Studienfinanzierung: Geldquellen und ihre Grenzen
Familienbeihilfe und Studienbeihilfe haben unterschiedliche Zuverdienstgrenzen - 17.212 gegen 17.677 Euro. Wer beides bezieht, muss die niedrigere einhalten.
Wer studiert und nebenbei arbeitet, muss zwei verschiedene Zuverdienstgrenzen im Blick behalten - und sie sind nicht gleich hoch. Bei der Familienbeihilfe liegt die Grenze bei 17.212 Euro, bei der Studienbeihilfe im Jahr 2026 bei 17.677 Euro.
Wer beides bezieht, muss sich an der niedrigeren orientieren. Und die Rechtsfolgen einer Überschreitung unterscheiden sich ebenfalls.
Die beiden Grenzen im Vergleich
| Familienbeihilfe | Studienbeihilfe | |
|---|---|---|
| Grenze | 17.212 Euro | 17.677 Euro (2026) |
| Folge bei Überschreitung | Rückzahlung des übersteigenden Betrags | Kürzung um den übersteigenden Betrag |
| Wiederaufnahme | nur auf neuen Antrag beim Finanzamt | - |
Bei der Familienbeihilfe endet der Bezug, und der Betrag, um den die Grenze überschritten wurde, ist zurückzuzahlen. Unterschreitet das Einkommen im Folgejahr die Grenze wieder, lebt der Anspruch nicht automatisch auf - es braucht einen neuen Antrag beim Finanzamt. Wer das übersieht, verliert ein ganzes Jahr.
Bei der Studienbeihilfe wird lediglich gekürzt, und zwar um den übersteigenden Betrag. Zusätzlich sinkt die Grenze anteilig, wenn nur einen Teil des Jahres Beihilfe bezogen wird.
Was zählt und was nicht: Bei Arbeitnehmern zählt der Jahresbruttobezug ohne 13. und 14. Gehalt, bei Selbstständigen das Einkommen laut letztem Steuerbescheid. Nicht mitgerechnet werden Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld und Pflegegeld.
Und: Eigenes Einkommen bleibt bis einschließlich des Kalenderjahres außer Betracht, in dem man 19 wird. Erst ab dem Jahr des 20. Geburtstags zählt es gegen die Grenze.
Familienbeihilfe im Studium
Die Familienbeihilfe ist für die meisten die erste und verlässlichste Geldquelle. Sie läuft grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr.
Eine Verlängerung bis 25 ist möglich, etwa bei Studien mit einer Mindeststudiendauer von zehn Semestern - vorausgesetzt, das Studium wurde in dem Kalenderjahr begonnen, in dem das Kind 19 wurde.
Verlangt wird ein Leistungsnachweis von mindestens 16 ECTS-Punkten oder acht Semesterwochenstunden je Studienjahr. Das ist deutlich weniger als der günstige Studienerfolg bei der Studienbeihilfe, aber ebenso verpflichtend.
Studienbeihilfe und Stipendien
Die Studienbeihilfe beträgt im Studienjahr 2026/27 zwischen 451 Euro Grundbetrag und bis zu 1.151 Euro monatlich - abzüglich der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern.
Wer vier Jahre lang eigenes Einkommen von mindestens 11.000 Euro jährlich hatte, sollte das Selbsterhalterstipendium prüfen: Dort bleibt das Elterneinkommen außer Betracht.
Daneben bestehen Leistungs-, Förderungs- und Auslandsstipendien, die überwiegend die Hochschulen selbst vergeben - Details bei den Stipendien.
Einen Studienkredit vom Staat gibt es nicht
Das Studienförderungsgesetz kennt kein Darlehen. Es fördert ausschließlich mit Zuschüssen, Beihilfen und Stipendien - Geld also, das nicht zurückzuzahlen ist. Wo das Gesetz von Rückzahlung spricht, geht es um zu Unrecht bezogene Beträge, nicht um die Tilgung eines Kredits. Ein staatlich gefördertes Studiendarlehen nach deutschem Vorbild existiert in Österreich nicht.
Die staatliche Antwort auf eine finanziell enge Studienabschlussphase ist statt dessen das Studienabschluss-Stipendium nach § 52b StudFG. Es beträgt seit
- September 2026 zwischen 873 und 1.496 Euro monatlich, gestaffelt nach dem zuvor bezogenen Einkommen, und wird für mindestens sechs und höchstens achtzehn Monate gewährt. Die Voraussetzungen sind eng:
- der Abschluss muss voraussichtlich binnen achtzehn Monaten erfolgen,
- es darf noch kein Studium und keine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen sein, ausgenommen ein Bachelorstudium,
- das 41. Lebensjahr darf bei der Zuerkennung nicht überschritten sein,
- in den letzten vier Jahren müssen mindestens drei volle Jahre zumindest Halbbeschäftigung oder ein entsprechendes Einkommen vorliegen, wobei Mutterschutz- und Karenzzeiten angerechnet werden.
Für den Studienbeitrag selbst sieht § 52c StudFG einen eigenen Studienzuschuss vor.
Wer trotzdem einen Kredit aufnimmt, nimmt einen gewöhnlichen Verbraucherkredit auf. Einen günstigeren Zinssatz allein wegen des Studentenstatus gibt es nicht, und die Bonitätsprüfung fällt ohne laufendes Einkommen entsprechend aus. Welche Rechte dabei gelten und worauf der Vergleich hinausläuft, steht beim Privatkredit.
