Bonität in Österreich: Wer Ihre Daten führt und wie Sie sie einsehen

KSV1870, CRIF und Crefo Technology führen Bonitätsdaten über Privatpersonen. Wie Sie kostenlos Auskunft bekommen und wie lange Einträge bleiben.

Aktualisiert: 23. August 2026 11 Min. Lesezeit

Wer in Österreich einen Kredit beantragt, wird geprüft. Was dabei über den Tisch geht, führen drei Unternehmen: der KSV1870, die CRIF GmbH und die Crefo Technology GmbH. Nicht eines, wie die deutsche SCHUFA - und die drei speichern unterschiedlich lang.

Der auffälligste Wert dabei: Wer eine Bankschuld nie bedient hat, steht dafür 30 Jahre in der Warnliste der österreichischen Banken. Ein bezahlter Inkassofall dagegen verschwindet nach drei Jahren, ein sauber zurückgezahlter Kredit schon nach 90 Tagen.

Wer Daten über Sie führt

KSV1870 ist der bekannteste Name und zugleich der missverständlichste, weil dahinter drei Rechtsträger stehen. Das ist keine Spitzfindigkeit: Für eine Auskunft müssen Sie den richtigen ansprechen.

RolleRechtsträger
Auskunfteigeschäft, WirtschaftsdatenbankKSV1870 Information GmbH (FN 308571 g)
KonzernholdingKSV1870 Holding AG (FN 303439 i)
Verantwortlicher für KKE und WarnlisteKreditschutzverband von 1870, Verein (ZVR 175263718)

Alle drei sitzen in der Wagenseilgasse 7 in 1120 Wien. Der Verein hält über die Holding hundert Prozent der GmbH.

CRIF GmbH, Rothschildplatz 3 in 1020 Wien (FN 200570g), betreibt eine Datenbank ohne Eigennamen; das Unternehmen selbst nennt sie „Adressverlags- und Auskunfteidatenbank”. Gespeichert werden negative Zahlungserfahrungsdaten, Name, Alter und die im Wirtschaftsleben verwendeten Adressen.

Crefo Technology GmbH, Nussdorfer Lände 23 in 1190 Wien (FN 541846h), ist der am wenigsten bekannte der drei und für Privatpersonen der leicht zu übersehende. Creditreform Österreich selbst führt nämlich nur Firmendaten. Unbestrittene offene Forderungen gegen österreichische Privatpersonen gehen laut der Datenschutzinformation der Creditreform Wirtschaftsauskunftei ausdrücklich „an die … CrefoTech GmbH (bei Privatpersonen aus Österreich)”.

Wer nicht dazugehört, ist mindestens so wichtig:

Häufig genanntTatsächlich
Dun & Bradstreetschließt Verbraucherdaten ausdrücklich aus, wörtlich: „Reine Verbraucherdaten werden in diesen Fällen nicht genutzt”
Bisnode2021 in Dun & Bradstreet aufgegangen, keine eigene Auskunftei mehr
Deltavista2011 von CRIF übernommen
Creditreform Consumerdie beworbenen Consumer-Auskünfte betreffen Endkunden aus Deutschland

Die Selbstauskunft kostet nichts

Artikel 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht, zu erfahren, was gespeichert ist. Kostenlos, bei jeder der drei Stellen.

Der KSV1870 formuliert es in seiner Fassung in einfacher Sprache selbst so: „Diese Auskunft ist kostenlos. Sie kommt in höchstens 1 Monat per E-Mail.” Drei Wege führen dorthin:

Bei CRIF läuft es über das Portal mycrifdata.at, per E-Mail an auskunft@crif.com mit Ausweiskopie, oder persönlich. Auf die Kostenfrage antwortet CRIF wörtlich: „Nein. Dieses CRIF-Service ist für Sie kostenlos.”

Verwechseln Sie das nicht mit dem InfoPass

Der KSV1870 verkauft daneben den InfoPass in vier Varianten - für Behörden, Mieter, Bewerber und Finanzierer - zu je 48 Euro inklusive Umsatzsteuer, Lieferung in drei Werktagen als PDF. Das ist kein Ersatz für die Auskunft nach Artikel 15, sondern ein Dokument zum Vorlegen bei Dritten, etwa bei einer Wohnungsbewerbung.

