Auszahlungstermine Studienbeihilfe | Österreich 2026
Auszahlungstermine der Studienbeihilfe 2026 in Österreich im Überblick. Wann kommt das Geld? Alle Details und Fristen. Jetzt informieren.
Auszahlungstermine der Studienbeihilfe 2026
Die Studienbeihilfe ist für viele Studierende in Österreich eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung. Umso wichtiger ist es, die Auszahlungstermine zu kennen, um die eigenen Finanzen planen zu können. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick über die Auszahlungstermine der Studienbeihilfe 2026, den Antragsprozess, die Höhe der Beihilfe und alle wichtigen Details rund um die Studienförderung in Österreich.
Auszahlungsrhythmus der Studienbeihilfe
Monatliche Auszahlung
Die Studienbeihilfe wird in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt. Anders als viele vermuten, wird die Beihilfe nicht nur während des Semesters, sondern auch in den Ferien (Juli bis September) überwiesen — vorausgesetzt, der Bewilligungszeitraum umfasst 12 Monate.
Auszahlungstermin
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zwischen dem 10. und 15. des Monats. Der genaue Tag kann variieren, da er von der Bearbeitungszeit der Stipendienstelle und den Banklaufzeiten abhängt. Bei den meisten Banken ist das Geld spätestens am 15. des Monats auf dem Konto.
Voraussichtliche Auszahlungstermine 2026
Die folgenden Termine sind Richtwerte — die tatsächliche Gutschrift auf Ihrem Konto kann um ein bis zwei Werktage variieren:
- Jänner 2026: ca. 12. bis 15. Jänner
- Februar 2026: ca. 12. bis 15. Februar
- März 2026: ca. 12. bis 15. März
- April 2026: ca. 10. bis 15. April
- Mai 2026: ca. 12. bis 15. Mai
- Juni 2026: ca. 12. bis 15. Juni
- Juli 2026: ca. 13. bis 15. Juli
- August 2026: ca. 12. bis 15. August
- September 2026: ca. 11. bis 15. September
- Oktober 2026: ca. 13. bis 15. Oktober
- November 2026: ca. 12. bis 15. November
- Dezember 2026: ca. 11. bis 15. Dezember
Erste Auszahlung nach Bewilligung
Nach der erstmaligen Bewilligung der Studienbeihilfe erfolgt die erste Auszahlung rückwirkend ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums. Das bedeutet: Wenn Sie den Antrag im Oktober stellen und die Bewilligung im Dezember erhalten, wird die erste Auszahlung die Beihilfe für Oktober, November und Dezember umfassen. Danach folgen reguläre monatliche Zahlungen.
Studienbeihilfe — Grundlagen
Was ist die Studienbeihilfe?
Die Studienbeihilfe ist eine staatliche Förderung für Studierende in Österreich, die aus finanziellen Gründen Unterstützung benötigen. Sie wird von der Studienbeihilfenbehörde verwaltet und über die Stipendienstellen an den Hochschulstandorten abgewickelt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Studienbeihilfe haben:
- Österreichische Staatsbürger/innen
- EU-/EWR-Bürger/innen und Schweizer Staatsbürger/innen (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Drittstaatsangehörige mit bestimmtem Aufenthaltsstatus
- Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und bestimmten anderen Bildungseinrichtungen
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Soziale Bedürftigkeit: Das Einkommen der Eltern (und das eigene Einkommen) muss unter einer bestimmten Grenze liegen.
- Günstiger Studienerfolg: Sie müssen einen angemessenen Studienfortschritt nachweisen (ECTS-Punkte pro Studienjahr).
- Einhaltung der Studienzeit: Die Studienbeihilfe wird nur innerhalb der Mindeststudienzeit plus einem Toleranzsemester pro Abschnitt gewährt.
- Altersgrenze: Der Studienbeginn muss in der Regel vor dem 30. Lebensjahr liegen (Ausnahmen für Selbsterhalter).
Höhe der Studienbeihilfe 2026
Höchststudienbeihilfe
Die Höchststudienbeihilfe beträgt 2026 je nach Situation:
- Studierende, die am Wohnort der Eltern wohnen: ca. 580 Euro/Monat
- Studierende mit eigenem Haushalt (auswärts): ca. 801 Euro/Monat
- Studierende mit Kind: ca. 923 Euro/Monat
- Selbsterhalter/innen: ca. 923 Euro/Monat
- Studierende mit Behinderung: erhöhte Beträge möglich
Berechnung der individuellen Beihilfe
Die tatsächliche Höhe der Studienbeihilfe wird individuell berechnet. Von der Höchststudienbeihilfe werden abgezogen:
- Zumutbare Eigenleistung der Eltern: Berechnet anhand des Einkommens der Eltern
- Eigenes Einkommen: Einkünfte des/der Studierenden über dem Freibetrag
- Einkommen des/der Ehepartner/in: Falls vorhanden
Das Ergebnis ist die individuelle monatliche Studienbeihilfe. Der Mindestbetrag liegt bei rund 5 Euro/Monat — fällt die Berechnung darunter, gibt es keine Beihilfe.
