Kredit ohne Bonitätsprüfung: warum es ihn in Österreich nicht gibt

Die Prüfung ist Pflicht, und ab 20. November 2026 darf ohne positives Ergebnis gar nicht mehr ausgezahlt werden. Was hinter den Angeboten steckt.

Stand: 03. September 2026 10 Min. Lesezeit

Das Angebot, das in Suchergebnissen steht, gibt es nach österreichischem Recht nicht. Ein gewerblicher Kreditgeber muss die Kreditwürdigkeit prüfen, bevor er einen Vertrag schließt. Ab dem 20. November 2026 darf er den Kredit außerdem nur noch dann bereitstellen, wenn die Prüfung positiv ausgeht.

Wer trotzdem inseriert, verkauft entweder etwas anderes als einen Kredit, sitzt außerhalb der österreichischen Aufsicht - oder will Geld sehen, bevor überhaupt etwas ausgezahlt wird.

Was das Gesetz verlangt

Die geltende Fassung steht in § 7 VKrG. Vor Abschluss des Kreditvertrags hat der Kreditgeber „die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers anhand ausreichender Informationen zu prüfen”, die er beim Verbraucher einholt; erforderlichenfalls muss er auch Auskünfte aus einer Datenbank einholen.

Ergibt die Prüfung „erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Verbrauchers, seine Pflichten aus dem Kreditvertrag vollständig zu erfüllen”, muss er den Verbraucher auf diese Bedenken hinweisen.

Das ist eine Warnpflicht. Auszahlen darf die Bank nach geltendem Recht auch dann, wenn sie gewarnt hat.

Ab 20. November 2026 wird daraus ein Verbot

Mit dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 tritt das VKrG mit Ablauf des 19. November 2026 außer Kraft; für Verträge davor gilt es weiter. Für neue Verträge greift ab 20. November das VKrG 2026, und dessen § 17 Absatz 6 ist unmissverständlich:

Der Kreditgeber darf den Kredit nur dann bereitstellen, wenn aus der Prüfung der Kreditwürdigkeit hervorgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass der Verbraucher die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag in der vereinbarten Weise erfüllen wird.

Aus „warnen und trotzdem dürfen” wird damit „nicht dürfen”. Das ist die substanziellste Änderung des neuen Rechts für Kreditnehmer mit schwacher Bonität - und sie wirkt in beide Richtungen: Sie schützt vor Überschuldung und verschließt zugleich einen Weg, der bisher offenstand.

Drei weitere Neuerungen gehören dazu:

  • § 17 Absatz 5 gibt bei automatisierter Prüfung das Recht, das Eingreifen einer Person zu verlangen, eine Erläuterung der Logik und der Risiken zu erhalten, den eigenen Standpunkt darzulegen und eine Überprüfung der Entscheidung zu erwirken.
  • § 17 Absatz 8 verpflichtet den Kreditgeber, über eine Ablehnung unverzüglich zu informieren und den Verbraucher „gegebenenfalls an leicht zugängliche Schuldnerberatungsdienste zu verweisen”.
  • § 7 VKrG 2026 verbietet die Gewährung nicht angeforderter Kredite, § 5 enthält ein Diskriminierungsverbot bei den Bedingungen der Kreditgewährung.

Durchgesetzt wird das nicht mehr nur zivilrechtlich. § 43 benennt die Finanzmarktaufsicht und die Gewerbebehörden als zuständige Behörden, § 44 stellt Verstöße als Verwaltungsübertretung unter eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.

Der Hinweis auf die Schufa verrät die Herkunft

Ein Detail entlarvt einen großen Teil der Angebote. Die Schufa gibt es in Österreich nicht. Sie ist die deutsche Auskunftei. Hierzulande führen der KSV1870 und die CRIF die einschlägigen Datenbanken.

Wer in einer auf Österreich gerichteten Anzeige mit „ohne Schufa” wirbt, hat eine deutsche Anzeige übersetzt, ohne den Markt zu kennen - oder wendet sich bewusst an Menschen, die den Unterschied nicht kennen. Beides ist ein Grund, weiterzublättern.

Die eigenen Daten lassen sich kostenlos einsehen. Der KSV1870 bietet die Selbstauskunft an, die CRIF eine Selbst-Auskunft. Beide beruhen auf dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Falsche oder veraltete Einträge lassen sich berichtigen lassen; bei Streit ist die Datenschutzbehörde zuständig.

Ein überraschend häufiger Fall: Der Eintrag stimmt gar nicht mehr. Eine längst bezahlte Forderung, eine Verwechslung bei ähnlichem Namen, eine nicht gelöschte Altmeldung. Wer eine Ablehnung bekommt, sollte zuerst dort nachsehen, bevor er sich auf die Suche nach Umwegen macht.

Was tatsächlich hinter den Angeboten steckt

Drei Konstruktionen sind zu unterscheiden.

