgrenze von 70 Euro: Darunter ist die Vollstreckung zu verweigern. Weil diese Schwelle aus einem EU-Rahmenbeschluss stammt, wirkt sie in beide Richtungen.
Deutschland ist der Sonderfall. Zwischen Österreich und Deutschland gilt zusätzlich ein Staatsvertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen aus dem Jahr 1990, der weiterhin in Kraft ist. Er senkt die Schwelle deutlich; der Rechnungshof nannte für seinen Prüfzeitraum Beträge um 25 Euro. Eine Ausnahme betrifft die Lenkerauskunft: Deutschland verweigert die Rechtshilfe bei Strafen wegen nicht erteilter Lenkerauskunft, weil es diese Verpflichtung als mit dem eigenen Recht unvereinbar ansieht. Zugestellt werden solche Straferkenntnisse zwar, mit dem Hinweis, dass an einer Vollstreckung nicht mitgewirkt wird.
Zwei verwandte Sanktionen folgen eigenen Regelwerken: Die Ersatzmaut bei fehlender Vignette steht in der Mautordnung und ist bei der Vignette erklärt; die Fahrverbote nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft beim Dieselpreis.
Quellen
- Straßenverkehrsordnung 1960 - Paragraf 5 zur Alkoholbeeinträchtigung, Paragraf 46 zur Rettungsgasse, Paragraf 99 zu den Strafrahmen, Paragraf 100 zu den fixen Tarifen und zur Section Control, Paragrafen 99a bis 99d zu Beschlagnahme und Verfall; Fassung des Paragrafen 99 ab 30.07.2026, abgerufen 25.08.2026
- Verwaltungsstrafgesetz 1991 - Paragraf 47 zur Strafverfügung, Paragraf 49 zum Einspruch und zum Verböserungsverbot, Paragraf 49a zur Anonymverfügung, Paragraf 50 zur Organstrafverfügung, Paragraf 64 zum Kostenbeitrag
- Führerscheingesetz - Paragraf 4 zum Probeführerschein, Paragrafen 6, 14, 18 und 20 zu den Promillegrenzen, Paragraf 7 zu den Entzugsschwellen, Paragraf 24 zu den begleitenden Maßnahmen, Paragraf 26 zu den Mindestentzugsdauern, Paragraf 30a zum Vormerksystem, Paragraf 37a zur Strafe zwischen 0,5 und 0,79 Promille
- Kraftfahrgesetz 1967 - Paragraf 47a zu den grenzüberschreitend abfragbaren Delikten, Paragraf 102 zum Handyverbot, Paragraf 103 zur Lenkerauskunft, Paragraf 106 zu Gurt und Kindersicherung, Paragraf 134 zu den Strafbeträgen
- Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - Paragraf 42 zum Verböserungsverbot, Paragraf 52 zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens
- EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz - Paragraf 5 zur 70-Euro-Grenze, Paragraf 12 zur Vollstreckung im Ausland
- StVO, Paragraf 52 - Litera a Ziffer 7e als Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, Ziffer 10a als Geschwindigkeitsbeschränkung
- Führerscheingesetz, Paragraf 30b - besondere Maßnahmen nach der zweiten Vormerkung
- Kraftfahrgesetz, Paragraf 84 - Informationsschreiben an ausländische Zulassungsbesitzer und seine Wirkung als Anonymverfügung
- VfGH: Beschlagnahme von Raser-Fahrzeugen - Erkenntnis vom 17.03.2026 zu G 30/2025 und G 186/2025
- Kundmachung der Aufhebung, BGBl. I Nr. 15/2026 - Wirksamkeit mit Ablauf des 30.09.2027
- Rechnungshof: Verkehrsstrafen - Bericht Reihe BUND 2019/29, Prüfzeitraum 2013 bis 2017; Verbindlichkeit der Kataloge, Länderunterschiede, Messtoleranzen
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich?
