Studiengebühren Österreich 2026 | Österreich 2026
Studiengebühren 2026: Uni 363,36 Euro, FH-Kosten, Befreiungen, ÖH-Beitrag. Alle Beträge und Voraussetzungen im Überblick. Jetzt informieren.
Die Frage nach den Studiengebühren beschäftigt jedes Jahr zehntausende Studieninteressierte in Österreich. Zwar ist das Studium an öffentlichen Universitäten für EU-Bürger innerhalb der Regelstudienzeit weitgehend kostenfrei, doch darüber hinaus fallen Gebühren an, die gut einkalkuliert werden müssen. Hinzu kommen der verpflichtende ÖH-Beitrag sowie unterschiedliche Kostenmodelle an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über alle Studiengebühren in Österreich 2026 und erklärt, wer unter welchen Voraussetzungen von den Gebühren befreit werden kann.
Studiengebühren an öffentlichen Universitäten
An den 22 öffentlichen Universitäten Österreichs sind die Studiengebühren gesetzlich einheitlich geregelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Universitätsgesetz 2002 (UG) in der aktuellen Fassung. 2026 beträgt der reguläre Studienbeitrag 363,36 Euro pro Semester. Dieser Betrag ist jedoch nicht für alle Studierenden automatisch zu entrichten, da eine Vielzahl von Befreiungstatbeständen existiert.
Kostenfreies Studium innerhalb der Regelstudienzeit
Für Studierende aus Österreich sowie aus EU- und EWR-Staaten ist das Studium an öffentlichen Universitäten grundsätzlich kostenfrei, solange die vorgesehene Mindeststudienzeit zuzüglich zweier Toleranzsemester nicht überschritten wird. Bei einem Bachelorstudium mit sechs Semestern Mindestdauer bedeutet das konkret, dass bis einschließlich zum achten Semester keine Studiengebühr anfällt. Lediglich der ÖH-Beitrag von 23,70 Euro ist zu entrichten.
Für ein Masterstudium mit vier Semestern Regelstudienzeit gilt entsprechend, dass bis zum sechsten Semester keine Studiengebühr zu zahlen ist. Diese Regelung ermöglicht es den meisten Studierenden, ihr Studium innerhalb einer angemessenen Zeit ohne direkte Gebührenbelastung abzuschließen.
Studienbeitrag bei Überschreitung der Toleranzzeit
Wird die Toleranzstudienzeit überschritten, fällt der reguläre Studienbeitrag von 363,36 Euro pro Semester an. Dieser Betrag gilt unabhängig davon, wie viele ECTS-Punkte im jeweiligen Semester tatsächlich erworben werden. Auch wer nur eine einzige Lehrveranstaltung besucht, muss den vollen Betrag entrichten.
Studienbeitrag für Drittstaatsangehörige
Für Studierende aus Drittstaaten, also Ländern außerhalb der EU und des EWR, gelten andere Regelungen. Sie müssen grundsätzlich ab dem ersten Semester den doppelten Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester entrichten. Ausnahmen bestehen für Studierende aus bestimmten Entwicklungsländern sowie für Personen mit besonderen Aufenthaltstiteln. Auch Drittstaatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
Der ÖH-Beitrag
Zusätzlich zu einem allfälligen Studienbeitrag müssen alle Studierenden an öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen den Beitrag zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) bezahlen. Dieser Beitrag finanziert die Interessenvertretung der Studierenden und deren vielfältige Serviceleistungen.
Höhe des ÖH-Beitrags 2026
Der ÖH-Beitrag beträgt 2026 insgesamt 23,70 Euro pro Semester. Darin enthalten ist neben dem eigentlichen ÖH-Beitrag auch eine Versicherungskomponente, die eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Studierenden umfasst. Diese Versicherung gilt während des gesamten Studiums, also auch bei Exkursionen, Praktika oder Auslandssemestern, die im Rahmen des Studiums absolviert werden.