Was das Studium kostet
Auf der Ausgabenseite stehen zunächst die Hochschulkosten. Der ÖH-Beitrag von 25,20 Euro je Semester fällt immer an; ein Studienbeitrag von 363,36 Euro erst nach Überschreiten der Toleranzsemester - Einzelheiten bei den Studiengebühren.
Den größeren Posten machen die Lebenshaltungskosten aus. Als Orientierung eignen sich die Referenzbudgets, die den notwendigen Bedarf eines Einpersonenhaushalts abbilden - wie ein Budget aufgestellt wird, steht beim Haushaltsplan.
Die Krankenversicherung
Ein Punkt, der beim Planen leicht untergeht: Bis zum 18. Geburtstag sind Kinder automatisch bei den Eltern mitversichert. Auf Antrag lässt sich die beitragsfreie Mitversicherung bei entsprechendem Studienerfolg bis zum vollendeten 27. Lebensjahr verlängern.
Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich (2026) nicht übersteigt.
Fällt die Mitversicherung weg, gibt es die studentische Selbstversicherung um 78,84 Euro monatlich (2026). Das ist erheblich günstiger als eine reguläre Selbstversicherung, muss aber beantragt werden - automatisch geschieht nichts.
Nebenjob: worauf zu achten ist
Drei Schwellen bestimmen, was ein Nebenjob auslöst:
- 551,10 Euro monatlich - bis dahin geringfügige Beschäftigung, keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung, Mitversicherung bleibt möglich
- 17.212 Euro jährlich - Grenze der Familienbeihilfe
- 17.677 Euro jährlich - Grenze der Studienbeihilfe im Jahr 2026
Wer knapp unter einer Grenze bleiben will, sollte Sonderzahlungen und Nachzahlungen mitrechnen und den Dezember im Auge behalten. Eine im Jänner ausbezahlte Prämie für das Vorjahr zählt in dem Jahr, in dem sie zufließt.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe - Grenzbetrag von 17.212 Euro brutto ab 1. Jänner 2025 gegenüber 16.455 Euro im Jahr 2024, Nichtberücksichtigung des Einkommens bis zum Jahr der Vollendung des 19. Lebensjahres, Rückzahlung des übersteigenden Betrags bei Überschreitung, neuer Antrag beim Finanzamt für die Wiederaufnahme, Jahresbruttobezug ohne 13. und 14. Gehalt, Ausnahme von Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld und Pflegegeld
- oesterreich.gv.at: Zuverdienstgrenzen bei Bezug der Studienbeihilfe - Zuverdienstgrenze von 17.677 Euro für 2026, Kürzung der Beihilfe um den übersteigenden Betrag, anteilige Reduktion bei unterjährigem Bezug
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe für Studierende - Bezug grundsätzlich bis 24 Jahre, Verlängerung bis 25 bei Studien mit mindestens zehn Semestern Mindeststudiendauer bei Studienbeginn im Jahr des 19. Geburtstags, Leistungsnachweis von 16 ECTS-Punkten oder acht Semesterwochenstunden je Studienjahr
- Studienförderungsgesetz 1992, Geltendfassung - § 52b Studienabschluss-Stipendium und § 52c Studienzuschuss; das Gesetz enthält keine Darlehensbestimmung. Beträge ab 1. September 2026 laut BGBl. II Nr. 221/2026: 873 bis 1.496 Euro monatlich
- oesterreich.gv.at: Studentische Selbstversicherung - Beitrag von 78,84 Euro monatlich im Jahr 2026
- oesterreich.gv.at: Mitversicherung in der Krankenversicherung - automatische Mitversicherung bis zum 18. Geburtstag, beitragsfreie Verlängerung auf Antrag bei Studienerfolg bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich für 2026
Stand der Angaben: 2. September 2026. Die Zuverdienstgrenzen werden getrennt angepasst und können daher voneinander abweichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich als Studierender verdienen?
Bei der Familienbeihilfe 17.212 Euro im Kalenderjahr, bei der Studienbeihilfe 17.677 Euro im Jahr 2026. Wer beides bezieht, muss sich an der niedrigeren Grenze orientieren.
Was passiert bei Überschreitung?
Die Rechtsfolgen unterscheiden sich: Bei der Familienbeihilfe ist der übersteigende Betrag zurückzuzahlen und der Bezug endet, bei der Studienbeihilfe wird um den übersteigenden Betrag gekürzt.
Bis wann bekomme ich Familienbeihilfe?
Grundsätzlich bis 24, in bestimmten Fällen bis 25 - etwa bei Studien mit mindestens zehn Semestern Mindeststudiendauer, wenn das Studium im Jahr des 19. Geburtstags begonnen wurde.
Welchen Studienerfolg verlangt die Familienbeihilfe?
Mindestens 16 ECTS-Punkte oder acht Semesterwochenstunden je Studienjahr. Das ist weniger als bei der Studienbeihilfe, aber ebenfalls verpflichtend.
Wie bin ich krankenversichert?
Bis 18 automatisch über die Eltern mitversichert, auf Antrag bei Studienerfolg bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos verlängerbar. Danach kostet die studentische Selbstversicherung 78,84 Euro monatlich.
Ab wann zählt mein Einkommen überhaupt?
Erst ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 20 werden. Bis einschließlich des Jahres, in dem Sie 19 werden, bleibt eigenes Einkommen für die Familienbeihilfe außer Betracht.