Das hängt von der Höhe der Überschreitung ab, und einen bundesweit einheitlichen Tarif gibt es nur in wenigen Fällen. Bis 30 km/h greift der Auffangtatbestand mit einem Rahmen bis 726 Euro; die konkrete Höhe legt die Behörde fest. Über 30 km/h reicht der Rahmen von 200 bis 5.000 Euro, ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts von 400 bis 6.000 Euro, ab mehr als 60 beziehungsweise 70 km/h von 500 bis 7.500 Euro. Die beiden mittleren Stufen wurden am 30. Juli 2026 angehoben.
Warum werden für dasselbe Delikt unterschiedliche Beträge genannt?
Weil es in Österreich keinen verbindlichen bundesweiten Strafenkatalog gibt. Der Rechnungshof hat das 2019 festgehalten: Der Tatbestandskatalog des Innenministeriums ist für die Länder nicht verbindlich, die Beträge für Organstrafverfügungen stehen in den Ermächtigungsurkunden der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, jene für Anonymverfügungen in Verordnungen einzelner Länder. Bei identischen Delikten lagen die Beträge in Niederösterreich und Oberösterreich zum Teil um mehr als das Doppelte auseinander.
Kann ich gegen eine Anonymverfügung Einspruch erheben?
Nein, und der Grund dafür ist aufschlussreich. Die Anonymverfügung ist nach Paragraf 49a Absatz 6 Verwaltungsstrafgesetz ausdrücklich keine Verfolgungshandlung; sie richtet sich gar nicht gegen eine bestimmte Person, sondern an jemanden, der den Täter kennen dürfte. Es gibt also keinen Beschuldigten, gegen dessen Bestrafung man sich wehren könnte. Zahlen Sie nicht binnen vier Wochen, wird sie gegenstandslos, und die Behörde beginnt mit der Ermittlung des Lenkers.
Wird die Strafe höher, wenn ich Einspruch erhebe?
Nein. Paragraf 49 Absatz 2 Verwaltungsstrafgesetz ordnet ausdrücklich an, dass im Straferkenntnis nach einem Einspruch keine höhere Strafe verhängt werden darf als in der Strafverfügung. Dasselbe Verböserungsverbot gilt nach Paragraf 42 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz für die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Dazu kommt allerdings ein Kostenbeitrag von 10 Prozent der Strafe, mindestens 10 Euro.
Ab wann ist der Führerschein weg?
Bei Geschwindigkeit ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerorts, wenn die Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde: mindestens ein Monat. Ab mehr als 60 beziehungsweise 70 km/h sind es mindestens drei Monate, ab mehr als 80 beziehungsweise 90 km/h mindestens sechs Monate. Bei Alkohol reicht die Mindestentzugsdauer von einem Monat ab 0,8 Promille bis zu zwölf Monaten bei Wiederholung ab 1,6 Promille.
Ist zu schnelles Fahren ein Vormerkdelikt?
Nein, in keinem Fall. Der Katalog des Paragrafen 30a Führerscheingesetz führt dreizehn Delikte, und keines davon betrifft die Geschwindigkeit. Eine Ziffer spricht zwar von Übertretungen in Tunnelanlagen, meint damit aber das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Überschreitungen führen deshalb nicht zu einer Vormerkung, sondern bei Erreichen der Schwelle unmittelbar zum Entzug. Vormerkdelikte sind dagegen etwa Alkohol zwischen 0,5 und 0,79 Promille, Rotlicht mit Nötigung anderer zum Bremsen und die Kindersicherung.
Werden österreichische Strafen im Ausland vollstreckt?
Innerhalb der EU ab einem Betrag von 70 Euro; darunter ist die Vollstreckung nach Paragraf 5 EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz zu verweigern. Mit Deutschland besteht zusätzlich ein eigener Staatsvertrag aus dem Jahr 1990, der eine deutlich niedrigere Schwelle vorsieht. Eine Ausnahme gilt dort für Strafen wegen nicht erteilter Lenkerauskunft: Bei denen wirkt Deutschland an der Vollstreckung nicht mit, weil es die Verpflichtung als mit dem eigenen Recht unvereinbar ansieht.