Zuverdienstgrenze
Studierende mit Studienbeihilfe dürfen 2026 bis zu rund 15.000 Euro jährlich dazuverdienen, ohne dass die Beihilfe gekürzt wird. Einkommen über diesem Freibetrag wird auf die Beihilfe angerechnet.
Antragstellung
Wann beantragen?
Die Studienbeihilfe muss für jedes Studienjahr neu beantragt werden. Die Antragsfristen:
- Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
- Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai
Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.
Wo beantragen?
Der Antrag wird bei der zuständigen Stipendienstelle gestellt. Es gibt Stipendienstellen an allen grösseren Hochschulstandorten:
- Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt, Leoben
Online-Antrag
Seit einigen Jahren kann der Antrag auf Studienbeihilfe online über das Portal der Studienbeihilfenbehörde gestellt werden. Dafür benötigen Sie:
- Handy-Signatur oder ID Austria
- Studienbestätigung (Inskriptionsbestätigung)
- Einkommensnachweise der Eltern (Steuerbescheide)
- Eigene Einkommensnachweise (falls vorhanden)
- Meldenachweis
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen ab Eingang aller Unterlagen. In Stosszeiten (Semesterbeginn) kann es auch länger dauern. Nach Bewilligung erfolgt die erste Auszahlung rückwirkend.
Selbsterhalterstipendium
Was ist das Selbsterhalterstipendium?
Das Selbsterhalterstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Personen, die sich vor Studienbeginn mindestens 4 Jahre selbst erhalten haben (Jahreseinkommen von mindestens ca. 10.000 Euro). Die erhöhte Altersgrenze (35 Jahre bei Studienbeginn) und die Unabhängigkeit vom Elterneinkommen machen das Selbsterhalterstipendium für Berufstätige, die ein Studium aufnehmen, besonders attraktiv.
Höhe
Die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter beträgt 2026 ca. 923 Euro monatlich. Das eigene Einkommen wird angerechnet, das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.
Studienzuschuss
Was ist der Studienzuschuss?
Der Studienzuschuss ersetzt den Studienbeitrag (Studiengebühren) für Studierende, die Studienbeihilfe beziehen. Er wird zusätzlich zur Studienbeihilfe gewährt und beträgt in der Regel die Höhe des Studienbeitrags (ca. 363,36 Euro pro Semester für Drittstaatsangehörige oder Studierende, die den Beitrag zahlen müssen).
Für die meisten österreichischen Studierenden an öffentlichen Universitäten entfällt der Studienbeitrag ohnehin innerhalb der Regelstudienzeit. Der Studienzuschuss ist daher vor allem für jene relevant, die Studiengebühren zahlen müssen.
Probleme und Lösungen
Studienbeihilfe kommt nicht
Wenn die Studienbeihilfe nicht zum erwarteten Termin eintrifft:
- Kontodaten prüfen: Ist die IBAN korrekt bei der Stipendienstelle hinterlegt?
- Bankverarbeitungszeit: Manchmal dauert die Banküberweisung ein bis zwei Werktage.
- Stipendienstelle kontaktieren: Rufen Sie bei der zuständigen Stelle an oder schreiben Sie eine E-Mail.
- Offene Nachreichungen: Möglicherweise fehlen noch Unterlagen, die die Auszahlung blockieren.
Studienbeihilfe wird eingestellt
Häufige Gründe für eine Einstellung der Studienbeihilfe:
- Nicht ausreichender Studienerfolg (zu wenige ECTS)
- Überschreitung der Studienzeit
- Überschreitung der Zuverdienstgrenze
- Studienrichtungswechsel (unter bestimmten Bedingungen zulässig)
Einspruch einlegen
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Arbeiterkammer und die ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) bieten kostenlose Beratung.
Weitere Förderungen für Studierende
Neben der Studienbeihilfe gibt es weitere finanzielle Unterstützungen:
- Mobilitätsstipendium: Für Auslandssemester und -praktika
- Studienunterstützung: Einmalige Zuschüsse für besondere Ausgaben
- Leistungsstipendium: Bis 1.500 Euro/Semester für herausragende Studienleistungen
- Förderungsstipendium: Zuschüsse für wissenschaftliche Arbeiten
- Wohnbeihilfe des Bundeslandes: Zuschuss zu den Wohnkosten
- Familienbeihilfe: Bis zum 24. Lebensjahr (unter bestimmten Bedingungen bis 25)
Steuerliche Aspekte der Studienbeihilfe
Ist die Studienbeihilfe steuerpflichtig?
Die Studienbeihilfe ist gemäss Studienförderungsgesetz steuerfrei. Sie muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wird nicht auf andere Einkünfte angerechnet.
Zuverdienstgrenze und Steuern
Wenn Sie neben dem Studium arbeiten, müssen Sie die Zuverdienstgrenze beachten. 2026 liegt diese bei rund 15.000 Euro Jahreseinkommen. Einkommen über dieser Grenze wird auf die Studienbeihilfe angerechnet. Die Einkommensteuerstufen 2026:
- Bis 13.539 Euro: 0 %
- 13.539 bis 21.992 Euro: 20 %
- 21.992 bis 36.458 Euro: 30 %
- Weitere Stufen: 40 %, 48 %, 50 %
Bei geringfügiger Beschäftigung (unter ca. 539 Euro monatlich) fallen in der Regel keine Steuern und keine regulären Sozialversicherungsbeiträge an.