Der Pfandkredit ist echt, aber etwas anderes. Ein Pfandleihhaus gibt Geld gegen ein hinterlegtes Wertstück. Weil die Sache haftet und nicht die Person, ist keine Bonitätsprüfung nötig - es ist kein Verbraucherkredit im Sinn des VKrG. Wird nicht ausgelöst, ist das Pfand weg. Das ist legal, transparent und teuer.

Der Anbieter sitzt im Ausland. Ein Kreditgeber ohne österreichische Konzession unterliegt hier keiner Aufsicht. Ob das anwendbare Recht, der Gerichtsstand und die Durchsetzbarkeit im Streitfall tragen, ist eine Frage, die man nicht nach der Auszahlung klären möchte.

Es geht gar nicht um einen Kredit. Das häufigste Muster verlangt eine Zahlung, bevor Geld fließt: Bearbeitungsgebühr, Versicherungsprämie, Notarkosten, Vorabzinsen. Danach folgt eine weitere Forderung, und der Kredit kommt nie. Die Regel ist einfach und kennt keine Ausnahme: Vor der Auszahlung fließt kein Geld vom Kreditnehmer zum Kreditgeber.

Weitere Warnzeichen, die in Kombination auftreten: Zusage ohne jede Unterlage, Druck zur sofortigen Entscheidung, Kontakt ausschließlich über Messenger, keine ladungsfähige Anschrift, kein Impressum mit Firmenbuchnummer.

Was bei schwacher Bonität wirklich hilft

Vier Wege sind belastbar, und keiner davon umgeht die Prüfung - sie verbessern ihr Ergebnis.

Die Datenlage korrigieren. Selbstauskunft einholen, Fehler bereinigen lassen. Das kostet nichts und ändert die Grundlage der Entscheidung.

Die Bemessungsgrundlage verbessern. Ein zweiter Kreditnehmer mit eigenem Einkommen, eine Bürgschaft oder eine Sachsicherheit verschieben die Rechnung. Was eine Bürgschaft rechtlich bedeutet - und wie weit § 25c und § 25d KSchG den Bürgen schützen -, steht bei der Bürgschaft.

Den Betrag senken. Häufig scheitert nicht der Kredit, sondern seine Höhe. Die Schuldendienstquote ist eine Verhältniszahl; ein kleinerer Kredit über eine längere Laufzeit kann darunterfallen. Wie sich das rechnet, steht bei der Leistbarkeit.

Die Schuldnerberatung. Sie ist kostenlos, staatlich anerkannt und in jedem Bundesland vertreten. Ab 20. November 2026 muss der Kreditgeber bei einer Ablehnung von sich aus dorthin verweisen. Wer bereits mehrere Kredite bedient und einen weiteren sucht, um den nächsten zu bedienen, sollte diesen Weg nicht als letzten, sondern als ersten gehen.

Für die regulären Konditionen und Rechte bei einem Konsumkredit siehe Privatkredit; wie eine Bonitätsauskunft zustande kommt und was darin steht, erklärt die Seite zur Bonität.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Kredit ohne Bonitätsprüfung in Österreich erlaubt?

Nein. Paragraf 7 VKrG verpflichtet jeden gewerblichen Kreditgeber, vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Ab 20. November 2026 geht Paragraf 17 Absatz 6 VKrG 2026 weiter: Der Kredit darf dann nur noch bereitgestellt werden, wenn die Prüfung positiv ausfällt.

Was ändert sich am 20. November 2026?

Aus einer Warnpflicht wird ein Vergabeverbot. Bisher musste die Bank bei erheblichen Zweifeln nur warnen und durfte trotzdem auszahlen. Künftig darf sie nur auszahlen, wenn die Erfüllung wahrscheinlich ist.

Warum werben Anbieter mit Krediten ohne Schufa?

Weil die Formulierung aus Deutschland stammt. In Österreich gibt es keine Schufa; hier führen der KSV1870 und die CRIF die Datenbanken. Wer in Österreich mit Schufa-Freiheit wirbt, verwendet eine übersetzte deutsche Anzeige.

Welche Strafen drohen Anbietern?

Nach Paragraf 44 VKrG 2026 handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro, sofern nicht eine strengere Strafbestimmung greift. Zuständig sind die Finanzmarktaufsicht und die Gewerbebehörden.

Muss ich Kosten vorab zahlen?

Nein, und eine solche Forderung ist das deutlichste Warnzeichen. Seriöse Kreditgeber verrechnen ihre Kosten über den Kredit, nicht vorab. Vorauszahlungen für Bearbeitung, Versicherung oder Notar vor jeder Auszahlung sind ein bekanntes Betrugsmuster.

Was hilft bei tatsächlich schlechter Bonität?

Die Selbstauskunft prüfen und Fehler korrigieren lassen, eine zweite Person als Mitkreditnehmer, eine Sicherheit, oder die Schuldnerberatung. Ab 20. November 2026 muss der Kreditgeber bei einer Ablehnung sogar auf Schuldnerberatungsdienste hinweisen.