Studiengebühren in Österreich: Wer zahlt was

Die meisten zahlen keinen Studienbeitrag - erst nach zwei Toleranzsemestern werden 363,36 Euro fällig. Der ÖH-Beitrag von 25,20 Euro dagegen immer.

Stand: 02. September 2026 7 Min. Lesezeit

An österreichischen Universitäten zahlen die meisten Studierenden keinen Studienbeitrag - solange sie die vorgesehene Studienzeit um höchstens zwei Semester überschreiten. Erst danach werden 363,36 Euro pro Semester fällig.

Was dagegen ausnahmslos jeden trifft, ist der ÖH-Beitrag von 25,20 Euro. Er ist jedes Semester zu entrichten - und wer ihn nicht zahlt, verliert die Zulassung.

Der Studienbeitrag

GruppeBetrag je Semester
innerhalb der Toleranzfrist0 Euro
nach Überschreiten der Toleranzfrist363,36 Euro
Drittstaatsangehörige ohne Gleichstellung726,72 Euro

Beitragsfrei sind österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Gleichgestellte, solange die Toleranzfrist eingehalten wird.

Wie die Toleranzsemester zählen, hängt vom Studientyp ab:

  • Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien: vorgesehene Studiendauer plus zwei Semester, gerechnet über das gesamte Studium
  • Diplomstudien: vorgesehene Dauer plus zwei Semester je Studienabschnitt

Für ein sechssemestriges Bachelorstudium heißt das: Bis zum achten Semester fällt nichts an, ab dem neunten wird gezahlt.

Wer über die Frist kommt, zahlt im Voraus für jedes Semester. Die Fristen sind der 5. September für das Winter- und der 5. Februar für das Sommersemester. Wird später gezahlt, erhöht sich der Beitrag um 10 Prozent - also um gut 36 Euro.

Wann der Beitrag erlassen wird

Auch nach Überschreiten der Toleranzsemester gibt es Erlassgründe. Dazu zählen:

  • Krankheit oder Schwangerschaft, die über mehr als zwei Monate am Studium hindert
  • eine nachgewiesene Behinderung von mindestens 50 Prozent
  • der Bezug einer Studienbeihilfe beziehungsweise ein entsprechender Anspruch
  • die überwiegende Betreuung eines Kindes unter sieben Jahren

Der dritte Punkt schließt den Kreis zur Studienbeihilfe: Wer sie bezieht, ist regelmäßig auch vom Studienbeitrag befreit. Ein Antrag lohnt daher doppelt.

Für Studierende aus Drittstaaten gilt das nur eingeschränkt - sie können die üblichen Befreiungsgründe in der Regel nicht geltend machen.

Der ÖH-Beitrag

Der Beitrag zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft beträgt 25,20 Euro pro Semester. Davon entfallen 70 Cent auf die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung, die für Studierende während des Studiums gilt.

Der Rest wird aufgeteilt: 13 Prozent gehen an die Bundesvertretung, 87 Prozent an die Vertretungen der einzelnen Hochschulen.

Zwei Punkte sind praktisch wichtig:

  • Der Beitrag ist an jeder Hochschule zu zahlen - Universität, Fachhochschule, Privatuniversität oder Pädagogische Hochschule -, und zwar unabhängig davon, ob ein Studienbeitrag anfällt
  • Wird er nicht gezahlt, erlischt die Zulassung automatisch. Das betrifft auch, wer nur ein Semester pausieren wollte

Der Betrag wird jährlich nach dem Verbraucherpreisindex angepasst und auf halbe oder ganze Euro gerundet.

Fachhochschulen und andere Hochschultypen

An Fachhochschulen gilt die Beitragsfreiheit nicht automatisch. Die Erhalter entscheiden selbst, ob sie einen Studienbeitrag einheben; viele tun es. Die Höhe orientiert sich am gesetzlichen Betrag, kann aber je nach Träger und Studiengang abweichen.

An Privatuniversitäten sind die Studiengebühren frei gestaltbar und liegen deutlich höher - hier entscheidet allein der Anbieter.

Wer die Gesamtkosten eines Studiums kalkuliert, sollte deshalb nicht vom Universitätsmodell ausgehen, sondern beim konkreten Studiengang nachfragen. Was neben den Gebühren an Lebenshaltungskosten anfällt und welche Geldquellen es gibt, steht bei der Studienfinanzierung.

Quellen

  • oesterreich.gv.at: Studienbeitrag - grundsätzliche Befreiung bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um höchstens zwei Semester, Berechnung der Toleranzsemester bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien über das gesamte Studium und bei Diplomstudien je Abschnitt, Betrag von 363,36 Euro je Semester für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz, Zahlung im Voraus mit Fristen 5. September und 5. Februar, verpflichtender ÖH-Beitrag unabhängig davon
  • ÖH: Studienbeitrag - Beitragsfreiheit für österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Gleichgestellte innerhalb der Toleranzfrist, 363,36 Euro nach Überschreiten, Erhöhung um 10 Prozent bei verspäteter Zahlung, doppelter Beitrag von 726,72 Euro für Studierende aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung, Erlassgründe bei Krankheit oder Schwangerschaft über zwei Monate, Behinderung ab 50 Prozent, Studienbeihilfenbezug und Betreuung eines Kindes unter sieben Jahren
  • ÖH: ÖH-Beitrag - Beitrag von 25,20 Euro je Semester, davon 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung, Aufteilung von 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die Hochschulvertretungen, Zahlungspflicht an jeder Hochschulart, automatische Exmatrikulation bei Nichtzahlung, jährliche Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex

Stand der Angaben: 2. September 2026. Beiträge an Fachhochschulen und Privatuniversitäten legen die Erhalter fest.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Studienbeitrag?

363,36 Euro pro Semester - fällig erst, wenn die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten wird. Bei verspäteter Zahlung erhöht er sich um 10 Prozent.

Wer zahlt gar keinen Studienbeitrag?

Österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Gleichgestellte, solange sie die vorgesehene Studiendauer um höchstens zwei Semester überschreiten.

Was ist der ÖH-Beitrag?

25,20 Euro pro Semester, davon 70 Cent für die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Er ist immer zu zahlen - auch von jenen, die keinen Studienbeitrag schulden.

Was passiert, wenn ich den ÖH-Beitrag nicht zahle?

Die Zulassung erlischt, man wird automatisch exmatrikuliert. Der Beitrag ist jedes Semester fällig.

Was zahlen Studierende aus Drittstaaten?

Den doppelten Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester, sofern sie nicht gleichgestellt sind. Die üblichen Befreiungsgründe können sie in der Regel nicht geltend machen.

Kann der Studienbeitrag erlassen werden?

Ja, unter anderem bei Krankheit oder Schwangerschaft über mehr als zwei Monate, bei mindestens 50 Prozent Behinderung, bei Bezug einer Studienbeihilfe und bei überwiegender Betreuung eines Kindes unter sieben Jahren.