Verwendung der Mittel
Der ÖH-Beitrag wird für die Arbeit der Studierendenvertretung auf Bundes-, Universitäts- und Studienrichtungsebene verwendet. Zu den Leistungen gehören Beratung in Studienangelegenheiten, rechtliche Beratung, Sozialberatung, Beratung zu Auslandsaufenthalten, politische Interessenvertretung sowie die Organisation von Veranstaltungen und Festen. Auch die Finanzierung von Skripten- und Lernmaterialienförderungen sowie Sozialfonds für Studierende in Notlagen gehört zu den Aufgaben der ÖH.
Studiengebühren an Fachhochschulen
Die Fachhochschullandschaft in Österreich ist heterogener als die der Universitäten. Während an öffentlich geförderten Fachhochschulen meist die gleichen Studiengebühren wie an Universitäten gelten, können an privaten Fachhochschulen deutlich höhere Beträge anfallen.
Öffentliche und gemeinnützige FHs
An den meisten öffentlich geförderten Fachhochschulen wird der gleiche Studienbeitrag wie an Universitäten verlangt, also 363,36 Euro pro Semester. Ob diese Gebühr tatsächlich eingehoben wird, liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Trägers. Einige FHs erheben sie nur in bestimmten Studiengängen oder ab bestimmten Semestern. Andere verzichten gänzlich darauf und erheben lediglich den ÖH-Beitrag.
Auch der ÖH-Beitrag ist an Fachhochschulen verpflichtend und beträgt die gleichen 23,70 Euro wie an Universitäten. Ein wesentlicher Unterschied zu den Universitäten besteht darin, dass Fachhochschulen meist Zulassungsverfahren haben, bei denen eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Die Studienzeiten sind an FHs in der Regel strikter strukturiert, was die Einhaltung der Regelstudienzeit erleichtert.
Private Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Private Fachhochschulen und Privatuniversitäten unterliegen nicht den staatlichen Gebührenregelungen und können ihre Preise frei gestalten. Die Studiengebühren liegen hier typischerweise zwischen 500 Euro und 10.000 Euro pro Semester, je nach Institution und Studienfach. Besonders teuer sind Studiengänge in den Bereichen Medizin, Wirtschaft und Kunst an renommierten Privatuniversitäten.
Wer ein Studium an einer Privatuniversität plant, sollte die Gesamtkosten genau kalkulieren und prüfen, ob Stipendien oder Förderungen der jeweiligen Institution verfügbar sind. Viele Privatunis bieten Leistungsstipendien oder soziale Förderungen an, die die Gebühren teilweise reduzieren können.
Studiengebühren an Pädagogischen Hochschulen
An den Pädagogischen Hochschulen gelten ähnliche Regelungen wie an öffentlichen Universitäten. Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester, wird aber innerhalb der Toleranzstudienzeit in der Regel nicht eingehoben. Der ÖH-Beitrag ist auch hier verpflichtend zu entrichten.
Befreiung von den Studiengebühren
Das österreichische Universitätsgesetz sieht eine Vielzahl von Befreiungstatbeständen vor, die es vielen Studierenden ermöglichen, auch bei Überschreitung der Toleranzstudienzeit keinen Studienbeitrag zahlen zu müssen. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden und wird für jedes Semester neu geprüft.
Befreiung wegen Krankheit
Studierende, die aufgrund einer längeren Krankheit ihr Studium nicht zügig fortsetzen konnten, können sich von den Studiengebühren befreien lassen. Erforderlich ist ein ärztliches Attest, das die Beeinträchtigung des Studiums belegt. In der Regel muss die Erkrankung mindestens zwei Monate angedauert haben.
