Leistungsstipendium Österreich | Österreich 2026
Leistungsstipendium 2026: 750 bis 1.500 Euro für herausragende Studienleistungen. Voraussetzungen und Antrag. Jetzt informieren.
Leistungsstipendium Österreich 2026
Das Leistungsstipendium ist eine der attraktivsten Fördermöglichkeiten für Studierende in Österreich, die durch herausragende Studienleistungen auffallen. Anders als die Studienbeihilfe, die an die soziale Bedürftigkeit geknüpft ist, belohnt das Leistungsstipendium ausschliesslich akademische Exzellenz — unabhängig von der finanziellen Situation der Studierenden.
Was ist das Leistungsstipendium?
Definition
Das Leistungsstipendium ist eine einmalige finanzielle Anerkennung für besonders gute Studienleistungen im vorangegangenen Studienjahr. Es ist im Studienförderungsgesetz (StudFG) geregelt und wird von den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen vergeben.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bilden die Paragraphen 57 bis 61 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG). Die konkrete Ausgestaltung — insbesondere die Vergabekriterien und die Höhe — wird in der Satzung der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Unterschied zu anderen Stipendien
- Studienbeihilfe: Soziale Bedürftigkeit erforderlich, monatliche Auszahlung, einkommensabhängig
- Leistungsstipendium: Keine Bedürftigkeit erforderlich, einmalige Auszahlung, leistungsabhängig
- Förderungsstipendium: Zuschuss für wissenschaftliche Arbeiten (Diplom-/Masterarbeit, Dissertation), projektbezogen
- Selbsterhalterstipendium: Sonderform der Studienbeihilfe für vormals Erwerbstätige
Das Leistungsstipendium kann zusätzlich zur Studienbeihilfe bezogen werden und wird nicht auf diese angerechnet.
Voraussetzungen für das Leistungsstipendium
Allgemeine Voraussetzungen
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Inskription: Sie müssen ordentlich an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule inskribiert sein.
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Herausragende Studienleistungen: Die Studienleistungen im vorangegangenen Studienjahr müssen überdurchschnittlich sein. Die genauen Anforderungen werden von jeder Hochschule selbst festgelegt.
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Mindeststudiendauer: In der Regel muss mindestens ein Studienjahr (zwei Semester) absolviert sein.
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ECTS-Mindestanforderung: Sie müssen eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten im Bewerbungszeitraum erworben haben. Typisch: 24 bis 30 ECTS pro Semester bzw. 48 bis 60 ECTS pro Studienjahr.
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Kein Überschreiten der Studiendauer: Die Studienzeit darf die Mindeststudienzeit plus ein bis zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben.
Notendurchschnitt
Der geforderte Notendurchschnitt ist das zentrale Kriterium. Er variiert je nach Hochschule und Studienrichtung:
- Sehr gut (1,0 bis 1,5): Sehr gute Chancen an den meisten Hochschulen
- Gut (1,5 bis 2,0): Gute Chancen, abhängig von der Konkurrenz
- Über 2,0: Chancen nur bei wenig Konkurrenz oder groszügig ausgestatteten Stipendientöpfen
Der Notendurchschnitt wird in der Regel als gewichteter Durchschnitt berechnet, d. h. ECTS-lastigere Lehrveranstaltungen haben mehr Gewicht.
Berechnung des Notendurchschnitts
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Notendurchschnitt = Summe (Note x ECTS-Punkte der jeweiligen Lehrveranstaltung) / Gesamtzahl der ECTS-Punkte
Beispiel: Drei Lehrveranstaltungen:
- Statistik (6 ECTS, Note 1): 6 x 1 = 6
- Mikroökonomie (4 ECTS, Note 2): 4 x 2 = 8
- Makroökonomie (5 ECTS, Note 1): 5 x 1 = 5
- Summe: 6 + 8 + 5 = 19
- ECTS gesamt: 6 + 4 + 5 = 15
- Notendurchschnitt: 19 / 15 = 1,27
Höhe des Leistungsstipendiums
Betragsrahmen
Die Höhe des Leistungsstipendiums ist gesetzlich wie folgt geregelt:
- Mindestbetrag: 750 Euro pro Studienjahr
- Höchstbetrag: 1.500 Euro pro Studienjahr
Der genaue Betrag wird von der jeweiligen Hochschule innerhalb dieses Rahmens festgelegt und hängt vom verfügbaren Budget und der Anzahl der Bewerber ab.