Für die Frage „was steht über mich drin” brauchen Sie den InfoPass nicht. Der KSV1870 stellt die Eigeninformationsdaten nach eigener Darstellung „jederzeit kostenfrei als Auskunft nach Art 15 DSGVO zur Verfügung”.

Ein praktischer Hinweis: Der KSV1870 hat keinen Parteienverkehr, wörtlich „Der KSV-Auszug wird nur per E-Mail zugestellt”. Ein Weg in die Wagenseilgasse erspart Ihnen nichts.

Wie lange Einträge bleiben

Die Fristen sind nicht gesetzlich einheitlich festgelegt; die Auskunfteien orientieren sich an dem, was Aufsicht und Rechtsprechung für angemessen halten. Der Kreditschutzverband von 1870 nennt in seinen Datenschutzhinweisen, Stand 23. August 2026, folgende Fristen:

SachverhaltFrist
Kredit oder Leasing, voll bezahlt, nie Rückstandspätestens 90 Tage nach der letzten Rate
Abgelehnter Kreditantrag6 Monate
Inkassofall nach vollständiger Zahlung3 Jahre
Warnliste nach vollständiger Zahlung3 Jahre
Kredit mit Zahlungsstörung, nach voller Rückzahlungspätestens 5 Jahre
Warnliste bei Teiltilgunghöchstens 7 Jahre
Alle übrigen Fälle in der KKE7 Jahre
Insolvenz mit Restschuldbefreiung1 Jahr nach Ablauf der Zahlungsfrist
Insolvenz ohne Restschuldbefreiung7 Jahre
Warnliste, wenn nie etwas zurückgezahlt wurde30 Jahre

Bei CRIF gelten eigene Fristen: negative Zahlungserfahrungsdaten sieben Jahre nach Erledigung der Forderung, absolut aber spätestens zehn Jahre nach dem Eröffnungsdatum, Abfragedaten sieben Jahre, eine Restschuldbefreiung ein Jahr nach Erteilung.

Bei Crefo Technology bleibt ein Zahlungsverzug von höchstens 30 Tagen unberücksichtigt, sofern voll gezahlt wurde. Einmalige Forderungen bis 20 Euro fließen nicht in die Bewertung ein, werden aber zwei Jahre gespeichert. Längerer Verzug und Ratenzahlungen bleiben drei Jahre ab Tilgung stehen.

Die kurze Frist für Insolvenzen mit Restschuldbefreiung ist neu und geht auf den Europäischen Gerichtshof zurück: Mit den Urteilen vom 7. Dezember 2023 in den Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 hat er einer Speicherung über die Dauer der öffentlichen Zugänglichkeit hinaus einen Riegel vorgeschoben. Der KSV1870 stützt die Ein-Jahres-Frist auf § 256 IO.

KKE und Warnliste: die zwei Bankdatenbanken

Neben der allgemeinen Wirtschaftsdatenbank gibt es zwei Verzeichnisse, in die ausschließlich Kreditgeber hineinsehen dürfen.

Die KonsumentenKreditEvidenz (KKE) verzeichnet laufende Finanzierungen, Kredit- und Leasingdaten, Mithaftungen und gemeldete Zahlungsstörungen. Sie ist seit 1964 in Betrieb, damals unter dem Namen Klein-Kredit-Kataster, und zählt heute über 600 teilnehmende Organisationen. Der Zugang ist eng begrenzt, wörtlich: „Ausschließlich Banken, Kredit gebende Versicherungen und Leasinggesellschaften mit Sitz im europäischen Binnenmarkt können Informationen einmelden und abfragen.”

Der oft zu lesende Begriff Kleinkreditevidenz ist veraltet und im Glossar des KSV1870 nicht mehr zu finden.

Die Warnliste der österreichischen Banken ist die schärfere der beiden. Sie führt Zahlungsausfälle und Vertragsverletzungen natürlicher Personen, und in sie haben laut KSV1870 „ausschließlich Bankinstitute Einblick”. Dort steht auch die 30-Jahres-Frist.