Befreiung wegen Schwangerschaft und Kindererziehung
Werdende Mütter sowie Eltern, die ein Kind betreuen, können ebenfalls von den Studiengebühren befreit werden. Die Befreiung gilt während der Schwangerschaft sowie für mindestens ein Semester nach der Geburt. Für jedes weitere Kind können Befreiungen für zusätzliche Semester beantragt werden, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Befreiung für Studierende mit Behinderung
Studierende mit einer Behinderung ab einem Grad von 50 Prozent sind ebenfalls von den Studiengebühren befreit. Auch Studierende mit geringerem Behinderungsgrad können eine Befreiung beantragen, wenn die Behinderung die Studienfortführung in der Regelstudienzeit beeinträchtigt.
Befreiung wegen Pflege naher Angehöriger
Wer nahe Angehörige pflegt und dadurch im Studium eingeschränkt ist, kann eine Befreiung beantragen. Erforderlich ist der Nachweis einer Pflegestufe oder einer ärztlich bestätigten Pflegebedürftigkeit des Angehörigen sowie der Nachweis der tatsächlichen Pflegeleistung.
Befreiung bei Auslandsaufenthalten
Auch während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen eines Mobilitätsprogramms wie Erasmus+ kann eine Befreiung von den Studiengebühren gewährt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auslandsaufenthalt verpflichtender Teil des Studiums ist oder an einer Partneruniversität absolviert wird.
Bezug von Studienbeihilfe
Ein weiterer wichtiger Befreiungstatbestand ist der gleichzeitige Bezug von Studienbeihilfe. Wer eine staatliche Studienbeihilfe erhält, ist automatisch von den Studiengebühren befreit. Diese Regelung stellt sicher, dass sozial bedürftige Studierende nicht zusätzlich durch Studiengebühren belastet werden.
Rückerstattung der Studiengebühren
Studierende, die den Studienbeitrag bereits bezahlt haben, dann aber nachträglich einen Befreiungstatbestand erfüllen oder feststellen, dass ein solcher bereits vorlag, können eine Rückerstattung beantragen. Auch wer das Studium vor einem bestimmten Stichtag im Semester abmeldet, kann den bereits gezahlten Betrag zurückerhalten.
Die Rückerstattung muss schriftlich beim jeweiligen Studienbeitragsreferat der Universität beantragt werden. Erforderlich sind alle relevanten Nachweise sowie eine Begründung des Antrags. Die Bearbeitungsdauer liegt üblicherweise bei vier bis acht Wochen.
Fristen und Zahlungsmodalitäten
Die Studiengebühren müssen jeweils zu Beginn des Semesters während der allgemeinen Zulassungsfrist bezahlt werden. An den meisten Universitäten läuft diese Frist für das Wintersemester von Anfang Juli bis Anfang September und für das Sommersemester von Anfang Februar bis Anfang März.
Nachfrist und Aufschlag
Wer die allgemeine Zulassungsfrist verpasst, kann in der Nachfrist bezahlen, muss dann aber einen Aufschlag von 10 Prozent auf den Studienbeitrag entrichten. Wird auch die Nachfrist verpasst, ist eine Fortsetzung des Studiums für das betreffende Semester nicht möglich. In diesem Fall muss das Studium abgemeldet und später neu inskribiert werden.
Zahlungswege
Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung auf das Konto der jeweiligen Universität. Viele Hochschulen bieten zudem die Möglichkeit der Online-Bezahlung über das Studierendenportal an. Bei Barzahlung oder Zahlung in anderen Formen sollte im Vorfeld mit der Studienabteilung geklärt werden, ob dies möglich ist.
Zusätzliche Kosten im Studium
Neben den Studiengebühren fallen im Laufe des Studiums weitere Kosten an, die nicht direkt mit der Inskription zusammenhängen. Dazu gehören Kosten für Lehrmaterialien, Bücher, Skripten, Laborgebühren in bestimmten Studiengängen, Kosten für Exkursionen und Auslandsaufenthalte sowie allgemeine Lebenshaltungskosten. Je nach Studienfach und persönlicher Situation können diese zusätzlichen Kosten mehrere hundert bis mehrere tausend Euro pro Jahr betragen.