Vergabepraxis
In der Praxis vergeben die meisten Universitäten und Fachhochschulen Leistungsstipendien in unterschiedlicher Höhe, abhängig von:
- Dem gesamten Stipendienbudget der Hochschule
- Der Anzahl der qualifizierten Bewerber
- Dem Notendurchschnitt der einzelnen Bewerber
- Der Studienrichtung (manche Fakultäten haben eigene Budgets)
Typische Beträge an grossen Universitäten:
- Universität Wien: 750 bis 1.500 Euro
- TU Wien: 750 bis 1.500 Euro
- Universität Graz: 750 bis 1.500 Euro
- WU Wien: 750 bis 1.500 Euro
Auszahlung
Das Leistungsstipendium wird als Einmalbetrag auf das Konto des/der Studierenden überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel einige Wochen nach dem Vergabebeschluss, typischerweise im Frühjahr des Folgejahres (für Leistungen im vorangegangenen Studienjahr).
Antragstellung
Wann beantragen?
Die Antragsfristen werden von jeder Hochschule individuell festgelegt. Typischerweise liegt die Frist im Wintersemester (Oktober bis Dezember) für Leistungen im vorangegangenen Studienjahr.
Wichtig: Die Fristen sind strikt. Verspätete Anträge werden in der Regel nicht berücksichtigt. Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Website Ihrer Hochschule.
Wo beantragen?
Der Antrag wird direkt bei der Studien- und Prüfungsabteilung (oder einer vergleichbaren Stelle) Ihrer Hochschule gestellt. Viele Hochschulen bieten eine Online-Antragstellung an.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (online oder in Papierform)
- Studienblatt / Studienerfolgsnachweis mit Noten und ECTS
- Lebenslauf (manche Hochschulen)
- Gegebenenfalls: Bestätigung über den Studienfortschritt
Entscheidungsprozess
Die Vergabe erfolgt durch eine Stipendienkommission der jeweiligen Hochschule. Die Kommission bewertet die Anträge anhand der Studienleistungen und vergibt die Stipendien in der Reihenfolge der Notendurchschnitte, bis das Budget erschöpft ist.
Leistungsstipendium und Steuern
Steuerfrei
Das Leistungsstipendium ist gemäss Studienförderungsgesetz steuerfrei. Es muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wird nicht auf andere Förderungen (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe) angerechnet.
Kein Einfluss auf Sozialversicherung
Das Leistungsstipendium hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherung. Es zählt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungsgesetze.
Tipps für den Erfolg
Strategien für einen guten Notendurchschnitt
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Lehrveranstaltungen bewusst wählen: Wählen Sie Lehrveranstaltungen, die Ihren Stärken entsprechen, insbesondere bei Wahlfächern.
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ECTS-gewichteten Durchschnitt beachten: Da der Notendurchschnitt ECTS-gewichtet ist, haben Lehrveranstaltungen mit mehr ECTS-Punkten einen grösseren Einfluss. Investieren Sie besonders viel Aufwand in diese Fächer.
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Prüfungsordnung kennen: Manche Hochschulen erlauben es, Prüfungen zu wiederholen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn eine Note Ihren Durchschnitt deutlich verschlechtert.
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Lerngruppen bilden: Der Austausch mit Kommilitonen kann die Prüfungsvorbereitung deutlich verbessern.
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Frühzeitig planen: Planen Sie Ihr Studienjahr so, dass Sie ausreichend ECTS erwerben und gleichzeitig gute Noten erzielen.
Bewerbungstipps
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Fristen einhalten: Die wichtigste Regel. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.