Beide Verzeichnisse verantwortet der Verein Kreditschutzverband von 1870, nicht die Information GmbH. Wer eine Auskunft speziell dazu will, sollte das im Antrag benennen.

Was die Bank prüfen muss

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist keine Kür, sondern Pflicht - und sie wird ab 20. November 2026 deutlich schärfer.

Bis 19. November 2026 gilt § 7 VKrG. Die Bank hat die Kreditwürdigkeit „anhand ausreichender Informationen zu prüfen” und „erforderlichenfalls” Auskünfte aus einer Datenbank einzuholen. Fällt die Prüfung negativ aus, muss sie den Verbraucher auf ihre Bedenken hinweisen - vergeben darf sie den Kredit trotzdem.

Ab 20. November 2026 gilt § 17 VKrG 2026, und daraus wird ein Verbot. Der entscheidende Satz lautet: „Der Kreditgeber darf den Kredit nur dann bereitstellen, wenn aus der Prüfung der Kreditwürdigkeit hervorgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass der Verbraucher die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllen wird.”

Drei weitere Neuerungen betreffen Sie unmittelbar:

Soziale Netzwerke sind ausgeschlossen. § 17 Abs 2 VKrG 2026 stellt klar: „soziale Netzwerke gelten nicht als solche externen Quellen.” Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO dürfen ebenfalls nicht herangezogen werden.

Sie können einen Menschen verlangen. Läuft die Bonitätsprüfung automatisiert, gibt Ihnen § 17 Abs 5 VKrG 2026 das Recht, „das Eingreifen einer Person aufseiten des Kreditgebers” zu verlangen.

Sie erfahren, woran es lag. § 19 Abs 2 VKrG 2026 verpflichtet den Kreditgeber, Sie bei einer Ablehnung aufgrund einer Datenbankabfrage „unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis dieser Abfrage und über die Einzelheiten der konsultierten Datenbank sowie über die berücksichtigten Datenkategorien zu informieren”.

Erstmals gibt es dafür auch eine Sanktion: § 44 VKrG 2026 stellt Verstöße als Verwaltungsübertretung unter Geldstrafe bis 10.000 Euro. Das alte VKrG kannte überhaupt keine Strafbestimmung.

Wer aus diesen Regeln liest, es gebe irgendwo doch einen Kredit ohne Prüfung, irrt. Warum solche Angebote nicht seriös sein können, steht bei Sofortkredit ohne Bonitätsprüfung.

Wenn Sie aus Deutschland zugezogen sind

Die SCHUFA Holding AG ist ein deutsches Unternehmen, ihre österreichischen Gegenstücke sind die drei oben genannten. Was darüber hinaus behauptet wird, ist meist nicht belegt.

Was sich belegen lässt: Die SCHUFA nennt in ihrer Datenschutzinformation nach Artikel 14 DSGVO als Datenlieferanten Institute, Finanzunternehmen, Zahlungsdienstleister, Handel und Versicherungen „im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern”. Diese Angabe beschreibt den Kreis der Vertragspartner, nicht den Wohnsitz der erfassten Personen. Ob und wie lange die SCHUFA Daten über eine Person führt, die nach Österreich gezogen ist, geht daraus nicht hervor.

Ebenso wenig belegbar ist die verbreitete Behauptung, ein SCHUFA-Score „wandere mit” oder werde beim Umzug übertragen. Weder die SCHUFA noch der KSV1870 dokumentieren einen solchen Mechanismus.

Praktisch heißt das: Verlassen Sie sich auf keine der beiden Erzählungen, sondern holen Sie zwei Auskünfte ein - eine in Deutschland, eine in Österreich. Beide sind kostenlos. Und rechnen Sie damit, dass Ihre österreichische Bonitätsakte am Anfang dünn ist. Das ist kein negativer Eintrag, aber es fehlt die Zahlungshistorie, an der sich eine Bank orientieren würde.

Was die SCHUFA für ihre Scores ausdrücklich nicht verwendet, ist übrigens erhellend für beide Länder: keine Informationen über Vermögen, Einkommen, Beruf, Familienstand oder Nationalität.