Öffentlicher Verkehr
Für viele Studierende ist die Mobilität ein wichtiger Kostenfaktor. Die meisten Bundesländer bieten spezielle Semestertickets für Studierende an, die zu stark ermäßigten Preisen die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ermöglichen. In Wien kostet das Semesterticket 2026 etwa 75 Euro und ist damit eine deutliche Ersparnis gegenüber regulären Monatskarten.
Lebenshaltungskosten
Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten während des Studiums werden von vielen unterschätzt. Je nach Studienort sollten monatlich zwischen 900 und 1.400 Euro für Miete, Essen, Versicherungen und sonstige Ausgaben eingeplant werden. Wien, Salzburg und Innsbruck gehören dabei zu den teureren Studienorten, während Städte wie Graz oder Klagenfurt tendenziell günstiger sind.
Steuerliche Absetzbarkeit
Studiengebühren und bestimmte andere Studienkosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Wer das Studium neben einer Berufstätigkeit absolviert und nachweisen kann, dass es der Erhaltung, Sicherung oder Verbesserung des Berufs dient, kann die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Auch für Eltern, die ihre studierenden Kinder finanziell unterstützen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen. Der auswärtige Berufsausbildung-Freibetrag kann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind am Studienort einen eigenen Haushalt führen muss.
Die Studiengebühren in Österreich sind im internationalen Vergleich moderat, besonders an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen. Für den Großteil der Studierenden bedeutet ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit keine direkte finanzielle Belastung durch Studiengebühren. Der ÖH-Beitrag von 23,70 Euro ist dabei der einzige verpflichtende Beitrag. Wer die Toleranzstudienzeit überschreitet, muss mit 363,36 Euro pro Semester rechnen, kann aber bei Vorliegen bestimmter Lebensumstände eine Befreiung beantragen.
Ein Studium an einer Privatuniversität oder privaten Fachhochschule kann dagegen deutlich teurer werden und sollte gut durchdacht werden. Hier sind die Gesamtkosten über die gesamte Studiendauer zu berücksichtigen, und es empfiehlt sich, frühzeitig nach Stipendien und Förderungen zu suchen. Letztendlich sollten Studiengebühren nicht der entscheidende Faktor bei der Wahl der Hochschule sein, sondern die Qualität der Ausbildung und die persönliche Passung zum jeweiligen Studienangebot. Wer die zahlreichen Befreiungstatbestände kennt und rechtzeitig nutzt, kann die finanzielle Belastung durch Studiengebühren auf ein Minimum reduzieren und sich voll auf das Studium konzentrieren.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Studiengebühren 2026 an österreichischen Unis?
Die Studiengebühren an öffentlichen Universitäten betragen 2026 für EU-Bürger innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemestern 0 Euro. Danach fallen 363,36 Euro pro Semester an. Der ÖH-Beitrag von 23,70 Euro ist immer zu entrichten.
Wer ist von Studiengebühren befreit?
Befreit sind unter anderem Bezieher von Studienbeihilfe, Studierende innerhalb der Toleranzstudienzeit, Personen mit Behinderung, Studierende mit Kindern sowie bestimmte Härtefälle wie Krankheit oder Betreuungspflichten.
Was kostet ein FH-Studium 2026?
Öffentliche Fachhochschulen verlangen in der Regel 363,36 Euro pro Semester plus ÖH-Beitrag. Private FHs können deutlich höhere Gebühren verlangen, oft zwischen 500 und 10.000 Euro pro Semester.
Wann müssen Studiengebühren bezahlt werden?
Die Studiengebühren sind jeweils zu Beginn des Semesters während der allgemeinen Zulassungsfrist zu bezahlen. Bei verspäteter Einzahlung während der Nachfrist wird ein Aufschlag von 10 Prozent fällig.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.