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Unterlagen vollständig einreichen: Fehlende Dokumente können zur Ablehnung führen.
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Studienerfolg dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass alle Noten im System eingetragen sind, bevor Sie den Antrag stellen.
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Jährlich bewerben: Das Leistungsstipendium kann jedes Studienjahr beantragt werden. Bewerben Sie sich jedes Jahr erneut.
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Fachbereich berücksichtigen: In manchen Fachbereichen ist die Konkurrenz geringer, was Ihre Chancen erhöht.
Weitere Leistungsstipendien und Alternativen
Förderungsstipendium
Das Förderungsstipendium ist ein Zuschuss für wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten (Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation). Es beträgt bis zu ca. 5.000 Euro und wird für Sachkosten der Arbeit gewährt (z. B. Reisekosten, Materialkosten, Teilnahme an Konferenzen).
Stipendien der ÖH
Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) vergibt eigene Stipendien und Zuschüsse, z. B. den Sozialtopf für Studierende in finanzieller Notlage.
Private Stiftungsstipendien
Zahlreiche private Stiftungen in Österreich vergeben Leistungsstipendien, z. B.:
- Bank Austria Stipendium
- Robert-Musil-Stipendium
- Diverse Branchenstipendien (IT, Technik, Wirtschaft)
Internationale Stipendien
Für Auslandsaufenthalte stehen Programme wie Erasmus+ oder das Marshallplan-Stipendium zur Verfügung.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Steuerfrei
Das Leistungsstipendium ist gemäss Studienförderungsgesetz steuerfrei. Es muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das gilt unabhängig von der Höhe des Stipendiums und von sonstigen Einkünften.
Keine Anrechnung auf andere Leistungen
Das Leistungsstipendium wird nicht auf folgende Leistungen angerechnet:
- Studienbeihilfe
- Selbsterhalterstipendium
- Familienbeihilfe
- Arbeitslosengeld (falls zutreffend)
- Wohnbeihilfe
Sozialversicherung
Das Leistungsstipendium zählt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherung. Es hat keinen Einfluss auf die studentische Selbstversicherung, die geringfügige Beschäftigung oder die Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfe (ca. 15.000 Euro jährlich).
Leistungsstipendium an verschiedenen Hochschulen
Universität Wien
Die Universität Wien vergibt jährlich mehrere Hundert Leistungsstipendien. Die Bewerbung erfolgt online über das Studierenden-Portal. Die Frist liegt typischerweise im November. Die Vergabe erfolgt fakultätsweise, wobei jede Fakultät ein eigenes Budget hat.
Technische Universität Wien
An der TU Wien werden Leistungsstipendien besonders in den MINT-Fächern vergeben. Der Wettbewerb ist hoch, aber die Anzahl der verfügbaren Stipendien ist ebenfalls beachtlich.
Wirtschaftsuniversität Wien
Die WU Wien vergibt Leistungsstipendien basierend auf dem ECTS-gewichteten Notendurchschnitt. Zusätzlich gibt es an der WU zahlreiche Firmenstipendien, die leistungsbasiert vergeben werden.
Fachhochschulen
An Fachhochschulen ist die Konkurrenz um Leistungsstipendien oft geringer als an grossen Universitäten, da die Studierendenzahlen kleiner sind. Gleichzeitig sind die Budgets pro Studierenden oft vergleichbar, was die Chancen auf ein Stipendium erhöht.
Medizinische Universitäten
An den medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck) gelten aufgrund des besonderen Studienaufbaus (integriertes Curriculum) teilweise abweichende Bewertungskriterien.
Häufig gestellte Fragen
Kann man das Leistungsstipendium mehrmals erhalten?
Ja, das Leistungsstipendium kann jedes Studienjahr erneut beantragt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Vergaben während des Studiums.
Zählt das Leistungsstipendium im Lebenslauf?
Ja, ein Leistungsstipendium ist eine anerkannte Auszeichnung, die in Lebensläufen und Bewerbungen positiv auffällt. Es signalisiert herausragende akademische Leistungen und kann bei Bewerbungen für Jobs, Praktika oder weiterführende Studien von Vorteil sein.