Wenn ein Eintrag falsch ist

Der Weg führt in zwei Stufen.

Erste Stufe: die Auskunftei selbst. Artikel 16 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Artikel 17 das Recht auf Löschung, wenn die Speicherung nicht mehr zulässig ist. Legen Sie dar, was falsch ist, und fügen Sie Belege bei - eine Zahlungsbestätigung, einen Kontoauszug, einen Vergleich.

Zweite Stufe: die Behörde. Führt das nicht weiter, ist die Österreichische Datenschutzbehörde zuständig, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at. Das Verfahren ist unentgeltlich, es fallen weder Gebühren noch Kostenersatzpflichten an. Die Beschwerde muss das verletzte Recht bezeichnen, den Rechtsträger benennen und den Sachverhalt schildern.

Achten Sie auf die Frist: ein Jahr ab Kenntnis des beschwerenden Ereignisses, längstens drei Jahre nach dem Vorfall.

Ein Eintrag, der zu Recht besteht, lässt sich dagegen nicht wegverhandeln. Was hilft, ist Zeit und Zahlung. Wer eine offene Forderung begleicht, setzt damit oft eine deutlich kürzere Frist in Gang als die, die ohne Zahlung laufen würde.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es die SCHUFA in Österreich?

Nein, die SCHUFA Holding AG ist ein deutsches Unternehmen. Die österreichischen Gegenstücke sind der KSV1870, die CRIF GmbH und die Crefo Technology GmbH. Ob die SCHUFA Daten über in Österreich lebende Personen führt, geht aus ihrer eigenen Datenschutzinformation nicht hervor - die dortige Angabe zum geografischen Raum betrifft die Vertragspartner, nicht die betroffenen Personen.

Was kostet eine KSV-Auskunft über mich selbst?

Nichts. Die Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ist kostenlos und kommt laut KSV1870 in höchstens einem Monat per E-Mail. Davon zu unterscheiden ist der kostenpflichtige InfoPass um 48 Euro inklusive Umsatzsteuer, den Sie bei Dritten vorlegen können, etwa bei einem Vermieter.

Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?

Das hängt vom Eintrag ab. Ein bezahlter Inkassofall verschwindet nach drei Jahren, ein vollständig zurückgezahlter Kredit ohne Rückstand schon nach 90 Tagen. Wurde nie etwas zurückgezahlt, bleibt der Eintrag in der Warnliste der österreichischen Banken 30 Jahre stehen.

Wie komme ich zu meiner Selbstauskunft?

Beim KSV1870 über den digitalen Antrag, per E-Mail an ksv.auszug@ksv.at oder per Post. Bei CRIF über das Portal mycrifdata.at, per E-Mail an auskunft@crif.com mit Ausweiskopie oder persönlich. Beide Auskünfte sind kostenlos. Für ein vollständiges Bild brauchen Sie beide.

Muss die Bank meine Bonität prüfen?

Ja, das ist zwingend. Bis 19. November 2026 gilt § 7 VKrG, ab 20. November 2026 § 17 VKrG 2026. Neu ist dabei, dass die Bank den Kredit bei negativem Prüfergebnis nicht mehr nur bedenklich finden, sondern gar nicht vergeben darf. Soziale Netzwerke sind ausdrücklich keine zulässige Datenquelle.

Was kann ich gegen einen falschen Eintrag tun?

Zuerst Berichtigung oder Löschung bei der Auskunftei verlangen, gestützt auf Artikel 16 und 17 DSGVO. Hilft das nicht, können Sie sich kostenlos bei der Österreichischen Datenschutzbehörde beschweren, Barichgasse 40-42, 1030 Wien. Die Frist beträgt ein Jahr ab Kenntnis, längstens drei Jahre nach dem Vorfall.

Sehe ich, warum mein Kreditantrag abgelehnt wurde?

Ab 20. November 2026 ja. § 19 Abs 2 VKrG 2026 verpflichtet den Kreditgeber, Sie bei einer Ablehnung aufgrund einer Datenbankabfrage unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis, die konsultierte Datenbank und die berücksichtigten Datenkategorien zu informieren.