Arbeitnehmerveranlagung
Studierende, die neben dem Studium arbeiten, sollten eine Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) durchführen. Häufig wurde zu viel Lohnsteuer abgeführt (z. B. bei einem Ferienjob mit hohem Monatslohn, aber geringem Jahreseinkommen), und es gibt eine Gutschrift.
Studienbeihilfe und Sozialversicherung
Krankenversicherung
Studierende bis 27 Jahre können in der Regel bei den Eltern mitversichert bleiben. Alternativ gibt es die studentische Selbstversicherung bei der ÖGK für rund 70 Euro monatlich. Bezieher einer Studienbeihilfe erhalten die Selbstversicherung zu vergünstigten Konditionen.
Unfallversicherung
Studierende sind während des Studiums über die studentische Unfallversicherung der AUVA versichert. Diese gilt für Unfälle an der Hochschule und auf dem Weg dorthin.
Studienbeihilfe bei besonderen Situationen
Studienwechsel
Bei einem Studienwechsel kann die Studienbeihilfe weiter bezogen werden, wenn der Wechsel spätestens nach dem zweiten Semester erfolgt und ein günstiger Studienfortschritt nachgewiesen wird. Ab dem dritten Semester kann ein Studienwechsel zum Verlust der Studienbeihilfe führen.
Studium im Ausland (Erasmus+)
Während eines Auslandssemesters (z. B. Erasmus+) wird die Studienbeihilfe grundsätzlich weitergezahlt. Zusätzlich können Sie ein Mobilitätsstipendium beantragen, das die Mehrkosten des Auslandsaufenthalts abdeckt.
Schwangerschaft und Kinderbetreuung
Studierende mit Kindern erhalten eine höhere Studienbeihilfe (Höchststudienbeihilfe bis ca. 923 Euro/Monat). Zusätzlich gibt es eine Verlängerung der förderbaren Studienzeit bei Kinderbetreuung.
Krankheit und Behinderung
Bei Krankheit oder Behinderung kann die fördbare Studienzeit verlängert werden. Studierende mit Behinderung haben Anspruch auf erhöhte Studienbeihilfe und einen Zuschuss zu behinderungsbedingten Kosten.
Rückzahlung und Rückforderung
Wann muss Studienbeihilfe zurückgezahlt werden?
Die Studienbeihilfe muss zurückgezahlt werden, wenn:
- Die Zuverdienstgrenze überschritten wird (Rückforderung des übersteigenden Betrags)
- Der Studienerfolg nicht nachgewiesen wird (Rückforderung der gesamten Beihilfe für den betreffenden Zeitraum)
- Falsche Angaben gemacht wurden
Rückzahlungsmodalitäten
Bei einer Rückforderung können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Studienbeihilfenbehörde ist in der Regel kulant, wenn Sie die Rückzahlung nicht auf einmal leisten können.
Tipps
- Frühzeitig beantragen: Stellen Sie den Antrag am ersten Tag der Antragsfrist, um die schnellstmögliche Bearbeitung zu sichern.
- Unterlagen vollständig einreichen: Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich.
- Zuverdienstgrenze beachten: Rechnen Sie Ihr Jahreseinkommen im Voraus aus, um eine Rückforderung zu vermeiden.
- Studienerfolg dokumentieren: Achten Sie auf ausreichend ECTS pro Studienjahr.
- ÖH-Beratung nutzen: Die ÖH bietet kostenlose Beratung zur Studienbeihilfe.
Die Studienbeihilfe wird in Österreich 2026 monatlich zwischen dem 10. und 15. des Monats ausbezahlt, und zwar 12 Mal im Jahr. Nach der erstmaligen Bewilligung erfolgt eine rückwirkende Auszahlung. Die Höhe beträgt je nach Situation zwischen rund 580 und 923 Euro monatlich. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Auszahlung. Nutzen Sie die verfügbaren Beratungsangebote und planen Sie Ihre Finanzen sorgfältig, um Ihr Studium optimal zu finanzieren.
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Häufig gestellte Fragen
Wann wird die Studienbeihilfe ausgezahlt?
Die Studienbeihilfe wird in zwölf monatlichen Raten jeweils Mitte des Monats auf das Konto des Studierenden überwiesen. Die erste Auszahlung nach Bewilligung erfolgt rückwirkend.
Was tun, wenn die Studienbeihilfe nicht kommt?
Prüfen Sie zunächst Ihre Kontodaten bei der Stipendienstelle. Wenn die Auszahlung sich verzögert, kontaktieren Sie die zuständige Stipendienstelle telefonisch oder per E-Mail.
Wie hoch ist die Studienbeihilfe 2026?
Die Höchststudienbeihilfe beträgt 2026 je nach Situation zwischen rund 580 und 923 Euro monatlich. Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Familiensituation und Wohnsituation ab.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.