Was passiert bei einem Studienwechsel?
Bei einem Studienwechsel können Sie das Leistungsstipendium für das neue Studium beantragen, sofern Sie im vorangegangenen Studienjahr im neuen Studium die erforderlichen Leistungen erbracht haben. Im Jahr des Wechsels selbst gibt es in der Regel keine Berechtigung.
Gibt es ein Leistungsstipendium für Doktoratsstudierende?
Ja, auch Doktoratsstudierende können ein Leistungsstipendium beantragen. Die Bewertungskriterien können sich von jenen für Bachelor- und Masterstudierende unterscheiden (z. B. Bewertung der Dissertationsfortschritte, Publikationen, Konferenzteilnahmen).
Muss man das Leistungsstipendium zurückzahlen?
Nein, das Leistungsstipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine einmalige Anerkennung, die keiner Rückzahlungspflicht unterliegt — auch nicht bei einem späteren Studienabbruch.
Weitere Tipps für herausragende Studienleistungen
Lernstrategien
- Aktives Lernen: Nicht nur passiv lesen, sondern aktiv zusammenfassen, erklären und anwenden.
- Verteiltes Lernen: Regelmässig in kleinen Einheiten lernen statt alles auf den letzten Drücker.
- Prüfungsvorbereitung: Altklausuren lösen, Lerngruppen bilden und den Stoff frühzeitig wiederholen.
Zeitmanagement
- Prioritäten setzen: Fokussieren Sie sich auf die ECTS-starken Lehrveranstaltungen, die den Notendurchschnitt am stärksten beeinflussen.
- Semester planen: Erstellen Sie zu Semesterbeginn einen realistischen Studienplan mit allen Deadlines.
- Puffer einplanen: Planen Sie Pufferzeiten für unvorhergesehene Hindernisse ein.
Beratungsangebote nutzen
- Studienberatung: Die meisten Hochschulen bieten kostenlose Studienberatung an.
- ÖH-Beratung: Die Hochschülerschaft informiert über Stipendien und Förderungsmöglichkeiten.
- Mentoring-Programme: Nutzen Sie Mentoring-Angebote, um von erfahrenen Studierenden oder Absolventen zu lernen.
Das Leistungsstipendium ist eine hervorragende Möglichkeit, herausragende Studienleistungen finanziell belohnen zu lassen. Mit Beträgen zwischen 750 und 1.500 Euro pro Studienjahr ist es eine willkommene Ergänzung zum Budget jedes Studierenden — steuerfrei und ohne Auswirkungen auf andere Förderungen.
Der Schlüssel zum Erfolg ist ein guter Notendurchschnitt (idealerweise unter 1,5), ausreichend ECTS-Punkte und die fristgerechte Antragstellung. Da das Leistungsstipendium von jeder Hochschule individuell vergeben wird, informieren Sie sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Fristen Ihrer Universität oder Fachhochschule. Nutzen Sie jede Chance — das Leistungsstipendium kann jedes Jahr erneut beantragt werden.
Weiterführende Artikel
- Studienbeihilfe Österreich
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Häufig gestellte Fragen
Wer erhält ein Leistungsstipendium?
Das Leistungsstipendium wird an Studierende mit besonders guten Studienleistungen vergeben. Voraussetzung ist in der Regel ein Notendurchschnitt von 1,0 bis 2,0 und eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten im vorangegangenen Studienjahr.
Wie hoch ist das Leistungsstipendium?
Die Höhe liegt zwischen 750 und 1.500 Euro pro Studienjahr, je nach Universität und verfügbarem Budget. Es handelt sich um eine einmalige Auszahlung, nicht um eine monatliche Förderung.
Kann man Leistungsstipendium und Studienbeihilfe gleichzeitig beziehen?
Ja, das Leistungsstipendium kann zusätzlich zur Studienbeihilfe bezogen werden. Es wird nicht auf die Studienbeihilfe angerechnet.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.