Leistungsstipendium und weitere Stipendien neben der Beihilfe
Leistungsstipendien vergeben die Hochschulen selbst, nach eigenen Kriterien. Welche Stipendien es daneben gibt und wo sie beantragt werden.
Leistungsstipendien laufen nicht über die Studienbeihilfenbehörde, sondern über die Hochschule selbst. Ausgeschrieben und zuerkannt werden sie vom Dekanat oder von der Leitung der Bildungseinrichtung - und jede Einrichtung legt ihre Kriterien eigenständig fest.
Das erklärt, warum sich Fristen, Anforderungen und Beträge zwischen Hochschulen und teils sogar zwischen Fakultäten unterscheiden. Eine bundesweite Tabelle gibt es nicht.
Leistungsstipendium
Gefördert werden überdurchschnittliche Studienleistungen. Anders als bei der Studienbeihilfe spielt die soziale Lage keine Rolle - es geht ausschließlich um die Leistung.
Die Mittel dafür werden jährlich per Verordnung auf die Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen aufgeteilt. Maßstab ist die Zahl der Studienabschlüsse ordentlicher Studierender; für das Kalenderjahr 2025 standen insgesamt rund 15,1 Millionen Euro für Leistungs- und Förderungsstipendien bereit.
Was der Einzelne bekommt, hängt davon ab, wie die jeweilige Einrichtung ihre Mittel verteilt. Die Beträge stehen in der Ausschreibung - und dort steht auch, welcher Notendurchschnitt oder welche ECTS-Leistung verlangt wird.
Praktisch heißt das: Wer ein Leistungsstipendium will, muss die Ausschreibungen der eigenen Fakultät verfolgen. Sie erscheinen meist einmal jährlich, oft mit kurzer Bewerbungsfrist, und werden nicht zentral angekündigt.
Förderungsstipendium
Das Förderungsstipendium verfolgt einen anderen Zweck: Es soll Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg die Anfertigung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ermöglichen - Diplomarbeit, Dissertation oder Projektarbeit.
Es honoriert also nicht Vergangenes, sondern finanziert ein konkretes Vorhaben. Entsprechend gehört zur Bewerbung in der Regel eine Beschreibung des Projekts samt Kostenaufstellung.
Auch hier liegt die Zuständigkeit beim Dekanat.
Stipendien für das Ausland
Drei Förderungen zielen auf Auslandsaufenthalte:
| Stipendium | Wofür |
|---|---|
| Auslandsstipendium | bis zu 20 Monate während eines Auslandsaufenthalts |
| Mobilitätsstipendium | die gesamte Dauer eines Auslandsstudiums im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz |
| Sprachstipendium | Sprachkurse im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium |
Das Auslandsstipendium setzt voraus, dass zugleich Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Es ergänzt also die reguläre Förderung, statt sie zu ersetzen.
Das Mobilitätsstipendium richtet sich dagegen an jene, die ihr gesamtes Studium im Ausland absolvieren - nicht nur ein Auslandssemester.
Studienabschluss-Stipendium
Diese Förderung schließt eine Lücke, die andere Stipendien offenlassen: Sie richtet sich an Berufstätige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um das Studium zu beenden.
Anders als bei den meisten Studienförderungen ist die Altersgrenze weit gesteckt - das Stipendium steht bis zum 41. Lebensjahr offen.
Für alle, die vor dem Studium gearbeitet haben, ist außerdem das Selbsterhalterstipendium zu prüfen: vier Jahre Selbsterhaltung mit jeweils mindestens 11.000 Euro Jahreseinkommen, dafür ohne Anrechnung des Elterneinkommens.
Wo Sie suchen sollten
Da die Stipendienlandschaft dezentral ist, führt kein einzelner Antrag zu allen Förderungen. Sinnvoll ist die Suche an drei Stellen:
- die eigene Hochschule - Dekanat, Studienabteilung und die Aushänge der Fakultät für Leistungs- und Förderungsstipendien
- die Studienbeihilfenbehörde für Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium, Auslands-, Mobilitäts- und Studienabschluss-Stipendium
- Länder, Gemeinden und private Stiftungen, die eigene Begabtenförderungen vergeben
Wichtig ist, die Fristen im Blick zu behalten. Bei der Studienbeihilfe sind sie gesetzlich fixiert - 20. September bis 15. Dezember und 20. Februar bis 15. Mai -, bei hochschulinternen Stipendien legt sie die Ausschreibung fest.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Stipendien - Leistungsstipendium für überdurchschnittliche Leistungen mit Bewerbung beim Dekanat oder der Leitung der Bildungseinrichtung, Förderungsstipendium für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten wie Diplomarbeiten und Dissertationen, Auslandsstipendium für bis zu 20 Monate mit gleichzeitigem Studienbeihilfenanspruch, Mobilitätsstipendium für die gesamte Dauer eines Auslandsstudiums im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz, Sprachstipendium für begleitende Sprachkurse, Studienabschluss-Stipendium für Berufstätige bis zum 41. Lebensjahr
- Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2025 - Budgetmittel von 15.114.707,42 Euro für das Kalenderjahr 2025, Aufteilung auf Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen nach der Zahl der Studienabschlüsse ordentlicher Studierender im Studienjahr 2023/24
- Studienförderungsgesetz 1992 - Rechtsgrundlage für Leistungs- und Förderungsstipendien samt Ausschreibung und Zuerkennung durch die Bildungseinrichtungen
Stand der Angaben: 2. September 2026. Beträge und Kriterien der Leistungs- und Förderungsstipendien legen die Hochschulen in ihren Ausschreibungen fest.
Häufig gestellte Fragen
Wer vergibt Leistungsstipendien?
Die Hochschulen selbst - Ausschreibung und Zuerkennung laufen über das Dekanat beziehungsweise die Leitung der Bildungseinrichtung, nicht über die Studienbeihilfenbehörde.
Welche Voraussetzungen gelten?
Überdurchschnittliche Studienleistungen. Die konkreten Kriterien legt jede Einrichtung selbst fest, weshalb sie sich zwischen Hochschulen und sogar zwischen Fakultäten unterscheiden.
Wie hoch ist ein Leistungsstipendium?
Das legt die jeweilige Einrichtung im Rahmen der ihr zugewiesenen Mittel fest. Die Beträge stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Was ist der Unterschied zum Förderungsstipendium?
Das Leistungsstipendium honoriert erbrachte Studienleistungen. Das Förderungsstipendium finanziert eine konkrete wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit - Diplomarbeit, Dissertation oder Projektarbeit.
Gibt es Stipendien für einen Auslandsaufenthalt?
Ja, das Auslandsstipendium für bis zu 20 Monate, das Mobilitätsstipendium für ein volles Auslandsstudium im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz sowie das Sprachstipendium für begleitende Sprachkurse.
Was ist das Studienabschluss-Stipendium?
Eine Förderung für Berufstätige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um das Studium abzuschließen. Es steht bis zum 41. Lebensjahr offen.